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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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18 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3613
3.11. Ziffer 14.1 3.23. Ziffer 3.1.1
Ziffer 14.1 wird gestrichen. Absatz 4 wird durch die neuen Regelungen zu IP-BSA-
3.12. Ziffer 14.2 Anschlüssen mit einer Bandbreite von 1 Gigabit/s auf Basis
von Gigabit Ethernet sowie von STM-16 aus dem dem ab-
In Ziffer 14.2 wird Absatz 3 gestrichen. schließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teil-
3.13. Ziffer 14.3 entscheidung) ergänzt.
Ziffer 13 wird gestrichen und durch die entsprechenden 3.24. Ziffer 3.1.2
Regelungen zu Stand alone-Bitstrom aus dem abschließen- Die Ziffer 3.1.2 wird um die Regelungen zu IP-BSA-Anschlüs-
den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei- sen mit einer Bandbreite von 1 Gigabit/s auf Basis von Giga-
dung) ersetzt. bit Ethernet sowie von STM-16 aus dem abschließenden
3.14. Ziffer 14.4 Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung)
ergänzt.
Ziffer 14.4 wird gestrichen und durch die entsprechenden
Regelungen des IP-BSA-Anschlusses aus dem abschließen-
den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei- 4. Anhang F
dung) ersetzt. 4.1. Ziffer 2.2
3.15. Ziffer 18 Die Ziffer 2.2 wird um die Regelungen zu den symmetrischen
Ziffer 18 wird gestrichen. Anschlussvarianten und zum „Stand alone“-Bitstrom aus
dem abschließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045
3.16. Ziffer 19 (2. Teilentscheidung) ergänzt.
Ziffer 19. wird gestrichen und die entsprechenden Regelun- 4.2. Ziffer 2.4
gen zum Leistungsänderungsrechts aus dem abschließen-
den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei- Die Ziffer 2.4 wird um die Regelungen zu den symmetrischen
dung) ersetzt. Anschlussvarianten und zum „Stand alone“-Bitstrom aus
dem abschließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045
3.17. Ziffer 20.2 (2. Teilentscheidung) ergänzt.
Ziffer 20.2 wird gestrichen und durch die entsprechenden 4.3. Ziffer 2.5
Regelungen zum Weiterverkauf an Dritte aus dem absch-
ließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilent- Die Ziffer 2.5 wird um die Regelung zu den symmetrischen
scheidung) ersetzt. Anschlussvarianten zum „Stand alone“-Bitstrom sowie zum
Produktwechsel und Providerwechsel aus dem ab-
3.18. Ziffer 20.3 schließenden Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teil-
Ziffer 20.3 wird durch folgende Regelung ersetzt: entscheidung) ergänzt.
„Der KUNDE kann einzelne abrufbare Leistungen aus einem Die Ziffer 2.5 wird um die Regelungen aus dem abschließen-
bestehenden Vertrag über Resale DSL oder Wholesale DSL den Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentschei-
parallel zu einzelnen abrufbaren IP-BSA-DSL-Leistungen dung) ergänzt.
beziehen. Wünscht der Kunde, einzelne abrufbare Leistun-
gen aus einem zwischen der T-Com und dem Kunden beste- 5. Die Antragsstellerin ist verpflichtet, für die unter Ziffer 1. bis 6.
henden Vertrag über Resale DSL oder Wholesale DSL in das angeordneten Leistungen Entgelte zu zahlen, über die in einer
Vertragsverhältnis IP-BSA als IP-BSA-DSL-Leistungen zu zweiten Teilentscheidung entschieden wird.
übernehmen, besteht für ihn die Möglichkeit, dies über den
Geschäftsfall „Providerwechsel“ zu den nach diesem Vertrag 6. Die Anordnung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den
geltenden Bedingungen abzuwickeln mit der Ausnahme, Fall, dass die Parteien sich über die Bedingungen des Zugangs
dass vom Online-User ein Wechselwunsch und eine „Kündi- einigen.
gung beim abgebenden Provider aufgrund beabsichtigtem
Providerwechsel“ nicht vorzuliegen brauchen. Die bereits
erbrachte Laufzeit der übernommenen Wholesale DSL wird 7. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
auf die Mindestlaufzeit für IP-BSA-DSL angerechnet.“ BK 3a-07/006
3.19. Ziffer 20.4
Ziffer 20.4 wird gestrichen und durch die entsprechenden
Regelungen zur ISP-Verdrahtung aus dem abschließenden
Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung) Mitteilung Nr. 632/2007
ersetzt. TKG; §§ 55, 57 Abs. 1; hier: UKW-Frequenzen zur Realisierung
3.20. Ziffer 21.2 von Rundfunk-Versorgungsbedarfen der Länder
Ziffer 21.2 wird gestrichen und durch die entsprechenden I. Allgemeine Hinweise
Regelungen zur Sonderkündigung aus dem abschließenden Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 55 Abs. 1 TKG Frequenzen
Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung) diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objek-
ersetzt. tiver Verfahren zuzuteilen. Um diese gesetzlichen Anforderungen zu
erfüllen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur die zur Umsetzung
Anhang A von Versorgungsbedarfen gemäß § 57 Abs. 1 TKG grundsätzlich
verfügbaren UKW-Frequenzen vor ihrer Zuteilung im Amtsblatt.
3.21. Ziffer 1.1.1
Werden nach Ablauf der u. a. Frist mehr Anträge gestellt, als Fre-
Die Regelungen zu den symmetrischen IP-DSL-Anschlüssen, quenzen verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäß §§ 55 Abs. 9,
die in dem abschließenden Beschluss im Verfahren BK 61 TKG im Wege eines noch festzulegenden Vergabeverfahrens.
