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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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VBR Variable Bitrate. Bezeichnung für Anwendungen, Schnittstellen
oder Übertragungen mit diskontinuierlichem Datenaufkommen
bzw. variabler Übertragungsgeschwindigkeit (Bitrate). Bei der
Klassifikation der ATM-Dienste bildet VBR, differenziert in rt-VBR
(Realtime-VBR) und nrt-VBR (Non-Realtime-VBR) eine eigen-
ständige Dienstklasse.
RT-VBR-Dienste unterstützen Anwendungen mit strenger Echt-
zeitanforderung und garantieren feste Zellverzögerungen und
Zellverzögerungsschwankungen bzw. -jitter (Cell Delay Variati-
on, CDV), wobei die Datenquelle Zellen mit variabler Geschwin-
digkeit (variabler Bitrate) in festgelegten Grenzen senden kann.
Dienste dieser Klasse kommen in erster Linie für Sprach- und
Videoübertragung in Betracht.
NRT-VBR-Dienste garantieren hingegen keine festen Zellverzö-
gerungen und Zellverzögerungsschwankungen; auch hier kann
die Datenquelle Zellen mit variabler Geschwindigkeit (variabler
Bitrate) senden. Diese Dienste lassen sich beispielsweise für
multimediale E-Mails nutzen.
VoIP Voice over Internet Protocol. Synonym zu IP-Telefonie
VPN Virtual Private Network, dt. Virtuelles Privates Netz. Allgemein
höherschichtiger Kommunikationsdienst eines öffentlichen oder
verwalteten Netzes zur Realisierung geschlossener Unterneh-
mensnetze.
WiMAX WiMax ist eine drahtlose Technologie für die Hochgeschwindig-
keitsübertragung im Zugangsnetz. WiMax ist eine Fortentwick-
lung der Funk-LANs und basiert auf der A-Version des Stan-
dards 802.16 und zeichnet sich durch eine Übertragungsge-
schwindigkeit von bis zu 74 Mbit/s aus, bei einer Reichweite von
bis zu 50 km.
WLAN Wireless Local Area Network. Ist ein vollständig oder teilweise
drahtlos aufgebautes LAN-System, das an Stelle eines Kabels
elektromagnetische oder optische Funkübertragungen einsetzt.
WLAN setzen i.d.R. auf breitbandigen TK-Festanschlüssen (z.B.
DSL, Glasfaser) auf. Primäre Vorteile sind die schnelle und kos-
tengünstige Installation sowie die quasistationäre Nutzung von
Endgeräten.
WLL Wireless Local Loop. Drahtloser Teilnehmeranschluss an eine
Teilnehmervermittlungsstelle.
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Anhang 7: OSI-Schichten Modell
Dieses von dem internationalen Standardisierungsgremium der ISO entwickelte Architektur-
modell für offene Kommunikationssysteme (OSI Referenzmodell) gliedert die notwendigen
Funktionen in einer hierarchischen Schichtenstruktur. Es hat auf die Gestaltung von Daten-
endsystemen und Datennetzen großen Einfluss. Alle modernen Kommunikationsnetze orien-
tieren sich an den Prinzipien und Festlegungen dieses Modells. 11
ISO-Referenzmodell OSI (Open Systems Interconnection)
Anwendungsschicht (application layer) Daten
Darstellungsschicht (presentation layer) HD Daten
Sitzungsschicht (session layer) HS Daten
Transportschicht (transport layer) HT Daten
Vermittlungsschicht (network layer) HV Daten
Sicherungs- / Verbindungsschicht (link layer) HS Daten
Physikalische Schicht (physical layer) Bitübertragung
11
Vgl. Gerd Siegmund, Technik der Netze, S. 277
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Anhang 8: Qualitätskriterien
QoS-Kriterium Erläuterung
Fast Path Verringerung der Signallaufzeiten durch De-
aktivierung eines Fehlerkorrekturverfahrens
Latenz (Cell Transfer Delay) Zell-/Paketumlaufzeit
Jitter (Cell Delay Variation) Laufzeitvariationen
Cell Loss Ratio Zell- bzw. Paketverlustwahrscheinlichkeit
Cell Error Ratio Zell- bzw Paketfehlerwahrscheinlichkeit
UBR (Unspecified Bit Rate) best effort, ausreichend für e-mail und Datei-
transfer
VBR (Variable Bit Rate) a) VBR Realtime: Voraussetzung für Echt-
zeitanwendungen
b) VBR Non-Realtime: erforderlich für An-
wendungen, die vollständige Datenübertra-
gung aber keine Echtzeit erfordern
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Teil B
Mitteilungen der Diensteanbieter
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet,
Diensteanbietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
anderen allgemeinen Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das
Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der Dienste-
anbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetz-
agentur. Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die Diensteanbieter verantwortlich.
