abl-16
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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16 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3377
Bonn, 15. August 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
3378
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2007
Bonn, 15. August 2007
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16 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3379
Bonn, 15. August 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
3380
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2007
Mitteilung Nr. 601/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 05.07.2007 für die Lan-
desregulierungsbehörde Schleswig-Holstein auf Grund des
Antrages der Gemeinde Hohenwestedt
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
sam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
unverzüglich – im Falle vorgelagerter kostenorientiert-regu-
lierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorliegen von deren
erstmalig genehmigten Entgelten – die für ihr Netz geltenden
Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter Kosten und/oder
gewälzter Entgelte anzuzeigen und die Berechnung der
Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 15. August 2007
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16 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3381
Bonn, 15. August 2007
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3382
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2007
Mitteilung Nr. 602/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 18.06.2007 für die Lan-
desregulierungsbehörde Thüringen auf Grund des Antrages der
Werragas GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
sam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
unverzüglich – im Falle vorgelagerter kostenorientiert-regu-
lierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorliegen von deren
erstmalig genehmigten Entgelten – die für ihr Netz geltenden
Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter Kosten und/oder
gewälzter Entgelte anzuzeigen und die Berechnung der
Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
zu 5.anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder gewälz-
ten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthaltenden Ent-
gelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 15. August 2007
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16 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3383
Bonn, 15. August 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
3384
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2007
Bonn, 15. August 2007
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16 2007
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3385
Bonn, 15. August 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
3386
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2007
Mitteilung Nr. 603/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 12.07.2007 auf Grund
des Antrages der ÜWS Netz GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
sam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
unverzüglich – im Falle vorgelagerter kostenorientiert-regu-
lierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorliegen von deren
erstmalig genehmigten Entgelten – die für ihr Netz geltenden
Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter Kosten und/oder
gewälzter Entgelte anzuzeigen und die Berechnung der
Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 15. August 2007