abl-05

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 456
PDF herunterladen
A
                                                  Amtsblatt der Bundesnetzagentur

  |
5 2007
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        905

                                              Geschwärzte Fassung



           Anhang 6: Begriffserläuterungen


           ADSL                       Asymmetric Digital Subscriber Line (Asymmetric DSL).Variante
                                      der DSL-Technologie zur Realisierung breitbandiger digitaler
                                      Anschlüsse über das herkömmliche Kupferkabel-Anschlussnetz,
                                      die gleichzeitig sowohl die bidirektionale Übertragung von Daten
                                      mit beiden Verkehrsrichtungen (Downstream und Upstream) als
                                      auch die Übertragung von Sprache im schmalbandigen Bereich
                                      ermöglicht. Downstream und Upstream sind durch unterschiedli-
                                      che Bandbreiten gekennzeichnet.

           ATM                        Asynchronous Transfer Mode. International standardisierte Ü-
                                      bertragungs- und Vermittlungstechnologie. Sie basiert auf der
                                      speichervermittelten, verbindungsorientierten Übertragung der
                                      Nutzdaten in Form adressierter asynchroner Zellen mit einer
                                      festen Länge. Im ATM existieren standardisierte Quality of Servi-
                                      ce- Klassen.

           ATM-Backbone               ist der zellenvermittelnde Teil eines Verbindungsnetzes, das als
                                      Netz höherer Netzebene nachgeordnete lokale und regionale
                                      Netze miteinander verbindet und welches Reservierungen von
                                      Kapazitäten mit festen Zuordnungen ermöglicht und die Einhal-
                                      tung bestimmter Quality of Service Parameter garantieren kann.

           BB-RAR                     Broadband Remote Access Router. Der BB-RAR bildet den
                                      Netzübergang von ATM-Konzentrationsnetz zum IP-Backbone.
                                      Er übernimmt u.a., im Sinne einer Gateway-Funktionalität, die
                                      „Dekodierung“ der über das ATM-Konzentratorsnetz zugeführten
                                      Verkehre und deren Weiterleitung auf Basis des IP-Protokolls in
                                      das IP-Backbone.

           BRAS                       Broadband Remote Access Server. Gleiche Funktionalität wie
                                      BB-RAR.

           Breitband POP              Broadband Point of Presence. Einwahlpunkt in breitbandige Net-
                                      ze i.d.R. IP-Netze (wie beispielsweise das Internet). Am POP
                                      findet die Verkehrsübergabe zwischen den jeweiligen Zugangs-
                                      netzen und dem IP-Netz statt.

           CBR                        Constant Bitrate. CBR eine eigenständige ATM-Serviceklasse
                                      mit Datendiensten, bei denen die Daten mit einer konstanten
                                      Bitrate übertragen werden, ohne dass eine Fehler- und Fluss-
                                      kontrolle vorgenommen wird. CBR-Dienste sind darüber hinaus
                                      durch feste (garantierte) Zellverzögerungen und Zellverzöge-
                                      rungsschwankungen bzw. -jitter charakterisiert. Zur Anwendung
                                      kommen CBR-Dienste in erster Linie für die Übertragung von
                                      Sprach- und Videoströmen im Echtzeitbetrieb.




                                                                                                             89




Bonn, 7. März 2007
325

A
                                             Amtsblatt der Bundesnetzagentur

906
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       |
                                                                                                          5 2007

                                         Geschwärzte Fassung


      CMTS                       Cable Modem Termination System.
                                 Das CMTS ist eine Komponente für die paketorientierte Kommu-
                                 nikation in Breitband-Kabelnetzen. Sie überführt den im HFC-
                                 Netz erzeugten Verkehr als regionale Schnittstelle in das IP-
                                 Netz.

      dediziert                  physisch oder durch Kanalbildung mittels übertragungstechni-
                                 sche Maßnahmen wie etwa Multiplexing nur einem Teilnehmer
                                 fest zugeordnet

      DiffServ                   Differentiated Services. Konzept zur Realisierung von Quality of
                                 Service (QoS) in IP-Netzen Dabei erfolgt keine Reservierung von
                                 Kapazität für einzelne Verkehrsbeziehungen ("Verbindungen").
                                 Stattdessen werden die Daten nur am Eingang des DiffServ-
                                 Netzes bearbeitet und die QoS-Klassen durch entsprechende
                                 Markierung im Header der Datenpakete festgelegt. Damit kön-
                                 nen die einzelnen Datenströme eines Verkehrsbündels ausei-
                                 nandergehalten und differenziert weiterverarbeitet werden.

