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                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    345

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                 2.2.10 Funktion der Komponente dsppnt.dll
                 Die Komponente dsppnt.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
                 x       Bereitstellung des virtuellen Druckerports für den virtuellen Drucker D-SIGN für
                         Windows NT 4.0, Windows 2000, Windows XP und nachfolgende Windows
                         Betriebssysteme.


                 2.2.11 Funktion der Komponente unicows.dll
                 Die Komponente unicows.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
                 x       Bereitstellung von Unicode für Windows 98 SE und Windows ME.


                 2.2.12 Funktion der Komponente uninstall D-SIGN matrix.exe
                 Die Komponente uninstall D-SIGN matrix.exe stellt die folgende Funktionalität zur
                 Verfügung:
                 x       Deinstallation der Software D-SIGN matrix pro.




        DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                          Seite 9 von 16



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      2.3        Abgrenzung

                 Die folgenden Merkmale kann das Produkt D-SIGN matrix pro nicht leisten:
                 x   Schutz des privaten Schlüssels
                     Diese Funktion gewährleistet ausschließlich die SSEE.
                 x   Sicherung der Integrität des CTAPI-Treibers
                     D-SIGN matrix pro enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des CTAPI-
                     Treibers des Kartenlesegeräteherstellers.
                 x   Sicherung der Integrität des Betriebssystems (Systemumgebung)
                     D-SIGN matrix pro enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des
                     Betriebssystems (Systemumgebung). Die Sicherung der Integrität des Betriebssystems
                     obliegt dem Benutzer bzw. dem Systemadministrator. Der Benutzer muss geeignete
                     Maßnahmen treffen, um eine Bewahrung des Betriebssystems vor Beeinträchtigungen
                     und Manipulationen sicherzustellen.
                 x   Sicherheit der kryptografischen Funktionen
                     Das Produkt D-SIGN matrix pro benutzt zur Erzeugung elektronischer Signaturen das
                     RSA Public Key Verfahren. D-SIGN matrix pro kann die Stärke der kryptografischen
                     Mechanismen des RSA Public Key Verfahrens nicht garantieren und keine Aussagen
                     über die Stärke der kryptografischen Funktionen des RSA Public Key Verfahrens
                     postulieren.


                 D-SIGN matrix pro dient zur Erstellung und Verifikation von elektronischen Signaturen. Dazu
                 übernimmt D-SIGN matrix pro bei der Erstellung von elektronischen Signaturen folgende
                 Teilaufgaben: Hashwertbildung, Darstellung des Signaturauftrages, Sicherstellung der
                 Datenintegrität, sichere Anzeige des Signaturgegenstandes6, Kommunikation mit der SSEE
                 zur Signierung eines Hashwertes (Bildung einer elektronischen Signatur), Verifikation des
                 signierten Hashwertes (Signatur) und Speicherung der signierten Datei im gewünschten
                 Signaturaustauschformat.
                 Bei der Verifikation elektronischer Signaturen übernimmt D-SIGN matrix pro die folgenden
                 Teilaufgaben: Prüfung der Dateisignatur, lokale Zertifikatsprüfung, Onlinezertifikatsprüfung
                 unter Nutzung des OCSP-Protokolles, sichere Anzeige und Darstellung des
                 Signaturgegenstandes.
                 D-SIGN matrix pro kann die Protokollierung elektronischer Signaturvorgänge auf dem
                 Rechner des Benutzers nicht verhindern.




      6
          Gilt nur für TIFF-Dateien (schwarz-weiß, Graustufen) ohne versteckte Inhalte.

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          3       Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung

