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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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12 2007                    A                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –             2577
                            Haupttarif                 Nebentarif           III. Inhalt der Anträge

                             werktags                   werktags            Für jeden der o. a. Versorgungsbedarfe ist jeweils ein eigenständi-
                         (Montag-Freitag)          18.00 – 09.00 Uhr;       ger Frequenzzuteilungsantrag zu stellen.
                       09.00 Uhr – 18.00 Uhr     sowie an Samstagen,        Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:
                                                    Sonntagen und
                                                  bundeseinheitlichen       1. Angaben zum Antragsteller
                                                       Feiertagen               –   Name, Adresse, Rechtsform, Sitz des Unternehmens
                                                 00.00 Uhr – 24.00 Uhr
                                                                                –   Angabe eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners
                              €/Min                      €/Min
                                                                                –   Angabe eines Zustellbevollmächtigten
       Tarifzone I            0,0076                    0,0052
                                                                            2. Nachweis der subjektiven Voraussetzungen des Antragstellers
       Tarifzone II           0,0110                    0,0074
                                                                               für eine Frequenzzuteilung (Zu-verlässigkeit, Leistungsfähigkeit
       Tarifzone III          0,0156                    0,0103                 und Fachkunde):

2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.07.                              –   Der Antragsteller hat darzulegen, ob ihm in der Vergangen-
                                                                                    heit eine Lizenz oder eine Fre-quenzzuteilung entzogen
3. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.                                            wurde, Auflagen wegen der Nichterfüllung von Verpflichtun-
BK4b-07-003 / E23.03.07                                                             gen aus einer Lizenz oder Frequenzzuteilung gemacht wur-
                                                                                    den, ob er wegen eines Verstoßes gegen Telekommunikati-
                                                                                    ons- oder Datenschutzrecht belangt wurde oder gegen ihn
                                                                                    derzeit ein Verfahren in vorgenannten Fällen anhängig ist.
                                                                                –   Es ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller die für den Auf-
                                                                                    bau und den Betrieb der zur Ausübung der Frequenzrechte
Mitteilung Nr. 493/2007                                                             erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen. Die
TKG §§ 55, 57 Abs. 1; hier: UKW-Frequenzen zur Realisierung                         Sicherstellung der Finanzierung ist durch Belege, z. B.
von Rundfunk-Versorgungsbedarfen der Länder                                         schriftliche Finanzierungserklärungen der Muttergesell-
                                                                                    schaft, von anderen verbundenen Unternehmen oder von
I. Allgemeine Hinweise                                                              Kreditinstituten nachzuweisen. Bloße Absichtserklärungen
                                                                                    oder Bemühenszusagen werden nicht als Nachweis der
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 55 Abs. 1 TKG Frequenzen                          Sicherstellung anerkannt.
diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objek-
tiver Verfahren zuzuteilen. Um diese gesetzlichen Anforderungen zu                  Der Antragsteller hat darzulegen, wie er die Planungs- und
erfüllen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur die zur Umsetzung                    Projektmanagementfragen beim Aufbau des Funknetzes zu
von Versorgungsbedarfen gemäß § 57 Abs. 1 TKG grundsätzlich                         bewältigen gedenkt. Er hat ferner darzulegen, wie er beab-
verfügbaren UKW-Frequenzen vor ihrer Zuteilung im Amtsblatt.                        sichtigt, die Ressourcenfragen beim Aufbau und Betrieb sei-
                                                                                    nes Funknetzes (insbesondere Standorte, Technik, Personal,
Werden nach Ablauf der u. a. Frist mehr Anträge gestellt, als Fre-
                                                                                    Kapital) zu lösen. Hier hat der Antragsteller insbesondere die
quenzen verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäß §§ 55 Abs. 9,
                                                                                    geplanten Investitionen des Funknetzes darzulegen und
61 TKG im Wege eines noch festzulegenden Vergabeverfahrens.
                                                                                    nachzuweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen finanziel-
Die Bundesnetzagentur wird hierzu noch eine öffentliche Anhörung
                                                                                    len Mittel zur Verfügung stehen und wie die Finanzierung
zu den entsprechenden Ausschreibungsbedingungen durchführen.
                                                                                    erfolgen soll.
Die Parameter der u. a. Frequenznutzungsmöglichkeiten können
                                                                                –   Es ist nachzuweisen, dass die bei dem Aufbau und Betrieb
sich im Rahmen des jeweiligen konkreten Zuteilungsverfahrens
                                                                                    des UKW Sendernetzes tätigen Personen über die erforderli-
durch noch ggf. durchzuführende Koordinierungen ändern. Ein
                                                                                    chen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen
Anspruch auf die hier veröffentlichte, voraussichtlich verfügbare
                                                                                    werden. Der Antragsteller hat die Fachkunde in schlüssiger
Leistung oder Frequenz besteht daher nicht.
                                                                                    und nachvollziehbarer Weise darzulegen. Im Rahmen des-
Insbesondere bei Frequenznutzungsmöglichkeiten, die rein rech-                      sen können Zeugnisse und Abschlusszertifikate oder Nach-
nergestützt ermittelt wurden, ohne auf bereits bestehende Nut-                      weise über bisherige Tätigkeiten (Referenzen) im Bereich der
zungsmöglichkeiten zurückzugreifen, können die konkreten kenn-                      Telekommunikation (Errichtung und Betrieb ähnlicher Anla-
zeichnenden Merkmale erst im Koordinierungsverfahren geklärt                        gen, z. B. Betrieb von Netzen auf der Grundlage angemiete-
werden. Auf diese Fälle wird jeweils besonders hingewiesen.                         ter Übertragungswege oder Betrieb firmeneigener Telekom-
Grundsätzlich steht es Antragstellern frei, andere geeignete Fre-                   munikationsnetze) beigebracht werden.
quenzen bzw. andere technische Parameter zu beantragen, solange                     Beantragt ein Konsortium, sind entsprechende Angaben zu
der Versorgungsbedarf erfüllt werden kann und die effiziente und                    den die jeweilige Fachkunde einbringenden Konsorten zu
störungsfreie Nutzung (§ 52 Abs. 1 TKG) sichergestellt ist.                         machen. Darüber hinaus ist darzulegen, wie die Fachkunde
                                                                                    der Konsorten auf den Betreiber übertragen wird.
II. Versorgungsbedarfe                                                      3. Benennung des in Abschnitt II. aufgeführten Versorgungsbe-
Im Nachfolgenden werden die Versorgungsbedarfe und die für                     darfs, zu dessen Realisierung die ebenfalls in Abschnitt II. auf-
deren Umsetzung voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fre-                   geführte(n) Frequenzen(en) beantragt werden.
quenznutzungsmöglichkeiten veröffentlicht:                                  4. Frequenznutzungskonzept, insbesondere ist anzugeben

 Referenz Nr.:               014-2007                                           –   die geplanten Senderstandorte,
 Bundesland:                 Mecklenburg-Vorpommern                             –   deren zeitliche und tatsächliche Realisierung,
 Versorgungsgebiet:          Stadtgebiet Schwerin                               –   die technischen Parameter des Sendernetzes.
 Beginn:                     Sofort                                         5. Kartendarstellung des beabsichtigten räumlichen Versorgungs-
 Befristung:                 31.12.2015                                        gebietes.