3-06-045 (2. Teilentscheidung) enthalten sein werden, wer- Die Bundesnetzagentur wird hierzu noch eine öffentliche Anhörung
den ergänzt. zu den entsprechenden Ausschreibungsbedingungen durchführen.
3.22. Ziffer 2.1
Die Parameter der u. a. Frequenznutzungsmöglichkeiten können
Ziffer 2.1 wird gestrichen und durch die entsprechenden sich im Rahmen des jeweiligen konkreten Zuteilungsverfahrens
Regelungen zum IP-BSA-Transport aus dem abschließenden durch noch ggf. durchzuführende Koordinierungen ändern. Ein
Beschluss im Verfahren BK 3-06-045 (2. Teilentscheidung) Anspruch auf die hier veröffentlichte, voraussichtlich verfügbare
ersetzt. Leistung oder Frequenz besteht daher nicht.
Bonn, 12. September 2007
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3614 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 18 2007 |
Insbesondere bei Frequenznutzungsmöglichkeiten, die rein gen aus einer Lizenz oder Frequenzzuteilung gemacht wur-
rechnergestützt ermittelt wurden, ohne auf bereits bestehende Nut- den, ob er wegen eines Verstoßes gegen Telekommunikati-
zungsmöglichkeiten zurückzugreifen, können die konkreten kenn- ons- oder Datenschutzrecht belangt wurde oder gegen ihn
zeichnenden Merkmale erst im Koordinierungsverfahren geklärt derzeit ein Verfahren in vorgenannten Fällen anhängig ist.
werden. Auf diese Fälle wird jeweils besonders hingewiesen.
– Es ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller die für den Auf-
Grundsätzlich steht es Antragstellern frei, andere geeignete Fre- bau und den Betrieb der zur Ausübung der Frequenzrechte
quenzen bzw. andere technische Parameter zu beantragen, solange erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen. Die
der Versorgungsbedarf erfüllt werden kann und die effiziente und Sicherstellung der Finanzierung ist durch Belege, z. B.
störungsfreie Nutzung (§ 52 Abs. 1 TKG) sichergestellt ist. schriftliche Finanzierungserklärungen der Muttergesell-
schaft, von anderen verbundenen Unternehmen oder von
II. Versorgungsbedarfe Kreditinstituten nachzuweisen. Bloße Absichtserklärungen
oder Bemühenszusagen werden nicht als Nachweis der
Im Nachfolgenden werden die Versorgungsbedarfe und die für Sicherstellung anerkannt.
deren Umsetzung voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fre-
quenznutzungsmöglichkeiten veröffentlicht: Der Antragsteller hat darzulegen, wie er die Planungs- und
Projektmanagementfragen beim Aufbau des Funknetzes zu
bewältigen gedenkt. Er hat ferner darzulegen, wie er beab-
Referenz Nr.: 022-2007
sichtigt, die Ressourcenfragen beim Aufbau und Betrieb sei-
Bundesland: Rheinland-Pfalz nes Funknetzes (insbesondere Standorte, Technik, Personal,
Versorgungsgebiet: Stadtgebiet Andernach Kapital) zu lösen. Hier hat der Antragsteller insbesondere die
geplanten Investitionen des Funknetzes darzulegen und
Beginn: Sofort nachzuweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen finanziel-
Befristung: 31.12.2015 len Mittel zur Verfügung stehen und wie die Finanzierung
erfolgen soll.
Sendername: Andernach St. Albert
– Es ist nachzuweisen, dass die bei dem Aufbau und Betrieb
Frequenz: voraussichtlich 88,70 MHz des UKW Sendernetzes tätigen Personen über die erforder-
Leistung: voraussichtlich 50 W lichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen
werden. Der Antragsteller hat die Fachkunde in schlüssiger
Hinweis: Diese Frequenz wurde rechnerisch ermittelt
und nachvollziehbarer Weise darzulegen. Im Rahmen des-
und kann den Bedarf grundsätzlich erfüllen
sen können Zeugnisse und Abschlusszertifikate oder Nach-
(s. Punkt I. Allgemeine Hinweise).
weise über bisherige Tätigkeiten (Referenzen) im Bereich der
Telekommunikation (Errichtung und Betrieb ähnlicher Anla-
Referenz Nr.: 023-2007 gen, z. B. Betrieb von Netzen auf der Grundlage angemiete-
Bundesland: Baden-Württemberg ter Übertragungswege oder Betrieb firmeneigener Telekom-
munikationsnetze) beigebracht werden.
Versorgungsgebiet: Stadtgebiet Konstanz
Beantragt ein Konsortium, sind entsprechende Angaben zu
Beginn: Sofort den die jeweilige Fachkunde einbringenden Konsortialpart-
Befristung: 31.12.2015 ner zu machen. Darüber hinaus ist darzulegen, wie die Fach-
kunde der Konsortialpartner auf den Betreiber übertragen
Sendername: Konstanz
wird.
Frequenz: voraussichtlich 94,5 MHz
3. Benennung des in Abschnitt II. aufgeführten Versorgungsbe-
Leistung: voraussichtlich 200 W darfs, zu dessen Realisierung die ebenfalls in Abschnitt II. auf-
geführte(n) Frequenzen(en) beantragt werden.
Referenz Nr.: 024-2007 4. Frequenznutzungskonzept, insbesondere ist anzugeben
Bundesland: Baden-Württemberg – die geplanten Senderstandorte,
Versorgungsgebiet: Stadtgebiet Lörrach – deren zeitliche und tatsächliche Realisierung,
Beginn: Sofort – die technischen Parameter des Sendernetzes.
Befristung: 31.12.2015 5. Kartendarstellung des beabsichtigten räumlichen Versorgungs-
gebietes.
