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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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sperrungen), die 01019 oder den Netzbetreiber betreffen, Vermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift,
dessen sich 01019 zur Leistungserfüllung bedient, von ihrer um die sich 01019 durch Nachfrage bei dem zuständigen
Leistungsverpflichtung frei. Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bemüht. Es wird für
die Ermittlung ein Betrag in Höhe von € 11,– zzgl. gesetz-
4.3 Die Verpflichtung von 01019 zur Leistungserbringung wird-
licher MwSt. erhoben, resultierend aus dem entsprechen-
durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter
den Aufwand. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der
beschränkt, sofern 01019 ein konkretes Deckungsgeschäft
01019 geringere Kosten nachzuweisen.
insbesondere mit Netzbetreibern abgeschlossen hat und von
dem Vertragspartner unverschuldet und unvorhergesehen 4.12 Eine Entsperrung von Anschlüssen kann immer nur zu den
nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Vorleistung in die- üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
sem Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertra- 4.13 01019 behält sich das Recht vor, im Falle einer Erhöhung der
gungswegen der an der jeweiligen Verbindung beteiligten gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland die Preise für
Netzbetreiber. Werden bei der Installation oder Erweiterung alle Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens
von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Hard- der Steuererhöhung entsprechend anzupassen. Dem Kun-
ware- bzw. Software-Erweiterungen Dritter benötigt, gelten den steht für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht zu.
auch diese als Vorleistungen. Der Kunde wird für die Dauer Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge über Waren oder
der Nichtverfügbarkeit von seiner Leistungspflicht frei. Scha- Dienstleistungen (außerhalb von Dauerschuldverhältnissen),
densersatzansprüche des Kunden sind nach Maßgabe der die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss gelie-
Ziffer 12 ausgeschlossen. fert oder erbracht werden sollen.
4.4 01019 behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung
der Festnetzleitungen bei Kapazitätsengpässen in den 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderun-
Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. Wohnung
gen an den Anlagen der Betreiber, z.B. Verbesserung des
alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung
Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindun-
des Vertrages erforderlich sind. 01019 wird dem Kunden hierzu ihre
gen an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Anforderung mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger
Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die a) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von 01019 die für ihre
für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Tätigkeiten notwendigen Informationen und Unterlagen zu ver-
Festnetzdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Über- schaffen;
tragungsqualität sind nicht auszuschließen. Zeitweilige b) neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden
Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung
auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks und haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von 01019 ein-
Aussperrungen, ergeben. Schadensersatzansprüche des zuführen;
Kunden sind ausgeschlossen, vorbehaltlich verweisen wir auf
Punkt 12 dieser AGB. c) die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nach Maß-
gabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nut-
4.5 01019 behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen zen;
des Kunden, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngrup-
pen oder Länderkennzahlen zu sperren. Auf Anfrage des d) ausschließlich solche Einrichtungen und Anwendungen mit dem
Kunden erteilt 01019 Auskunft, welche Nummern hierunter Anschluss zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften, ins-
fallen. besondere den Vorschriften der BNetzA gemäß Telekommuni-
kationsgesetz (TKG), entsprechen und in den öffentlichen Net-
4.6 Die vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten zen der Bundesrepublik zulässig sind;
gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung
aller relevanten Pflichten des Kunden. e) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer Ursachen zu
4.7 Verzögerungen bei erstmaliger Umschaltung gehen nicht zu ermöglichen;
Lasten von 01019. Schadensersatzansprüche seitens des
Kunden gegenüber der 01019 sind ausgeschlossen, soweit f) den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
01019 nicht nach Ziffer 12 haftet. keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt
werden (z.B. § 238 StGB);
4.8 01019 ist berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der
Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teil- g) Änderungen der für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses
weise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der benötigten persönlichen Daten ist 01019 unverzüglich anzuzei-
öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der gen.
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der h) den für die Nutzung von freenetPhone erforderlichen Telefonan-
Dienste, des Datenschutzes oder auf Grund betriebsbeding- schluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der
ter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Vertragsdauer zu unterhalten. Verstößt der Kunde gegen diese
4.9 01019 wird jede Leistungsunterbrechung des Netzbetriebes Pflicht und ist 01019 die Vertragserfüllung aus diesem Grund
im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten nicht weiter möglich, behält sich 01019 ausdrücklich die Gel-
unverzüglich beheben. tendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
4.10 Soweit 01019 Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, 6 Vertragsübernahme und Abtretung
können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich 6.1 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Ver-
daraus nicht. trag durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der
jeweils anderen Partei zulässig. Der Kunde haftet für alle von
4.11 01019 ist berechtigt, die Leistung nach Maßgabe der gesetz- ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des Tele-
lichen Bestimmungen und insbesondere zum Schutz des fonanschlusses durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt
Kunden zu sperren für den Fall, für die infolge der befugten oder unbefugten Nutzung durch
a) dass ein eindeutiger Verdacht des Missbrauchs des Dritte entstandenen Entgelte. Ungeachtet des vorstehenden
Anschlusses nach Ziffer 5 f besteht; Übertragungsverbots ist es 01019 gestattet, diesen Vertrag
an ein mit der 01019 i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unter-
b) des Vorliegens der Voraussetzungen der Ziff. 7.5.e;
nehmen zu übertragen.
c) der Verletzung der Ziff. 5.;
6.2 Ein Weiterverkauf von Leistungen, die 01019 im Rahmen die-
d) dass der Kunde 01019 keinen postzustellfähigen Wohn- ses Vertrages gegenüber dem Kunden erbringt, ist dem Kun-
sitz mitteilt und die Rechnung mit dem Vermerk „unzu- den untersagt, es sei denn, 01019 hat dem Weiterverkauf
stellbar, unbekannt verzogen, etc.“ zurückkommt, bis zur vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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7 Vertragsdauer 8.2 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tage der
Umschaltung.
7.1 Das Vertragsverhältnis beim Preselection Verfahren wird,
sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, auf unbestimmte 8.3 Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Ver-
Zeit abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der bindungsentgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung der
Annahme des Auftrages bzw. der Leistungsbereitstellung. 01019, der 01024 Telefondienste GmbH, der freenet AG oder
der Deutschen Telekom AG.
7.2 Sofern im jeweiligen Auftragsformular, besonderen
Geschäftsbedingungen oder einer anderen schriftlichen Ver- 8.4 Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rech-
einbarung mit 01019 keine besondere Kündigungsfrist vorge- nung der 01019, der 01024 Telefondienste GmbH oder der
sehen ist, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag freenet AG eingezogen, behalten sich diese vor, Kleinstbe-
mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrech- träge nicht zu Ihrem turnusgemäß nächsten Abrechnungs-
nungsmonats bzw. bei vereinbarter Mindestvertragslaufzeit zeitpunkt zu berechnen, sondern diese Rechnungsposten
zum Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen. Wird ein Vertrag innerhalb der beiden folgenden Abrechnungszeiträume in
mit vereinbarter Mindestlaufzeit nicht zum Ende der Mindest- Rechnung zu stellen.
laufzeit gekündigt, verlängert er sich abhängig vom gewähl-
8.5 Für die Abrechnung ist erforderlich, dass der Kunde mit der
ten Tarif automatisch um jeweils 3 bzw. 12 Monate. Die Kün-
Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und
digung muss schriftlich (nicht in elektronischer Form) per
eine entsprechende gültige Einzugsermächtigung erteilt.
Post oder per Telefax erfolgen.