 Sendername:                 Schwerin                                       Nähere Informationen zu den koordinierten Senderdaten, Antrags-
                                                                            vordrucken, Ausfüllhinweisen sowie zum terrestrischen Rundfunk-
 Frequenz:                   voraussichtlich 102,9 MHz                      dienst finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
 Leistung:                   voraussichtlich 500 W                          (www.bundesnetzagentur.de/ Sachgebiete/ Telekommunikation/
                                                                            Regulierung Telekommunikation/ Frequenzordnung/ Rundfunk).



Bonn, 20. Juni 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2578                  A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                        |
                                                                                                                   12 2007
IV. Antragsfrist und Adresse                                         Teil B
Anträge auf Frequenzzuteilung können bis zum 01.08.2007 unter
Angabe der jeweiligen Referenznummer bei der                         Mitteilungen der Diensteanbieter
            Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
           Telekommunikation, Post und Eisenbahnen                   Veröffentlichungshinweis
                        Referat 222
                     Canisiusstraße 21                               Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
                        55122 Mainz                                  § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
eingereicht werden.                                                  tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
222                                                                  von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                                                     und anderen allgemeinen Kundeninforma-
                                                                     tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
                                                                     Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
                                                                     öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der
                                                                     Diensteanbieter unterliegen weder der
                                                                     Kontrolle noch der Genehmigung der
                                                                     Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
                                                                     teilungen sind allein die Diensteanbieter
                                                                     verantwortlich.




                                                                                                                   Bonn, 20. Juni 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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12 2007                   A                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –              2579
Mitteilung Nr. 494/2007




                          TELE2 hat die Preise für Gespräche im offenen Call by Call (Einwahl der Netzkennziffer
                          01013 ohne vorherige Registrierung bei TELE2) geändert. Ab sofort gelten die nachstehenden
                          Minutenpreise.
                          Ortsgespräche (National-Ort)
                          Gespräche in das deutsche Festnetz innerhalb des                        TELE2 offenes Call by Call
                          Ortsbereiches                                                         ohne MwSt./Euro   Endpreis/Euro
                          Montag - Freitag 7-19 Uhr                                                0,0378           0,0450
                          Montag - Freitag 19-7 Uhr                                                0,0080           0,0095
                          Samstag und Sonntag* 0-24 Uhr                                            0,0080           0,0095
                          *sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen

                          Ferngespräche (National-Fern)
                          Ferngespräche in das deutsche Festnetz außerhalb                        TELE2 offenes Call by Call
                          des Ortsbereichs                                                      ohne MwSt./Euro   Endpreis/Euro
                          Montag - Freitag 7-19 Uhr                                                0,0752           0,0895
                          Montag - Freitag 19-7 Uhr                                                0,0080           0,0095
                          Samstag und Sonntag* 0-24 Uhr                                            0,0080           0,0095
                          *sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen

                          Festnetz zu Mobilfunk (National)
                                                                                                  TELE2 offenes Call by Call
                                                                                                ohne MwSt./Euro   Endpreis/Euro
                          D1 (T-Mobile), D2 (Vodafone)                                             0,2016           0,2399
                          Alle weiteren Netze (z.B. E-Plus, O2-Germany)                            0,2016           0,2399


                          Ausland
                                                                                                  TELE2 offenes Call by Call
                                                                                                ohne MwSt./Euro   Endpreis/Euro
                          International 1 - Top-Länder
                          Alaska, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien,
                          Hawaii, Irland, Italien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg,
                          Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino,
                          Schweden, Schweiz, Spanien, USA, Vatikanstaat                            0,0832           0,0990
                          International 2
                          Andorra, Färöer Inseln, Gibraltar, Island, Malta, Monaco                 0,0840           0,1000
                          International 3
                          Türkei                                                                   0,1462           0,1740
                          International 4
                          Griechenland, Kroation, Montenegro, Polen, Russland, Serbien,
                          Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern               0,1597           0,1900
                          International 5
                          Albanien, Bosnien, Bulgarien, Israel, Lettland, Mazedonien,
                          Palästina, Rumänien, Ukraine, Weißrussland                               0,2521           0,3000
                          International 6
                          Ägypten, Algerien, Estland, Jordanien, Kasachstan, Libanon, Libyen,
                          Litauen, Marokko, Moldawien, Syrien, Tunesien                            0,3782           0,4500
                          International 7
                          Australien, Brasilien, China, Hongkong, Japan, Neuseeland,
                          Singapur, Südkorea, Taiwan                                               0,5462           0,6500
                          International 8
                          Chile, Dominikanische Republik, Kuba, Niederländische Antillen           0,7983           0,9500
                          International 9
                          Alle nicht oben aufgeführten Länder                                       0,8403           1,0000
                          Mobilfunk International 1, außer USA und Kanada                        siehe Tarife     siehe Tarife
                          (hier gelten die Festnetzpreise ohne Aufschlag)                           Länder           Länder
                                                                                                   + 0,2101         + 0,2500
                          Mobilfunk International 2 - 8                                          siehe Tarife     siehe Tarife
                                                                                                    Länder           Länder
                                                                                                   + 0,1849         + 0,2200

                          Alle Preise in Euro je Minute. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise, die
                          Nettopreise werden unter Abzug von 19% Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind
                          kaufmännisch gerundet. Es wird kein Mindestumsatz pro Monat berechnet. Inmarsat
                          Tarife auf Anfrage.