      Download                   Datentransfer vom Netz zum Kunden

      Downstream                 Dt. Vorwärtsrichtung/- kanal. Verkehrsrichtung bzw. Datenkanal
                                 vom Netz zum Kunden.

      DSL                        Digital Subscriber Line. Auch mit xDSL bezeichnete technische
                                 Konzepte für breitbandige digitale Datenübertragungen über das
                                 herkömmliche Kupferkabel-Anschlussnetz.

      DSLAM                      Digital Subscriber Line Access Multiplexer. In der xDSL-
                                 Technologie eine in den Anschlussknoten (Vermittlungsstellen)
                                 eingesetzte Netzkomponente zur Konzentration mehrerer xDSL-
                                 Verbindungen.

      Entbündelt                 1.     aus technischer Sicht: ohne vorgeschaltete Übertra-
                                    gungs- (bzw. Vermittlungstechnik)
                                 2.     aus kommerzieller Sicht: ohne Koppelung mit weiteren
                                    Leistungen bzw. Produkten

      FTTH                       Fiber to the Home. Glasfaseranschlusstechnik, bei der die Glas-
                                 faser von der Teilnehmervermittlungsstelle bis direkt ins Haus
                                 bzw. die Wohnung des Teilnehmers reicht.

      HFC                        Hybrid Fiber Copper. Auch mit "Hybrid Fiber Coax (HFC)" be-
                                 zeichnete Technologie breitbandiger Kommunikationsnetze die
                                 Teilnehmeranschlüsse über Glasfaser- und Kupfer-
                                 Koaxialsegmente realisiert.

      HVt                        Hauptverteiler. Netzseitige Abschlusseinrichtung des Teilneh-
                                 meranschlussnetzes.




                                                                                                           90




                                                                                                        Bonn, 7. März 2007
326

A
                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

  |
5 2007
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        907

                                                 Geschwärzte Fassung


           Internet                      bezeichnet das nicht gemeinsam verwaltete öffentliche Netz, das
                                         aus einer Vielzahl zusammengeschalteter Rechner und/oder
                                         Teilnetze besteht, welche Protokolle aus der Familie der Internet
                                         Protokolle (IP) benutzen.

           IntServ                       Integrated Services. Konzept zur Realisierung von Ende-zu-
                                         Ende-QoS-Anforderungen (Quality of Service) in IP-basierten
                                         Netzen. Dazu werden Ressourcen zur Behandlung von Paketen
                                         explizit reserviert, wobei bei jedem Paket (oder jedem Paket-
                                         fluss) überprüft wird, ob die vorhandenen Ressourcen ausrei-
                                         chend sind und das Paket sofort bearbeitet werden kann, oder
                                         ob die Ressourcen nicht ausreichend und das Paket deshalb
                                         blockiert wird. Dabei wird zunächst ein Pfad über die Router im
                                         Netz aufgebaut und anschließend eine entsprechende Kapazität
                                         reserviert.

           IP                            Internet Protocol. Ein bedeutendes Protokoll der TCP/IP-
                                         Protokollfamilie der Vermittlungsschicht (entsprechend Schicht 3
                                         des OSI-Referenzmodells), das für die Datenübertragung im
                                         Internet entwickelt wurde. Die Aufgabe des Internet-Protokolls
                                         besteht darin, Datenpakete von einem Sender in einem Netz
                                         bzw. über mehrere Netze hinweg zu einem Empfänger zu trans-
                                         portieren. Die Übertragung ist paketorientiert, verbindungslos
                                         und nicht garantiert.

           IP-Backbone                   ist der vermittelnde Teil eines Verbindungsnetzes, der als Netz
                                         höherer Ebene nachgeordnete lokale und regionale Netze mit-
                                         einander verbindet und in dem die Signalübertragung auf Basis
                                         von Protokollen aus der Familie der Internet Protokolle erfolgt.

