abl-18

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 116
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur


     |
18 2007                  A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –               3613
3.11. Ziffer 14.1                                                       3.23. Ziffer 3.1.1
      Ziffer 14.1 wird gestrichen.                                             Absatz 4 wird durch die neuen Regelungen zu IP-BSA-
3.12. Ziffer 14.2                                                              Anschlüssen mit einer Bandbreite von 1 Gigabit/s auf Basis
                                                                               von Gigabit Ethernet sowie von STM-16 aus dem dem ab-
      In Ziffer 14.2 wird Absatz 3 gestrichen.                                 schließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teil-
3.13. Ziffer 14.3                                                              entscheidung) ergänzt.

      Ziffer 13 wird gestrichen und durch die entsprechenden            3.24. Ziffer 3.1.2
      Regelungen zu Stand alone-Bitstrom aus dem abschließen-                  Die Ziffer 3.1.2 wird um die Regelungen zu IP-BSA-Anschlüs-
      den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei-                 sen mit einer Bandbreite von 1 Gigabit/s auf Basis von Giga-
      dung) ersetzt.                                                           bit Ethernet sowie von STM-16 aus dem abschließenden
3.14. Ziffer 14.4                                                              Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung)
                                                                               ergänzt.
      Ziffer 14.4 wird gestrichen und durch die entsprechenden
      Regelungen des IP-BSA-Anschlusses aus dem abschließen-
      den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei-          4. Anhang F
      dung) ersetzt.                                                    4.1.   Ziffer 2.2
3.15. Ziffer 18                                                                Die Ziffer 2.2 wird um die Regelungen zu den symmetrischen
      Ziffer 18 wird gestrichen.                                               Anschlussvarianten und zum „Stand alone“-Bitstrom aus
                                                                               dem abschließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045
3.16. Ziffer 19                                                                (2. Teilentscheidung) ergänzt.
      Ziffer 19. wird gestrichen und die entsprechenden Regelun-        4.2.   Ziffer 2.4
      gen zum Leistungsänderungsrechts aus dem abschließen-
      den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei-                 Die Ziffer 2.4 wird um die Regelungen zu den symmetrischen
      dung) ersetzt.                                                           Anschlussvarianten und zum „Stand alone“-Bitstrom aus
                                                                               dem abschließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045
3.17. Ziffer 20.2                                                              (2. Teilentscheidung) ergänzt.
      Ziffer 20.2 wird gestrichen und durch die entsprechenden          4.3.   Ziffer 2.5
      Regelungen zum Weiterverkauf an Dritte aus dem absch-
      ließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilent-                Die Ziffer 2.5 wird um die Regelung zu den symmetrischen
      scheidung) ersetzt.                                                      Anschlussvarianten zum „Stand alone“-Bitstrom sowie zum
                                                                               Produktwechsel und Providerwechsel aus dem ab-
3.18. Ziffer 20.3                                                              schließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teil-
      Ziffer 20.3 wird durch folgende Regelung ersetzt:                        entscheidung) ergänzt.
      „Der KUNDE kann einzelne abrufbare Leistungen aus einem                  Die Ziffer 2.5 wird um die Regelungen aus dem abschließen-
      bestehenden Vertrag über Resale DSL oder Wholesale DSL                   den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei-
      parallel zu einzelnen abrufbaren IP-BSA-DSL-Leistungen                   dung) ergänzt.
      beziehen. Wünscht der Kunde, einzelne abrufbare Leistun-
      gen aus einem zwischen der T-Com und dem Kunden beste-            5. Die Antragsstellerin ist verpflichtet, für die unter Ziffer 1. bis 6.
      henden Vertrag über Resale DSL oder Wholesale DSL in das             angeordneten Leistungen Entgelte zu zahlen, über die in einer
      Vertragsverhältnis IP-BSA als IP-BSA-DSL-Leistungen zu               zweiten Teilentscheidung entschieden wird.
      übernehmen, besteht für ihn die Möglichkeit, dies über den
      Geschäftsfall „Providerwechsel“ zu den nach diesem Vertrag        6. Die Anordnung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den
      geltenden Bedingungen abzuwickeln mit der Ausnahme,                  Fall, dass die Parteien sich über die Bedingungen des Zugangs
      dass vom Online-User ein Wechselwunsch und eine „Kündi-              einigen.
      gung beim abgebenden Provider aufgrund beabsichtigtem
      Providerwechsel“ nicht vorzuliegen brauchen. Die bereits
      erbrachte Laufzeit der übernommenen Wholesale DSL wird            7. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
      auf die Mindestlaufzeit für IP-BSA-DSL angerechnet.“              BK 3a-07/006
3.19. Ziffer 20.4
      Ziffer 20.4 wird gestrichen und durch die entsprechenden
      Regelungen zur ISP-Verdrahtung aus dem abschließenden
      Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung)          Mitteilung Nr. 632/2007
      ersetzt.                                                          TKG; §§ 55, 57 Abs. 1; hier: UKW-Frequenzen zur Realisierung
3.20. Ziffer 21.2                                                       von Rundfunk-Versorgungsbedarfen der Länder

      Ziffer 21.2 wird gestrichen und durch die entsprechenden          I. Allgemeine Hinweise
      Regelungen zur Sonderkündigung aus dem abschließenden             Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 55 Abs. 1 TKG Frequenzen
      Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung)          diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objek-
      ersetzt.                                                          tiver Verfahren zuzuteilen. Um diese gesetzlichen Anforderungen zu
                                                                        erfüllen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur die zur Umsetzung
Anhang A                                                                von Versorgungsbedarfen gemäß § 57 Abs. 1 TKG grundsätzlich
                                                                        verfügbaren UKW-Frequenzen vor ihrer Zuteilung im Amtsblatt.
3.21. Ziffer 1.1.1
                                                                        Werden nach Ablauf der u. a. Frist mehr Anträge gestellt, als Fre-
      Die Regelungen zu den symmetrischen IP-DSL-Anschlüssen,           quenzen verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäß §§ 55 Abs. 9,
      die in dem abschließenden Beschluss im Verfahren BK               61 TKG im Wege eines noch festzulegenden Vergabeverfahrens.
      3-06-045 (2. Teilentscheidung) enthalten sein werden, wer-        Die Bundesnetzagentur wird hierzu noch eine öffentliche Anhörung
      den ergänzt.                                                      zu den entsprechenden Ausschreibungsbedingungen durchführen.
3.22. Ziffer 2.1
                                                                        Die Parameter der u. a. Frequenznutzungsmöglichkeiten können
      Ziffer 2.1 wird gestrichen und durch die entsprechenden           sich im Rahmen des jeweiligen konkreten Zuteilungsverfahrens
      Regelungen zum IP-BSA-Transport aus dem abschließenden            durch noch ggf. durchzuführende Koordinierungen ändern. Ein
      Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung)          Anspruch auf die hier veröffentlichte, voraussichtlich verfügbare
      ersetzt.                                                          Leistung oder Frequenz besteht daher nicht.



