abl-21
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
21 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4337
Mitteilung Nr. 826/2007 Mitteilung Nr. 829/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 12.09.2007 auf Grund des Antra- rungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern vom 12.09.2007 auf
ges der Ohra Hörselgas GmbH Grund des Antrages der Stadtwerke Wismar GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/199 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/255 vom
27.07.2007 genehmigt. 26.07.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 827/2007 Mitteilung Nr. 830/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 12.09.2007 auf Grund Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
des Antrages der Gasversorgung Frankenwald GmbH rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: des Antrages der Stadtwerke Itzehoe GmbH
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/283 vom 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
18.05.2007 genehmigt. den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/282 vom
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 12.02.2007 genehmigt.
befristet. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
chend anzupassen. gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 828/2007
EnWG § 23a; Mitteilung Nr. 831/2007
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- EnWG § 23a;
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 12.09.2007 auf Grund
des Antrages der Stadtwerke Wedel GmbH
des Antrages der ÜWS Netz GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/218 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/304 vom
18.05.2007 genehmigt.
12.07.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
4338 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
|
21 2007
Mitteilung Nr. 832/2007 Mitteilung Nr. 835/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 12.09.2007 auf Grund des Antra- rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des
ges der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) Antrages der Gemeindewerke Lilienthal GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/116 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/211 vom
08.02.2007 genehmigt. 11.07.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeit- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
raum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vorgela- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entsprechend gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 833/2007 Mitteilung Nr. 836 /2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des
Antrages der Stadtwerke Peine GmbH
Antrages der Gemeindewerke Ritterhude GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/149 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/208 vom
14.02.2007 genehmigt.
23.07.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 834/2007
Mitteilung Nr. 837/2007
EnWG § 23a;
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des
Antrages der Stadtwerke Delmenhorst GmbH
Antrages der Stadtwerke Garbsen GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/200 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/130 vom
10.04.2007 genehmigt.
29.01.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
21 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4339
Mitteilung Nr. 838/2007 Mitteilung Nr. 841/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des
des Antrages der Gemeindewerke Halstenbek GmbH Antrages der Gasversorgung Grafschaft Hoya GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/186 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/268 vom
18.05.2007 genehmigt. 21.05.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 839/2007 Mitteilung Nr. 842/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des
Antrages der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Antrages der Stadtwerke Burgdorf GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/254 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/207 vom
05.07.2007 genehmigt. 04.04.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 840/2007 Mitteilung Nr. 843/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund
Antrages der Stadtwerke Rinteln GmbH des Antrages der Stadtwerke Rendsburg GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/276 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/132 vom
16.04.2007 genehmigt. 14.03.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeit- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
raum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vorgela- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entsprechend gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
anzupassen. chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
4340 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
|
21 2007
Mitteilung Nr. 844/2007 Mitteilung Nr. 847/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 12.09.2007 auf Grund des Antra- rungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern vom 12.09.2007 auf
ges der Werragas GmbH Grund des Antrages der Gasversorgung Wismar Land GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/313 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/192 vom
18.06.2007 genehmigt. 29.03.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 845/2007 Mitteilung Nr. 848/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 12.09.2007 auf Grund Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
des Antrages der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH rungsbehörde vom 12.09.2007 auf Grund des Antrages der
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Stadtwerke Nienburg/Weser GmbH
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/247 vom 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
12.06.2007 genehmigt. den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/307 vom
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 19.03.2007 genehmigt.
befristet. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
chend anzupassen. gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 846/2007
EnWG § 23a; Mitteilung Nr. 849/2007
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- EnWG § 23a;
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Antrages der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH rungsbehörde Thüringen vom 12.09.2007 auf Grund des Antra-
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: ges der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/154 vom 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
20.03.2007 genehmigt. den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/288 vom
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 26.07.2007 genehmigt.
befristet. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
chend anzupassen. gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
21 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4341
Mitteilung Nr. 850/2007 Mitteilung Nr. 853/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund
Antrages der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH des Antrages der Stadtwerke Quickborn GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/258 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/185 vom
06.06.2007 genehmigt. 11.05.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 851/2007 Mitteilung Nr. 854/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern vom 12.09.2007 auf rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund
Grund des Antrages der Stadtwerke Waren GmbH des Antrages der Stadt Neustadt in Holstein (Stadtwerke Neu-
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: stadt in Holstein)
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/298 vom 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
27.04.2007 genehmigt. den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/284 vom
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 12.07.2007 genehmigt.
befristet. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
chend anzupassen. gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 852/2007
EnWG § 23a; Mitteilung Nr. 855/2007
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- EnWG § 23a;
rungsbehörde Thüringen vom 12.09.2007 auf Grund des Antra- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
ges der Energieversorgung Rudolstadt GmbH rungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern vom 12.09.2007 auf
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Grund des Antrages der Gasversorgung Greifswald GmbH
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/120 vom 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
24.01.2007 genehmigt. den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/280 vom
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 06.03.2007 genehmigt.
befristet. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
chend anzupassen. gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
4342 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
|
21 2007
Mitteilung Nr. 856/2007 Mitteilung Nr. 859/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 12.09.2007 auf Grund des rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund
Antrages der Stadtwerke Stade GmbH des Antrages der Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe AöR
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/224 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/112 vom
30.04.2007 genehmigt. 18.05.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeit- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
raum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vorgela- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
gerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entsprechend gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 857/2007 Mitteilung Nr. 860/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 17.09.2007 auf Grund des rungsbehörde Niedersachsen vom 17.09.2007 auf Grund des
Antrages der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. Antrages der Stadtwerke Böhmetal GmbH
KG
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/184 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/182 vom 26.04.2007 genehmigt.