Gebühren für durch den Kunden zu vertretene Rücklast-
7.3 01019 ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei schriften hat der Nutzer zu tragen. Für jeden Fall werden
Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern innerhalb von Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 10,– fällig. Dem Kun-
zwei Monaten nach Aktivierung der Preselection keine Inan- den bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei über-
spruchnahme der vereinbarten Leistung erfolgt. haupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
7.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem 8.6 Bei Widerruf der Einzugsermächtigung, bei einer Rücklast-
Grund bleibt unberührt. schrift, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder bei
Angabe falscher Zahlungsdaten durch den Kunden kann
7.5 01019 ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages u.a. berech-
01019 die Inkassoart von Lastschriftzahler auf Rechnungs-
tigt, wenn:
zahler umstellen. Auf Grund des höheren Aufwands werden
a) der Kunde Dienstleistungen missbräuchlich im Sinne des dem Nutzer als Rechnungszahler zusätzliche Kosten in Höhe
5 f dieser Bedingungen in Anspruch nimmt, bei Benut- von € 2,90 (inkl. MwSt.) pro Rechnungsstellung berechnet.
zung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein ent- Die Rückumstellung von Rechnungszahler auf Lastschrift-
sprechender dringender Tatverdacht besteht; zahler erfolgt nur nach schriftlichem Antrag.
b) der Kunde seine Zahlungen nach entsprechender Ankün- 8.7 Der Kunde erklärt sich mit einer Abtretung der gegen ihn
digung einstellt; bestehenden Forderungen der 01019 aus dem Preselection-
c) der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium Vertrag bzw. aus den Call-by-Call Verträgen zum Zwecke der
anstrebt; Inkassierung auf die 01024 Telefondienste GmbH bzw. die
freenet AG einverstanden.
d) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eides-
stattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen 8.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen
ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem
in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der
wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten nächstfälligen Forderung verrechnet.
lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder 8.9 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 01019
dauernd nicht nachkommen kann; sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich geltend
zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt
e) der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden fälligen Rech-
als Genehmigung. 01019 wird auf die Folgen einer Unterlas-
nungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils die-
sung in der Rechnung besonders hinweisen.
ser Entgelte oder in einem längeren Zeitraum mit der Zah-
lung eines Entgeltes in Höhe von zwei monatlichen 8.10 Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges
Rechnungsbeträgen in Verzug gerät; werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder Vereinba-
rung berechnet.
f) der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und
Obliegenheiten in Verzug kommt oder diese schuldhaft 8.11 Die Dauer einer Verbindung wird auf ganze Sekunden aufge-
verletzt. rundet. Der Preis einer Leistung wird netto grundsätzlich mit
6 Nachkommastellen im Abrechnungssystem gehalten. Die
Für den Fall der fristlosen Kündigung behält sich 01019 die
Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten Taktung.
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Dem Nut-
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minutentaktung.
zer bleibt es vorbehalten, einen geringeren als den geltend
gemachten Schaden nachzuweisen.
9 Verzug
7.6 Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die Leitung
auf 01019 (Preselection) voreingestellt wurde, so hat er die 9.1 01019 ist berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistun-
Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu erset- gen so lange einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Ver-
zen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungserbringung bindlichkeiten beglichen hat.
durch 01019 verhindert oder zu verhindern versucht oder 9.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist 01019 berechtigt,
01019 den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu for-
vertreten hat, kündigt. Etwaige Schadensersatzansprüche dern. Falls der 01019 ein höherer Verzugsschaden nachweis-
von 01019 bleiben unberührt. bar entstanden ist, ist 01019 berechtigt, diesen geltend zu
machen. Darüber hinaus ist 01019 berechtigt, die durch Zah-
8 Zahlungsbedingungen lungsverzug entstanden Bearbeitungsgebühren/Mahnge-
bühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten,
8.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflich-
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
tet, wie sie sich aus den von 01019 veröffentlichten Tarifen in
der jeweils gültigen Fassung im Einzelnen ergeben. Abrech- 9.3 Bei dem Angebot von allgemeinen Zugängen zu festen
nungen erfolgen nach Übermittlung der Daten durch den öffentlichen Telekommunikationsnetzen gilt § 45k TKG. Dem-
Netzbetreiber. Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt gemäß ist 01019 berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang
der Rechnungsstellung gesetzlich festgelegten Höhe geson- des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ganz
dert in Rechnung gestellt. oder teilweise zu unterbinden (Sperre). Die Sperre entbindet
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den Nutzer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der d) die Endpunkte von fest geschalteten Verbindungen sowie
Grundentgelte. deren Beginn und Ende nach Datum und Uhrzeit;
9.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs- e) sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur
verzuges bleibt 01019 vorbehalten. Entgeltabrechnung notwendigen Verbindungsdaten.
9.5 01019 kann Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounter- 13.2 Die Speicherung der vorstehenden unter a) bis e) genannten
nehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Verkehrsdaten erfolgt bis zu 6 Monate nach Rechnungsver-
sand, es sei denn es werden Einwendungen gegen die Rech-
nung erhoben. Soweit aus technischen Gründen keine Ver-
10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht kehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine
10.1 Gegen Forderungen von 01019 kann der Kunde nur mit Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenan- Verstreichen der in Satz 1 geregelten Frist oder aufgrund
sprüchen aufrechnen. rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft 01019
weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungs-
10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, leistungen noch die Auskunftspflicht gemäß § 45 i Abs. 1
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis TKG.
beruht.
13.3 Bei Verwendung eines Einzelverbindungsnachweises hat der
Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nutzer des betreffenden
11 Leistungsstörungen Anschlusses hierüber zu informieren und bei geschäftlicher
11.1 01019 verpflichtet sich, Störungen des Netzbetriebes im Nutzungen alle jetzigen und künftigen Mitarbeiter hierüber
Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zuinformieren und etwa bestehende Mitarbei-
unverzüglich zu beseitigen. tervertretungen (Betriebsrat/Personalrat) entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
11.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungs-
störungen sind auf den sich aus Ziffer 12 ergebenden Haf- 13.4 Der Kunde willigt darin ein, dass 01019 seine Bestandsdaten
tungsumfang begrenzt. zur Beratung des Kunden, zur Marktforschung und zur Wer-
bung verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für diese
Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Kunde in die Verar-
12 Haftung beitung und Nutzung seiner Verkehrsdaten zur bedarfsge-
12.1 01019 haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei rechten Gestaltung der Telekommunikationsdienste ein. Die
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und bei Schäden an Daten des Angerufenen werden dabei unverzüglich anonym-
Leben, Körper und Gesundheit gegenüber dem Kunden isiert. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wir-
unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 01019 aus- kung für die Zukunft widerrufen.
schließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 13.5 Der Kunde willigt ferner darin ein, dass die zur Rechnungs-
Die Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- stellung erforderlichen Daten von der 01019 an Dritte gemäß
pflichten begrenzt auf die vertragstypischen und vorherseh- Ziffer 8.3 übermittelt werden, sofern eine Rechnungsstellung
baren Schäden nicht durch die 01019 erfolgt.