Bonn, 12. September 2007
37

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3614                       A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     18 2007 |
Insbesondere bei Frequenznutzungsmöglichkeiten, die rein                          gen aus einer Lizenz oder Frequenzzuteilung gemacht wur-
rechnergestützt ermittelt wurden, ohne auf bereits bestehende Nut-                den, ob er wegen eines Verstoßes gegen Telekommunikati-
zungsmöglichkeiten zurückzugreifen, können die konkreten kenn-                    ons- oder Datenschutzrecht belangt wurde oder gegen ihn
zeichnenden Merkmale erst im Koordinierungsverfahren geklärt                      derzeit ein Verfahren in vorgenannten Fällen anhängig ist.
werden. Auf diese Fälle wird jeweils besonders hingewiesen.
                                                                              –   Es ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller die für den Auf-
Grundsätzlich steht es Antragstellern frei, andere geeignete Fre-                 bau und den Betrieb der zur Ausübung der Frequenzrechte
quenzen bzw. andere technische Parameter zu beantragen, solange                   erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen. Die
der Versorgungsbedarf erfüllt werden kann und die effiziente und                  Sicherstellung der Finanzierung ist durch Belege, z. B.
störungsfreie Nutzung (§ 52 Abs. 1 TKG) sichergestellt ist.                       schriftliche Finanzierungserklärungen der Muttergesell-
                                                                                  schaft, von anderen verbundenen Unternehmen oder von
II. Versorgungsbedarfe                                                            Kreditinstituten nachzuweisen. Bloße Absichtserklärungen
                                                                                  oder Bemühenszusagen werden nicht als Nachweis der
Im Nachfolgenden werden die Versorgungsbedarfe und die für                        Sicherstellung anerkannt.
deren Umsetzung voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fre-
quenznutzungsmöglichkeiten veröffentlicht:                                        Der Antragsteller hat darzulegen, wie er die Planungs- und
                                                                                  Projektmanagementfragen beim Aufbau des Funknetzes zu
                                                                                  bewältigen gedenkt. Er hat ferner darzulegen, wie er beab-
Referenz Nr.:             022-2007
                                                                                  sichtigt, die Ressourcenfragen beim Aufbau und Betrieb sei-
Bundesland:               Rheinland-Pfalz                                         nes Funknetzes (insbesondere Standorte, Technik, Personal,
Versorgungsgebiet:        Stadtgebiet Andernach                                   Kapital) zu lösen. Hier hat der Antragsteller insbesondere die
                                                                                  geplanten Investitionen des Funknetzes darzulegen und
Beginn:                   Sofort                                                  nachzuweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen finanziel-
Befristung:               31.12.2015                                              len Mittel zur Verfügung stehen und wie die Finanzierung
                                                                                  erfolgen soll.
Sendername:               Andernach St. Albert
                                                                              –   Es ist nachzuweisen, dass die bei dem Aufbau und Betrieb
Frequenz:                 voraussichtlich 88,70 MHz                               des UKW Sendernetzes tätigen Personen über die erforder-
Leistung:                 voraussichtlich 50 W                                    lichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen
                                                                                  werden. Der Antragsteller hat die Fachkunde in schlüssiger
Hinweis:                  Diese Frequenz wurde rechnerisch ermittelt
                                                                                  und nachvollziehbarer Weise darzulegen. Im Rahmen des-
                          und kann den Bedarf grundsätzlich erfüllen
                                                                                  sen können Zeugnisse und Abschlusszertifikate oder Nach-
                          (s. Punkt I. Allgemeine Hinweise).
                                                                                  weise über bisherige Tätigkeiten (Referenzen) im Bereich der
                                                                                  Telekommunikation (Errichtung und Betrieb ähnlicher Anla-
Referenz Nr.:             023-2007                                                gen, z. B. Betrieb von Netzen auf der Grundlage angemiete-
Bundesland:               Baden-Württemberg                                       ter Übertragungswege oder Betrieb firmeneigener Telekom-
                                                                                  munikationsnetze) beigebracht werden.
Versorgungsgebiet:        Stadtgebiet Konstanz
                                                                                  Beantragt ein Konsortium, sind entsprechende Angaben zu
Beginn:                   Sofort                                                  den die jeweilige Fachkunde einbringenden Konsortialpart-
Befristung:               31.12.2015                                              ner zu machen. Darüber hinaus ist darzulegen, wie die Fach-
                                                                                  kunde der Konsortialpartner auf den Betreiber übertragen
Sendername:               Konstanz
                                                                                  wird.
Frequenz:                 voraussichtlich 94,5 MHz
                                                                           3. Benennung des in Abschnitt II. aufgeführten Versorgungsbe-
Leistung:                 voraussichtlich 200 W                               darfs, zu dessen Realisierung die ebenfalls in Abschnitt II. auf-
                                                                              geführte(n) Frequenzen(en) beantragt werden.
Referenz Nr.:             024-2007                                         4. Frequenznutzungskonzept, insbesondere ist anzugeben
Bundesland:               Baden-Württemberg                                   –   die geplanten Senderstandorte,
Versorgungsgebiet:        Stadtgebiet Lörrach                                 –   deren zeitliche und tatsächliche Realisierung,
Beginn:                   Sofort                                              –   die technischen Parameter des Sendernetzes.
Befristung:               31.12.2015                                       5. Kartendarstellung des beabsichtigten räumlichen Versorgungs-
                                                                              gebietes.
Sendername:               Lörrach
                                                                           Nähere Informationen zu den koordinierten Senderdaten, Antrags-
Frequenz:                 voraussichtlich 95,0 MHz
                                                                           vordrucken, Ausfüllhinweisen sowie zum terrestrischen Rundfunk-
Leistung:                 voraussichtlich 100 W                            dienst finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
                                                                           (www.bundesnetzagentur.de/Sachgebiete/Telekommunikation/
                                                                           Regulierung Telekommunikation/Frequenzordnung/Rundfunk).
III. Inhalt der Anträge
Für jeden der o. a. Versorgungsbedarfe ist jeweils ein eigenständi-        IV. Antragsfrist und Adresse
ger Frequenzzuteilungsantrag zu stellen.                                   Anträge auf Frequenzzuteilung können bis zum 24.10.2007 unter
Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:                                Angabe der jeweiligen Referenznummer bei der
1. Angaben zum Antragsteller                                                            Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
                                                                                       Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
   –   Name, Adresse, Rechtsform, Sitz des Unternehmens
                                                                                                    Referat 222
   –   Angabe eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners                                     Canisiusstraße 21
   –   Angabe eines Zustellbevollmächtigten                                                         55122 Mainz

