abl-23
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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23 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie – 3747
Summe der Erlöse aus der Buchung fester Kapazitäten für
zwölf aufeinander folgende Monate an den
Gesamtsumme der Erlöse [in €] Ausspeisepunkten in Euro.
Gemäß § 15 Abs. 5 GasNEV ist die Kalkulation der
Netzentgelte so durchzuführen, dass nach dem Ende einer
bevorstehenden Kalkulationsperiode die Differenz zwischen
den aus den Netzentgelten tatsächlich erzielten Erlöse und
den nach § 4 GasNEV ermittelten und in der
Abweichung der prognostizierten bevorstehenden Kalkulationsperiode zu deckenden
C2.5. Erlöse von den Kosten Netzkosten möglichst gering ist.
Eine das Teilnetz eindeutig identifizierende Nummer. Sie ist
Teilnetz-ID vom Netzbetreiber zu vergeben (z.B. TN1; TN2; TN3...).
In die erste Zeile der Spalte sind die in Tabelle C2.3.
prognostizierten Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €])
aus Einspeiseentgelten für feste Kapazitäten im
Standardjahr einzutragen und in den darauf folgenden
Erlöse aus Netzentgelten; Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Die Erlöse sind in
Einspeisung [in €] Euro anzugeben.
In die erste Zeile der Spalte sind die in Tabelle C2.4.
prognostizierten Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €])
aus Einspeiseentgelten für feste Kapazitäten im
Standardjahr einzutragen und in den darauf folgenden
Erlöse aus Netzentgelten; Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Die Erlöse sind in
Ausspeisung [in €] Euro anzugeben.
Erlöse aus nicht Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €]) aus nicht
genehmigungsbedürftigen genehmigungsbedürftigen, der Einspeisung zurechenbaren
Entgelten; Einspeisung [in €] Entgelten in Euro gemäß Tabellenblatt C4.
Erlöse aus nicht Erlöse (Gesamtsumme der Erlöse [in €]) aus nicht
genehmigungsbedürftigen genehmigungsbedürftigen, der Ausspeisung zurechenbaren
Entgelten; Ausspeisung [in €] Entgelten in Euro gemäß Tabellenblatt C4.
Erlöse aus Netzentgelten; Summe In den Zeilen ist die jeweilige Summe der Spalten C bis F in
Erlöse [in €] Euro einzutragen.
In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
Umzulegende Kosten; Systemdienstleistungen einzutragen und in den darauf
Hauptkostenstelle folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
Systemdienstleistungen [in €] Kosten sind in Euro anzugeben.
In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
Umzulegende Kosten; Hochdruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
Hauptkostenstelle folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
Hochdruckleitungsnetz [in €] Kosten sind in Euro anzugeben.
In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
Umzulegende Kosten; Mitteldruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
Hauptkostenstelle folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
Mitteldruckleitungsnetz [in €] Kosten sind in Euro anzugeben.
In der ersten Zeile ist die Summe der Hauptkostenstelle
Umzulegende Kosten; Niederdruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
Hauptkostenstelle folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle
Niederdruckleitungsnetz [in €] Kosten sind in Euro anzugeben.
In der ersten Zeile ist die Summe der Kosten der
Hauptkostenstellen Systemdienstleistungen,
Hochdruckleitungsnetz, Mitteldruckleitungsnetz,
Niederdruckleitungsnetz einzutragen und in den darauf
folgenden Zeilen auf die Teilnetze aufzuschlüsseln. Der
einem Teilnetz zugeschlüsselte Anteil an der Kostensumme
Auf Netznutzer umzulegende Gesamtkosten muss mit der Summe der diesem Teilnetz
Netznutzungskosten; Summe zugeschlüsselten Hauptkostenstellenpositionen
Kosten [in €] übereinstimmen. Alle Kosten sind in Euro anzugeben.
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Bonn, 3. Dezember 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
3748 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie –
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23 2008
In der ersten Zeile ist der durch feste Einspeiseentgelte für
ein Standardjahr zu deckende Anteil der Kostensumme
Auf Netznutzer umzulegende anzugeben und in den darauf folgenden Zeilen auf die
Netznutzungskosten; davon auf Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle Kosten sind in Euro
Einspeisepunkte [in €] anzugeben.
