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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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23 2008              A          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                   – Regulierung, Energie –                                       3747

                                                       Summe der Erlöse aus der Buchung fester Kapazitäten für
                                                       zwölf aufeinander folgende Monate an den
                  Gesamtsumme der Erlöse [in €]        Ausspeisepunkten in Euro.
                                                       Gemäß § 15 Abs. 5 GasNEV ist die Kalkulation der
                                                       Netzentgelte so durchzuführen, dass nach dem Ende einer
                                                       bevorstehenden Kalkulationsperiode die Differenz zwischen
                                                       den aus den Netzentgelten tatsächlich erzielten Erlöse und
                                                       den nach § 4 GasNEV ermittelten und in der
                  Abweichung der prognostizierten      bevorstehenden Kalkulationsperiode zu deckenden
      C2.5.       Erlöse von den Kosten                Netzkosten möglichst gering ist.
                                                       Eine das Teilnetz eindeutig identifizierende Nummer. Sie ist
                  Teilnetz-ID                          vom Netzbetreiber zu vergeben (z.B. TN1; TN2; TN3...).
                                                       In die erste Zeile der Spalte sind die in Tabelle C2.3.
                                                       prognostizierten Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €])
                                                       aus Einspeiseentgelten für feste Kapazitäten im
                                                       Standardjahr einzutragen und in den darauf folgenden
                  Erlöse aus Netzentgelten;            Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Die Erlöse sind in
                  Einspeisung [in €]                   Euro anzugeben.
                                                       In die erste Zeile der Spalte sind die in Tabelle C2.4.
                                                       prognostizierten Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €])
                                                       aus Einspeiseentgelten für feste Kapazitäten im
                                                       Standardjahr einzutragen und in den darauf folgenden
                  Erlöse aus Netzentgelten;            Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Die Erlöse sind in
                  Ausspeisung [in €]                   Euro anzugeben.
                  Erlöse aus nicht                     Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €]) aus nicht
                  genehmigungsbedürftigen              genehmigungsbedürftigen, der Einspeisung zurechenbaren
                  Entgelten; Einspeisung [in €]        Entgelten in Euro gemäß Tabellenblatt C4.
                  Erlöse aus nicht                     Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €]) aus nicht
                  genehmigungsbedürftigen              genehmigungsbedürftigen, der Ausspeisung zurechenbaren
                  Entgelten; Ausspeisung [in €]        Entgelten in Euro gemäß Tabellenblatt C4.
                  Erlöse aus Netzentgelten; Summe      In den Zeilen ist die jeweilige Summe der Spalten C bis F in
                  Erlöse [in €]                        Euro einzutragen.
                                                       In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
                  Umzulegende Kosten;                  Systemdienstleistungen einzutragen und in den darauf
                  Hauptkostenstelle                    folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
                  Systemdienstleistungen [in €]        Kosten sind in Euro anzugeben.
                                                       In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
                  Umzulegende Kosten;                  Hochdruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
                  Hauptkostenstelle                    folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
                  Hochdruckleitungsnetz [in €]         Kosten sind in Euro anzugeben.
                                                       In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
                  Umzulegende Kosten;                  Mitteldruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
                  Hauptkostenstelle                    folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
                  Mitteldruckleitungsnetz [in €]       Kosten sind in Euro anzugeben.
                                                       In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
                  Umzulegende Kosten;                  Niederdruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
                  Hauptkostenstelle                    folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
                  Niederdruckleitungsnetz [in €]       Kosten sind in Euro anzugeben.
                                                       In der ersten Zeile ist die Summe der Kosten der
                                                       Hauptkostenstellen Systemdienstleistungen,
                                                       Hochdruckleitungsnetz, Mitteldruckleitungsnetz,
                                                       Niederdruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
                                                       folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Der
                                                       einem Teilnetz zugeschlüsselte Anteil an der Kostensumme
                  Auf Netznutzer umzulegende           Gesamtkosten muss mit der Summe der diesem Teilnetz
                  Netznutzungskosten; Summe            zugeschlüsselten Hauptkostenstellenpositionen
                  Kosten [in €]                        übereinstimmen. Alle Kosten sind in Euro anzugeben.