12.2 Für Schaden verursachende Ereignisse, die auf Übertra-
gungswegen der Netzbetreiber eingetreten sind, haftet 14 Schufa-Klausel/Auskunfteien
01019 dem Kunden nur in demselben Umfang, wie die
Betreiber der Netze ihrerseits gegenüber 01019 haften. Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Bonitätsprüfung Aus-
künfte über personenbezogene Daten vom Verband der Vereine
12.3 Für Schadensfälle mit reinen Vermögensschäden ist die Haf- Creditreform, von der CEG Creditreform GmbH und von ähnlichen
tung gegenüber dem einzelnen Kunden in Fällen nicht vor- Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA-Gesellschaft sowie von
sätzlichen Handelns auf den Höchstbetrag von 12.500,00 anderen Unternehmen des Konzerns eingeholt, verarbeitet und wei-
EURO, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den ter gegeben und auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer
Höchstbetrag von 10.000.000,00 Euro je Schaden verursa- Abwicklung (z.B. Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei
chendem Ereignis beschränkt. Übersteigen die Ansprüche unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) die-
der einzelnen Geschädigten im Rahmen eines Schadenser- ses Vertrages gemeldet werden. Diese Meldungen dürfen nach dem
eignisses die Höchstgrenze, werden die Ansprüche der ein- Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung
zelnen im Verhältnis des Gesamtschadens zur Höchstgrenze berechtigter Interessen der tellfon, eines Vertragspartners der o.g.
gekürzt. Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und
12.4 Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen. dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt
werden.
13 Datenschutz Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihr
angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Lea-
13.1 01019 darf die im Auftrag enthaltenen personenbezogenen singgesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des
Daten des Kunden (Bestandskunden) gemäß dem Telekom- Versandhandels und sonstiger Unternehmen, die gewerbsmäßig
munikationsgesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Kommunika-
erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforder- tionsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwür-
lich sind, um das Vertragsverhältnis einschließlich dessen digkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die
inhaltlicher Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern. gewerbsmäßig Forderungen einziehen und an die o.g. Wirtschafts-
Außerdem darf 01019 folgende personenbezogene Daten zur auskunfteien angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuld-
Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen nerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die o.g. Wirtschafts-
(Verkehrsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies auskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur
zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenü-
Kunden erforderlich ist: bermittlung glaubhaft darlegen. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien
a) die Nummer oder Kennung des anrufenden und des übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers;
angerufenen Anschlusses oder der Einrichtung; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögens-
verhältnisse sind in o.g. Wirtschaftsauskunftei-Auskünften nicht
b) den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach enthalten.
Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhän-
Der Kunde kann Auskunft bei der o.g. Wirtschaftsauskunfteien über
gen, die übermittelten Datenmengen;
seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die jeweils
c) die vom Kunden in Anspruch genommene Telekommuni- zuständige Geschäftsstelle ist bei der 01019 zu erfragen. Der Kunde
kationsleistung; willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten
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Wirtschaftsauskunfteien die Daten an die dann zuständige o.g. Wirt- Mitteilung Nr. 724/2008
schaftsauskunfteien übermitteln.
01019 Telefondienste GmbH
15 Schlichtung Deelbögenkamp 4c
Dem Kunden bleibt es vorbehalten, durch einen Antrag bei der Bun- 22297 Hamburg
desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 93249 )
Eisenbahnen (BNetzA) ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG
(nachfolgend „01019“)
einzuleiten, wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob 01019 eine in den
§§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
ihm gegenüber erfüllt hat. freenetPhone Business Stand: 29.10.2008
Achtung! Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Allgemeinen
16 Erfüllungsort Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen zur Einwil-
Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz der ligung des Kunden in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sei-
01019 GmbH. ner personenbezogenen Daten (Ziffer 12).
Die 01019 stellt Festnetztelefondienstleistungen aufgrund der nach-
17 Gerichtsstand folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfü-
gung. Die AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags mit 01019
17.1 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentli- über die Teilnahme am Festnetzdienst. Abweichende AGB des Kun-
chen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens den gelten nicht.
ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz von 01019
Gerichtsstand. 01019 steht es offen, Ansprüche bei den
Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden gel- 1. ALLGEMEINES
tend zu machen.
1.1 01019 stellt für den Kunden innerhalb und außerhalb des
17.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen 01019 und dem Ortsnetzes Festnetztelefondienstleistungen insbesondere im
Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Bereich Sprachkommunikation zur Verfügung (freenetPhone
Deutschland für inländische Parteien. Business). freenetPhone Business wird ausschließlich Kun-
den angeboten, die diese Dienstleistungen im Rahmen ihres
18 Schlussbestimmungen Geschäftsbetriebes nutzen.
18.1 01019 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingun- 1.2 Die Nutzung der von der 01019 angebotenen Dienstleistun-
gen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Ver- gen kann entweder im Preselection-Verfahren oder im Call-
tragsverhältnisses mit Zustimmung des Kunden zu ändern, by-Call-Verfahren erfolgen. Zum Call-by-Call-Verfahren
sofern dies aufgrund unvorhersehbarertechnischer, rechtli- gehört auch das Closed-Call-by-Call-Verfahren mit vorheri-
cher oder regulatorischer Veränderungen nach Vertrags- ger Anmeldung des Nutzers bei der 01019.
schluss erforderlich wird, die 01019 nicht veranlasst und auf
die 01019 keinen Einfluss hat. Wesentliche Regelungen des 1.2.1 Im Preselection-Verfahren wird der Telefonanschluss des
Vertrages, insbesondere solche über Art und Umfang der Kunden dauerhaft für alle Verbindungen auf die 01019 vor-
vereinbarten Leistungen, der Laufzeit und Regelungen zur eingestellt. Die automatische Verbindungsführung aller Ver-
Kündigung sind von dieser Änderungsbefugnis ausgenom- bindungen (Preselection) kann technisch erst erfolgen, nach-
men. dem der Telefonanschlussnetzbetreiber in seiner
Ortsvermittlungsstelle eine entsprechende Schaltung veran-
18.2 Die Leistungsbeschreibungen und vereinbarten Preise kön- lasst hat. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und hält die
nen nur geändert werden, sofern die Änderung unter Berück- 01019 bzw. die Telefongesellschaft von allen Ansprüchen
sichtigung der Interessen von 01019 für den Kunden zumut- frei, die aus einer nicht von 01019 zu vertretenden Verzöge-
bar ist, technische, regulatorische oder kalkulatorische rung oder Terminveränderung bei der Durchführung des Pre-
Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss selection Auftrages entstehen. Sofern ein Preselection-
dies erforderlich machen oder Dritte, von denen 01019 not- Kunde eine dauerhafte Voreinstellung auf die 01019 mit
wendige Vorleistungen beziehen, ihr Leistungsangebot oder dieser vereinbart und für einen ununterbrochenen Zeitraum
ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang von drei Monaten nicht über die vereinbarte Voreinstellung
der Kostenänderung begrenzt. telefoniert, kann 01019 die zukünftigen Gespräche über
18.3 01019 ist zudem berechtigt, die vertraglich vereinbarten 01019 zum jeweils geltenden Call-by-Call Tarif abrechnen.
