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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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2 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 163
Referenz Nr.: 002-2007
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Versorgungsgebiet: Stadtgebiet Siegen
mind. inneres Polygon, möglichst äußeres Polygon nach
beiliegender Karte
Beginn: Sofort
Befristung: 4 Jahre ab Zuteilung
Sendername: Siegen Uni
Frequenz: voraussichtlich 92,1 MHz
Leistung: voraussichtlich 30 W
Hinweis: Diese Frequenz wurde rechnerisch ermittelt und kann den
Bedarf grundsätzlich erfüllen (s. Punkt I. Allgemeine Hin-
weise).
Referenz Nr.: 003-2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Versorgungsgebiet: Stadtgebiete von Tübingen, Rottenburg am Neckar und
Reutlingen
Beginn: Sofort
Befristung: 31.12.2015
Sendername: Tübingen
Frequenz: voraussichtlich 93,9 MHz
Leistung: voraussichtlich 500 W
Hinweis: Diese Frequenz wurde rechnerisch ermittelt und kann den
Bedarf grundsätzlich erfüllen (s. Punkt I. Allgemeine Hin-
weise).
Referenz Nr.: 004-2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Versorgungsgebiet: Westliches Stadtgebiet von Heidelberg
Beginn: Sofort
Befristung: 31.12.2015
Sendername: Heidelberg
Frequenz: voraussichtlich 93,6 MHz
Leistung: voraussichtlich 100 W
Hinweis: Diese Frequenz wurde rechnerisch ermittelt und kann den
Bedarf grundsätzlich erfüllen (s. Punkt I. Allgemeine Hin-
weise).
Referenz Nr.: 005-2007
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Versorgungsgebiet: Nierstein mit den Koordinateneckpunkten:
8°17'46'' Ost, 49°51'49'' Nord
8°18'02'' Ost, 49°52'27'' Nord
8°18'39'' Ost, 49°52'58'' Nord
8°19'47'' Ost, 49°53'15'' Nord
8°20'41'' Ost, 49°53'18'' Nord
8°23'10'' Ost, 49°52'42'' Nord
8°23'14'' Ost, 49°51'15'' Nord
8°22'09'' Ost, 49°48'42'' Nord
8°21'48'' Ost, 49°47'19'' Nord
8°21'12'' Ost, 49°46'09'' Nord
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– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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8°20'24'' Ost, 49°45'27'' Nord
8°19'48'' Ost, 49°45'48'' Nord
8°19'50'' Ost, 49°47'18'' Nord
8°19'45'' Ost, 49°48'38'' Nord
8°20'43'' Ost, 49°50'49'' Nord
8°20'39'' Ost, 49°51'05'' Nord
8°18'21'' Ost, 49°51'29'' Nord
Beginn: Sofort
Befristung: 31.12.2015
Sendername: Nierstein
Frequenz: voraussichtlich 98,4 MHz
Leistung: voraussichtlich 250 W
Hinweis: Diese Frequenz wurde rechnerisch ermittelt und kann den
Bedarf grundsätzlich erfüllen (s. Punkt I. Allgemeine Hin-
weise).
III. Inhalt der Anträge
Für jeden der o. a. Versorgungsbedarfe ist jeweils ein eigenständiger Frequenzzuteilungsan-
trag zu stellen.
Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:
1. Angaben zum Antragsteller
- Name, Adresse, Rechtsform, Sitz des Unternehmens
- Angabe eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners
- Angabe eines Zustellbevollmächtigten
2. Nachweis der subjektiven Voraussetzungen des Antragstellers für eine Frequenzzutei-
lung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde):
- Der Antragsteller hat darzulegen, ob ihm in der Vergangenheit eine Lizenz oder eine
Frequenzzuteilung entzogen wurde, Auflagen wegen der Nichterfüllung von Verpflich-
tungen aus einer Lizenz oder Frequenzzuteilung gemacht wurden, ob er wegen eines
Verstoßes gegen Telekommunikations- oder Datenschutzrecht belangt wurde oder
gegen ihn derzeit ein Verfahren in vorgenannten Fällen anhängig ist.
- Es ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller die für den Aufbau und den Betrieb der
zur Ausübung der Frequenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung
stehen. Die Sicherstellung der Finanzierung ist durch Belege, z. B. schriftliche
Finanzierungserklärungen der Muttergesellschaft, von anderen verbundenen
Unternehmen oder von Kreditinstituten nachzuweisen. Bloße Absichtserklärungen
oder Bemühenszusagen werden nicht als Nachweis der Sicherstellung anerkannt.
