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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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19 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3765
Anlage zur Mitteilung Nr. 665/2007
Antrag auf Zuteilung von Rufnummern für ein Internationales Virtuelles Privates Netz (IVPN)
I. Angaben zum Antragsteller
________________________________________________________________________________
Name (Firma)
_________________________________________________________________________
Straße oder Postfach
________________________________________________________________________________
PLZ, Ort
_________________________________________________________________________
Ansprechpartner
__________________________ ____________________ _________________________
Telefon Fax E-Mail (optional)
Empfangsbevollmächtigter im Inland (sofern abweichend vom Antragsteller; die Angabe ist erforderlich,
wenn der Antragsteller im Ausland ansässig ist):
________________________________________________________________________________
Name (Firma)
_________________________________________________________________________
Straße
D-______________________________________________________________________________
PLZ, Ort
______________________ ______________________ ___________________________
Telefon Fax E-Mail (optional)
II. Gegenstand des Antrags
Es wird ein Rufnummernblock (RNB) zum Zwecke der Adressierung eines IVPN beantragt.
Der Rufnummernblock soll durch eine vierstellige IVPN-Kennung identifiziert sein (Normalfall)
Der Rufnummernblock soll durch eine dreistellige IVPN-Kennung identifiziert sein (Begründung
liegt dem Antrag bei)
Die Rufnummern werden durch folgenden Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen eingerichtet:
_____________________________________________________________
Name (Firma)
_____________________________________________________________
Straße
_____________________________________________________________
PLZ, Ort
_____________________________________________________________
Ansprechpartner
______________________ ______________________ ________________________
Telefon Fax E-mail
Die Zuteilung soll zum _____________ wirksam werden. Die Bearbeitungsfrist gemäß Abschnitt 4 des
„Zuteilungsverfahrens für Rufnummern für Internationale Virtuelle Private Netze” bleibt davon unberührt.
Bonn, 26. September 2007
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3766 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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19 2007
III. Nachweis der Voraussetzungen für eine Zuteilung
Die zum Nachweis der Voraussetzungen für eine Zuteilung erforderlichen Unterlagen liegen bei:
A) Nachweise über die Lokationen in mehreren Ländern in Form eines aktuellen Handelsregisterauszugs
oder einer Bescheinigung der Gewerbeanzeige im Falle des Betriebssitzes in Deutschland sowie
Nachweise entsprechend § 13e Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) im Falle des Betriebssitzes im Ausland;
B) Vorlage des gemeinsamen, einheitlichen Rufnummernplans und der Nachweis der darin
nummerierten Nebenstellen bzw. eines vorläufigen gemeinsamen, einheitlichen Rufnummernplans;
C) Vorlage eines Konzepts über die Realisierung der Erreichbarkeit innerhalb des IVPN und der
Erreichbarkeit der Rufnummern des integrierten Nummernplans aus dem öffentlichen Telefonnetz.
___________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/Bevollmächtigten
Anlagen
117c 3826-3
Bonn, 26. September 2007
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19 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 3767
Teil B
Mitteilungen der Diensteanbieter
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet,
Diensteanbietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
anderen allgemeinen Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das
Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der Dienste-
anbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetz-
agentur. Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die Diensteanbieter verantwortlich.
Bonn, 26. September 2007
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3768 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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19 2007
Mitteilung Nr. 666/2007 Die Deutsche Telekom stellt dem Kunden für die Voreinstel-
lung des Teilnehmeranschlusses eine Gebühr in Höhe von
Geschäftsbedingungen der DIAL 023 GmbH für Telekommuni-
(derzeit) EUR 5,11 inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. DIAL 023
kationsdienstleistungen
wird dem Kunden diese Gebühr bei der ersten Rechnungs-
stellung zurückvergüten.
2.4 DIAL 023 erbringt die Dienstleistungen mit der angemesse-
nen Qualifikation und Sorgfalt eines fachkundigen Telekom-
munikationsdienstleisters. DIAL 023 kann nicht garantieren,
dass die Dienstleistungen fehlerfrei sein werden. Bei den in
dem Vertrag genannten Fristen für die Aktivierung und Deak-
tivierung handelt es sich um ungefähre Angaben; DIAL 023
kann die Aktivierung oder Deaktivierung innerhalb dieser
Fristen nicht garantieren und übernimmt keine diesbezüg-
liche Haftung.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIAL 023
GmbH, Solmsstr. 18, 60486 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frank- 3. Vertragsdauer und Kündigung
furt am Main HRB 79601) gelten ab dem 1. September 2007.
