abl-12
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
12 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2577
Haupttarif Nebentarif III. Inhalt der Anträge
werktags werktags Für jeden der o. a. Versorgungsbedarfe ist jeweils ein eigenständi-
(Montag-Freitag) 18.00 – 09.00 Uhr; ger Frequenzzuteilungsantrag zu stellen.
09.00 Uhr – 18.00 Uhr sowie an Samstagen, Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Sonntagen und
bundeseinheitlichen 1. Angaben zum Antragsteller
Feiertagen – Name, Adresse, Rechtsform, Sitz des Unternehmens
00.00 Uhr – 24.00 Uhr
– Angabe eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners
€/Min €/Min
– Angabe eines Zustellbevollmächtigten
Tarifzone I 0,0076 0,0052
2. Nachweis der subjektiven Voraussetzungen des Antragstellers
Tarifzone II 0,0110 0,0074
für eine Frequenzzuteilung (Zu-verlässigkeit, Leistungsfähigkeit
Tarifzone III 0,0156 0,0103 und Fachkunde):
2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.07. – Der Antragsteller hat darzulegen, ob ihm in der Vergangen-
heit eine Lizenz oder eine Fre-quenzzuteilung entzogen
3. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. wurde, Auflagen wegen der Nichterfüllung von Verpflichtun-
BK4b-07-003 / E23.03.07 gen aus einer Lizenz oder Frequenzzuteilung gemacht wur-
den, ob er wegen eines Verstoßes gegen Telekommunikati-
ons- oder Datenschutzrecht belangt wurde oder gegen ihn
derzeit ein Verfahren in vorgenannten Fällen anhängig ist.
– Es ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller die für den Auf-
bau und den Betrieb der zur Ausübung der Frequenzrechte
Mitteilung Nr. 493/2007 erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen. Die
TKG §§ 55, 57 Abs. 1; hier: UKW-Frequenzen zur Realisierung Sicherstellung der Finanzierung ist durch Belege, z. B.
von Rundfunk-Versorgungsbedarfen der Länder schriftliche Finanzierungserklärungen der Muttergesell-
schaft, von anderen verbundenen Unternehmen oder von
I. Allgemeine Hinweise Kreditinstituten nachzuweisen. Bloße Absichtserklärungen
oder Bemühenszusagen werden nicht als Nachweis der
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 55 Abs. 1 TKG Frequenzen Sicherstellung anerkannt.
diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objek-
tiver Verfahren zuzuteilen. Um diese gesetzlichen Anforderungen zu Der Antragsteller hat darzulegen, wie er die Planungs- und
erfüllen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur die zur Umsetzung Projektmanagementfragen beim Aufbau des Funknetzes zu
von Versorgungsbedarfen gemäß § 57 Abs. 1 TKG grundsätzlich bewältigen gedenkt. Er hat ferner darzulegen, wie er beab-
verfügbaren UKW-Frequenzen vor ihrer Zuteilung im Amtsblatt. sichtigt, die Ressourcenfragen beim Aufbau und Betrieb sei-
nes Funknetzes (insbesondere Standorte, Technik, Personal,
Werden nach Ablauf der u. a. Frist mehr Anträge gestellt, als Fre-
Kapital) zu lösen. Hier hat der Antragsteller insbesondere die
quenzen verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäß §§ 55 Abs. 9,
geplanten Investitionen des Funknetzes darzulegen und
61 TKG im Wege eines noch festzulegenden Vergabeverfahrens.
nachzuweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen finanziel-
Die Bundesnetzagentur wird hierzu noch eine öffentliche Anhörung
len Mittel zur Verfügung stehen und wie die Finanzierung
zu den entsprechenden Ausschreibungsbedingungen durchführen.
erfolgen soll.
Die Parameter der u. a. Frequenznutzungsmöglichkeiten können
– Es ist nachzuweisen, dass die bei dem Aufbau und Betrieb
sich im Rahmen des jeweiligen konkreten Zuteilungsverfahrens
des UKW Sendernetzes tätigen Personen über die erforderli-
durch noch ggf. durchzuführende Koordinierungen ändern. Ein
chen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen
Anspruch auf die hier veröffentlichte, voraussichtlich verfügbare
werden. Der Antragsteller hat die Fachkunde in schlüssiger
Leistung oder Frequenz besteht daher nicht.
und nachvollziehbarer Weise darzulegen. Im Rahmen des-
Insbesondere bei Frequenznutzungsmöglichkeiten, die rein rech- sen können Zeugnisse und Abschlusszertifikate oder Nach-
nergestützt ermittelt wurden, ohne auf bereits bestehende Nut- weise über bisherige Tätigkeiten (Referenzen) im Bereich der
zungsmöglichkeiten zurückzugreifen, können die konkreten kenn- Telekommunikation (Errichtung und Betrieb ähnlicher Anla-
zeichnenden Merkmale erst im Koordinierungsverfahren geklärt gen, z. B. Betrieb von Netzen auf der Grundlage angemiete-
werden. Auf diese Fälle wird jeweils besonders hingewiesen. ter Übertragungswege oder Betrieb firmeneigener Telekom-
Grundsätzlich steht es Antragstellern frei, andere geeignete Fre- munikationsnetze) beigebracht werden.
quenzen bzw. andere technische Parameter zu beantragen, solange Beantragt ein Konsortium, sind entsprechende Angaben zu
der Versorgungsbedarf erfüllt werden kann und die effiziente und den die jeweilige Fachkunde einbringenden Konsorten zu
störungsfreie Nutzung (§ 52 Abs. 1 TKG) sichergestellt ist. machen. Darüber hinaus ist darzulegen, wie die Fachkunde
der Konsorten auf den Betreiber übertragen wird.
II. Versorgungsbedarfe 3. Benennung des in Abschnitt II. aufgeführten Versorgungsbe-
Im Nachfolgenden werden die Versorgungsbedarfe und die für darfs, zu dessen Realisierung die ebenfalls in Abschnitt II. auf-
deren Umsetzung voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fre- geführte(n) Frequenzen(en) beantragt werden.
quenznutzungsmöglichkeiten veröffentlicht: 4. Frequenznutzungskonzept, insbesondere ist anzugeben
Referenz Nr.: 014-2007 – die geplanten Senderstandorte,
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern – deren zeitliche und tatsächliche Realisierung,
Versorgungsgebiet: Stadtgebiet Schwerin – die technischen Parameter des Sendernetzes.
Beginn: Sofort 5. Kartendarstellung des beabsichtigten räumlichen Versorgungs-
Befristung: 31.12.2015 gebietes.