Der Antragsteller hat darzulegen, wie er die Planungs- und Projektmanagementfra-
gen beim Aufbau des Funknetzes zu bewältigen gedenkt. Er hat ferner darzulegen,
wie er beabsichtigt, die Ressourcenfragen beim Aufbau und Betrieb seines Funknet-
zes (insbesondere Standorte, Technik, Personal, Kapital) zu lösen. Hier hat der An-
tragsteller insbesondere die geplanten Investitionen des Funknetzes darzulegen und
nachzuweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung
stehen und wie die Finanzierung erfolgen soll.
- Es ist nachzuweisen, dass die bei dem Aufbau und Betrieb des UKW Sendernetzes
tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
verfügen werden. Der Antragsteller hat die Fachkunde in schlüssiger und nachvoll-
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ziehbarer Weise darzulegen. Im Rahmen dessen können Zeugnisse und Abschluss-
zertifikate oder Nachweise über bisherige Tätigkeiten (Referenzen) im Bereich der
Telekommunikation (Errichtung und Betrieb ähnlicher Anlagen, z. B. Betrieb von Net-
zen auf der Grundlage angemieteter Übertragungswege oder Betrieb firmeneigener
Telekommunikationsnetze) beigebracht werden.
Beantragt ein Konsortium, sind entsprechende Angaben zu den die jeweilige Fach-
kunde einbringenden Konsorten zu machen. Darüber hinaus ist darzulegen, wie die
Fachkunde der Konsorten auf den Betreiber übertragen wird.
3. Benennung des in Abschnitt II. aufgeführten Versorgungsbedarfs, zu dessen Realisie-
rung die ebenfalls in Abschnitt II. aufgeführte(n) Frequenzen(en) beantragt werden.
4. Frequenznutzungskonzept, insbesondere ist anzugeben
- die geplanten Senderstandorte,
- deren zeitliche und tatsächliche Realisierung,
- die technischen Parameter des Sendernetzes.
5. Kartendarstellung des beabsichtigten räumlichen Versorgungsgebietes.
Nähere Informationen zu den koordinierten Senderdaten, Antragsvordrucken, Ausfüllhinwei-
sen sowie zum terrestrischen Rundfunkdienst finden Sie auf der Internetseite der Bundes-
netzagentur (www.bundesnetzagentur.de/ Sachgebiete/ Telekommunikation/ Regulierung
Telekommunikation/ Frequenzordnung/ Rundfunk).
IV. Antragsfrist und Adresse
Anträge auf Frequenzzuteilung können bis zum 07.03.2007 unter Angabe der jeweiligen Re-
ferenznummer bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 222
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
eingereicht werden.
222
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Anlage
Versorgungsgebiet Siegen Uni, Ref. Nr. 002-2007
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Mitteilung Nr. 62/2007 Teil B
Veröffentlichungen des Ausschusses für elektronische Kom-
munikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Verwaltun- Mitteilungen der Diensteanbieter
gen für Post und Telekommunikation
Folgender Entwurf einer vorläufigen ECC-Entscheidung ist derzeit Veröffentlichungshinweis
Gegenstand der öffentlichen Kommentierung :
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
ECC/DEC(07)AA
Availability of frequency bands between 3400-3800 MHz for the § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
harmonised implementation of Broadband Wireless Access tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
systems (BWA)
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Entwurf dieser ECC-Entscheidung bezieht sich auf BWA inner-
halb des Frequenzbereichs 3400 – 3800 MHz. Die CEPT übernimmt und anderen allgemeinen Kundeninforma-
hinsichtlich BWA (Broadband Wireless Access) die Festlegungen tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
der ITU-R, somit umfasst diese ECC-Entscheidung ortsfesten,
nomadischen und mobilen Betrieb der Teilnehmerfunkstellen. Vor Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
der Erarbeitung des Entscheidungsentwurfs sind umfangreiche öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der
Funkverträglichkeits- und Koexistenzuntersuchungen durchgeführt
worden. Der Frequenzbereich 3400 – 3800 MHz bietet sowohl den Diensteanbieter unterliegen weder der
CEPT-Verwaltungen, die ausschließlich innerhalb des unteren Kontrolle noch der Genehmigung der
Bereichs (3400 – 3600 MHz) Spektrum zur Verfügung stellen kön-
nen, als auch den Verwaltungen, die im oberen oder im kompletten Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
Bereich Spektrum verfügbar haben, hinreichende und flexible Mög- teilungen sind allein die Diensteanbieter
lichkeiten zur Umsetzung der Inhalte dieser ECC-Entscheidung. Die
ECC-Entscheidung ist auch hinsichtlich der Technologie, Duplex- verantwortlich.
und Zugriffsverfahren neutral formuliert worden.
Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
14. Februar 2007
Kommentare an : Herrn Medeisis medeisis@ero.dk
Kopie der Kommentare werden erbeten an :
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
Der Inhalt dieses Entwurfes steht in englischer Sprache zur allge-
meinen Einsichtnahme beim Europäischen Funkbüro (ERO) in
Kopenhagen unter der Internetadresse www.ero.dk/consultation
zur Verfügung. Die Kontaktadresse lautet:
European Radiocommunications Office (ERO)
Peblingehus
Nansensgade 19
DK 1366 Copenhagen
Danmark
Tel. +45 33896300 Fax +45 33896330
e-Mail: pedersen@ero.dk
Kommentare sind gemäß den oben genannten Kommentierungs-
fristen und E-Mailadressen an das ERO zu senden.
Beim ERO eingegangene Kommentare werden in den zuständigen
ECC-Arbeitsgruppen, Projektgruppen bzw. der ECC-Vollversamm-
lung behandelt.
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Mitteilung Nr. 63/2007 3.5. Der Kunde kann gegenüber 01059 nur mit rechtskräftig fest-
gestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01059 GmbH für die nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht
Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten ausüben.
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss
4. Leistungsbeschränkungen und -einstellungen
1.1. Die 01059 GmbH (nachfolgend „01059“), Rotterdamer Str.
11a, 40474 Düsseldorf, bietet bundesweit Sprachtelefon- 4.1. 01059 kann, ohne damit Schadensersatz- oder sonstige
dienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Ansprüche des Kunden zu begründen, ihre Telekommunika-
Voranmeldung) an. Für die Erbringung dieser Dienstleistun- tionsdienstleistungen vorübergehend einstellen oder
gen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekom- beschränken, wenn eine Beeinträchtigung
munikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskun- – der Sicherheit des Netzbetriebes, oder
denschutzverordnung (TKV) sowie die nachfolgenden im
Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation – der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
und Post veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingun- schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software
gen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in oder gespeicherter Daten, oder
den Geschäftstellen der 01059 eingesehen werden. – der Interoperabilität der Dienste, oder
– des Datenschutzes
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
auch dann nicht, wenn 01059 ihnen nicht ausdrücklich wider- zu befürchten ist.
spricht. 4.2. Im Falle höherer Gewalt ist 01059 von ihrer Leistungspflicht
befreit.
2. Call-by-Call-Dienste
2.1. 01059 bietet ihren Kunden Telefonverbindungen innerhalb 5. Haftung von 01059
des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des 5.1. 01059 leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechts-
nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfun- grund, nur in folgendem Umfang:
knetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsver-
einbarungen der Deutschen Telekom AG oder der 01059 mit a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer ver-
geschlossen sind. tragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar
begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, Schaden.
wenn der Kunde die VNB-Kennziffer „01059“ vorwählt und
01059 die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar 5.2. Ist der Schaden bei der Erbringung von Telekommunikations-
mit dem Ende der Verbindung. dienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet
01059 abweichend von Ziffer 5.1. für Vermögensschäden bis
2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen 01059 und dem Kunden ist zu einem Betrag von 12.500,– EUR je Kunde, es sei denn,
auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet. Ein dass dieser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen
Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Ab- für die Öffentlichkeit erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der
schluss von Folgeverträgen werden nicht begründet. Geschädigten ist die Haftung von 01059 auf 10 Mio. EUR je
schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die
2.4. Die Entgelte und der jeweilige Abrechungstakt ergeben sich Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereig-
aus der bei Verbindungsbeginn gültigen, unter nisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Scha-
http://www.01059.net veröffentlichten Preisliste. Entschei- densersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe
dend ist das jeweils gewünschte Verbindungsziel, das sich aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die
aus der Zielrufnummer ergibt. Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Scha-
den vorsätzlich durch 01059 verursacht wurde.
2.5. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde
über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen 5.3. Die gesetzliche Haftung von 01059 bei Körper- und Perso-
Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber nenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigen-
verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht. schaftszusicherung) oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt
3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3.1. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilneh- 5.4. Soweit die Haftung von 01059 wirksam ausgeschlossen oder
mernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der Deutschen beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Telekom AG, als Verbindungen über 01059 in Rechnung Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter
gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der und Erfüllungsgehilfen von 01059.
Rechnung fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teil-
nehmernetzbetreiber zu zahlen. 6. Pflichten des Kunden
3.2. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur 6.1. Der Kunde darf die Verbindungen zu 01059 nur bestim-
innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung sei- mungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikations-
nes Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung
unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist. benutzen.
