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                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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2 2007
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                     333

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                 Weiterhin gilt zu beachten, dass:
                 x      die authentischen Root CA- und CA-Zertifikate durch den Anwender bereitgestellt werden
                        sowie unter voller Kontrolle des Benutzers stehen und
                 x      die Einstellung der Systemzeit des Personalcomputers korrekt sein muss.




         DECLMAN-015-DSM3.2_v1.4.rtf                                                                            Seite 14 von 16


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                               – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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             3.2.3   Updates, Wartung und Reparatur
             Updates
             Updates für die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix sind möglich. Dadurch
             werden grundsätzlich keine Funktionen und Funktionalitäten beeinflusst, die Gegenstand der
             Herstellererklärung sind. Das Update ist ausschließlich per Download von den Internetseiten
             www.secrypt.de bzw. www.d-trust.net oder auf einem Originaldatenträger (CD-ROM) der
             D-TRUST GmbH erhältlich. Bei Updates ist grundsätzlich die ältere Version zu deinstallieren
             bevor die neue Version installiert wird. Updates, die dieser Herstellererklärung unterliegende
             Funktionen verändern, werden dann in einer gesonderten oder aktualisierten
             Herstellererklärung berücksichtigt.

             Wartung / Reparatur
             Die Programmbestandteile von D-SIGN matrix sind signiert. Sollte trotz aller
             Sicherheitsmaßnahmen diese korrumpiert oder die zur Prüfung der Signatur notwendigen
             Dateien entfernt oder manipuliert worden sein, dann wird dies dem Benutzer beim Start des
             Programms unmissverständlich angezeigt. Das Programm D-SIGN matrix ist zu deinstallieren
             und der Rechner auf Viren und Trojaner zu prüfen. Im Anschluss ist D-SIGN matrix neu von
             dem     Originaldatenträger    (CD-ROM)      oder     den   per    Download    geladenen
             Originalprogrammdateien zur Installation der Signaturanwendungskomponente D-SIGN
             matrix entsprechend der Benutzeranleitung zu installieren.




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         3.3      Algorithmen und zugehörige Parameter

                  Zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen werden von D-SIGN matrix
                  x     die Hash-Funktionen SHA-1 und RIPEMD-160
                  bereitgestellt.


                  Zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen werden von D-SIGN matrix
                  x     die Hash-Funktion SHA-1 und RIPEMD-160 sowie
                  x     der RSA-Algorithmus mit der Schlüssellänge von 1024 Bit
                  bereitgestellt.

                  Diese kryptographischen Algorithmen sind in der Bekanntmachung zur elektronischen
                  Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete
                  Algorithmen), veröffentlicht am 23. März 2006 im Bundesanzeiger Nr. 58, S. 1913-1915 als
                  geeignet zur Erfüllung der Anforderungen nach §17 Abs. 1 bis 3 SigG in der Fassung vom
                  16. Mai 2001 (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22) zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten
                  Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04. Januar 2005
                  (BGBl. I S. 2) in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 SigV vom 22. November 2001
                  zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1.
                  SigÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. I S. 2) aufgeführt worden.
                  Der verwendete Hashalgorithmus SHA-1 gilt bis Ende 2009 als geeignet.
                  Der verwendete Hashalgorithmus RIPEMD-160 gilt bis Ende 2010 als geeignet.
                  Der RSA-Algorithmus mit einer Schlüssellänge von 1024 Bit gilt bis Ende 2007 als geeignet.



         4.       Gültigkeit der Herstellererklärung

                  Diese Herstellererklärung gilt für qualifizierte Zertifikate des angezeigten ZDA D-TRUST
                  GmbH. Der akkreditierte ZDA D-TRUST GmbH ist explizit ausgenommen.
                  Für diese Herstellererklärung gelten die folgenden Anlagen:
                  x     Sicherheitstechnische Produktvorgaben / SP digiSeal office / D-SIGN matrix Version 3.2,
                        Version 1.1
                  x     Prüfbericht digiSeal office / D-SIGN matrix Version 3.2, Version 1.1

                  Diese Herstellererklärung hat ausschließlich den Sinn und Zweck, die Erfüllung der im
                  Signaturgesetz und in der Signaturverordnung beschriebenen Anforderungen unter den oben
                  genannten Sicherheitsvorgaben zu bestätigen. Eine Übernahme weiterer Garantien oder
                  Zusicherungen betreffend der Eigenschaften des Produktes ist damit nicht verbunden. Es sei
                  insbesondere darauf hingewiesen, dass die genannten Anforderungen nur erfüllt sind, wenn
                  der Nutzer die in Abschnitt 3.2 aufgeführten Einsatzbedingungen beachtet.