Sendername: Schwerin Nähere Informationen zu den koordinierten Senderdaten, Antrags-
vordrucken, Ausfüllhinweisen sowie zum terrestrischen Rundfunk-
Frequenz: voraussichtlich 102,9 MHz dienst finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
Leistung: voraussichtlich 500 W (www.bundesnetzagentur.de/ Sachgebiete/ Telekommunikation/
Regulierung Telekommunikation/ Frequenzordnung/ Rundfunk).
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2578 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
|
12 2007
IV. Antragsfrist und Adresse Teil B
Anträge auf Frequenzzuteilung können bis zum 01.08.2007 unter
Angabe der jeweiligen Referenznummer bei der Mitteilungen der Diensteanbieter
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Veröffentlichungshinweis
Referat 222
Canisiusstraße 21 Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
55122 Mainz § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
eingereicht werden. tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
222 von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und anderen allgemeinen Kundeninforma-
tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der
Diensteanbieter unterliegen weder der
Kontrolle noch der Genehmigung der
Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
teilungen sind allein die Diensteanbieter
verantwortlich.
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
12 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 2579
Mitteilung Nr. 494/2007
TELE2 hat die Preise für Gespräche im offenen Call by Call (Einwahl der Netzkennziffer
01013 ohne vorherige Registrierung bei TELE2) geändert. Ab sofort gelten die nachstehenden
Minutenpreise.
Ortsgespräche (National-Ort)
Gespräche in das deutsche Festnetz innerhalb des TELE2 offenes Call by Call
Ortsbereiches ohne MwSt./Euro Endpreis/Euro
Montag - Freitag 7-19 Uhr 0,0378 0,0450
Montag - Freitag 19-7 Uhr 0,0080 0,0095
Samstag und Sonntag* 0-24 Uhr 0,0080 0,0095
*sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen
Ferngespräche (National-Fern)
Ferngespräche in das deutsche Festnetz außerhalb TELE2 offenes Call by Call
des Ortsbereichs ohne MwSt./Euro Endpreis/Euro
Montag - Freitag 7-19 Uhr 0,0752 0,0895
Montag - Freitag 19-7 Uhr 0,0080 0,0095
Samstag und Sonntag* 0-24 Uhr 0,0080 0,0095
*sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen
Festnetz zu Mobilfunk (National)
TELE2 offenes Call by Call
ohne MwSt./Euro Endpreis/Euro
D1 (T-Mobile), D2 (Vodafone) 0,2016 0,2399
Alle weiteren Netze (z.B. E-Plus, O2-Germany) 0,2016 0,2399
Ausland
TELE2 offenes Call by Call
ohne MwSt./Euro Endpreis/Euro
International 1 - Top-Länder
Alaska, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien,
Hawaii, Irland, Italien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino,
Schweden, Schweiz, Spanien, USA, Vatikanstaat 0,0832 0,0990
International 2
Andorra, Färöer Inseln, Gibraltar, Island, Malta, Monaco 0,0840 0,1000
International 3
Türkei 0,1462 0,1740
International 4
Griechenland, Kroation, Montenegro, Polen, Russland, Serbien,
Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern 0,1597 0,1900
International 5
Albanien, Bosnien, Bulgarien, Israel, Lettland, Mazedonien,
Palästina, Rumänien, Ukraine, Weißrussland 0,2521 0,3000
International 6
Ägypten, Algerien, Estland, Jordanien, Kasachstan, Libanon, Libyen,
Litauen, Marokko, Moldawien, Syrien, Tunesien 0,3782 0,4500
International 7
Australien, Brasilien, China, Hongkong, Japan, Neuseeland,
Singapur, Südkorea, Taiwan 0,5462 0,6500
International 8
Chile, Dominikanische Republik, Kuba, Niederländische Antillen 0,7983 0,9500
International 9
Alle nicht oben aufgeführten Länder 0,8403 1,0000
Mobilfunk International 1, außer USA und Kanada siehe Tarife siehe Tarife
(hier gelten die Festnetzpreise ohne Aufschlag) Länder Länder
+ 0,2101 + 0,2500
Mobilfunk International 2 - 8 siehe Tarife siehe Tarife
Länder Länder
+ 0,1849 + 0,2200
Alle Preise in Euro je Minute. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise, die
Nettopreise werden unter Abzug von 19% Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind
kaufmännisch gerundet. Es wird kein Mindestumsatz pro Monat berechnet. Inmarsat
Tarife auf Anfrage.
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2580 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
|
12 2007
Mitteilung Nr. 495/2007 Voreinstellung schriftlich bestätigt oder dem Kunden eine
PIN zur Nutzung übermittelt hat, jedoch spätestens zu dem
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telecall Services GmbH
Zeitpunkt, in dem der Kunde die Verbindung nach Freischal-
A. Allgemeiner Teil tung durch die Telecall nutzt.
1. Geltungsbereich 4.1.2. Die Telecall ist nicht verpflichtet, die Voranmeldung des Kun-
den anzunehmen. Insbesondere kann die Telecall ablehnen,
1.1. Die Telecall Services GmbH („Telecall“) hat ihren Sitz in
einen Preselection-Vertrag mit dem Kunden zu schließen,
40211 Düsseldorf, Leopoldstraße 16. Zuständiges Register-
sofern zwischen dem Kunden und der Telecall bereits ein
gericht ist das Amtsgericht Düsseldorf. Die Telecall bietet
Preselection-Vertragsverhältnis besteht oder bestanden hat.
bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen an. Für die
Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die 4.1.3. Die Telecall kann die Annahme der Voranmeldung von einer
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Bonitätsprüfung abhängig machen. Zu diesem Zweck kann
sowie die nachfolgenden, im Amtsblatt der Bundesnetzagen- die Telecall bei dem kontoführenden Kreditinstitut des Kun-
tur veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der den allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte einholen,
Telecall („AGB“). Bestandteil der AGB ist sowohl dieser All- soweit dies im Zusammenhang mit der Durchführung dieses
gemeine Teil als auch – soweit vorhanden – die den jeweili- Vertrages erforderlich ist.
gen Dienstleistungen zugeordneten Besonderen Nutzungs- 4.1.3.1.Der Kunde willigt ein, dass die Telecall der SCHUFA Holding
bedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestim- AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“), Daten
mungen gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht aus- über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses
drücklich auf sie Bezug genommen wird. Telekommunikationsvertrags übermittelt und Auskünfte über
1.2. Die nachfolgenden Bestimmung gelten nur insoweit, als in ihn von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird die Tel-
den der jeweiligen Dienstleistung zugeordneten Besonderen ecall der SCHUFA Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen
Nutzungsbedingungen nicht eine abweichende Regelung Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, bean-
getroffen ist. tragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln, soweit dies
1.3. Abweichende AGB des Vertragspartners („Kunde“) gelten
nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
auch dann nicht, wenn die Telecall ihnen nicht ausdrücklich
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Ver-
widerspricht.
tragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen
1.4. Die AGB in der jeweils aktuellen Fassung können auf der zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Perso-
Internetseite der Telecall unter www.01042.com bzw. der nen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem
jeweiligen Dienstleistung zugeordneten Internetseite sowie in Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaf-
den Geschäftsstellen der Telecall eingesehen werden. ten. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Han-
dels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die
1.5. Die Telecall hat das Recht, den Allgemeinen Teil der AGB
Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die
sowie die Besonderen Nutzungsbedingungen nach billigem
SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung,
Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und
wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft
Marktgegebenheiten jederzeit zu ändern, soweit dies für den
dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA
Kunden zumutbar ist.
Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann
die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus
2. Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistungen ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert
2.1. Voraussetzung für die Erbringung einer Dienstleistung ist, zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
dass der Kunde über einen Teilnehmernetz- bzw. Mobilfun- Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn
kanschluss bei einem Netzbetreiber verfügt, dessen Netz mit betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informa-
dem der Telecall zusammengeschaltet ist und mit dem die tionen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren
Telecall eine Abrechnungsvereinbarung geschlossen hat. enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt
wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG,
2.2. Verbindungen zu nichtgeografischen Rufnummern, einsch- Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum, oder
ließlich Vermittlungsdiensten, Auskunftsdiensten, Mehrwert- SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640,
diensten und Online-Diensten, bietet die Telecall nicht an, 30056 Hannover.
soweit dies in den Besonderen Nutzungsbedingungen nicht
ausdrücklich vereinbart ist. 4.1.3.2.Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass
die Telecall den mit ihr zusammen arbeitenden Wirtschafts-
auskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten
3. Vertragsschluss und -beendigung bei Dienstleistungen ohne über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages
Voranmeldung/Voreinstellung übermittelt und bei ihnen Auskünfte über den Kunden einge-
3.1. Sofern die Dienstleistung der Telecall ohne Voranmeldung holt werden können. Die Telecall kann den Unternehmen
des Kunden oder Voreinstellung der Telecall als Verbin- auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung
dungsnetzbetreiber erbracht wird, kommt ein Vertrag zwi- melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den
schen der Telecall und dem Kunden für jede einzelne Verbin- ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur
dung zustande, sobald die Telecall die Verbindung nach Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur
Wahl der jeweiligen Verbindungsnetzbetreiberkennziffer Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung
durch den Anrufer erfolgreich herstellt. geben zu können. Auf Anfrage benennt die Telecall dem Kun-
den die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden
3.2. Das jeweilige Vertragsverhältnis endet unmittelbar mit der Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erteilen.
Beendigung der Verbindung. Hiervon unberührt bleiben
bestehende nachvertragliche Leistungspflichten. 4.1.4. Die Telecall behält sich vor, die Annahme der Voranmeldung
sowie das weitere Angebot der Dienstleistungen von einer
vom Kunden zu leistenden und von der Telecall festzusetzen-
4. Vertragsschluss und -beendigung bei Dienstleistungen mit den angemessenen Sicherheitsleistung in Euro abhängig zu
Voranmeldung/Voreinstellung machen. Dies gilt insbesondere wenn
4.1. Vertragsschluss a) die begründete Annahme besteht, dass der Kunde die
4.1.1. Sofern die Dienstleistung der Telecall von einer Voranmel- Entgelte für die Dienstleistungen nicht oder nicht rechtzei-
dung des Kunden oder einer Voreinstellung der Telecall als tig entrichten wird,
Verbindungsnetzbetreiber abhängig ist, kommt der Vertrag b) der Kunde einen Rechnungsbetrag nicht fristgerecht
zwischen der Telecall und dem Kunden zustande, sobald die bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre
Telecall die Voranmeldung oder den Auftragseingang der geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt,
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
12 2007| A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 2581
c) der Kunde die Dienstleistungen innerhalb des vorange- ses entgeltpflichtig, soweit er diese zu vertreten hat. Dies
gangenen Monats in einem Umfang in Anspruch genom- schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde Dritten gestat-
men hat, der erheblich über dem durchschnittlichen Nut- tet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung Dritter
zungsumfang der diesem Monat unmittelbar entstehen, hat der Kunde zu entrichten, soweit er die unbe-
vorangegangenen drei Monate liegt oder fugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in seinem Ver-
d) gerichtlich die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des antwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Siche-
Kunden angeordnet wurde. rungsmaßnahmen gegen die unbefugte und missbräuchliche
Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen.
Bei Nichterbringung einer angeforderten Sicherheitsleistung Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der
ist die Telecall nach entsprechender schriftlicher Mahnung Nachweis, dass er eine unbefugte und missbräuchliche Nut-
mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheits- zung durch Dritte nicht zu vertreten hat.
leistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Tel-
ecall hat das Recht, sich jederzeit aus einer vom Kunden 5.2. Preisliste
geleisteten Sicherheitsleistung wegen offener Forderungen 5.2.1. Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach
aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Die Sicherheit dem Umfang der Inanspruchnahme durch den Kunden sowie
wird freigegeben, wenn der Kunde nach Beendigung des nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Verbindung jeweils
Vertrages sämtliche Forderungen der Telecall aus dem Ver- gültigen Preisliste, die auf der Internetseite der Telecall oder
trag befriedigt hat oder die Voraussetzungen für eine Sicher- der der jeweiligen Dienstleistung zugewiesenen Internetseite
heitsleistung entfallen sind. veröffentlicht ist. Sofern für die jeweilige Dienstleistung ver-
4.2. Widerrufsrecht schiedene Tarifoptionen angeboten werden, kann der Kunde
bei der Auftragserteilung zwischen den verschiedenen ange-
4.2.1. Hat der Kunde zur Übermittlung seiner Voranmeldung an die botenen Tarifoptionen wählen. Alle Entgelte verstehen sich
Telecall oder seiner Bestellung einer PIN ein Fernkommuni- inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes festgelegt
kationsmittel benutzt, so kann er, sofern er Verbraucher ist, ist. Enthält die Preisliste auch die Einwahlmöglichkeit über
seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne eine Ortsnetzrufnummer, so kann zusätzlich zu dem in der
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) Preisliste angegebenen Verbindungsentgelt ein Entgelt
widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht- gegenüber dem Teilnehmeranschluss- bzw. Mobilfunkanbie-
zeitige Absendung des Widerrufs. ter des Kunden anfallen.