Preise auch ohne Zustimmung des Nutzers zu ändern, wenn 1.2.2 In den Call-by-Call-Verfahren erfolgt die Dienstleistung der
diese durch Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder 01019 mit Anwahl der Netzvorwahl der 01019 durch den
duch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvor- Kunden. Für die Teilnahme am Closed-Call-by-Call-Verfah-
schriften verbindlich gefordert wird. Die Preisänderungen ren ist die Anmeldung und Freischaltung des Kunden bei der
sind dabei auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt. 01019 erforderlich. Erst mit Anmeldung kann der Kunde auf
18.4 Die Zustimmung des Kunden zu den in Ziffer 18.1 und 18.2 den vereinbarten Tarif freigeschaltet werden. Bis zur
genannten Änderungen gilt als erteilt, wenn 01019 dem Kun- Freischaltung erfolgt die Abrechnung zum Standard Call-by-
den die Änderung in geeigneter Form (schriftlich oder elek- Call Tarif
tronisch) unter Einhaltung einer angemessenen Frist mitteilt 1.3 Für die Call-by-Call-Verbindungen gelten die jeweils tages-
und der Kunde der Änderung nicht innerhalb der in der Mit- aktuellen Tarife der 01019. Der aktuelle Call-by-Call Tarif ist
teilung gesetzten Frist widerspricht. 01019 verpflichtet sich, im Internet unter http://www.01019.net einsehbar, der Tarif
den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines für Closed-Call-by-Call unter http://www.freenet-
unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Nicht genehmi- business.de. Der Kunde verpflichtet sich, sich regelmäßig
gungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für Leistun- über die aktuellen Tarife zu informieren.
gen, die von Dritten erbracht werden.
1.4 Für die Call-by-Call-Verfahren werden die Allgemeinen
18.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinba-
Geschäftsbedingungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur
rung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbah-
wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
nen veröffentlicht. Durch die Inanspruchnahme bzw. Erbrin-
gung der Dienstleistung erklärt der Kunde (schlüssig) sein
Einverständnis zur Einbeziehung dieser AGB. Die AGB finden
gemäß § 305a Nr. 2b BGB Anwendung Gleichzeitig sind sie
im Internet unter http://www.freenet-business.de einsehbar.
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2. VERTRAGSABSCHLUSS 3.4 01019 behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung
der Festnetzleistungen bei Kapazitätsengpässen in den
2.1 Im Call-by-Call-Verfahren kommt mit Zustandekommen der
Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderun-
gewählten Verbindung auch das Vertragsverhältnis zustande.
gen an den Anlagen der Betreiber, z.B. Verbesserung des
Dies gilt auch für das Closed-Call-by-Call-Verfahren. Für die
Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindun-
Freischaltung zu den freenetPhone Business Tarifen ist ein
gen an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
zusätzlicher Antrag des Kunden bei der 01019 erforderlich.
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger
Die Annahme des Antrags erfolgt durch die Freischaltung des
Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die
Kunden für den vereinbarten Tarif. Der Kunde nimmt dies zur
für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des
Kenntnis und hält 01019 von allen Ansprüchen frei, die aus
Festnetzdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Über-
einer nicht von 01019 zu vertretenden Verzögerung der
tragungsqualität sind nicht auszuschließen. Zeitweilige
Freischaltung entstehen.
Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls
2.2 Im Preselection-Verfahren kommt der Vertrag durch einen auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks und
mündlichen oder schriftlichen Antrag des Kunden und die Aussperrungen, ergeben. Schadensersatzansprüche des
Annahme durch 01019 zustande. Die Annahme durch 01019 Kunden sind ausgeschlossen, vorbehaltlich verweisen wir auf
erfolgt durch schriftliche Erklärung, spätestens mit Erbrin- Punkt 11 dieser AGB.
gung der Dienstleistungen.
3.5 01019 behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen
01019 behält sich die Annahme des Antrags vor; alle Ange- des Kunden, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngrup-
bote von 01019 sind freibleibend. Der Kunde ist für eine Frist pen oder Länderkennzahlen zu sperren. Auf Anfrage des
von vier (4) Wochen an seinen Antrag gebundender 01019. Kunden erteilt 01019 Auskunft, welche Nummern hierunter
2.3 Zur Annahme des Antrages des Kunden zur Teilnahme am fallen.
Festnetzdienst behält sich 01019 ferner vor, 3.6 Die vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten
a) im Rahmen einer Bonitätsprüfung bei der für den Wohn- gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung
sitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft aller relevanten Pflichten des Kunden.
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) 3.7 Verzögerungen bei erstmaliger Umschaltung gehen nicht zu
bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei oder einem Lasten von 01019. Schadensersatzansprüche seitens des
angegebenen Kreditinstitut gemäß Ziffer 13 Auskünfte Kunden gegenüber 01019 sind ausgeschlossen, soweit
einzuholen und die Annahme des Antrages davon abhän- 01019 nicht nach Ziffer 11 haftet.
gig zu machen;
3.8 01019 ist berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der
b) die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antrag-
Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teil-
steller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden
weise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der
oder früheren Kundenverhältnissen mit 01019 oder einem
öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der
mit ihr verbundenen Unternehmen (der Unternehmens-
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der
gruppe) im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht,
Dienste, des Datenschutzes oder auf Grund betriebsbeding-
die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeu-
ter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
tung sind;
3.9 01019 wird jede Leistungsunterbrechung des Netzbetriebes
c) die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden
unverzüglich beheben.
zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung für
jeden Anschluss vor Freischaltung abhängig zu machen. 3.10 Soweit 01019 Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt,
d) den Vertragsabschluss ganz oder teilweise aus wichtigem können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
Grund zu verweigern. werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich
daraus nicht.
3. DIENSTLEISTUNG UND RECHTE VON 01019 3.11 01019 ist berechtigt, die Leistung nach Maßgabe der gesetz-
lichen Bestimmungen und insbesondere zum Schutz des
3.1 Mögliche Verbindungsarten sind Telefonate, Faxe und Kunden zu sperren für den Fall,
Datenübertragungen. Die Telefongesellschaft bedient sich
zur Herstellung der Verbindungen der Kommunikationsnetze a) dass ein eindeutiger Verdacht des Missbrauchs des
anderer Netzbetreiber. 01019 ist berechtigt, die Netzbetrei- Anschlusses besteht;
ber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt
b) des Vorliegens der Voraussetzungen der Ziff. 6.5.e;
und abgewickelt werden.
3.2 01019 wird durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse c) der Verletzung der Ziff. 4.;
(z.B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussper- d) dass der Kunde 01019 keinen postzustellfähigen Wohn-
rungen), die 01019 oder den Netzbetreiber betreffen, dessen sitz mitteilt und die Rechnung mit dem Vermerk „unzu-
sich 01019 zur Leistungserfüllung bedient, von ihrer Lei- stellbar, unbekannt verzogen, etc.“ zurückkommt, bis zur
stungsverpflichtung frei. Vermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift,
3.3 Die Verpflichtung von 01019 zur Leistungserbringung wird um die sich 01019 durch Nachfrage bei dem zuständigen
durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bemüht. Es wird für
beschränkt.. Vorleistung in diesem Sinne ist insbesondere die Ermittlung ein Betrag in Höhe von € 11,– zzgl. gesetz-
die Bereitstellung von Übertragungswegen der an der jewei- licher MwSt. erhoben, resultierend aus dem entsprechen-
ligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Werden bei der den Aufwand. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, 01019
Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder geringere Kosten nachzuweisen.
für sonstige Leistungen Hardware- bzw. Software-Erweite- 3.12 Eine Entsperrung von Anschlüssen kann immer nur zu den
rungen Dritter benötigt, gelten auch diese als Vorleistungen. üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
Der Kunde wird für die Dauer der Nichtverfügbarkeit von sei-
ner Leistungspflicht frei. Schadensersatzansprüche des Kun- 3.13 01019 behält sich das Recht vor, im Falle einer Erhöhung der
den sind ausgeschlossen, es sei denn 01019 fällt grobe Fahr- gesetzlichen Mehrwertsteuer die Preise für alle Dienstleistun-
lässigkeit oder Vorsatz zur Last. Gegenüber Verbrauchern gen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steuerer-
i.S.d. § 13 BGB ist diese Bestimmung nur anwendbar, wenn höhung entsprechend anzupassen. Diese Bestimmung gilt
01019 ein konkretes Deckungsgeschäft insbesondere mit nicht für Verträge über Waren oder Dienstleistungen (außer-
Netzbetreibern abgeschlossen hat und von dem Vertrags- halb von Dauerschuldverhältnissen), die innerhalb von vier
partner unverschuldet und unvorhergesehen nicht beliefert Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht wer-
wurde. den.