3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugs- 6.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen
eintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rech- oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
nungsbeträge nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- der physikalischen oder logischen Struktur des von 01059
zugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, ist 01059 zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weite- 6.3. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte
ren Schaden (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher
zu machen. Zustimmung von 01059 erfolgen. Dritte im Sinne dieser
3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktienge-
Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser setz verbundene Unternehmen.
Rechnung auch die Verbindungen zu 01059 einzeln aufge-
7. Datenschutz
führt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzel-
verbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem 7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen
Teilnehmernetzbetreiber ausüben. Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz
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(BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Perso- dend ist das jeweils gewünschte Verbindungsziel, das sich
nenbezogene Daten werden vom 01059 nur erhoben, verar- aus der Zielrufnummer ergibt.
beitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat
oder das BDSG, das TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift 2.5. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde
es anordnet oder erlaubt. über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen
Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber
7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.
soweit dies erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung,
Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses 3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(Bestandsdaten) oder soweit Daten bei der Nutzung von
Telekommunikationsdiensten erhoben, gespeichert, verar- 3.1. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilneh-
beitet, übermittelt oder genutzt werden (Verkehrsdaten). mernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der Deutschen Tele-
kom AG, als Verbindungen über 01066 in Rechnung gestellt.
7.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung fäl-
Abrechnung benötigt werden, speichert 01059 diese Daten lig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetz-
für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversendung. betreiber zu zahlen.
8. Schlussbestimmungen 3.2. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur
innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung sei-
8.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in nes Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich
Zusammenhang mit dem Vertrag ist nach Wahl der klagen- unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist.
den Partei Düsseldorf oder der Sitz des Beklagten, sofern der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts 3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugs-
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder kei- eintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rech-
nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. nungsbeträge nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs-
zugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, ist 01066
8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der 01059 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weite-
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik ren Schaden (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend
Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen seines inter- zu machen.
nationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen. 3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam Rechnung auch die Verbindungen zu 01066 einzeln aufge-
sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. führt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzel-
01059 GmbH verbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem
Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
3.5. Der Kunde kann gegenüber 01066 nur mit rechtskräftig fest-
Mitteilung Nr. 64/2007 gestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01066 GmbH für die nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht
Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten ausüben.
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss 4. Leistungsbeschränkungen und -einstellungen
1.1. Die 01066 GmbH (nachfolgend „01066“), Rotterdamer Str.
11a, 40474 Düsseldorf, bietet bundesweit Sprachtelefon- 4.1. 01066 kann, ohne damit Schadensersatz- oder sonstige
dienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Ansprüche des Kunden zu begründen, ihre Telekommunika-
Voranmeldung) an. Für die Erbringung dieser Dienstleistun- tionsdienstleistungen vorübergehend einstellen oder be-
gen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekom- schränken, wenn eine Beeinträchtigung
munikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskun- – der Sicherheit des Netzbetriebes, oder
denschutzverordnung (TKV) sowie die nachfolgenden im
Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation – der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
und Post veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingun- schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software
gen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in oder gespeicherter Daten, oder
den Geschäftstellen der 01066 eingesehen werden. – der Interoperabilität der Dienste, oder
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten – des Datenschutzes
auch dann nicht, wenn 01066 ihnen nicht ausdrücklich wider- zu befürchten ist.
spricht.
4.2. Im Falle höherer Gewalt ist 01066 von ihrer Leistungspflicht
2. Call-by-Call-Dienste befreit.
2.1. 01066 bietet ihren Kunden Telefonverbindungen innerhalb 5. Haftung von 01066
des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des
nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfun- 5.1. 01066 leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechts-
knetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsver- grund, nur in folgendem Umfang:
einbarungen der Deutschen Telekom AG oder der 01066 mit a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern ge-
schlossen sind. b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer ver-
tragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
wenn der Kunde die VNB-Kennziffer „01066“ vorwählt und Schaden.
01066 die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar 5.2. Ist der Schaden bei der Erbringung von Telekommunikations-
mit dem Ende der Verbindung. dienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet
2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen 01066 und dem Kunden ist 01066 abweichend von Ziffer 5.1. für Vermögensschäden bis
auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet. Ein zu einem Betrag von 12.500,– EUR je Kunde, es sei denn,
Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Ab- dass dieser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen
schluss von Folgeverträgen werden nicht begründet. für die Öffentlichkeit erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der
Geschädigten ist die Haftung von 01066 auf 10 Mio. EUR je
2.4. Die Entgelte und der jeweilige Abrechungstakt ergeben sich schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die
aus der bei Verbindungsbeginn gültigen, unter Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereig-
http://www.01066.net veröffentlichten Preisliste. Entschei- nisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Scha-
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– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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densersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Mitteilung Nr. 65/2007
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haf-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH &
tungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden
Co OHG für Business Festnetz, Stand: Januar 2007
vorsätzlich durch 01066 verursacht wurde.