Der Widerruf ist zu richten an: Telecall Services GmbH, Leo- 5.2.2. Die Telecall ist berechtigt, die Preise aller angebotenen
poldstraße 16, 40211 Düsseldorf. Dienstleistungen nach billigem Ermessen unter Berücksichti-
4.2.2. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die gung der allgemeinen Marktentwicklung, insbesondere der
Telecall mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrück- internen Vorleistungspreise, jederzeit mit Wirkung für die
licher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist Zukunft anzupassen.
begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. 5.2.3. Sofern die Telecall dem Kunden nach einer bestimmten Ver-
4.3. Laufzeit und Kündigung tragslaufzeit oder für eine bestimmte Zahlungsabwicklung
eine Anzahl von Freiminuten anbietet, so werden für diese
4.3.1. Verträge, die nicht nach Ziffer 3.2 unmittelbar mit der Beendi-
Freiminuten keine Verbindungsentgelte berechnet. Eine Aus-
gung der Verbindung enden, sind auf unbestimmte Zeit
zahlung der Freiminuten ist nicht möglich. Die Telecall behält
geschlossen und können von jeder Partei mit einer Frist von
sich vor, die Nutzung gesammelter Freiminuten auf eine
2 Werktagen schriftlich gekündigt werden, soweit nicht in
bestimmte Anzahl im Monat zu begrenzen.
den Besonderen Nutzungsbedingungen etwas anderes gere-
gelt ist. 5.3. Tarifansage
4.3.2. Im Falle einer Preisänderung zu Ungunsten des Kunden steht Angaben über die Höhe des Entgelts im Rahmen einer auto-
dem Kunden, sofern ihm die Änderung nicht zumutbar ist, ein matischen entgeltfreien Tarifansage zu Beginn der Verbin-
Recht zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages zu. dung gehen bei Abweichungen von der Preisliste vor. Bei der
Die Änderungen der Preise gelten als genehmigt, wenn der Tarifansage werden zusätzliche Gebühren nicht berücksich-
Telecall nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe tigt. Mit der Fortführung der Verbindung erklärt der Kunde
der Preisänderung (Ziffer 5.2.1) eine schriftliche Kündigung sein Einverständnis mit dem angesagten Tarif, unabhängig
des Kunden zugeht. von der tatsächlichen Wahrnehmung der Tarifansage durch
den Kunden.
4.3.3. Die Telecall kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichti-
ger Grund liegt vor, wenn der Telecall unter Berücksichtigung 6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der bei- 6.1. Abrechnung von Postpaid-Dienstleistungen
derseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhält-
nisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet Für Dienstleistungen, bei denen die Telecall in Vorleistung
werden kann, insbesondere wenn tritt, erfolgt die Rechnungsstellung über den Teilnehmernetz-
betreiber des Kunden oder über die Telecall selbst.
a) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Eröffnung 6.1.1 Rechnungsstellung über den Teilnehmernetzbetreiber
des Insolvenzverfahrens stellt, Sofern der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden die Rech-
b) der Kunde die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht nung stellt, werden die an die Telecall zu zahlenden Entgelte
in Anspruch nimmt, auf der Rechnung als Verbindungen über die Telecall aufge-
führt. Die Zahlung an den Rechnungsersteller hat befreiende
c) der Kunde bei der Nutzung der Dienstleistungen gegen
Wirkung auch gegenüber der Telecall. Nach erfolglosem For-
Strafvorschriften verstößt, oder
derungseinzug durch den Rechnungssteller übermittelt die-
d) der Kunde sich für zwei aufeinander folgende Monate mit ser zum Zwecke der Durchsetzung der Forderungen gegenü-
der Bezahlung der Rechnung oder eines Rechnungsteil- ber ihren Kunden die erforderlichen Bestands- und
betrages, sofern der ausstehende Betrag insgesamt min- Verbindungsdaten an die Telecall, die das Mahn- und Inkas-
destens 75 EUR beträgt, in Verzug befindet. soverfahren selbst übernimmt. Erhält der Kunde von seinem
Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbin-
5. Entgelte dungsübersicht, werden die über die Telecall hergestellten
Verbindungen in dieser Rechnung einzeln aufgeführt. Der
5.1. Entgeltverpflichtung Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbin-
Der Kunde ist zur Zahlung der Verbindungsentgelte verpflich- dungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilneh-
tet. Der Kunde ist für jede Nutzung seines Telefonanschlus- mernetzbetreiber ausüben.
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2582 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
|
12 2007
6.1.2 Rechnungsstellung über die Telecall Telekom nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt hat, behält sich
die Telecall vor, das entsprechende Guthaben zu sperren, bis
Sofern die Rechnung über die an die Telecall zu zahlenden
eine Zahlung erfolgt ist.
Entgelte von der Telecall selbst gestellt wird, erhält der
Kunde die Rechnung in der Regel monatlich per Post oder
auf Wunsch online zur Verfügung gestellt. Der Kunde gibt die 7. Fälligkeit und Verzug
von ihm gewünschte Zahlungsweise vor Vertragsschluss an. Die Rechnungsbeträge sind fällig mit Zugang der Rechnung beim
6.1.2.1. Zur Zahlung des Rechnungsbetrages per Überweisung teilt Kunden. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugs-
der Kunde der Telecall in dem Anmeldeformular die gültige eintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungs-
Rechnungsanschrift mit. beträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt.
Ab dem Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem
6.1.2.2.Im Falle des Lastschrifteinzugs ermächtigt der Kunde die Tel-
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines
ecall in dem Anmeldeformular zum Einzug des jeweils fälligen
jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Telecall
Rechnungsbetrages von dem durch den Kunden angegebe-
behält sich vor, weitergehende Ansprüche aus dem Verzugsscha-
nen Konto. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende
den (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend zu machen.
Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu sorgen.