Sendername: Lörrach
Nähere Informationen zu den koordinierten Senderdaten, Antrags-
Frequenz: voraussichtlich 95,0 MHz
vordrucken, Ausfüllhinweisen sowie zum terrestrischen Rundfunk-
Leistung: voraussichtlich 100 W dienst finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
(www.bundesnetzagentur.de/Sachgebiete/Telekommunikation/
Regulierung Telekommunikation/Frequenzordnung/Rundfunk).
III. Inhalt der Anträge
Für jeden der o. a. Versorgungsbedarfe ist jeweils ein eigenständi- IV. Antragsfrist und Adresse
ger Frequenzzuteilungsantrag zu stellen. Anträge auf Frequenzzuteilung können bis zum 24.10.2007 unter
Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten: Angabe der jeweiligen Referenznummer bei der
1. Angaben zum Antragsteller Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Name, Adresse, Rechtsform, Sitz des Unternehmens
Referat 222
– Angabe eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners Canisiusstraße 21
– Angabe eines Zustellbevollmächtigten 55122 Mainz
2. Nachweis der subjektiven Voraussetzungen des Antragstellers eingereicht werden.
für eine Frequenzzuteilung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit 222
und Fachkunde):
– Der Antragsteller hat darzulegen, ob ihm in der Vergangen-
heit eine Lizenz oder eine Frequenzzuteilung entzogen
wurde, Auflagen wegen der Nichterfüllung von Verpflichtun-
Bonn, 12. September 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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18 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 3615
Teil B
Mitteilungen der Diensteanbieter
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet,
Diensteanbietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
anderen allgemeinen Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das
Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der Dienste-
anbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetz-
agentur. Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die Diensteanbieter verantwortlich.
Bonn, 12. September 2007
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3616 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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18 2007
Mitteilung Nr. 633/2007 Einwendungen, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwen-
Allgemeine Geschäftsbedingungen Voice Call-by-Call über die
dung. Der Kunde wird bei Fristbeginn auf die Bedeutung sei-
01075 Telecom GmbH, Am Klingenweg 6a, 65396 Walluf
nes Verhaltens hingewiesen.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
5.3 Kommt der Kunde in Verzug, ist der Kunde verpflichtet vor-
1.1 Die 01075 Telecom GmbH (nachstehend 01075 genannt) behaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Ver-
bietet bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen und zugsschadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
insbesondere Call-by-Call-Dienste an. dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Kunden, die Unternehmer
1.2 Für alle Verträge mit 01075 über die Erbringung von Dienst- sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8
leistungen im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voran- Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt. Die Geltend-
meldung) gelten ausschließlich die nachfolgenden im Amts- machung eines weiteren Verzugsschadens (z.B. Mahnkosten
blatt der Bundesnetzagentur veröffentlichten Allgemeinen nach Verzugseintritt) bleibt dem Anbieter vorbehalten.
Geschäftsbedingungen, welche auch unter 5.4 Kommt der Kunde in Verzug, so tritt 01075 die offenen For-
www.01075.com/dokumente/callbycall_agb.pdf derungen gegenüber dem Vertragspartner an die NEXNET
abrufbar sind. GmbH, Am Borsigturm 12, 13507 Berlin ab. Die NEXNET
1.3 Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GmbH wird demnach den Kunden anmahnen und versuchen
Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn 01075 ihnen die offenen Rechnungsbeträge einzuziehen. Die NEXNET
nicht ausdrücklich widersprochen hat. GmbH wird mit der Abtretung vertraglich verpflichtet, sämtli-
che Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
1.4 Im Übrigen gelten insbesondere die Bestimmungen des Tele-
kommunikationsgesetzes (TKG) 5.5 Zusätzlich sind der Anbieter sowie der rechnungsstellende
Teilnehmernetzbetreiber nach Ablauf von 6 Monaten nach
1.5 Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die
gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu
diese Bestimmungen Bezug genommen wird. löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 45i
Abs. 2 S. 1 TKG nicht mehr berücksichtigt werden können.
2. Leistungsumfang Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige
Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungs-
2.1 01075 bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonverbin- stellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
dungen innerhalb des nationalen oder internationalen Fest-
netzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu interna- 5.6 Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
tionalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusam- Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Ver-
menschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG bindungen zu dem Anbieter in dieser Rechnung entspre-
(T-Com) oder von 01075 mit anderen nationalen oder inter- chend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht
nationalen Netzbetreibern geschlossen sind. bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich
gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
2.2 Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde
über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen 5.7 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
Telekom AG (T-Home) oder einem anderen Teilnehmernetz- nur nach vorheriger Zustimmung von 01075 auf einen Dritten
betreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht. übertragen. Gegen Forderungen von 01075 kann der Kunde
nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen For-
derungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehal-
3. Entgelt
tungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem-
3.1 Die Entgelte ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbe- selben Vertragsverhältnis beruht.
ginn gültigen Preisliste, die online unter www.01075.com ver-
öffentlicht wird. Entscheidend ist das jeweils gewünschte 6. Leistungsstörungen
Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt. Die
Preise sind jeweils Minutenpreise, soweit nichts anderes 6.1 01075 ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rah-
angegeben ist. men der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unver-
züglich zu beseitigen.
3.2 Die jeweils gültige Tarifliste ist unter www.01075.com veröf-
fentlicht oder kann über das Servicecenter unter Tel. 0800 / 6.2 Im Falle höherer Gewalt wird 01075 in jedem Falle von ihrer
0888444 abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, Leistungspflicht befreit.
dass die Tarife sich bei einem Call-by-Call-Telefondienst
ständig ändern können und der Kunde verpflichtet ist, sich 7. Haftung
über die aktuellen Tarife in Kenntnis zu setzen.