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Mitteilung Nr. 132/2007 gungen auf der Internetseite von 01075 informieren. Die
Rechnungsbeträge des Call-by-Call-Angebotes werden in
Allgemeine Geschäftsbedingungen für 01075 Internet by Call
der Rechnung des Kunden, die dieser von der Deutsche
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Telekom AG oder einem Dritten erhält, mit der Kennzeich-
Nutzung unserer Schmalbanddienste (Analog/ISDN) ohne Anmel- nung Internetgebühren oder einer anderen eindeutigen Kenn-
dung. zeichnung ausgewiesen.
4.3 Die Entgeltforderungen von 01075 werden mit dem Zeitpunkt
1. Geltungsbereich des Zugangs der Rechnung des Inkassodienstleisters, also
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Inan- der Deutschen Telekom AG oder eines Dritten, fällig. Die For-
spruchnahme der Schmalbanddienste der 01075 TELECOM derungen sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung zwi-
GmbH, Am Klingenweg 6a, 65396 Walluf (nachfolgend 01075 schen der Deutschen Telekom AG und dem Kunden gemein-
genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines sam mit der Forderung der Deutschen Telekom AG zu
minutenbasierten Internetzugangs (Call-by-Call-Angebot). begleichen; Entsprechendes gilt, wenn Abrechnung und
Die Nutzungsgebühr wird pro Taktungseinheit berechnet. Inkasso von einem Dritten vorgenommen werden.
1.2 Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen 4.4 Für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden ist 01075
(AGB) und die jeweils aktuelle Preisliste kann der Kunde auf berechtigt, den Zugang des Kunden zum Internet ganz oder
den Webseiten von 01075 (z.B. www.01075.com) sowie in teilweise zu unterbinden. Die Geltendmachung weiterer
den Geschäftsräumen von 01075 einsehen und darüber hin- Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 01075 ausdrück-
aus bei 01075 anfordern. Die Allgemeinen Geschäftsbedin- lich vorbehalten.
gungen werden zudem im Amtsblatt der Bundesnetzagentur
veröffentlicht. 5. Pflichten des Kunden
1.3 01075 behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen 5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von 01075 nur in
Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste jederzeit für die Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen
Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden Bestimmungen zu nutzen, insbesondere
wie in Ziffer 1.2 beschrieben veröffentlicht. Mit der ansch-
• keine Einrichtung zu benutzen oder Anwendung auszu-
ließenden Nutzung von Diensten von 01075 nach diesem
führen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder
Vertrag stimmt der Kunde der Änderung zu. Dem Kunden
logischen Struktur des Angebots oder Netzes von 01075
wird empfohlen, die Webseiten von 01075 (z.B.
oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen
www.01075.com) als Startseite für den Internetzugang einzu-
kann;
richten und sich regelmäßig und idealerweise vor jeder Ein-
wahl über 01075 über die aktuellen Allgemeinen Geschäfts- • nur Endeinrichtungen anzuschließen, deren Verwendung
bedingungen und Preise auf den Webseiten von 01075 zu in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland
informieren.. zulässig ist;
1.4 Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen. • die persönliche Zugangskennung und das persönliche
Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzube-
wahren;
2. Vertragsschluss
• die Rechte Dritter zum Schutz geistigen Eigentums, ins-
2.1 Der Kunde kann den Internetzugang von 01075 nur im offe-
besondere Urheberrechte, nicht zu verletzen;
nen Internet-by-Call ohne Anmeldung nutzen.
• keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu spei-
2.2 Das Vertragsverhältnis kommt mit der Einwahl in das Internet
chern, online oder offline zugänglich zu machen, zu über-
über den Internetzugang von 01075 sowie der Leistungs-
mitteln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuwei-
bereitstellung seitens 01075 zustande. Mit der Nutzung des
sen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen
Internetzugangs akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen
(Hyperlinks), die pornographische Schriften im Sinne von
Geschäftsbedingungen als Grundlage des Vertragverhältnis-
§ 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne
ses.
der §§ 1, 6, 21 GjSM darstellen, die im Sinne der §§ 86,
2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit jeder Neuein- 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrli-
wahl ein neues Vertragsverhältnis zustande kommt, für wel- chen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine
ches dementsprechend neue Allgemeine Geschäftsbedin- terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffor-
gungen und Preise gelten können. 01075 empfiehlt seinen dern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen
Kunden daher regelmäßig und idealerweise vor jeder Einwahl von 01075 schädigen oder sonstige rechts- und sitten-
über 01075 die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingun- widrige Inhalte enthalten;
gen und die aktuelle Preisliste auf den Webseiten von 01075
• den Internetzugang der 01075 und/oder die (optionale)
(z.B. www.01075.com) einzusehen (vgl. auch Ziffer 1.3).
E-Mail-Leistung nicht für die Versendung von Kettenbrie-
fen, Junk-Mail, Spamming-Mail oder anderer nicht ange-
3. Leistungen von 01075 forderter E-Mail-Massenversendungen zu nutzen.
01075 ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Internet im Rah- 5.2 01075 ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das
men seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten. 01075 einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit
stellt dem Kunden eine User-ID, ein Zugangspasswort sowie eine ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
Einwahltelefonnummer zur Verfügung.
5.3 Der Kunde hat 01075 den aus einer Pflichtverletzung resultie-
4. Entgelte renden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen
4.1 Für die Inanspruchnahme der Leistungen von 01075 hat der nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt 01075 von allen Nach-
Kunde die Entgelte zu entrichten, die sich aus der jeweiligen teilen frei, die 01075 aufgrund der Inanspruchnahme durch
gültigen Preisliste und Produktseite ergeben. In diesem Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden entste-
Zusammenhang weist 01075 ausdrücklich darauf hin, dass hen. Die Freistellungspflicht schließt angemessene Kosten
sich Entgelte und/oder Einwahlkennungen jederzeit ändern der Rechtsverteidigung ein.
können (siehe dazu auch Ziffer 1.3 und Ziffer 2.3).
6. Verantwortlichkeit für Inhalte
4.2 Abrechnung und Inkasso sämtlicher Entgelte erfolgen durch
die Deutsche Telekom AG oder einen Dritten. In letzterem Fall 6.1 Der Kunde ist sowohl für die Inhalte der von ihm möglicher-
wird 01075 den Kunden vorab über die Identität des Dritten weise erstellten Homepage und/oder des persönlichen
und die dann geltenden Abrechnungs- und Inkassobedin- Homepage-Verzeichnisses und der von ihm versandten
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E-Mails als auch der von 01075 für den Kunden empfange- b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet 01075 in Höhe des typischen
nen bzw. gespeicherten E-Mails verantwortlich. Für empfan- und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
gene E-Mails gilt dies, soweit der Kunde von diesen Kenntnis
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht,
erlangt hat oder erlangen musste.
dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist
6.2 Inhalte, auf die der Kunde im Rahmen des ihm von 01075 (Kardinalpflicht), haftet 01075 in Höhe des bei Vertragsab-
bereitgestellten Zugangs zum Internet Zugriff erhält, unterlie- schluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im
gen keiner Überprüfung durch 01075. übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausge-
schlossen.
6.3 Ferner prüft 01075 grundsätzlich nicht, ob Inhalte Software
(z.B. Viren) enthalten, die geeignet ist, Schäden bei dem Kun- 11.2 Soweit 01075 Telekommunikationsdienstleistungen erbringt,
den oder Dritten zu verursachen. ist die Haftung nach Ziff. 11.1 lit. b) und c) auf einen Höchst-
betrag von € 12.500,00 je Nutzer, höchstens auf einen
7. Nutzung durch Dritte Gesamtbetrag von € 10.000.000,00 gegenüber allen
Geschädigten je Schadensereignis begrenzt. Übersteigen die
7.1 Der Kunde darf die von 01075 erbrachten oder zu erbringen- Ansprüche aller Geschädigten im Rahmen eines Schadens-
den Leistungen Dritten, z.B. durch Weiterverkauf, nur nach ereignisses die Höchstgrenze, werden die Ansprüche der
vorheriger schriftlicher Zustimmung von 01075 zur Verfügung einzelnen Geschädigten im Verhältnis des Gesamtschadens
stellen. zur Höchstgrenze gekürzt.
7.2 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 11.3 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitver-
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 01075 auf schulden wegen einer gegebenenfalls unterbliebenen Siche-
einen Dritten übertragen. rung seiner Daten durch den Kunden anrechnen zu lassen.