Der Einzug erfolgt etwa eine Woche nach Fälligkeit der Ent-
gelte (Ziffer 7). Der Kunde ist verpflichtet, der Telecall alle 8. Einwendungen
infolge einer Rückgabe der Lastschrift durch seine Bank ent- 8.1. Der Kunde kann Einwendungen gegen die ihm in Rechnung
stehenden Kosten zu ersetzen. gestellten Verbindungsentgelte nur innerhalb der in der
6.1.2.3.Zahlt der Kunde die jeweiligen Rechnungsbeträge per Kredit- Rechnung bestimmten und ausdrücklich unter Hinweis auf
karte, so gibt er in dem Voranmeldungsformular den Namen diesen Ausschluss genannten Frist geltend machen. Einwen-
des Kreditkarteninhabers, die Gültigkeitsdauer sowie die dungen gegen die Abbuchung von Entgelten von seinem
Kreditkartennummer an und beauftragt die Telecall mit der Prepaid-Konto kann der Kunde innerhalb einer Frist von acht
Abbuchung der jeweiligen Rechnungsbeträge. Die Telecall Wochen nach der Abbuchung geltend machen. Eine Unter-
bucht den jeweiligen Rechnungsbetrag in der Regel eine lassung der Einwendungen innerhalb der jeweiligen Frist gilt
Woche nach Fälligkeit der Entgelte von dem Kreditkarten- als Genehmigung der Rechnung. Gesetzliche Ansprüche, die
konto des Kunden ab. Der Kunde ersetzt der Telecall alle aus dem Kunden unabhängig von diesem Fristablauf zustehen,
einer Rückbelastung der abgebuchten Rechnungsbeträge bleiben unberührt. Sofern die Telecall selbst die Rechnung
entstehenden Kosten. stellt, wird sie den Kunden in der Rechnung auf die Rechts-
folgen einer unterlassenen Einwendung innerhalb der Ein-
6.2. Abrechnung von Prepaid-Dienstleistungen
wendungsfrist gesondert hinweisen. Die Fälligkeit der Verbin-
Für Dienstleistungen, bei denen der Kunde zu einer Vorlei- dungsentgelte wird durch Einwendungen nicht berührt.
stung verpflichtet ist, kann der Kunde die von ihm
8.2. Da die Telecall sowie der rechnungsstellende Teilnehmer-
gewünschte Zahlungsvariante wählen, sofern diese von der
netz-betreiber gesetzlich verpflichtet sind, die der Rechnung
Telecall für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellt
zu Grunde liegenden Verkehrsdaten nach Ablauf von 6
wird.
Monaten nach Rechnungsversand zu löschen, können Ein-
6.2.1. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Kunde die ihm wendungen, die der Kunde nach Ablauf der Frist erhebt,
von der Telecall per E-Mail und/oder SMS mitgeteilten Refe- keine Berücksichtigung mehr finden. Dies gilt entsprechend,
renznummer ohne weitere Zusätze als Verwendungszweck soweit der Kunde gegenüber dem rechnungsstellenden Teil-
auf dem Überweisungsträger anzugeben. Zahlungseingänge, nehmernetzbetreiber oder der Telecall die vorzeitige teilweise
die ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck auf oder vollständige Löschung der Verkehrsdaten verlangt hat.
dem Konto der Telecall eingehen, können nicht zur Aufla-
dung des Prepaid-Kontos des Kunden bzw. zur Übermittlung
9. Datenschutz
einer PIN an den Kunden bearbeitet werden. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Angabe einer falschen 9.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen
Referenznummer dazu führt, dass die Zahlung einem ande- Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz
ren Kunden zugeordnet wird und dieser das eingezahlte Gut- (BDSG) und das TKG. Personenbezogene Daten werden nur
haben zum Telefonieren benutzt. Für Schäden, die durch die erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene ein-
Angabe eines falschen Verwendungszwecks auf dem Über- gewilligt hat oder das BDSG, das TKG und das Teledienste-
weisungsträger entstehen (z.B. Guthabenverbrauch durch datenschutzgesetz (TDDSG) bzw. eine andere Rechtsvor-
Dritte) übernimmt die Telecall keine Haftung. Der Kunde schrift es anordnet oder erlaubt.
informiert die Telecall unverzüglich über die Angabe eines
Eine Datenverarbeitung ist insbesondere zulässig, soweit
falschen Verwendungszwecks. In diesem Fall erstattet die
dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnis-
Telecall dem Kunden den Betrag, der im Zeitpunkt der Infor-
ses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikati-
mation über den falschen Verwendungszweck noch vorhan-
onsdienstleistungen (Verkehrsdaten) sowie deren Abrech-
den ist. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene
nung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist.
Referenznummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an
den Kunden zurück überwiesen bzw. auf Wunsch auf das 9.2. Die Telecall darf die Bestandsdaten des Kunden im Rahmen
korrekte Kundenkonto gebucht. eines Vertragsverhältnisses zwischen der Telecall und einem
anderen Diensteanbieter erheben, verarbeiten und nutzen,
6.2.2. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde der
soweit dies zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Telecall
Telecall alle aus einer Rückbelastung der im Rahmen der Vor-
und dem anderen Diensteanbieter erforderlich ist.
auszahlung geleisteten Beträge durch das Kreditkartenunter-
nehmen entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen, 9.3. Die Verkehrsdaten des Kunden werden für die Dauer von 6
soweit diese nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen Monaten ab Rechnungsversendung bzw. Abbuchung vom
ausgeglichen wurden. Prepaid-Konto des Kunden vollständig gespeichert, sofern
nicht der Kunde die um drei Ziffern gekürzte Speicherung
6.2.3. Zahlungen per Telefon (VOICEPAY) können nur von Teilneh-
innerhalb dieses Zeitraums oder die sofortige Löschung mit
mernetzanschlüssen der Deutschen Telekom AG erfolgen.
Rechnungsversand schriftlich gegenüber seinem Teilneh-
Dem Kunden wird die Höhe der ausgewählten Zahlung
mernetzbetreiber oder der Telecall beantragt hat.
