abl-05
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
5 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 853
Geschwärzte Fassung
12. Beschränkt sich die Austauschbarkeit von DSL-Anschlüssen mit anderen Breitband-
zugangstechnologien auf bestimmte Kunden, Regionen?
Von den Backbone-Betreibern werden mehrheitlich auch keine geographisch begrenzten Sub-
stitute zu einem ADSL Zugang gesehen, da die funktionale Substituierbarkeit nicht gegeben sei.
Lediglich ... sehen eine regional begrenzte Austauschbarkeit z.B. dort, wo für Privatkunden
rückkanalfähige breitbandige Kabelzugänge vorzufinden sind.
Hinsichtlich des geographisch relevanten Marktes wird vom etablierten Betreiber davon ausge-
gangen, dass eine uneingeschränkte Austauschbarkeit von DSL-Anschlüssen mit anderen
Breitbandanschlusstechnologien auf dem Endkundenmarkt bestehe.
Die Substitutionswahrscheinlichkeit werde mit zunehmender Nachfrage bzw. Zahlungsbereit-
schaft der Kunden und zunehmender technischer Entwicklung und Anzahl aufgebauter Netzinf-
rastrukturen steigen.
Insbesondere Kabelnetzbetreiber seien aufgrund ihrer Nähe zum Breitbandmarkt und ihrer Er-
fahrungen als aktuelle bzw. als potentielle Wettbewerber zu betrachten. Über bidirektionale Sa-
tellitenverbindungen existieren keinerlei Beschränkungen hinsichtlich Kunden und Regionen, so
dass diese Technologie DSL-Anschlüsse vollständig substituieren könne.
Die Frage nach einer Beschränkung der Austauschbarkeit von DSL-Anschlüssen mit anderen
Breitbandzugangstechnologien auf bestimmte Kunden oder Regionen wird von Teilnehmer-
netzbetreibern überwiegend verneint. Zumindest eine Alternative existiere in jeder Region. Re-
gionale Unterschiede werden jedoch von einigen Anbietern gesehen. Insbesondere beim Kabel
sei nur regional und fast nur für Privatkunden eine Austauschbarkeit anzunehmen. Auch die
Möglichkeiten von FTTx seien regional unterschiedlich. Satelliten wiederum seien eher für weni-
ger besiedelte Regionen denkbar. Schließlich sei auch DSL nicht flächendeckend verfügbar.
Hinsichtlich des geographisch relevanten Marktes wird von den ISP tendenziell keine Aus-
tauschbarkeit von Breitbandanschlusstechnologien auf dem Endkundenmarkt gesehen, da funk-
tional keine Austauschbarkeit zwischen diesen Technologien vorliege. Es wird allenfalls eine
begrenzte regionale Austauschbarkeit in Großstädten und Ballungsgebieten gesehen. Dort, wo
DSL bislang nicht verfügbar sei, werde sich die Nutzung alternativer Technologien auf wenige
Kunden beschränken.
Nach Auffassung eines Anbieters alternativer Technologien beschränkt sich die Austauschbar-
keit von DSL-Anschlüssen mit anderen Breitbandzugangstechnologien nicht auf bestimmte Kun-
den oder Regionen.
Verbraucher tragen vor, alternative Technologien stünden nicht flächendeckend zur Verfügung.
13. Sie sind Teilnehmernetzbetreiber oder Anbieter von konkurrierenden Anschlusstech-
nologien. Wenn der Preis für DSL-Anschlüsse um 10 % steigen würde, würden Sie erwä-
gen, innerhalb eines Jahres selbst DSL-Anschlüsse anzubieten?
Aus dem Cluster Netzbetreiber vertritt ... die Ansicht, dass der hypothetische Monopolistentest
hinsichtlich der Angebotssubstitution irrelevant sei, da der beherrschende Anbieter so erheblich
Kostenvorteile habe, dass eine 10%ige Preiserhöhung keine Markteintritte provoziere. Endkun-
denpreise werden außerdem immer noch unter Kosten vermutet, so dass ein neu auf den Markt
eintretendes Unternehmen bereit sein müsse ein Verlustrisiko zu tragen, um konkurrierende
Angebote machen zu können. Ähnlich sehen dies die anderen Backbone-Betreiber. Skaleneffek-
te und Dichtevorteile des etablierten Betreibers seien zu groß, um durch eine DSL Preiserhö-
hung zusätzliche wettbewerbliche Angebote zu provozieren. ... würde bei einer DSL-
Preiserhöhung zunächst das eigene Angebot ausweiten. Erst wenn die eigene Technologie nicht
mehr wettbewerbsfähig wäre, würde dieses Unternehmen auf DSL umschwenken.
Die Frage, ob eine 10%ige Preiserhöhung die Unternehmen veranlasse, DSL-Anschlüsse anzu-
bieten, wird von drei Teilnehmernetzbetreibern mit ja beantwortet (...). Für die meisten Teil-
37
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
854
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
5 2007
Geschwärzte Fassung
nehmernetzbetreiber ist die Frage jedoch nicht relevant, da sie bereits selbst Anbieter von DSL-
Anschlüssen sind.
Von den ISP wird diese Frage hingegen verneint, da der Marktpreis für DSL im Vergleich zu
anderen Anschlusstechnologien zu niedrig sei. Ein wettbewerbsfähiges Angebot auf Basis der
TAL oder von Line Sharing sei bei einer solchen Preiserhöhung nicht realisierbar bzw. würde die
Preis-Kosten-Schere zwischen der TAL und dem Line-Sharing-Vorprodukt nicht schließen. Ob
ein DSL-Endkundenangebot auf Basis von Bitstrom oder Resale angeboten würde, sei erst zu
beantworten, wenn die Kostenparameter bekannt seien.