Bonn, 20. Juni 2007
19

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2580                     A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                               |
                                                                                                                         12 2007
Mitteilung Nr. 495/2007                                                        Voreinstellung schriftlich bestätigt oder dem Kunden eine
                                                                               PIN zur Nutzung übermittelt hat, jedoch spätestens zu dem
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telecall Services GmbH
                                                                               Zeitpunkt, in dem der Kunde die Verbindung nach Freischal-
A. Allgemeiner Teil                                                            tung durch die Telecall nutzt.
1. Geltungsbereich                                                      4.1.2. Die Telecall ist nicht verpflichtet, die Voranmeldung des Kun-
                                                                               den anzunehmen. Insbesondere kann die Telecall ablehnen,
1.1.   Die Telecall Services GmbH („Telecall“) hat ihren Sitz in
                                                                               einen Preselection-Vertrag mit dem Kunden zu schließen,
       40211 Düsseldorf, Leopoldstraße 16. Zuständiges Register-
                                                                               sofern zwischen dem Kunden und der Telecall bereits ein
       gericht ist das Amtsgericht Düsseldorf. Die Telecall bietet
                                                                               Preselection-Vertragsverhältnis besteht oder bestanden hat.
       bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen an. Für die
       Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die       4.1.3. Die Telecall kann die Annahme der Voranmeldung von einer
       Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG)                       Bonitätsprüfung abhängig machen. Zu diesem Zweck kann
       sowie die nachfolgenden, im Amtsblatt der Bundesnetzagen-               die Telecall bei dem kontoführenden Kreditinstitut des Kun-
       tur veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der               den allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte einholen,
       Telecall („AGB“). Bestandteil der AGB ist sowohl dieser All-            soweit dies im Zusammenhang mit der Durchführung dieses
       gemeine Teil als auch – soweit vorhanden – die den jeweili-             Vertrages erforderlich ist.
       gen Dienstleistungen zugeordneten Besonderen Nutzungs-           4.1.3.1.Der Kunde willigt ein, dass die Telecall der SCHUFA Holding
       bedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestim-                    AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“), Daten
       mungen gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht aus-                     über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses
       drücklich auf sie Bezug genommen wird.                                   Telekommunikationsvertrags übermittelt und Auskünfte über
1.2.   Die nachfolgenden Bestimmung gelten nur insoweit, als in                 ihn von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird die Tel-
       den der jeweiligen Dienstleistung zugeordneten Besonderen                ecall der SCHUFA Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen
       Nutzungsbedingungen nicht eine abweichende Regelung                      Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, bean-
       getroffen ist.                                                           tragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie
                                                                                Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln, soweit dies
1.3.   Abweichende AGB des Vertragspartners („Kunde“) gelten
                                                                                nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
       auch dann nicht, wenn die Telecall ihnen nicht ausdrücklich
                                                                                Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Ver-
       widerspricht.
                                                                                tragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen
1.4.   Die AGB in der jeweils aktuellen Fassung können auf der                  zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Perso-
       Internetseite der Telecall unter www.01042.com bzw. der                  nen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem
       jeweiligen Dienstleistung zugeordneten Internetseite sowie in            Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaf-
       den Geschäftsstellen der Telecall eingesehen werden.                     ten. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Han-
                                                                                dels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die
1.5.   Die Telecall hat das Recht, den Allgemeinen Teil der AGB
                                                                                Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die
       sowie die Besonderen Nutzungsbedingungen nach billigem
                                                                                SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung,
       Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und
                                                                                wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft
       Marktgegebenheiten jederzeit zu ändern, soweit dies für den
                                                                                dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA
       Kunden zumutbar ist.
                                                                                Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann
                                                                                die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus
2. Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistungen                      ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert
2.1.   Voraussetzung für die Erbringung einer Dienstleistung ist,               zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
       dass der Kunde über einen Teilnehmernetz- bzw. Mobilfun-                 Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn
       kanschluss bei einem Netzbetreiber verfügt, dessen Netz mit              betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informa-
       dem der Telecall zusammengeschaltet ist und mit dem die                  tionen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren
       Telecall eine Abrechnungsvereinbarung geschlossen hat.                   enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt
                                                                                wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG,
2.2.   Verbindungen zu nichtgeografischen Rufnummern, einsch-                   Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum, oder
       ließlich Vermittlungsdiensten, Auskunftsdiensten, Mehrwert-              SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640,
       diensten und Online-Diensten, bietet die Telecall nicht an,              30056 Hannover.
       soweit dies in den Besonderen Nutzungsbedingungen nicht
       ausdrücklich vereinbart ist.                                     4.1.3.2.Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass
                                                                                die Telecall den mit ihr zusammen arbeitenden Wirtschafts-
                                                                                auskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten
3. Vertragsschluss und -beendigung bei Dienstleistungen ohne                    über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages
   Voranmeldung/Voreinstellung                                                  übermittelt und bei ihnen Auskünfte über den Kunden einge-
3.1.   Sofern die Dienstleistung der Telecall ohne Voranmeldung                 holt werden können. Die Telecall kann den Unternehmen
       des Kunden oder Voreinstellung der Telecall als Verbin-                  auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung
       dungsnetzbetreiber erbracht wird, kommt ein Vertrag zwi-                 melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den
       schen der Telecall und dem Kunden für jede einzelne Verbin-              ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur
       dung zustande, sobald die Telecall die Verbindung nach                   Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur
       Wahl der jeweiligen Verbindungsnetzbetreiberkennziffer                   Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung
       durch den Anrufer erfolgreich herstellt.                                 geben zu können. Auf Anfrage benennt die Telecall dem Kun-
                                                                                den die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden
3.2.   Das jeweilige Vertragsverhältnis endet unmittelbar mit der               Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erteilen.
       Beendigung der Verbindung. Hiervon unberührt bleiben
       bestehende nachvertragliche Leistungspflichten.                  4.1.4. Die Telecall behält sich vor, die Annahme der Voranmeldung
                                                                               sowie das weitere Angebot der Dienstleistungen von einer
                                                                               vom Kunden zu leistenden und von der Telecall festzusetzen-
4. Vertragsschluss und -beendigung bei Dienstleistungen mit                    den angemessenen Sicherheitsleistung in Euro abhängig zu
   Voranmeldung/Voreinstellung                                                 machen. Dies gilt insbesondere wenn
4.1.   Vertragsschluss                                                         a) die begründete Annahme besteht, dass der Kunde die
4.1.1. Sofern die Dienstleistung der Telecall von einer Voranmel-                 Entgelte für die Dienstleistungen nicht oder nicht rechtzei-
       dung des Kunden oder einer Voreinstellung der Telecall als                 tig entrichten wird,
       Verbindungsnetzbetreiber abhängig ist, kommt der Vertrag                b) der Kunde einen Rechnungsbetrag nicht fristgerecht
       zwischen der Telecall und dem Kunden zustande, sobald die                  bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre
       Telecall die Voranmeldung oder den Auftragseingang der                     geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt,