3.1 Der Vertrag wird für sämtliche Dienstleistungen (mit Aus-
nahme von offenen call-by-call-Dienstleistungen) für unbe-
1. Gegenstand
stimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei
1.1 Diese Geschäftsbedingungen sowie die veröffentlichten jederzeit mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen
Leistungsbeschreibungen und Preislisten (gemeinsam „Ver- schriftlich gekündigt werden. Die Aufhebung der Dienstleis-
trag“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DIAL 023 tungen kann dieselbe Zeit beanspruchen wie die Aktivierung.
GmbH („DIAL 023“) und dem Kunden bei der Erbringung und
3.2 Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen schriftlichen
Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen
Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von
(„Dienstleistungen“). Dabei handelt es sich insbesondere um
anderen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.
die Dienstleistungen offenes call-by-call und Preselection.
3.3 Ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Vertrages durch
1.2 DIAL 023 erbringt die Dienstleistungen ausschließlich nach
DIAL 023 gem. Ziff. 3.2 liegt insbesondere vor, wenn der
Maßgabe des Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingun-
Kunde
gen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn DIAL 023 die-
sen nicht ausdrücklich widerspricht. a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht oder in
missbräuchlicher Weise in Anspruch nimmt (einschließlich
1.3 Sämtliche Mitteilungen an DIAL 023 sind entweder schriftlich
der Durchführung missbräuchlicher Anrufe beim Kunden-
an das Kundencenter unter der Adresse DIAL 023 GmbH,
center),
Solmsstr. 18, 60486 Frankfurt am Main, zu richten oder kön-
nen, sofern keine Schriftform vorgeschrieben ist, telefonisch b) gegen Strafvorschriften oder die Nutzungsbedingungen
unter der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebe- nach Ziff. 8 verstößt,
nen Rufnummer abgegeben werden. Das Kundencenter ist
c) sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Beglei-
ebenfalls für die Bearbeitung von Auftragsformularen und die
chung einer Rechnung oder eines nicht unerheblichen
Aushändigung aller sonstigen Unterlagen bezüglich der
Rechnungsteilbetrages in Verzug befindet, sofern der
Dienstleistungen zuständig.
Betrag bei Preselection mindestens EUR 75,00 beträgt,
und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
2. Abschluss des Vertrages
d) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit
2.1 Der Vertrag beginnt für sämtliche Dienstleistungen (mit Aus- abgegeben oder einen Antrag auf Einleitung eines Insol-
nahme von offenen call-by-call-Dienstleistungen) an dem Tag, venzverfahrens gestellt hat.
an dem der Kunde von DIAL 023 die schriftliche Annahmebe-
stätigung des vom Kunden ausgefüllten und unterzeichneten 3.4 Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform und
Auftragsformulars erhält. DIAL 023 behält sich vor, über die muss im Falle der Kündigung durch den Kunden an das Kun-
Annahme eines Auftrages in eigenem Ermessen zu entschei- dencenter gerichtet werden.
den und die Adressierung der vom Kunden gewünschten Ver- 3.5 Im Falle der Kündigung von Preselection-Dienstleistungen
bindungen in bestimmte Gebiete auszuschließen oder zu obliegt es dem Kunden, dafür zu sorgen, dass die Voreinstel-
begrenzen; die einzelnen Gründe müssen in solchen Fällen lung von DIAL 023 als Verbindungsnetzbetreiber in der Orts-
nicht mitgeteilt werden. Zwischen der Auftragsannahme und vermittlungsstelle der Deutschen Telekom aufgehoben wird.
der Bereitstellung der Dienstleistungen kann aus technischen Ein entsprechender Auftrag kann an die Deutsche Telekom
Gründen eine Zeitspanne von fünf Werktagen liegen. oder an einen neuen Verbindungsnetzbetreiber gerichtet
2.2 Im Falle der Inanspruchnahme von offenen call-by-call- werden.
Dienstleistungen kommt für jeden Einzelfall der Vertrag 3.6 Sollte der Kunde die Dienstleistungen nach einer Kündigung
dadurch zustande, dass der Kunde eine Verbindungsnetzbe- weiterhin in Anspruch nehmen, so ist er zur Zahlung aller mit
treiberkennzahl von DIAL 023 anwählt und die Verbindung einer solchen Nutzung verbundenen Entgelte verpflichtet.
durch DIAL 023 erfolgreich aufgebaut wird. Der Vertrag endet
jeweils unmittelbar mit der Beendigung der Verbindung.