Ein Anbieter alternativer Technologien antwortet mit nein. Als Begründung wird die Verwendung
einer alternativen Anschlusstechnologie genannt.
14. Sie sind Nachfrager eines DSL-Anschlusses: Könnten und würden Sie zu einer ande-
ren Anschlusstechnologie wechseln, wenn der Preis für DSL-Anschlüsse generell um 10
% steigen würde? Wenn ja, zu welcher?
Nach Meinung der Backbone-Betreiber bestätigt die Anwendung des hypothetischen Monopo-
listentests die mangelnde Substituierbarkeit von DSL-Anschlüssen durch alternative Anschluss-
technologien. Vermutete geringe Nachfrageelastizitäten und ein sehr niedriges Preisniveau las-
sen es als sehr unwahrscheinlich erscheinen, dass eine 10%-ige DSL-Preiserhöhung eine signi-
fikante Abwanderung der Nachfrage nach sich ziehen würde. Außerdem fehlen flächendecken-
de Alternativen, so dass der Test ohnehin nur regional begrenzt sinnvoll anwendbar sei.
Die ISP vertreten die Ansicht, dass die Endkunden auch bei einer 10%-igen Preiserhöhung für
DSL-Anschlüsse nicht zu einer anderen breitbandigen Anschlusstechnologie substituieren wür-
den, da eine solche Alternative gar nicht existiere bzw. der Preissprung zur nächsten relevanten
Technologie (Glasfaser) zu hoch sei.
Verbraucher sehen lediglich die Möglichkeit des Wechsels zu einem Mietleitungsprodukt. Aus
der Sicht eines ADSL-Kunden käme dies jedoch nicht in Frage, da Mietleitungen deutlich teurer
seien. Aus der Sicht eines SDSL-Kunden müsste ein Wechsel jedoch erwogen werden. ... be-
antwortet die Frage mit nein, da derzeit keine technisch ausreichende Alternativtechnologie im
Preissegment von DSL verfügbar sei.
Fragen zum Vorleistungsmarkt für Breitbandzugänge
Fragen zur Einschätzung der relevanten Merkmale von Bitstromzugang
15. Ist ein Bitstromprodukt aus Ihrer Sicht für die Entwicklung des Breitbandmarktes von
Bedeutung?
Sowohl Backbone-Betreiber als auch ISP messen einem Bitstromprodukt für die Entwicklung
des Breitbandmarktes hohe Bedeutung zu.
Der etablierte Betreiber hält das vorhandene Vorleistungsangebot für vielseitig und ausreichend.
Teilnehmernetzbetreiber verneinen bis auf zwei Ausnahmen (...) den Bedarf an Bitstrompro-
dukten. Auf dem Vorleistungsmarkt für Breitbandzugangsprodukte herrsche nach ihrer Meinung
funktionsfähiger Wettbewerb. Sie sehen in möglichen Bitstromangeboten sogar eine Gefährdung
des vorhandenen Wettbewerbs. ... kann ein reguliertes Bitstromprodukt allenfalls dann befürwor-
ten, wenn es auf ATM-Basis angeboten wird. Nur in diesem Falle würden auch alternative Netz-
infrastrukturinvestitionen gefördert.
Anbieter alternativer Technologien können keinen Bedarf an einem Bitstromprodukt erken-
nen.
38
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
5 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 855
Geschwärzte Fassung
16. Wodurch ist ein Bitstromprodukt Ihrer Meinung nach charakterisiert?
Vgl. Annex Tabelle 2 Anforderungen an die Ausgestaltung von Bitstrom (siehe auch Anlage 5)
Als wesentliche Charakteristika von Bitstromprodukten werden von vielen Backbone-
Betreibern und ISP die folgenden Punkte genannt:
x Direkte Endkundenbeziehung
x Flächendeckende Endkundenzugänge
x Angebot differenzierter Produkte
Die Möglichkeit, auf Basis eines Bitstromproduktes differenzierte Produkte anbieten zu können,
findet Niederschlag bei den Anforderungen hinsichtlich der Quality of Service Parameter (diese
wiederum sind von den jeweiligen geplanten Geschäftsmodellen abhängig). Hier wird gefordert:
x Einfluss auf Qualitätsparameter beispielsweise hinsichtlich:
– Bandbreiten
– Latenz (... z.B. fordern Latenz 150 ms)
– Jitter (…: 10 ms)
– Garantierte Bandbreiten (...)
x In Bezug auf die QoS-Parameter wird z.T. gefordert, diese Parameter beliebig wäh-
len zu können. ... z.B. wünschen frei skalierbare Übertragungsgeschwindigkeiten,
... befürwortet ein „Baukastenprinzip“. Ähnlich spricht sich ... für ein Angebot von
„Konfigurationssets“ aus (festgelegte Kombinationen von QoS-Parametern mit jew.
bestimmter Merkmalsausprägung).
x Wählbarkeit Fastpath
Einfluss auf die QoS-Parameter, so etwa die Position von ... , solle über eine elektronische
Schnittstelle gewährleistet werden.