                                                                                                     Seite 22 von 38




Bonn, 3. Dezember 2008
75

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3748           A           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                              – Regulierung, Energie –
                                                                                                            |
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                                                    In der ersten Zeile ist der durch feste Einspeiseentgelte für
                                                    ein Standardjahr zu deckende Anteil der Kostensumme
              Auf Netznutzer umzulegende            anzugeben und in den darauf folgenden Zeilen auf die
              Netznutzungskosten; davon auf         Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle Kosten sind in Euro
              Einspeisepunkte [in €]                anzugeben.
                                                    In der ersten Zeile ist der durch feste Ausspeiseentgelte für
                                                    ein Standardjahr zu deckende Anteil der Kostensumme
              Auf Netznutzer umzulegende            anzugeben und in den darauf folgenden Zeilen auf die
              Netznutzungskosten; davon auf         Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle Kosten sind in Euro
              Ausspeisepunkte [in €]                anzugeben.
              Verprobung Einspeiseentgelte;
              absolute Abweichung [in €]            Keine Definition.
              Verprobung Einspeiseentgelte;
              relative prozentuale Abweichung [in
              %]                                  Keine Definition.
              Verprobung Ausspeiseentgelte;
              absolute Abweichung [in €]          Keine Definition.
              Verprobung Ausspeiseentgelte;
              relative prozentuale Abweichung [in
              %]                                  Keine Definition.
              Verprobung Ein- und
              Ausspeiseentgelte; absolute
              Abweichung [in €]                     Keine Definition.
              Verprobung Ein- und
              Ausspeiseentgelte; relative
              prozentuale Abweichung [in %]         Keine Definition.


   Tabellenblatt C3. des Erhebungsbogens: Preistabellen für Abrechnungs- und Messentgelte

             Entgelte für Abrechnung und            Gemäß § 13 Abs. 3 S. 4 GasNEV sind Entgelte für Messung
             Messung mit / ohne                     und Abrechnung separat zu erheben und getrennt
   Allgemein Leistungsmessung                       auszuweisen.
   C3.1.      Abrechnung                            Keine Definition.
                                                    Gemäß § 15 Abs. 7 GasNEV ist für leistungsgemessene
                                                    Ausspeisepunkte jeweils getrennt nach Hoch-, Mittel- und
                                                    Niederdruck ein Entgelt für die Abrechnung festzulegen. Für
                                                    Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung ist ebenfalls ein
                                                    Entgelt für die Abrechnung festzulegen. Die Entgelte sind
                                                    jeweils für jeden Ausspeisepunkt zu erheben. Gemäß § 15
                                                    Abs. 7, Satz 3 GasNEV richten sich die
                                                    Abrechnungsentgelte nach den Kosten, die den jeweiligen
                                                    Kostenstellen zugeordnet sind und der Anzahl der
                                                    entsprechenden Ausspeisepunkte. Gemäß § 16 Abs. 1
                                                    GasNEV haben die Netzbetreiber im Rahmen der Ermittlung
                                                    der Netzentgelte sicherzustellen, dass ein zur
                                                    Veröffentlichung stehendes Entgeltsystem geeignet ist, die
                                                    nach § 4 GasNEV ermittelten Kosten zu decken. Im
                                                    Einzelnen ist sicherzustellen, dass die Anwendung des
                                                    Entgeltsystems einen prognostizierten Erlös ergibt, welcher
                                                    der Höhe nach den zu deckenden Kosten nach § 16 Abs. 1
   Allgemein Abrechnungsentgelt                     Satz 1 GasNEV entspricht.
                                                    Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an
                                                    Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
                                                    Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der
                                                    Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs
              Ausspeisepunkte                       oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).