4. Widerrufsrecht
2.3 Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen ist ein
4.1 DIAL 023 gewährt Kunden, die die Dienstleistungen nicht für
Teilnehmeranschluss der Deutschen Telekom AG („Deutsche
ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nut-
Telekom“) sowie die Volljährigkeit des Kunden oder das Ein-
zen (vgl. Ziff. 8.1 b)) („Verbraucher“), das gesetzliche Wider-
verständnis seines gesetzlichen Vertreters. Voraussetzung
rufsrecht im Fernabsatz.
für die Erbringung von Preselection-Dienstleistungen ist dar-
über hinaus eine Voreinstellung des Teilnehmeranschlusses 4.2 Verbraucher können die Bestellung der Preselection-Dienst-
auf DIAL 023 als Verbindungsnetzbetreiber in der Ortsver- leistungen binnen 2 Wochen nach Vertragsbeginn ohne
mittlungsstelle der Deutschen Telekom. Bei Eingang des Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der DIAL 023
ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars gem. GmbH unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse widerrufen.
Ziff. 2.1 wird DIAL 023 den Auftrag des Kunden an die Deut- Die Frist gilt als eingehalten, wenn das Datum des Post-
sche Telekom weiterleiten, die in der Regel innerhalb von fünf stempels der Widerrufserklärung innerhalb der 2-Wochen-
Werktagen diese Voreinstellung vornimmt und dem Kunden Frist liegt. Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens mit
darüber eine schriftliche Bestätigung zukommen lässt. dem Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht. Das
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19 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 3769
Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde die Dienstleistungen säumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betrei-
innerhalb der 2-Wochen-Frist in Anspruch nimmt. bern von Telekommunikationsnetzen oder Internetdiensten,
die von DIAL 023 für die Erbringung der Dienstleistungen ge-
5. Sicherheitsleistung nutzt werden oder auf die die DIAL 023 angewiesen ist. Ver-
zögerungen oder die Unzugänglichkeit des Internet gehen
5.1 Soweit es sich nicht um offene call-by-call-Dienstleistungen nicht zu Lasten von DIAL 023.
handelt, behält DIAL 023 sich vor, die Annahme des Auftra-
ges oder die weitere Inanspruchnahme der Dienstleistungen 7.4 Bei voraussehbaren längeren, aber vorübergehenden Be-
von einer vom Kunden zu leistenden und von DIAL 023 fest- schränkungen der Dienstleistungen werden Kunden, die DIAL
zusetzenden angemessenen Sicherheitsleistung in Euro ab- 023 schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt haben,
hängig zu machen, insbesondere dass sie auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistun-
gen angewiesen sind, vorher unterrichtet. Dies gilt nicht, wenn
a) wenn die Annahme besteht, dass der Kunde die Entgelte die vorherige Unterrichtung des Kunden nach den Umständen
für die Dienstleistungen nicht oder nicht rechtzeitig ent- objektiv nicht möglich ist oder die Beseitigung einer bereits
richten wird, eingetretener Unterbrechung verzögern würde.
b) wenn der Kunde einen Rechnungsbetrag nicht fristgerecht 7.5 Im Fall einer Störung der Dienstleistungen wird DIAL 023
bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre nach Eingang der Störungsmeldung geeignete Maßnahmen
geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt, einleiten, um die Störung zu beheben.
c) der Kunde die Dienstleistungen innerhalb des vorange-
gangenen Monats in einem Umfang in Anspruch genom- 8. Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
men hat, der erheblich über dem durchschnittlichen Nut- 8.1 Die Nutzung der Dienstleistungen unterliegt den folgenden
zungsumfang der diesem Monat unmittelbar vorange- Bedingungen:
gangenen drei Monate liegt oder
a) Der Kunde hält alle für die Nutzung a) des Netzes, b) der
d) bei gerichtlich angeordneter Zwangsvollstreckung in das über das Netz zur Verfügung gestellten Dienste (ein-
Vermögen des Kunden. schließlich der Dienstleistungen sowie der Dienste Dritter)
5.2 Bei Nichterbringung einer angeforderten Sicherheitsleistung und c) der im Zusammenhang mit den Dienstleistungen
ist DIAL 023 nach entsprechender schriftlicher Mahnung mit genutzten Geräte maßgeblichen gesetzlichen und be-
Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitsleis- hördlichen Bestimmungen ein.
