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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu 5.9 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen
tragen. innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung schriftlich
bei der Kundenbetreuung von O2 geltend machen. Das
4.3 Die Pflichten aus diesen AGB, insbesondere aus dieser Ziffer
Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmi-
4, gelten entsprechend für jeden, dem eine O2 LOOP-SIM-
gung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen
Karte anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus wel-
nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen
chem Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber
Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten
wird in einem solchen Fall aus seinen Pflichten aus dem Ver-
gespeichert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kun-
trag nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungs-
den oder für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben
gemäß bei O2 registrieren lässt (s. Ziffer 4.1 a)).
wurden, nach Verstreichen der Einwendungsfrist oder auf-
grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft
5 Guthabenkonto/Preise O2 weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbin-
5.1 Der Kunde muss, um den O2 LOOP-Mobilfunkservice zu nut- dungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelver-
zen, ein Guthaben erwerben und dieses auf das für ihn ein- bindungen.
gerichtete Guthabenkonto übertragen.
5.2 Die sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergebenden Ent- 6 SIM-Sperrung/SIM-Lock
gelte für die Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices wer- Soweit der Kunde mit der O2 LOOP-SIM-Karte für den O2 LOOP-
den - vorbehaltlich der Ziffer 5.3 – von dem Guthabenkonto Mobilfunkservice ein Mobilfunkgerät erwirbt, ist dieses für die Dauer
abgebucht. Abgehende Verbindungen und im Ausland einge- von zwei Jahren ab der Aktivierung ausschließlich gemeinsam mit
hende Verbindungen sind nur bis zum vollständigen Ver- dieser SIM-Karte funktionsfähig („SIM-Sperrung“). Es ist dem Kun-
brauch des Guthabens möglich. Im Zeitpunkt des vollständi- den untersagt, die Aufhebung der SIM-Sperrung selbst vorzuneh-
gen Verbrauchs des Guthabens laufende abgehende men oder durch Dritte vornehmen zu lassen, sofern O2 ihm den hier-
Verbindungen oder im Ausland eingehende Verbindungen für erforderlichen Code nicht ausdrücklich mitgeteilt hat. Innerhalb
werden abgebrochen. der Zwei-Jahres-Frist wird dem Kunden der Code gegen Zahlung
5.3 Wird dem Kunden aufgrund der jeweiligen produktspezifi- des sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergebenden Entgeltes
schen Leistungsbeschreibungen wegen der Höhe des von mitgeteilt, danach erfolgt dies kostenlos.
ihm übertragenen Guthabens auf das Guthabenkonto von O2
ein Bonusbetrag zur Verfügung gestellt, so wird der Bonus-
7 Haftung
betrag auf einem vom Guthabenkonto separaten Konto ver-
bucht (im Folgenden „Bonuskonto“). Soweit die Entgelte für 7.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von
die Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices aufgrund der Körper, Leben oder Gesundheit haftet O2 unbeschränkt.
jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen mit
dem Bonuskonto verrechenbar sind, werden diese in Abwei- 7.2 Für Vermögensschäden haftet O2 bis zu einem Betrag von
chung von Ziffer 5.2 vorrangig von dem Bonuskonto abge- EUR 12.500,– je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht
bucht. Befindet sich auf dem Bonuskonto kein Bonusbetrag durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches scha-
mehr oder ist der O2 LOOP-Mobilfunkservice aufgrund der densverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden,
jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
nicht mit dem Bonuskonto verrechenbar, so werden die Ent- auf EUR 10.000.000,– je schadensverursachendes Ereignis
gelte vom Guthabenkonto abgebucht. beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten
5.4 Einzelne Entgelte, insbesondere Entgelte für den Versand sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Ver-
von SMS aus dem Ausland, können mit zeitlicher Verzöge- hältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz-
rung abgebucht werden. Einen dadurch auf dem Guthaben- ansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
konto evtl. entstehenden negativen Saldo kann O2 mit später der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder
aufgebuchten Beträgen verrechnen. grob fahrlässig verursacht wurde.
5.5 Auf das Guthabenkonto vom Kunden übertragenes Gutha- 7.3 Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die
ben kann während eines an den Zeitpunkt der Übertragung keine Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung
anschließenden Zeitraums von sechs Monaten verbraucht von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung
werden. Mit jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das auf EUR 50.000,-- je Einzelfall beschränkt.
Guthabenkonto wird der Zeitraum für das gesamte auf dem
Guthabenkonto befindliche Guthaben neu gestartet. Im Übri- 7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
gen gilt Ziffer 9. unberührt.