                                                                                                                         Bonn, 20. Juni 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

12 2007|                 A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               2581
       c) der Kunde die Dienstleistungen innerhalb des vorange-                 ses entgeltpflichtig, soweit er diese zu vertreten hat. Dies
          gangenen Monats in einem Umfang in Anspruch genom-                    schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde Dritten gestat-
          men hat, der erheblich über dem durchschnittlichen Nut-               tet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung Dritter
          zungsumfang      der    diesem    Monat     unmittelbar               entstehen, hat der Kunde zu entrichten, soweit er die unbe-
          vorangegangenen drei Monate liegt oder                                fugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in seinem Ver-
       d) gerichtlich die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des               antwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Siche-
          Kunden angeordnet wurde.                                              rungsmaßnahmen gegen die unbefugte und missbräuchliche
                                                                                Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen.
       Bei Nichterbringung einer angeforderten Sicherheitsleistung              Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der
       ist die Telecall nach entsprechender schriftlicher Mahnung               Nachweis, dass er eine unbefugte und missbräuchliche Nut-
       mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheits-             zung durch Dritte nicht zu vertreten hat.
       leistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Tel-
       ecall hat das Recht, sich jederzeit aus einer vom Kunden          5.2.   Preisliste
       geleisteten Sicherheitsleistung wegen offener Forderungen         5.2.1. Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach
       aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Die Sicherheit                dem Umfang der Inanspruchnahme durch den Kunden sowie
       wird freigegeben, wenn der Kunde nach Beendigung des                     nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Verbindung jeweils
       Vertrages sämtliche Forderungen der Telecall aus dem Ver-                gültigen Preisliste, die auf der Internetseite der Telecall oder
       trag befriedigt hat oder die Voraussetzungen für eine Sicher-            der der jeweiligen Dienstleistung zugewiesenen Internetseite
       heitsleistung entfallen sind.                                            veröffentlicht ist. Sofern für die jeweilige Dienstleistung ver-
4.2.   Widerrufsrecht                                                           schiedene Tarifoptionen angeboten werden, kann der Kunde
                                                                                bei der Auftragserteilung zwischen den verschiedenen ange-
4.2.1. Hat der Kunde zur Übermittlung seiner Voranmeldung an die                botenen Tarifoptionen wählen. Alle Entgelte verstehen sich
       Telecall oder seiner Bestellung einer PIN ein Fernkommuni-               inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes festgelegt
       kationsmittel benutzt, so kann er, sofern er Verbraucher ist,            ist. Enthält die Preisliste auch die Einwahlmöglichkeit über
       seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne                   eine Ortsnetzrufnummer, so kann zusätzlich zu dem in der
       Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)                 Preisliste angegebenen Verbindungsentgelt ein Entgelt
       widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht-             gegenüber dem Teilnehmeranschluss- bzw. Mobilfunkanbie-
       zeitige Absendung des Widerrufs.                                         ter des Kunden anfallen.
       Der Widerruf ist zu richten an: Telecall Services GmbH, Leo-      5.2.2. Die Telecall ist berechtigt, die Preise aller angebotenen
       poldstraße 16, 40211 Düsseldorf.                                         Dienstleistungen nach billigem Ermessen unter Berücksichti-
4.2.2. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die               gung der allgemeinen Marktentwicklung, insbesondere der
       Telecall mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrück-             internen Vorleistungspreise, jederzeit mit Wirkung für die
       licher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist                 Zukunft anzupassen.
       begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.          5.2.3. Sofern die Telecall dem Kunden nach einer bestimmten Ver-
4.3.   Laufzeit und Kündigung                                                   tragslaufzeit oder für eine bestimmte Zahlungsabwicklung
                                                                                eine Anzahl von Freiminuten anbietet, so werden für diese
4.3.1. Verträge, die nicht nach Ziffer 3.2 unmittelbar mit der Beendi-
                                                                                Freiminuten keine Verbindungsentgelte berechnet. Eine Aus-
       gung der Verbindung enden, sind auf unbestimmte Zeit
                                                                                zahlung der Freiminuten ist nicht möglich. Die Telecall behält
       geschlossen und können von jeder Partei mit einer Frist von
                                                                                sich vor, die Nutzung gesammelter Freiminuten auf eine
       2 Werktagen schriftlich gekündigt werden, soweit nicht in
                                                                                bestimmte Anzahl im Monat zu begrenzen.
       den Besonderen Nutzungsbedingungen etwas anderes gere-
       gelt ist.                                                         5.3.   Tarifansage
4.3.2. Im Falle einer Preisänderung zu Ungunsten des Kunden steht               Angaben über die Höhe des Entgelts im Rahmen einer auto-
       dem Kunden, sofern ihm die Änderung nicht zumutbar ist, ein              matischen entgeltfreien Tarifansage zu Beginn der Verbin-
       Recht zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages zu.               dung gehen bei Abweichungen von der Preisliste vor. Bei der
       Die Änderungen der Preise gelten als genehmigt, wenn der                 Tarifansage werden zusätzliche Gebühren nicht berücksich-
       Telecall nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe                tigt. Mit der Fortführung der Verbindung erklärt der Kunde
       der Preisänderung (Ziffer 5.2.1) eine schriftliche Kündigung             sein Einverständnis mit dem angesagten Tarif, unabhängig
       des Kunden zugeht.                                                       von der tatsächlichen Wahrnehmung der Tarifansage durch
                                                                                den Kunden.
4.3.3. Die Telecall kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
       außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichti-
       ger Grund liegt vor, wenn der Telecall unter Berücksichtigung     6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
       aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der bei-        6.1.   Abrechnung von Postpaid-Dienstleistungen
       derseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhält-
       nisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet                Für Dienstleistungen, bei denen die Telecall in Vorleistung
       werden kann, insbesondere wenn                                           tritt, erfolgt die Rechnungsstellung über den Teilnehmernetz-
                                                                                betreiber des Kunden oder über die Telecall selbst.
       a) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren
          eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Eröffnung        6.1.1 Rechnungsstellung über den Teilnehmernetzbetreiber
          des Insolvenzverfahrens stellt,                                       Sofern der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden die Rech-
       b) der Kunde die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht              nung stellt, werden die an die Telecall zu zahlenden Entgelte
          in Anspruch nimmt,                                                    auf der Rechnung als Verbindungen über die Telecall aufge-
                                                                                führt. Die Zahlung an den Rechnungsersteller hat befreiende
       c) der Kunde bei der Nutzung der Dienstleistungen gegen
                                                                                Wirkung auch gegenüber der Telecall. Nach erfolglosem For-
          Strafvorschriften verstößt, oder
                                                                                derungseinzug durch den Rechnungssteller übermittelt die-
       d) der Kunde sich für zwei aufeinander folgende Monate mit               ser zum Zwecke der Durchsetzung der Forderungen gegenü-
          der Bezahlung der Rechnung oder eines Rechnungsteil-                  ber ihren Kunden die erforderlichen Bestands- und
          betrages, sofern der ausstehende Betrag insgesamt min-                Verbindungsdaten an die Telecall, die das Mahn- und Inkas-
          destens 75 EUR beträgt, in Verzug befindet.                           soverfahren selbst übernimmt. Erhält der Kunde von seinem
                                                                                Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbin-
5. Entgelte                                                                     dungsübersicht, werden die über die Telecall hergestellten
                                                                                Verbindungen in dieser Rechnung einzeln aufgeführt. Der
5.1.   Entgeltverpflichtung                                                     Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbin-
       Der Kunde ist zur Zahlung der Verbindungsentgelte verpflich-             dungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilneh-
       tet. Der Kunde ist für jede Nutzung seines Telefonanschlus-              mernetzbetreiber ausüben.



