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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2250                  A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                  |
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Mitteilung Nr. 380/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 07.02.2007 auf Grund des
Antrags der Stadtwerke Bad Sachsa GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
   1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
      gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
      der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung ist vom 01.03.2007 bis zum 31.12.2007
      befristet.
   3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
      Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




      – BK 8-05/193 –




                                                                                                              Bonn, 23. Mai 2007
178

Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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10 2007                   A            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2251
Mitteilung Nr. 381/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.02.2007 auf Grund des
Antrags der Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsge-
sellschaft mbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
   1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
      gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
      der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung ist vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
      befristet.
   3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
      Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




      – BK 8-05/173 –




Bonn, 23. Mai 2007
179

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2252                  A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                  |
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Mitteilung Nr. 382/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 21.02.2007 auf Grund des
Antrags der Stadtwerke Uslar GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
   1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
      gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
      der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung ist vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
      befristet.
   3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
      Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




                                                                                                              Bonn, 23. Mai 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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10 2007                             A                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                                                            2253

      Stadtwerke Uslar GmbH


      1
          zzgl. Umsatzsteuer, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen (KWK und Konzessionsabgabe)
      2
          Entgelte zzgl. Umsatzsteuer

                                                                                                                                                  Jahresleistungspreissystem
                               Leistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung 1                                 Jahresbenutzungsdauer                              Jahresbenutzungsdauer
                                                                                                                              < 2.500 h/a                                       >= 2500 h/a
                                                                                                                Leistungspreis            Arbeitspreis             Leistungspreis           Arbeitspreis
                                                                                                                    € / kWa               Cent / kWh                   € / kWa              Cent / kWh
      Mittelspannung (MS)                                                                                            8,94                    2,59                       63,58                  0,41
      Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)                                                               7,08                    4,86                      123,40                  0,21
      Niederspannung (NS)                                                                                            10,11                   5,03                       89,32                  1,87



                                                                                                                            Jahrespreissystem
          Entnahme ohne Lastgangzählung - Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher Bedarf
                                                                                                                 Grundpreis                 Arbeitspreis
                                                und sonstiger 1
                                                                                                                      €/a                        ct/kWh
      Niederspannung                                                                                                12,00                        6,04




                                                                                                                 Grundpreis                 Arbeitspreis
                                        Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen 1
                                                                                                                     € /a                        ct/kWh
      Mittelspannung (MS)                                                                                            0,00                        2,00
      Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)                                                               0,00                        2,00
      Niederspannung                                                                                                 0,00                        2,00



                          Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen,                        Grundpreis                 Arbeitspreis
                                           z.B. Elektro-Wärmepumpen 1
                                                                                                                     € /a                        ct/kWh
      Mittelspannung (MS)                                                                                            0,00                        2,00
      Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)                                                               0,00                        2,00
      Niederspannung                                                                                                 0,00                        2,00



                                                                                                                     Monatsleistungspreissystem
                               Leistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung 1                          Leistungspreis              Arbeitspreis
                                                                                                                € / kW u. Monat               ct / kWh
      Mittelspannung (MS)                                                                                           10,60                        0,41
      Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)                                                              20,57                        0,21
      Niederspannung (NS)                                                                                           14,89                        1,87



                                                                                                                                          Reservekapazität
                 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung - Netzreservekapazität 2            0 bis 200 h/a           200 h/a bis 400 h/a     400 h/a bis 600 h/a
                                                                                                                    € / kWa                   € / kWa                 € / kWa
      Mittelspannung (MS)                                                                                            24,85                     29,81                   34,78
      Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)                                                               35,41                     42,49                   49,57
      Niederspannung (NS)                                                                                           63,19                        75,83                 88,46



                                                                                                                               Preis je Zähler
                                        Entgelte für Messung und Abrechnung -
                                                                                                                   Messung                  Abrechnung
                                   Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung 2
                                                                                                                      €/a                       €/a
      Mittelspannung (MS)                                                                                           806,00                    450,00
      Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)                                                              436,00                    450,00
      Niederspannung (NS)                                                                                           436,00                    450,00



                                                                                                                               Preis je Zähler
                                       Entgelte für Messung und Abrechnung -
                                                                                                                   Messung                   Abrechung
                                  Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung 2
                                                                                                                     €/a                        €/a
      Wechselstrom-Eintarifzähler                                                                                   14,50                      12,50
      Wechselstrom-Zweitarifzähler                                                                                  29,35                      20,65
      Drehstrom-Eintarifzähler                                                                                      14,50                      12,50
      Drehstrom-Eintarifzähler inkl. Schaltgerät                                                                    29,35                      20,65


                                                                                                                               Blindleistung
                                                Entgelte für Blindleistung 2                                      Induktiv 1                Kapazitiv 1
                                                                                                                   ct/kvarh                  ct/kvarh
                                                                                Grenzen für Entgeltberechnung       >=50%                     >=50%
      Mittelspannung (MS)                                                                                            1,43                      1,43
      Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)                                                               1,43                      1,43
      Niederspannung (NS)                                                                                            1,43                      1,43




     – BK 8-05/214 –




Bonn, 23. Mai 2007
181

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2254                  A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                  |
                                                                                                              10 2007
Mitteilung Nr. 383/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 22.02.2007 auf Grund
des Antrags der Energie und Wasser Wahlstedt/ Bad Segeberg
GmbH & Co. KG
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
   1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
      gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
      der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung ist vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
      befristet.
   3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
      Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




                                                                                                              Bonn, 23. Mai 2007
182

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     |
10 2007              A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                         – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2255




     – BK 8-05/231 –




Bonn, 23. Mai 2007
183

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2256                  A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                  |
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Mitteilung Nr. 384/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 26.02.2007 auf Grund
des Antrags der Heinrich N. Clausen GmbH & Co. KG
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
   1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
      gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
      der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung ist vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
      befristet.
   3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
      Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




      – BK 8-05/229 –




                                                                                                              Bonn, 23. Mai 2007
184

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     |
10 2007                   A            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2257
Mitteilung Nr. 385/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 27.02.2007 auf Grund des Antrags
der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
   1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
      gem. dem Preisblatt (Anlage 1) mit Wirkung zum 01.02.2007
      genehmigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung ist bis zum 31.12.2007 befristet
   3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
      Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




Bonn, 23. Mai 2007
185

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2258          A     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                    – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                |
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  – BK 8-05/330 –




                                                                                            Bonn, 23. Mai 2007
186

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     |
10 2007                   A            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2259
Mitteilung Nr. 386/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 28.12.2007 auf Grund des
Antrags der Stadtwerke Einbeck GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
   1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
      gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
      der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung ist vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
      befristet.
   3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
      Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




Bonn, 23. Mai 2007
187

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