                  Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf, längstens jedoch bis zum 31.12.2007 gültig. Der
                  aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde
                  (Bundesnetzagentur, Referat – Elektronische Signatur) zu erfragen. Zusätzlich gibt der
                  Hersteller eine telefonische Auskunft unter +49-(0)30-756 59 78-0.


         Ende der Herstellererklärung




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                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                         – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                          |
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Mitteilung Nr. 91/2007
SigG § 17 Abs. 4; Veröffentlichung von Herstellererklärungen für
Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen, die bei der
Bundesnetzagentur hinterlegt wurden
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signa-
turgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt
geändert durch Artikel 3 Abs. 9 des Gesetzes vom 7. Juli 2005
(BGBl. I S. 1970), i.V.m. §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bun-
desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) verpflichtet,
Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte
elektronische Signaturen (Herstellererklärungen) im Amtsblatt
der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Das Amtsblatt dient
insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Der Veröffentli-
chung ist weder eine materielle Prüfung der Herstellererklärun-
gen noch eine Prüfung der in ihnen bezuggenommenen Pro-
dukte durch die Bundesnetzagentur vorausgegangen. Für den
Inhalt der Herstellererklärungen und für die Produkte sind allein
die Hersteller verantwortlich.
Hersteller:
secrypt GmbH
Bessemer Straße 82
12103 Berlin
Produkt:
D-SIGN matrix pro Version 3.2
Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung D-SIGN matrix pro Version 3.2, Dokumenten-
nummer DECLMAN-013-DSMP3.2, Version 1.4, Stand 13.12.2006
Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:
1. Sicherheitstechnische Produktvorgaben / SP digiSeal office pro/
   D-SIGN matrix pro Version 3.2, Version 1.1, Stand 23.03.2006,
   78 Seiten
2. Prüfbericht digiSeal office pro/ D-SIGN matrix pro Version 3.2,
   Version 1.1, Stand 30.03.2006, 48 Seiten
Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                                   Bonn, 24. Januar 2007
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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    337
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                                         H ER STELLERERKLÄRUNG


                                                            Der Hersteller



          secrypt GmbH
          Bessemer Straße 82, 12103 Berlin




                                         erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG1
                                               in Verbindung mit § 15 Abs. 5 SigV2,
                                                          dass sein Produkt




                                                 D-SIGN matrix pro Version 3.2


                                               Signaturanwendungskomponente


                            den nachstehenden Anforderungen des SigG und der SigV entspricht.



                                    Diese Herstellererklärung hat die Dokumentennummer
                                           DECLMAN-013-DSMP3.2, Version 1.4
                                                    und enthält 16 Seiten.




          Berlin, den 13.12.2006



          Matthias Schlede                                                      Patrick Lieberkühn
          Geschäftsführer                                                       Geschäftsführer




          1
              Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) in der Fassung vom
              16. Mai 2001(BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22) zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur
              Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. I S. 2)
          2
              Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung - SigV) in der Fassung vom 16. November 2001
              (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 59) zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des
              Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. I S. 2)


          DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                          Seite 1 von 16


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                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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         Revisionshistorie