In der ersten Zeile ist der durch feste Ausspeiseentgelte für
ein Standardjahr zu deckende Anteil der Kostensumme
Auf Netznutzer umzulegende anzugeben und in den darauf folgenden Zeilen auf die
Netznutzungskosten; davon auf Teilnetze aufzuschlüsseln. Alle Kosten sind in Euro
Ausspeisepunkte [in €] anzugeben.
Verprobung Einspeiseentgelte;
absolute Abweichung [in €] Keine Definition.
Verprobung Einspeiseentgelte;
relative prozentuale Abweichung [in
%] Keine Definition.
Verprobung Ausspeiseentgelte;
absolute Abweichung [in €] Keine Definition.
Verprobung Ausspeiseentgelte;
relative prozentuale Abweichung [in
%] Keine Definition.
Verprobung Ein- und
Ausspeiseentgelte; absolute
Abweichung [in €] Keine Definition.
Verprobung Ein- und
Ausspeiseentgelte; relative
prozentuale Abweichung [in %] Keine Definition.
Tabellenblatt C3. des Erhebungsbogens: Preistabellen für Abrechnungs- und Messentgelte
Entgelte für Abrechnung und Gemäß § 13 Abs. 3 S. 4 GasNEV sind Entgelte für Messung
Messung mit / ohne und Abrechnung separat zu erheben und getrennt
Allgemein Leistungsmessung auszuweisen.
C3.1. Abrechnung Keine Definition.
Gemäß § 15 Abs. 7 GasNEV ist für leistungsgemessene
Ausspeisepunkte jeweils getrennt nach Hoch-, Mittel- und
Niederdruck ein Entgelt für die Abrechnung festzulegen. Für
Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung ist ebenfalls ein
Entgelt für die Abrechnung festzulegen. Die Entgelte sind
jeweils für jeden Ausspeisepunkt zu erheben. Gemäß § 15
Abs. 7, Satz 3 GasNEV richten sich die
Abrechnungsentgelte nach den Kosten, die den jeweiligen
Kostenstellen zugeordnet sind und der Anzahl der
entsprechenden Ausspeisepunkte. Gemäß § 16 Abs. 1
GasNEV haben die Netzbetreiber im Rahmen der Ermittlung
der Netzentgelte sicherzustellen, dass ein zur
Veröffentlichung stehendes Entgeltsystem geeignet ist, die
nach § 4 GasNEV ermittelten Kosten zu decken. Im
Einzelnen ist sicherzustellen, dass die Anwendung des
Entgeltsystems einen prognostizierten Erlös ergibt, welcher
der Höhe nach den zu deckenden Kosten nach § 16 Abs. 1
Allgemein Abrechnungsentgelt Satz 1 GasNEV entspricht.
Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an
Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der
Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs
Ausspeisepunkte oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).
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23 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie – 3749
Abrechnungsentgelt;
(Hochdruckleitungsnetz oder
Mitteldruckleitungsnetz oder Abrechnungsentgelte für Ausspeisepunkte mit
Niederdruckleitungsnetz) mit Leistungsmessung / ohne Leistungsmessung im
Leistungsmessung/ohne Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
Leistungsmessung [in €/a] leitungsnetz in Euro pro Jahr.
Anzahl der Ausspeisepunkte;
(Hochdruckleitungsnetz oder
Mitteldruckleitungsnetz oder
Niederdruckleitungsnetz); mit
Leistungsmessung/ohne
Leistungsmessung Keine Definition.
Erlöse; (Hochdruckleitungsnetz
oder Mitteldruckleitungsnetz oder Erlöse aus Abrechnungsentgelten an Ausspeisepunkten mit
Niederdruckleitungsnetz); mit Leistungsmessung/ohne Leistungsmessung im
Leistungsmessung/ohne Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruckl
Leistungmessung [in €] eitungsnetz in Euro.
Summe der Nebenkostenstellen Abrechnung jeweils für das
Auf Netznutzer umzulegende Hochdruckleitungsnetz, das Mitteldruckleitungsnetz, das
Kosten der Abrechnung [in €] Niederdruckleitungsnetz in Euro.
Verprobung
Nebenkostenstelle Abrechnung
(Hochdruckleitungsnetz oder
Mitteldruckleitungsnetz oder
Niederdruckleitungsnetz); absolute
Abweichung [in €] Keine Definition.
Verprobung
Nebenkostenstelle
Abrechnung
(Hochdruckleitungsnetz oder
Mitteldruckleitungsnetz oder
Niederdruckleitungsnetz); relative
prozentuale Abweichung [in %] Keine Definition.