tung berechtigt, die Dienstleistungen zu sperren und/oder b) Die Dienstleistungen sind grundsätzlich für die Nutzung
den Vertrag fristlos zu kündigen. durch Verbraucher bestimmt. Die Dienstleistungen dürfen
5.3 DIAL 023 behält sich vor, sich jederzeit aus einer vom Kun- auch für geschäftliche Zwecke genutzt werden, sofern
den geleisteten Sicherheit wegen offener Forderungen aus eine solche Nutzung nach Art und Umfang der Nutzung
dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Die Sicherheit wird durch Privatkunden entspricht.
freigegeben, wenn der Kunde nach Beendigung des Vertra- c) Der Kunde wird keine Angebote oder Informationen abru-
ges sämtliche Forderungen von DIAL 023 aus dem Vertrag fen, speichern, zugänglich machen, übermitteln oder auf
befriedigt hat oder die Voraussetzungen für die Sicherheits- solche Angebote oder Informationen hinweisen, die por-
leistung entfallen sind. nographische Schriften im Sinne von § 184 StGB oder
jugendgefährdende Trägermedien im Sinne von § 1
6. Abtretung Jugendschutzgesetz darstellen, die nach § 4 JMStV
unzulässig sind, die unter §§ 86 oder 131 ff. StGB fallen
Der Kunde darf die Dienstleistungen oder die Rechte und Pflichten
(d.h. zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen
nach diesem Vertrag nicht entgeltlich an Dritte abtreten oder weiter-
oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terro-
geben, insbesondere die Dienstleistungen nicht an Dritte weiterver-
ristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern)
kaufen.
oder ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts-
oder sittenwidrige Informationen enthalten. Der Kunde
7. Umfang der Dienstleistungen wird alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um zu ver-
7.1 Die call-by-call- und Preselection-Dienstleistungen umfassen hindern, dass andere Nutzer (insbesondere Minder-
die nationale und internationale Übertragung von Sprache. jährige) Zugang zu solchen Informationen erhalten.
Der Kunde kann die call-by-call-Dienstleistungen durch Wahl k) Der Kunde wird DIAL 023 auf Anforderung umgehend jed-
einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl von DIAL 023 in wede Information und Unterstützung zur Verfügung zu
Anspruch nehmen. stellen, um die Überprüfung von Informationen, die DIAL
Im Falle der Preselection-Dienstleistungen kann der Kunde 023 bezüglich des Kunden vorliegen, oder die Untersu-
weiterhin die Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen anderer chung anderer mit dem Kunden verbundener Angelegen-
Verbindungsnetzbetreiber wählen; bei der Wahl einer Verbin- heiten zu ermöglichen.
dungsnetzbetreiberkennzahl von DIAL 023 gilt jedoch die 8.2 Der Kunde steht dafür ein, dass die Bestimmungen des Ver-
Preisliste für Preselection-Dienstleistungen. trages auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
7.2 Nicht geographische Rufnummern, einschließlich Vermitt- und anderen zusätzlichen Nutzern eingehalten werden. Der
Kunde wird DIAL 023 von allen Ansprüchen Dritter freistellen,
lungsdienste, Auskunftsdienste und Notrufnummern sind von
die diese aus oder im Zusammenhang mit einer vom Kunden
den Dienstleistungen ausgeschlossen und werden automa-
zu vertretenden Verletzung der Vertragspflichten gegenüber
tisch über den Teilnehmernetzbetreiber geführt. Sollten die
DIAL 023 erheben.