          3.1     Erfüllte Anforderungen

                  Der Hersteller postuliert, dass das Produkt D-SIGN matrix pro 3.2 konform zum
                  Signaturgesetz (SigG) und zur Signaturverordnung (SigV) ist.
                  Folgende Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung werden erfüllt:
                  x     § 17 Abs. 2 Satz 1 SigG
                        Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten
                        erforderlich, die die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher
                        eindeutig anzeigen und feststellen lassen, auf welche Daten sich die Signatur bezieht.
                  x     § 17 Abs. 2 Satz 2 SigG
                        Für die Überprüfung signierter Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich,
                        die feststellen lassen,
                        1. auf welche Daten sich die Signatur bezieht,
                        2. ob die signierten Daten unverändert sind,
                        3. welchem Signaturschlüssel-Inhaber die Signatur zuzuordnen ist,
                        4. welche Inhalte das qualifizierte Zertifikat, auf dem die Signatur beruht, und zugehörige
                        qualifizierte Attribut-Zertifikate aufweisen und
                        5. zu welchem Ergebnis die Nachprüfung von Zertifikaten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 geführt
                        hat.
                  x     § 17 Abs. 2 Satz 3 SigG
                        Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf auch den Inhalt der zu
                        signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen.
                  x     § 15 Abs. 2 Nr. 1 SigV
                        Signaturanwendungskomponenten nach § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen
                        gewährleisten, dass
                        1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur
                            a) die Identifikationsdaten nicht preisgegeben und diese nur auf der jeweiligen
                               sicheren Signaturerstellungseinheit gespeichert werden,
                            b) eine Signatur nur durch die berechtigt signierende Person erfolgt,
                            c) die Erzeugung einer Signatur vorher eindeutig angezeigt wird und (...)
                  x     § 15 Abs. 2 Nr. 2 SigV
                        (...) 2. bei der Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur
                            a) die Korrektheit der Signatur zuverlässig geprüft und zutreffend angezeigt wird und
                            b) eindeutig erkennbar wird, ob die nachgeprüften qualifizierten Zertifikate im
                               jeweiligen Zertifikat-Verzeichnis zum angegebenen Zeitpunkt vorhanden und nicht
                               gesperrt waren.
                  x     § 15 Abs. 4 SigV
                        Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen                      Komponenten        nach   den
                        Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer erkennbar werden.




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      3.2     Einsatzbedingungen

              3.2.1   Technische Einsatzumgebung

              Vorgesehen ist für den Einsatz von D-SIGN matrix pro ein IBM-kompatibler
              Personalcomputer ab Pentium 2 (Empfehlung: Pentium 4 / 2 GHz) mit mindestens 128
              Megabyte Arbeitsspeicher (RAM) und ausreichend freiem Festplattenspeicher (mindestens 50
              Megabyte freier Festplattenspeicher - abhängig vom Speicherort der zu signierenden und
              signierten Daten) einem CD-ROM-Laufwerk für die Installation, Windows NT 4.0 SP6a,
              Windows 2000 SP4, Windows XP Home Edition SP2 und Windows XP Professional Edition
              SP2.

              Zur Sicherstellung der sicheren PIN-Eingabe wird der Einsatz der folgenden Lesegeräte
              empfohlen:
                  1. das Chipkartenterminal der Familie SmartBoard ST-2xxx7, Firmware Version 5.08 der
                     Firma Cherry GmbH, Registrierungsnummer: BSI.02059.TE.02.2006,
                  2. das Chipkartenterminal der Familie SmartBoard xx448 der Firma Cherry GmbH,
                     Registrierungsnummer: BSI.02048.TE.12.2004,
                  3. das Kartenlesegerät SPR 132, SPR 332, SPR 532 der Firma SCM
                     Microsystems GmbH, Registrierungsnummer: TUVIT.09370.TE.03.2003,
                  4. das Kartenlesegerät CyberJack® pinpad9, Version 3.0 der Firma Reiner Kartengeräte
                     GmbH & Co KG, Registrierungsnummer: TUVIT.93107.TU.11.2004 und
                  5. das Kartenlesegerät CyberJack® e-com10, Version 2.0 der Firma Reiner Kartengeräte
                     GmbH & Co KG, Registrierungsnummer: TUVIT.9362.TU.05.2002.


              Weiterhin muss eine von einem ZDA ausgegebene SSEE entsprechend Kapitel 2 zum Einsatz
              kommen und eine Netzverbindung, um einen Zugriff auf den OCSP- bzw. auf den LDAP-
              Verzeichnisdienst des Trustcenters zu gewährleisten.




      7
        Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.
      8
        Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.
      9
        Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.
      10
         Einsatz unter Windows NT4.0 auf Grund des USB-Anschlusses nicht möglich.