5.6 Der von O2 aufgrund der jeweiligen produktspezifischen Leis- 7.5 O2 übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den
tungsbeschreibungen auf dem Bonuskonto zur Verfügung Mobilfunkservice von O2 zu erlangenden Inhalte, die von Drit-
gestellte Bonusbetrag kann während eines an den Zeitpunkt ten bereitgestellt werden, d. h. insbesondere nicht für die
der Aufbuchung anschließenden Zeitraums von sechs Mona- Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der mit-
ten verbraucht werden. Stellt O2 auf dem Bonuskonto auf- tels Datendiensten erlangten Informationen. O2 haftet, außer
grund der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschrei- im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für
bungen erneut einen Bonusbetrag zur Verfügung, wird der Schäden jedweder Art, die dem Kunden dadurch entstehen,
Zeitraum für den gesamten auf dem Bonuskonto vorhande- dass er erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt.
nen Bonusbetrag neu gestartet. Der auf dem Bonuskonto Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder
befindliche Bonusbetrag verfällt, wenn die letzte Verbuchung sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten.
eines Bonusbetrages auf dem Bonuskonto mehr als sechs O2 trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit Rechten
Monate zurück liegt. und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im Rahmen
der Nutzung des Mobilfunkservices, insbesondere durch
5.7 Der Kunde kann den aktuellen Guthaben- und Bonuskon-
dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen.
tostand bei O2 abfragen. Die Angabe des Guthaben- und
Bonuskontostandes ist unverbindlich und begründet allein
keinen Anspruch auf Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservi- 8 Führung einer Kundendatei
ces im jeweiligen Gegenwert.
O2 ist aufgrund gesetzlicher Regelungen berechtigt, personenbezo-
5.8 Sofern der Kunde Guthaben bei einem Dritten erwirbt und gene Daten des Kunden zu erheben und eine Kundendatei zu
dieser dem Kunden hierfür einen Kas-senbeleg mit Ausstel- führen, in die Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des
lungsdatum erstellt, erfolgt die Angabe des Ausstellungsda- Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages aufgenommen wer-
tums im Namen von O2. den.
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9 Vertragslaufzeit/Kündigung anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforder-
lich.
9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Par-
teien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalen-
dermonats ordentlich kündbar. Nur sofern der Kunde den 13 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leis-
Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt oder tungsbeschreibungen und Entgelten
sofern O2 den Vertrag innerhalb der ersten zwei Jahre nach
13.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der
der Aktivierung ordentlich kündigt, ermöglicht O2 dem Kun-
Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden durch
den – abweichend von Ziffer 6 – bereits beim Wirksamwer-
Angebot von O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das
den der Kündigung die Aufhebung der SIM-Sperrung. Der
Angebot von O2 erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen
Vertrag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von
Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von O2
Guthaben durch den Kunden auf das Guthabenkonto mehr
und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines
als sieben Monate zurückliegt. Ein bei Vertragsbeendigung
Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies
auf dem Bonuskonto noch vorhandener Bonusbetrag (siehe
eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen wer-
oben Ziffer 5.1) verfällt.
den wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungsmittei-
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem lung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 ins-
13.2 Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungs-
besondere vor, wenn der Kunde den Mobilfunkservice in
beschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistun-
betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen seine
gen nicht, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Drit-
Pflichten aus den Ziffern 3.6, 4.1 c), d), h), i) oder j) verstößt
ten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht
oder wenn ein entsprechender dringender Verdacht besteht.
werden, oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als
9.3 Ein bei Beendigung des Vertrages bestehender negativer Nebenleistung anzusehen sind.
Saldo wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
14 Datenschutz
10 Sperre
14.1 O2 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, ver-
10.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2 arbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um
berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstlei-
teilweise zu verweigern (Sperre), wenn und solange der stungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit
Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 3.6, 4.1 c), d), h), i) oder dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
j) nicht nachkommt oder wenn wegen einer besonderen Stei- Bestandsdaten dürfen ferner durch O2 verarbeitet und
gerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Ent- genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur
geltforderung von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tat- Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie
sachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikations-
Entgeltforderung beanstanden wird. Im Fall der besonderen dienstleistungen von O2 erforderlich ist und der Kunde hier-
Steigerung des Verbindungsaufkommens ist eine Vollsper- gegen nicht widersprochen hat. Verkehrsdaten, insbeson-
rung des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer ein- dere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen,
wöchigen Sperrung für abgehende Verbindungen möglich. personenbezogene Berechtigungskennungen, Kartennum-
Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fern- mern, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn
mündlich, per SMS oder per Email im Vorhinein angekündigt. und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene
Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass Telekommunikations- und Teledienste dürfen von O2 im Rah-
nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt. men der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und
genutzt werden.
10.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der
jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht 14.2 O2 darf Verkehrsdaten speichern und übermitteln, soweit
nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder dies für die Abrechnung von O2 mit anderen Unternehmen,
wesentlich niedriger als das Entgelt. insbesondere mit anderen Telekommunikationsdienstean-
bietern oder der Kreditkartengesellschaft des Kunden, erfor-
derlich ist.
11 Besondere Bedingungen für Zusatz-Packs
14.3 Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den
Der Festpreis für ein vom Kunden gebuchtes Zusatz-Pack von O2
übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen natio-
LOOP (z.B. eine Flatrate oder eine bestimmte monatliche Anzahl an
nalen Datenschutzvorschriften abhängig.