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4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN 6.3 01019 ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei
Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern innerhalb von
Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. Wohnung
zwei Monaten nach Aktivierung der Preselection keine Inan-
alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung
spruchnahme der vereinbarten Leistung erfolgt.
des Vertrages erforderlich sind. 01019 wird dem Kunden hierzu ihre
Anforderung mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 6.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
a) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von 01019 die für ihre
Tätigkeiten notwendigen Informationen und Unterlagen zu ver- 6.5 01019 ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages u.a. berech-
schaffen; tigt, wenn:
b) neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden a) der Kunde Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch
Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung nimmt, insbesondere bei Benutzung gegen Strafgesetze
haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von 01019 ein- (z.B. § 238 StGB) oder gegen sonstige Rechte Dritter oder
zuführen; Vorschriften verstößt.
c) die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nach Maß- b) der Kunde seine Zahlungen nach entsprechender Ankün-
gabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nut- digung einstellt;
zen; c) der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium
d) ausschließlich solche Einrichtungen und Anwendungen mit dem anstrebt;
Anschluss zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften, ins- d) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eides-
besondere den Vorschriften der BNetzA gemäß Telekommuni- stattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen
kationsgesetz (TKG), entsprechen und in den öffentlichen Net- ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
zen der Bundesrepublik zulässig sind; in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige
e) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten
Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer Ursachen lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder
ermöglichen; dauernd nicht nachkommen kann;
f) den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere e) der Kunde mit der Zahlung seiner fälligen Rechnungsbe-
keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt träge in Höhe des gesetzlichen Rahmens in Verzug gerät;
werden; f) der Kunde trotz mehrmaliger berechtigter Zahlungsauf-
g) Änderungen der für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses forderungen nicht zahlt;
benötigten persönlichen Daten 01019 unverzüglich anzuzeigen. g) der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und
h) den für die Nutzung von freenetphone Business erforderlichen Obliegenheiten in Verzug kommt oder diese schuldhaft
Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und verletzt. 01019 kann Ersatz für den entstandenen Scha-
während der Vertragsdauer zu enthalten. Verstößt der Kunde den, einschließlich Mehraufwendungen, verlangen.
gegen diese Pflicht und ist 01019 die Vertragserfüllung aus die- 6.6 Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die Leitung
sem Grund nicht weiter möglich, behält sich 01019 ausdrücklich auf 01019 (Preselection) voreingestellt wurde, so hat er die
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu erset-
zen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungserbringung
5. WEITERGABE UND ABTRETUNG durch die 01019 verhindert oder zu verhindern versucht oder
01019 den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu
5.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur vertreten hat, kündigt. Etwaige Schadensersatzansprüche
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch 01019 auf von 01019 bleiben unberührt.
Dritte übertragen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertre-
tenden Schäden, die aus der Nutzung des Telefonanschlus-
ses durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt für die
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
infolge der befugten oder unbefugten Nutzung durch Dritte
entstandenen Entgelte. Ungeachtet des vorstehenden Über- 7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflich-
tragungsverbotes ist es 01019 gestattet, diesen Vertrags an tet, wie sie sich aus den von 01019 veröffentlichten Tarifen in
ein mit der 01019 iSv §§ 15 ff. AktG verbundenes Unterneh- der jeweils beim Vertragsabschluss oder nach wirksamer
men zu übertragen. Änderung gültigen Fassung im Einzelnen ergeben. Ist ein
monatlicher Mindestumsatz vereinbart, schuldet der Kunde
5.2 Ein Weiterverkauf von Leistungen, die 01019 im Rahmen die-
dessen volle Vergütung auch für den Fall, dass er die Lei-
ses Vertrages gegenüber dem Kunden erbringt, ist dem Kun-
stungen nicht oder nicht in der Höhe des vereinbarten Min-
den untersagt, es sei denn, 01019 hat dem Weiterverkauf
destumsatzes abgenommen hat. Abrechnungen erfolgen
vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für jeden Fall der
nach Übermittlung der Daten durch den Netzbetreiber. Die
Zuwiderhandlung schuldet der Kunde der 01019 eine Ver-
Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungs-
tragsstrafe in Höhe des durch den Weiterverkauf der Leistun-
stellung gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rech-
gen der 01019 erzielten Umsatzes sowie den Ersatz eines
nung gestellt.
eventuell darüber hinausgehenden Schadens. Der Nachweis
eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. 7.2 Mit Erbringung der vertraglichen Leistung, spätestens mit
Zugang der Rechnung, sind die Entgelte fällig.
6. VERTRAGSDAUER/VERTRAGSBEENDIGUNG 7.3 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tage der
6.1 Im den Call-by-Call-Verfahren wird der Vertrag immer nur für Umschaltung.
die Dauer der jeweiligen Verbindung geschlossen. Im Presel- 7.4 Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Ver-
ection-Verfahren wird das Vertragsverhältnis, sofern nichts bindungsentgelte erfolgen im Namen und auf Rechnung von
Abweichendes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von 01019, der , 01024 Telefondienste GmbH, der freenet AG
12 Monaten geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit oder der Deutschen Telekom AG.
der Leistungsbereitstellung durch 01019 bzw. mit der
7.5 Für die Abrechnung ist erforderlich, dass der Kunde mit der
Freischaltung zum vereinbarten Tarif.
Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preselection-Verträge eine entsprechende gültige Einzugsermächtigung erteilt.
mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Vertrags- Gebühren für durch den Kunden zu vertretene Rücklast-
laufzeit zu kündigen, erfolgt eine Kündigung nicht oder nicht schriften oder für nicht gedeckte Kreditkarten hat der Nutzer
rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 zu tragen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren in
Monate. Die Kündigung des Kunden muss schriftlich erfolgen. Höhe von € 10,– fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vor-
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behalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich 9. AUFRECHNUNG
niedrigerer Höhe entstanden.
Gegen Forderungen von 01019 kann der Kunde nur mit unbestritte-
7.6 Bei Widerruf der Einzugsermächtigung, bei einer Rücklast- nen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrech-
schrift, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder bei nen..
Angabe falscher Zahlungsdaten durch den Kunden kann
01019 die Inkassoart von Lastschriftzahler auf Rechnungs- 10. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
zahler umstellen. Auf Grund des höheren Aufwands werden
dem Nutzer als Rechnungszahler zusätzliche Kosten in Höhe 10.1 01019 verpflichtet sich, Störungen des Netzbetriebes im
von € 2,90 (inkl. MwSt.) pro Rechnungsstellung berechnet. Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Die Rückumstellung von Rechnungszahler auf Lastschrift- unverzüglich zu beseitigen.
zahler erfolgt nur nach schriftlichem Antrag. 10.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungs-
7.7 Der Kunde erklärt sich mit einer Abtretung der gegen ihn störungen sind auf den sich aus Ziffer 11 ergebenden Haf-
bestehenden Forderungen der 01019 aus dem Preselection- tungsumfang begrenzt.