7.3 Der Kunde ist auch zur Zahlung der Preise verpflichtet, die Die Haftung für von 01075 fahrlässig verursachte Datenver-
durch die unbefugte Nutzung des Internetzugangs entstan- luste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
den sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die unbefugte Nut- begrenzt.
zung nicht zu vertreten hat, wobei dem Kunden die dies- 10.4 Soweit die Haftung von 01075 ausgeschlossen oder
bezügliche Nachweispflicht obliegt. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 01075.
8. Einwendungsausschluss 10.5 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei
Einwendungen gegen Entgeltforderungen von 01075 sind gegen- Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die
über 01075 oder dem von 01075 beauftragten Inkassodienstleister, gesetzlichen Regelungen.
d.h. der Deutschen Telekom AG oder einem Dritten, innerhalb von
acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform anzuzeigen. 12. Vertragslaufzeit
Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt
die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die Der Vertrag über die Nutzung des offenen Call-by-Call-Zuganges
rechtzeitige Absendung der Einwendung. Der Kunde wird bei Frist- (ohne Anmeldung) wird für die Dauer der jeweiligen Nutzung
beginn auf die Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen. geschlossen.
9. Aufrechnung 13. Schlussbestimmungen
Gegen Ansprüche von 01075 kann der Kunde nur mit unbestrittenen 13.2 01075 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Vertrag an Dritte zu übertragen. In diesem Fall bleibt dem
Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündigen.
10. Datenschutz 13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammen-
hang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten,
10.1 01075 verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent-
Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu
lich-rechtlichen Sondervermögen der Gerichtsbezirk Wies-
wahren.
baden. 13.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der
10.2 01075 darf die vom Kunden erhobenen personenbezogenen Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen
Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausge-
oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit 01075 erhoben schlossen.
wurden, zur Erfüllung des Vertrages verarbeiten und nutzen.
Stand: 01. Februar 2007
01075 übermittelt diese Daten außerdem an Partnerunter-
nehmen (Inkassounternehmen), derer sich 01075 zur Durch- 01075 TELECOM GmbH
führung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages Am Klingenweg 6a
bedient. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des 65396 Walluf
Kunden an andere Dritte erfolgt nicht. www.01075.com
10.3 01075 darf weiterhin die vom Kunden erhobenen personen-
bezogenen Daten für Zwecke der Beratung und für Zwecke
der individuellen Information verarbeiten und nutzen, sofern Mitteilung Nr. 133/2007
der Kunde ausdrücklich darin einwilligt. Hierzu gehören Per-
sonalisierungsdienste, interaktive Kommunikation (Zusen- Preisliste für den Auskunftsdienst der 11899 Auskunft GmbH
dung von E-Mails, Pop-up-Fenster und Produktangeboten), ohne Voranmeldung Stand 01. März 2007
die Bereitstellung gezielter, nutzerindividueller Inhalte und Gemäß den AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11899
Bannerwerbung. Auskunft Service GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten“
wird folgende Preisliste veröffentlicht. Diese gilt klarstellend, soweit
11. Haftung der Kunde keine Voranmeldung ausgeführt hat und/oder den Dienst
von einem nicht angemeldeten Anschluss aus nutzt:
11.1 01075 leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Auf-
wendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus 1. Grundsätze zur Tarifierung
rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuld-
Das Entgelt für die Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes
verhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung),
besteht aus einem einmaligen Leistungsentgelt pro Verbindungs-
nur in folgendem Umfang:
aufbau sowie einem zusätzlichen verbindungszeitabhängigen Ent-
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbe- gelt, das minutengenau nach der Dauer der Verbindung abgerech-
schränkt. net wird.
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Als Verbindungszeit zum Auskunftsdienst gilt ebenfalls die Zeit-
dauer der auf Wunsch des Anrufers eventuell durchgeführten
Weitervermittlung, die jeweils pro angefangene Minute der Weiter-
vermittlung abgerechnet wird. Jede Weitervermittlung wird unter
der vom Anrufer genutzten Auskunftsrufnummer (11899) abge-
rechnet, da dies die Ausgangsverbindung darstellt.
2. Tarife
2. Tarife
Die im Amtsblatt Nr. 24/2006
05/2007 unter der Mitteilung Nr. 449 veröffentlichte Preisliste
für den Auskunftsdienst ändert sich zum 01. März 2007 wie folgt:
11899 – Preisliste für den Auskunftsdienst mit Weitervermittlung
Stand 01. März 2007
Die Preise gelten für die Anwahl der 11899 aus dem deutschen Festnetz.
