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                                                Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                           – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                            |
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      TimeCert-Applet Version 1.0                               HE-Nr. 2006-BW-TimeCert-Applet 2.2


      5. Begleitende Dokumente

      Für diese Herstellererklärung gelten folgende Begleitdokumente:
      1. Sicherheitstechnische Produktvorgaben TimeCert-Applet® (EVG) Version 1.0, Version
      1.0, Stand 24.11.2006.
      2. Spezifikation der Test- und Entwicklungsumgebung für TimeCert-Applet® (EVG) Version
      1.0, Version 1.0, Stand 24.11.2006.


      5. Gültigkeit der Herstellererklärung
      Diese Herstellererklärung ist bis zum Widerruf durch Mentana-Claimsoft AG (Veröffentlichung
      auf www.mentana.de) bzw. bis zum Ablauf der Vertrauenswürdigkeit des Hashalgorithmus
      SHA-1 angezeigt durch die Bundesnetzagentur (www.bundesnatzagentur.de ) gültig.
      Dieses Dokument umfasst 9 Seiten




      Mentana-Claimsoft AG, im Dezember 2006




                                                                                                                Seite 9



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                                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                             – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   255
Mitteilung Nr. 85/2007
Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG, die
bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden

Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signa-
turgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt
geändert durch Artikel 3 Abs. 9 des Gesetzes vom 7. Juli 2005
(BGBl. I S. 1970), i.V.m. §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bun-
desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) verpflichtet,
Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte
elektronische Signaturen (Herstellererklärungen) im Amtsblatt
der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Das Amtsblatt dient
insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Der Veröffent-
lichung ist weder eine materielle Prüfung der Herstellerer-
klärungen noch eine Prüfung der in ihnen bezuggenommenen
Produkte durch die Bundesnetzagentur vorausgegangen. Für
den Inhalt der Herstellererklärungen und für die Produkte sind
allein die Hersteller verantwortlich.
Hersteller:
Mentana-Claimsoft AG
Spreenhagener Str. 16
D-15528 Spreenhagen
Produkt:
TimeCert® Version 1.3
Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung TimeCert® Version 1.3, Dokumentennummer
HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1, Stand 10.12.2006
Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:
1. Sicherheitstechnische Produktvorgaben TimeCert (EVG) Version
    1.3, Dokumentennummer ST.MCAG-2006-4, Version 1.0, Stand
    24.11.2006, 19 Seiten
2. Spezifikation der Test- und Entwicklungsumgebung für Time-
   Cert (EVG) Version 1.3, Dokumentennummer TE.MCAG-2006-4,
   Version 1.0, Stand 24.11.2006, 10 Seiten
Es folgt der Text der Herstellererklärung:




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                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                      |
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      TimeCert Version 1.3                                                    HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1


                                          Deckblatt Herstellererklärung


                                                     Der Hersteller

                                               Mentana-Claimsoft AG
                                               Spreenhagener Str. 16
                                               D-15528 Spreenhagen

                                erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG1,
                                     in Verbindung mit § 15 Abs. 5 SigV 2,
                                                dass sein Produkt

                                               TimeCert® Version 1.3

      eine „Teil-Signaturanwendungskomponente“ (Software) im Sinne von § 2 Nr. 11 SigG ist, die
      es ermöglicht,

          x    qualifizierte   Zeitstempel    für  Lokal             gespeicherte         Dateien        von      einem
               Zertifizierungsdienstanbieter anzufordern

      und die den Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung genügt.


      Unbeschadet       der   Veröffentlichung        im     Amtblatt     der     Bundesnetzagentur            (vormals
      Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation) gemäß §17 Abs. 4 Satz 3 SigG wird
      ein Widerruf oder eine Erneuerung dieser Erklärung unter http://www.mentana.de
      veröffentlicht.

