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                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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2 2007
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                        – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    341
                                                                          DokNr. DECLMAN-013-DSMP3.2, Version 1.4


                   x    sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                        Card,    Version     1.10,    Registrierungsnummer:     Nachtrag   zur    Bestätigung
                        TUVIT.09341.TE.03.2001 vom 25.02.2004 und
                   x    sichere Signaturerstellungseinheit gemäß § 2 Nr. 10 SigG DATEV Signaturkarte e:secure-
                        Card,    Version     1.20,    Registrierungsnummer:     Nachtrag   zur    Bestätigung
                        TUVIT.09341.TE.03.2001 vom 25.02.2004.


                   Zur Durchsetzung des Benutzerwillens wird dem Zertifikatsinhaber vor der Signaturerzeugung
                   immer der Signaturauftrag eindeutig angezeigt. Die Anzeige des Signaturauftrages erfolgt
                   immer und unabhängig von der Form der Übergabe der zu signierenden Datei (z.B. Öffnen
                   der Datei durch D-SIGN matrix pro direkt). Die Annahme des Signaturauftrages erfolgt durch
                   die PIN-Eingabe. Der Signaturauftrag beinhaltet die folgenden Informationen:
                   x    Angaben über das qualifizierte Zertifikat,
                   x    Angaben über den Signaturgegenstand bzw. die Signaturgegenstände4,
                   x    Technische Angaben über die SSEE und das Kartenlesegerät sowie
                   x    den Signaturzeitpunkt.

                   Die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro verfügt über einen Secure Viewer
                   (Sichere Anzeige). Dieser kann Dokumente im TIFF-Dateiformat (schwarz-weiß, Graustufen)
                   vor der Signaturerzeugung sicher anzeigen. Nicht durch den Secure Viewer visualisierbare
                   Dokumentenformate können vor der Signaturerzeugung mit Hilfe von Betriebssystemmitteln
                   oder Programmen eines Drittherstellers geöffnet werden.
                   D-SIGN matrix        pro    erlaubt    die   Einsichtnahme        der    Zertifikatsinhalte    über    einen
                   Zertifikatsviewer.
                   Der eigentliche Signaturprozess wird durch den Nachweis der PIN angestoßen. Nach
                   Abarbeitung des Signaturauftrages wird der Signaturprozess beendet.
                   Das Entfernen der sicheren Signaturerstellungseinheit aus dem Kartenlesegerät führt zur
                   Beendigung des Signaturprozesses. Ein erneuter Signaturprozess macht, bei technisch
                   ansprechbarer sicherer Signaturerstellungseinheit, den Nachweis der PIN notwendig.
                   Signaturgegenstand können elektronische Daten der nachfolgend aufgeführten Formate sein.

                    Eingangsformat des Signaturgegenstandes                             Ausgabeformat
                   Sämtliche Dokumentenformate                            „signedData“ gemäß RFC 2630
                                                                          (Dateiendungen *.pk7 und *.p7s) oder
                                                                          „signedData“ mit „multipart-signed“-Content
                                                                          gemäß RFC 2633 (Dateiendung *.p7m)
                   Portable Document Format (PDF) 5                       PDF (PKCS#7-konforme Signatur
                                                                          entsprechend Adobe-Reference 1.6)

                   Die Signaturerzeugung erfolgt konform zum PKCS#7-Standard. Es sind unterschiedliche
                   Kodierungen entsprechend dem Standard PKCS#7 wählbar. Es werden die Ausgabeformate
                   für signierte Daten „signedData“ gemäß RFC 2630 und „signedData“ mit „multipart-signed“-
                   Content gemäß RFC 2633 unterstützt. Darüber hinaus wird die Signaturerzeugung innerhalb
                   von PDF-Dokumenten entsprechend dem Standard Adobe-Reference 1.6 unterstützt.




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             Aufführung des Dateinamens, des gewählten Signaturaustauschformates und des Dateipfades
             (Die Datei selbst kann aus dem Signaturauftrag direkt mit Hilfe von Betriebssystemmitteln oder Programmen
             eines Drittherstellers geöffnet werden. Eine TIFF-Datei ohne versteckte Inhalte kann mit Hilfe des Secure
             Viewer visualisiert werden.)
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            Inhalte der PDF-Datei werden nicht angezeigt.

        DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                              Seite 5 von 16

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             Bis zu 100 Dateien können auf Basis einer mehrfachsignaturfähigen sicheren
             Signaturerstellungseinheit im Batch-Signaturvorgang (Signierung mehrerer bereits
             vorhandener Dateien im Stapel) signiert werden. Ein PIN-Cashing durch die
             Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro findet nicht statt. Mehrere Signaturen
             mit jeweils zugehörigem Zertifikat über die gleiche elektronische Datei sind ebenfalls möglich.
             Zum Schutz vor Ausspähungen der PIN in der Signaturanwendungskomponente D-SIGN
             matrix pro erfolgt die sichere PIN-Eingabe am Kartenlesegerät. Dies setzt eine korrekte
             Installation und Konfiguration eines Kartenlesegerätes mit sicherer PIN-Eingabe voraus.
             Zur Verifikation einer elektronischen Signatur führt D-SIGN matrix pro zunächst die
             mathematische Prüfung der Signatur über die Datei durch. Zur Validierung des qualifzierten
             Zertifikates erfolgt anschließend eine lokale Prüfung der Zertifikatskette. Das hierbei
             verwendete Gültigkeitsmodell wird dem Benutzer eindeutig angezeigt. Bei qualifizierten
             deutschen Zertifikaten erfolgt die Prüfung der Zertifikatskette immer gemäß ISIS-MTT SigG
             Profile.
             Zur Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen können qualifizierte Zertifikate online
             auf ihre Gültigkeit geprüft werden. D-SIGN matrix pro ermöglicht hierfür, den Zertifikatsstatus
             ISIS-MTT-konform online beim OCSP-Verzeichnisdienst des jeweiligen Trustcenters
             abzufragen. Die Abfragen sind via TCP/IP, http (getunnelt) und Proxyserver möglich. Aus der
             Antwort ist erkennbar, ob ein Zertifikat bekannt und gültig ist. Bei gesperrten Zertifikaten ist
             aus der Antwort erkennbar, zu welchem Zeitpunkt die Sperrung erfolgt ist. Die Signatur der
             OCSP-Antwort wird ihrerseits geprüft.
             Die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro verfügt entsprechend
             § 15 Abs. 4 SigV über Selbstprüfungsmechanismen zum Schutz vor Manipulation der
             Software. Die Programmbestandteile von D-SIGN matrix pro sind signiert. Diese Signaturen
             werden bei jedem Programmstart durch die Komponente selbständig auf Integrität geprüft. Im
             Falle einer Manipulation wird dies dem Anwender eindeutig angezeigt.
             Darüber hinaus sind die ausführbaren Programme und dynamisch geladenen Bibliotheken
             von D-SIGN matrix pro konform zum PKCS#7-Standard elektronisch signiert. Eine Prüfung
             der   elektronischen     Signaturen   ist jederzeit mit    einer    ISIS-MTT-konformen
             Signaturprüfsoftware, die konform zum PKCS#7-Standard signierte Dateien verifizieren kann,
             möglich.
             Als Anwendungsbereich ist die Nutzung im privaten, privatwirtschaftlichen und behördlichen
             Umfeld anzusehen.
             Weitere Funktionen der Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro sind nicht
             Gegenstand dieser Herstellererklärung.




      DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                        Seite 6 von 16



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          2.2     Aufbau der Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro

                  Die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro ist modular aufgebaut und besteht
                  aus den Komponenten:
                  x       D-SIGN matrix.exe,
                  x       D-SIGN smart service.exe,
                  x       D-SIGN smart service configurator.exe,
                  x       D-SIGN CardManager.exe,
                  x       D-SIGN CardManager.dll,
                  x       dsShellExt.dll,
                  x       dsAddIn.dll,
                  x       dsComPipe.exe,
                  x       dspp95.dll,
                  x       dsppnt.dll,
                  x       unicows.dll und
                  x       uninstall D-SIGN matrix.exe.