7.1 Für Vermögensschäden haftet 01075 gem. § 7 TKV höchs-
tens bis zu einem Betrag von € 12.500,00 je Schadensfall.
4. Vertragsschluss Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf
Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung neu zu Stande, € 10.000.000,00 je schadenverursachendes Ereignis be-
wenn der Kunde die Verbindungsnetzbetreiber-Kennziffer 01075 grenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden
vorwählt und 01075 die Verbindung erfolgreich aufbaut. Der Vertrag auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst-
endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung. grenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt,
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
5.1 Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilneh-
7.2 Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine
mernetzbetreibers des Kunden, z.B. der Deutschen Telekom
Anwendung findet, haftet 01075 für sich und seine Erfül-
AG (T-Com), als Verbindungen über 01075 in Rechnung
lungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls
gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der
01075 oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertrags-
Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden fällig
pflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Ver-
und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbe-
tragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden
treiber zu zahlen.
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
5.2 Einwendungen gegen die Rechnung sind gegenüber 01075 Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht
oder dem Teilnehmernetzbetreiber, z.B. T-Com, innerhalb grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe
von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die
anzuzeigen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vor-
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hersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit
maximal € 13.000,00 beziffert.
7.3 Die gesetzliche Haftung von 01075 bei Körper- und Perso-
nenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigen-
schaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos sowie
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7.4 Soweit die Haftung der 01075 wirksam ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen der 01075.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde darf die Verbindungen zu 01075 nur bestim-
mungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikations-
gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung
benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von 01075 an-
gebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu
Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestim-
mungen widersprechen.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen
oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
der physikalischen oder logischen Struktur des von 01075
zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
9. Datenschutz
Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten
des Kunden sind u.a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten
werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene
eingewilligt hat oder das BDSG, TKG bzw. eine andere Rechtsvor-
schrift es anordnet oder erlaubt (siehe auch die Datenschutzer-
klärung von 01075, welche unter
www.01075.com/dokumente/datenschutzerklärung.pdf
abrufbar ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit der Kunde Kauf-
mann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Zwischen dem Kunden und 01075 kommt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik
Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
Stand 24. August 2007
Bonn, 12. September 2007
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3618 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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18 2007
Mitteilung Nr. 634/2007
Preisliste für den Auskunftsdienst der 11 8 99 Auskunft GmbH ohne Voranmeldung
Stand 01. September 2007
Gemäß den AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11 8 99 Auskunft Service GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten“ wird
folgende Preisliste veröffentlicht:
1. Grundsätze zur Tarifierung
Das Entgelt für die Inanspruchnahme des telefonischen Auskunftsdienstes besteht aus einem verbindungszeitabhängigen Entgelt, das
minutengenau nach der Dauer der Verbindung abgerechnet wird.
Als Verbindungszeit zum Auskunftsdienst gilt ebenfalls die Zeitdauer der auf Wunsch des Anrufers eventuell durchgeführten Weitervermitt-
lung, die jeweils pro angefangene Minute der Weitervermittlung abgerechnet wird. Jede Weitervermittlung wird unter der vom Anrufer
genutzten Auskunftsrufnummer (11 8 99) abgerechnet, da dies die Ausgangsverbindung darstellt.
Das Entgelt für die Inanspruchnahme SMS-basierter Auskunfts- und Mehrwertdienste besteht aus einem einmaligen Leistungsentgelt
(Eventgebühr) pro Verbindungsaufbau.
2. Tarife
Die im Amtsblatt Nr. 17/2007 unter der Mitteilung Nr. 620 veröffentlichte Preisliste für den Auskunftsdienst ändert sich wie folgt:
11 8 99 – Preisliste für den Auskunftsdienst mit Weitervermittlung ohne Voranmeldung
Stand 01. September 2007
Die Preise gelten für Anwahl der 11 8 99 aus dem deutschen Festnetz. Eine Abweichung der Kosten aus den Mobilfunknetzen ist möglich.
Leistung Event Gebühr Preis
Preis pro Endpreis pro Preis pro Endpreis pro
Event Event Minute (60/60) Minute (60/60)
ohne MwSt. mit MwSt.2 ohne MwSt. mit MwSt.2
1. Auskunft
Inlandsauskunft - - 1,084 € 1,29 €
Auslandsauskunft - - 1,58831 € 1,891 €
Auskunft pro SMS 0,8319 € 0,99 € entf. entf.
2. Weitervermittlung an
Teilnehmernummern
Inland-Festnetz - - 0,0840 € 0,10 €
Inland-Mobilfunk - - 0,4118 € 0,49 €
Ausland - - 0,41181 € 0,491 €
0800 Nummern - - 0,4118 € 0,49 €
0180 Nummern - - 0,4118 € 0,49 €
0700 Nummern - - 0,4118 € 0,49 €
3. Weitervermittlung an
Zusatzdienste
Apotheken-Notdienst - - kostenfrei kostenfrei
Hotel Dienst - - 0,4118 € 0,49 €
11 8 99 TECLINE - - 2,5126 € 2,99 €
11 8 99 eigene - - 1,0000 € 1,19 €
und fremde
telefonische
Informationsdienste,
sofern nicht gesondert
ausgewiesen
11 8 99 - - kostenfrei kostenfrei
Kundenbetreuung
4. SMS-Mehrwertdienste
NEUN-NEUNMALKLUG
andere SMS-Dienste 0,8319 € 0,99 € entf. entf.
0,8319 € 0,99 € entf. entf.