      Spreenhagen b. Berlin, 10.12.2006




      Dipl. Inform. Dr. Ralf Hesse                         Dipl. Ing. Axel Janhoff
      Leiter Entwicklung                                   Vorstand




      1
        Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) vom 16. Mai 2001
      (BGBl. S. 876, Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22) in der Fassung des 1.SigÄndG vom 04.Januar 2005
      2
        Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV) vom 16. November 2001 (BGBl. Jahrgang
      2001 Teil I Nr. 59) in der Fassung des 1.SigÄndG vom 04.Januar 2005




                                                                                                               Bonn, 24. Januar 2007
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                                             – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                                        257

            TimeCert Version 1.3                                                                     HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1




            Deckblatt ..................................................................................................................................1

            1. Handelsbezeichnung ..........................................................................................................3

            2.      Funktionsbeschreibung..................................................................................................3

                 2.1       Anfordern qualifizierter Zeitstempel ......................................................................3

                 2.2       Unterstütze Ausführungsumgebung .....................................................................4

            3.      Erfüllung der Anforderungen des SigG und der SigV .................................................5

                 3.1       Erfüllte Anforderungen ...........................................................................................5

                 3.2 Einsatzbedingungen .....................................................................................................5

                    3.2.1 Einrichtung der Rechners zur Beweissicherung/ Archivierung ........................5

                    3.2.2 Betrieb/Nutzung......................................................................................................5

                    3.2.2.1 Potentielle Bedrohungen ....................................................................................5

                    3.2.2.2 Maßnahmen in der Einsatzumgebung...............................................................6

                       a) Auflagen zur Anbindung an das Internet ..............................................................6

                    3.2.2.3 Schutz vor unbefugter Veränderung .................................................................7

                 3.2.3 Wartung/Reparatur.....................................................................................................7

            3.4 Auflagen zur Auslieferung und Installation des Produktes ..........................................7

            4. Begleitende Dokumente .....................................................................................................9

            5. Gültigkeit der Herstellererklärung .....................................................................................9




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      TimeCert Version 1.3                                                  HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1




      1. Handelsbezeichnung

      Die Handelsbezeichnung lautet:             TimeCert® Version 1.3

      Auslieferung:
                      TimeCert®     wird       sowohl    auf     einer    CD    als    auch    als     vorgefertigtes
                                           3
                      Installationspaket ausgeliefert. Auf dieser CD bzw. in diesem Paket befinden
                      sich   eine     Installationsroutine          für    TimeCert®,         die      erforderlichen
                                                                                 ®
                      Systemkomponenten, bestehend aus Microsoft                      .NET Framework Software
                      Development Kit (SDK), Version 1.1 sowie ein Handbuch zur Installation und
                      Administration in elektronischer Form.

      Hersteller:     Mentana-Claimsoft AG
                      Spreenhagener Str. 16
                      15528 Spreenhagen b. Berlin
                      Tel. : 033633/691188
                      HE@mentana.de

      2.     Funktionsbeschreibung
      Die Software TimeCert® ist eine Teil-Signaturanwendungskomponente4 im Sinne von § 2 Nr.
      11 SigG, die elektronische Daten durch Anforderung „qualifizierter Zeitstempel“ nach § 2
      Nr. 14 SigG in eine revisionssichere (§ 238ffHGB) wie auch rechtssichere (§126a BGB i.v.m.
      § 371a ZPO) elektronische Form bringt. Hauptanwendungsfall der Software TimeCert® ist die
      Archivierung von Daten direkt aus dem Microsoft® Windows Explorer zur Erfüllung der
      Anforderungen der GoBS/ GDPdU i.v.m § 238ffHGB oder zur urheberechtlichen
      Datensicherung oder zum Schutz von Marken und Gestaltungsmustern sowie zur
      Codesicherung bei Wettbewerbsverstößen nach GWB und UWG.
      2.1    Anfordern qualifizierter Zeitstempel

      Jegliche Dokumente (Dateien) können durch den Benutzer für Archivierungszwecke oder für
      Beweissicherungszwecke          mit        einem         qualifizierten    Zeitstempel           (elektronische
      Bescheinigungen eines Zertifizierungsdiensteanbieters, der mindestens die Anforderungen
      nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 des SigG und der sich darauf beziehenden
      Vorschriften der Rechtsverordnung nach § 24 SigG erfüllt) gesichert werden. Dazu wird über
      eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) auf einen passwortgeschützten Benutzeraccount,


      3
       Im Rahmen des Vertriebes über Online-Shops
      4
       „Teil“ einer Signaturanwendungskomponente da nur die ausdrücklich genannten Funktionen erbracht
      werden.