kostenlos angesagt. Sofern der Kunde nach der Ansage des
Betrages nicht die Verbindung beendet, wird die entspre- 9.4. Die Telecall darf die Rufnummer und Adresse, die der Kunde
chende Zahlung über die Telefonrechnung der Deutschen im Rahmen der Beziehungen zur Telecall angeben hat, für die
Telekom AG für den Anschluss, von welchem aus die Ruf- Versendung von Text- oder Bildmitteilungen an ein Telefon
nummer angewählt wurde, von der Telecall in Rechnung oder eine Postadresse auch zu Zwecken der Werbung, der
gestellt. Sofern der Kunde die Rechnung der Deutschen Marktforschung und Beratung des Kunden verwenden, wenn
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
12 2007| A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 2583
dieser der Verwendung nicht widersprochen hat. Der Kunde 11.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen
kann der Versendung von Text- oder Bildmitteilungen jeder- oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
zeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. der physikalischen oder logischen Struktur des von der Tele-
call zur Verfügung gestellten Netzes führen können. Er wird
9.5. Der Kunde willigt ein, dass die Telecall ihrer Muttergesell-
insbesondere keine technischen Einrichtungen nutzen, die zu
schaft, der Callax Telecom Holding GmbH („Callax“), zum
einer automatischen Herstellung der Verbindung zu Diensten
Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung,
der Telecall führen sollen. Der Kunde wird die Dienstleistung
Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsver-
nicht in einer Weise nutzen, die für die Bereitstellung der
trages übermittelt und von dieser Gesellschaft Auskünfte
Dienstleistung an andere Kunden der Telecall abträglich ist
über den Kunden erhält. Ferner willigt der Kunde ein, dass die
oder die Sicherheit eines anderen Telekommunikationsnet-
Telecall der Callax auch auf nicht vertragsgemäßen Verhal-
zes beeinträchtigt. Die Telecall behält sich vor, den
tens (z.B. Zahlungsrückstände, Beantragung eines Mahnbe-
Anschluss des Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen
scheides) beruhende personenbezogene Daten übermittelt,
zu sperren und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kün-
soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Unter-
digen, sofern der Telecall eine Weiterführung des Vertrags
nehmen der Callax-Gruppe oder der Allgemeinheit erforder-
aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer nicht
lich ist und damit schutzwürdige Belange des Kunden nicht
zumutbar ist. Für jede Kündigung aus diesem Grund und die
beeinträchtigt werden. Die Callax speichert die ihr von der
damit verbundene Sperrung des Kunden berechnet die Tele-
Telecall übermittelten Daten. Sie stellt personenbezogene
call einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100
Daten anderen Unternehmen nur zur Verfügung, sofern diese
EUR. Ein eventuell noch vorhandenes Prepaid-Guthaben des
mit der Callax im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbunden
Kunden wird hierauf angerechnet. Der Kunde ist berechtigt
sind und soweit ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
nachzuweisen, dass der Telecall ein niedrigerer Schaden ent-
glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die
standen ist, die Telecall ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr
Callax Adressdaten bekannt. Der Kunde kann Auskunft bei
ein höherer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist
der Callax Telecom Holding GmbH, Leopoldstraße 16, 40211
auch dann fällig, wenn die Pflichtverletzung durch einen Drit-
Düsseldorf, über die ihn betreffenden gespeicherten Daten
ten erfolgt ist und sie dem Kunden nach den gesetzlichen
erhalten.
Vorschriften zuzurechnen ist.
9.6. Die Telecall wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den
gesetzlichen Vorgaben. 11.5. Der Kunde trifft die erforderlichen Maßnahmen in seinem Ver-
antwortungsbereich zur Missbrauchsvorbeugung bei der
Nutzung der Dienstleistungen und ist insoweit für einen Mis-
10. Leistungsstörungen sbrauch ausschließlich allein verantwortlich. Die Telecall ist
10.1. Das für die Herstellung der Verbindung betriebene Telekom- nicht verpflichtet, besondere Maßnahmen gegen einen Mis-
munikationsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365 sbrauch der Dienstleistungen zu treffen, der nicht in ihrem
Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf. Verantwortungsbereich liegt. Der Kunde stellt sicher, dass
die Bestimmungen dieser AGB auch von seinen Erfüllungs-
10.2. Störungen des Netzbetriebes beseitigt die Telecall im Rah- und Verrichtungsgehilfen und sonstigen dritten Nutzern ein-
men ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten gehalten werden. Der Kunde stellt die Telecall von allen
unverzüglich während der üblichen Geschäftszeiten inner- Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit
halb einer Regelentstörungsfrist von 12 Stunden. Für den einer Verletzung dieser AGB resultieren und dem Kunden
Betrieb des Teilnehmernetzanschlusses des Kunden ist die zuzurechnen sind.
Telecall nicht verantwortlich.
11.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm von der Telecall zugeteil-
10.3. Bei voraussehbar längeren vorübergehenden Beschränkun- ten persönlichen Nummern (Kundennummern, Referenznum-
gen der Dienstleistungen werden Kunden, die der Telecall mern, PIN) geheim zu halten sowie jeden Missbrauch durch
schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt haben, dass Dritte zu verhindern. Der Kunde stellt sicher, dass weitere
sie auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen Nutzer dieser Nummern diese Verpflichtung ebenfalls einhal-
angewiesen sind, vorher unterrichtet, es sei denn, die vorhe- ten. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch, so
rige Unterrichtung des Kunden ist nach den Umständen wird er die Telecall unverzüglich hiervon unterrichten. Unbe-
objektiv nicht möglich oder würde die Beseitigung einer schadet der Ziffer 4.3.3. ist die Telecall bei einem Missbrauch
bereits eingetretenen Unterbrechung verzögern. der dem Kunden zugeteilten Nummern berechtigt, den Ver-
10.4. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, trag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet
innere Unruhen, Feuer, Blitzschlag, Überflutung), die der Tel- für einen in seinem Verantwortungsbereich entstandenen
ecall die Erbringung der Dienstleistung wesentlich erschwe- Missbrauch.
ren oder unmöglich machen, ist die Telecall von der Erfüllung
11.7. Der Wiederverkauf der Leistungen der Telecall ohne die
ihrer Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses höherer
Zustimmung der Telecall ist unzulässig.
Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit befreit. Der höhe-
ren Gewalt stehen Streik und Aussperrung gleich, soweit sie
unvorhersehbar, schwerwiegend und nicht durch die Telecall 12. Sperre
verschuldet sind.
12.1. Die Telecall hat das Recht, einzelne Zielrufnummern oder
Zielrufnummergruppen zu sperren, soweit dies zur Mis-
11. Mitwirkungspflichten des Kunden sbrauchsvorbeugung und zu Zwecken des Verbraucher-
11.1. Der Kunde teilt der Telecall jede Veränderung solcher Daten schutzes erforderlich ist. Eine Aufstellung über alle eingerich-
mit, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich teten Sperren oder Beschränkungen stellt die Telecall auf
sind. Dazu zählen insbesondere die Veränderung des Telefo- Nachfrage zur Verfügung.
nanschlusses und der Anschlussnummer, sowie Namen, 12.2. Zur Sperre der Dienstleistungen ist die Telecall ohne Ankün-
Adresse und Bankverbindung. Unterlässt der Kunde eine sol- digung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn
che Mitteilung, trägt er die Kosten für die Ermittlung der
Daten, soweit diese zur Durchführung des Vertrags erforder- a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung
lich sind. nach Ziffer 4.3.3 sowie Ziffer 11.4 gegeben hat oder
11.2. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich an die Telecall b) eine Gefährdung der Einrichtungen der Telecall, insbe-
unter der in Ziffer 1.1 genannten Adresse. sondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endein-
richtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicher-
11.3. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Telecall nur bestim-
heit droht.
mungsgemäß und nach Maßgabe dieser AGB sowie der
Telekommunikationsgesetze und -verordnungen in der Diese Sperre wird die Telecall unverzüglich aufheben, sobald
jeweils gültigen Fassung nutzen. die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind.