5.3. Die gesetzliche Haftung von 01066 bei Körper- und Perso- 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
nenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigen- 1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2
schaftszusicherung) oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie (Germany) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt 80992 München (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kun-
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
den bei Inanspruchnahme von Festnetzdienstleistungen und
5.4. Soweit die Haftung von 01066 wirksam ausgeschlossen oder Lieferungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kun-
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der den gelten nicht. Dies gilt auch, wenn O2 diesen nicht aus-
Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter drücklich widerspricht.
und Erfüllungsgehilfen von 01066. 1.2 Ein Vertragsverhältnis kommt nur mit solchen Kunden
zustande, die als natürliche oder juristische Person oder als
6. Pflichten des Kunden rechtsfähige Personengesellschaft den Vertrag in Ausübung
6.1. Der Kunde darf die Verbindungen zu 01066 nur bestim- ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
mungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikations- schließen.
gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung 1.3 O2 darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung
benutzen. ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Diese werden nicht
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen Vertragspartner des Kunden.
oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
der physikalischen oder logischen Struktur des von 01066 zur 2 Zustandekommen des Vertrages
Verfügung gestellten Netzes führen können.
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch
6.3. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungser-
durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher bringung erfolgen.
Zustimmung von 01066 erfolgen. Dritte im Sinne dieser Rege-
lung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz
3 Bonitätsprüfung
verbundene Unternehmen.
O2 ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei
7. Datenschutz der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirt-
schaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Aus-
7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen künfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und
Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B.
(BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Perso- beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener
nenbezogene Daten werden vom 01066 nur erhoben, verar-
Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu
beitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder
melden, soweit der Kunde hierin eingewilligt hat. O2 ist weiterhin
das BDSG, das TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es
berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung statistische und auto-
anordnet oder erlaubt.
matisierte Methoden (sog. „credit scoring“) anzuwenden und die
7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, erforderlichen allgemein gehaltenen banküblichen Auskünfte bei
soweit dies erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung, Kreditinstituten einzuholen. Die Datenübermittlung erfolgt nur,
Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (Be- sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von O2 erforderlich
standsdaten) oder soweit Daten bei der Nutzung von Tele- ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt
kommunikationsdiensten erhoben, gespeichert, verarbeitet, werden. Hierbei wird O2 die einschlägigen datenschutzrechtlichen
übermittelt oder genutzt werden (Verkehrsdaten). Bestimmungen beachten. Der Kunde kann bei der für ihn zuständi-
gen Stelle (auf Anfrage nennt O2 dem Kunden deren Anschrift) Aus-
7.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur kunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
Abrechnung benötigt werden, speichert 01066 diese Daten
für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversendung.
4 Leistungen
8. Schlussbestimmungen 4.1 O2 erbringt die Dienstleistungen und Lieferungen im Rahmen
8.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in
Zusammenhang mit dem Vertrag ist nach Wahl der klagen- produktspezifischen Leistungsbeschreibungen aufgeführten
den Partei Düsseldorf oder der Sitz des Beklagten, sofern der Bestimmungen sowie nach dem anerkannten und üblichen
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts Stand der Technik.
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder kei- 4.2 Die Dienstleistungen werden über die Breitbandinfrastruktur
nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. der Telefónica Deutschland GmbH (im Folgenden „Telefó-
8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der 01066 nica“ genannt) erbracht.
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik 4.3 O2 behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen und Liefe-
Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen seines inter- rungen zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Ent-
nationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist stehen dem Kunden hierdurch erhebliche Nachteile im Ver-
ausgeschlossen. gleich zu den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam Lieferungen, so ist er berechtigt, den Vertrag außerordentlich
sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. innerhalb einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu
kündigen. O2 ist zudem berechtigt, die Dienstleistungen und
01066 GmbH Lieferungen anzupassen oder zu verringern, wenn dies auf
Grund gesetzlicher Bestimmungen oder vollziehbarer
behördlicher Anweisungen erforderlich ist. In diesem Fall
wird O2 die vom Kunden zu zahlende Vergütung entspre-
chend anpassen.