           IP-Telefonie                  Übermittlung (Transport) von Sprache, Fax und vergleichbarer
                                         Dienste (Applikationen) die teilweise oder vollständig über pa-
                                         ketvermittelnde Netze erfolgt und auf Internet Protokollen ba-
                                         siert.

           ISIS                          Integriertes System auf optischer Basis zur Bereitstellung der
                                         Netzinfrastruktur im Teilnehmeranschlussnetz. Eine Form hybri-
                                         der Teilnehmeranschlusssysteme (HYTAS), die Glasfaser- und
                                         Kupferleitungen in einer Teilnehmeranschlussleitung vereinen.

           Kernnetz                      = Backbone

           Kupferdoppelader              Zwei Kupferdrähte

           Kupferdoppelader 4 Draht Zwei Kupferdoppeladern

           KVz                           Kabelverzweiger. Rangiereinrichtung, in der Hauptkabel mit Ver-
                                         zweigerkabel verbunden werden.




                                                                                                                91




Bonn, 7. März 2007
327

A
                                              Amtsblatt der Bundesnetzagentur

908
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         |
                                                                                                           5 2007

                                       Geschwärzte Fassung


      Line Sharing             Die Teilnehmeranschlussleitung, in Form der Kupferdoppelader,
                               wird in mehrere Frequenzbereiche unterteilt. Damit kann z.B. der
                               (schmalbandige) Frequenzbereich vom eigentlichen Bereitsteller
                               der Teilnehmeranschlussleitung weiter zum Angebot von
                               Sprachübertragung genutzt werden, während der den Zugang
                               erhaltende Wettbewerber den oberen (breitbandigen) Frequenz-
                               bereich für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Inter-
                               netzugänge auf Basis der DSL-Technologie) für den Endkunden
                               bereitstellt.

      Managed IP-Backbone      bezeichnet im Gegensatz zu dem Internet Netze, in denen der
                               Netzbetreiber Einfluss auf die Übertragungs-, Vermittlungs- und
                               Verkehrsgüte ausübt.

      MPLS                     Multiprotocol Label Switching. MPLS erlaubt die Realisierung
                               von Quality of Service in IP-Netzen indem für bestimmte Dienste
                               dedizierte Pfade (sogenannte Label Switched Path) definiert und
                               eingestellt werden. Den Datenpaketen wird bei Eintritt ins MPLS-
                               Netz über eine entspreche Markierung im Header (Label) der
                               jeweilige Weg vorgegeben. Das Routing der Pakete erfolgt nicht,
                               wie üblich, anhand der IP-Adresse sondern nur anhand des La-
                               bels.

      OLT                      Optical Line Termination. Die OLT ist die netzseitige Schnittstelle
                               des optischen Teils des Zugangsnetzes. Die OLT hat als opti-
                               scher Leitungsabschluss die Aufgabe der optisch-elektrischen
                               bzw. der elektrisch-optischen Signalwandlung. Ein solcher O/E-
                               Wandler bildet den Anschlusspunkt zwischen der
                               Vermittlungsstelle und dem Glasfaser- bzw. hybriden Anschluss-
                               netz.

      ONU                      Optical Network Unit. Teilnehmerseitiger optischer Netzab-
                               schluss eines optischen Anschlussnetzes. Bei einer hybriden
                               Teilnehmeranschlussleitung stellt er die Schnittstelle von Glasfa-
                               ser- und Kupferkabel dar, an der optische in elektrische Signale
                               umgewandelt werden.

      OPAL                     Optisches Anschlussleitungssystem. Eine Form hybrider Teil-
                               nehmeranschlusssysteme (HYTAS), die Glasfaser- und Kupfer-
                               leitungen in einer Teilnehmeranschlussleitung vereinen.

      PLC                      Powerline Communication. Übertragungstechnik, bei der das
                               Stromnetz als Zugangsnetz zum Endkunden genutzt wird.