07.02.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- chend anzupassen.
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 861/2007
Mitteilung Nr. 858/2007
EnWG § 23a;
EnWG § 23a; Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- rungsbehörde Thüringen vom 17.09.2007 auf Grund des Antra-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 12.09.2007 auf Grund ges der Energieversorgung Inselsberg GmbH
des Antrages der ews-Netz GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/195 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/262 vom 22.03.2007 genehmigt.
12.07.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- chend anzupassen.
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
21 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4343
Mitteilung Nr. 862/2007 Mitteilung Nr. 865/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern vom 17.09.2007 auf rungsbehörde Thüringen vom 17.09.2007 auf Grund des Antra-
Grund des Antrages der Stadtwerke Teterow GmbH ges der Energiewerke Zeulenroda GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/295 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/230 vom
26.04.2007 genehmigt. 29.05.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 863/2007 Mitteilung Nr. 866/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 17.09.2007 auf Grund des Antra- rungsbehörde Thüringen vom 17.09.2007 auf Grund des Antra-
ges der Stadtwerke Eisenberg GmbH ges der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/257 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/107 vom
14.06.2007 genehmigt. 22.05.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 864/2007 Mitteilung Nr. 867/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 17.09.2007 auf Grund
rungsbehörde Niedersachsen vom 17.09.2007 auf Grund des des Antrages der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
Antrages der Stadtwerke Verden GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/147 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/204 vom 27.02.2007 genehmigt.
29.03.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- chend anzupassen.
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
4344 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
|
21 2007
Mitteilung Nr. 868/2007 Mitteilung Nr. 871/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 17.09.2007 auf Grund Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
des Antrages der VSG-Netz GmbH rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: des Antrages der Energieversorgung Sylt GmbH
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/256 vom 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
08.03.2007 genehmigt. den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/115 vom
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 08.02.2007 genehmigt.
befristet. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
chend anzupassen. gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 869/2007
EnWG § 23a; Mitteilung Nr. 872/2007
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 17.09.2007 auf Grund EnWG § 23a;
des Antrages der VSG Netz GmbH Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund
des Antrages der Stadtwerke Wilster
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/287 vom Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
15.08.2007 genehmigt. 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK-06/136 vom
befristet. 06.06.2007 genehmigt.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
chend anzupassen. die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 870/2007
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Mitteilung Nr. 873/2007
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund EnWG § 23a;
des Antrages der Schleswiger Stadtwerke GmbH Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund
des Antrages der Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/134 vom Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
13.03.2007 genehmigt. 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/206 vom
befristet. 25.07.2007 genehmigt.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
chend anzupassen. die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
21 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4345
Mitteilung Nr. 874/2007 Mitteilung Nr. 877/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 17.09.2007 auf Grund des rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund
Antrages der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH des Antrages der Stadtwerke Bad Langensalza NETZ GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/175 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/139 vom
16.04.2007 genehmigt. 12.03.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 875/2007 Mitteilung Nr. 878/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern vom 17.09.2007 auf rungsbehörde Niedersachsen vom 17.09.2007 auf Grund des
Grund des Antrages der Gasversorgung Neubrandenburg Antrages der Stadtwerke Königslutter GmbH
GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/150 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/291 vom 10.04.2007 genehmigt.
13.03.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- chend anzupassen.
chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 879/2007
Mitteilung Nr. 876/2007
EnWG § 23a;
EnWG § 23a; Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- rungsbehörde Niedersachsen vom 17.09.2007 auf Grund des
rungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern vom 17.09.2007 auf Antrages der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH
Grund des Antrages der Netzgesellschaft Schwerin mbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/222 vom
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/133 vom 20.04.2007 genehmigt.
09.03.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 befristet.
befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- chend anzupassen.
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
4346 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
|
21 2007
Mitteilung Nr. 880/2007 Mitteilung Nr. 882/2007
EnWG § 23a; EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 17.09.2007 auf Grund des rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund
Antrages der Teutoburger Energie Netzwerk eG des Antrages der Stadtwerke Husum Netz GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/285 vom den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/128 vom
18.06.2007 genehmigt. 18.05.2007 genehmigt.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
befristet. befristet.
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- 4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor-
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre- gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen. chend anzupassen.
Mitteilung Nr. 883/2007
Mitteilung Nr. 881/2007 EnWG § 23a;
EnWG § 23a; Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie- rungsbehörde Niedersachsen vom 20.09.2007 auf Grund des
rungsbehörde Thüringen vom 17.09.2007 auf Grund des Antra- Antrages der Stadtwerke Bramsche GmbH
ges der EW Eichsfeldgas GmbH Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: 1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer- den gemäß der Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt.
den gemäß der Anlage 1 des Beschlusses BK9-06/173 vom 2. Die Genehmigung ist vom 01.10.2007 bis zum 31.12.2008
20.12.2006 genehmigt. befristet.
2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
befristet.
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte,
4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs- die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vor-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
die die gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte vor- chend anzupassen.
gelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entspre-
chend anzupassen.
Bonn, 31. Oktober 2007