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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2582                     A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                                |
                                                                                                                          12 2007
6.1.2 Rechnungsstellung über die Telecall                                        Telekom nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt hat, behält sich
                                                                                 die Telecall vor, das entsprechende Guthaben zu sperren, bis
       Sofern die Rechnung über die an die Telecall zu zahlenden
                                                                                 eine Zahlung erfolgt ist.
       Entgelte von der Telecall selbst gestellt wird, erhält der
       Kunde die Rechnung in der Regel monatlich per Post oder
       auf Wunsch online zur Verfügung gestellt. Der Kunde gibt die       7. Fälligkeit und Verzug
       von ihm gewünschte Zahlungsweise vor Vertragsschluss an.           Die Rechnungsbeträge sind fällig mit Zugang der Rechnung beim
6.1.2.1. Zur Zahlung des Rechnungsbetrages per Überweisung teilt          Kunden. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugs-
        der Kunde der Telecall in dem Anmeldeformular die gültige         eintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungs-
        Rechnungsanschrift mit.                                           beträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt.
                                                                          Ab dem Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem
6.1.2.2.Im Falle des Lastschrifteinzugs ermächtigt der Kunde die Tel-
                                                                          jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines
        ecall in dem Anmeldeformular zum Einzug des jeweils fälligen
                                                                          jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Telecall
        Rechnungsbetrages von dem durch den Kunden angegebe-
                                                                          behält sich vor, weitergehende Ansprüche aus dem Verzugsscha-
        nen Konto. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende
                                                                          den (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend zu machen.
        Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu sorgen.
        Der Einzug erfolgt etwa eine Woche nach Fälligkeit der Ent-
        gelte (Ziffer 7). Der Kunde ist verpflichtet, der Telecall alle   8. Einwendungen
        infolge einer Rückgabe der Lastschrift durch seine Bank ent-      8.1.   Der Kunde kann Einwendungen gegen die ihm in Rechnung
        stehenden Kosten zu ersetzen.                                            gestellten Verbindungsentgelte nur innerhalb der in der
6.1.2.3.Zahlt der Kunde die jeweiligen Rechnungsbeträge per Kredit-              Rechnung bestimmten und ausdrücklich unter Hinweis auf
        karte, so gibt er in dem Voranmeldungsformular den Namen                 diesen Ausschluss genannten Frist geltend machen. Einwen-
        des Kreditkarteninhabers, die Gültigkeitsdauer sowie die                 dungen gegen die Abbuchung von Entgelten von seinem
        Kreditkartennummer an und beauftragt die Telecall mit der                Prepaid-Konto kann der Kunde innerhalb einer Frist von acht
        Abbuchung der jeweiligen Rechnungsbeträge. Die Telecall                  Wochen nach der Abbuchung geltend machen. Eine Unter-
        bucht den jeweiligen Rechnungsbetrag in der Regel eine                   lassung der Einwendungen innerhalb der jeweiligen Frist gilt
        Woche nach Fälligkeit der Entgelte von dem Kreditkarten-                 als Genehmigung der Rechnung. Gesetzliche Ansprüche, die
        konto des Kunden ab. Der Kunde ersetzt der Telecall alle aus             dem Kunden unabhängig von diesem Fristablauf zustehen,
        einer Rückbelastung der abgebuchten Rechnungsbeträge                     bleiben unberührt. Sofern die Telecall selbst die Rechnung
        entstehenden Kosten.                                                     stellt, wird sie den Kunden in der Rechnung auf die Rechts-
                                                                                 folgen einer unterlassenen Einwendung innerhalb der Ein-
6.2.   Abrechnung von Prepaid-Dienstleistungen
                                                                                 wendungsfrist gesondert hinweisen. Die Fälligkeit der Verbin-
       Für Dienstleistungen, bei denen der Kunde zu einer Vorlei-                dungsentgelte wird durch Einwendungen nicht berührt.
       stung verpflichtet ist, kann der Kunde die von ihm
                                                                          8.2.   Da die Telecall sowie der rechnungsstellende Teilnehmer-
       gewünschte Zahlungsvariante wählen, sofern diese von der
                                                                                 netz-betreiber gesetzlich verpflichtet sind, die der Rechnung
       Telecall für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellt
                                                                                 zu Grunde liegenden Verkehrsdaten nach Ablauf von 6
       wird.
                                                                                 Monaten nach Rechnungsversand zu löschen, können Ein-
6.2.1. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Kunde die ihm                   wendungen, die der Kunde nach Ablauf der Frist erhebt,
       von der Telecall per E-Mail und/oder SMS mitgeteilten Refe-               keine Berücksichtigung mehr finden. Dies gilt entsprechend,
       renznummer ohne weitere Zusätze als Verwendungszweck                      soweit der Kunde gegenüber dem rechnungsstellenden Teil-
       auf dem Überweisungsträger anzugeben. Zahlungseingänge,                   nehmernetzbetreiber oder der Telecall die vorzeitige teilweise
       die ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck auf                     oder vollständige Löschung der Verkehrsdaten verlangt hat.
       dem Konto der Telecall eingehen, können nicht zur Aufla-
       dung des Prepaid-Kontos des Kunden bzw. zur Übermittlung
                                                                          9. Datenschutz
       einer PIN an den Kunden bearbeitet werden. Es kann nicht
       ausgeschlossen werden, dass die Angabe einer falschen              9.1.   Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen
       Referenznummer dazu führt, dass die Zahlung einem ande-                   Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz
       ren Kunden zugeordnet wird und dieser das eingezahlte Gut-                (BDSG) und das TKG. Personenbezogene Daten werden nur
       haben zum Telefonieren benutzt. Für Schäden, die durch die                erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene ein-
       Angabe eines falschen Verwendungszwecks auf dem Über-                     gewilligt hat oder das BDSG, das TKG und das Teledienste-
       weisungsträger entstehen (z.B. Guthabenverbrauch durch                    datenschutzgesetz (TDDSG) bzw. eine andere Rechtsvor-
       Dritte) übernimmt die Telecall keine Haftung. Der Kunde                   schrift es anordnet oder erlaubt.
       informiert die Telecall unverzüglich über die Angabe eines
                                                                                 Eine Datenverarbeitung ist insbesondere zulässig, soweit
       falschen Verwendungszwecks. In diesem Fall erstattet die
                                                                                 dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnis-
       Telecall dem Kunden den Betrag, der im Zeitpunkt der Infor-
                                                                                 ses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikati-
       mation über den falschen Verwendungszweck noch vorhan-
                                                                                 onsdienstleistungen (Verkehrsdaten) sowie deren Abrech-
       den ist. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene
                                                                                 nung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist.
       Referenznummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an
       den Kunden zurück überwiesen bzw. auf Wunsch auf das               9.2.   Die Telecall darf die Bestandsdaten des Kunden im Rahmen
       korrekte Kundenkonto gebucht.                                             eines Vertragsverhältnisses zwischen der Telecall und einem
                                                                                 anderen Diensteanbieter erheben, verarbeiten und nutzen,
6.2.2. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde der
                                                                                 soweit dies zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Telecall
       Telecall alle aus einer Rückbelastung der im Rahmen der Vor-
                                                                                 und dem anderen Diensteanbieter erforderlich ist.
       auszahlung geleisteten Beträge durch das Kreditkartenunter-
       nehmen entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen,                9.3.   Die Verkehrsdaten des Kunden werden für die Dauer von 6
       soweit diese nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen                  Monaten ab Rechnungsversendung bzw. Abbuchung vom
       ausgeglichen wurden.                                                      Prepaid-Konto des Kunden vollständig gespeichert, sofern
                                                                                 nicht der Kunde die um drei Ziffern gekürzte Speicherung
6.2.3. Zahlungen per Telefon (VOICEPAY) können nur von Teilneh-
                                                                                 innerhalb dieses Zeitraums oder die sofortige Löschung mit
       mernetzanschlüssen der Deutschen Telekom AG erfolgen.
                                                                                 Rechnungsversand schriftlich gegenüber seinem Teilneh-
       Dem Kunden wird die Höhe der ausgewählten Zahlung
                                                                                 mernetzbetreiber oder der Telecall beantragt hat.
       kostenlos angesagt. Sofern der Kunde nach der Ansage des
       Betrages nicht die Verbindung beendet, wird die entspre-           9.4.   Die Telecall darf die Rufnummer und Adresse, die der Kunde
       chende Zahlung über die Telefonrechnung der Deutschen                     im Rahmen der Beziehungen zur Telecall angeben hat, für die
       Telekom AG für den Anschluss, von welchem aus die Ruf-                    Versendung von Text- oder Bildmitteilungen an ein Telefon
       nummer angewählt wurde, von der Telecall in Rechnung                      oder eine Postadresse auch zu Zwecken der Werbung, der
       gestellt. Sofern der Kunde die Rechnung der Deutschen                     Marktforschung und Beratung des Kunden verwenden, wenn