                      Dokument-
         Datum                                                  Beschreibung                               Autor(en)
                       Version
       14.12.2005        0.1          Erstellung Initialversion                                                EE
       21.12.2005        0.2          Überarbeitung und Ergänzung                                           EE, MS
       22.12.2005        1.0          Prüfung und Freigabe                                                  TM, MS
       15.02.2006        1.1          Überarbeitung und Ergänzung                                              EE
       17.02.2006        1.1          Prüfung und Freigabe                                                  PL, MS
       05.04.2006        1.2          Überarbeitung und Ergänzungen                                            EE
       10.04.2006        1.2          Prüfung und Freigabe                                                  PL, MS
                                      Überarbeitung entsprechend der Anmerkungen der
       04.07.2006        1.3                                                                                   EE
                                      BNetzA
       12.07.2006        1.3          Ergänzungen                                                              EE
       24.07.2006        1.3          Ergänzungen                                                              EE
       24.07.2006        1.3          Prüfung und Freigabe                                                  PL, MS
                                      Überarbeitung entsprechend der Anmerkungen der
       11.12.2006        1.4                                                                                   EE
                                      BNetzA
       13.12.2006        1.4          Prüfung und Freigabe                                                  PL, MS




      DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                       Seite 2 von 16


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2 2007
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    339

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        Beschreibung des Produktes:


        1        Handelsbezeichnung des Produktes und Lieferumfang:

                 Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro Version 3.2

                 Auslieferung:
                 Als Produkt an Endanwender durch den Hersteller oder Vertriebspartner auf einer CD-ROM
                 und per Download.

                 Lieferumfang:

                  Nr.    Art               Name                                           Version Lieferform
                  1      Software          D-SIGN matrix pro                              3.2         CD-ROM
                  2      Dokumentation Technische Dokumentation /           1.1                       PDF-Datei
                                       Benutzeranleitung D-SIGN matrix / D-
                                       SIGN matrix pro Version 3.2




                 Hersteller des Produktes D-SIGN matrix pro:
                 secrypt GmbH
                 Bessemer Straße 82, 12103 Berlin



                 Vertreiber des Produktes D-SIGN matrix pro:
                 D-TRUST GmbH
                 Kommandantenstraße 15, 10969 Berlin




        DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                          Seite 3 von 16


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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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      2        Funktionsbeschreibung

      2.1      Allgemein

               Das Produkt D-SIGN matrix pro Version 3.2 ist Teil einer Signaturanwendungskomponente
               gemäß § 2 Nr. 11 SigG, die auf der Open-Source-Funktionsbibliothek crypto++3 Version 4.1
               aufbaut.
               Die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro versieht zusammen mit einer vom
               Zertifizierungsdiensteanbieter D-TRUST GmbH (gemäß § 4 Abs. 3 SigG angezeigter ZDA)
               herausgegebenen sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) gemäß § 2 Nr. 10 SigG
               (D-TRUST-CARD,          Version   1.0,    Registrierungsnummer:    TUVIT.09361.TE.10.2001)
               elektronische Dateien (sämtliche Dokumentenformate und PDF-Dateien) mit einer
               qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes.
               Dies gilt auch für die nachfolgend aufgeführten sicheren Signaturerstellungseinheiten (SSEE):
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG D-TRUST Card, Version 1.1,
                   Registrierungsnummer: Nachtrag zur Bestätigung TUVIT.09361.TE.10.2001 vom
                   24.03.2004,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG D-TRUST Card_MS, Version
                   1.0, Registrierungsnummer: Nachtrag zur Bestätigung TUVIT.09361.TE.10.2001 vom
                   24.03.2004,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG Telesec Signaturkarte PKS-
                   Card, Version 3.0 und E4NetKeyCard, Version 3.0, Registrierungsnummer:
                   TUVIT.09339.TE.12.2000,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG SEA-Card, Version 2.0,
                   Registrierungsnummer: TUVIT.09346.TU.03.2001,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG STARCOS SPK2.3 with Digital
                   Signature Application StarCert (limited signature generation configuration),
                   Registrierungsnummer: debisZert.02036.TE.03.2001,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                   Card, Version 1.0, Registrierungsnummer: TUVIT.09341.TE.03.2001,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                   Card,    Version     1.10,    Registrierungsnummer:     Nachtrag   zur    Bestätigung
                   TUVIT.09341.TE.03.2001 vom 25.02.2004 und
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                   Card,    Version     1.20,    Registrierungsnummer:     Nachtrag   zur    Bestätigung
                   TUVIT.09341.TE.03.2001 vom 25.02.2004.