2. Nachweis der subjektiven Voraussetzungen des Antragstellers             eingereicht werden.
   für eine Frequenzzuteilung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit         222
   und Fachkunde):
   –   Der Antragsteller hat darzulegen, ob ihm in der Vergangen-
       heit eine Lizenz oder eine Frequenzzuteilung entzogen
       wurde, Auflagen wegen der Nichterfüllung von Verpflichtun-



                                                                                                                    Bonn, 12. September 2007
38

Amtsblatt der Bundesnetzagentur


    |
18 2007               A        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   3615
Teil B
Mitteilungen der Diensteanbieter
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet,
Diensteanbietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
anderen allgemeinen Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das
Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der Dienste-
anbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetz-
agentur. Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die Diensteanbieter verantwortlich.




Bonn, 12. September 2007
39

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3616                    A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                               |
                                                                                                                          18 2007
Mitteilung Nr. 633/2007                                                       Einwendungen, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur
                                                                              Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwen-
Allgemeine Geschäftsbedingungen Voice Call-by-Call über die
                                                                              dung. Der Kunde wird bei Fristbeginn auf die Bedeutung sei-
01075 Telecom GmbH, Am Klingenweg 6a, 65396 Walluf
                                                                              nes Verhaltens hingewiesen.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
                                                                       5.3    Kommt der Kunde in Verzug, ist der Kunde verpflichtet vor-
1.1   Die 01075 Telecom GmbH (nachstehend 01075 genannt)                      behaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Ver-
      bietet bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen und                zugsschadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
      insbesondere Call-by-Call-Dienste an.                                   dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Kunden, die Unternehmer
1.2   Für alle Verträge mit 01075 über die Erbringung von Dienst-             sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8
      leistungen im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voran-                Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt. Die Geltend-
      meldung) gelten ausschließlich die nachfolgenden im Amts-               machung eines weiteren Verzugsschadens (z.B. Mahnkosten
      blatt der Bundesnetzagentur veröffentlichten Allgemeinen                nach Verzugseintritt) bleibt dem Anbieter vorbehalten.
      Geschäftsbedingungen, welche auch unter                          5.4    Kommt der Kunde in Verzug, so tritt 01075 die offenen For-
      www.01075.com/dokumente/callbycall_agb.pdf                              derungen gegenüber dem Vertragspartner an die NEXNET
      abrufbar sind.                                                          GmbH, Am Borsigturm 12, 13507 Berlin ab. Die NEXNET
1.3   Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des                       GmbH wird demnach den Kunden anmahnen und versuchen
      Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn 01075 ihnen                  die offenen Rechnungsbeträge einzuziehen. Die NEXNET
      nicht ausdrücklich widersprochen hat.                                   GmbH wird mit der Abtretung vertraglich verpflichtet, sämtli-
                                                                              che Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
1.4   Im Übrigen gelten insbesondere die Bestimmungen des Tele-
      kommunikationsgesetzes (TKG)                                     5.5    Zusätzlich sind der Anbieter sowie der rechnungsstellende
                                                                              Teilnehmernetzbetreiber nach Ablauf von 6 Monaten nach
1.5   Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG                   Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die
      gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf               der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu
      diese Bestimmungen Bezug genommen wird.                                 löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 45i
                                                                              Abs. 2 S. 1 TKG nicht mehr berücksichtigt werden können.
2. Leistungsumfang                                                            Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige
                                                                              Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungs-
2.1   01075 bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonverbin-               stellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
      dungen innerhalb des nationalen oder internationalen Fest-
      netzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu interna-      5.6    Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
      tionalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusam-                Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Ver-
      menschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG                    bindungen zu dem Anbieter in dieser Rechnung entspre-
      (T-Com) oder von 01075 mit anderen nationalen oder inter-               chend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht
      nationalen Netzbetreibern geschlossen sind.                             bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich
                                                                              gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
2.2   Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde
      über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen             5.7    Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
      Telekom AG (T-Home) oder einem anderen Teilnehmernetz-                  nur nach vorheriger Zustimmung von 01075 auf einen Dritten
      betreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.              übertragen. Gegen Forderungen von 01075 kann der Kunde
                                                                              nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen For-
                                                                              derungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehal-
3. Entgelt
                                                                              tungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem-
3.1   Die Entgelte ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbe-            selben Vertragsverhältnis beruht.
      ginn gültigen Preisliste, die online unter www.01075.com ver-
      öffentlicht wird. Entscheidend ist das jeweils gewünschte        6. Leistungsstörungen
      Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt. Die
      Preise sind jeweils Minutenpreise, soweit nichts anderes         6.1    01075 ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rah-
      angegeben ist.                                                          men der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unver-
                                                                              züglich zu beseitigen.
3.2   Die jeweils gültige Tarifliste ist unter www.01075.com veröf-
      fentlicht oder kann über das Servicecenter unter Tel. 0800 /     6.2    Im Falle höherer Gewalt wird 01075 in jedem Falle von ihrer
      0888444 abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen,                   Leistungspflicht befreit.
      dass die Tarife sich bei einem Call-by-Call-Telefondienst
      ständig ändern können und der Kunde verpflichtet ist, sich       7. Haftung
      über die aktuellen Tarife in Kenntnis zu setzen.
                                                                       7.1    Für Vermögensschäden haftet 01075 gem. § 7 TKV höchs-
                                                                              tens bis zu einem Betrag von € 12.500,00 je Schadensfall.
4. Vertragsschluss                                                            Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf
Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung neu zu Stande,                 € 10.000.000,00 je schadenverursachendes Ereignis be-
wenn der Kunde die Verbindungsnetzbetreiber-Kennziffer 01075                  grenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden
vorwählt und 01075 die Verbindung erfolgreich aufbaut. Der Vertrag            auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst-
endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.                                grenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
                                                                              gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
                                                                              zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt,
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
                                                                              wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
5.1   Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilneh-
                                                                       7.2    Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine
      mernetzbetreibers des Kunden, z.B. der Deutschen Telekom
                                                                              Anwendung findet, haftet 01075 für sich und seine Erfül-
      AG (T-Com), als Verbindungen über 01075 in Rechnung
                                                                              lungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls
      gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der
                                                                              01075 oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertrags-
      Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden fällig
                                                                              pflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Ver-
      und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbe-
                                                                              tragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden
      treiber zu zahlen.
                                                                              auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
5.2   Einwendungen gegen die Rechnung sind gegenüber 01075                    Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht
      oder dem Teilnehmernetzbetreiber, z.B. T-Com, innerhalb                 grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe
      von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform                    nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die
      anzuzeigen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine               zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vor-