1
Weiterleitung ins Ausland nur vom Festnetz aus
2
MwSt.-Satz von 19%
Bonn, 12. September 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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18 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 3619
Mitteilung Nr. 635/2007 4 Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FONIC GmbH für Pre- 4.1 FONIC erbringt die Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen
paid-Mobilfunkdienstleistungen Stand: 01.09.2007 des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in
produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro-
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FONIC 4.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines
GmbH, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München, Postan- Anschlusses beträgt 24 Stunden ab dem Antrag auf
schrift: Postfach 1038, 90001 Nürnberg (im Folgenden „FONIC“ Freischaltung der erworbenen SIM-Karte im Mobilfunknetz.
genannt), und dem Kunden bei Inanspruchnahme von Prepaid-
4.3 FONIC hat mit einem deutschen Mobilfunknetzbetreiber
Mobilfunkdienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
einen Vertrag über die Bereitstellung und den Vertrieb von
des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn FONIC diesen nicht
Mobilfunkdienstleistungen geschlossen. Die Mobilfunk-
ausdrücklich widerspricht.
dienstleistungen gegenüber dem Kunden werden von FONIC
in dem von dem Netzbetreiber betriebenen Mobilfunknetz
2 Zustandekommen des Vertrages und im Rahmen der jeweils zwischen dem Netzbetreiber und
den Betreibern anderer Netze – gleich ob inländische oder
2.1 Der Vertrag wird zwischen FONIC und dem Kunden ausländische Netze – geltenden Zusammenschaltungsver-
geschlossen. Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden einbarungen erbracht. Daneben erbringt FONIC die Mobil-
mittels einer Bestellung im Internet oder aufgrund einer tele- funkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes
fonischen Bestellung und Annahme durch FONIC zustande. („National Roaming“), solange und soweit der Netzbetreiber
Dies gilt auch, wenn der Kunde die FONIC-SIM-Karte in dies mit dem Betreiber des D1-Mobilfunknetzes vereinbart
einem Ladengeschäft erhalten hat. Die Annahme durch hat.
FONIC erfolgt stillschweigend durch Versendung der SIM-
Karte. Hat der Kunde die SIM-Karte in einem Ladengeschäft 4.4 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun-
erworben, erfolgt die Annahme durch Freischaltung der SIM- gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen,
Karte. insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder
geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an
2.2 Voraussetzungen für den Vertragsschluss sind die Vollen- bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen
dung des 16. Lebensjahres des Kunden sowie seine Teil- bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser-
nahme am Lastschrift-Einzugsverfahren mit einer auf ihn lau- satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen
tenden gültigen deutschen Bankverbindung. Bei Kunden Rechte.
unter 18 Jahren ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertre-
ters erforderlich. Hat der Kunde die SIM-Karte in einem 5 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden
Ladengeschäft erhalten und werden die Voraussetzungen
nicht erfüllt, erfolgt die Rückabwicklung über FONIC. 5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
a) sich bei FONIC mit seinem Name, seiner Anschrift und
3 Widerrufsrecht seinem Geburtsdatum zu registrieren und Änderungen
der Daten unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde
3.1 Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei die Mitteilung schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermitt-
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch lung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses not-
Rücksendung der SIM-Karte widerrufen. Die Frist beginnt wendigen Daten zu tragen.
frühestens mit Erhalt einer gesonderten Belehrung über das b) alle für die Nutzung des Netzes und der mit dem Netz zur
Widerrufsrecht in Textform. Ist der Kunde noch nicht im Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen
Besitz der SIM-Karte, beginnt die Frist nicht vor dem Tag und behördlichen Bestimmungen einzuhalten.
ihres Eingangs beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform c) durch die Mobilfunkdienstleistungen von FONIC keine sit-
oder durch Rücksendung der erhaltenen Ware. Der Widerruf ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder die
ist zu richten an: FONIC GmbH, Postfach 1038, 90001 Nürn- Mobilfunkdienstleistungen in sonstiger Weise nicht mis-
berg, Telefax: 0900-1336642 (0,49 Euro/Min. aus dem Netz sbräuchlich zu nutzen.
der T-Com). Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzei- d) die erhaltene SIM-Karte sachgemäß und sorgfältig aufzu-
tig, wenn FONIC mit der Ausführung der Dienstleistung mit bewahren, nur für die ordnungsgemäße Nutzung der
ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Wider- Mobilfunkdienstleistungen von FONIC zu verwenden und
rufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst vor Missbrauch, Verlust und Beschädigungen zu schüt-
hat (z.B. durch Beantragung der sofortigen Freischaltung zen.
oder durch Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen unter e) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine
Nutzung der SIM-Karte). PUK- (Personal Unlocking Key Number) Nummer, die ihm
von FONIC mitgeteilt werden, sowie sein Kundenkenn-
3.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
wort geheim zu halten. Da mit dem Kundenkennwort auch
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebe-
ein PIN zur Abfrage von Erwachseneninhalten (Über 18)
nenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der
angefordert werden kann, soll das Kundenkennwort nicht
Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
an Minderjährige weitergegeben werden.