Neben diesen QoS-Parametern im engeren Sinne wird auch Qualitätskriterien im weiteren Sinne
große Bedeutung beigemessen (...), für die verbindliche/überprüfbare Service Level Agreements
(SLA) zu implementieren seien:
x Verfügbarkeit der Anbindung (gefordert 99,5 – 99,98 %, ... )
x Entstörungszeiten ( 4 Stunden im Geschäftskundensegment: ...)
x Lieferzeiten
Als weitere Anforderungen an ein Bitstromprodukt werden die folgenden Punkte genannt:
x Kommerzielle Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss (Diese Bit-
strom Spezifikation hat für ... hohe Bedeutung und verdient bei der weiteren Analy-
se eingehende Betrachtung, da eine solche Lösung nicht existiert und nach altem
TKG auch nicht umsetzbar ist.)
x Einflussmöglichkeiten auf die Zwangstrennung (...)
17. Würden Sie ein Bitstromprodukt nachfragen/anbieten?
Entsprechend der durchgängig hohen Wertschätzung von Bitstromzugangsprodukten äußern
sich Backbone-Betreiber und ISP einstimmig dahingehend, dass sie Bitstromprodukte nachfra-
39
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
856
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
5 2007
Geschwärzte Fassung
gen möchten. Zwei Backbone-Betreiber (...) planen auch, in der Zukunft eigene Bitstromproduk-
te anzubieten. Einige Backbone-Betreiber geben an, dass sie bereits heute Bitstromprodukte
anbieten (... (alle für SDSL)). Viele dieser Unternehmen geben an, dass sie bisher vergeblich auf
ein Bitstromzugangsangebot des etablierten Betreibers warten.
Der etablierte Betreiber will 2004 ein freiwilliges Bitstromzugangsprodukt basierend auf An-
schluss + ZISP mit dezentralen oder konzentrierten Übergabepunkten auf den Markt bringen.
Man wolle Anfang 2004 ein Zugangsangebot mit den Charakteristika von Bitstrom auf den Markt
bringen. Dieses setze sich aus einer Anschlusskomponente (Service Provider DAS) und einer
Zuführungskomponente (T-DSL-ZISP) zusammen. Im Anschlussbereich würden Varianten an-
geboten, wie sie auch eigenen Endkunden zur Verfügung stünden; im Zuführungsbereich könn-
ten durch den Wettbewerber darüber hinaus Differenzierungen über sein eigenes IP-Backbone
vorgenommen werden.
Diejenigen Teilnehmernetzbetreiber, die ein Bitstromprodukt positiv bewerten, möchten ein
Bitstromprodukt auf IP-Basis nachfragen.
18. Welchen Übergabepunkt für das Bitstromprodukt würden Sie nachfragen/anbieten?
Vgl. Annex Tabelle 2 Anforderungen an die Ausgestaltung von Bitstrom
Ein ATM-Bitstromprodukt wird von den Backbone-Betreibern gefordert, die in erster Linie Ge-
schäftskunden adressieren wollen (...).... hingegen spricht sich für ein IP-Bitstromprodukt aus.
Als Übergabepunkte werden von den Backbone-Betreibern überwiegend die Bitstromprodukte 2
bis 4 nachgefragt. Die Zahl der gewünschten Übergabepunkte ist abhängig von der Netzstruktur
der nachfragenden Unternehmen. Die gebündelte Übergabe an einem Punkt wird nur von ...
gewünscht.
Die Internet Service Provider wollen v.a. den Massenmarkt bedienen. Sie fordern daher ein IP-
Bitstromprodukt. Zwar seien auf ATM-Basis grundsätzlich größere Differenzierungsmöglichkei-
ten gegeben, die für ihr geplantes Geschäftsmodell erforderlichen Qualitätsparameter seien aber
kostengünstiger auf IP-Basis zu realisieren.
Die ISP würden überwiegend Bitstromvariante 4 nachfragen. Sofern sie über ein eigenes IP-
Backbone verfügen, könnten sie bei dieser Bitstromvariante die Wertschöpfung auf der IP-
Ebene selbst erbringen.
Kurz und mittelfristig präferieren die ISP als Übergabeprotokolle für Bitstream IP und Ethernet,
langfristig wird aber auch eine Nachfrage nach ATM-Protokollen nicht ausgeschlossen.
19. Auf Basis welchen Protokolls für die Übergabeschnittstelle/welcher Übertragungs-
technologie (ATM, Ethernet, PPP, PPPoE, IP, MPLS oder sonstige) benötigen Sie ein Bit-
stromprodukt, bieten Sie ein solches Produkt an (bzw. würden Sie ein solches Produkt
anbieten?
Vgl. Annex Tabelle 2 Anforderungen an die Ausgestaltung von Bitstrom
20. Beeinflusst nach Ihrer Meinung die Netztechnik die Erfüllbarkeit unterschiedlicher
Qualitätserfordernisse?
(a) Kann ein IP-Netz (mit MPLS, IPv6) die gleichen Differenzierungsmöglichkeiten bie-
ten wie ATM?
(b) Wie sind die Differenzierungsmöglichkeiten, wenn die Datenübertragung auf der
Basis des Ethernet-Protokolls erfolgt?
Die Backbone-Betreiber sind überwiegend der Meinung (...), dass die Netztechnik wesentli-
chen Einfluss auf die Erfüllbarkeit von Qualitätsparametern hat. ATM-Netzen werden größere
40
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
5 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 857
Geschwärzte Fassung
Differenzierungsmöglichkeiten der Qualitätsparameter zugesprochen, weil z.B. Parameter wie
Bandbreitengarantie, Jitter und Datenlaufzeit nur über die Schicht 2 Systeme (ATM-Schicht)
beeinflusst werden. Die Forderung der Backbone-Betreiber nach standardisierten Schnittstellen
ist bereits heute im Rahmen des ATM-Protokolls erfüllt.