4.4 Erbringt O2 Dienstleistungen und Lieferungen, die vom Kun-
den nicht vergütet werden, so ist O2 berechtigt, diese ohne
Vorankündigung jederzeit zu ändern oder einzustellen. Min-
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derungs-, Erstattungs- oder sonstige Ansprüche des Kunden nica befinden oder die von O2 oder Telefónica betrieben
entstehen hieraus nicht. Besteht der Kunde auf der unverän- werden, keinen administrativen Zugang zu verschaffen
derten Fortführung, ist dies gesondert zu vergüten. oder Dritten zu ermöglichen;
4.5. O2 übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen, c) dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile
die auf (1) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Telekom- davon nicht durch eine Inanspruchnahme, die über das
munikationsnetz von O2 bzw. von Telefónica; (2) die techni- mit O2 vertraglich vereinbarte Maß hinausgeht, überlastet
sche Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden; (3) werden;
den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss
d) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses alle maßgeblichen
an das Telekommunikationsnetz von O2 bzw. von Telefónica
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhal-
durch den Kunden oder durch Dritte; (4) die fehlerhafte,
ten, insbesondere nur hierfür offiziell zugelassene Geräte
nachlässige und unsachgemäße Installation, Bedienung oder
zu verwenden, sowie die Anweisungen von O2 zu beach-
Behandlung der für die Inanspruchnahme von Leistungen
ten;
erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder
durch Dritte; (5) die fehlende Beachtung oder Einhaltung der e) die Dienstleistungen nicht ohne ausdrückliche vorherige
in der Leistungsbeschreibung, Bedienungsanleitung oder Zustimmung von O2 Dritten zum alleinigen Gebrauch zu
sonstigen Produktinformationen vorgegebenen Hinweise überlassen;
und Bestimmungen zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf
f) O2 und ihren Subunternehmern den Zugang zu den Ser-
einem Verschulden von O2 beruhen.
vice- und Technikeinrichtungen innerhalb des Gebäudes
4.6 Soweit die Erbringung der Dienstleistungen von der Inan- zu ermöglichen, wenn und soweit dieses für die Erbrin-
spruchnahme von Übertragungswegen, Vermittlungsstellen gung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist
und Endeinrichtungen Dritter abhängig ist, weist O2 darauf und die Arbeiten nicht durch den Kunden selbst vorge-
hin, dass sich Qualitäts- und Bandbreitenabweichungen nommen werden;
ergeben können, da die Leistungsstandards anderer Anbieter
maßgeblich sind. Soweit bei Inanspruchnahme Dritter deren g) O2 über alle Veränderungen an den Systemen oder Net-
Leistung nicht innerhalb des für die Verfügbarkeit der Leis- zen (z. B. Umzüge, Migrationen) rechtzeitig zu informie-
tung genannten Zeitraums durch diese bereitgestellt werden ren, soweit diese Einfluss auf die von O2 zu erbringenden
kann bzw. nur mit einer von der kundenseitig beantragten Leistungen haben;
abweichenden Bandbreite zur Verfügung gestellt werden h) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten,
kann, behält sich O2 vor, vom Vertrag zurückzutreten. O2 wird insbesondere Passworte, persönliche Kundenkennzahlen
in diesem Fall den Rücktritt unter Angabe des Grundes mit- (PKK), Datenschlüssel und dem Kunden übermittelte
teilen und gegebenenfalls erhaltene Leistungen des Kunden Informationen über Zugriffsmöglichkeiten auf die Breit-
zurückerstatten. bandinfrastruktur geheim zu halten und ggf. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, wenn die
5 Abnahme Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon
Kenntnis erlangt haben. Dem Kundendienst von O2 ist die
5.1 Bei Bereitstellung der Leistung wird O2 den Kunden zur Vermutung unverzüglich unter Angabe der PKK telefo-
Abnahme auffordern. Der Kunde überprüft die Funktions- nisch oder per Fax mitzuteilen. Die bis zur Mitteilung
fähigkeit der Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der
nach Aufforderung und fertigt hierüber ein Protokoll an, in Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhan-
dem auftretende Fehler festzuhalten sind. Dieses Protokoll ist denkommen der Daten zu vertreten hat;
von beiden Seiten zu unterzeichnen.