Dienstleistungen für den Zugang zu solchen Rufnummern in
Anspruch genommen werden, ist der Kunde zur Bezahlung 8.3 Der Kunde hat die Entgelte zu entrichten, die durch seine
dieser Leistungen verpflichtet, sofern diese nicht unentgelt- oder eine von ihm zugelassene Nutzung der Dienstleistungen
lich zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der Dienst- durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch eine unbe-
leistungen setzt die Sperrung internationaler Anrufe durch fugte Nutzung durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde zu
den Kunden außer Kraft. Möglicherweise sind die Dienstleis- entrichten, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu
tungen über bestimmte Telekommunikationsnetze, Telefon- vertreten hat. Dem Kunden obliegt innerhalb seines Verant-
anschlüsse und Telefongeräte oder von bestimmten nicht wortungsbereichs der Nachweis, dass er die unbefugte Nut-
versorgungsfähigen Gebieten aus nicht erreichbar. zung nicht zu vertreten hat.
7.3 Unbeschadet der Bestimmungen gem. Ziff. 13 haftet DIAL 8.4 Der Kunde wird erkennbare Störungen bei der Nutzung der
023 nach diesem Vertrag nicht für oder im Zusammenhang Dienstleistungen unverzüglich DIAL 023 anzeigen. Hierfür
mit etwaigen Handlungen, Unterlassungen und/oder Ver- steht ihm der DIAL 023-Kundenservice unter der in der jewei-
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3770 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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ligen Leistungsbeschreibung angegebenen Rufnummer zur in Verzug, wenn er die Entgelte auf eine Mahnung von DIAL
Verfügung. Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung 023, die nach Fälligkeit der Entgeltforderung erfolgt, nicht
selbst zu vertreten, so sind die durch die Prüfung und Besei- zahlt. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner un-
tigung der Störung entstandenen Kosten von ihm zu tragen. abhängig von einer Mahnung spätestens dann in Verzug
kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
8.5 Der Kunde wird DIAL 023 – außer im Falle von offenen call-
und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet, bleibt un-
by-call-Dienstleistungen – jede Änderung seines Namens
berührt. DIAL 023 wird den Kunden in der Rechnung auf
oder seiner Anschrift mitteilen; im Falle offener call-by-call-
diese gesetzliche Regelung hinweisen.
Dienstleistungen informiert der Kunde die Deutsche Tele-
kom. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, hat er die 10.8 Die Entgelte nach Ziff. 10.4 werden von DIAL 023 gemäß einer
Kosten für die Ermittlung der Daten zu tragen. entsprechenden Einzugsermächtigung vom Konto des Kun-
den eingezogen. Der Einzug erfolgt ungefähr eine Woche nach
10. Zahlungsbedingungen / Einwendungen Fälligkeit der Entgelte. Der Kunde ist verpflichtet, für eine für
den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von
10.1 Die von dem Kunden für die Inanspruchnahme der Dienst- ihm angegebenen Konto zu sorgen. Im Falle nicht ausreichen-
leistungen zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der Deckung ist DIAL 023 berechtigt, ausstehende Rech-
Dauer und Umfang der nach den Aufzeichnungen von DIAL nungsbeträge sowie zusätzlich entstandene Kosten auf ande-
023 vom Kunden genutzten Dienstleistungen und nach Maß- rem Wege einzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch
gabe der für die jeweilige Dienstleistung gültigen Preisliste die Rückgabe einer Lastschrift durch die Bank entstandenen
unter Beachtung des von dem Kunden gewählten Tarifmo- Gebühren, Kosten und Auslagen von DIAL 023 zu ersetzen.
dells. Alle Entgelte (sofern nichts anderes festgelegt ist) ver-
stehen sich inklusive Umsatzsteuer. 10.9 Der Kunde hat etwaige Einwendungen gegen den in der
Rechnung der Deutschen Telekom (vgl. Ziff. 10.2 und 10.3)
10.2 Die Rechnungsstellung für die Dienstleistungen offenes call- für DIAL 023 ausgewiesenen Rechnungsbetrag oder gegen
by-call und Preselection erfolgt durch die Deutsche Telekom. den in der Rechnung von DIAL 023 (vgl. Ziff. 10.4 ff.) ausge-
Diese Rechnung weist nach Maßgabe des § 45h Telekom- wiesenen Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Wochen nach
munikationsgesetzes (TKG) folgende Angaben aus: a) die Zugang der Rechnung schriftlich bei DIAL 023, Solmsstr. 18,
Entgelte, die durch die Auswahl und Inanspruchnahme der 60486 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Das Unterlas-
Dienstleistungen entstehen; b) DIAL 023 als Anbieter der sen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Der
Dienstleistungen; c) die Anschrift und die entgeltfreie Servi- Kunde wird in der Rechnung auf die Folgen einer unterlasse-
cenummer von DIAL 023 und d) die Gesamthöhe der auf nen rechtzeitigen Einwendung hingewiesen. Gesetzliche
DIAL 023 entfallenden Entgelte. Der Kunde hat die Möglich- Ansprüche des Kunden bei Erhebung begründeter Einwen-
keit, einen Einzelverbindungsnachweis zu erhalten, wenn er dungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
dies gegenüber der Deutschen Telekom beantragt.
