abl-10
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2250 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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10 2007
Mitteilung Nr. 380/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 07.02.2007 auf Grund des
Antrags der Stadtwerke Bad Sachsa GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.03.2007 bis zum 31.12.2007
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
– BK 8-05/193 –
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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10 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2251
Mitteilung Nr. 381/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.02.2007 auf Grund des
Antrags der Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsge-
sellschaft mbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
– BK 8-05/173 –
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2252 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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10 2007
Mitteilung Nr. 382/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 21.02.2007 auf Grund des
Antrags der Stadtwerke Uslar GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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10 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2253
Stadtwerke Uslar GmbH
1
zzgl. Umsatzsteuer, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen (KWK und Konzessionsabgabe)
2
Entgelte zzgl. Umsatzsteuer
Jahresleistungspreissystem
Leistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung 1 Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a >= 2500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
€ / kWa Cent / kWh € / kWa Cent / kWh
Mittelspannung (MS) 8,94 2,59 63,58 0,41
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 7,08 4,86 123,40 0,21
Niederspannung (NS) 10,11 5,03 89,32 1,87
Jahrespreissystem
Entnahme ohne Lastgangzählung - Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher Bedarf
Grundpreis Arbeitspreis
und sonstiger 1
€/a ct/kWh
Niederspannung 12,00 6,04
Grundpreis Arbeitspreis
Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen 1
€ /a ct/kWh
Mittelspannung (MS) 0,00 2,00
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 0,00 2,00
Niederspannung 0,00 2,00
Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, Grundpreis Arbeitspreis
z.B. Elektro-Wärmepumpen 1
€ /a ct/kWh
Mittelspannung (MS) 0,00 2,00
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 0,00 2,00
Niederspannung 0,00 2,00
Monatsleistungspreissystem
Leistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung 1 Leistungspreis Arbeitspreis
€ / kW u. Monat ct / kWh
Mittelspannung (MS) 10,60 0,41
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 20,57 0,21
Niederspannung (NS) 14,89 1,87
Reservekapazität
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung - Netzreservekapazität 2 0 bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a
€ / kWa € / kWa € / kWa
Mittelspannung (MS) 24,85 29,81 34,78
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 35,41 42,49 49,57
Niederspannung (NS) 63,19 75,83 88,46
Preis je Zähler
Entgelte für Messung und Abrechnung -
Messung Abrechnung
Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung 2
€/a €/a
Mittelspannung (MS) 806,00 450,00
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 436,00 450,00
Niederspannung (NS) 436,00 450,00
Preis je Zähler
Entgelte für Messung und Abrechnung -
Messung Abrechung
Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung 2
€/a €/a
Wechselstrom-Eintarifzähler 14,50 12,50
Wechselstrom-Zweitarifzähler 29,35 20,65
Drehstrom-Eintarifzähler 14,50 12,50
Drehstrom-Eintarifzähler inkl. Schaltgerät 29,35 20,65
Blindleistung
Entgelte für Blindleistung 2 Induktiv 1 Kapazitiv 1
ct/kvarh ct/kvarh
Grenzen für Entgeltberechnung >=50% >=50%
Mittelspannung (MS) 1,43 1,43
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 1,43 1,43
Niederspannung (NS) 1,43 1,43
– BK 8-05/214 –
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2254 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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10 2007
Mitteilung Nr. 383/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 22.02.2007 auf Grund
des Antrags der Energie und Wasser Wahlstedt/ Bad Segeberg
GmbH & Co. KG
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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10 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2255
– BK 8-05/231 –
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2256 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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10 2007
Mitteilung Nr. 384/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 26.02.2007 auf Grund
des Antrags der Heinrich N. Clausen GmbH & Co. KG
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
– BK 8-05/229 –
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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10 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2257
Mitteilung Nr. 385/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 27.02.2007 auf Grund des Antrags
der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
gem. dem Preisblatt (Anlage 1) mit Wirkung zum 01.02.2007
genehmigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung ist bis zum 31.12.2007 befristet
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2258 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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10 2007
– BK 8-05/330 –
Bonn, 23. Mai 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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10 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2259
Mitteilung Nr. 386/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 28.12.2007 auf Grund des
Antrags der Stadtwerke Einbeck GmbH
Die Beschlusskammer 8 hat beschlossen:
1. Der Antragstellerin werden Entgelte für den Netzzugang
gem. dem Preisblatt (Anlage 1) genehmigt. Im Übrigen wird
der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten
Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 23. Mai 2007