i) O2 erkennbare Mängel, Störungen oder Schäden unver-
5.2 Werden O2 innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforde- züglich anzuzeigen und O2 bei der Ursachenfeststellung
rung zur Abnahme weder Fehler gemeldet noch eine formelle und Störungsbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu
schriftliche Abnahmebestätigung nach obigem Schema unterstützen; stellt sich hierbei heraus, dass die Störung
zugeleitet, gilt die Abnahme als erteilt. O2 wird den Kunden nicht von O2 zu vertreten ist oder nicht auf einem Fehler
auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen. der von O2 erbrachten Leistung beruht, ist O2 berechtigt,
5.3 In dem Abnahmeprotokoll festgestellte Mängel und Restar- dem Kunden den hierbei verursachten Aufwand in Rech-
beiten sind von O2 schnellstmöglich zu beheben und vom nung zu stellen;
Auftraggeber eine Woche, nachdem O2 ihre Behebung ange- 6.2 Wenn und soweit der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 6.1a)
zeigt hat, erneut abzunehmen. schuldhaft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung der
5.4 Fehler, welche die Funktionsfähigkeit der Leistung bezie- zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen
hungsweise Teilleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, Daten zu tragen.
geringfügige Mängel oder das Ausstehen unwesentlicher
6.3 Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, seine Daten in
Teilleistungen stehen der Abnahme nicht entgegen und wer-
anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch ein-
den von O2 in angemessener Frist beseitigt.
mal täglich, in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.4 O2 bleibt Eigentümerin aller ihrer aufgebauten und/oder
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen und Lieferun- installierten Service- und Technikeinrichtungen.
gen von O2 sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere ver-
pflichtet,
7 Projekte
a) die Änderung seines Namens, seiner Rechtsform, seines
Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an Software, Netzwerklö-
Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung sungen, Datenbanken, Dokumenten, Betriebsanleitungen, Zeich-
und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Ver- nungen usw. verbleiben in vollem Umfange bei O2. Ein Nutzungs-
hältnisse (z. B. Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzver- recht kann O2 im Einzelfall dem Kunden kraft gesonderter
fahrens, Zwangsvollstreckung) O2 unverzüglich mitzutei- Vereinbarung und Vergütung übertragen. Die sich im Zuge der Ver-
len; tragsabwicklung beim Kunden befindlichen Daten, Dokumente und
Aufzeichnungen bleiben im Eigentum von O2 und müssen späte-
b) die Zugriffsmöglichkeit auf die Leistungen von O2 bzw. stens bei Beendigung des Vertrages unaufgefordert an O2 heraus-
auf Geräte, nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- gegeben oder auf Verlangen von O2 vernichtet beziehungsweise,
widrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere keine soweit der Kunde die Kopien elektronisch gespeichert hat, gelöscht
sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, und werden. Der Kunde wird O2 schriftlich bestätigen, dass keine weite-
sich auf Geräte, die sich im Eigentum von O2 oder Telefó- ren Kopien mehr existieren.
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8 Preise und Vergütung sacht worden sind, so ist der Nachweis hierfür durch den
Kunden zu erbringen. O2 hat lediglich nachzuweisen, dass
8.1 Wird dem Kunden zum Zwecke der Selbstinstallation ein
das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
Router per Post übersandt, beginnt die Entgeltpflicht für den
Kunden mit der ersten erfolgreichen Anmeldung im Netz, 9.7 Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag
spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt des Routers. Die Frist innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung
von 3 Tagen gilt nicht, wenn der Kunde Probleme bei der schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbe-
Installation des Routers gegenüber O2 nachweist. In allen treuung geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeiti-
anderen Fällen beginnt die Entgeltpflicht mit der erfolgrei- gen Einwendung gilt als Genehmigung. Für den Fall, dass nur
chen Ausführung der Installation durch O2 oder ihre Beauf- Teile einer Rechnung streitig sein sollten, ist der Kunde
tragten. jedenfalls verpflichtet, den unstreitigen Teil der Rechnungs-
8.2 Entsteht durch Änderungen oder Fehler der zu verarbeiten- summe zu zahlen.
den Daten oder sonstige durch den Kunden zu vertretende 9.8 Wird O2 nach Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Lei-
Umstände für O2 ein zusätzlicher Aufwand an Rechen- oder stungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so ist O2 berechtigt,
Arbeitszeit, so wird dieser Aufwand vom Kunden zu den bei noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung
O2 üblichen Sätzen gesondert vergütet. oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Voraus-
8.3 Von der an O2 zu zahlenden Vergütung nicht abgedeckt und zahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer
von O2 zu deren jeweils gültigen Preisen gesondert in Rech- angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht
nung gestellt werden darüber hinaus erbracht, so kann O2 von dem Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt O2
a) vom Kunden gewünschte Dienstleistungen und Lieferun- ausdrücklich vorbehalten.