Eine Möglichkeit, die Qualitätsanforderungen der Zielgruppe „Geschäftskunden“ mittels MPLS
(Multi Protocoll Label Switching) 2 auch auf Basis eines IP-Bitstromproduktes zu realisieren, wird
von den Backbone-Betreibern durchweg nicht gesehen. Die IP-basierte Netzkopplung über
MPLS als Schnittstellenprotokoll könne eine reibungsfreie Netzzusammenschaltung insbesonde-
re im Hinblick auf die Übergabe von Class-of-Service-Parameter nicht garantieren. 3
ATM und IP/MPLS folgen nach der Einschätzung des etablierten Betreibers zwar unterschiedli-
chen Philosophien, die Differenzierungsmöglichkeiten in Kombination mit dem IP-Protokoll seien
aber ähnlich dem eines ATM-Protokolls. Auch Ethernet sei durch Protokollerweiterung soweit
anpassbar, dass es die geforderten Qualitätssicherungsmechanismen aufweist.
21. Welches Vorleistungsprodukt fragen Sie gegenwärtig nach?
Als Vorleistungsprodukt wird von den Teilnehmernetzbetreibern überwiegend die TAL nachge-
fragt.
Vgl. Annex Tabelle 3: Angebot und Nachfrage nach breitbandigen Vorleistungsprodukten
22. Nutzen Sie Endkundenprodukte als Vorleistungen (etwa ATM-dsl)?
Die Backbone-Betreiber nutzen überwiegend keine Endkundenprodukte als Vorleistungen.
Hierfür werden u.a. die folgenden Gründe angeführt: erstens sei die Nutzung von Endkunden-
produkten nicht wirtschaftlich, zweitens seien die Prozesse auf die Anforderungen von Endkun-
denprodukten zugeschnitten und drittens sei etwa T-ATM nur auf ADSL-Basis verfügbar, wes-
halb es nicht geeignet sei, um Geschäftskundenanwendungen (z.B. VPN) zu realisieren. Zwei
Unternehmen (...) nutzen hingegen Endkundenprodukte als Vorleistungsprodukte. Für den etab-
lierten Betreiber entfällt diese Option. Von fast allen Teilnehmernetzbetreibern wird die Frage
entweder verneint bzw. nicht beantwortet. Lediglich ein Unternehmen (...) nutzt für die Versor-
gung von Geschäftskunden außerhalb des TAL-Nutzungsgebietes Endkundenprodukte. Die ISP
nutzen zumeist keine Endkundenprodukte als Vorleistungen. Lediglich ... realisiert auf Basis von
Standard-Festverbindungen VPN. Von den Anbietern alternativer Technologien und
Verbrauchern wird diese Frage nicht beantwortet.
23. Unterscheiden sich nach Ihrer Einschätzung die von Ihnen benötigten Vorleistungs-
produkte je nach adressierter Kundenzielgruppe (z.B. Geschäfts- und Privatkunden)?
Wenn ja, wodurch?
(a) Symmetrische/asymmetrische Übertragungskapazitäten
(b) Übertragungsgeschwindigkeit
(c) Qualitätserfordernisse (bitte spezifizieren)
(d) Übertragungstechniken (bitte spezifizieren)
(e) Preis
(f) sonstiges?
Vgl. Annex Tabelle 3 Angebot und Nachfrage nach breitbandigen Vorleistungsprodukten
24. Welche Einflussmöglichkeiten über die technischen Parameter benötigen Sie, um ei-
gene maßgeschneiderte Dienste anbieten zu können?
2
Auf Basis von MPLS soll differenzierte Dienstegüte auch in IP-Netzen bereitgestellt und der Transport von Echtzeit-
daten zwischen paketbasierten Netzen vereinfacht werden.
3
Insbesondere ... Unternehmen weisen darauf hin, dass eine reibungsfreie und nahtlose Übergabe von Class of
Service Parametern nur bei ATM-Netzen möglich sei. MPLS könne dies bisher allenfalls bei der Verknüpfung von
2 Netzen leisten, bei mulitlateralen Netzverhältnissen ist nach ihrer Meinung noch kein geeignetes Übersetzungs-
protokoll auf IP-Basis in Sicht.
41
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
858
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
5 2007
Geschwärzte Fassung
Vgl. Annex Tabelle 2 Anforderungen an die Ausgestaltung von Bitstrom
Fragen zu Substitutionsmöglichkeiten
25. Bestehen aus Ihrer Sicht Substitutionsmöglichkeiten zwischen einem Bitstrompro-
dukt und den bestehenden Vorleistungsprodukten:
- Entbündelte Teilnehmeranschlussleitung
- Line Sharing
- ZISP
- GATE
- OC
- IntraSelect, Variante ATM (früher: ATM-Solution)
- Mietleitungen?
Alle Backbone-Betreiber und ISP, die bisher als breitbandige Vorleistungsprodukte OC, GATE,
ZISP, Mietleitungen, ATM DSL nachfragen, verneinen wegen der fehlenden Endkundenbezie-
hungen und mangelnder Qualitätsdifferenzierung eine Substituierbarkeit von Bitstromzugangs-
produkten mit den vorhandenen Vorleistungsprodukten. Bei Mietleitungen wird technisch eine
Austauschbarkeit gesehen, hingegen wirtschaftlich nicht. Die TAL wird allenfalls regional für
Stadtnetzbetreiber als Substitut zu Bitstrom verstanden.