                                                                                                                         Seite 3



                                                                                                            Bonn, 24. Januar 2007
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            TimeCert Version 1.3                                                    HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1


            der geschlossenen Benutzergruppe, bei www.signaturportal.de mittels eines Web-Service
            zugegriffen. Die Realisierung des Web-Service basiert auf den offenen Standards Simple
            Object Access Protocol -„SOAP“ (siehe http://www.w3.org/TR/SOAP/) sowie Web-Service-
            Description-Language – „WSDL“ (siehe http://www.w3.org/TR/wsdl)
            Der Hash-Wert (SHA-1) der betreffenden Datei wird durch TimeCert®                             ermittelt und an
            www.signaturportal.de übermittelt. Das Portal www.signaturportal.de unterhält gesicherte
            Verbindungen       zu    den   unten     genannten       Zertifizierungsdiensteanbietern,           denen   der
            übermittelte Hash-Wert der Datei eingeliefert wird. Die Zeitstempeldatei (Antwort des
            Zertifizierungsdiensteanbieters) wird zurück an den Benutzer der Software TimeCert®
            übermittelt und zusammen mit dem Ursprungsdokument in einen neuen Datei-Ordner
            geschrieben. Daneben wird ein XML Vorgangsprotokoll erzeugt, welches die wesentlichen
            Daten der Zeitstempeldatei und der Ursprungsdatei angibt. Über das Kontextmenü der
            rechten Maustaste kann zu Verifikationszwecken der Hash- Wert (SHA-1) der Ursprungsdatei
            erzeugt werden und mit den Daten aus der Zeitstempeldatei verglichen werden, die dem
            XML- Dokument zu entnehmen sind.
            Per Stand November 2006 werden Zeitstempel der folgenden Zertifizierungsdienste
            ausgeliefert.
                      a)     AuthentiDate International AG5
                      Großenbaumer Weg 6
                      40472 Düsseldorf


                      b)     Deutsche Post Com GmbH6
                      Geschäftsfeld Signtrust
                      Tulpenfeld 9
                      53113 Bonn

            2.2       Unterstütze Ausführungsumgebung

            Die Software TimeCert® kann unter den Betriebssystemen
                  x   Windows 2000 Professional / Server
                  x   Windows XP Home / Professional / MCE
                  x   Windows 2003 Server / Advanced Server eingesetzt werden.




            5
                Gütezeichen RegTP Nr. Z0015, erteilt am 9. November 2001.
            6
                Gütezeichen RegTP Nr. Z0002, erteilt am 17. September 2004.

                                                                                                                              Seite 4



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                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                      |
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      TimeCert Version 1.3                                                      HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1


            x
      3.         Erfüllung der Anforderungen des SigG und der SigV

      3.1        Erfüllte Anforderungen


      Die Software TimeCert® erfüllt die Anforderungen nach § 17 Abs. 2 SigG i.v.m. § 17 Abs. 3
      Nr. 3 SigG in folgendem Sinne.

      Es werden die folgenden Eigenschaften zugesichert:

            1. eindeutige Anzeige und Feststellbarkeit der Daten, die der Sicherung durch
               Zeitstempel zugeführt werden sollen (vor Abruf der Zeitstempel),

            2. eindeutige Anzeige und Feststellbarkeit der Daten die Zeitstempelgesichert wurden,

            3. Feststellbarkeit der Ursprungsdaten zum Zeitstempel, des Unverändertseins der
               Daten seit Zeitstempelsicherung (Hashsummenvergleich),

            4.   Nach §15 Abs. 4 SigV insbesondere:

                 1. Erkennbarkeit von sicherheitstechnischen Veränderungen an der Komponente.

      Voraussetzung dafür ist, dass die unter 3.2 ff spezifizierten Einsatzbedingungen eingehalten
      werden. Es wird ein Betrieb in einem geschützten Einsatzbereich vorausgesetzt.

      Die    Software   TimeCert®            unterstützt       nicht      die     Prüfung       (Verifikation)      von
      Zeitstempelsignaturen.