Gemäß § 15 Abs. 7 GasNEV ist für leistungsgemessene
Ausspeisepunkte jeweils getrennt nach Hoch-, Mittel- und
Niederdruck ein Entgelt für die Messung festzulegen. Für
Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung ist ebenfalls ein
Entgelt für die Messung festzulegen. Die Entgelte sind
jeweils für jeden Ausspeisepunkt zu erheben. Gemäß § 15
Abs. 7, Satz 3 GasNEV richten sich die Messentgelte nach
den Kosten, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet
sind und der Anzahl der entsprechenden Ausspeisepunkte.
Gemäß § 16 Abs. 1 GasNEV haben die Netzbetreiber im
Rahmen der Ermittlung der Netzentgelte sicherzustellen,
dass ein zur Veröffentlichung stehendes Entgeltsystem
geeignet ist, die nach § 4 GasNEV ermittelten Kosten zu
decken. Im Einzelnen ist sicherzustellen, dass die
Anwendung des Entgeltsystems einen prognostizierten
Erlös ergibt, welcher der Höhe nach den zu deckenden
C3.2. Messung Kosten nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GasNEV entspricht.
Punkte, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers
an Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
Netzbetreibers ausgespeist
werden kann, einschließlich der Netzpunkte zur
Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs oder Misch- und
Ausspeisepunkte Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).
Der Netzbetreiber wählt die Zählergröße in der für diese
Größe Zelle definierten Liste aus.
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3750 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie –
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23 2008
Der Netzbetreiber wählt den Zählertyp in der für diese Zelle
Zählertyp definierten Liste aus.
Beschreibung Der Netzbetreiber benennt das Zusatzgerät.
Minimaler für die Größe zulässiger Durchfluss in
Qmin [in mn3/h] Normkubikmeter pro Stunde.
Maximaler für die Größe zulässiger Durchfluss in
Qmax [in mn3/h] Normkubikmeter pro Stunde.
Entgelt für die Messung gesamt (inklusive Einbau, Betrieb
und Wartung) im
Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
leitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro pro
Entgelt Messung gesamt [in €/a] Jahr.
Entgelt für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der
Messeinrichtung im
Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
davon Entgelt Messstellenbetrieb leitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
(Einbau, Betrieb und Wartung) [in ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro pro
€/a] Jahr.
Anzahl Ausspeisepunkte Entgelt Anzahl der Ausspeisepunkte, an denen der Netzbetreiber
Messung gesamt das „Entgelt Messung gesamt“ erlöst.
Anzahl Ausspeisepunkte Messung
ohne Messstellenbetrieb (Einbau, Anzahl der Ausspeisepunkte, an denen der Netzbetreiber
Betrieb und Wartung) ausschließlich das „Entgelt Messstellenbetrieb“ erlöst.
Erlöse aus dem „Entgelt Messung gesamt“ im
Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruck-
Erlöse Entgelt Messung gesamt [in leitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
€] ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro.
Erlöse aus dem „Entgelt Messstellenbetrieb“ im
Erlöse Messung ohne Hochdruckleitungsnetz/Mitteldruckleitungsnetz/Niederdruckl
Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb eitungsnetz an Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung /
und Wartung) [in €] ohne Leistungsmessung bzw. für Zusatzgeräte in Euro.
Summe der Nebenkostenstellen Messung jeweils für das
Umzulegende Kosten der Messung; Hochdruckleitungsnetz, das Mitteldruckleitungsnetz, das
Summe Kosten [in €] Niederdruckleitungsnetz in Euro.
Verprobung
Nebenkostenstelle Messung
(Hochdruckleitungsnetz oder
Mitteldruckleitungsnetz oder
Niederdruckleitungsnetz); absolute
Abweichung [in €] Keine Definition.
Verprobung
Nebenkostenstelle
Messung (Hochdruckleitungsnetz
oder Mitteldruckleitungsnetz oder
Niederdruckleitungsnetz); relative
prozentuale Abweichung [in %] Keine Definition.
Tabellenblatt C4. des Erhebungsbogens: Nicht genehmigungsbedürftige Entgelte
Kann separat neben Ein- und Ausspeiseentgelten erhoben
werden, wenn hierdurch eine bessere Auslastung des
Erlöse aus Kurzstreckenentgelten Leitungsnetzes erreicht oder gesichert werden kann (§ 20
C4.1. gemäß § 20 Abs. 1 GasNEV Abs. 1 GasNEV).