                                                                                                                    Bonn, 12. September 2007
40

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

18 2007|                 A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   3617
       hersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit
       maximal € 13.000,00 beziffert.
7.3    Die gesetzliche Haftung von 01075 bei Körper- und Perso-
       nenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigen-
       schaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos sowie
       nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
       von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7.4    Soweit die Haftung der 01075 wirksam ausgeschlossen oder
       beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
       Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter
       und Erfüllungsgehilfen der 01075.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1    Der Kunde darf die Verbindungen zu 01075 nur bestim-
       mungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikations-
       gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung
       benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von 01075 an-
       gebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu
       Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestim-
       mungen widersprechen.
8.2    Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen
       oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
       der physikalischen oder logischen Struktur des von 01075
       zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

9. Datenschutz
Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten
des Kunden sind u.a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten
werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene
eingewilligt hat oder das BDSG, TKG bzw. eine andere Rechtsvor-
schrift es anordnet oder erlaubt (siehe auch die Datenschutzer-
klärung von 01075, welche unter
www.01075.com/dokumente/datenschutzerklärung.pdf
abrufbar ist.

10. Schlussbestimmungen
10.1   Der Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit der Kunde Kauf-
       mann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
       öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2   Zwischen dem Kunden und 01075 kommt ausschließlich das
       Recht der Bundesrepublik
Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
Stand 24. August 2007




Bonn, 12. September 2007
41

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3618                           A                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                                          |
                                                                                                                                     18 2007
Mitteilung Nr. 634/2007
Preisliste für den Auskunftsdienst der 11 8 99 Auskunft GmbH ohne Voranmeldung
Stand 01. September 2007
Gemäß den AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11 8 99 Auskunft Service GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten“ wird
folgende Preisliste veröffentlicht:

1. Grundsätze zur Tarifierung
Das Entgelt für die Inanspruchnahme des telefonischen Auskunftsdienstes besteht aus einem verbindungszeitabhängigen Entgelt, das
minutengenau nach der Dauer der Verbindung abgerechnet wird.
Als Verbindungszeit zum Auskunftsdienst gilt ebenfalls die Zeitdauer der auf Wunsch des Anrufers eventuell durchgeführten Weitervermitt-
lung, die jeweils pro angefangene Minute der Weitervermittlung abgerechnet wird. Jede Weitervermittlung wird unter der vom Anrufer
genutzten Auskunftsrufnummer (11 8 99) abgerechnet, da dies die Ausgangsverbindung darstellt.
Das Entgelt für die Inanspruchnahme SMS-basierter Auskunfts- und Mehrwertdienste besteht aus einem einmaligen Leistungsentgelt
(Eventgebühr) pro Verbindungsaufbau.

2. Tarife
Die im Amtsblatt Nr. 17/2007 unter der Mitteilung Nr. 620 veröffentlichte Preisliste für den Auskunftsdienst ändert sich wie folgt:
11 8 99 – Preisliste für den Auskunftsdienst mit Weitervermittlung ohne Voranmeldung
Stand 01. September 2007
Die Preise gelten für Anwahl der 11 8 99 aus dem deutschen Festnetz. Eine Abweichung der Kosten aus den Mobilfunknetzen ist möglich.


           Leistung                                    Event Gebühr                              Preis

                                             Preis pro         Endpreis pro       Preis pro              Endpreis pro
                                              Event               Event         Minute (60/60)           Minute (60/60)
                                            ohne MwSt.          mit MwSt.2       ohne MwSt.               mit MwSt.2
  1.       Auskunft
           Inlandsauskunft                        -                  -             1,084 €                  1,29 €
           Auslandsauskunft                       -                  -            1,58831 €                 1,891 €
           Auskunft pro SMS                   0,8319 €            0,99 €             entf.                   entf.

  2.       Weitervermittlung an
           Teilnehmernummern
           Inland-Festnetz                        -                   -            0,0840 €                 0,10 €

           Inland-Mobilfunk                       -                   -           0,4118 €                  0,49 €
           Ausland                                -                   -           0,41181 €                 0,491 €

           0800 Nummern                           -                   -            0,4118 €                 0,49 €
           0180 Nummern                           -                   -            0,4118 €                 0,49 €
           0700 Nummern                           -                   -            0,4118 €                 0,49 €
  3.       Weitervermittlung an
           Zusatzdienste
           Apotheken-Notdienst                    -                   -           kostenfrei               kostenfrei
           Hotel Dienst                           -                   -           0,4118 €                   0,49 €
           11 8 99 TECLINE                        -                   -           2,5126 €                   2,99 €

           11 8 99 eigene                         -                   -            1,0000 €                 1,19 €
           und fremde
           telefonische
           Informationsdienste,
           sofern nicht gesondert
           ausgewiesen
           11 8 99                                -                   -           kostenfrei               kostenfrei
           Kundenbetreuung

  4.       SMS-Mehrwertdienste
           NEUN-NEUNMALKLUG
           andere SMS-Dienste                 0,8319 €            0,99 €             entf.                   entf.
                                              0,8319 €            0,99 €             entf.                   entf.
  1
      Weiterleitung ins Ausland nur vom Festnetz aus
  2
      MwSt.-Satz von 19%