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23 2008              A          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                   – Regulierung, Energie –                                        3749
                   Abrechnungsentgelt;
                   (Hochdruckleitungsnetz oder
                   Mitteldruckleitungsnetz oder         Abrechnungsentgelte für Ausspeisepunkte mit
                   Niederdruckleitungsnetz) mit         Leistungsmessung / ohne Leistungsmessung im
                   Leistungsmessung/ohne                Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
                   Leistungsmessung [in €/a]            leitungsnetz in Euro pro Jahr.
                   Anzahl der Ausspeisepunkte;
                   (Hochdruckleitungsnetz oder
                   Mitteldruckleitungsnetz oder
                   Niederdruckleitungsnetz); mit
                   Leistungsmessung/ohne
                   Leistungsmessung                     Keine Definition.
                   Erlöse; (Hochdruckleitungsnetz
                   oder Mitteldruckleitungsnetz oder    Erlöse aus Abrechnungsentgelten an Ausspeisepunkten mit
                   Niederdruckleitungsnetz); mit        Leistungsmessung/ohne Leistungsmessung im
                   Leistungsmessung/ohne                Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruckl
                   Leistungmessung [in €]               eitungsnetz in Euro.
                                                        Summe der Nebenkostenstellen Abrechnung jeweils für das
                   Auf Netznutzer umzulegende           Hochdruckleitungsnetz, das Mitteldruckleitungsnetz, das
                   Kosten der Abrechnung [in €]         Niederdruckleitungsnetz in Euro.
                   Verprobung
                   Nebenkostenstelle Abrechnung
                   (Hochdruckleitungsnetz oder
                   Mitteldruckleitungsnetz oder
                   Niederdruckleitungsnetz); absolute
                   Abweichung [in €]                    Keine Definition.
                   Verprobung
                   Nebenkostenstelle
                   Abrechnung
                   (Hochdruckleitungsnetz oder
                   Mitteldruckleitungsnetz oder
                   Niederdruckleitungsnetz); relative
                   prozentuale Abweichung [in %]        Keine Definition.
                                                        Gemäß § 15 Abs. 7 GasNEV ist für leistungsgemessene
                                                        Ausspeisepunkte jeweils getrennt nach Hoch-, Mittel- und
                                                        Niederdruck ein Entgelt für die Messung festzulegen. Für
                                                        Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung ist ebenfalls ein
                                                        Entgelt für die Messung festzulegen. Die Entgelte sind
                                                        jeweils für jeden Ausspeisepunkt zu erheben. Gemäß § 15
                                                        Abs. 7, Satz 3 GasNEV richten sich die Messentgelte nach
                                                        den Kosten, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet
                                                        sind und der Anzahl der entsprechenden Ausspeisepunkte.
                                                        Gemäß § 16 Abs. 1 GasNEV haben die Netzbetreiber im
                                                        Rahmen der Ermittlung der Netzentgelte sicherzustellen,
                                                        dass ein zur Veröffentlichung stehendes Entgeltsystem
                                                        geeignet ist, die nach § 4 GasNEV ermittelten Kosten zu
                                                        decken. Im Einzelnen ist sicherzustellen, dass die
                                                        Anwendung des Entgeltsystems einen prognostizierten
                                                        Erlös ergibt, welcher der Höhe nach den zu deckenden
        C3.2.      Messung                              Kosten nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GasNEV entspricht.
                                                        Punkte, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers
                                                        an Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
                                                        Netzbetreibers ausgespeist
                                                        werden kann, einschließlich der Netzpunkte zur
                                                        Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs oder Misch- und
                   Ausspeisepunkte                      Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).

                                                        Der Netzbetreiber wählt die Zählergröße in der für diese
                   Größe                                Zelle definierten Liste aus.



                                                                                                      Seite 24 von 38




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3750           A         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                            – Regulierung, Energie –
                                                                                                         |
                                                                                                    23 2008

                                                 Der Netzbetreiber wählt den Zählertyp in der für diese Zelle
             Zählertyp                           definierten Liste aus.
             Beschreibung                        Der Netzbetreiber benennt das Zusatzgerät.
                                                 Minimaler für die Größe zulässiger Durchfluss in
             Qmin [in mn3/h]                     Normkubikmeter pro Stunde.
                                                 Maximaler für die Größe zulässiger Durchfluss in
             Qmax [in mn3/h]                     Normkubikmeter pro Stunde.
                                                 Entgelt für die Messung gesamt (inklusive Einbau, Betrieb
                                                 und Wartung) im
                                                 Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
                                                 leitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
                                                 ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro pro
             Entgelt Messung gesamt [in €/a]     Jahr.
                                                 Entgelt für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der
                                                 Messeinrichtung im
                                                 Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
             davon Entgelt Messstellenbetrieb    leitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
             (Einbau, Betrieb und Wartung) [in   ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro pro
             €/a]                                Jahr.
             Anzahl Ausspeisepunkte Entgelt      Anzahl der Ausspeisepunkte, an denen der Netzbetreiber
             Messung gesamt                      das „Entgelt Messung gesamt“ erlöst.
             Anzahl Ausspeisepunkte Messung
             ohne Messstellenbetrieb (Einbau, Anzahl der Ausspeisepunkte, an denen der Netzbetreiber
             Betrieb und Wartung)                ausschließlich das „Entgelt Messstellenbetrieb“ erlöst.
                                                 Erlöse aus dem „Entgelt Messung gesamt“ im
                                                 Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
             Erlöse Entgelt Messung gesamt [in leitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
             €]                                  ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro.
                                                 Erlöse aus dem „Entgelt Messstellenbetrieb“ im
             Erlöse Messung ohne                 Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruckl
             Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb eitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
             und Wartung) [in €]                 ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro.
                                                Summe der Nebenkostenstellen Messung jeweils für das
             Umzulegende Kosten der Messung; Hochdruckleitungsnetz, das Mitteldruckleitungsnetz, das
             Summe Kosten [in €]                Niederdruckleitungsnetz in Euro.
             Verprobung
             Nebenkostenstelle Messung
             (Hochdruckleitungsnetz oder
             Mitteldruckleitungsnetz oder
             Niederdruckleitungsnetz); absolute
             Abweichung [in €]                  Keine Definition.
             Verprobung
             Nebenkostenstelle
             Messung (Hochdruckleitungsnetz
             oder Mitteldruckleitungsnetz oder
             Niederdruckleitungsnetz); relative
             prozentuale Abweichung [in %]      Keine Definition.