Ein Punkt, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen
Netz oder Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich
Einspeisepunkt [Bezeichnung] der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs
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23 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie – 3751
oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 13b EnWG).
Die Bezeichnung ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Einspeisepunkt [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
Ein Teil des Transportgebiets eines oder mehrerer
Netzbetreiber, in dem ein Transportkunde gebuchte
Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen
kann (§ 3 Nr. 13a EnWG). Die Bezeichnung ist vom
Teilnetz [Bezeichnung] Netzbetreiber zu vergeben.
Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
Teilnetz [ID-Nummer] Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an
Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der
Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs
oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).
Ausspeisepunkt [Bezeichnung] Die Bezeichnung ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Ausspeisepunkt [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
Ein Teil des Transportgebiets eines oder mehrerer
Netzbetreiber, in dem ein Transportkunde gebuchte
Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen
kann (§ 3 Nr. 13a EnWG). Die Bezeichnung ist vom
Teilnetz [Bezeichnung] Netzbetreiber zu vergeben.
Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
Teilnetz [ID-Nummer] Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
Maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das an
einem Ausspeisepunkt aus einem Netz oder Teilnetz
insgesamt ausgespeist und gebucht werden kann (§ 3 Nr.
1a. EnWG). Entspricht technischer Kapazität, d.h. dem
Maximum an fester Kapazität, das Netzbetreiber unter
Berücksichtigung der Systemintegrität und der Erfordernisse
Max. Kapazität der Strecke [in des Netzbetriebs Transportkunden anbieten kann (§ 2 Nr.
mn3/h] 13. GasNZV).
Gemäß § 2 Nr. 9. GasNZV das maximale Volumen pro
Stunde in Normkubikmeter am Ein- oder Ausspeisepunkt,
das sich aus der Differenz zwischen technischer Kapazität
und der Summe der gebuchten Kapazitäten für diesen Punkt
Freie Kapazität [in mn3/h] ergibt.
Zeitraum, für den
Kurzstreckenentgelt erhoben wird
[in Tagen] Keine Definition.
Entgelt ist gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 GasNEV als
Kapazitätsentgelt in Euro pro Kubikmeter pro Stunde
Kurzstreckenentgelt [in €/mn3/h] auszuweisen.
Erlöse aus Kurzstreckenentgelten in Euro für die in der Zeile
Erlöse [in €] ausgewiesene Kurzstrecke.
Gesamtsumme der Erlöse [in €] Summe der Erlöse aus Kurzstreckenentgelten in Euro.
Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV kann der Betreiber
eines örtlichen Verteilernetzes abweichend von § 18
GasNEV in Einzelfällen zur Vermeidung eines
Erlöse aus gesondertem Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt aufgrund
Netzentgelt gemäß § 20 Abs. 2 der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung
C4.2. GasNEV berechnen.
Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Netzkunde [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
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3752 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie – 23 2008 |
Als Kundenklassifizierung ist von dem Netzbetreiber die
Kundenart anzugeben. Ausgewählt werden kann zwischen
Kundenklassifizierung der Klassifizierung als Industriekunde (IK) oder
[Bezeichnung] Weiterverteiler (WV).
Länge der potenziellen Strecke für Länge des potenziellen Trassenverlaufs in Kilometern, die
Direktleitungsbau [in km] dem gesonderten Entgelt zugrunde gelegt ist.
Jahresarbeit des Kunden in der
vorherigen Kalkulationsperiode [in Die abgerechnete Jahresarbeit des Kunden im Vorjahr in
kWh] Kilowattstunden ist vom Netzbetreiber anzugeben.
Gemessene maximale Leistung des Gemessene und abgerechnete Jahreshöchstleistung des
Kunden in der vorherigen Kunden im Vorjahr in Kilowatt ist vom Netzbetreiber
Kalkulationsperiode [in kW] anzugeben.
Vereinbartes gesondertes
Arbeitsentgelt [in ct/kWh] Keine Definition.
Vereinbartes gesondertes
Leistungsentgelt [in €/kW] Keine Definition.
Sollte der Netzbetreiber anstatt eines Arbeits- und
Leistungspreises ein gesondertes Jahresentgelt in Euro
erheben, ist dieses vom Netzbetreiber anzugeben. Im
Alternativ vereinbartes gesondertes Bericht hat er die Zusammensetzung des gesonderten
Jahresentgelt [in €/a] Jahresentgelts zu erläutern.