gen, die nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung sind;
b) die nach Abgabe einer Störungsmeldung bei O2 entstan- 10 Zahlungsverzug
denen Aufwendungen, wenn und soweit sich nach der
Prüfung herausstellt, dass die Störung nicht von O2 zu 10.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist O2 berechtigt, vom Zeit-
vertreten war. punkt des Verzuges an Verzugszinsen in Höhe von acht
(8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung zu
8.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen stellen.
gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 O2 behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens vor. Bestandteile dieses Verzugsschadens
9 Zahlungsbedingungen sind insbesondere auch Ansprüche gegen O2 aus den im
9.1 Der Kunde hat die fälligen Rechnungsbeträge, die sich Hinblick auf die Vertragsbeziehung mit dem Kunden einge-
gemäß den geltenden Preisen und Tarifen ergeben, fristge- gangenen Verträgen mit Subauftragnehmern von O2.
recht zu zahlen. Rechnungen werden in monatlichen Abstän-
den gestellt und können unberechnete Beträge aus den Vor- 11 Sperre
monaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungsbeträge
behält O2 sich vor, Rechnungen in größeren Abständen zu 11.1 Für die Sperre öffentlich zugänglicher Telefondienste, die an
stellen. Rechnungen können auch per E-Mail versandt wer- festen Standorten zu erbringen sind, gelten die Vorschriften
den. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und seiner Aus-
führungsbestimmungen.
9.2 Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom
Konto des Kunden eingezogen. O2 ist berechtigt, die Ertei- 11.2 Wenn und soweit Ziffer 11.1 nicht einschlägig ist, behält O2
lung einer Lastschrifteinzugsermächtigung zu verlangen. sich vor, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teil-
Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Verein- weise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde seinen
barung und erfüllungshalber sowie für O2 kosten- und spe- Pflichten gemäß Ziffer 6.1 nicht nachkommt oder sich in Zah-
senfrei angenommen. lungsverzug befindet; im Falle der Ziffer 6.1 a) gilt dies nur,
sofern dies den ordnungsgemäßen Rechnungsausgleich
9.3 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entste- beeinträchtigt.
hen, dass eine Lastschrift, ein Scheck oder ein Wechsel nicht
eingelöst werden und dies von ihm zu vertreten ist. 11.3 Für die Sperre kann ein Entgelt erhoben werden, das sich aus
der jeweils geltenden Preisliste ergibt, solange der Kunde
9.4 Die Rechnungsbeträge werden bei Lastschrift fünf (5) Werk-
nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden
tage nach Zugang der Rechnung und im Übrigen zehn (10)
oder wesentlich niedriger als das Entgelt. Die Vornahme der
Werktage nach Zugang der Rechnung jeweils ohne Abzug
Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger
fällig. Die Zahlung des Kunden gilt erst dann als erfolgt, wenn
Entgelte, insbesondere der monatlichen Grundpreise, (insbe-
die Zahlung auf dem von O2 angegebenen Konto eingegan-
sondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-
gen ist. Eine per Email versandte Rechnung gilt als zugegan-
Preise, Mindestumsätze) unberührt.
gen, wenn sie den Mailserver des Kunden erreicht hat.
9.5 Hat der Kunde nach den vertraglichen Vereinbarungen mit O2
12 Vertragslaufzeit und Kündigung
ein monatliches fixes Entgelt zu entrichten, so ist dies, begin-
nend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den 12.1 Für den Vertrag gilt die vereinbarte Mindestlaufzeit, die min-
Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Ent- destens 12 Monate beträgt, sofern im Einzelfall nicht etwas
gelte monatlich im Voraus zu zahlen. Die fixen Preise sind anderes vereinbart wurde. Der Vertrag ist mit einer Frist von
auch zu zahlen, wenn der Kunde die Leistung, die ihm ver- 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der
einbarungsgemäß zur Verfügung steht, nicht nutzt. Ist das Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er
Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer
dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlänge-
berechnet. Mit dem Kunden vereinbarte nutzungsabhängige rungszeitraumes gekündigt wird.
variable Entgelte werden monatlich nach Erbringung der Lei-
12.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich per
stung abgerechnet. O2 ist berechtigt, eine Abschlagszahlung
Brief zu erklären.
auf diese variablen Entgelte auch im Voraus zu erheben.
12.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
9.6 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch eine
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbeson-
von ihm zugelassene oder zu vertretende Nutzung der Leis-
dere vor, wenn der Kunde:
tungen von O2 durch Dritte entstanden sind. Falls der Kunde
reklamiert, dass ihm in Rechnung gestellte Leistungen nicht a) die Leistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch
durch ihn oder durch Dritte, für die er einzustehen hat, verur- nimmt;
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