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2584 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
|
12 2007
13. Haftungsbeschränkungen C. Preisliste
13.1. Die Telecall haftet für Vermögensschäden des Kunden bis zu Der Preis für die Call-by-Call-Dienstleistungen der Telecall berech-
einem Betrag von höchstens 12.500 EUR je Nutzer und scha- net sich aus einer einmaligen Verbindungsaufbaugebühr pro Tele-
denverursachendes Ereignis; gegenüber der Gesamtheit der fongespräch in Höhe von 0,40 EUR und einem Preis pro Verbin-
Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen EUR je schadenver- dungsminute, der sich nach den verschiedenen Ländergruppen
ursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die zugeordneten Destinationen bestimmt. Für die einzelnen Länder-
von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu gruppen gelten folgende Minutenpreise:
leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz Ländergruppe 1: EUR 0,10 pro Minute
in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Scha-
densersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungs- Ländergruppe 2: EUR 0,15 pro Minute
begrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verur- Ländergruppe 3: EUR 0,20 pro Minute
sacht wurde.
Ländergruppe 4: EUR 0,25 pro Minute
13.2. Für andere Schäden des Kunden (z.B. Sachschäden oder
Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikations- Ländergruppe 5: EUR 0,30 pro Minute
dienstleistungen beruhen) haftet die Telecall für sich und ihre Ländergruppe 6: EUR 0,40 pro Minute
Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur,
soweit die Telecall oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentli- Ländergruppe 7: EUR 0,50 pro Minute
che Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer Ländergruppe 8: EUR 0,60 pro Minute
den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der
Ländergruppe 9: EUR 0,70 pro Minute
Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Wird
eine Kardinalspflicht aufgrund leichter oder einfacher Fahr- Ländergruppe 10: EUR 0,80 pro Minute
lässigkeit der Telecall verletzt, ist die Haftung der Höhe nach Den einzelnen Ländergruppen sind folgende Destinationen zuge-
auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum ordnet:
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorher-
sehbar waren. Ländergruppe 1: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brasi-
lien Rio De Janeiro, Brasilien Sao Paolo, Chile, China Mobil, Däne-
13.3. Die gesetzliche Haftung der Telecall nach den Vorschriften mark, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guam,
des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden aus der Verlet- Hong Kong, Hong Kong Mobil, Irland, Italien, Jungferninseln (US),
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auf- Kanada, Malaysia, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal,
grund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben Puerto Rico, Russland Moskau, Russland St.Petersburg, Schwe-
von den vorstehenden Regelungen unberührt. den, Schweiz, Singapur, Singapur Mobil, Spanien, Süd Korea, Tai-
13.4. Die Telecall haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf wan, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Türkei Ankara, Türkei
Umständen höherer Gewalt beruhen sowie für Schäden, die Istanbul, Ungarn, USA, Vatikanstadt, Venezuela
auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der AGB, Ländergruppe 2: Bangladesch, China, Finnland, Gibraltar, Guam
insbesondere seiner Mitwirkungspflichten (Ziffer 11) beruhen. Mobil, Island, Israel, Kokos Inseln (Australia), Kolumbien, Kroatien,
Die Telecall haftet ebenfalls nicht für oder im Zusammenhang Lettland, Luxemburg, Mexiko, Mexiko Mobil, Mongolei, Neusee-
mit etwaigen Handlungen, Unterlassungen und/oder Ver- land, Panama, Peru, Peru Lima, Polen, Puerto Rico Mobil, San
säumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betrei- Marino, Slowakei, Slowenien, Thailand Mobil, Weihnachts Inseln
bern von Telekommunikationsnetzen, die von der Telecall für (Australia), Zypern, Zypern Nord
die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden oder auf
die die Telecall dazu angewiesen ist. Ländergruppe 3: Andorra, Bahamas, Bahamas Mobil, Bangladesch
Mobil, Brunei, Brunei Mobil, Bulgarien, Costa Rica, Dominikanische
13.5. Soweit die Haftung der Telecall wirksam ausgeschlossen Republik, Guadeloupe, Irak, Iran, Japan, Liechtenstein, Litauen,
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung Macau, Malaysia Mobil, Martinique, Monaco, Mongolei Mobil, Nige-
der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertre- ria, Russland, Samoa (US), Samoa (US) Mobil, Süd Korea Mobil,
ter und Erfüllungsgehilfen der Telecall. Zypern Mobil
14. Schlussbestimmungen Ländergruppe 4: Albanien, Algerien, Armenien, Bahrain, Benin
Mobil, Bermuda, Bermuda Mobil, Bolivien, Burundi, Costa Rica
14.1. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit es sich bei dem Mobil, Gabun, Gabun Mobil, Georgien, Indien, Indien Mobil, Indone-
Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Personen des sien, Jordanien, Kirgistan, Laos, Laos Mobil, Macau Mobil, Malawi,
öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sonder- Malawi Mobil, Nördliche Marianneninseln (Saipan), Pakistan, Paki-
vermögen handelt. stan Mobil, Paraguay, Reunion, Rumänien, Russland Mobil, Sam-
14.2. Zwischen dem Kunden und der Telecall kommt ausschließ- bia, Serbien und Montenegro, Simbabwe, Südafrika, Taiwan Mobil,
lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, Uruguay, Usbekistan, Usbekistan Mobil, Vietnam, Zypern Nord
wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss Mobil
des UN-Kaufrechts gilt. Ländergruppe 5: Aserbaidschan, Benin, Botswana, Brasilien Mobil,
14.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Burundi Mobil, El Salvador, Französisch Guyana, Jamaika, Kasach-