Mobilfunkleistungen wie SMS oder Sprachminuten) wird im Voraus
vom Guthabenkonto abgebucht. Das Zusatz-Pack von O2 LOOP
hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat. Die Kündigung ist beiderseitig 15 Rufnummernmitnahme (MNP)
jederzeit möglich mit Wirkung zum Ende des laufenden Buchungs-
15.1 Der Kunde kann nach Beendigung der Nutzung des O2
monats. Wird nicht gekündigt, verlängert sich das Zusatz-Pack von
LOOP-Mobilfunkservices seine Rufnummer einschließlich
O2 LOOP jeweils um einen weiteren Monat. Es endet automatisch,
seiner Mailboxrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter
wenn das Guthabenkonto bei Fälligkeit des Festpreises kein ausrei-
aktivieren lassen (Rufnummernmitnahme). Hierfür wird von
chendes Guthaben aufweist. Das Zusatz-Pack von O2 LOOP wird
O2 ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen
erneut aktiviert, wenn der Kunde innerhalb einer von O2 mitgeteilten
Preisliste ergibt. Das Entgelt wird durch Abbuchung vom
Frist ein ausreichendes Guthaben auflädt. Das Zusatz-Pack von O2
Guthabenkonto gezahlt. Die Rufnummernmitnahme ist dem-
LOOP endet in jedem Fall bei Beendigung des Hauptvertrages. Die
zufolge nur möglich, wenn sich zum Zeitpunkt der Durch-
Kündigung des Zusatz-Packs von O2 LOOP lässt den Hauptvertrag
führung ein ausreichender Betrag auf dem Guthabenkonto
unberührt. Die Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung
befindet. Der Kunde muss gegenüber O2 eine Verzichtser-
gemäß Ziffer 9.2 sowie zur Sperre gemäß Ziffer 10 gelten für die
klärung hinsichtlich bestimmter Sonderleistungen abgege-
Zusatz-Packs von O2 LOOP entsprechend. Sperrt O2 das Zusatz-
ben und beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auf-
Pack von O2 LOOP oder kündigt O2 dieses außerordentlich jeweils
trag zur Rufnummernmitnahme gestellt haben. Beide
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so bleibt ein bereits
Erklärungen müssen vom für die betreffende Rufnummer
geleisteter Festpreis geschuldet, sofern der Kunde nicht nachweist,
registrierten Nutzer abgegeben werden und spätestens 31
dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
Tage nach Beendigung des Vertrages bei O2 vorliegen.
15.2 Sofern der Kunde die Rufnummernmitnahme bereits vor Ein-
12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer
tritt der Möglichkeit zur Aufhebung der SIM-Sperrung gemäß
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2 Ziffer 6 wünscht, hat er das für die Aufhebung der SIM-Sper-
die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung rung vereinbarte Entgelt zu zahlen. Die Rufnummernmit-
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nahme ist in diesem Falle nur möglich, wenn sich zum Zeit-
punkt der Durchführung ein ausreichender Betrag auf dem
Guthabenkonto befindet.
15.3 Jegliche Haftung von O2 für im Zusammenhang mit der Ruf-
nummernmitnahme entgangene Anrufe oder Nachrichten
oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz von O2 oder des
neuen Diensteanbieters ist ausgeschlossen.
16 Sonstiges
16.1 Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfah-
ren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekom-
munikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestim-
mungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.
16.2 Eine gültige Preisliste liegt in den Geschäftsstellen der O2
(Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme aus.
16.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentli-
chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
München Gerichtsstand.
16.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Juli 2007
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Energie
Teil A
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Mitteilung Nr. 585/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 29.05.2007 auf Grund des
Antrages der Energieversorgung Bergkrug GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
sam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
unverzüglich - im Falle vorgelagerter kostenorientiert-regu-
lierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorliegen von deren
erstmalig genehmigten Entgelten – die für ihr Netz geltenden
Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter Kosten und/oder
gewälzter Entgelte anzuzeigen und die Berechnung der
Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
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Mitteilung Nr. 586/2007
Konsultation eines Positionspapiers der Bundesnetzagentur
zur Findung eines Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie
Gemäß § 10 Abs. 1 StromNZV muss die Verlustenergiebeschaffung
in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungs-
freien Verfahren erfolgen. Dabei sind Ausschreibungsverfahren
durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.
Die bisher nicht vollständig erfolgte Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben hat die Bundesnetzagentur dazu veranlasst, ein eigenes
Konzept zur Ausgestaltung der Ausschreibung der Verlustenergie
zu entwickeln.
Die Konsultation des vorliegenden Positionspapieres dient der Fin-
dung eines angemessenen Ausschreibungsverfahrens für Verlust-
energie für Netzbetreiber mit mindestens 100.000 unmittelbar oder
mittelbar angeschlossenen Kunden.
Das Positionspapier ist im Internet auf der Homepage der Bundes-
netzagentur (www.bundesnetzagentur.de) unter der Rubrik „Sach-
gebiete“ „Elektrizität/Gas“ „Konsultationen“ „Laufende Kon-
sultationen“ „Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie“
abrufbar.
Kommentare zu diesem Positionspapier können bis zum 14.09.2007
postalisch unter
Bundesnetzagentur
Referat 606 (Stichwort: Verlustenergie)
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder per eMail unter verlustenergie@bnetza.de eingereicht werden.
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