Leistung Event Gebühr Preis
Preis pro Endpreis pro Preis pro Endpreis pro
Event Event Minute (60/60) Minute (60/60)
ohne MwSt. mit MwSt.3 ohne MwSt. mit MwSt.3
1. Auskunft
Inlandsauskunft - - 1,084 € 1,29 €
Auslandsauskunft 0,8319 € 0,99 € 1,0841 € 1,291 €
Auskunft pro SMS 0,5798 € 0,69 € entf. entf.
2. Weitervermittlung an
Teilnehmernummern
Inland-Festnetz 0,4118 € 0,49 € 0,04122 € 0,0492 €
(inkl. 5 Min.)
Inland-Mobilfunk - - 0,4118 € 0,49 €
Ausland - - 0,41181 € 0,491 €
0800 Nummern - - 0,4118 € 0,49 €
0180 Nummern - - 0,4118 € 0,49 €
0700 Nummern - - 0,4118 € 0,49 €
3. Weitervermittlung an
Zusatzdienste
Apotheken-Notdienst - - 0,4118 € 0,49 €
Hotel Dienst - - 0,4118 € 0,49 €
11899 TECLINE 2,5126 € 2,99 €
11899 eigene
und fremde - - 1,0000 € 1,19 €
telefonische
Informationsdienste,
sofern nicht gesondert
ausgewiesen
11899
Kundenbetreuung - - 0,000 € 0,000 €
4. SMS-Mehrwertdienste
NEUN-NEUNMALKLUG 0,5798 € 0,69 € entf. entf.
andere SMS-Dienste 0,5798 € 0,69 € entf. entf.
1
Weiterleitung ins Ausland nur vom Festnetz aus
² erst ab der 6. Minute
³ MwSt.-Satz von 19%
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Mitteilung Nr. 134/2007
Die im Amtsblatt 24/2006 unter Mitteilung 451 veröffentlichte Preisliste Arcor-Call by Call ändert sich zum
07.03.2007 wie folgt:
Arcor AG&Co.KG: Preisliste Arcor-Call by Call und sonstige Arcor-Leistungen
A. Verbindungspreise
Der Preis je Verbindung wird nach den Parametern Verbindungsdauer, Entfernungszone (siehe
C.) und Zeitzone berechnet. Der Gesprächspreis errechnet sich aus der Gesprächslänge und
dem für die jeweilige Entfernungs- und Zeitzone geltenden Preis in Euro pro Takt. Die
Abrechnung, erfolgt im 60-Sekunden-Takt, angefangene Takte werden zum jeweiligen vollen
Taktpreis abgerechnet.
Werktags Wochenende
Hauptzeit Nebenzeit Freizeit* Nebenzeit*
Mo.-Fr. Mo.-Fr. Mo.-Fr. Sa.-So. Sa.-So. Sa.-So.
07-19 Uhr 19-21 Uhr 21-07 Uhr 07 - 19 Uhr 19-21 Uhr 21-07 Uhr
Cent/Takt zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl.
MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt MwSt. MwSt
. .
Taktung Ort 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60
Inland Ort 3,78 4,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50
Taktung 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60
Inland Fern 7,73 9,20 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50
Mobilfunk
Vodafone 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50
T-Mobile 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50 20,59 24,50
O2 Germany 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00
E-Plus 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00 24,37 29,00
Ausland** Mo. - So. 0-24 Uhr
Cent / Minute Cent / Minute
zzgl. MwSt. inkl. MwSt.
Topländer 12,61 15,00
Europa 21,01 25,00
International 1 29,41 35,00
International 2 37,06 44,10
International 3 42,31 50,35
International 4 52,90 62,95
International 5 68,76 81,82
International 6 74,49 88,64
International 7 79,34 94,41
International 8 89,92 107,00
International 9 105,78 125,88
International 10 114,15 135,84
International 11 119,89 142,67
* Gilt auch an bundeseinheitlich gesetzlichen Feiertagen
** Für Gespräche in ausländische Mobilfunknetze sowie zu ausländischen Premiumdiensten erhöht sich der
jeweils angegebene Minutenpreis um 25,00 Cent [inkl. Mwst.].
Preisliste Arcor-Call by Call Stand 07. März 2007 Seite 1 von 3
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Alle Preise in Cent je Takt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise, die Nettopreise werden
unter Abzug der Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind kaufmännisch gerundet.