      PMP                      Point-to-Multipoint-Richtfunk, dt. Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk.
                               Allgemein für breitbandig ausgelegte Richtfunksysteme, die von
                               einem zentralen Standort über eine oder mehrere Antennen
                               Verbindungen zu mehreren Gegenstellen (Multipoint) unterhal-
                               ten. PMP wird z.B. bei der Realisierung von drahtlose Teilneh-
                               merzugangsnetze (Wireless Local Loop, WLL) genutzt.




                                                                                                          92




                                                                                                         Bonn, 7. März 2007
328

A
                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur

  |
5 2007
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                            – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        909

                                             Geschwärzte Fassung


          Router                     sind „Vermittlungseinheiten“ in IP-basierten Netzen d.h. sie ar-
                                     beiten auf der Vermittlungsschicht (Schicht 3) des OSI-
                                     Referenzmodells.

          SDSL                       Symmetric Digital Subscriber Line (Symmetric DSL). Technische
                                     Kategorie der breitbandigen digitalen Anschlusstechnologie DSL
                                     mit gleichen Bandbreiten in den beiden Verkehrsrichtungen.

          Splitter                   aktive Netzkomponente zur Trennung von Breitband- (DSL) und
                                     Schmalbandsignal (ISDN).

          TAE                        Teilnehmeranschlusseinheit. Kundenseitiger Abschlusspunkt des
                                     Teinehmeranschlussnetzes, d.h. Anschlusspunkt in den Räum-
                                     lichkeiten des Enkunden, an den das Endgerät angeschlossen
                                     wird.

          TAL                        Teilnehmeranschlussleitung. Die Verbindung, mit der der teil-
                                     nehmerseitige Netzabschlusspunkt (TAE) mit dem Hauptverteiler
                                     oder einer gleichwertigen Einrichtung in öffentlichen Telefonnet-
                                     zen verbunden wird. Bei dieser Verbindung handelt es sich um
                                     eine (physisch oder durch übertragungstechnische Maßnahmen
                                     wie etwa Multiplexing) nur einem Teilnehmer fest zugeordnete
                                     Leitung.

          Teilnehmeranschluss        Als Teilnehmeranschluss wird das Gesamtsystem von Teilneh-
                                     meranschlussleitung und Vermittlungsstellenzugang verstanden,
                                     das einem Teilnehmer individuell zur Verfügung steht, um Ver-
                                     bindungen herzustellen und zu betreiben.

          TVSt                       Teilnehmervermittlungsstelle. Vermittlungsknoten der untersten
                                     Ebene im öffentlichen Telefonnetz, an der die Teilnehmeran-
                                     schlussleitung angeschaltet ist und über die die Verbindung zur
                                     nächsten Vermittlungsstelle oder zu einem Endkunden im glei-
                                     chen Ortsnetz hergestellt wird.

          UBR                        Unspecified Bit Rate. Es handelt es sich um eine vom ATM-
                                     Forum definierte Serviceklasse, die keine bestimmte Bandbreite,
                                     keine festen Zellverzögerungen und Zellverzögerungsschwan-
                                     kungen bzw. -jitter garantiert. Garantiert wird außerdem nicht die
                                     erfolgreiche Zustellung von Datenpaketen.

          Upload                     Datentransfer vom Kunden ins Netz

          Upstream                   Dt. Rückwärtsrichtung/- kanal. Verkehrsrichtung bzw. Datenka-
                                     nal vom Kunden zum Netz.




                                                                                                              93



Bonn, 7. März 2007
329

A
                                         Amtsblatt der Bundesnetzagentur

910
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       |
                                                                                                      5 2007

                                    Geschwärzte Fassung


      VBR                   Variable Bitrate. Bezeichnung für Anwendungen, Schnittstellen
                            oder Übertragungen mit diskontinuierlichem Datenaufkommen
                            bzw. variabler Übertragungsgeschwindigkeit (Bitrate). Bei der
                            Klassifikation der ATM-Dienste bildet VBR, differenziert in rt-VBR
                            (Realtime-VBR) und nrt-VBR (Non-Realtime-VBR) eine eigen-
                            ständige Dienstklasse.
                            RT-VBR-Dienste unterstützen Anwendungen mit strenger Echt-
                            zeitanforderung und garantieren feste Zellverzögerungen und
                            Zellverzögerungsschwankungen bzw. -jitter (Cell Delay Variati-
                            on, CDV), wobei die Datenquelle Zellen mit variabler Geschwin-
                            digkeit (variabler Bitrate) in festgelegten Grenzen senden kann.
                            Dienste dieser Klasse kommen in erster Linie für Sprach- und
                            Videoübertragung in Betracht.
                            NRT-VBR-Dienste garantieren hingegen keine festen Zellverzö-
                            gerungen und Zellverzögerungsschwankungen; auch hier kann
                            die Datenquelle Zellen mit variabler Geschwindigkeit (variabler
                            Bitrate) senden. Diese Dienste lassen sich beispielsweise für
                            multimediale E-Mails nutzen.