TAL wird von Backbone-Betreibern nicht als Substitut, sondern als komplementäres Produkt zu
Bitstrom verstanden. Es gebe keine funktionale Austauschbarkeit, da sie im OSI-
Schichtenmodell auf der Infrastrukturebene liegen. Außerdem benötige ein TAL-Nachfrager eine
tiefere Netzstruktur als bei einem Bitstromangebot. Die TAL sei lediglich eine physikalische Ver-
bindung zwischen Endkundenzugang und erster Konzentrationsstufe im HVt, sie beinhalte für
den Nachfrager keinerlei aktive Datenübertragungssysteme. Es fehlt aber auch die kommerzielle
Wechselmöglichkeit, da ein TAL-Nachfrager zu einem flächendeckenden Netzausbau (Vordrin-
gen mit eigener Infrastruktur bis zum HVt od. KVz) gezwungen ist und sich der Notwendigkeit
gegenüber sieht, auch in technische Einrichtungen (z.B. DSLAMS) zu investieren. Neben dem
erforderlichen hohen Investitionsaufwand behindere auch der zeitliche Horizont des Netzauf-
baus den Wechsel von einem Bitstromprodukt zur TAL. Der Aufbau eines flächendeckenden
Netzes sei schnellstens in 4-5 Jahren zu leisten.
Auch Line Sharing wird von allen Backbone-Betreibern nicht als Substitut, sondern als komple-
mentäres Produkt zu Bitstrom verstanden. Hier gelten zunächst die gleichen Gründe wie bei der
TAL, die Substituierbarkeit werde zusätzlich noch dadurch erschwert, dass bei Line Sharing nur
der obere Frequenzbereich nutzbar sei, weshalb SDSL Anwendungen hierüber nicht appliziert
werden können. Da die im Cluster Backbone-Betreiber zusammengefassten Unternehmen mit
ihren Produkten überwiegend auf Geschäftskunden zielten, bei denen symmetrische Datenüber-
tragungen im Hinblick auf VPNs eine wichtige Rolle spielen, ist Line Sharing für viele dieser Un-
ternehmen schon wegen des Ausschlusses der SDSL Anwendung kein Substitut zu Bitstrom.
Bei den drei Vorleistungsprodukten ZISP, GATE und OC handele es sich nach der Auffassung
der Backbone-Betreiber um keine Substitute zu Bitstrom, da diese
1. keine Endkundenbeziehung ermöglichten,
2. die Zusammenschaltung nur auf IP Basis (d.h. auf der Netzebene 3 des OSI-
Schichtenmodells) möglich sei und damit wichtige technische Merkmale fehlten,
3. keine symmetrische Datenübertragung ermöglichten,
4. den nachfragenden Netzbetreiber zur Abnahme von Netzfunktionalitäten zwängen, die
dieser selbst erbringen könne. Dies sei ein Widerspruch zum Entbündelungsgebot.
Grundsätzlich seien alle Parameter auf Endkundennutzer mit geringen Anforderungen an
Diensteverfügbarkeit und Entstörzeit abgestimmt. Bei OC fehle zusätzlich jegliche Einflussmög-
lichkeit auf technische Parameter. Bei diesem Produkt sei keinerlei Leistungsdifferenzierung
mehr möglich.
42
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
5 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 859
Geschwärzte Fassung
Backbone-Betreiber, die auch den Massenmarkt bedienen, sehen in einer Mietleitung aufgrund
der erheblich höheren Kosten einer Mietleitung allenfalls technisch ein Substitut.
Netzbetreiber, die auch Breitbandzugänge mit höheren Bandbreiten und besonderen Quality of
Service levels für Geschäftskunden anbieten, sehen eine –allerdings einseitige - Substituierbar-
keit von Mietleitung zu Bitstrom dann gegeben, wenn auch ATM-basierte Bitstromprodukte an-
geboten werden. Allerdings wird sich diese einseitige Substituierbarkeit nur auf Mietleitungen mit
einer Kapazität von < 2Mbit/s beziehen. Die Substituierbarkeit sei insofern nur hypothetisch zu
bewerten, sobald Bitstrom existiert gäbe es eine einmalige Migration von diesen kleiner dimen-
sionierten Mietleitungen zu Bitstrom. Lt. ... gibt es ähnliche Erfahrungen in den Niederlanden, wo
die Einführung eines Bitstromprodukts die Nachfrage nach diesen Mietleitungen um 80% ge-
senkt hat. Da Zugehörigkeit zu einem Markt eine Substituierbarkeit in beide Richtungen voraus-
setze, seien Bitstrom und Mietleitungen wegen der einseitigen und eher einmaligen Migrati-
onsprozesse als getrennte Märkte zu verstehen.
Das etablierte Unternehmen sieht die entbündelte TAL in Verbindung mit einem Backbone als
vollständiges Substitut zu Bitstrom. Gegenüber Bitstrom biete die TAL einem Nachfrager die
weitergehende Möglichkeit, auf die technischen Parameter des Anschlusses einzuwirken. Bit-
strom biete dem Nachfrager gegenüber der Tal, aufgrund des technisch nachgelagerten Ein-
stiegs in die Wertschöpfungskette, nur einen eingeschränkten Differenzierungsspielraum, da
Anschluss und DSLAM vom Vorleistungsanbieter betrieben werden.