   Tabellenblatt C4. des Erhebungsbogens: Nicht genehmigungsbedürftige Entgelte

                                                 Kann separat neben Ein- und Ausspeiseentgelten erhoben
                                                 werden, wenn hierdurch eine bessere Auslastung des
             Erlöse aus Kurzstreckenentgelten    Leitungsnetzes erreicht oder gesichert werden kann (§ 20
   C4.1.     gemäß § 20 Abs. 1 GasNEV            Abs. 1 GasNEV).
                                                 Ein Punkt, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen
                                                 Netz oder Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich
             Einspeisepunkt [Bezeichnung]        der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs

                                                                                               Seite 25 von 38




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78

Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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23 2008              A            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                     – Regulierung, Energie –                                       3751
                                                         oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 13b EnWG).
                                                         Die Bezeichnung ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende
                                                         alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                  Einspeisepunkt [ID-Nummer]             Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Ein Teil des Transportgebiets eines oder mehrerer
                                                         Netzbetreiber, in dem ein Transportkunde gebuchte
                                                         Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen
                                                         kann (§ 3 Nr. 13a EnWG). Die Bezeichnung ist vom
                  Teilnetz [Bezeichnung]                 Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
                  Teilnetz [ID-Nummer]                   Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an
                                                         Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
                                                         Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der
                                                         Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs
                                                         oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).
                  Ausspeisepunkt [Bezeichnung]           Die Bezeichnung ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende
                                                         alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                  Ausspeisepunkt [ID-Nummer]             Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Ein Teil des Transportgebiets eines oder mehrerer
                                                         Netzbetreiber, in dem ein Transportkunde gebuchte
                                                         Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen
                                                         kann (§ 3 Nr. 13a EnWG). Die Bezeichnung ist vom
                  Teilnetz [Bezeichnung]                 Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
                  Teilnetz [ID-Nummer]                   Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                         Maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das an
                                                         einem Ausspeisepunkt aus einem Netz oder Teilnetz
                                                         insgesamt ausgespeist und gebucht werden kann (§ 3 Nr.
                                                         1a. EnWG). Entspricht technischer Kapazität, d.h. dem
                                                         Maximum an fester Kapazität, das Netzbetreiber unter
                                                         Berücksichtigung der Systemintegrität und der Erfordernisse
                  Max. Kapazität der Strecke [in         des Netzbetriebs Transportkunden anbieten kann (§ 2 Nr.
                  mn3/h]                                 13. GasNZV).
                                                         Gemäß § 2 Nr. 9. GasNZV das maximale Volumen pro
                                                         Stunde in Normkubikmeter am Ein- oder Ausspeisepunkt,
                                                         das sich aus der Differenz zwischen technischer Kapazität
                                                         und der Summe der gebuchten Kapazitäten für diesen Punkt
                  Freie Kapazität [in mn3/h]             ergibt.
                  Zeitraum, für den
                  Kurzstreckenentgelt erhoben wird
                  [in Tagen]                             Keine Definition.
                                                         Entgelt ist gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 GasNEV als
                                                         Kapazitätsentgelt in Euro pro Kubikmeter pro Stunde
                  Kurzstreckenentgelt [in €/mn3/h]       auszuweisen.
                                                         Erlöse aus Kurzstreckenentgelten in Euro für die in der Zeile
                  Erlöse [in €]                          ausgewiesene Kurzstrecke.
                  Gesamtsumme der Erlöse [in €]          Summe der Erlöse aus Kurzstreckenentgelten in Euro.
                                                         Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV kann der Betreiber
                                                         eines örtlichen Verteilernetzes abweichend von § 18
                                                         GasNEV in Einzelfällen zur Vermeidung eines
                  Erlöse aus gesondertem                 Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt aufgrund
                  Netzentgelt gemäß § 20 Abs. 2          der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung
      C4.2.       GasNEV                                 berechnen.
                                                         Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
                                                         alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                  Netzkunde [ID-Nummer]                  Netzbetreiber zu vergeben.