      VoIP                  Voice over Internet Protocol. Synonym zu IP-Telefonie

      VPN                   Virtual Private Network, dt. Virtuelles Privates Netz. Allgemein
                            höherschichtiger Kommunikationsdienst eines öffentlichen oder
                            verwalteten Netzes zur Realisierung geschlossener Unterneh-
                            mensnetze.

      WiMAX                 WiMax ist eine drahtlose Technologie für die Hochgeschwindig-
                            keitsübertragung im Zugangsnetz. WiMax ist eine Fortentwick-
                            lung der Funk-LANs und basiert auf der A-Version des Stan-
                            dards 802.16 und zeichnet sich durch eine Übertragungsge-
                            schwindigkeit von bis zu 74 Mbit/s aus, bei einer Reichweite von
                            bis zu 50 km.

      WLAN                  Wireless Local Area Network. Ist ein vollständig oder teilweise
                            drahtlos aufgebautes LAN-System, das an Stelle eines Kabels
                            elektromagnetische oder optische Funkübertragungen einsetzt.
                            WLAN setzen i.d.R. auf breitbandigen TK-Festanschlüssen (z.B.
                            DSL, Glasfaser) auf. Primäre Vorteile sind die schnelle und kos-
                            tengünstige Installation sowie die quasistationäre Nutzung von
                            Endgeräten.

      WLL                   Wireless Local Loop. Drahtloser Teilnehmeranschluss an eine
                            Teilnehmervermittlungsstelle.




                                                                                                      94



                                                                                                    Bonn, 7. März 2007
330

A
                                                           Amtsblatt der Bundesnetzagentur

  |
5 2007
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        911

                                                          Geschwärzte Fassung


             Anhang 7:         OSI-Schichten Modell

             Dieses von dem internationalen Standardisierungsgremium der ISO entwickelte Architektur-
             modell für offene Kommunikationssysteme (OSI Referenzmodell) gliedert die notwendigen
             Funktionen in einer hierarchischen Schichtenstruktur. Es hat auf die Gestaltung von Daten-
             endsystemen und Datennetzen großen Einfluss. Alle modernen Kommunikationsnetze orien-
             tieren sich an den Prinzipien und Festlegungen dieses Modells. 11

             ISO-Referenzmodell OSI (Open Systems Interconnection)

                             Anwendungsschicht (application layer)                                        Daten


                             Darstellungsschicht (presentation layer)                                  HD Daten


                             Sitzungsschicht (session layer)                                      HS      Daten


                             Transportschicht (transport layer)                              HT           Daten



                             Vermittlungsschicht (network layer)                        HV                Daten


                             Sicherungs- / Verbindungsschicht (link layer)         HS                     Daten


                             Physikalische Schicht (physical layer)                               Bitübertragung




             11
                  Vgl. Gerd Siegmund, Technik der Netze, S. 277

                                                                                                                     95




Bonn, 7. März 2007
331

A
                                                 Amtsblatt der Bundesnetzagentur

912
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       |
                                                                                                              5 2007