                                                                                                                               Bonn, 12. September 2007
42

Amtsblatt der Bundesnetzagentur


      |
18 2007                   A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –              3619
Mitteilung Nr. 635/2007                                                4 Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FONIC GmbH für Pre-                4.1    FONIC erbringt die Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen
paid-Mobilfunkdienstleistungen Stand: 01.09.2007                              des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in
                                                                              produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro-
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)                       schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FONIC             4.2    Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines
GmbH, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München, Postan-                       Anschlusses beträgt 24 Stunden ab dem Antrag auf
schrift: Postfach 1038, 90001 Nürnberg (im Folgenden „FONIC“                  Freischaltung der erworbenen SIM-Karte im Mobilfunknetz.
genannt), und dem Kunden bei Inanspruchnahme von Prepaid-
                                                                       4.3    FONIC hat mit einem deutschen Mobilfunknetzbetreiber
Mobilfunkdienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
                                                                              einen Vertrag über die Bereitstellung und den Vertrieb von
des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn FONIC diesen nicht
                                                                              Mobilfunkdienstleistungen geschlossen. Die Mobilfunk-
ausdrücklich widerspricht.
                                                                              dienstleistungen gegenüber dem Kunden werden von FONIC
                                                                              in dem von dem Netzbetreiber betriebenen Mobilfunknetz
2 Zustandekommen des Vertrages                                                und im Rahmen der jeweils zwischen dem Netzbetreiber und
                                                                              den Betreibern anderer Netze – gleich ob inländische oder
2.1   Der Vertrag wird zwischen FONIC und dem Kunden                          ausländische Netze – geltenden Zusammenschaltungsver-
      geschlossen. Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden                  einbarungen erbracht. Daneben erbringt FONIC die Mobil-
      mittels einer Bestellung im Internet oder aufgrund einer tele-          funkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes
      fonischen Bestellung und Annahme durch FONIC zustande.                  („National Roaming“), solange und soweit der Netzbetreiber
      Dies gilt auch, wenn der Kunde die FONIC-SIM-Karte in                   dies mit dem Betreiber des D1-Mobilfunknetzes vereinbart
      einem Ladengeschäft erhalten hat. Die Annahme durch                     hat.
      FONIC erfolgt stillschweigend durch Versendung der SIM-
      Karte. Hat der Kunde die SIM-Karte in einem Ladengeschäft        4.4    Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun-
      erworben, erfolgt die Annahme durch Freischaltung der SIM-              gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen,
      Karte.                                                                  insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder
                                                                              geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an
2.2   Voraussetzungen für den Vertragsschluss sind die Vollen-                bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen
      dung des 16. Lebensjahres des Kunden sowie seine Teil-                  bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser-
      nahme am Lastschrift-Einzugsverfahren mit einer auf ihn lau-            satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen
      tenden gültigen deutschen Bankverbindung. Bei Kunden                    Rechte.
      unter 18 Jahren ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertre-
      ters erforderlich. Hat der Kunde die SIM-Karte in einem          5 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden
      Ladengeschäft erhalten und werden die Voraussetzungen
      nicht erfüllt, erfolgt die Rückabwicklung über FONIC.            5.1    Der Kunde ist verpflichtet,
                                                                              a) sich bei FONIC mit seinem Name, seiner Anschrift und
3 Widerrufsrecht                                                                 seinem Geburtsdatum zu registrieren und Änderungen
                                                                                 der Daten unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde
3.1   Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei                  die Mitteilung schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermitt-
      Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch                      lung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses not-
      Rücksendung der SIM-Karte widerrufen. Die Frist beginnt                    wendigen Daten zu tragen.
      frühestens mit Erhalt einer gesonderten Belehrung über das              b) alle für die Nutzung des Netzes und der mit dem Netz zur
      Widerrufsrecht in Textform. Ist der Kunde noch nicht im                    Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen
      Besitz der SIM-Karte, beginnt die Frist nicht vor dem Tag                  und behördlichen Bestimmungen einzuhalten.
      ihres Eingangs beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
      genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform             c) durch die Mobilfunkdienstleistungen von FONIC keine sit-
      oder durch Rücksendung der erhaltenen Ware. Der Widerruf                   ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder die
      ist zu richten an: FONIC GmbH, Postfach 1038, 90001 Nürn-                  Mobilfunkdienstleistungen in sonstiger Weise nicht mis-
      berg, Telefax: 0900-1336642 (0,49 Euro/Min. aus dem Netz                   sbräuchlich zu nutzen.
      der T-Com). Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzei-              d) die erhaltene SIM-Karte sachgemäß und sorgfältig aufzu-
      tig, wenn FONIC mit der Ausführung der Dienstleistung mit                  bewahren, nur für die ordnungsgemäße Nutzung der
      ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Wider-                   Mobilfunkdienstleistungen von FONIC zu verwenden und
      rufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst              vor Missbrauch, Verlust und Beschädigungen zu schüt-
      hat (z.B. durch Beantragung der sofortigen Freischaltung                   zen.
      oder durch Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen unter                e) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine
      Nutzung der SIM-Karte).                                                    PUK- (Personal Unlocking Key Number) Nummer, die ihm
                                                                                 von FONIC mitgeteilt werden, sowie sein Kundenkenn-
3.2   Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
                                                                                 wort geheim zu halten. Da mit dem Kundenkennwort auch
      empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebe-
                                                                                 ein PIN zur Abfrage von Erwachseneninhalten (Über 18)
      nenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der
                                                                                 angefordert werden kann, soll das Kundenkennwort nicht
      Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
                                                                                 an Minderjährige weitergegeben werden.
      oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
      muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der             f) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen der
      Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Ver-                      SIM-Karte der Kundenbetreuung unverzüglich unter
      schlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung                   Angabe seines Kundenkennworts telefonisch oder per
      – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich                         Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mitteilung hat
      gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der                     der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich zu
      Kunde die Wert-ersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache                 bestätigen. Das gleiche gilt, wenn die Vermutung besteht,
      nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unter-                dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der PIN, der PUK
      lässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die SIM-Karte ist auf                und/oder des Kundenkennworts erlangt haben. Die bis
      Gefahr von FONIC zurückzusenden. Bei einer Rücksendung                     zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte
      aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis                  hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust oder das
      zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksen-                  Abhandenkommen zu vertreten hat.
      dung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten ent-            g) die Leistungen von FONIC nur zum Aufbau selbstgewähl-
      spricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden                   ter Verbindungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht
      kostenfrei.                                                                gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten herge-