Line-Sharing wird als Substitut zum Bitstrom betrachtet. Es wird auf die Argumente bei der TAL
verwiesen.
ZISP und OC werden als Substitute angesehen. ZISP beinhalte in seinem Leistungsumfang
einen wesentlichen Teil des Bitstrom-Produkts. OC gehe darüber hinaus, da es auch Internet-
funktionalitäten beinhalte und sei daher für ISP ohne eignes IP-Backbone ein perfektes Substitut
für Bitstrom.
IntraSelect: Verweis auf Fragen 7 und 8 bzgl. Austauschbarkeit von DSL-Anschlüssen mit breit-
bandigen Endkundenmietleitungen und ATM-Breitband-Anschlüssen.
Mietleitungen: Verweis auf Fragen 7 und 8 bzgl. Austauschbarkeit von DSL-Anschlüssen mit
breitbandigen Endkundenmietleitungen und ATM-Breitband-Anschlüssen. Es wird eine Aus-
tauschbarkeit gesehen mit Mietleitungen für Kunden, die über DSL hinausgehende Qualitäts-
und Sicherheitsanforderungen an die Datenkommunikation stellen.
Teilnehmernetzbetreiber halten die vorhandenen Vorleistungsprodukte für Substitute zu Bit-
strom. Lediglich die beiden Bitstrombefürworter dieser Gruppe verneinen Substitutionsmöglich-
keiten.
Die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) wird von Teilnehmernetzbetreibern überwie-
gend als Substitut für ein Bitstromprodukt gesehen, ohne dass dies begründet würde. ... verneint
eine Substitutionsmöglichkeit, da ein Ausbau von 8000 HVt notwendig sei, um bundesweit auf-
treten zu können. ... sieht lediglich in Regionen mit hoher Endkundendichte Substitutionsmög-
lichkeiten.
Ein nahezu identisches Bild ergibt sich bei der Beurteilung der Substitutionsmöglichkeiten durch
Line Sharing. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmernetzbetreiber bejaht die Frage nach
Substitutionsmöglichkeiten ohne Begründung. Auch hier verneint ... die Substitutionsmöglichkei-
ten mit der Begründung, ein Ausbau von 8000 HVt sei erforderlich, um bundesweit auftreten zu
können. ... sieht lediglich eine technologische Substitutionsmöglichkeit, jedoch keine ökonomi-
sche.
ZISP und GATE werden von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmernetzbetreiber ebenfalls
ohne Begründung als Substitutionsmöglichkeit eingestuft. … schränkt dies ein und weist darauf
hin, dass die QoS-Merkmale jedoch identisch seien. Verneint wird die Substitutionsmöglichkeit
von drei Unternehmen (…). Begründet wird dies einerseits durch die fehlende Kundenbindung.
43
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
860
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
5 2007
Geschwärzte Fassung
Andererseits wird argumentiert, es handele sich in der basic-Variante bereits jeweils um ein Bit-
stromprodukt (…).
OC wird ebenfalls von den meisten Teilnehmernetzbetreibern als Substitutionsmöglichkeit aner-
kannt. … sieht auch hier lediglich eine technologische Substitutionsmöglichkeit, jedoch keine
ökonomische. Zwei Unternehmen (…) sehen keine Substitutionsmöglichkeit. Zur Begründung
wird angeführt, das Produkt ermögliche dem Wettbewerber nicht das Angebot eigener Dienste.
…, das die Frage grundsätzlich bejaht, weist ebenfalls darauf hin, dass die QoS-Merkmale iden-
tisch seien.
IntraSelect, Variante ATM wird ebenfalls als Substitutionsmöglichkeit eingestuft. Dies wird ledig-
lich von … verneint. Einige Teilnehmernetzbetreiber machen zu diesem Produkt jedoch über-
haupt keine Angaben.
Auch bei Mietleitungen werden Substitutionsmöglichkeiten gesehen. … schränkt dies ein: Eine
Substitutionsmöglichkeit sei bis nx 2 Mbit/s bei höheren Kosten vorhanden. … sieht auch hier
lediglich eine technologische Substitutionsmöglichkeit, jedoch keine ökonomische.
Die TAL wird von den ISP überwiegend nicht als Substitut gesehen. Eine Alternative sei die TAL
allenfalls für Teilnehmernetzbetreiber in Ballungsgebieten. Lediglich in einer Stellungnahme wird
die Ansicht vertreten, dass Substitutionsmöglichkeiten bestünden, diese aber sehr komplex sei-
en.
Im Vergleich zur Bitstromnutzung seien bei der TAL-Nutzung 1) hohe Infrastrukturinvestitionen
erforderlich. Ferner wird auf die 2) fehlende Flächendeckung alternativer Teilnehmernetzbetrei-
ber hingewiesen, Bitstrom hingegen ermögliche Flächendeckung wie bei T-DSL. Als weitere
Argumente werden angeführt, dass 3) schon bereits auf Basis von Line-Sharing kein Wettbe-
werb bei DSL-Anschlüssen möglich sei, dass die Wettbewerber eine 4) zweite TAL bestellen
müssten, wenn der Kunde seinen Sprachanschluss beim etablierten Betreiber behalte, andern-
falls müssten die Wettbewerber auch Sprache anbieten, 5) schließlich stünden Bitstrom, TAL
und Line Sharing in einem komplementären Verhältnis (lt. ERG-Bitstrom-Papier) und 6) fehle
eine Entkopplung von Breitbandanschluss und Telefonanschluss.