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der f) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Ver- SIM-Karte der Kundenbetreuung unverzüglich unter
schlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung Angabe seines Kundenkennworts telefonisch oder per
– wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mitteilung hat
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich zu
Kunde die Wert-ersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache bestätigen. Das gleiche gilt, wenn die Vermutung besteht,
nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unter- dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der PIN, der PUK
lässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die SIM-Karte ist auf und/oder des Kundenkennworts erlangt haben. Die bis
Gefahr von FONIC zurückzusenden. Bei einer Rücksendung zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte
aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust oder das
zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksen- Abhandenkommen zu vertreten hat.
dung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten ent- g) die Leistungen von FONIC nur zum Aufbau selbstgewähl-
spricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden ter Verbindungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht
kostenfrei. gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten herge-
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3620 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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18 2007
stellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertra- Wunsch des Kunden oder für den Fall, dass keine Einwen-
gungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in sta- dungen erhoben wurden, nach Verstreichen der Einwen-
tionären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, dungsfrist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen
es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von gelöscht worden sind, trifft FONIC weder eine Nachweis-
FONIC oder vom Mobilfunknetzbetreiber. pflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine
Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kunde-
neigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungssystemen zu
benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln oder 7 SIM-Karte
umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder Ruf- 7.1 Die SIM-Karte kann von FONIC aus wichtigem Grund gegen
umleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten eine Ersatzkarte ausgetauscht werden. In diesem Fall hat der
von FONIC oder vom Mobilfunknetzbetreiber betrieben Kunde auf Verlangen von FONIC die SIM-Karte zurückzuge-
werden. ben.
5.2 Die Pflichten aus diesen AGB gelten für jeden entsprechend, 7.2 Die der SIM-Karte zugeordnete Rufnummer wird von FONIC
dem eine SIM-Karte anstelle des ursprünglichen Erwerbers, festgelegt. FONIC behält sich Änderungen von Rufnummern
gleich aus welchem Grund, überlassen wird. Der ursprüng- aus angemessenen technischen oder betrieblichen Gründen
liche Erwerber wird in einem solchen Fall aus seinen Ver- unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor.
tragspflichten nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ord-
nungsgemäß bei FONIC registriert (s. Ziffer 5.1 a).
8 Haftung
6 Guthabenkonto, Preise 8.1 Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die
keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Ver-
6.1 Der Kunde muss, um die Mobilfunkdienstleistungen zu nut- letzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die
zen, im Voraus ein Guthaben erwerben und dieses auf das für Haftung auf EUR 50.000,– je Einzelfall beschränkt. Im Übri-
ihn eingerichtete Guthabenkonto übertragen. Erfolgt die gen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Übertragung nicht per Lastschrift, wird von dem aufgela-
denen Betrag eine Gebühr einbehalten, deren Höhe sich aus 8.2 FONIC übernimmt keine Verantwortung für die durch die
der im Zeitpunkt der Aufladung gültigen Preisliste ergibt. Mobilfunkdienstleistungen von FONIC zu erlangenden
Widerruft der Kunde seine Lastschrift-Einzugsermächtigung, Inhalte, d. h. insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit,
sind solange der Erwerb und die Übertragung von Guthaben Vollständigkeit oder Qualität der mittels Datendiensten
auf das Guthabenkonto generell nicht möglich. Der Kunde erlangten Informationen. FONIC haftet, außer im Falle von
kann sich das gesamte Guthaben jederzeit zum Ende des Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden jedwe-
laufenden Quartals auf das von ihm benannte Bankkonto der Art, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er erlangte
auszahlen lassen. Angaben des Guthabenkontostandes sind Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für
unverbindlich und begründen allein keinen Anspruch auf Nut- Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist
zung der Mobilfunkdienstleistungen von FONIC im jeweiligen sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten.
Gegenwert. 8.3 FONIC trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit
6.2 Für die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen sind Rechten und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im
die bei Vertragsschluss gültigen Preise maßgeblich, für die Rahmen der Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen, insbe-
Inanspruchnahme von Premium Voice Diensten anderer sondere durch dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen.
Anbieter, Sonderrufnummern, Auskunftsdiensten und einma-
ligen Serviceleistungen (z.B. Auskunftsdienste, SIM-Karten- 9 Vertragslaufzeit/Kündigung
Sperrung, Tarifwechsel) jedoch die im Zeitpunkt der Inan-
spruchnahme geltenden Preise. 9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden
jederzeit und von FONIC mit einer Frist von einem Monat zum
6.3 Die Entgelte werden von dem Guthabenkonto abgebucht. Im Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag
Zeitpunkt des vollständigen Verbrauchs des Guthabens lau- endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Gutha-
fende abgehende Verbindungen oder im Ausland eingehende ben durch den Kunden mehr als zwölf Monate zurückliegt
Verbindungen werden abgebrochen. Einzelne Entgelte, ins- oder wenn der Kunde einen negativen Saldo auf dem Gutha-
besondere Entgelte für den Versand von SMS aus dem Aus- benkonto trotz Mahnung innerhalb der dort genannten ange-
land, können mit zeitlicher Verzögerung abgebucht werden. messenen Frist nicht ausgleicht.
Einen dadurch auf dem Guthabenkonto evtl. entstehenden
negativen Saldo kann FONIC mit später aufgebuchten Beträ- 9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
gen verrechnen. Entsteht durch die Abwicklung einer Rück- Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für FONIC
lastschrift auf dem Guthabenkonto ein negativer Saldo, wird insbesondere vor, wenn der Kunde den Mobilfunkservice in
der Saldo zusammen mit der nächsten regulären Lastschrift betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen seine
abgebucht und falls dies nicht möglich ist, gesondert einge- Pflichten aus den Ziffern 5.1 b), c), g) oder h) verstößt oder
fordert. wenn ein entsprechender dringender Verdacht besteht.
6.4 Auf das Guthabenkonto vom Kunden übertragenes Gutha- 9.3 Ein bei Beendigung des Vertrages verbleibender negativer
ben kann während eines an den Zeitpunkt der Übertragung Saldo wird gesondert eingefordert; ein positiver Saldo wird
anschließenden Zeitraums von sechs Monaten für abge- auf Wunsch des Kunden auf das von ihm benannte Bank-
hende Verbindungen verbraucht werden. Mit jeder neuen konto ausgezahlt.