                                                                                                       Seite 26 von 38




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3752        A              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                              – Regulierung, Energie –                               23 2008 |
                                               Als Kundenklassifizierung ist von dem Netzbetreiber die
                                               Kundenart anzugeben. Ausgewählt werden kann zwischen
           Kundenklassifizierung               der Klassifizierung als Industriekunde (IK) oder
           [Bezeichnung]                       Weiterverteiler (WV).
           Länge der potenziellen Strecke für Länge des potenziellen Trassenverlaufs in Kilometern, die
           Direktleitungsbau [in km]           dem gesonderten Entgelt zugrunde gelegt ist.
           Jahresarbeit des Kunden in der
           vorherigen Kalkulationsperiode [in Die abgerechnete Jahresarbeit des Kunden im Vorjahr in
           kWh]                                Kilowattstunden ist vom Netzbetreiber anzugeben.
           Gemessene maximale Leistung des Gemessene und abgerechnete Jahreshöchstleistung des
           Kunden in der vorherigen            Kunden im Vorjahr in Kilowatt ist vom Netzbetreiber
           Kalkulationsperiode [in kW]         anzugeben.
           Vereinbartes gesondertes
           Arbeitsentgelt [in ct/kWh]          Keine Definition.
           Vereinbartes gesondertes
           Leistungsentgelt [in €/kW]          Keine Definition.
                                               Sollte der Netzbetreiber anstatt eines Arbeits- und
                                               Leistungspreises ein gesondertes Jahresentgelt in Euro
                                               erheben, ist dieses vom Netzbetreiber anzugeben. Im
           Alternativ vereinbartes gesondertes Bericht hat er die Zusammensetzung des gesonderten
           Jahresentgelt [in €/a]              Jahresentgelts zu erläutern.
                                               Die von Kunden erzielten Erlöse aus Sonderentgelten
           Erlöse [in €/a]                     gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV in Euro.
                                               Gesamtsumme der Erlöse aus Sonderentgelten gemäß § 20
           Gesamtsumme Erlöse [in €]           Abs. 2 GasNEV.
   C4.3.   Erlöse aus Vertragsstrafen               Keine Definition.
                                                    Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
                                                    alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
           Netzkunde [ID-Nummer]                    Netzbetreiber zu vergeben.
                                                    Als Kundenklassifizierung ist von dem Netzbetreiber die
                                                    Kundenart anzugeben. Ausgewählt werden kann zwischen
           Kundenklassifizierung                    der Klassifizierung als Industriekunde (IK) oder
           [Bezeichnung]                            Weiterverteiler (WV).
                                                    Erlöse aus Vertragsstrafen in Euro vom in der Zeile
           Erlöse [in €]                            spezifizierten Kunden.
           Gesamtsumme Erlöse [in €]                Gesamtsumme der Erlöse aus Vertragsstrafen in Euro.
                                                    Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über
                                                    Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) dürfen
                                                    Versorgungsunternehmen und Gemeinden neben oder
                                                    anstelle von Konzessionsabgaben für einfache oder
                                                    ausschließliche Wegerechte u.a. Preisnachlässe für den in
                                                    Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde
           Erlöse aus Entgelten mit                 bis zu 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den
           Preisnachlässen gemäß § 3 KAV            Netzzugang vereinbaren oder gewähren, sofern diese
   C4.4.   i.V.m. § 18 GasNEV                       Preisnachlässe in der Rechnung offen ausgewiesen werden.
                                                    Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an
                                                    Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
                                                    Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der
                                                    Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs
                                                    oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).
                                                    Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende
                                                    alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
           Ausspeisepunkt [ID-Nummer]               Netzbetreiber zu vergeben.
                                                    Einzutragen ist, ob es sich um einen leistungsgemessenen
                                                    Ausspeisepunkt handelt. Der Netzbetreiber kann zwischen
           Leistungsgemessen [Ja/Nein]              „Ja“ und „Nein“ wählen.
           Jahresarbeit [in kWh]                    Jahresarbeit des Kunden (Ist/Plan) in Kilowattstunden.
           Leistung [in kW]                         Jahreshöchstleistung des Kunden (Ist/Plan) in Kilowatt.