                  Diese Komponenten sind ausführbare Programme (executables) bzw. dynamisch geladene
                  Bibliotheken (dynamic link libraries).


                  2.2.1   Funktion der Komponente D-SIGN matrix.exe
                  Die Komponente D-SIGN matrix.exe ist das Kernstück des Produktes D-SIGN matrix pro
                  und stellt die folgenden Funktionalität zur Verfügung:
                  x       Integritätsprüfung des Produktes beim Programmstart,
                  x       Sichere Anzeige der zu signierenden oder signierten Daten,
                  x       Hashwert-Berechnung nach den Algorithmen SHA-1 und RIPEMD-160,
                  x       Erzeugung elektronischer Signaturen auf Basis von SSEE unter Verwendung eines
                          Kartenlesegerätes,
                  x       Verifikation einer elektronischen Signatur, inklusive Prüfung der Zertifikatskette (u.a.
                          Verwendung der Onlineprüfung via OCSP),
                  x       Verwaltung von dynamischen Bibliotheken,
                  x       Kommunikation mit dem D-SIGN CardManager.exe und
                  x       Bereitstellung eines Interfaces zu der Komponente dsAddIn.dll.




          DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                        Seite 7 von 16


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             2.2.2   Funktion der Komponente D-SIGN smart service.exe
             Die Komponente D-SIGN smart service.exe verfügt über eine Benutzeroberfläche und stellt
             die folgende Funktionalität zur Verfügung:
             x       Anzeigen von auf der SSEE gespeicherten Zertifikaten,
             x       Initialisierung und Änderung der PIN sowie Entsperren der PIN durch PUK-Nachweis,
             x       Konfiguration von Kartenlesegeräten und
             x       Kommunikation zur Ansprache der SSEE und der Kartenlesegeräte über die D-SIGN
                     CardManager.exe (Dienst) bzw. die D-SIGN CardManager.dll.


             2.2.3   Funktion der Komponente D-SIGN smart service configurator.exe
             Die Komponente D-SIGN smart service configurator.exe stellt die folgende Funktionalität
             zur Verfügung:
             x       Ansprache von Funktionen der D-SIGN smart service.exe und
             x       Überwachung und Visualisierung der Aktivitäten des Kartendienstes D-SIGN
                     CardManager.exe.


             2.2.4   Funktion der Komponente D-SIGN matrix CardManager.exe
             Die Komponente D-SIGN CardManager.exe stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
             x       D-SIGN-Dienst für die Kartenlesegeräte- und SSEE-Ansprache.


             2.2.5   Funktion der Komponente D-SIGN CardManager.dll
             Die Komponente D-SIGN CardManager.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
             x       Ansprache von Kartenlesegeräten und SSEE.


             2.2.6   Funktion der Komponente dsShellExt.dll
             Die Komponente dsShellExt.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
             x       Ansprache von       bestimmten      D-SIGN       matrix    pro-Funktionalitäten       über    das
                     Kontextmenu.


             2.2.7   Funktion der Komponente dsAddIn.dll
             Die Komponente dsAddIn.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
             x       Schaltfläche in den Produkten MS Word 97, 2000, 2002 und 2003.


             2.2.8   Funktion der Komponente dsComPipe.exe
             Die Komponente dsComPipe.exe stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
             x       Umsetzung des virtuellen Druckers D-SIGN.


             2.2.9   Funktion der Komponente dspp95.dll
             Die Komponente dspp95.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
             x       Bereitstellung des virtuellen Druckerports für den virtuellen Drucker D-SIGN für
                     Windows 98SE und WindowsME.




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                 2.2.10 Funktion der Komponente dsppnt.dll
                 Die Komponente dsppnt.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
                 x       Bereitstellung des virtuellen Druckerports für den virtuellen Drucker D-SIGN für
                         Windows NT 4.0, Windows 2000, Windows XP und nachfolgende Windows
                         Betriebssysteme.


                 2.2.11 Funktion der Komponente unicows.dll
                 Die Komponente unicows.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
                 x       Bereitstellung von Unicode für Windows 98 SE und Windows ME.