                                                                                                                          Bonn, 20. Juni 2007
22

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

12 2007|                 A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –              2583
       dieser der Verwendung nicht widersprochen hat. Der Kunde          11.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen
       kann der Versendung von Text- oder Bildmitteilungen jeder-              oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
       zeit schriftlich oder elektronisch widersprechen.                       der physikalischen oder logischen Struktur des von der Tele-
                                                                               call zur Verfügung gestellten Netzes führen können. Er wird
9.5.   Der Kunde willigt ein, dass die Telecall ihrer Muttergesell-
                                                                               insbesondere keine technischen Einrichtungen nutzen, die zu
       schaft, der Callax Telecom Holding GmbH („Callax“), zum
                                                                               einer automatischen Herstellung der Verbindung zu Diensten
       Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung,
                                                                               der Telecall führen sollen. Der Kunde wird die Dienstleistung
       Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsver-
                                                                               nicht in einer Weise nutzen, die für die Bereitstellung der
       trages übermittelt und von dieser Gesellschaft Auskünfte
                                                                               Dienstleistung an andere Kunden der Telecall abträglich ist
       über den Kunden erhält. Ferner willigt der Kunde ein, dass die
                                                                               oder die Sicherheit eines anderen Telekommunikationsnet-
       Telecall der Callax auch auf nicht vertragsgemäßen Verhal-
                                                                               zes beeinträchtigt. Die Telecall behält sich vor, den
       tens (z.B. Zahlungsrückstände, Beantragung eines Mahnbe-
                                                                               Anschluss des Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen
       scheides) beruhende personenbezogene Daten übermittelt,
                                                                               zu sperren und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kün-
       soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Unter-
                                                                               digen, sofern der Telecall eine Weiterführung des Vertrags
       nehmen der Callax-Gruppe oder der Allgemeinheit erforder-
                                                                               aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer nicht
       lich ist und damit schutzwürdige Belange des Kunden nicht
                                                                               zumutbar ist. Für jede Kündigung aus diesem Grund und die
       beeinträchtigt werden. Die Callax speichert die ihr von der
                                                                               damit verbundene Sperrung des Kunden berechnet die Tele-
       Telecall übermittelten Daten. Sie stellt personenbezogene
                                                                               call einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100
       Daten anderen Unternehmen nur zur Verfügung, sofern diese
                                                                               EUR. Ein eventuell noch vorhandenes Prepaid-Guthaben des
       mit der Callax im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbunden
                                                                               Kunden wird hierauf angerechnet. Der Kunde ist berechtigt
       sind und soweit ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
                                                                               nachzuweisen, dass der Telecall ein niedrigerer Schaden ent-
       glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die
                                                                               standen ist, die Telecall ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr
       Callax Adressdaten bekannt. Der Kunde kann Auskunft bei
                                                                               ein höherer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist
       der Callax Telecom Holding GmbH, Leopoldstraße 16, 40211
                                                                               auch dann fällig, wenn die Pflichtverletzung durch einen Drit-
       Düsseldorf, über die ihn betreffenden gespeicherten Daten
                                                                               ten erfolgt ist und sie dem Kunden nach den gesetzlichen
       erhalten.
                                                                               Vorschriften zuzurechnen ist.
9.6.   Die Telecall wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den
       gesetzlichen Vorgaben.                                            11.5. Der Kunde trifft die erforderlichen Maßnahmen in seinem Ver-
                                                                               antwortungsbereich zur Missbrauchsvorbeugung bei der
                                                                               Nutzung der Dienstleistungen und ist insoweit für einen Mis-
10. Leistungsstörungen                                                         sbrauch ausschließlich allein verantwortlich. Die Telecall ist
10.1. Das für die Herstellung der Verbindung betriebene Telekom-               nicht verpflichtet, besondere Maßnahmen gegen einen Mis-
      munikationsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365                   sbrauch der Dienstleistungen zu treffen, der nicht in ihrem
      Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf.                           Verantwortungsbereich liegt. Der Kunde stellt sicher, dass
                                                                               die Bestimmungen dieser AGB auch von seinen Erfüllungs-
10.2. Störungen des Netzbetriebes beseitigt die Telecall im Rah-               und Verrichtungsgehilfen und sonstigen dritten Nutzern ein-
      men ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten                    gehalten werden. Der Kunde stellt die Telecall von allen
      unverzüglich während der üblichen Geschäftszeiten inner-                 Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit
      halb einer Regelentstörungsfrist von 12 Stunden. Für den                 einer Verletzung dieser AGB resultieren und dem Kunden
      Betrieb des Teilnehmernetzanschlusses des Kunden ist die                 zuzurechnen sind.
      Telecall nicht verantwortlich.
                                                                         11.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm von der Telecall zugeteil-
10.3. Bei voraussehbar längeren vorübergehenden Beschränkun-                   ten persönlichen Nummern (Kundennummern, Referenznum-
      gen der Dienstleistungen werden Kunden, die der Telecall                 mern, PIN) geheim zu halten sowie jeden Missbrauch durch
      schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt haben, dass              Dritte zu verhindern. Der Kunde stellt sicher, dass weitere
      sie auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen             Nutzer dieser Nummern diese Verpflichtung ebenfalls einhal-
      angewiesen sind, vorher unterrichtet, es sei denn, die vorhe-            ten. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch, so
      rige Unterrichtung des Kunden ist nach den Umständen                     wird er die Telecall unverzüglich hiervon unterrichten. Unbe-
      objektiv nicht möglich oder würde die Beseitigung einer                  schadet der Ziffer 4.3.3. ist die Telecall bei einem Missbrauch
      bereits eingetretenen Unterbrechung verzögern.                           der dem Kunden zugeteilten Nummern berechtigt, den Ver-
10.4. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg,                  trag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet
      innere Unruhen, Feuer, Blitzschlag, Überflutung), die der Tel-           für einen in seinem Verantwortungsbereich entstandenen
      ecall die Erbringung der Dienstleistung wesentlich erschwe-              Missbrauch.
      ren oder unmöglich machen, ist die Telecall von der Erfüllung
                                                                         11.7. Der Wiederverkauf der Leistungen der Telecall ohne die
      ihrer Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses höherer
                                                                               Zustimmung der Telecall ist unzulässig.
      Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit befreit. Der höhe-
      ren Gewalt stehen Streik und Aussperrung gleich, soweit sie
      unvorhersehbar, schwerwiegend und nicht durch die Telecall         12. Sperre
      verschuldet sind.
                                                                         12.1. Die Telecall hat das Recht, einzelne Zielrufnummern oder
                                                                               Zielrufnummergruppen zu sperren, soweit dies zur Mis-
11. Mitwirkungspflichten des Kunden                                            sbrauchsvorbeugung und zu Zwecken des Verbraucher-
11.1. Der Kunde teilt der Telecall jede Veränderung solcher Daten              schutzes erforderlich ist. Eine Aufstellung über alle eingerich-
      mit, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich              teten Sperren oder Beschränkungen stellt die Telecall auf
      sind. Dazu zählen insbesondere die Veränderung des Telefo-               Nachfrage zur Verfügung.
      nanschlusses und der Anschlussnummer, sowie Namen,                 12.2. Zur Sperre der Dienstleistungen ist die Telecall ohne Ankün-
      Adresse und Bankverbindung. Unterlässt der Kunde eine sol-               digung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn
      che Mitteilung, trägt er die Kosten für die Ermittlung der
      Daten, soweit diese zur Durchführung des Vertrags erforder-               a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung
      lich sind.                                                                   nach Ziffer 4.3.3 sowie Ziffer 11.4 gegeben hat oder
11.2. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich an die Telecall                   b) eine Gefährdung der Einrichtungen der Telecall, insbe-
      unter der in Ziffer 1.1 genannten Adresse.                                   sondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endein-
                                                                                   richtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicher-
11.3. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Telecall nur bestim-
                                                                                   heit droht.
      mungsgemäß und nach Maßgabe dieser AGB sowie der
      Telekommunikationsgesetze und -verordnungen in der                        Diese Sperre wird die Telecall unverzüglich aufheben, sobald
      jeweils gültigen Fassung nutzen.                                          die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind.