Bonn, 12. September 2007
43

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3620                    A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                                 |
                                                                                                                           18 2007
         stellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertra-                 Wunsch des Kunden oder für den Fall, dass keine Einwen-
         gungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in sta-                dungen erhoben wurden, nach Verstreichen der Einwen-
         tionären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren,          dungsfrist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen
         es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von           gelöscht worden sind, trifft FONIC weder eine Nachweis-
         FONIC oder vom Mobilfunknetzbetreiber.                                pflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine
                                                                               Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
      h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kunde-
         neigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungssystemen zu
         benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln oder            7 SIM-Karte
         umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder Ruf-     7.1    Die SIM-Karte kann von FONIC aus wichtigem Grund gegen
         umleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten                 eine Ersatzkarte ausgetauscht werden. In diesem Fall hat der
         von FONIC oder vom Mobilfunknetzbetreiber betrieben                   Kunde auf Verlangen von FONIC die SIM-Karte zurückzuge-
         werden.                                                               ben.
5.2   Die Pflichten aus diesen AGB gelten für jeden entsprechend,       7.2    Die der SIM-Karte zugeordnete Rufnummer wird von FONIC
      dem eine SIM-Karte anstelle des ursprünglichen Erwerbers,                festgelegt. FONIC behält sich Änderungen von Rufnummern
      gleich aus welchem Grund, überlassen wird. Der ursprüng-                 aus angemessenen technischen oder betrieblichen Gründen
      liche Erwerber wird in einem solchen Fall aus seinen Ver-                unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor.
      tragspflichten nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ord-
      nungsgemäß bei FONIC registriert (s. Ziffer 5.1 a).
                                                                        8 Haftung
6 Guthabenkonto, Preise                                                 8.1    Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die
                                                                               keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Ver-
6.1   Der Kunde muss, um die Mobilfunkdienstleistungen zu nut-                 letzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die
      zen, im Voraus ein Guthaben erwerben und dieses auf das für              Haftung auf EUR 50.000,– je Einzelfall beschränkt. Im Übri-
      ihn eingerichtete Guthabenkonto übertragen. Erfolgt die                  gen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
      Übertragung nicht per Lastschrift, wird von dem aufgela-
      denen Betrag eine Gebühr einbehalten, deren Höhe sich aus         8.2    FONIC übernimmt keine Verantwortung für die durch die
      der im Zeitpunkt der Aufladung gültigen Preisliste ergibt.               Mobilfunkdienstleistungen von FONIC zu erlangenden
      Widerruft der Kunde seine Lastschrift-Einzugsermächtigung,               Inhalte, d. h. insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit,
      sind solange der Erwerb und die Übertragung von Guthaben                 Vollständigkeit oder Qualität der mittels Datendiensten
      auf das Guthabenkonto generell nicht möglich. Der Kunde                  erlangten Informationen. FONIC haftet, außer im Falle von
      kann sich das gesamte Guthaben jederzeit zum Ende des                    Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden jedwe-
      laufenden Quartals auf das von ihm benannte Bankkonto                    der Art, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er erlangte
      auszahlen lassen. Angaben des Guthabenkontostandes sind                  Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für
      unverbindlich und begründen allein keinen Anspruch auf Nut-              Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist
      zung der Mobilfunkdienstleistungen von FONIC im jeweiligen               sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten.
      Gegenwert.                                                        8.3    FONIC trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit
6.2   Für die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen sind               Rechten und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im
      die bei Vertragsschluss gültigen Preise maßgeblich, für die              Rahmen der Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen, insbe-
      Inanspruchnahme von Premium Voice Diensten anderer                       sondere durch dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen.
      Anbieter, Sonderrufnummern, Auskunftsdiensten und einma-
      ligen Serviceleistungen (z.B. Auskunftsdienste, SIM-Karten-       9 Vertragslaufzeit/Kündigung
      Sperrung, Tarifwechsel) jedoch die im Zeitpunkt der Inan-
      spruchnahme geltenden Preise.                                     9.1    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden
                                                                               jederzeit und von FONIC mit einer Frist von einem Monat zum
6.3   Die Entgelte werden von dem Guthabenkonto abgebucht. Im                  Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag
      Zeitpunkt des vollständigen Verbrauchs des Guthabens lau-                endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Gutha-
      fende abgehende Verbindungen oder im Ausland eingehende                  ben durch den Kunden mehr als zwölf Monate zurückliegt
      Verbindungen werden abgebrochen. Einzelne Entgelte, ins-                 oder wenn der Kunde einen negativen Saldo auf dem Gutha-
      besondere Entgelte für den Versand von SMS aus dem Aus-                  benkonto trotz Mahnung innerhalb der dort genannten ange-
      land, können mit zeitlicher Verzögerung abgebucht werden.                messenen Frist nicht ausgleicht.
      Einen dadurch auf dem Guthabenkonto evtl. entstehenden
      negativen Saldo kann FONIC mit später aufgebuchten Beträ-         9.2    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
      gen verrechnen. Entsteht durch die Abwicklung einer Rück-                Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für FONIC
      lastschrift auf dem Guthabenkonto ein negativer Saldo, wird              insbesondere vor, wenn der Kunde den Mobilfunkservice in
      der Saldo zusammen mit der nächsten regulären Lastschrift                betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen seine
      abgebucht und falls dies nicht möglich ist, gesondert einge-             Pflichten aus den Ziffern 5.1 b), c), g) oder h) verstößt oder
      fordert.                                                                 wenn ein entsprechender dringender Verdacht besteht.