      3.2 Einsatzbedingungen

      3.2.1 Einrichtung der Rechners zur Beweissicherung/ Archivierung
      Die Installation des Rechners erfolgt durch den Kunden bzw. einen betreuenden Techniker.
      Es muss vorausgesetzt werden, dass diejenige Person, die das System installiert, die
      entsprechende Eignung zur Installation und Inbetriebnahme besitzt.

      3.2.2 Betrieb/Nutzung
      Der Betrieb des Rechners muss derart abgesichert sein, dass nur autorisierte Nutzer Zugang
      zum System erhalten. Insbesondere ist Benutzernahme, Passwort und Gatewaypasswort des
      Nutzerzugang       (auf    www.signaturportal.de)          geheim      zu     halten.     Die       Abfrage   von
      Benutzernahme und Passwort erfolgt vor jeder Dateneinlieferung.

      Ein Installations- und Administrationshandbuch, in dem entsprechende Maßnahmen
      dokumentiert werden, liegt der Software in elektronischer Form bei.
      3.2.2.1 Potentielle Bedrohungen
      Die Sicherheit der Teil-Signaturanwendungskomponente TimeCert® ist potentiell bedroht
      durch



                                                                                                                            Seite 5



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2 2007
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                   – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     261

            TimeCert Version 1.3                                                 HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1


            •   Angriffe über Kommunikationsnetze7,
            •   Angriffe über manuellen Zugriff Unbefugter/Datenaustausch per Datenträger8 und
            •   Fehler/Manipulationen bei Installation, Betrieb/Nutzung und Wartung/Reparatur.


            Grundlage dieser Erklärung ist der Einsatz von TimeCert® in einem geschützten
            Einsatzbereich. Für den sicheren Einsatz von TimeCert® und zur Verhinderung von
            erfolgreichen Angriffen mit den Zielen, dass:
                x   Daten vom Zeitstempel getrennt werden
                x   Ein fehlerhafter/falscher Hashwert für ein Ursprugsdokument übermittelt wird mit der
                    Folge, dass die gewünschte Beweis/Revisionssicherheit nicht erreicht werden kann.

            sind die folgenden Auflagen zu beachten:
            3.2.2.2 Maßnahmen in der Einsatzumgebung
            Der Rechner wird in einem geschützten Bereich9 betrieben, der eine Kontrolle und
            Dokumentation des Zugangs zur Teil-Signaturanwendungskomponente beinhaltet.
            a) Auflagen zur Anbindung an das Internet

            Für die Internetanbindung des Systems muss sichergestellt sein, dass kein Zugriff auf dieses
            System aus ungesicherten Netzen möglich ist. Die Netzwerkverbindung muss durch den
            Einsatz einer konfigurierten Firewall gesichert werden. Durch den Benutzer ist zu
            gewährleisten, dass Angriffe aus dem Internet erkannt und sofern möglich unterbunden
            werden.

            b) Auflagen zur Anbindung an ein Intranet

            Wenn das eingesetzte System innerhalb eines Intranets betrieben wird, so muss diese
            Netzverbindung geeignet abgesichert sein, so dass Online-Angriffe aus dem Intranet auf den
            Computer erkannt bzw. unterbunden werden.

            c) Auflagen zur Sicherheit der IT-Plattform und Applikationen

            Der Benutzer von TimeCert® muss sich davon überzeugen, dass keine Angriffe auf das
            Anwendungssystem und die dort installierten Applikationen durchgeführt werden. Insbe-
            sondere muss gewährleistet sein, dass:

                    1. die auf dem Rechner installierte Software weder böswillig manipuliert noch in
                       irgendeiner anderen Form verändert werden kann,


            7
              Spezifizierte Bedrohung gemäß Fußnote 15 RegTP Dokument: Einheitliche Spezifizierung der
            Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten Version 1.1.
            8
              Spezifizierte Bedrohung gemäß Fußnote 16 RegTP Dokument: Einheitliche Spezifizierung der
            Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten Version 1.1.
            9
              Definierter Einsatzbereich gemäß Nr. 4.2 RegTP Dokument: Einheitliche Spezifizierung der
            Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten Version 1.1.