               Die nachfolgend aufgeführten SSEE sind für den Batch-Signaturprozess geeignet:
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG D-TRUST Card_MS,
                   Version 1.0, Registrierungsnummer: Nachtrag zur Bestätigung TUVIT.09361.TE.10.2001
                   vom 24.03.2004,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG Telesec Signaturkarte
                   PKS-Card, Version 3.0 und E4NetKeyCard, Version 3.0, Registrierungsnummer:
                   TUVIT.09339.TE.12.2000,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG SEA-Card, Version 2.0,
                   Registrierungsnummer: TUVIT.09346.TU.03.2001,
               x   sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                   Card, Version 1.0, Registrierungsnummer: TUVIT.09341.TE.03.2001,




      3
          www.cryptopp.com

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2 2007
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                        – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    341
                                                                          DokNr. DECLMAN-013-DSMP3.2, Version 1.4


                   x    sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                        Card,    Version     1.10,    Registrierungsnummer:     Nachtrag   zur    Bestätigung
                        TUVIT.09341.TE.03.2001 vom 25.02.2004 und
                   x    sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                        Card,    Version     1.20,    Registrierungsnummer:     Nachtrag   zur    Bestätigung
                        TUVIT.09341.TE.03.2001 vom 25.02.2004.


                   Zur Durchsetzung des Benutzerwillens wird dem Zertifikatsinhaber vor der Signaturerzeugung
                   immer der Signaturauftrag eindeutig angezeigt. Die Anzeige des Signaturauftrages erfolgt
                   immer und unabhängig von der Form der Übergabe der zu signierenden Datei (z.B. Öffnen
                   der Datei durch D-SIGN matrix pro direkt). Die Annahme des Signaturauftrages erfolgt durch
                   die PIN-Eingabe. Der Signaturauftrag beinhaltet die folgenden Informationen:
                   x    Angaben über das qualifizierte Zertifikat,
                   x    Angaben über den Signaturgegenstand bzw. die Signaturgegenstände4,
                   x    Technische Angaben über die SSEE und das Kartenlesegerät sowie
                   x    den Signaturzeitpunkt.

                   Die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro verfügt über einen Secure Viewer
                   (Sichere Anzeige). Dieser kann Dokumente im TIFF-Dateiformat (schwarz-weiß, Graustufen)
                   vor der Signaturerzeugung sicher anzeigen. Nicht durch den Secure Viewer visualisierbare
                   Dokumentenformate können vor der Signaturerzeugung mit Hilfe von Betriebssystemmitteln
                   oder Programmen eines Drittherstellers geöffnet werden.
                   D-SIGN matrix        pro    erlaubt    die   Einsichtnahme        der    Zertifikatsinhalte    über    einen
                   Zertifikatsviewer.
                   Der eigentliche Signaturprozess wird durch den Nachweis der PIN angestoßen. Nach
                   Abarbeitung des Signaturauftrages wird der Signaturprozess beendet.
                   Das Entfernen der sicheren Signaturerstellungseinheit aus dem Kartenlesegerät führt zur
                   Beendigung des Signaturprozesses. Ein erneuter Signaturprozess macht, bei technisch
                   ansprechbarer sicherer Signaturerstellungseinheit, den Nachweis der PIN notwendig.
                   Signaturgegenstand können elektronische Daten der nachfolgend aufgeführten Formate sein.

                    Eingangsformat des Signaturgegenstandes                             Ausgabeformat
                   Sämtliche Dokumentenformate                            „signedData“ gemäß RFC 2630
                                                                          (Dateiendungen *.pk7 und *.p7s) oder
                                                                          „signedData“ mit „multipart-signed“-Content
                                                                          gemäß RFC 2633 (Dateiendung *.p7m)
                   Portable Document Format (PDF) 5                       PDF (PKCS#7-konforme Signatur
                                                                          entsprechend Adobe-Reference 1.6)

                   Die Signaturerzeugung erfolgt konform zum PKCS#7-Standard. Es sind unterschiedliche
                   Kodierungen entsprechend dem Standard PKCS#7 wählbar. Es werden die Ausgabeformate
                   für signierte Daten „signedData“ gemäß RFC 2630 und „signedData“ mit „multipart-signed“-
                   Content gemäß RFC 2633 unterstützt. Darüber hinaus wird die Signaturerzeugung innerhalb
                   von PDF-Dokumenten entsprechend dem Standard Adobe-Reference 1.6 unterstützt.




