abl-07
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1182
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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7 2007
Bonn, 4. April 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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7 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1183
Mitteilung Nr. 229/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 09.02.2007 auf Grund
des Antrages der Südsachsen Netz GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang
werden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses
wirksam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetz-
agentur unverzüglich – im Falle vorgelagerter kostenori-
entiert-regulierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorlie-
gen von deren erstmalig genehmigten Entgelten – die für
ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter
Kosten und/ oder gewälzter Entgelte anzuzeigen und die
Berechnung der Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem
Tenor zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten
und/oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber
enthaltenden Entgelte unverzüglich entsprechend anzu-
passen.
Bonn, 4. April 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1184
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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7 2007
Bonn, 4. April 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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7 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1185
Bonn, 4. April 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1186
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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7 2007
Mitteilung Nr. 230/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig Holstein vom 12.02.2007 auf Grund
des Antrages der Stadtwerke Itzehoe
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang
werden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses
wirksam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetz-
agentur unverzüglich – im Falle vorgelagerter kostenori-
entiert-regulierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorlie-
gen von deren erstmalig genehmigten Entgelten – die für
ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter
Kosten und/ oder gewälzter Entgelte anzuzeigen und die
Berechnung der Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem
Tenor zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/
oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber ent-
haltenden Entgelte unverzüglich entsprechend anzupas-
sen.
Bonn, 4. April 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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7 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1187
Bonn, 4. April 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1188
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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7 2007
Bonn, 4. April 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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7 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1189
Bonn, 4. April 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1190
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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7 2007
Bonn, 4. April 2007
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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7 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1191
Mitteilung Nr. 231/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 14.02.2007 auf Grund des
Antrages der Stadtwerke Peine GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang
werden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses
wirksam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetz-
agentur unverzüglich – im Falle vorgelagerter kostenori-
entiert-regulierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorlie-
gen von deren erstmalig genehmigten Entgelten – die für
ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter
Kosten und/ oder gewälzter Entgelte anzuzeigen und die
Berechnung der Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem
Tenor zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten
und/oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber
enthaltenen Entgelte unverzüglich entsprechend anzu-
passen.
Bonn, 4. April 2007