                                                                                                               Seite 6



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      TimeCert Version 1.3                                                 HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1


             2. auf dem Rechner keine Viren oder Trojanischen Pferde eingespielt werden
                können,

             3. die Hardware des Rechners nicht unzulässig verändert werden kann

             4. Eine Benutzerauthentifizierung am Betriebssystem des Rechners ist notwendig.
                Bei Unterbrechung der Arbeiten ist eine Konsolensperrung notwendig, die eine
                erneute Authentifizierung bei nächsten Arbeiten erforderlich macht.

      3.2.2.3 Schutz vor unbefugter Veränderung
      Um    eine     Überprüfung    der     eingesetzten        Teil-Signaturanwendungskomponente            zu
      ermöglichen, veröffentlicht die Mentana-Claimsoft AG zu jeder Programmversion Referenz-
      Hashwerte der ausführbaren Dateien auf ihrer Webseite (www.mentana.de ).

      Die Versionsnummer und der Hashwert der eingesetzten TimeCert® Version lässt sich im
      Menü Info der Software anzeigen. Der SHA-256 Hashwert der aktuell ausgeführten
      Programmdatei wird zur Laufzeit berechnet und angezeigt. Dieser Hashwert kann vom
      Anwender mit dem veröffentlichten Referenz-Hashwert verglichen werden.
      3.2.3 Wartung/Reparatur

      Bei der Wartung und der Reparatur des Anwendungssystems gelten die Voraussetzungen
      der Erstinstallation (vergleiche Punkt 3.2.1).
      Bei Erkennen von Fehlern, die die Sicherheit der Teil-Signaturanwendungskomponente
      betreffen können, stellt die Mentana-Claimsoft AG umgehend aktualisierte Versionen der
      Programmkomponenten zur Verfügung. Die Anwender des Programms werden über die
      Webseite der Mentana-Claimsoft AG (www.mentana.de ) über das Auftreten einer solchen
      Situation,    unbeschadet einer ergänzenden Veröffentlichung, eines Widerruf oder einer
      Erneuerung     der   Herstellererklärung      im    Amtsblatt      der    Bundesnetzagentur      (vormals
      Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation) gemäß §17 Abs.4 Satz 3 SigG
      informiert.

      3.3 Algorithmen und zugehörige Parameter
      Der verwendete Hashalgorithmus ist SHA-1. Die gemäß Anlage 1 Abs. I Nr. 2 SigV
      festgestellte Eignung reicht mindestens bis Ende des Jahres 2009 (siehe BAnz. Nr. 58 vom
      23.03.2006, Seite 1913-1515). Der aktuell gültige sowie die jährlichen Aktualisierungen des
      Algorithmenkatalogs können auf der Website der Bundesnetzagentur unter:
      http://www.bundesnetzagentur.de/enid/65026a6ee5e22c71a33b5e7e1f6803d7,0/Veroeffentli
      chungen/Algorithmen_sw.html

      eingesehen werden.

      3.4 Auflagen zur Auslieferung und Installation des Produktes



                                                                                                                    Seite 7



                                                                                                       Bonn, 24. Januar 2007
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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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            TimeCert Version 1.3                                                HE-Nr. 2006-BW-TimeCert 2.1




            Die Teil-Signaturanwendungskomponente TimeCert® wird vom Hersteller als Produkt
            entweder auf CD oder als installationsfähiges Softwarepaket über das Internet ausgeliefert.

            Die Teil-Signaturanwendungskomponente               TimeCert® ist für die folgende technische
            Einsatzumgebung vorgesehen:

                    •   IBM-kompatibler PC/ Server lauffähig mit einem der unten genannten
                        Betriebssysteme, mit Anschlussmöglichkeiten für ein Read-Only-Memory-
                        Laufwerk (z.B. ein DVD-ROM oder CD-ROM)

                    •   Unterstützte Betriebssysteme sind Windows 2000 Professional, Windows 2000
                        Server, Windows 2000 Advanced Server, Windows 2003 Server, Windows 2003
                        Enterprise Server, Windows XP.

                    •   Laufzeitumgebung: Microsoft® .NET Framework Software Development Kit (SDK),
                        Version 1.1




                                                                                                              Seite 8



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