6.4   Auf das Guthabenkonto vom Kunden übertragenes Gutha-              9.3    Ein bei Beendigung des Vertrages verbleibender negativer
      ben kann während eines an den Zeitpunkt der Übertragung                  Saldo wird gesondert eingefordert; ein positiver Saldo wird
      anschließenden Zeitraums von sechs Monaten für abge-                     auf Wunsch des Kunden auf das von ihm benannte Bank-
      hende Verbindungen verbraucht werden. Mit jeder neuen                    konto ausgezahlt.
      Übertragung von Guthaben auf das Guthabenkonto wird der
      Zeitraum für das gesamte auf dem Guthabenkonto befind-            10 Sperre
      liche Guthaben neu gestartet. Ab Beginn des 7. Monats kön-
                                                                        10.1   Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist FONIC
      nen bis zur nächsten Aufladung nur eingehende Verbindun-
                                                                               berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder
      gen entgegen genommen werden. Im Übrigen gilt Ziffer 9.
                                                                               teilweise zu verweigern (Sperre), (1) wenn und solange der
6.5   Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen                        Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 5.1 b), c), g) oder h)
      vom Guthabenkonto innerhalb von acht Wochen nach der                     nicht nachkommt, (2) wenn und solange wegen einer beson-
      Abbuchung schriftlich bei der Kundenbetreuung geltend                    deren Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die
      machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als              Höhe der Entgelte in besonderem Maße ansteigt und Tatsa-
      Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Ein-                   chen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Ent-
      wendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus                 gelte beanstanden wird oder (3) wenn und solange der Kunde
      technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine                     einen negativen Saldo auf dem Guthabenkonto trotz Mah-
      Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Daten auf                    nung innerhalb der dort genannten angemessenen Frist nicht



                                                                                                                     Bonn, 12. September 2007
44

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

18 2007|                 A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –              3621
       ausgleicht. Im Fall der besonderen Steigerung des Verbin-        14 Rufnummernmitnahme
       dungsaufkommens und des negativen Saldos ist eine Voll-
                                                                        14.1   Zur Durchführung der Rufnummernmitnahme muss der für
       sperrung des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer ein-
                                                                               die betroffene Rufnummer registrierte Kunde spätestens am
       wöchigen Sperrung für abgehende Verbindungen möglich.
                                                                               31. Tag nach Beendigung des Vertrages den beim neuen
       Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fern-
                                                                               Diensteanbieter wirksam gestellten Mitnahmeauftrag und
       mündlich, per SMS oder per Email im Vorhinein angekündigt.
                                                                               seinen gegenüber FONIC erklärten Verzicht hinsichtlich
       Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass
                                                                               bestimmter Sonderleistungen bei FONIC abgegeben haben.
       nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.
                                                                               Für die Mitnahme wird von FONIC ein Entgelt erhoben, das
10.2   Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der               sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt und vom Gut-
       jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht            habenkonto abgebucht wird. Die Rufnummernmitnahme ist
       nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder              demzufolge nur möglich, wenn sich zum Zeitpunkt der
       wesentlich niedriger als das Entgelt.                                   Durchführung ein ausreichender Betrag auf dem Guthaben-
                                                                               konto befindet.
11 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer                           14.2   Jegliche Haftung von FONIC für im Zusammenhang mit der
                                                                               Rufnummernmitnahme entgangene Anrufe oder Nachrichten
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann                    oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz des Betreibers oder
FONIC die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuer-                des neuen Diensteanbieters ist ausgeschlossen.
senkung anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht
erforderlich.
                                                                        15 Sonstiges
                                                                        15.1   Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfah-
12 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leis-
                                                                               ren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekom-
   tungsbeschreibungen und Entgelten
                                                                               munikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestim-
Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Leis-                     mungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundes-
tungsbeschreibungen und von Entgelten der Mobilfunkdienstleis-                 netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
tungen von FONIC werden durch Angebot von FONIC und                            und Eisenbahnen, Bonn, richten.
Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von FONIC erfolgt            15.2   Eine gültige Preisliste ist im Internet unter www.fonic.de ein-
durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde               sehbar.
auf das Angebot von FONIC und/oder widerspricht er diesem nicht
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so          15.3   Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen                   ist München Gerichtsstand.
werden wirksam, sofern FONIC den Kunden in der Änderungsmit-            15.4   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
teilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

13 Datenschutz
                                                                        Mitteilung Nr. 636/2007
13.1   FONIC darf personenbezogene Daten des Kunden erheben,
       verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind,      Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH &
       um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienst-         Co OHG für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen im Tchibo-
       leistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung      Mobilfunktarif; Stand: August 2007
       mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsda-
       ten). Zu diesen Zwecken kann FONIC auch Auftragsdaten-           1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
       verarbeiter einsetzen. Bestandsdaten dürfen ferner durch         Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Ger-
       FONIC verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Bera-      many) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 Mün-
       tung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für          chen (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inan-
       eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der          spruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen durch die Verwen-
       Telekommunikationsdienstleistungen und Telemedien von            dung von Guthabenkarten im Tchibo-Mobilfunktarif. Abweichende
       FONIC erforderlich ist und der Kunde hierin eingewilligt hat.    Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch,
13.2   Verkehrsdaten, insbesondere personenbezogene Berechti-           wenn O2 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
       gungskennungen, Kartennummern, Rufnummern des Anru-
       fers oder des Angerufenen, Beginn und Ende von Verbindun-        2 Zustandekommen des Vertrages
       gen, in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst-             Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch
       leistungen und Telemedien sowie Standortkennungen von            O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungser-
       mobilen Netzzugängen dürfen von FONIC im Rahmen der              bringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der
       rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt        codierten für die Mobilfunkdienstleistungen bestimmten Mobilfunk-
       werden. FONIC darf Verkehrsdaten speichern und übermit-          karte („SIM-Karte“), erfolgen.
       teln, soweit dies für die Abrechnung von FONIC mit anderen
       Diensteanbietern oder mit deren Teilnehmern sowie anderer
       Diensteanbieter mit ihren Teilnehmern erforderlich ist. Mit      3 Leistungen
       dem Einverständnis des Kunden ist FONIC berechtigt, die          3.1    O2 erbringt die Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen des
       Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Kom-                  mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in pro-
       munikationsdienstleistungen und Telemedien für einen Zeit-              duktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro-
       raum von bis zu 6 Monaten zu verwenden.                                 schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen.
13.3   Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den          3.2    Die dem Kunden überlassene SIM-Karte ist in der Regel
       übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen natio-             bereits aktiviert.
       nalen Datenschutzvorschriften abhängig.
                                                                        3.3    Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz
13.4   FONIC behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien              stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2
       oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forde-              in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung.
       rungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendi-               Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nut-
       gen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestim-                     zung des D1-Mobilfunknetzes („National Roaming“).
       mungen mitgeteilt werden.                                        3.4    Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen von Betreibern
13.5   Der Kunde kann nur mit seiner Wohnanschrift in öffentliche              ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch neh-
       Teilnehmerverzeichnisse eingetragen werden.                             men, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern entspre-