Vertrag bzw. aus den Call-by-Call Verträgen zum Zwecke der
Inkassierung auf die 01024 Telefondienste GmbH bzw. die 11. HAFTUNG
freenet AG einverstanden.
11.1 01019 haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei
7.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Schäden
zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem an Leben, Körper und Gesundheit gegenüber dem Kunden
Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 01019 aus-
nächstfälligen Forderung verrechnet. schließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.9 Der Kunde hat die Rechnungen nach Erhalt zu überprüfen. Die Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-
Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 01019 pflichten begrenzt auf die vertragstypischen und vorherseh-
sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich geltend baren Schäden. Bei Vermögensschäden haftet 01019 gemäß
zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt § 44a TKG bis zu einem Betrag von € 12.500,– je Nutzer.
als Genehmigung. 01019 wird auf die Folgen einer Unterlas- Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schadenver-
sung in der Rechnung besonders hinweisen. ursachendes Ereignis ist die Haftung von 01019 auf den
Höchstbetrag von € 10.000.000,– begrenzt, soweit der
7.10 Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Übersteigt
werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder Vereinba- die Entschädigung, die mehreren aufgrund desselben Ereig-
rung berechnet. nisses zu leisten ist, die Höchstgrenze, so wird der Scha-
7.11 Die Dauer einer Verbindung wird auf ganze Sekunden aufge- densersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe
rundet. Der Preis einer Leistung wird netto grundsätzlich mit aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
4 Nachkommastellen im Abrechnungssystem gehalten. Die 11.2 Für schadenverursachende Ereignisse, die auf Übertra-
Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten Taktung. gungswegen der Netzbetreiber eingetreten sind, haftet
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minutentaktung. 01019 dem Kunden nur in demselben Umfang, wie die
7.12 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach Beendigung des Betreiber der Netze ihrerseits gegenüber 01019 haften.
Vertrages von der 01019 noch erbrachte Dienstleistungen zum 11.3 Eine über die vorstehend geregelte hinausgehende Haftung,
Standard Call-by-Call Tarif der 01019 abgerechnet werden. insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
7.13 freenet behält sich das Recht vor, im Falle einer Erhöhung der
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland die Preise für 12. DATENSCHUTZ/FERNMELDEGEHEIMNIS
alle Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens
12.1 01019 darf die im Auftrag enthaltenen personenbezogenen
der Steuererhöhung entsprechend anzupassen. Dem Kun-
Daten des Kunden (Bestandskunden) gemäß dem Telekom-
den steht für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht zu.
munikationsgesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes
erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforder-
8. VERZUG/SPERRUNG lich sind, um das Vertragsverhältnis einschließlich dessen
8.1 Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er den inhaltlicher Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern.
Rechnungsbetrag nicht 14 Tage nach Rechnungsdatum Außerdem darf 01019 folgende personenbezogene Daten zur
zahlt. Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen
(Verkehrsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies
8.2 01019 ist berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistun- zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem
gen so lange einzustellen und trotzdem Erfüllung zu verlan- Kunden erforderlich ist:
gen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten beglichen
hat. Dieses betrifft insbesondere auch die Vergütung einer a) die Nummer oder Kennung des anrufenden und des
vereinbarten Mindestabnahme. angerufenen Anschlusses oder der Einrichtung;
8.3 Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich b) den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach
der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsscha- Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhän-
dens – Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen gen, die übermittelten Datenmengen;
Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet. 01019 ist c) die vom Kunden in Anspruch genommene Telekommuni-
berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Bearbei- kationsleistung;
tungsgebühren/Mahngebühren zu berechnen. Dem Kunden
d) die Endpunkte von fest geschalteten Verbindungen sowie
bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuwei-
deren Beginn und Ende nach Datum und Uhrzeit;
sen.
e) sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur
8.4 Bei dem Angebot von allgemeinen Zugängen zu festen
Entgeltabrechnung notwendige Verbindungsdaten.
öffentlichen Telekommunikationsnetzen gilt § 45k TKG. Dem-
gemäß ist 01019 berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang 12.2 Die Speicherung der vorstehenden unter a) bis e) genannten
des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ganz Verkehrsdaten erfolgt bis zu 6 Monate nach Rechnungsver-
oder teilweise zu unterbinden (Sperre). sand, es sei denn es werden Einwendungen gegen die Rech-
nung erhoben. Soweit aus technischen Gründen keine Ver-
8.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs-
kehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine
verzuges bleibt 01019 vorbehalten.
Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach
8.6 01019 kann Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounter- Verstreichen der in Satz 1 geregelten Frist oder aufgrund
nehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen. rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft 01019
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weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungs- 14. ERFÜLLUNGSORT
leistungen noch die Auskunftspflicht gemäß § 45 i Abs. 1
Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz der
TKG.
01019 GmbH.
12.3 Bei Verwendung eines Einzelverbindungsnachweises hat der
Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nutzer des betreffenden 15. GERICHTSSTAND
Anschlusses hierüber zu informieren und bei geschäftlicher
Nutzung alle jetzigen und künftigen Mitarbeiter hierüber 15.1 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffent-
unverzüglich zu informieren und etwa bestehende Mitarbei- lichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
tervertretungen (Betriebsrat/Personalrat) entsprechend den ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz von 01019
gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Gerichtsstand. 01019 steht es offen, Ansprüche bei den
Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden gel-
12.4 Der Kunde willigt darin ein, dass 01019 seine personenbezo- tend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand
genen Daten an Dritte, deren sich 01019 zur Erfüllung seiner bleibt hiervon unberührt.
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Ver- 15.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen 01019 und dem
tragsverhältnisses mit dem Nutzer erforderlich ist. Der Kunde Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inlän-
willigt ferner darin ein, dass die zur Rechnungsstellung erfor- discher Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik
derlichen Daten von der 01019 an Dritte gemäß Ziffer 7.4 Deutschland.
übermittelt werden, sofern eine Rechnungsstellung nicht
durch 01019 erfolgt. Das Widerrufsrecht des Kunden nach 16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.6 bleibt von dieser Regelung unberührt. Soweit dieser
16.1 01019 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-
Widerruf 01019 die Vertragserfüllung unmöglich macht, hat
gen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Ver-
01019 ein Kündigungsrecht.
tragsverhältnisses mit Zustimmung des Kunden zu ändern,
12.5 Der Kunde willigt darin ein, dass 01019 seine Bestandsdaten sofern dies aufgrund unvorhersehbarer technischer, recht-
zur Beratung des Kunden, zur Marktforschung und zur Wer- licher oder regulatorischer Veränderungen nach Vertrags-
bung verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für diese schluss erforderlich wird, die 01019 nicht veranlasst und auf
Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Kunde in die Verar- die 01019 keinen Einfluss hat. Wesentliche Regelungen des
beitung und Nutzung seiner Verkehrsdaten zur bedarfsge- Vertrages, insbesondere solche über Art und Umfang der
rechten Gestaltung der Telekommunikationsdienste ein. Die vereinbarten Leistungen, der Laufzeit und Regelungen zur
Daten des Angerufenen werden dabei unverzüglich anonym- Kündigung sind von dieser Änderungsbefugnis ausgenom-
isiert. men.