                 2.2.12 Funktion der Komponente uninstall D-SIGN matrix.exe
                 Die Komponente uninstall D-SIGN matrix.exe stellt die folgende Funktionalität zur
                 Verfügung:
                 x       Deinstallation der Software D-SIGN matrix pro.




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                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                           |
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      2.3        Abgrenzung

                 Die folgenden Merkmale kann das Produkt D-SIGN matrix pro nicht leisten:
                 x   Schutz des privaten Schlüssels
                     Diese Funktion gewährleistet ausschließlich die SSEE.
                 x   Sicherung der Integrität des CTAPI-Treibers
                     D-SIGN matrix pro enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des CTAPI-
                     Treibers des Kartenlesegeräteherstellers.
                 x   Sicherung der Integrität des Betriebssystems (Systemumgebung)
                     D-SIGN matrix pro enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des
                     Betriebssystems (Systemumgebung). Die Sicherung der Integrität des Betriebssystems
                     obliegt dem Benutzer bzw. dem Systemadministrator. Der Benutzer muss geeignete
                     Maßnahmen treffen, um eine Bewahrung des Betriebssystems vor Beeinträchtigungen
                     und Manipulationen sicherzustellen.
                 x   Sicherheit der kryptografischen Funktionen
                     Das Produkt D-SIGN matrix pro benutzt zur Erzeugung elektronischer Signaturen das
                     RSA Public Key Verfahren. D-SIGN matrix pro kann die Stärke der kryptografischen
                     Mechanismen des RSA Public Key Verfahrens nicht garantieren und keine Aussagen
                     über die Stärke der kryptografischen Funktionen des RSA Public Key Verfahrens
                     postulieren.


                 D-SIGN matrix pro dient zur Erstellung und Verifikation von elektronischen Signaturen. Dazu
                 übernimmt D-SIGN matrix pro bei der Erstellung von elektronischen Signaturen folgende
                 Teilaufgaben: Hashwertbildung, Darstellung des Signaturauftrages, Sicherstellung der
                 Datenintegrität, sichere Anzeige des Signaturgegenstandes6, Kommunikation mit der SSEE
                 zur Signierung eines Hashwertes (Bildung einer elektronischen Signatur), Verifikation des
                 signierten Hashwertes (Signatur) und Speicherung der signierten Datei im gewünschten
                 Signaturaustauschformat.
                 Bei der Verifikation elektronischer Signaturen übernimmt D-SIGN matrix pro die folgenden
                 Teilaufgaben: Prüfung der Dateisignatur, lokale Zertifikatsprüfung, Onlinezertifikatsprüfung
                 unter Nutzung des OCSP-Protokolles, sichere Anzeige und Darstellung des
                 Signaturgegenstandes.
                 D-SIGN matrix pro kann die Protokollierung elektronischer Signaturvorgänge auf dem
                 Rechner des Benutzers nicht verhindern.




      6
          Gilt nur für TIFF-Dateien (schwarz-weiß, Graustufen) ohne versteckte Inhalte.

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          3       Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung

          3.1     Erfüllte Anforderungen

                  Der Hersteller postuliert, dass das Produkt D-SIGN matrix pro 3.2 konform zum
                  Signaturgesetz (SigG) und zur Signaturverordnung (SigV) ist.
                  Folgende Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung werden erfüllt:
                  x     § 17 Abs. 2 Satz 1 SigG
                        Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten
                        erforderlich, die die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher
                        eindeutig anzeigen und feststellen lassen, auf welche Daten sich die Signatur bezieht.
                  x     § 17 Abs. 2 Satz 2 SigG
                        Für die Überprüfung signierter Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich,
                        die feststellen lassen,
                        1. auf welche Daten sich die Signatur bezieht,
                        2. ob die signierten Daten unverändert sind,
                        3. welchem Signaturschlüssel-Inhaber die Signatur zuzuordnen ist,
                        4. welche Inhalte das qualifizierte Zertifikat, auf dem die Signatur beruht, und zugehörige
                        qualifizierte Attribut-Zertifikate aufweisen und
                        5. zu welchem Ergebnis die Nachprüfung von Zertifikaten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 geführt
                        hat.
                  x     § 17 Abs. 2 Satz 3 SigG
                        Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf auch den Inhalt der zu
                        signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen.
                  x     § 15 Abs. 2 Nr. 1 SigV
                        Signaturanwendungskomponenten nach § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen
                        gewährleisten, dass
                        1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur
                            a) die Identifikationsdaten nicht preisgegeben und diese nur auf der jeweiligen
                               sicheren Signaturerstellungseinheit gespeichert werden,
                            b) eine Signatur nur durch die berechtigt signierende Person erfolgt,
                            c) die Erzeugung einer Signatur vorher eindeutig angezeigt wird und (...)
                  x     § 15 Abs. 2 Nr. 2 SigV
                        (...) 2. bei der Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur
                            a) die Korrektheit der Signatur zuverlässig geprüft und zutreffend angezeigt wird und
                            b) eindeutig erkennbar wird, ob die nachgeprüften qualifizierten Zertifikate im
                               jeweiligen Zertifikat-Verzeichnis zum angegebenen Zeitpunkt vorhanden und nicht
                               gesperrt waren.
                  x     § 15 Abs. 4 SigV
                        Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen                      Komponenten        nach   den
                        Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer erkennbar werden.




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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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      3.2     Einsatzbedingungen

              3.2.1   Technische Einsatzumgebung

              Vorgesehen ist für den Einsatz von D-SIGN matrix pro ein IBM-kompatibler
              Personalcomputer ab Pentium 2 (Empfehlung: Pentium 4 / 2 GHz) mit mindestens 128
              Megabyte Arbeitsspeicher (RAM) und ausreichend freiem Festplattenspeicher (mindestens 50
              Megabyte freier Festplattenspeicher - abhängig vom Speicherort der zu signierenden und
              signierten Daten) einem CD-ROM-Laufwerk für die Installation, Windows NT 4.0 SP6a,
              Windows 2000 SP4, Windows XP Home Edition SP2 und Windows XP Professional Edition
              SP2.

              Zur Sicherstellung der sicheren PIN-Eingabe wird der Einsatz der folgenden Lesegeräte
              empfohlen:
                  1. das Chipkartenterminal der Familie SmartBoard ST-2xxx7, Firmware Version 5.08 der
                     Firma Cherry GmbH, Registrierungsnummer: BSI.02059.TE.02.2006,
                  2. das Chipkartenterminal der Familie SmartBoard xx448 der Firma Cherry GmbH,
                     Registrierungsnummer: BSI.02048.TE.12.2004,
                  3. das Kartenlesegerät SPR 132, SPR 332, SPR 532 der Firma SCM
                     Microsystems GmbH, Registrierungsnummer: TUVIT.09370.TE.03.2003,
                  4. das Kartenlesegerät CyberJack® pinpad9, Version 3.0 der Firma Reiner Kartengeräte
                     GmbH & Co KG, Registrierungsnummer: TUVIT.93107.TU.11.2004 und
                  5. das Kartenlesegerät CyberJack® e-com10, Version 2.0 der Firma Reiner Kartengeräte
                     GmbH & Co KG, Registrierungsnummer: TUVIT.9362.TU.05.2002.


              Weiterhin muss eine von einem ZDA ausgegebene SSEE entsprechend Kapitel 2 zum Einsatz
              kommen und eine Netzverbindung, um einen Zugriff auf den OCSP- bzw. auf den LDAP-
              Verzeichnisdienst des Trustcenters zu gewährleisten.




      7
        Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.
      8
        Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.
      9
        Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.
      10
         Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.

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                 3.2.2     Art des Einsatzbereiches