nur nach vorheriger Zustimmung der Telecall auf einen Drit- stan, Kirgistan Mobil, Kuwait, Kuwait Mobil, Malta, Mauritius Mobil,
ten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder Namibia, Polen Mobil, Ukraine
unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen sol- Ländergruppe 6: Ägypten Mobil, Algerien Mobil, Andorra Mobil,
cher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Argentinien Mobil, Aruba, Aruba Mobil, Ascension Inseln, Australien
14.4. Der Kunde kann sich im Wege eines Antrags auf Einleitung Mobil, Bahrain Mobil, Barbados, Bolivien Mobil, Bosnien-Herzego-
eines Schlichtungsverfahrens an die Bundesnetzagentur vina, Dominikanische Republik Mobil, Ecuador, El Salvador Mobil,
wenden, soweit er der Auffassung ist, dass die Telecall eine Elfenbeinküste, Färöer Island, Finnland Mobil, Gambia, Gambia
in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 TKG vorgesehene Verpflich- Mobil, Georgien Mobil, Ghana, Gibraltar Mobil, Großbritannien
tung ihm gegenüber nicht erfüllt hat. Mobil, Guatemala, Guatemala Mobil, Guinea, Guinea Mobil, Indone-
sien Mobil, Irak Mobil, Iran Mobil, Israel Mobil, Japan Mobil, Jorda-
14.5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung nien Mobil, Jungferninseln (UK), Kamerun, Kenia, Kolumbien Mobil,
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Kongo Mobil, Lettland Mobil, Mali, Mauritius, Mazedonien, Moldau,
Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. Monaco Mobil, Mosambik, Niederländische-Antillen, Niger, Niger
Mobil, Palästina Mobil, Panama Mobil, Philippinen, Ruanda, Ruanda
B. Besondere Nutzungsbedingungen
Mobil, Sambia Mobil, Saudi Arabien, Simbabwe Mobil, Sri Lanka,
Besondere Nutzungsbedingungen für die von der Telecall angebo- Sri Lanka Mobil, Swasiland, Tadschikistan, Tadschikistan Mobil,
tenen Call-by-Call-Dienstleistungen bestehen nicht. Togo, Trinidad und Tobago, Trinidad und Tobago Mobil, Turkmeni-
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
12 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 2585
stan, Turkmenistan Mobil, Uganda, Zaire, Zentralafrikanische Repu-
blik, Zentralafrikanische Republik Mobil,
Ländergruppe 7: Angola, Anguilla, Anguilla Mobil, Antarktis (Aus-
tralian Exter.), Antarktis Casey, Antarktis Scott, Antigua und Bar-
buda, Antigua und Barbuda Mobil, Aserbaidschan Mobil, Belize,
Bhutan, Bhutan Mobil, Burkina Faso, Chile Mobil, Dominica, Elfen-
beinküste Mobil, Estland Mobil, Färöer Island Mobil, Französisch
Guyana Mobil, Französisch Polynesien, Französisch Polynesien
Mobil, Ghana Mobil, Grenada, Grenada Mobil, Guadeloupe Mobil,
Jemen, Jemen Mobil, Kaiman Inseln, Kaiman Inseln Mobil, Kam-
bodscha, Kamerun Mobil, Kasachstan Mobil, Kenia Mobil, Lesotho,
Lesotho Mobil, Libanon, Litauen Mobil, Mali Mobil, Malta Mobil,
Marokko, Mosambik Mobil, Nepal, Nepal Mobil, Nicaragua, Nieder-
ländische-Antillen Mobil, Norwegen Mobil, Ost Timor (Saipan),
Osterinseln, Österreich Mobil, Paraguay Mobil, Peru Mobil, Philippi-
nen Mobil, Schweden Mobil, Senegal, Senegal Mobil, Seychellen,
Seychellen Mobil, Sierra Leone, Sierra Leone Mobil, Spanien Mobil,
Südafrika Mobil, Sudan, Sudan Mobil, Surinam, Swasiland Mobil,
Syrien, Syrien Mobil, Tansania, Tansania Mobil, Togo Mobil, Tsche-
chische Republik Mobil, Tunesien, Turks und Caicosinseln, Turks
und Caicosinseln Mobil, Ungarn Mobil, Uruguay Mobil, Venezuela
Mobil, Vietnam Mobil
Ländergruppe 8: Afghanistan, Afghanistan Mobil, Ägypten, Alba-
nien Mobil, Angola Mobil, Äquatorial-Guinea, Äquatorial-Guinea
Mobil, Armenien Mobil, Äthiopien, Barbados Mobil, Belarus, Belarus
Mobil, Belgien Mobil, Belize Mobil, Bosnien-Herzegovina Mobil,
Botswana Mobil, Bulgarien Mobil, Burkina Faso Mobil, Cook Inseln,
Cook Inseln Mobil, Dänemark Mobil, Diego Garcia, Dominica Mobil,
Ecuador Mobil, Eritrea, Eritrea Mobil, Fidschi, Fidschi Mobil, Frank-
reich Mobil, Griechenland Mobil, Grönland, Grönland Mobil, Guan-
tanamo Bay, Guinea-Bissau, Guinea-Bissau Mobil, Haiti, Haiti
Mobil, Honduras, Honduras Mobil, Irland Mobil, Island Mobil, Italien
Mobil, Jamaika Mobil, Kambodscha Mobil, Kap Verde, Katar, Katar
Mobil, Kiribati, Kiribati Mobil, Komoren, Kroatien Mobil, Libanon
Mobil, Liberia, Liberia Mobil, Libyen, Libyen Mobil, Liechtenstein
Mobil, Luxemburg Mobil, Madagaskar, Madagaskar Mobil, Maledi-
ven, Malediven Mobil, Marokko Mobil, Martinique Mobil, Maureta-
nien, Mauretanien Mobil, Mayotte, Mazedonien Mobil, Moldau
Mobil, Montserrat, Montserrat Mobil, Namibia Mobil, Nauru, Nauru
Mobil, Neukaledonien Mobil, Neuseeland Mobil, Nicaragua Mobil,
Niederlande Mobil, Nigeria Mobil, Niue Inseln, Niue Inseln Mobil,
Norfolk Inseln, Norfolk Inseln Mobil, Oman, Oman Mobil, Ost Timor
Mobil, Palästina, Papua Neuguinea, Papua Neuguinea Mobil, Portu-
gal Mobil, Reunion Mobil, Rumänien Mobil, Sao Tome und Principe,
Sao Tome und Principe Mobil, Saudi Arabien Mobil, Schweiz Mobil,
Serbien und Montenegro Mobil, Slowakei Mobil, Slowenien Mobil,
Solomon Inseln, Solomon Inseln Mobil, Somalia, Somalia Mobil, St.
Kitts und Nevis, St. Kitts und Nevis Mobil, St. Pierre und Miquelon,
St. Vincent und Grenadin, St. Vincent und Grenadin Mobil, Surinam
Mobil, Tonga, Tonga Mobil, Tschad, Tschad Mobil, Tunesien Mobil,
Türkei Mobil, Tuvalu, Uganda Mobil, Ukraine Mobil, Vanuatu,
Vanuatu Mobil, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Arabische
Emirate Mobil, West Samoa
Ländergruppe 9: Äthiopien Mobil, Dschibuti, Falkland Inseln,
Guyana, Guyana Mobil, Kap Verde Mobil, Komoren Mobil, Kongo,
Marshall Inseln, Marshall Inseln Mobil, Mayotte Mobil, Mikronesien,
Neukaledonien, Nordkorea, Sansibar (Tanzania), Tokelau, West
Samoa Mobil, Zaire Mobil
Ländergruppe 10: Dschibuti Mobil, Kuba, Kuba Mobil, Myanmar
(Burma), Myanmar (Burma) Mobil, Palau, Palau Mobil, St. Helena,
Thuraya, Wallis und Futuna
Bonn, 20. Juni 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2586 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
|
12 2007
Post
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 496/2007
Bonn, 20. Juni 2007