Line-Sharing wird nicht als Substitut zum Bitstrom betrachtet. Es wird auf die Argumente bei der
TAL verwiesen.
ZISP, GATE und OC werden nicht als Substitute angesehen, da sie keine direkte Endkunden-
beziehung ermöglichten. Darüber hinaus bestünden keine Möglichkeiten zur Leistungsdifferen-
zierung, da der Einfluss auf Konfigurationsparameter fehle. Bei GATE sei darüber hinaus eine
Qualitätsdifferenzierung nur durch Peering / Transitleistungen möglich. Bei OC fehle des weite-
ren die Möglichkeit der Qualitätsdifferenzierung durch das eigene Netz.
IntraSelect stelle aus preislichen Gründen keine Alternative zum Bitstrom dar und sei darüber
hinaus 1) ein Geschäftskundenprodukt und 2) die Endkundenbeziehung verbliebe beim etablier-
ten Betreiber.
Mietleitungen werden nicht als Substitut zum Bitstrom betrachtet, da sie zu teuer seien, um auf
dieser Basis ein marktfähiges Produkt anzubieten. Außerdem bestünden Hindernisse insofern,
als eine Mietleitung aus rechtlichen/praktischen Gründen nicht in Privathaushalte verlegbar sei.
Lediglich ein Anbieter alternativer Technologien (…) macht hierzu Aussagen. Ohne Begrün-
dung werden alle genannten Vorleistungsprodukte als bestehende Substitutionsmöglichkeiten
für ein Bitstromprodukt angesehen.
26. Bestehen aus Ihrer Sicht Substitutionsmöglichkeiten zwischen einem Bitstrompro-
dukt und einem Resaleprodukt?
Resale wird von keinem Backbone-Betreiber als ein Substitut zu Bitstrom angesehen, da für
Bitstromnachfrager mit Netzressourcen Resale keine Produkt- und Qualitätsdifferenzierung bie-
44
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
5 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 861
Geschwärzte Fassung
te. Die fehlende Leistungsdifferenzierung sei vor allem für das Geschäftskundensegment be-
sonders nachteilig. So sei man z.B. bei VPN-Angeboten auf IP-SEC basierte VPNs beschränkt.
Für Nachfrager ohne eigene Netzressourcen ist Bitstrom keine Alternative zu einem Resalepro-
dukt, da Bitstrom ohne eigene Netzressourcen nicht nutzbar ist.
Resale wird von dem etablierten Betreiber als Substitut für den Bitstrom betrachtet. Eine voll-
ständige Substituierbarkeit werde im Bereich des Endkundenzugangs durch T-DSL Resale und
auf Plattformebene mit dem Produkt OC erreicht. Den Anforderungen an Differenzierungsmög-
lichkeiten für die Wettbewerber trage er mit seinem Bitstream Access Angebot Rechnung:
- direkte Endkundenbeziehung, biete Wettbewerbern die Möglichkeit des Angebots von An-
schluss und Breitbandzugang aus einer Hand
- Differenzierungsmöglichkeiten bei der „service creation“ erlauben das Angebot eigener
differenzierter Produkte
Die Frage nach Substitutionsmöglichkeiten zwischen einem Bitstromprodukt und einem Resa-
leprodukt wird von den meisten Teilnehmernetzbetreibern schlicht damit beantwortet, dass
beides aufgrund der vorhandenen Vorleistungsprodukte (vgl. Frage 25) nicht erforderlich sei.
Drei Teilnehmernetzbetreiber (…) sehen keine Substitutionsmöglichkeiten, da es sich um kom-
plementäre Leistungen handele.
Resale wird von den ISP überwiegend nicht als Substitut für den Bitstrom betrachtet. Dabei wird
insbesondere auf die fehlenden Differenzierungsmöglichkeiten beim Resale im Vergleich zum
Bitstrom verwiesen. In einer Stellungnahme (…) werden zwei Fälle unterschieden: 1) Ein Pro-
dukt bestehend aus DSL-Zugang +ZISP bzw. GATE sei als Bitstrom zu klassifizieren. Ein Pro-
dukt aus DSL-Zugang + OC hingegen als Resale-Produkt, das keine Differenzierungsmöglich-
keiten ermögliche. 2) Auch ein Resale des T-DSL-Anschlusses stelle kein Substitut für den Bit-
strom dar. Grund hierfür sei, dass im ersten Fall kein Backbone-Transport enhalten sei und dar-
über hinaus die Regulierungsansätze unterschiedlich seien (Resale: Retail-Minus, Bitstrom: kos-
tenorientiert). In einer Stellungnahme (…) wird eine Substitutionsmöglichkeit gesehen, solange
die IP-Adressen des ISP weiter verwendet werden könnten. Einer anderen Stellungnahme (…)
zufolge ist Resale allenfalls eine Übergangslösung. Resale, so …, stelle eine Ergänzung zum
Bitstrom dar.
Ein Anbieter alternativer Technologien – … - beantwortet diese Frage ähnlich wie zahlreiche
Teilnehmernetzbetreiber. Sowohl Bitstrom- als auch Resaleprodukte seien aufgrund vorhande-
ner Vorleistungsprodukte und alternativer Anbieter nicht erforderlich.
27. Stellen Sie sich vor, dass ein Bitstromprodukt angeboten würde, dessen Preis sich
um 10% erhöht. Würden Sie das Bitstromprodukt weiterhin nachfragen, oder würden Sie
innerhalb eines Jahres zu einem der oben genannten Vorleistungsprodukte wechseln.