Die von Kunden erzielten Erlöse aus Sonderentgelten
Erlöse [in €/a] gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV in Euro.
Gesamtsumme der Erlöse aus Sonderentgelten gemäß § 20
Gesamtsumme Erlöse [in €] Abs. 2 GasNEV.
C4.3. Erlöse aus Vertragsstrafen Keine Definition.
Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Netzkunde [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
Als Kundenklassifizierung ist von dem Netzbetreiber die
Kundenart anzugeben. Ausgewählt werden kann zwischen
Kundenklassifizierung der Klassifizierung als Industriekunde (IK) oder
[Bezeichnung] Weiterverteiler (WV).
Erlöse aus Vertragsstrafen in Euro vom in der Zeile
Erlöse [in €] spezifizierten Kunden.
Gesamtsumme Erlöse [in €] Gesamtsumme der Erlöse aus Vertragsstrafen in Euro.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über
Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) dürfen
Versorgungsunternehmen und Gemeinden neben oder
anstelle von Konzessionsabgaben für einfache oder
ausschließliche Wegerechte u.a. Preisnachlässe für den in
Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde
Erlöse aus Entgelten mit bis zu 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den
Preisnachlässen gemäß § 3 KAV Netzzugang vereinbaren oder gewähren, sofern diese
C4.4. i.V.m. § 18 GasNEV Preisnachlässe in der Rechnung offen ausgewiesen werden.
Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an
Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der
Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs
oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG).
Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Ausspeisepunkt [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
Einzutragen ist, ob es sich um einen leistungsgemessenen
Ausspeisepunkt handelt. Der Netzbetreiber kann zwischen
Leistungsgemessen [Ja/Nein] „Ja“ und „Nein“ wählen.
Jahresarbeit [in kWh] Jahresarbeit des Kunden (Ist/Plan) in Kilowattstunden.
Leistung [in kW] Jahreshöchstleistung des Kunden (Ist/Plan) in Kilowatt.
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23 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie – 3753
Erlöse aus Arbeit [in €] Erlöse aus abgerechneter Jahresarbeit des Kunden in Euro.
Erlöse aus abgerechneter Jahreshöchstleistung des Kunden
Erlöse aus Leistung [in €] in Euro.
Auszuweisen ist jeweils die Summe über die Zeilen einer
Einzelsummen Spalte.
Gesamtsumme der Erlöse aus Entgelten gemäß § 3 Abs. 1
Nr. 1 KAV. Gemäß § 3 KAV dürfen Versorgungs-
unternehmen und Gemeinden neben oder anstelle von
Konzessionsabgaben für einfache oder ausschließliche
Wegerechte Preisnachlässe für den in Niederdruck
abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde bis zu 10
vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang
gewähren, sofern diese Preisnachlässe in der Rechnung
Gesamtsumme Erlöse [in €] offen ausgewiesen werden.
Gemäß § 13 Abs. 2 GasNEV beziehen sich Ein- und
Ausspeiseentgelte in der Regel auf zwölf aufeinander
folgende Monate und sind als Kapazitätsentgelte in Euro pro
Kubikmeter pro Stunde pro Zeiteinheit auszuweisen.
Darüber hinaus haben Betreiber von Gasversorgungsnetzen
Entgelte für monatliche, wöchentliche und tägliche Verträge
sowie Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn auf
ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Zudem weisen
Unternehmen Entgelte für fest und unterbrechbare
Erlöse aus unterjährigen und Kapazitäten aus (§ 13 Abs. 3 Satz 1 GasNEV). Gemäß § 15
unterbrechbaren Verträgen sowie Abs. 5 Satz 2 GasNEV ist bei der Kalkulation der
Jahresverträgen mit abweichendem Netzentgelte das Buchungsverhalten der Netznutzer
Laufzeitbeginn (§ 13 Abs. 2 und 3 hinsichtlich unterbrechbarer und unterjähriger
C4.5. GasNEV) Kapazitätsprodukte zu berücksichtigen.
Umrechnungsfaktoren bezogen auf
C4.5.1. Standardjahresentgelte Keine Definition.
Umrechnungsfaktoren für
C4.5.1.1. unterbrechbare Jahresverträge Keine Definition.
Eine den unterbrechbaren Jahresvertrag eindeutig
Vertrags-ID unterbrechbar beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
Jahresvertrag vom Netzbetreiber zu vergeben.