        4
             Aufführung des Dateinamens, des gewählten Signaturaustauschformates und des Dateipfades
             (Die Datei selbst kann aus dem Signaturauftrag direkt mit Hilfe von Betriebssystemmitteln oder Programmen
             eines Drittherstellers geöffnet werden. Eine TIFF-Datei ohne versteckte Inhalte kann mit Hilfe des Secure
             Viewer visualisiert werden.)
        5
            Inhalte der PDF-Datei werden nicht angezeigt.

        DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                              Seite 5 von 16

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                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                       |
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             Bis zu 100 Dateien können auf Basis einer mehrfachsignaturfähigen sicheren
             Signaturerstellungseinheit im Batch-Signaturvorgang (Signierung mehrerer bereits
             vorhandener Dateien im Stapel) signiert werden. Ein PIN-Cashing durch die
             Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro findet nicht statt. Mehrere Signaturen
             mit jeweils zugehörigem Zertifikat über die gleiche elektronische Datei sind ebenfalls möglich.
             Zum Schutz vor Ausspähungen der PIN in der Signaturanwendungskomponente D-SIGN
             matrix pro erfolgt die sichere PIN-Eingabe am Kartenlesegerät. Dies setzt eine korrekte
             Installation und Konfiguration eines Kartenlesegerätes mit sicherer PIN-Eingabe voraus.
             Zur Verifikation einer elektronischen Signatur führt D-SIGN matrix pro zunächst die
             mathematische Prüfung der Signatur über die Datei durch. Zur Validierung des qualifzierten
             Zertifikates erfolgt anschließend eine lokale Prüfung der Zertifikatskette. Das hierbei
             verwendete Gültigkeitsmodell wird dem Benutzer eindeutig angezeigt. Bei qualifizierten
             deutschen Zertifikaten erfolgt die Prüfung der Zertifikatskette immer gemäß ISIS-MTT SigG
             Profile.
             Zur Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen können qualifizierte Zertifikate online
             auf ihre Gültigkeit geprüft werden. D-SIGN matrix pro ermöglicht hierfür, den Zertifikatsstatus
             ISIS-MTT-konform online beim OCSP-Verzeichnisdienst des jeweiligen Trustcenters
             abzufragen. Die Abfragen sind via TCP/IP, http (getunnelt) und Proxyserver möglich. Aus der
             Antwort ist erkennbar, ob ein Zertifikat bekannt und gültig ist. Bei gesperrten Zertifikaten ist
             aus der Antwort erkennbar, zu welchem Zeitpunkt die Sperrung erfolgt ist. Die Signatur der
             OCSP-Antwort wird ihrerseits geprüft.
             Die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro verfügt entsprechend
             § 15 Abs. 4 SigV über Selbstprüfungsmechanismen zum Schutz vor Manipulation der
             Software. Die Programmbestandteile von D-SIGN matrix pro sind signiert. Diese Signaturen
             werden bei jedem Programmstart durch die Komponente selbständig auf Integrität geprüft. Im
             Falle einer Manipulation wird dies dem Anwender eindeutig angezeigt.
             Darüber hinaus sind die ausführbaren Programme und dynamisch geladenen Bibliotheken
             von D-SIGN matrix pro konform zum PKCS#7-Standard elektronisch signiert. Eine Prüfung
             der   elektronischen     Signaturen   ist jederzeit mit    einer    ISIS-MTT-konformen
             Signaturprüfsoftware, die konform zum PKCS#7-Standard signierte Dateien verifizieren kann,
             möglich.
             Als Anwendungsbereich ist die Nutzung im privaten, privatwirtschaftlichen und behördlichen
             Umfeld anzusehen.
             Weitere Funktionen der Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro sind nicht
             Gegenstand dieser Herstellererklärung.




      DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                        Seite 6 von 16



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