                                             Geschwärzte Fassung



      Anhang 8:       Qualitätskriterien


      QoS-Kriterium                                         Erläuterung
      Fast Path                                             Verringerung der Signallaufzeiten durch De-
                                                            aktivierung eines Fehlerkorrekturverfahrens
      Latenz (Cell Transfer Delay)                          Zell-/Paketumlaufzeit
      Jitter (Cell Delay Variation)                         Laufzeitvariationen
      Cell Loss Ratio                                       Zell- bzw. Paketverlustwahrscheinlichkeit
      Cell Error Ratio                                      Zell- bzw Paketfehlerwahrscheinlichkeit
      UBR (Unspecified Bit Rate)                            best effort, ausreichend für e-mail und Datei-
                                                            transfer
      VBR (Variable Bit Rate)                               a) VBR Realtime: Voraussetzung für Echt-
                                                            zeitanwendungen
                                                            b) VBR Non-Realtime: erforderlich für An-
                                                            wendungen, die vollständige Datenübertra-
                                                            gung aber keine Echtzeit erfordern




                                                                                                               96




                                                                                                            Bonn, 7. März 2007
332

A
                                              Amtsblatt der Bundesnetzagentur


  |
5 2007
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   913
Teil B
Mitteilungen der Diensteanbieter
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet,
Diensteanbietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
anderen allgemeinen Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das
Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der Dienste-
anbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetz-
agentur. Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die Diensteanbieter verantwortlich.




Bonn, 7. März 2007
333

A
                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur

914
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                               |
                                                                                                                            5 2007
Mitteilung Nr. 132/2007                                                       gungen auf der Internetseite von 01075 informieren. Die
                                                                              Rechnungsbeträge des Call-by-Call-Angebotes werden in
Allgemeine Geschäftsbedingungen für 01075 Internet by Call
                                                                              der Rechnung des Kunden, die dieser von der Deutsche
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die               Telekom AG oder einem Dritten erhält, mit der Kennzeich-
Nutzung unserer Schmalbanddienste (Analog/ISDN) ohne Anmel-                   nung Internetgebühren oder einer anderen eindeutigen Kenn-
dung.                                                                         zeichnung ausgewiesen.
                                                                       4.3    Die Entgeltforderungen von 01075 werden mit dem Zeitpunkt
1. Geltungsbereich                                                            des Zugangs der Rechnung des Inkassodienstleisters, also
1.1   Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Inan-                         der Deutschen Telekom AG oder eines Dritten, fällig. Die For-
      spruchnahme der Schmalbanddienste der 01075 TELECOM                     derungen sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung zwi-
      GmbH, Am Klingenweg 6a, 65396 Walluf (nachfolgend 01075                 schen der Deutschen Telekom AG und dem Kunden gemein-
      genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines                   sam mit der Forderung der Deutschen Telekom AG zu
      minutenbasierten Internetzugangs (Call-by-Call-Angebot).                begleichen; Entsprechendes gilt, wenn Abrechnung und
      Die Nutzungsgebühr wird pro Taktungseinheit berechnet.                  Inkasso von einem Dritten vorgenommen werden.