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                 3.2.2     Art des Einsatzbereiches

                 Grundlage dieser Herstellererklärung ist der Einsatz von D-SIGN matrix pro in einem
                 geschützten Einsatzbereich11: Für einen sicheren Betrieb ist es erforderlich, dass die
                 Empfehlungen des Benutzerhandbuches eingehalten und die Anforderungen an die
                 Einsatzumgebung beachtet werden.
                 Dies setzt u.a voraus, dass während des Betriebes von D-SIGN matrix pro keine
                 unberechtigten Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Art und Weise der Signaturprozesse
                 haben. Prinzipiell gilt, dass der Benutzer die Korrektheit sowie die Vertrauenswürdigkeit aller
                 Komponenten des Betriebssystems und der sonstig installierten Softwareprodukte sicherstellt.
                 Für den sicheren Einsatz von D-SIGN matrix pro und zur Verhinderung von erfolgreichen
                 Angriffen mit den Zielen, dass:
                 x      Daten signiert werden, die nicht signiert werden sollen,
                 x      das Prüfergebnis der Signatur- bzw. Zertifikatsprüfung falsch angezeigt wird und
                 x      die Geheimhaltung des Identifikationsmerkmals (PIN) nicht gewährleistet ist,

                 sind folgende Auflagen zu beachten:
                 x      Installation der Software nur vom Originaldatenträger (einmal beschreibbare
                        CD-ROM) oder mit den per Download geladenen Originalprogrammdateien zur Installation
                        der Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro.
                 x      Erfolgt eine Auslieferung der Software per Downloadlink, so ist die Integrität der
                        Programmdateien zur Installation des Produktes D-SIGN matrix pro zuvor zu prüfen.
                 x      Befolgung der Anweisungen der Benutzeranleitung.
                 x      Einsatz eines geprüften und bestätigten Kartenlesegerätes mit sicherer PIN-Eingabe
                        entsprechend den Vorgaben des Herstellers und der Bestätigungsauflagen.
                 x      Volle Kontrolle des Benutzers über genutzte Datenträger und Netzwerkfreigaben.
                 x      Einsatz eines Virenscanners zur Sicherstellung, dass sowohl klassische Virenprogramme
                        als auch Backdoor-Programme erkannt werden und der Benutzer bzw. der
                        Systemadministrator im Falle eines Angriffs über diesen Zustand in Kenntnis gesetzt wird.
                 x      Sicherstellung, dass durch geeignete personelle und organisatorisch-technische
                        Maßnahmen keine nicht autorisierten Programme bzw. Programmbestandteile auf den
                        Rechner aufgebracht werden können, wie z.B. Programme zum Abhören von
                        Tastaturanschlägen oder zum Abhören der Kommunikation über PC-Schnittstellen.
                 x      Sicherstellung, dass keine Hardwaremanipulationen                    (z.B.    am     Kartenlesegerät)
                        vorgenommen wurden, die Manipulationen ermöglichen.
                 x      Sollte der Rechner, auf dem D-SIGN matrix pro installiert ist, über einen Internet- und /
                        oder einen Intranetzugang verfügen, so ist durch geeignete organisatorisch-technische
                        Maßnahmen sicherzustellen, dass jegliche unautorisierte Zugriffe über das Internet und /
                        oder Intranet unterbunden werden, so dass z.B. keine Systemdienste oder
                        Systemkomponenten kompromittiert werden können. Dies kann z.B. mittels einer Firewall
                        erfolgen.
                 x      Ergreifen einer geeigneten Kombination personeller, materieller und organisatorischer
                        Maßnahmen, um Manipulationen an der Einsatzumgebung entgegenzuwirken.
                 x      Beachtung der Empfehlungen des IT-Grundschutzhandbuches des BSI12 bei der
                        Umsetzung der Maßnahmen zur Abwehr möglicher Manipulationen und Angriffe.



        11
           gemäß geschütztem Einsatzbereich (Regelfall/Standardlösung) der „Einheitlichen Spezifizierung der
        Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten“ der Bundesnetzagentur, Version 1.4, Stand
        19.07.2005
        12
           http://www.bsi.de/gshb/deutsch/menue.htm

        DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                             Seite 13 von 16


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                                                Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                              – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                    |
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                                                                 DokNr. DECLMAN-013-DSMP3.2, Version 1.4




             Weiterhin gilt zu beachten, dass:
             x   die authentischen Root CA- und CA-Zertifikate durch den Anwender bereitgestellt werden
                 sowie unter voller Kontrolle des Benutzers stehen und
             x   die Einstellung der Systemzeit des Personalcomputers korrekt sein muss.


             .




      DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                      Seite 14 von 16



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                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                   – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 351

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                3.2.3   Updates, Wartung und Reparatur
                Updates
                Updates für die Signaturanwendungskomponente D-SIGN matrix pro sind möglich. Dadurch
                werden grundsätzlich keine Funktionen und Funktionalitäten beeinflusst, die Gegenstand der
                Herstellererklärung sind. Das Update ist ausschließlich per Download von den Internetseiten
                www.secrypt.de bzw. www.d-trust.net oder auf einem Originaldatenträger (CD-ROM) der D-
                TRUST GmbH erhältlich. Bei Updates ist grundsätzlich die ältere Version zu deinstallieren
                bevor die neue Version installiert wird. Updates, die dieser Herstellererklärung unterliegende
                Funktionen verändern, werden dann in einer gesonderten oder aktualisierten
                Herstellererklärung berücksichtigt.

                Wartung / Reparatur
                Die Programmbestandteile von D-SIGN matrix pro sind signiert. Sollte trotz aller
                Sicherheitsmaßnahmen diese korrumpiert oder die zur Prüfung der Signatur notwendigen
                Dateien entfernt oder manipuliert worden sein, dann wird dies dem Benutzer beim Start des
                Programms unmissverständlich angezeigt. Das Programm D-SIGN matrix pro ist zu
                deinstallieren und der Rechner auf Viren und Trojaner zu prüfen. Im Anschluss ist D-SIGN
                matrix pro neu von dem Originaldatenträger (CD-ROM) oder den per Download geladenen
                Originalprogrammdateien zur Installation der Signaturanwendungskomponente D-SIGN
                matrix pro entsprechend der Benutzeranleitung zu installieren.




        DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                     Seite 15 von 16



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                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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      3.3    Algorithmen und zugehörige Parameter

             Zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen werden von D-SIGN matrix pro
             x   die Hash-Funktionen SHA-1 und RIPEMD-160
             bereitgestellt.


             Zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen werden von D-SIGN matrix pro
             x   die Hash-Funktion SHA-1 und RIPEMD-160 sowie
             x   der RSA-Algorithmus mit der Schlüssellänge von 1024 Bit
             bereitgestellt.

             Diese kryptographischen Algorithmen sind in der Bekanntmachung zur elektronischen
             Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete
             Algorithmen), veröffentlicht am 23. März 2006 im Bundesanzeiger Nr. 58, S. 1913-1915 als
             geeignet zur Erfüllung der Anforderungen nach §17 Abs. 1 bis 3 SigG in der Fassung vom
             16. Mai 2001 (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22) zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten
             Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04. Januar 2005
             (BGBl. I S. 2) in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 SigV vom 22. November 2001
             zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1.
             SigÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. I S. 2) aufgeführt worden.
             Der verwendete Hashalgorithmus SHA-1 gilt bis Ende 2009 als geeignet.
             Der verwendete Hashalgorithmus RIPEMD-160 gilt bis Ende 2010 als geeignet.
             Der RSA-Algorithmus mit einer Schlüssellänge von 1024 Bit gilt bis Ende 2007 als geeignet.



      4.     Gültigkeit der Herstellererklärung

             Diese Herstellererklärung gilt für qualifizierte Zertifikate des angezeigten ZDA D-TRUST
             GmbH. Der akkreditierte ZDA D-TRUST GmbH ist explizit ausgenommen.
             Für diese Herstellererklärung gelten die folgenden Anlagen:
             x   Sicherheitstechnische Produktvorgaben / SP digiSeal office pro / D-SIGN matrix pro
                 Version 3.2, Version 1.1
             x   Prüfbericht digiSeal office pro/ D-SIGN matrix pro Version 3.2, Version 1.1

             Diese Herstellererklärung hat ausschließlich den Sinn und Zweck, die Erfüllung der im
             Signaturgesetz und in der Signaturverordnung beschriebenen Anforderungen unter den oben
             genannten Sicherheitsvorgaben zu bestätigen. Eine Übernahme weiterer Garantien oder
             Zusicherungen betreffend der Eigenschaften des Produktes ist damit nicht verbunden. Es sei
             insbesondere darauf hingewiesen, dass die genannten Anforderungen nur erfüllt sind, wenn
             der Nutzer die in Abschnitt 3.2 aufgeführten Einsatzbedingungen beachtet.

             Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf, längstens jedoch bis zum 31.12.2007 gültig. Der
             aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde
             (Bundesnetzagentur, Referat – Elektronische Signatur) zu erfragen. Zusätzlich gibt der
             Hersteller eine telefonische Auskunft unter +49-(0)30-756 59 78-0.


      Ende der Herstellererklärung




      DECLMAN-013-DSMP3.2_v1.4.rtf                                                                       Seite 16 von 16


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