Bonn, 12. September 2007
45

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3622                     A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                                 |
                                                                                                                            18 2007
      chende Vereinbarungen geschlossen hat („International                          umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder Ruf-
      Roaming“).                                                                     umleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten
                                                                                     von O2 betrieben werden.
3.5   Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun-
      gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen,                    j)   die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhän-
      insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder                         gig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
      geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an                             Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Fla-
      bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen                     trate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massen-
      bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser-                        kommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen,
      satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen                         Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2)
      Rechte.                                                                        nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgelt-
3.6   Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum von                       lichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekom-
      O2.                                                                            munikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Her-
                                                                                     stellung von Verbindungen, die aufgrund einer Stand-
                                                                                     leitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder
4 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden                                der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer
4.1   Der Kunde ist verpflichtet,                                                    des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte
                                                                                     Gegenleistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu
      a) sich bei O2 mit den in Ziffer 8 genannten Daten registrie-                  einer solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen
         ren zu lassen und seine Identität durch Vorlage eines                       führt, dass andere Kunden von O2 von der Inan-
         geeigneten Ausweispapieres oder Registerauszuges                            spruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausge-
         nachzuweisen. Im Falle eines fehlerhaften Identitätsnach-                   schlossen werden, und (5) nicht für Dauerverbindungen
         weises hat der Kunde den Nachweis unverzüglich nach                         aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher
         einer entsprechenden Aufforderung durch O2 ordnungs-                        Wahlwiederholung zu nutzen.
         gemäß nachzuholen. Für den Fall, dass die Registrierung
         oder der Nachweis nicht oder fehlerhaft erfolgt, behält O2      4.2    Sofern der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 4.1 b) schuld-
         sich vor, keine Mobilfunkdienstleistungen zu erbringen.                haft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur
                                                                                Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu
      b) die Änderung seines Namens, seiner Adresse und weite-                  tragen.
         rer Daten (bei Firmen: auch der Rechtsform bzw. des
         Geschäftssitzes) unverzüglich mitzuteilen.                      4.3    Die Pflichten aus diesen AGB, insbesondere aus dieser Ziffer
                                                                                4, gelten entsprechend für jeden, dem eine SIM-Karte
      c) alle für die Nutzung des Netzes und der dadurch zur Ver-               anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus welchem
         fügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und                Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber wird in
         behördlichen Bestimmungen einzuhalten.                                 einem solchen Fall aus seinen Pflichten aus dem Vertrag nur
      d) durch Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen keine sit-                 entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungsgemäß bei
         ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder die              O2 registrieren lässt (s. Ziffer 4.1 a)).
         Mobilfunkdienstleistungen in sonstiger Weise nicht miss-
         bräuchlich zu nutzen.                                           5 Guthabenkonto/Preise
      e) die ihm überlassenen SIM-Karten sachgemäß und sorg-             5.1    Der Kunde muss, um die Mobilfunkdienstleistungen zu nut-
         fältig aufzubewahren und vor Missbrauch, Verlust und                   zen, ein Guthaben erwerben und dieses auf das für ihn ein-
         Beschädigungen zu schützen.                                            gerichtete Guthabenkonto übertragen.
      f) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine           5.2    Die sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergebenden Ent-
         PUK- (Personal Unlocking Key) Nummer, die ihm von O2                   gelte für die Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen werden
         mitgeteilt werden, sowie seine Persönliche Kundenkenn-                 von dem Guthabenkonto abgebucht. Abgehende Verbindun-
         nummer geheim zu halten. Da mit der Persönlichen Kun-                  gen und im Ausland eingehende Verbindungen sind nur bis
         denkennzahl auch ein PIN zur Abfrage von Erwachsene-                   zum vollständigen Verbrauch des Guthabens möglich. Im
         ninhalten (Über 18) angefordert werden kann, soll die                  Zeitpunkt des vollständigen Verbrauchs des Guthabens lau-
         Kundenkennzahl nicht an Minderjährige weitergegeben                    fende abgehende Verbindungen oder im Ausland eingehende
         werden.                                                                Verbindungen werden abgebrochen.
      g) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner            5.3    Einzelne Entgelte, insbesondere Entgelte für den Versand
         SIM-Karte dem Kundendienst von O2 unverzüglich unter                   von SMS aus dem Ausland, können mit zeitlicher Verzöge-
         Angabe seiner Persönlichen Kundenkennzahl telefonisch                  rung abgebucht werden. Einen dadurch auf dem Guthaben-
         oder per Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mit-             konto evtl. entstehenden negativen Saldo kann O2 mit später
         teilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst                  aufgebuchten Beträgen verrechnen.
         schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde
         vermutet oder weiß, dass unberechtigte Dritte Kenntnis          5.4    Auf das Guthabenkonto übertragenes Guthaben kann
         von seiner PIN-, PUK- und/oder seiner Persönlichen Kun-                während eines an den Zeitpunkt der Übertragung ansch-
         denkennzahl erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefal-             ließenden Zeitraumes von 365 Tagen verbraucht werden. Mit
         lenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu                     jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das Guthaben-
         zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen                    konto wird der Zeitraum für das gesamte auf dem Guthaben-
         zu vertreten hat.                                                      konto befindliche Guthaben neu gestartet. Im Übrigen gilt Zif-
                                                                                fer 9.
      h) die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbstgewählter
         Verbindungen zu nutzen und keine Telekommunikations-            5.5    Der Kunde kann den aktuellen Guthabenkontostand bei O2
         dienstleistungen unter Verwendung der SIM-Karte anzu-                  abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unver-
         bieten oder zu vermitteln. Ihm ist insbesondere nicht                  bindlich und begründet allein keinen Anspruch auf Nutzung
         gestattet, mittels einer SIM-Karte von einem Dritten her-              von Mobilfunkdienstleistungen im jeweiligen Gegenwert.
         gestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertra-
                                                                         5.6    Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen
         gungssysteme weiterzuleiten oder SIM-Karten in sta-
                                                                                innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung schriftlich
         tionären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren,
                                                                                bei der Kundenbetreuung geltend machen. Das Unterlassen
         es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von
                                                                                rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetz-
         O2.
                                                                                liche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Frist-
      i)   die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kunde-           ablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen Gründen
           neigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungsstellen zu                  oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespei-
           benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln oder                  chert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kunden oder



                                                                                                                      Bonn, 12. September 2007
46

Zur nächsten Seite