12.6 Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für 16.2 Die Leistungsbeschreibungen und vereinbarten Preise kön-
die Zukunft widerrufen. nen nur geändert werden, sofern die Änderung unter Berück-
sichtigung der Interessen von 01019 für den Kunden zumut-
bar ist, technische, regulatorische oder kalkulatorische
13. WIRTSCHAFTSAUSKUNFTEIEN Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss
dies erforderlich machen oder Dritte, von denen 01019
Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Bonitätsprüfung Aus-
notwendige Vorleistungen beziehen, ihr Leistungsangebot
künfte über personenbezogene Daten vom Verband der Vereine
oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den
Creditreform, von der CEG Creditreform GmbH und von ähnlichen
Umfang der Kostenänderung begrenzt.
Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA-Gesellschaft sowie von
anderen Unternehmen des Konzerns eingeholt, verarbeitet und wei- 16.3 Die Zustimmung des Kunden zu den in Ziffer 16.1 und 16.2
ter gegeben und auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer genannten Änderungen gilt als erteilt, wenn 01019 dem Kun-
Abwicklung (z.B. Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei den die Änderung in geeigneter Form (schriftlich oder elek-
unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) die- tronisch) unter Einhaltung einer angemessenen Frist mitteilt
ses Vertrages gemeldet werden. Diese Meldungen dürfen nach dem und der Kunde der Änderung nicht innerhalb der in der Mit-
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung teilung gesetzten Frist widerspricht. 01019 verpflichtet sich,
berechtigter Interessen der 01019, eines Vertragspartners der o.g. den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines
Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Nicht genehmi-
dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt gungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für Leistun-
werden. gen, die von Dritten erbracht werden.
Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihr 16.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinba-
angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Lea- rung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
singgesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
Versandhandels und sonstiger Unternehmen, die gewerbsmäßig
Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Kommunika-
tionsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwür-
digkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die Mitteilung Nr. 725/2008
gewerbsmäßig Forderungen einziehen und an die o.g. Wirtschafts-
auskunfteien angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuld- 01024 Telefondienste GmbH, Am Germaniahafen 1-7 24143 Kiel;
nerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die o.g. Wirtschafts- Amtsgericht Kiel HRB 6211
auskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz Stand: 26.11.2008
Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenü- Achtung! Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Allgemeinen
bermittlung glaubhaft darlegen. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen zur Einwil-
übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; ligung des Kunden in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sei-
subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögens- ner personenbezogenen Daten (Ziffer 11)
verhältnisse sind in o.g. Wirtschaftsauskunftei-Auskünften nicht
enthalten. Die 01024 Telefondienste GmbH (nachstehend 01024 genannt)
stellt Festnetztelefondienstleistungen aufgrund der Bestimmungen
Der Kunde kann Auskunft bei der o.g. Wirtschaftsauskunfteien über des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der nachfolgenden im
seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die jeweils Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
zuständige Geschäftsstelle ist bei der 01019 zu erfragen. Der Kunde nikation, Post und Eisenbahn (BNetzA) veröffentlichten Allgemeinen
willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Geschäftsbedingungen, (AGB) zur Verfügung. Die vorbezeichneten
Wirtschaftsauskunfteien die Daten an die dann zuständige o.g. Wirt- gesetzlichen Bestimmungen des TKG gelten auch dann, wenn
schaftsauskunfteien übermitteln. nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug
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genommen wird. Die AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags merngruppen oder Länderzahlen zu sperren. Auf Anfrage des
mit der 01024 über die Teilnahme am Telekommunikationsdienst Kunden erteilt die 01024 Auskunft, welche Nummern hierun-
(Call by Call-Verfahren) und sind auch online einsehbar unter ter fallen.
www.01024-telefondienste.de. Die AGB finden gemäß § 305a Nr.
2.6. Die vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten
2b BGB Anwendung. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht.
gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung
Preselectionverträge werden seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr
aller relevanten Pflichten des Kunden.
abgeschlossen.
2.7. Verzögerungen bei erstmaliger Umschaltung gehen nicht zu
Serviceanschrift: 01024 Service-Team, Postfach 2120, 24020 Kiel Lasten von 01024. Schadensersatzansprüche seitens des
1. Allgemeines und Vertragsschluss Kunden gegenüber der 01024 sind ausgeschlossen, soweit
01024 nicht nach Ziffer 9 haftet.
1.1. Die 01024 bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonver-
bindungen innerhalb des nationalen oder internationalen 2.8. 01024 ist berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der
Festnetzes, sowie zu nationalen und internationalen Mobil- Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teil-
funknetzen sowie den Zugang zum Internet im Internet-by- weise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der
Call-Verfahren an. öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der
1.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande,
Dienste, des Datenschutzes oder auf Grund betriebsbeding-
wenn der Kunde die VNB-Kennziffer „01024“ vorwählt und
ter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
die 01024 die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmit-
telbar mit dem Ende der Verbindung. 2.9. Die 01024 wird jede Leistungsunterbrechung des Netzbetrie-
bes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglich-
1.3. Die Entgelte ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbe-
keiten unverzüglich beheben.
ginn gültigen Preisliste. Die Preise sind jeweils Minutenpreise
(Abrechnung im Minutentakt), soweit nichts anderes angege- 2.10. Soweit 01024 Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt,
ben ist. Mit der Fortführung der Verbindung erklärt der Kunde können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
sein Einverständnis mit diesen Tarifen. Die jeweils gültige werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich
Tarifliste ist einsehbar unter www.01024-telefondienste.de. daraus nicht.
2.11. 01024 ist berechtigt, die Leistung nach Maßgabe der gesetz-
2. Dienstleistung und Rechte von 01024 lichen Bestimmungen und insbesondere zum Schutz des
2.1. Mögliche Verbindungsarten sind Telefonate, Faxe und Kunden einzustellen (Sperre) für den Fall,
Datenübertragungen. Die Telefongesellschaft bedient sich a) dass ein eindeutiger Verdacht des Missbrauchs gemäß
zur Herstellung der Verbindungen der Kommunikationsnetze Ziffer 3b des Anschlusses besteht;
anderer Netzbetreiber. 01024 ist berechtigt, die Netzbetrei-
b) des Vorliegens der Voraussetzungen der Ziff. 5 e;
ber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt
und abgewickelt werden. c) der Verletzung der Ziff. 3;
2.2. 01024 wird durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse 2.12. Eine Entsperrung von Anschlüssen kann immer nur zu den
(z.B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aus- üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
sperrungen), die 01024 oder den Netzbetreiber betreffen,
dessen sich 01024 zur Leistungserfüllung bedient, von ihrer 3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Leistungsverpflichtung frei.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
2.3. Die Verpflichtung von 01024 zur Leistungserbringung wird
durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter a) ausschließlich solche Einrichtungen und Anwendungen mit dem
beschränkt, sofern 01024 ein konkretes Deckungsgeschäft Anschluss zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften, ins-
insbesondere mit Netzbetreibern abgeschlossen hat und von besondere den Vorschriften der BNetzA gemäß Telekommuni-
dem Vertragspartner unverschuldet und unvorhergesehen kationsgesetz (TKG), entsprechen und in den öffentlichen Net-
nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Vorleistung in die- zen der Bundesrepublik zulässig sind;
sem Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertra- b) den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
gungswegen der an der jeweiligen Verbindung beteiligten keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt
Netzbetreiber. Werden bei der Installation oder Erweiterung werden und sonstige rechtswidrige Kontaktaufnahmen durch
von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Hard- Telekommunikationsmittel (§ 238 Strafgesetzbuch – StGB) zu
ware- bzw. Software-Erweiterungen Dritter benötigt, gelten unterlassen.
auch diese als Vorleistungen. Der Kunde wird für die Dauer
c) Änderungen der für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses
der Nichtverfügbarkeit von seiner Leistungspflicht frei. Scha-
benötigten persönlichen Daten sind 01024 unverzüglich anzu-
densersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es
zeigen.
sei denn 01024 fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur
Last.