Übertragung von Guthaben auf das Guthabenkonto wird der
Zeitraum für das gesamte auf dem Guthabenkonto befind- 10 Sperre
liche Guthaben neu gestartet. Ab Beginn des 7. Monats kön-
10.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist FONIC
nen bis zur nächsten Aufladung nur eingehende Verbindun-
berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder
gen entgegen genommen werden. Im Übrigen gilt Ziffer 9.
teilweise zu verweigern (Sperre), (1) wenn und solange der
6.5 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 5.1 b), c), g) oder h)
vom Guthabenkonto innerhalb von acht Wochen nach der nicht nachkommt, (2) wenn und solange wegen einer beson-
Abbuchung schriftlich bei der Kundenbetreuung geltend deren Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die
machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Höhe der Entgelte in besonderem Maße ansteigt und Tatsa-
Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Ein- chen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Ent-
wendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus gelte beanstanden wird oder (3) wenn und solange der Kunde
technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine einen negativen Saldo auf dem Guthabenkonto trotz Mah-
Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Daten auf nung innerhalb der dort genannten angemessenen Frist nicht
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18 2007| A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 3621
ausgleicht. Im Fall der besonderen Steigerung des Verbin- 14 Rufnummernmitnahme
dungsaufkommens und des negativen Saldos ist eine Voll-
14.1 Zur Durchführung der Rufnummernmitnahme muss der für
sperrung des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer ein-
die betroffene Rufnummer registrierte Kunde spätestens am
wöchigen Sperrung für abgehende Verbindungen möglich.
31. Tag nach Beendigung des Vertrages den beim neuen
Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fern-
Diensteanbieter wirksam gestellten Mitnahmeauftrag und
mündlich, per SMS oder per Email im Vorhinein angekündigt.
seinen gegenüber FONIC erklärten Verzicht hinsichtlich
Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass
bestimmter Sonderleistungen bei FONIC abgegeben haben.
nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.
Für die Mitnahme wird von FONIC ein Entgelt erhoben, das
10.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt und vom Gut-
jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht habenkonto abgebucht wird. Die Rufnummernmitnahme ist
nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder demzufolge nur möglich, wenn sich zum Zeitpunkt der
wesentlich niedriger als das Entgelt. Durchführung ein ausreichender Betrag auf dem Guthaben-
konto befindet.
11 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer 14.2 Jegliche Haftung von FONIC für im Zusammenhang mit der
Rufnummernmitnahme entgangene Anrufe oder Nachrichten
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz des Betreibers oder
FONIC die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuer- des neuen Diensteanbieters ist ausgeschlossen.
senkung anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht
erforderlich.
15 Sonstiges
15.1 Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfah-
12 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leis-
ren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekom-
tungsbeschreibungen und Entgelten
munikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestim-
Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Leis- mungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundes-
tungsbeschreibungen und von Entgelten der Mobilfunkdienstleis- netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
tungen von FONIC werden durch Angebot von FONIC und und Eisenbahnen, Bonn, richten.
Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von FONIC erfolgt 15.2 Eine gültige Preisliste ist im Internet unter www.fonic.de ein-
durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde sehbar.
auf das Angebot von FONIC und/oder widerspricht er diesem nicht
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so 15.3 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen ist München Gerichtsstand.
werden wirksam, sofern FONIC den Kunden in der Änderungsmit- 15.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
teilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
13 Datenschutz
Mitteilung Nr. 636/2007
13.1 FONIC darf personenbezogene Daten des Kunden erheben,
verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH &
um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienst- Co OHG für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen im Tchibo-
leistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung Mobilfunktarif; Stand: August 2007
mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsda-
ten). Zu diesen Zwecken kann FONIC auch Auftragsdaten- 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
verarbeiter einsetzen. Bestandsdaten dürfen ferner durch Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Ger-
FONIC verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Bera- many) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 Mün-
tung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für chen (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inan-
eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der spruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen durch die Verwen-
Telekommunikationsdienstleistungen und Telemedien von dung von Guthabenkarten im Tchibo-Mobilfunktarif. Abweichende
FONIC erforderlich ist und der Kunde hierin eingewilligt hat. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch,
13.2 Verkehrsdaten, insbesondere personenbezogene Berechti- wenn O2 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
gungskennungen, Kartennummern, Rufnummern des Anru-
fers oder des Angerufenen, Beginn und Ende von Verbindun- 2 Zustandekommen des Vertrages
gen, in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst- Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch
leistungen und Telemedien sowie Standortkennungen von O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungser-
mobilen Netzzugängen dürfen von FONIC im Rahmen der bringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der
rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt codierten für die Mobilfunkdienstleistungen bestimmten Mobilfunk-
werden. FONIC darf Verkehrsdaten speichern und übermit- karte („SIM-Karte“), erfolgen.
teln, soweit dies für die Abrechnung von FONIC mit anderen
Diensteanbietern oder mit deren Teilnehmern sowie anderer
Diensteanbieter mit ihren Teilnehmern erforderlich ist. Mit 3 Leistungen
dem Einverständnis des Kunden ist FONIC berechtigt, die 3.1 O2 erbringt die Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen des
Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Kom- mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in pro-
munikationsdienstleistungen und Telemedien für einen Zeit- duktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro-
raum von bis zu 6 Monaten zu verwenden. schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen.
13.3 Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den 3.2 Die dem Kunden überlassene SIM-Karte ist in der Regel
übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen natio- bereits aktiviert.
nalen Datenschutzvorschriften abhängig.
3.3 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz
13.4 FONIC behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2
oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forde- in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung.
rungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendi- Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nut-
gen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestim- zung des D1-Mobilfunknetzes („National Roaming“).
mungen mitgeteilt werden. 3.4 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen von Betreibern
13.5 Der Kunde kann nur mit seiner Wohnanschrift in öffentliche ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch neh-
Teilnehmerverzeichnisse eingetragen werden. men, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern entspre-
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chende Vereinbarungen geschlossen hat („International umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder Ruf-
Roaming“). umleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten
von O2 betrieben werden.