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23 2008                A          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                     – Regulierung, Energie –                                      3753

                    Erlöse aus Arbeit [in €]            Erlöse aus abgerechneter Jahresarbeit des Kunden in Euro.
                                                        Erlöse aus abgerechneter Jahreshöchstleistung des Kunden
                    Erlöse aus Leistung [in €]          in Euro.
                                                        Auszuweisen ist jeweils die Summe über die Zeilen einer
                    Einzelsummen                        Spalte.
                                                        Gesamtsumme der Erlöse aus Entgelten gemäß § 3 Abs. 1
                                                        Nr. 1 KAV. Gemäß § 3 KAV dürfen Versorgungs-
                                                        unternehmen und Gemeinden neben oder anstelle von
                                                        Konzessionsabgaben für einfache oder ausschließliche
                                                        Wegerechte Preisnachlässe für den in Niederdruck
                                                        abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde bis zu 10
                                                        vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang
                                                        gewähren, sofern diese Preisnachlässe in der Rechnung
                    Gesamtsumme Erlöse [in €]           offen ausgewiesen werden.
                                                        Gemäß § 13 Abs. 2 GasNEV beziehen sich Ein- und
                                                        Ausspeiseentgelte in der Regel auf zwölf aufeinander
                                                        folgende Monate und sind als Kapazitätsentgelte in Euro pro
                                                        Kubikmeter pro Stunde pro Zeiteinheit auszuweisen.
                                                        Darüber hinaus haben Betreiber von Gasversorgungsnetzen
                                                        Entgelte für monatliche, wöchentliche und tägliche Verträge
                                                        sowie Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn auf
                                                        ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Zudem weisen
                                                        Unternehmen Entgelte für fest und unterbrechbare
                    Erlöse aus unterjährigen und        Kapazitäten aus (§ 13 Abs. 3 Satz 1 GasNEV). Gemäß § 15
                    unterbrechbaren Verträgen sowie Abs. 5 Satz 2 GasNEV ist bei der Kalkulation der
                    Jahresverträgen mit abweichendem Netzentgelte das Buchungsverhalten der Netznutzer
                    Laufzeitbeginn (§ 13 Abs. 2 und 3 hinsichtlich unterbrechbarer und unterjähriger
        C4.5.       GasNEV)                             Kapazitätsprodukte zu berücksichtigen.
                    Umrechnungsfaktoren bezogen auf
        C4.5.1.     Standardjahresentgelte              Keine Definition.
                    Umrechnungsfaktoren für
        C4.5.1.1.   unterbrechbare Jahresverträge       Keine Definition.
                                                        Eine den unterbrechbaren Jahresvertrag eindeutig
                    Vertrags-ID unterbrechbar           beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
                    Jahresvertrag                       vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                        Der unterbrechbare Jahresleistungspreis ergibt sich durch
                                                        Multiplikation des Umrechnungsfaktors mit dem
                    Umrechnungsfaktor                   Jahresleistungspreis.
                    Umrechnungsfaktoren für
                    Jahresverträge mit abweichendem
        C4.5.1.2.   Laufzeitbeginn                      Keine Definition.
                                                        Eine mit Hilfe der Zahlen 1 (erster Monat der
                                                        Kalkulationsperiode) bis einschließlich 12 (letzter Monat in
                                                        der Kalkulationsperiode) zu definierende und mit den
                                                        vorgegebenen Monaten zu verknüpfende Monatsabfolge für
                    Festlegung der Monatsabfolge für die Kalkulationsperiode (z.B. Oktober = 1, November =2
                    die Kalkulationsperiode             usw.).
                                                        Der Jahresleistungspreis für Verträge mit abweichendem
                                                        Laufzeitbeginn ergibt sich durch Multiplikation des
                                                        Umrechnungsfaktors mit dem Jahresleistungspreis. Für
                                                        jeden Monat der Kalkulationsperiode ist vom Netzbetreiber
                                                        ein Umrechnungsfaktor zu bestimmen. Der
                                                        Umrechnungsfaktor des ersten Monats in der
                    Umrechnungsfaktor                   Kalkulationsperiode ist gleich 1.
                    Umrechnungsfaktoren für feste
                    sowie unterbrechbare Verträge mit
        C4.5.1.3.   halbjähriger Laufzeit               Keine Definition.
                                                        Eine den festen halbjährigen Vertrag eindeutig
                    Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
                    ID Halbjahr                         vom Netzbetreiber zu vergeben.