Wenn ja, zu welchem?
Die Anwendung des hypothetischen Monopolistentestes sahen Backbone-Betreiber allenfalls
nur im Hinblick auf Mietleitungen möglich, da nur in Bezug auf dieses Vorleistungsprodukt eine
funktionale Austauschbarkeit feststellbar sei. Allerdings seien die generischen Kostenvorteile
eines Bitstromprodukts im Vergleich zu Mietleitungen zu groß, als dass eine 10%ige Preiserhö-
hung des Bitstromprodukts einen Wechsel zu Mietleitungen auslösen könne. Außerdem sei eine
genaue Antwort nur möglich, wenn das Ausgangspreisniveau bekannt sei.
Nur vier der Backbone-Betreiber sind Anbieter (…) bzw. wollen (…) Bitstromprodukte selbst an-
bieten. Keines dieser Unternehmen hat sich zu den Möglichkeiten geäußert, Bitstromangebote
durch andere Vorleistungsangebote zu substituieren und umgekehrt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung der Frage Kenntnisse über die Marktstruk-
tur bei Vorliegen eines Bitstromproduktes voraussetze. Die Frage sei schon deshalb nicht seriös
zu beantworten, da der Referenzpreis nicht bekannt sei. Des Weiteren sei der Einsatz des hypo-
thetischen Monopolistentests, d.h. eine reine Beschränkung auf die Preisbetrachtung in dynami-
45
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
862
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
5 2007
Geschwärzte Fassung
schen, technologisch innovativen Märkten problematisch. In Fällen, in denen Produkteigenschaf-
ten im Vordergrund stünden, führe die Definition allein über den Preisparameter zu verzerrten
Ergebnissen.
Da seitens der Teilnehmernetzbetreiber überwiegend kein Bedarf für ein Bitstromprodukt ge-
sehen wird, wurde nur vereinzelt auf die Frage eingegangen. … weist darauf hin, dass wegen
seiner Einstufung von ZISP und GATE als Bitstrom eine Beantwortung entfalle. … verneint die
Frage grundsätzlich. Lediglich unter bestimmten Voraussetzungen (Regionen mit hoher End-
kundendichte) sei ein Wechsel zur TAL denkbar. … weist darauf hin, dass eine Beantwortung
abhängig vom Preisgefüge der Vorleistungen insgesamt sei.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Anwendbarkeit wird seitens der ISP darauf hingewiesen, dass
kein Vorleistungsprodukt existiere, welches für einen Vorleistungsnachfrager ein Substitut für
den Bitstrom darstelle. Ein Bitstromprodukt werde daher auch im Fall einer solchen 10% Preis-
erhöhung weiter nachgefragt. Die Frage, sei schon deshalb nicht zu beantworten, da der Refe-
renzpreis nicht bekannt sei.
Marktanalyse
Fragen zum Endkundenmarkt für den Breitbandzugang
Einschätzung der Marktprozesse
28. Welchen Umsatz bzw. Anteil an Ihrem Gesamtumsatz generieren Sie mit Breitbandab-
schlüssen? (Bitte nennen Sie die Umsätze für die Jahre 2002 und 2003). Welchen Umsatz
bzw. Anteil an Ihrem Gesamtumsatz erwarten Sie für die Jahre 2004 und 2005?
Diese Frage wurde nur in wenigen Stellungnahmen beantwortet. Eine Darstellung ist daher nicht
sinnvoll. Die Ermittlung der Umsätze bleibt ohnehin dem Marktanalyseverfahren vorbehalten.
29. Wie bewerten Sie die vorhandenen Angebote? Sehen Sie Bedarf für mehr Preis- und
Qualitätstransparenz?
Verbraucher nennen als Bewertungskriterien Leistungsparameter, Preis, Servicequalität, Eig-
nung, Wirtschaftlichkeit und Flächendeckung. Es wird jedoch auf die quasi monopolistische Stel-
lung des etablierten Betreibers hingewiesen. Alternative Anbieter seien ebenfalls auf die Vorleis-
tungen des etablierten Betreibers angewiesen. In vielen Gebieten gebe es faktisch nur das An-
gebot des etablierten Betreibers. Preistransparenz sei derzeit ausreichend gegeben. Im Bereich
der Qualitätstransparenz gebe es jedoch signifikanten Bedarf. Qualitative Parameter gebe es in
den AGB beispielsweise überhaupt nicht.
30. Welche Anbieter von Breitbandzugängen kommen für Sie in Frage? Nach welchen
Kriterien wählen Sie die Anbieter und deren Angebote aus?
Verbraucher sehen keine echte Auswahlmöglichkeit bei der Anbieterwahl, da technisch und
wirtschaftlich annähernd gleichwertige Anbieter nicht verfügbar seien. Damit beschränke sich die
Auswahl auf die Wahl eines geeigneten Produktes des einen verfügbaren Anbieters. Sollten im
Einzelfall mehrere Angebote bestehen, würden die Angebote technisch und wirtschaftlich vergli-
chen. Wichtig sei dabei neben den Kriterien Preis, Flächendeckung, Servicequalität, Bandbreite,
Verfügbarkeit und Durchsatzgarantien auch die Nachhaltigkeit eines Angebotes bzw. Anbieters.
Fragen nach Marktzutrittsmöglichkeiten
31. Woher kommen Ihre neuen Kunden (z.B. von anderen Breitbandangeboten, Schmal-
bandangeboten etc.)?
46
Bonn, 7. März 2007