3.5 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun-
gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen, j) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhän-
insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder gig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Fla-
bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen trate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massen-
bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser- kommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen,
satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2)
Rechte. nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgelt-
3.6 Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum von lichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekom-
O2. munikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Her-
stellung von Verbindungen, die aufgrund einer Stand-
leitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder
4 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte
Gegenleistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu
a) sich bei O2 mit den in Ziffer 8 genannten Daten registrie- einer solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen
ren zu lassen und seine Identität durch Vorlage eines führt, dass andere Kunden von O2 von der Inan-
geeigneten Ausweispapieres oder Registerauszuges spruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausge-
nachzuweisen. Im Falle eines fehlerhaften Identitätsnach- schlossen werden, und (5) nicht für Dauerverbindungen
weises hat der Kunde den Nachweis unverzüglich nach aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher
einer entsprechenden Aufforderung durch O2 ordnungs- Wahlwiederholung zu nutzen.
gemäß nachzuholen. Für den Fall, dass die Registrierung
oder der Nachweis nicht oder fehlerhaft erfolgt, behält O2 4.2 Sofern der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 4.1 b) schuld-
sich vor, keine Mobilfunkdienstleistungen zu erbringen. haft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur
Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu
b) die Änderung seines Namens, seiner Adresse und weite- tragen.
rer Daten (bei Firmen: auch der Rechtsform bzw. des
Geschäftssitzes) unverzüglich mitzuteilen. 4.3 Die Pflichten aus diesen AGB, insbesondere aus dieser Ziffer
4, gelten entsprechend für jeden, dem eine SIM-Karte
c) alle für die Nutzung des Netzes und der dadurch zur Ver- anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus welchem
fügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber wird in
behördlichen Bestimmungen einzuhalten. einem solchen Fall aus seinen Pflichten aus dem Vertrag nur
d) durch Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen keine sit- entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungsgemäß bei
ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder die O2 registrieren lässt (s. Ziffer 4.1 a)).
Mobilfunkdienstleistungen in sonstiger Weise nicht miss-
bräuchlich zu nutzen. 5 Guthabenkonto/Preise
e) die ihm überlassenen SIM-Karten sachgemäß und sorg- 5.1 Der Kunde muss, um die Mobilfunkdienstleistungen zu nut-
fältig aufzubewahren und vor Missbrauch, Verlust und zen, ein Guthaben erwerben und dieses auf das für ihn ein-
Beschädigungen zu schützen. gerichtete Guthabenkonto übertragen.
f) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine 5.2 Die sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergebenden Ent-
PUK- (Personal Unlocking Key) Nummer, die ihm von O2 gelte für die Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen werden
mitgeteilt werden, sowie seine Persönliche Kundenkenn- von dem Guthabenkonto abgebucht. Abgehende Verbindun-
nummer geheim zu halten. Da mit der Persönlichen Kun- gen und im Ausland eingehende Verbindungen sind nur bis
denkennzahl auch ein PIN zur Abfrage von Erwachsene- zum vollständigen Verbrauch des Guthabens möglich. Im
ninhalten (Über 18) angefordert werden kann, soll die Zeitpunkt des vollständigen Verbrauchs des Guthabens lau-
Kundenkennzahl nicht an Minderjährige weitergegeben fende abgehende Verbindungen oder im Ausland eingehende
werden. Verbindungen werden abgebrochen.
g) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner 5.3 Einzelne Entgelte, insbesondere Entgelte für den Versand
SIM-Karte dem Kundendienst von O2 unverzüglich unter von SMS aus dem Ausland, können mit zeitlicher Verzöge-
Angabe seiner Persönlichen Kundenkennzahl telefonisch rung abgebucht werden. Einen dadurch auf dem Guthaben-
oder per Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mit- konto evtl. entstehenden negativen Saldo kann O2 mit später
teilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst aufgebuchten Beträgen verrechnen.
schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde
vermutet oder weiß, dass unberechtigte Dritte Kenntnis 5.4 Auf das Guthabenkonto übertragenes Guthaben kann
von seiner PIN-, PUK- und/oder seiner Persönlichen Kun- während eines an den Zeitpunkt der Übertragung ansch-
denkennzahl erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefal- ließenden Zeitraumes von 365 Tagen verbraucht werden. Mit
lenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das Guthaben-
zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen konto wird der Zeitraum für das gesamte auf dem Guthaben-
zu vertreten hat. konto befindliche Guthaben neu gestartet. Im Übrigen gilt Zif-
fer 9.
h) die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbstgewählter
Verbindungen zu nutzen und keine Telekommunikations- 5.5 Der Kunde kann den aktuellen Guthabenkontostand bei O2
dienstleistungen unter Verwendung der SIM-Karte anzu- abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unver-
bieten oder zu vermitteln. Ihm ist insbesondere nicht bindlich und begründet allein keinen Anspruch auf Nutzung
gestattet, mittels einer SIM-Karte von einem Dritten her- von Mobilfunkdienstleistungen im jeweiligen Gegenwert.
gestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertra-
5.6 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen
gungssysteme weiterzuleiten oder SIM-Karten in sta-
innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung schriftlich
tionären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren,
bei der Kundenbetreuung geltend machen. Das Unterlassen
es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetz-
O2.
liche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Frist-
i) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kunde- ablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen Gründen
neigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungsstellen zu oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespei-
benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln oder chert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kunden oder
Bonn, 12. September 2007