Verbindungen zu Sonderrufnummern werden gemäß der Preisliste Arcor-Sonderrufnummern abgerechnet.
Gespräche von Anschlüssen, die Arcor als Teilnehmernetzbetreiber zur Verfügung stellt oder für
die Arcor dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist, werden nicht nach dieser Preisliste
abgerechnet.
B. Grundsätze der Tarifierung
Grundlage der Tarifierung ist die Entfernung, die zwischen geographischen Messpunkten einzelner
Ortsnetze liegt.
Ein Ortsnetz ist der geographische Bereich des Telefonnetzes, in dem Telefonverbindungen ohne Wahl
einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ausnahme: Ludwigshafen am Rhein und Mannheim
bilden zwei getrennte Ortsnetzbereiche).
Der Netzknoten eines Ortsnetzes wiederum bildet dessen geographischen Messpunkt. Befinden sich in
einem Ortsnetz mehrere Netzknoten, legt Arcor den geographischen Messpunkt mit zentraler Lage
innerhalb des Ortsnetzes als relevanten Messpunkt fest. Die geographischen Messpunkte werden auf
Anfrage mitgeteilt. Im Falle der Aufhebung oder Standortveränderung eines maßgebenden Netzknotens
bleibt der festgelegte Messpunkt unverändert weiter bestehen.
Befinden sich Ortsnetze auf Inseln der Nord- und Ostsee, werden ihnen geographische Messpunkte
anderer Ortsnetze auf dem Festland zugeordnet. Arcor wendet für die Berechnung der Tarif-
entfernungen und deren Rundung ein einheitliches Verfahren an.
C. Entfernungszonen
Inland
Ort Zur Entfernungszone Ort gehören Ortsnetze, in denen Telefonverbindungen ohne
Wahl einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ursprungsortsnetz).
Verbindungen mit den Auskunftsrufnummern 118 XZ bzw. 118X YZ sind keine
Ortsgespräch-Verbindungen, sondern Verbindungen zu Sonderrufnummern.
Fern Die Entfernungszone „Fern“ umfasst alle Ortsnetze außerhalb der
Entfernungszone Ort.
Ausland
Topländer Andorra, Belgien, Dänemark, Färöer, Finnland, Frankreich, Gibraltar,
Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta,
Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden,
Schweiz, Spanien, USA, Vatikanstadt
Europa Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Island, Kroatien, Montenegro,
Polen, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik,
Türkei, Ungarn, Zypern
International 1 Russische Föderation
International 2 Bulgarien, Weißrussland
International 3 Algerien, Estland, Georgien, Israel, Lettland, Libyen, Litauen, Marokko,
Mazedonien, Moldau (Republik), Rumänien, Tunesien, Ukraine
International 4 Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien
International 5 Australien, Hongkong, Japan, Korea (Republik), Taiwan
International 6 Neuseeland, Singapur
International 7 Kasachstan
International 8 Niederländische Antillen, Brasilien, Dominikanische Republik, Mexiko
International 9 Argentinien, Chile, China, Lesotho
International 10 Iran, Kolumbien, Philippinen, Saudi Arabien, Südafrika, Vereinigte Arabische
Emirate
International 11 In der Zone “International 11” sind alle Länder zusammengefasst, die nicht den
oben genannten Zonen zugeordnet sind.
Preisliste Arcor-Call by Call Stand 07. März 2007 Seite 2 von 3
Bonn, 7. März 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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5 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 919
D. Weitere Preise
Mahngebühr (je durch Arcor versandter Mahnung) 2,50 Euro ohne Mwst.1
1
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Arcor durch die Mahnung kein oder ein wesentlich geringerer
Aufwand entstanden ist.
E. Verbindungen zur Rufnummer 0181070010
Cent/Min.
Endpreis inkl. Mwst.
Verbindung aus dem deutschen Festnetz 24 *
Verbindung aus dem Mobilfunknetz gemäß Preisliste des jeweiligen
Mobilfunknetzbetreibers
* Die Berechnung des genannten Entgelts beginnt mit der Verbindung mit einem Kundenbetreuer.
F. Allgemeine Geschäftsbedingungen Leistungsbeschreibungen und Preislisten Arcor AG Co. KG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten für Arcor-Privatkunden-
Produkte sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.arcor.de unter dem Link "AGB"
hinterlegt.
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Bonn, 7. März 2007