Der unterbrechbare Jahresleistungspreis ergibt sich durch
Multiplikation des Umrechnungsfaktors mit dem
Umrechnungsfaktor Jahresleistungspreis.
Umrechnungsfaktoren für
Jahresverträge mit abweichendem
C4.5.1.2. Laufzeitbeginn Keine Definition.
Eine mit Hilfe der Zahlen 1 (erster Monat der
Kalkulationsperiode) bis einschließlich 12 (letzter Monat in
der Kalkulationsperiode) zu definierende und mit den
vorgegebenen Monaten zu verknüpfende Monatsabfolge für
Festlegung der Monatsabfolge für die Kalkulationsperiode (z.B. Oktober = 1, November =2
die Kalkulationsperiode usw.).
Der Jahresleistungspreis für Verträge mit abweichendem
Laufzeitbeginn ergibt sich durch Multiplikation des
Umrechnungsfaktors mit dem Jahresleistungspreis. Für
jeden Monat der Kalkulationsperiode ist vom Netzbetreiber
ein Umrechnungsfaktor zu bestimmen. Der
Umrechnungsfaktor des ersten Monats in der
Umrechnungsfaktor Kalkulationsperiode ist gleich 1.
Umrechnungsfaktoren für feste
sowie unterbrechbare Verträge mit
C4.5.1.3. halbjähriger Laufzeit Keine Definition.
Eine den festen halbjährigen Vertrag eindeutig
Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
ID Halbjahr vom Netzbetreiber zu vergeben.
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Bonn, 3. Dezember 2008
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3754 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie –
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23 2008
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Feste Kapazitäten; Halbjahr; Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
Monatsspalten halbjährige Kapazitäten einzutragen
Eine den unterbrechbaren halbjährigen Vertrag eindeutig
Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
Vertrags-ID Halbjahr vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Unterbrechbare Kapazitäten; Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
Halbjahr; Monatsspalten unterbrechbare halbjährige Kapazitäten einzutragen
Umrechnungsfaktoren für feste
sowie unterbrechbare Verträge mit
C4.5.1.4. vierteljähriger Laufzeit Keine Definition.
Eine den festen vierteljährigen Vertrag eindeutig
Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
ID Vierteljahr vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Feste Kapazitäten; Vierteljahr; Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
Monatsspalten vierteljährige Kapazitäten einzutragen.
Eine den unterbrechbaren vierteljährigen Vertrag eindeutig
Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
Vertrags-ID Vierteljahr vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Unterbrechbare Kapazitäten; Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
Vierteljahr; Monatsspalten unterbrechbare vierteljähriger Kapazitäten einzutragen.
Umrechnungsfaktoren für feste
sowie unterbrechbare Verträge mit
C4.5.1.5. monatlicher Laufzeit Keine Definition.
Eine den festen monatlichen Vertrag eindeutig
Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
ID Monat vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Feste Kapazitäten; Monat; Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
Monatsspalten monatliche Kapazitäten einzutragen.
Eine den unterbrechbaren monatlichen Vertrag eindeutig
Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
Vertrags-ID Monat vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Unterbrechbare Kapazitäten; Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
Monat; Monatsspalten unterbrechbare monatliche Kapazitäten einzutragen.
Umrechnungsfaktoren für feste
sowie unterbrechbare Verträge mit
C4.5.1.6. wöchentlicher Laufzeit Keine Definition.
Eine den festen wöchentlichen Vertrag eindeutig
Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
ID Woche vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
Feste Kapazitäten; Woche; wöchentliche Kapazitäten in einer Woche des jeweiligen
Monatsspalten; Wochenzeilen Monats einzutragen.
Eine den unterbrechbaren wöchentlichen Vertrag eindeutig
Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
Vertrags-ID Woche vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Unterbrechbare Kapazitäten; Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
Woche; Monatsspalten; unterbrechbare wöchentliche Kapazitäten in einer Woche
Wochenzeilen des jeweiligen Monats einzutragen.
Umrechnungsfaktoren für feste
sowie unterbrechbare Verträge mit
C4.5.1.7. täglicher Laufzeit Keine Definition.
Seite 29 von 38
Bonn, 3. Dezember 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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23 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie – 3755
Eine den festen täglichen Vertrag eindeutig beschreibende
Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
ID Tag Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
Feste Kapazitäten; Tag; tägliche Kapazitäten an einem Tag des jeweiligen Monats
Monatsspalten; Tageszeilen einzutragen.