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2584                     A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                               |
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13. Haftungsbeschränkungen                                               C. Preisliste
13.1. Die Telecall haftet für Vermögensschäden des Kunden bis zu         Der Preis für die Call-by-Call-Dienstleistungen der Telecall berech-
      einem Betrag von höchstens 12.500 EUR je Nutzer und scha-          net sich aus einer einmaligen Verbindungsaufbaugebühr pro Tele-
      denverursachendes Ereignis; gegenüber der Gesamtheit der           fongespräch in Höhe von 0,40 EUR und einem Preis pro Verbin-
      Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen EUR je schadenver-         dungsminute, der sich nach den verschiedenen Ländergruppen
      ursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die        zugeordneten Destinationen bestimmt. Für die einzelnen Länder-
      von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu             gruppen gelten folgende Minutenpreise:
      leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz         Ländergruppe 1: EUR 0,10 pro Minute
      in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Scha-
      densersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungs-          Ländergruppe 2: EUR 0,15 pro Minute
      begrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verur-           Ländergruppe 3: EUR 0,20 pro Minute
      sacht wurde.
                                                                         Ländergruppe 4: EUR 0,25 pro Minute
13.2. Für andere Schäden des Kunden (z.B. Sachschäden oder
      Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikations-                Ländergruppe 5: EUR 0,30 pro Minute
      dienstleistungen beruhen) haftet die Telecall für sich und ihre    Ländergruppe 6: EUR 0,40 pro Minute
      Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur,
      soweit die Telecall oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentli-    Ländergruppe 7: EUR 0,50 pro Minute
      che Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer    Ländergruppe 8: EUR 0,60 pro Minute
      den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der
                                                                         Ländergruppe 9: EUR 0,70 pro Minute
      Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Wird
      eine Kardinalspflicht aufgrund leichter oder einfacher Fahr-       Ländergruppe 10: EUR 0,80 pro Minute
      lässigkeit der Telecall verletzt, ist die Haftung der Höhe nach    Den einzelnen Ländergruppen sind folgende Destinationen zuge-
      auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum             ordnet:
      Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorher-
      sehbar waren.                                                      Ländergruppe 1: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brasi-
                                                                         lien Rio De Janeiro, Brasilien Sao Paolo, Chile, China Mobil, Däne-
13.3. Die gesetzliche Haftung der Telecall nach den Vorschriften         mark, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guam,
      des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden aus der Verlet-           Hong Kong, Hong Kong Mobil, Irland, Italien, Jungferninseln (US),
      zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auf-          Kanada, Malaysia, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal,
      grund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben         Puerto Rico, Russland Moskau, Russland St.Petersburg, Schwe-
      von den vorstehenden Regelungen unberührt.                         den, Schweiz, Singapur, Singapur Mobil, Spanien, Süd Korea, Tai-
13.4. Die Telecall haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf          wan, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Türkei Ankara, Türkei
      Umständen höherer Gewalt beruhen sowie für Schäden, die            Istanbul, Ungarn, USA, Vatikanstadt, Venezuela
      auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der AGB,           Ländergruppe 2: Bangladesch, China, Finnland, Gibraltar, Guam
      insbesondere seiner Mitwirkungspflichten (Ziffer 11) beruhen.      Mobil, Island, Israel, Kokos Inseln (Australia), Kolumbien, Kroatien,
      Die Telecall haftet ebenfalls nicht für oder im Zusammenhang       Lettland, Luxemburg, Mexiko, Mexiko Mobil, Mongolei, Neusee-
      mit etwaigen Handlungen, Unterlassungen und/oder Ver-              land, Panama, Peru, Peru Lima, Polen, Puerto Rico Mobil, San
      säumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betrei-        Marino, Slowakei, Slowenien, Thailand Mobil, Weihnachts Inseln
      bern von Telekommunikationsnetzen, die von der Telecall für        (Australia), Zypern, Zypern Nord
      die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden oder auf
      die die Telecall dazu angewiesen ist.                              Ländergruppe 3: Andorra, Bahamas, Bahamas Mobil, Bangladesch
                                                                         Mobil, Brunei, Brunei Mobil, Bulgarien, Costa Rica, Dominikanische
13.5. Soweit die Haftung der Telecall wirksam ausgeschlossen             Republik, Guadeloupe, Irak, Iran, Japan, Liechtenstein, Litauen,
      oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung    Macau, Malaysia Mobil, Martinique, Monaco, Mongolei Mobil, Nige-
      der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertre-       ria, Russland, Samoa (US), Samoa (US) Mobil, Süd Korea Mobil,
      ter und Erfüllungsgehilfen der Telecall.                           Zypern Mobil

14. Schlussbestimmungen                                                  Ländergruppe 4: Albanien, Algerien, Armenien, Bahrain, Benin
                                                                         Mobil, Bermuda, Bermuda Mobil, Bolivien, Burundi, Costa Rica
14.1. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit es sich bei dem           Mobil, Gabun, Gabun Mobil, Georgien, Indien, Indien Mobil, Indone-
      Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Personen des            sien, Jordanien, Kirgistan, Laos, Laos Mobil, Macau Mobil, Malawi,
      öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sonder-         Malawi Mobil, Nördliche Marianneninseln (Saipan), Pakistan, Paki-
      vermögen handelt.                                                  stan Mobil, Paraguay, Reunion, Rumänien, Russland Mobil, Sam-
14.2. Zwischen dem Kunden und der Telecall kommt ausschließ-             bia, Serbien und Montenegro, Simbabwe, Südafrika, Taiwan Mobil,
      lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung,         Uruguay, Usbekistan, Usbekistan Mobil, Vietnam, Zypern Nord
      wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss             Mobil
      des UN-Kaufrechts gilt.                                            Ländergruppe 5: Aserbaidschan, Benin, Botswana, Brasilien Mobil,
14.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag         Burundi Mobil, El Salvador, Französisch Guyana, Jamaika, Kasach-
      nur nach vorheriger Zustimmung der Telecall auf einen Drit-        stan, Kirgistan Mobil, Kuwait, Kuwait Mobil, Malta, Mauritius Mobil,
      ten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder       Namibia, Polen Mobil, Ukraine
      unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen sol-           Ländergruppe 6: Ägypten Mobil, Algerien Mobil, Andorra Mobil,
      cher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.                Argentinien Mobil, Aruba, Aruba Mobil, Ascension Inseln, Australien
14.4. Der Kunde kann sich im Wege eines Antrags auf Einleitung           Mobil, Bahrain Mobil, Barbados, Bolivien Mobil, Bosnien-Herzego-
      eines Schlichtungsverfahrens an die Bundesnetzagentur              vina, Dominikanische Republik Mobil, Ecuador, El Salvador Mobil,
      wenden, soweit er der Auffassung ist, dass die Telecall eine       Elfenbeinküste, Färöer Island, Finnland Mobil, Gambia, Gambia
      in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 TKG vorgesehene Verpflich-         Mobil, Georgien Mobil, Ghana, Gibraltar Mobil, Großbritannien
      tung ihm gegenüber nicht erfüllt hat.                              Mobil, Guatemala, Guatemala Mobil, Guinea, Guinea Mobil, Indone-
                                                                         sien Mobil, Irak Mobil, Iran Mobil, Israel Mobil, Japan Mobil, Jorda-
14.5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung          nien Mobil, Jungferninseln (UK), Kamerun, Kenia, Kolumbien Mobil,
      unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der            Kongo Mobil, Lettland Mobil, Mali, Mauritius, Mazedonien, Moldau,
      Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.                       Monaco Mobil, Mosambik, Niederländische-Antillen, Niger, Niger
                                                                         Mobil, Palästina Mobil, Panama Mobil, Philippinen, Ruanda, Ruanda
B. Besondere Nutzungsbedingungen
                                                                         Mobil, Sambia Mobil, Saudi Arabien, Simbabwe Mobil, Sri Lanka,
Besondere Nutzungsbedingungen für die von der Telecall angebo-           Sri Lanka Mobil, Swasiland, Tadschikistan, Tadschikistan Mobil,
tenen Call-by-Call-Dienstleistungen bestehen nicht.                      Togo, Trinidad und Tobago, Trinidad und Tobago Mobil, Turkmeni-