4. Weitergabe und Abtretung
2.4. Die 01024 behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschrän-
kung der Festnetzleitungen bei Kapazitätsengpässen in den Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach
Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderun- vorheriger schriftlicher Zustimmung durch 01024 auf Dritte übertra-
gen an den Anlagen der Betreiber, z.B. Verbesserung des gen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die
Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindun- aus der Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte entstehen.
gen an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Entsprechendes gilt für die infolge der befugten oder unbefugten
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.
Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die
für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des 5. Vertragsdauer
Festnetzdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Über-
tragungsqualität sind nicht auszuschließen. Zeitweilige 01024 ist zur fristlosen Kündigung der Netzvorwahl u.a. berechtigt,
Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls wenn:
auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks und a) der Kunde Dienstleistungen missbräuchlich gemäß Ziffer 3 b in
Aussperrungen, ergeben. Schadensersatzansprüche des Anspruch nimmt, bei Benutzung gegen Strafvorschriften ver-
Kunden sind ausgeschlossen, vorbehaltlich verweisen wir auf stößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht
Punkt 9 dieser AGB. besteht;
2.5. Die 01024 behält sich vor, unter Berücksichtigung der Inter- b) der Kunde seine Zahlungen nach entsprechender Ankündigung
essen des Kunden, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnum- einstellt;
Bonn, 17. Dezember 2008
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
4284
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
|
24 2008
c) der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium 6.8. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen
anstrebt; zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc., werden dem
Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der
d) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen
nächstfälligen Forderung verrechnet.
Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs-
oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder in den Vermögensver- 6.9. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 01024
hältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechte- sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich geltend
rung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflich- zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt
tungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann; als Genehmigung.
e) der Kunde mit der Zahlung seiner fälligen Rechnungsbeträge mit 6.10. Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges
mindestens € 75,– in Verzug gerät; werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder Vereinba-
rung berechnet.
f) der Kunde trotz mehrmaliger berechtigter Zahlungsaufforderun-
gen nicht zahlt; 6.11. Die Dauer einer Verbindung wird auf ganze Sekunden aufge-
rundet. Der Preis einer Leistung wird netto in Euro grundsätz-
g) der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen
lich mit 6 Nachkommastellen im Abrechnungssystem gehal-
in Verzug gerät;
ten. Die Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten
h) mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Taktung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minu-
Verzug kommt oder diese schuldhaft verletzt. 01024 kann Ersatz tentaktung.
für den entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendun-
6.12. 01024 behält sich das Recht vor, im Falle einer Erhöhung der
gen, verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen gerin-
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland die Preise für
geren als den geltend gemachten Schaden nachzuweisen.
alle Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Steuererhöhung entsprechend anzupassen. Dem Kun-
6. Zahlungsbedingungen den steht für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht zu.
6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflich- Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge über Waren oder
tet, wie sie sich aus den von 01024 veröffentlichten Tarifen in Dienstleistungen (außerhalb von Dauerschuldverhältnissen),
der beim Vertragsschluss gültigen Fassung im Einzelnen die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss gelie-
ergeben. fert oder erbracht werden sollen.
6.2. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilneh-
7. Verzug
mernetzbetreibers des Kunden, der Deutschen Telekom, als
Verbindung über die 01024 in Rechnung gestellt. Der Kunde 7.1. 01024 ist berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistun-
erklärt mit der Nutzung des Dienstes ausdrücklich die Aus- gen so lange einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Ver-
weitung der dem Teilnehmernetzbetreiber, der Deutschen bindlichkeiten beglichen hat.
Telekom AG, erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen 7.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist 01024 berechtigt,
aus dem vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis. Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu for-
6.3. Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Ver- dern. Falls der 01024 ein höherer Verzugsschaden nachweis-
bindungsentgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung von bar entstanden ist, ist 01024 berechtigt, diesen geltend zu
01024, derfreenet AG, der 01019 Telefondienste GmbH oder machen. Darüber hinaus ist 01024 berechtigt, die durch Zah-
der Deutschen Telekom AG. Die Mehrwertsteuer wird in der lungsverzug entstandenen Bearbeitungsgebühren/Mahnge-
zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich festgeleg- bühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten,
ten Höhe gesondert in Rechnung gestellt. einen geringeren Schaden nachzuweisen
6.4. Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rech- 7.3. Bei dem Angebot von allgemeinen Zugängen zu festen
nung der 01024, der 01019 Telefondienste GmbH oder der öffentlichen Telekommunikationsnetzen gilt § 45k TKG. Dem-
freenet AG eingezogen, behält sich die 01024 bzw. die 01019 gemäß ist 01024 berechtigt, die Netzvorwahl bzw. den
Telefondienste GmbH bzw. die freenet AG vor, eine Rechung Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden
über einen Kleinstbetrag nicht zu Ihrem turnusgemäßen (Sperre). Die Sperre entbindet den Nutzer nicht von seiner
nächsten Abrechnungszeitpunkt zu erstellen, sondern diese Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte. Die Sperre wird
Rechnungsposten innerhalb der beiden folgenden Abrech- dem Kunden mit einer Frist von zwei Wochen, unter gleich-
nungszeiträume in Rechung zu stellen. zeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des
Rechtsschutzes, vor ordentlichen Gerichten schriftlich
6.5. Für die Abrechnung durch die 01024, die 01019 Telefondien-
angekündigt.
ste GmbH oder die freenet AG ist erforderlich, dass der
Kunde mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstan- 7.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs-
den ist und eine entsprechende gültige Einzugsermächtigung verzuges bleibt 01024 vorbehalten.
erteilt. Gebühren für durch den Kunden zu vertretene Rück- 7.5. 01024 kann Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounter-
lastschriften hat der Nutzer zu tragen. Für jeden Fall werden nehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen
Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 10,00 fällig. Dem Kun-
den bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei über-
haupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstan- 8. Aufrechnung
den. Gegen Forderungen von 01024 kann der Kunde nur mit unbestritte-
6.6. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung, bei einer Rücklast- nen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
schrift, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder bei
sonstigen Veränderungen im Zahlungsablauf kann die 01024, 9. Haftung
die freenet AG bzw. die 01019 Telefondienste GmbH die
9.1. Die 01024 haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie
Inkassoart auf Rechnungzahler umstellen. Auf Grund des
bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Schä-
höheren Aufwands werden dem Nutzer als Rechnungszahler
den an Leben, Körper und Gesundheit gegenüber dem Kun-
zusätzliche Kosten in Höhe von € 2,90 (inkl. MwSt.) pro
den unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die 01024
Rechnungsstellung berechnet. Die Rückumstellung von
ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-
Rechnungszahler auf Lastschriftzahler erfolgt nur nach
pflichten. Die Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Ver-
schriftlichem Antrag.
tragspflichten begrenzt auf die vertragstypischen und vorher-
6.7. Der Kunde erklärt sich mit einer Abtretung der gegen ihn sehbaren Schäden. Bei Vermögensschäden haftet die 01024
bestehenden Forderungen der 01024 aus den Call by Call gemäß § 44a TKG bis zu einem Betrag von 12.500,– Euro je
Verträgen zum Zwecke der Inkassierung auf die 01019 Tele- Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je
fondienste GmbH bzw. die freenet AG einverstanden. schadensverursachendes Ereignis ist die Haftung von 01024
Bonn, 17. Dezember 2008