Eine den unterbrechbaren täglichen Vertrag eindeutig
Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
Vertrags-ID Tag vom Netzbetreiber zu vergeben.
Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden
Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für
Unterbrechbare Kapazitäten; Tag; unterbrechbare tägliche Kapazitäten an einem Tag des
Monatsspalten; Tageszeilen jeweiligen Monats einzutragen.
C4.5.2. Erlöse aus Einspeiseentgelten Keine Definition.
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
Standardjahr unterbrechbare Standardjahresverträge einzutragen.
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
Standardjahr mit abweichendem unterbrechbare Jahresverträge mit abweichendem
Laufzeitbeginn Laufzeitbeginn einzutragen.
Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Einspeisepunkt [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
Teilnetz [ID-Nummer] Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Netzkunde [Bezeichnung] Netzbetreiber zu vergeben.
Das vom Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes zu
Einspeiseentgelt im Standardjahr [in zahlende Einspeiseentgelt im Standardjahr in Euro pro
€/mn3/h] Normkubikmeter pro Stunde.
Einzutragen ist der für den Kunden am Einspeisepunkt des
Teilnetzes und auf das Einspeiseentgelt im Standardjahr
Umrechnungsfaktor für anzuwendende Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von
abweichenden Laufzeitbeginn Jahresentgelten mit abweichendem Laufzeitbeginn.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
Feste Kapazitäten; Gebuchte Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter pro
Kapazität [in mn3/h] Stunde.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
Feste Kapazitäten; Erlöse [in €] Kapazitäten in Euro.
Unterbrechbare Kapazitäten; Einzutragen ist die für den Kunden am Einspeisepunkt des
Umrechnungsfaktor Teilnetzes und auf das Einspeiseentgelt im Standardjahr
unterbrechbarer Jahresvertrag anzuwendende Vertrags-ID für unterbrechbare
[Vertrags-ID] Jahresverträge.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
Unterbrechbare Kapazitäten; Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
Gebuchte Kapazität [in mn3/h] Normkubikmeter pro Stunde.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
[in €] unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
Gesamtsumme [in €] Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro.
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
Halbjahr unterbrechbare Verträge vom Typ Halbjahr einzutragen.
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Vierteljahr Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
Seite 30 von 38
Bonn, 3. Dezember 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
3756 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Energie –
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23 2008
unterbrechbare Verträge vom Typ Vierteljahr einzutragen.
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
Monat unterbrechbare Verträge vom Typ Monat einzutragen.
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
Woche unterbrechbare Verträge vom Typ Woche einzutragen.
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste und
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Tag unterbrechbare Verträge vom Typ Tag einzutragen.
Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Einspeisepunkt [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
Teilnetz [ID-Nummer] Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Netzkunde [Bezeichnung] Netzbetreiber zu vergeben.
Das vom Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes zu
Einspeiseentgelt im Standardjahr [in zahlende Einspeiseentgelt im Standardjahr in Euro pro
€/mn3/h] Normkubikmeter pro Stunde.
Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen festen
Einspeisungen von einem Netzkunden am Einspeisepunkt
Feste Kapazitäten; des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID des
Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID] unterjährigen festen Vertrages.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
Feste Kapazitäten; Gebuchte Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter pro
Kapazität [in mn3/h] Stunde.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
Feste Kapazitäten; Erlöse [in €] Kapazitäten in Euro.
Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen
unterbrechbaren Einspeisungen von einem Netzkunden am
Unterbrechbare Kapazitäten; Einspeisepunkt des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID
Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID] des unterjährigen festen Vertrages.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des
Unterbrechbare Kapazitäten; Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
Gebuchte Kapazität [in mn3/h] Normkubikmeter pro Stunde.
Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des
Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
[in €] unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
Gesamtsumme [in €] Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro
C4.5.3. Erlöse aus Ausspeisentgelten Keine Definition
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste und
Standardjahr unterbrechbare Standardjahresverträge einzutragen.
In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur
Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste und
Standardjahr mit abweichendem unterbrechbare Jahresverträge mit abweichendem
Laufzeitbeginn Laufzeitbeginn einzutragen.
Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Ausspeisepunkt [ID-Nummer] Netzbetreiber zu vergeben.
Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische
Teilnetz [ID-Nummer] Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende
alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
Netzkunde [Bezeichnung] Netzbetreiber zu vergeben.
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Bonn, 3. Dezember 2008