1.2   Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen           4.4    Für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden ist 01075
      (AGB) und die jeweils aktuelle Preisliste kann der Kunde auf            berechtigt, den Zugang des Kunden zum Internet ganz oder
      den Webseiten von 01075 (z.B. www.01075.com) sowie in                   teilweise zu unterbinden. Die Geltendmachung weiterer
      den Geschäftsräumen von 01075 einsehen und darüber hin-                 Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 01075 ausdrück-
      aus bei 01075 anfordern. Die Allgemeinen Geschäftsbedin-                lich vorbehalten.
      gungen werden zudem im Amtsblatt der Bundesnetzagentur
      veröffentlicht.                                                  5. Pflichten des Kunden
1.3   01075 behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen               5.1    Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von 01075 nur in
      Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste jederzeit für die             Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen
      Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden               Bestimmungen zu nutzen, insbesondere
      wie in Ziffer 1.2 beschrieben veröffentlicht. Mit der ansch-
                                                                              •   keine Einrichtung zu benutzen oder Anwendung auszu-
      ließenden Nutzung von Diensten von 01075 nach diesem
                                                                                  führen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder
      Vertrag stimmt der Kunde der Änderung zu. Dem Kunden
                                                                                  logischen Struktur des Angebots oder Netzes von 01075
      wird empfohlen, die Webseiten von 01075 (z.B.
                                                                                  oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen
      www.01075.com) als Startseite für den Internetzugang einzu-
                                                                                  kann;
      richten und sich regelmäßig und idealerweise vor jeder Ein-
      wahl über 01075 über die aktuellen Allgemeinen Geschäfts-               •   nur Endeinrichtungen anzuschließen, deren Verwendung
      bedingungen und Preise auf den Webseiten von 01075 zu                       in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland
      informieren..                                                               zulässig ist;
1.4   Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen.                 •   die persönliche Zugangskennung und das persönliche
                                                                                  Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzube-
                                                                                  wahren;
2. Vertragsschluss
                                                                              •   die Rechte Dritter zum Schutz geistigen Eigentums, ins-
2.1   Der Kunde kann den Internetzugang von 01075 nur im offe-
                                                                                  besondere Urheberrechte, nicht zu verletzen;
      nen Internet-by-Call ohne Anmeldung nutzen.
                                                                              •   keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu spei-
2.2   Das Vertragsverhältnis kommt mit der Einwahl in das Internet
                                                                                  chern, online oder offline zugänglich zu machen, zu über-
      über den Internetzugang von 01075 sowie der Leistungs-
                                                                                  mitteln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuwei-
      bereitstellung seitens 01075 zustande. Mit der Nutzung des
                                                                                  sen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen
      Internetzugangs akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen
                                                                                  (Hyperlinks), die pornographische Schriften im Sinne von
      Geschäftsbedingungen als Grundlage des Vertragverhältnis-
                                                                                  § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne
      ses.
                                                                                  der §§ 1, 6, 21 GjSM darstellen, die im Sinne der §§ 86,
2.3   Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit jeder Neuein-                   131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrli-
      wahl ein neues Vertragsverhältnis zustande kommt, für wel-                  chen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine
      ches dementsprechend neue Allgemeine Geschäftsbedin-                        terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffor-
      gungen und Preise gelten können. 01075 empfiehlt seinen                     dern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen
      Kunden daher regelmäßig und idealerweise vor jeder Einwahl                  von 01075 schädigen oder sonstige rechts- und sitten-
      über 01075 die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingun-                     widrige Inhalte enthalten;
      gen und die aktuelle Preisliste auf den Webseiten von 01075
                                                                              •   den Internetzugang der 01075 und/oder die (optionale)
      (z.B. www.01075.com) einzusehen (vgl. auch Ziffer 1.3).
                                                                                  E-Mail-Leistung nicht für die Versendung von Kettenbrie-
                                                                                  fen, Junk-Mail, Spamming-Mail oder anderer nicht ange-
3. Leistungen von 01075                                                           forderter E-Mail-Massenversendungen zu nutzen.
01075 ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Internet im Rah-            5.2    01075 ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das
men seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten. 01075                 einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit
stellt dem Kunden eine User-ID, ein Zugangspasswort sowie eine                ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
Einwahltelefonnummer zur Verfügung.
                                                                       5.3    Der Kunde hat 01075 den aus einer Pflichtverletzung resultie-
4. Entgelte                                                                   renden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen
4.1   Für die Inanspruchnahme der Leistungen von 01075 hat der                nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt 01075 von allen Nach-
      Kunde die Entgelte zu entrichten, die sich aus der jeweiligen           teilen frei, die 01075 aufgrund der Inanspruchnahme durch
      gültigen Preisliste und Produktseite ergeben. In diesem                 Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden entste-
      Zusammenhang weist 01075 ausdrücklich darauf hin, dass                  hen. Die Freistellungspflicht schließt angemessene Kosten
      sich Entgelte und/oder Einwahlkennungen jederzeit ändern                der Rechtsverteidigung ein.
      können (siehe dazu auch Ziffer 1.3 und Ziffer 2.3).
                                                                       6. Verantwortlichkeit für Inhalte
4.2   Abrechnung und Inkasso sämtlicher Entgelte erfolgen durch
      die Deutsche Telekom AG oder einen Dritten. In letzterem Fall    6.1    Der Kunde ist sowohl für die Inhalte der von ihm möglicher-
      wird 01075 den Kunden vorab über die Identität des Dritten              weise erstellten Homepage und/oder des persönlichen
      und die dann geltenden Abrechnungs- und Inkassobedin-                   Homepage-Verzeichnisses und der von ihm versandten



                                                                                                                         Bonn, 7. März 2007
334

Zur nächsten Seite