                                                                                                                         Bonn, 20. Juni 2007
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12 2007                  A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   2585
stan, Turkmenistan Mobil, Uganda, Zaire, Zentralafrikanische Repu-
blik, Zentralafrikanische Republik Mobil,
Ländergruppe 7: Angola, Anguilla, Anguilla Mobil, Antarktis (Aus-
tralian Exter.), Antarktis Casey, Antarktis Scott, Antigua und Bar-
buda, Antigua und Barbuda Mobil, Aserbaidschan Mobil, Belize,
Bhutan, Bhutan Mobil, Burkina Faso, Chile Mobil, Dominica, Elfen-
beinküste Mobil, Estland Mobil, Färöer Island Mobil, Französisch
Guyana Mobil, Französisch Polynesien, Französisch Polynesien
Mobil, Ghana Mobil, Grenada, Grenada Mobil, Guadeloupe Mobil,
Jemen, Jemen Mobil, Kaiman Inseln, Kaiman Inseln Mobil, Kam-
bodscha, Kamerun Mobil, Kasachstan Mobil, Kenia Mobil, Lesotho,
Lesotho Mobil, Libanon, Litauen Mobil, Mali Mobil, Malta Mobil,
Marokko, Mosambik Mobil, Nepal, Nepal Mobil, Nicaragua, Nieder-
ländische-Antillen Mobil, Norwegen Mobil, Ost Timor (Saipan),
Osterinseln, Österreich Mobil, Paraguay Mobil, Peru Mobil, Philippi-
nen Mobil, Schweden Mobil, Senegal, Senegal Mobil, Seychellen,
Seychellen Mobil, Sierra Leone, Sierra Leone Mobil, Spanien Mobil,
Südafrika Mobil, Sudan, Sudan Mobil, Surinam, Swasiland Mobil,
Syrien, Syrien Mobil, Tansania, Tansania Mobil, Togo Mobil, Tsche-
chische Republik Mobil, Tunesien, Turks und Caicosinseln, Turks
und Caicosinseln Mobil, Ungarn Mobil, Uruguay Mobil, Venezuela
Mobil, Vietnam Mobil
Ländergruppe 8: Afghanistan, Afghanistan Mobil, Ägypten, Alba-
nien Mobil, Angola Mobil, Äquatorial-Guinea, Äquatorial-Guinea
Mobil, Armenien Mobil, Äthiopien, Barbados Mobil, Belarus, Belarus
Mobil, Belgien Mobil, Belize Mobil, Bosnien-Herzegovina Mobil,
Botswana Mobil, Bulgarien Mobil, Burkina Faso Mobil, Cook Inseln,
Cook Inseln Mobil, Dänemark Mobil, Diego Garcia, Dominica Mobil,
Ecuador Mobil, Eritrea, Eritrea Mobil, Fidschi, Fidschi Mobil, Frank-
reich Mobil, Griechenland Mobil, Grönland, Grönland Mobil, Guan-
tanamo Bay, Guinea-Bissau, Guinea-Bissau Mobil, Haiti, Haiti
Mobil, Honduras, Honduras Mobil, Irland Mobil, Island Mobil, Italien
Mobil, Jamaika Mobil, Kambodscha Mobil, Kap Verde, Katar, Katar
Mobil, Kiribati, Kiribati Mobil, Komoren, Kroatien Mobil, Libanon
Mobil, Liberia, Liberia Mobil, Libyen, Libyen Mobil, Liechtenstein
Mobil, Luxemburg Mobil, Madagaskar, Madagaskar Mobil, Maledi-
ven, Malediven Mobil, Marokko Mobil, Martinique Mobil, Maureta-
nien, Mauretanien Mobil, Mayotte, Mazedonien Mobil, Moldau
Mobil, Montserrat, Montserrat Mobil, Namibia Mobil, Nauru, Nauru
Mobil, Neukaledonien Mobil, Neuseeland Mobil, Nicaragua Mobil,
Niederlande Mobil, Nigeria Mobil, Niue Inseln, Niue Inseln Mobil,
Norfolk Inseln, Norfolk Inseln Mobil, Oman, Oman Mobil, Ost Timor
Mobil, Palästina, Papua Neuguinea, Papua Neuguinea Mobil, Portu-
gal Mobil, Reunion Mobil, Rumänien Mobil, Sao Tome und Principe,
Sao Tome und Principe Mobil, Saudi Arabien Mobil, Schweiz Mobil,
Serbien und Montenegro Mobil, Slowakei Mobil, Slowenien Mobil,
Solomon Inseln, Solomon Inseln Mobil, Somalia, Somalia Mobil, St.
Kitts und Nevis, St. Kitts und Nevis Mobil, St. Pierre und Miquelon,
St. Vincent und Grenadin, St. Vincent und Grenadin Mobil, Surinam
Mobil, Tonga, Tonga Mobil, Tschad, Tschad Mobil, Tunesien Mobil,
Türkei Mobil, Tuvalu, Uganda Mobil, Ukraine Mobil, Vanuatu,
Vanuatu Mobil, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Arabische
Emirate Mobil, West Samoa
Ländergruppe 9: Äthiopien Mobil, Dschibuti, Falkland Inseln,
Guyana, Guyana Mobil, Kap Verde Mobil, Komoren Mobil, Kongo,
Marshall Inseln, Marshall Inseln Mobil, Mayotte Mobil, Mikronesien,
Neukaledonien, Nordkorea, Sansibar (Tanzania), Tokelau, West
Samoa Mobil, Zaire Mobil
Ländergruppe 10: Dschibuti Mobil, Kuba, Kuba Mobil, Myanmar
(Burma), Myanmar (Burma) Mobil, Palau, Palau Mobil, St. Helena,
Thuraya, Wallis und Futuna




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                                                                                                     |
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Post

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 496/2007




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