                 Grundlage dieser Herstellererklärung ist der Einsatz von D-SIGN matrix pro in einem
                 geschützten Einsatzbereich11: Für einen sicheren Betrieb ist es erforderlich, dass die
                 Empfehlungen des Benutzerhandbuches eingehalten und die Anforderungen an die
                 Einsatzumgebung beachtet werden.
                 Dies setzt u.a voraus, dass während des Betriebes von D-SIGN matrix pro keine
                 unberechtigten Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Art und Weise der Signaturprozesse
                 haben. Prinzipiell gilt, dass der Benutzer die Korrektheit sowie die Vertrauenswürdigkeit aller
                 Komponenten des Betriebssystems und der sonstig installierten Softwareprodukte sicherstellt.
                 Für den sicheren Einsatz von D-SIGN matrix pro und zur Verhinderung von erfolgreichen
                 Angriffen mit den Zielen, dass:
                 x      Daten signiert werden, die nicht signiert werden sollen,
                 x      das Prüfergebnis der Signatur- bzw. Zertifikatsprüfung falsch angezeigt wird und
                 x      die Geheimhaltung des Identifikationsmerkmals (PIN) nicht gewährleistet ist,

                 sind folgende Auflagen zu beachten:
                 x      Installation der Software nur vom Originaldatenträger (einmal beschreibbare
                        CD-ROM) oder mit den per Download geladenen Originalprogrammdateien zur Installation
                        der Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro.
                 x      Erfolgt eine Auslieferung der Software per Downloadlink, so ist die Integrität der
                        Programmdateien zur Installation des Produktes D-SIGN matrix pro zuvor zu prüfen.
                 x      Befolgung der Anweisungen der Benutzeranleitung.
                 x      Einsatz eines geprüften und bestätigten Kartenlesegerätes mit sicherer PIN-Eingabe
                        entsprechend den Vorgaben des Herstellers und der Bestätigungsauflagen.
                 x      Volle Kontrolle des Benutzers über genutzte Datenträger und Netzwerkfreigaben.
                 x      Einsatz eines Virenscanners zur Sicherstellung, dass sowohl klassische Virenprogramme
                        als auch Backdoor-Programme erkannt werden und der Benutzer bzw. der
                        Systemadministrator im Falle eines Angriffs über diesen Zustand in Kenntnis gesetzt wird.
                 x      Sicherstellung, dass durch geeignete personelle und organisatorisch-technische
                        Maßnahmen keine nicht autorisierten Programme bzw. Programmbestandteile auf den
                        Rechner aufgebracht werden können, wie z.B. Programme zum Abhören von
                        Tastaturanschlägen oder zum Abhören der Kommunikation über PC-Schnittstellen.
                 x      Sicherstellung, dass keine Hardwaremanipulationen                    (z.B.    am     Kartenlesegerät)
                        vorgenommen wurden, die Manipulationen ermöglichen.
                 x      Sollte der Rechner, auf dem D-SIGN matrix pro installiert ist, über einen Internet- und /
                        oder einen Intranetzugang verfügen, so ist durch geeignete organisatorisch-technische
                        Maßnahmen sicherzustellen, dass jegliche unautorisierte Zugriffe über das Internet und /
                        oder Intranet unterbunden werden, so dass z.B. keine Systemdienste oder
                        Systemkomponenten kompromittiert werden können. Dies kann z.B. mittels einer Firewall
                        erfolgen.
                 x      Ergreifen einer geeigneten Kombination personeller, materieller und organisatorischer
                        Maßnahmen, um Manipulationen an der Einsatzumgebung entgegenzuwirken.
                 x      Beachtung der Empfehlungen des IT-Grundschutzhandbuches des BSI12 bei der
                        Umsetzung der Maßnahmen zur Abwehr möglicher Manipulationen und Angriffe.



        11
           gemäß geschütztem Einsatzbereich (Regelfall/Standardlösung) der „Einheitlichen Spezifizierung der
        Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten“ der Bundesnetzagentur, Version 1.4, Stand
        19.07.2005
        12
           http://www.bsi.de/gshb/deutsch/menue.htm

        DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                             Seite 13 von 16


Bonn, 24. Januar 2007
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A
                                                Amtsblatt der Bundesnetzagentur

350
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                              – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                    |
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                                                                 DokNr. DECLMAN-013-DSMP3.2, Version 1.4




             Weiterhin gilt zu beachten, dass:
             x   die authentischen Root CA- und CA-Zertifikate durch den Anwender bereitgestellt werden
                 sowie unter voller Kontrolle des Benutzers stehen und
             x   die Einstellung der Systemzeit des Personalcomputers korrekt sein muss.


             .




      DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                      Seite 14 von 16



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