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3754            A          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                              – Regulierung, Energie –
                                                                                                         |
                                                                                                   23 2008
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
               Feste Kapazitäten; Halbjahr;        Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
               Monatsspalten                       halbjährige Kapazitäten einzutragen
                                                   Eine den unterbrechbaren halbjährigen Vertrag eindeutig
               Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
               Vertrags-ID Halbjahr                vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
               Unterbrechbare Kapazitäten;         Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
               Halbjahr; Monatsspalten             unterbrechbare halbjährige Kapazitäten einzutragen
               Umrechnungsfaktoren für feste
               sowie unterbrechbare Verträge mit
   C4.5.1.4.   vierteljähriger Laufzeit            Keine Definition.
                                                   Eine den festen vierteljährigen Vertrag eindeutig
               Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
               ID Vierteljahr                      vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
               Feste Kapazitäten; Vierteljahr;     Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
               Monatsspalten                       vierteljährige Kapazitäten einzutragen.
                                                   Eine den unterbrechbaren vierteljährigen Vertrag eindeutig
               Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
               Vertrags-ID Vierteljahr             vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
               Unterbrechbare Kapazitäten;         Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
               Vierteljahr; Monatsspalten          unterbrechbare vierteljähriger Kapazitäten einzutragen.
               Umrechnungsfaktoren für feste
               sowie unterbrechbare Verträge mit
   C4.5.1.5.   monatlicher Laufzeit                Keine Definition.
                                                   Eine den festen monatlichen Vertrag eindeutig
               Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
               ID Monat                            vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
               Feste Kapazitäten; Monat;           Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
               Monatsspalten                       monatliche Kapazitäten einzutragen.
                                                   Eine den unterbrechbaren monatlichen Vertrag eindeutig
               Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
               Vertrags-ID Monat                   vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
               Unterbrechbare Kapazitäten;         Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
               Monat; Monatsspalten                unterbrechbare monatliche Kapazitäten einzutragen.
               Umrechnungsfaktoren für feste
               sowie unterbrechbare Verträge mit
   C4.5.1.6.   wöchentlicher Laufzeit              Keine Definition.
                                                   Eine den festen wöchentlichen Vertrag eindeutig
               Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
               ID Woche                            vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
                                                   Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
               Feste Kapazitäten; Woche;           wöchentliche Kapazitäten in einer Woche des jeweiligen
               Monatsspalten; Wochenzeilen         Monats einzutragen.
                                                   Eine den unterbrechbaren wöchentlichen Vertrag eindeutig
               Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
               Vertrags-ID Woche                   vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
               Unterbrechbare Kapazitäten;         Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
               Woche; Monatsspalten;               unterbrechbare wöchentliche Kapazitäten in einer Woche
               Wochenzeilen                        des jeweiligen Monats einzutragen.
               Umrechnungsfaktoren für feste
               sowie unterbrechbare Verträge mit
   C4.5.1.7.   täglicher Laufzeit                  Keine Definition.


                                                                                               Seite 29 von 38




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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23 2008              A          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                     – Regulierung, Energie –                                       3755
                                                       Eine den festen täglichen Vertrag eindeutig beschreibende
                   Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                   ID Tag                              Netzbetreiber zu vergeben.
                                                       Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
                                                       Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
                   Feste Kapazitäten; Tag;             tägliche Kapazitäten an einem Tag des jeweiligen Monats
                   Monatsspalten; Tageszeilen          einzutragen.
                                                       Eine den unterbrechbaren täglichen Vertrag eindeutig
                   Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
                   Vertrags-ID Tag                     vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                       Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
                                                       Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
                   Unterbrechbare Kapazitäten; Tag; unterbrechbare tägliche Kapazitäten an einem Tag des
                   Monatsspalten; Tageszeilen          jeweiligen Monats einzutragen.
        C4.5.2.    Erlöse aus Einspeiseentgelten        Keine Definition.
                                                        In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
                   Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
                   Standardjahr                         unterbrechbare Standardjahresverträge einzutragen.
                                                        In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
                   Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
                   Standardjahr mit abweichendem        unterbrechbare Jahresverträge mit abweichendem
                   Laufzeitbeginn                       Laufzeitbeginn einzutragen.
                                                        Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende
                                                        alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                   Einspeisepunkt [ID-Nummer]           Netzbetreiber zu vergeben.
                                                        Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
                   Teilnetz [ID-Nummer]                 Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                        Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
                                                        alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                   Netzkunde [Bezeichnung]              Netzbetreiber zu vergeben.
                                                        Das vom Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes zu
                   Einspeiseentgelt im Standardjahr [in zahlende Einspeiseentgelt im Standardjahr in Euro pro
                   €/mn3/h]                             Normkubikmeter pro Stunde.
                                                        Einzutragen ist der für den Kunden am Einspeisepunkt des
                                                        Teilnetzes und auf das Einspeiseentgelt im Standardjahr
                   Umrechnungsfaktor für                anzuwendende Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von
                   abweichenden Laufzeitbeginn          Jahresentgelten mit abweichendem Laufzeitbeginn.
                                                        Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
                   Feste Kapazitäten; Gebuchte          Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter pro
                   Kapazität [in mn3/h]                 Stunde.
                                                        Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
                                                        Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                   Feste Kapazitäten; Erlöse [in €]     Kapazitäten in Euro.
                   Unterbrechbare Kapazitäten;          Einzutragen ist die für den Kunden am Einspeisepunkt des
                   Umrechnungsfaktor                    Teilnetzes und auf das Einspeiseentgelt im Standardjahr
                   unterbrechbarer Jahresvertrag        anzuwendende Vertrags-ID für unterbrechbare
                   [Vertrags-ID]                        Jahresverträge.
                                                        Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
                   Unterbrechbare Kapazitäten;          Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
                   Gebuchte Kapazität [in mn3/h]        Normkubikmeter pro Stunde.
                                                        Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
                   Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
                   [in €]                               unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
                   Gesamtsumme [in €]                    Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro.
                                                         In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
                   Spalte Vertragstyp, Zeilenblock       Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
                   Halbjahr                              unterbrechbare Verträge vom Typ Halbjahr einzutragen.
                   Spalte Vertragstyp, Zeilenblock       In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
                   Vierteljahr                           Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und

                                                                                                       Seite 30 von 38




Bonn, 3. Dezember 2008
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3756          A          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                              – Regulierung, Energie –
                                                                                                         |
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                                                  unterbrechbare Verträge vom Typ Vierteljahr einzutragen.
                                                 In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
            Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
            Monat                                unterbrechbare Verträge vom Typ Monat einzutragen.
                                                 In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
            Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
            Woche                                unterbrechbare Verträge vom Typ Woche einzutragen.
                                                 In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
                                                 Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
            Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Tag unterbrechbare Verträge vom Typ Tag einzutragen.
                                                 Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende
                                                 alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
            Einspeisepunkt [ID-Nummer]           Netzbetreiber zu vergeben.
                                                 Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
            Teilnetz [ID-Nummer]                 Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                 Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
                                                 alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
            Netzkunde [Bezeichnung]              Netzbetreiber zu vergeben.
                                                 Das vom Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes zu
            Einspeiseentgelt im Standardjahr [in zahlende Einspeiseentgelt im Standardjahr in Euro pro
            €/mn3/h]                             Normkubikmeter pro Stunde.
                                                 Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen festen
                                                 Einspeisungen von einem Netzkunden am Einspeisepunkt
            Feste Kapazitäten;                   des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID des
            Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID]      unterjährigen festen Vertrages.
                                                 Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
            Feste Kapazitäten; Gebuchte          Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter pro
            Kapazität [in mn3/h]                 Stunde.
                                                 Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
                                                 Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
            Feste Kapazitäten; Erlöse [in €]     Kapazitäten in Euro.
                                                 Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen
                                                 unterbrechbaren Einspeisungen von einem Netzkunden am
            Unterbrechbare Kapazitäten;          Einspeisepunkt des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID
            Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID]      des unterjährigen festen Vertrages.
                                                 Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
            Unterbrechbare Kapazitäten;          Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
            Gebuchte Kapazität [in mn3/h]        Normkubikmeter pro Stunde.
                                                 Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
            Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
            [in €]                               unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
            Gesamtsumme [in €]                    Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro
  C4.5.3.   Erlöse aus Ausspeisentgelten          Keine Definition
                                                  In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
            Spalte Vertragstyp, Zeilenblock       Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste und
            Standardjahr                          unterbrechbare Standardjahresverträge einzutragen.
                                                  In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
            Spalte Vertragstyp, Zeilenblock       Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste und
            Standardjahr mit abweichendem         unterbrechbare Jahresverträge mit abweichendem
            Laufzeitbeginn                        Laufzeitbeginn einzutragen.
                                                  Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende
                                                  alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
            Ausspeisepunkt [ID-Nummer]            Netzbetreiber zu vergeben.
                                                  Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
            Teilnetz [ID-Nummer]                  Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                  Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
                                                  alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
            Netzkunde [Bezeichnung]               Netzbetreiber zu vergeben.

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