10.3 Mit Zahlung der in der Rechnung der Deutschen Telekom 11. Verzug / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
ausgewiesenen Beträge für die von DIAL 023 erbrachten call-
by-call-Dienstleistungen erfüllt der Kunde seine Zahlungs- 11.1 Im Falle des Verzugs ist DIAL 023 berechtigt, Verzugszinsen
verpflichtungen gegenüber DIAL 023. Im Hinblick auf die für in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte gelten gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 247 BGB zu verlangen.
die Zahlungsbedingungen, die der Kunde mit der Deutschen Die Geltendmachung weiterer diesbezüglicher Ansprüche
Telekom vereinbart hat. Sofern der Kunde eine Ermächtigung von DIAL 023 bleibt unberührt.
zum Einzug von Entgelten im Rahmen eines Lastschriftver- 11.2 Gegen Forderungen von DIAL 023 kann der Kunde nur mit
fahrens erteilt hat, erklärt sich der Kunde damit einverstan- unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
den, dass diese Einzugsermächtigung die Deutsche Telekom aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
auch zum Einzug der auf DIAL 023 als Verbindungsnetz- Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus
betreiber entfallenden Entgelte befugt. demselben Vertragsverhältnis zu.
10.4 Für die Preselection-Dienstleistungen wird DIAL 023 in regel-
mäßigen, ungefähr monatlichen Abständen, Rechnungen er- 12. Sperre
stellen. Sind für bestimmte Dienstleistungen monatliche Ent-
gelte zu zahlen und ist der Kunde nur für einen Teil des 12.1 DIAL 023 behält sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Sprach-
Kalendermonats Vertragspartner, wird das Entgelt anteilig telefondienstleistungen in außergewöhnlichen Fällen gemäß
be-rechnet, sofern mit dem Kunden nicht etwas anderes ver- den Bestimmungen des § 45k TKG ganz oder teilweise zu
einbart wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, für Preselection- sperren. Ein außergewöhnlicher Fall liegt insbesondere vor,
Dienstleistungen einen Einzelverbindungsnachweis (der alle wenn
ge-führten Einzelgespräche ausweist) auf Anfrage bei DIAL a) der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von min-
023 zu erhalten. destens EUR 75,00 in Verzug ist und eine geleistete
10.5 Hat ein Kunde bei der Deutschen Telekom (gem. Ziff. 10.2) Sicherheit verbraucht ist oder
oder bei DIAL 023 (gem. Ziff. 10.4) einen Einzelverbindungs- b) der Kunde Veranlassung zu einer Kündigung des Vertra-
nachweis beantragt, so hat er alle derzeitigen und künftigen ges durch DIAL 023 gem. Ziff. 3.2 gegeben hat oder
Nutzer des betreffenden Anschlusses und bei geschäftlicher
Nutzung des Anschlusses (gem. Ziff. 8.1 b)) alle derzeitigen c) eine Gefährdung der Einrichtungen von DIAL 023 oder
und künftigen Mitarbeiter hierüber zu informieren und etwa eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
bestehende Mitarbeiter-vertretungen (Betriebsrat/Personal- d) das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße
rat) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
10.6 Rechnungen, die DIAL 023 erstellt, werden grundsätzlich per der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre
E-Mail versandt. Hat der Kunde keine E-Mail-Adresse, so Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Dienstleistun-
erhält er die Rechnung per Post. Für die Erstellung und Ver- gen, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und
sendung solcher Rechnungen per Post wird ein zusätzliches geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre
Entgelt in Rechnung gestellt, das in der Leistungsbeschrei- nicht unverhältnismäßig ist.
bung/Preisliste gesondert ausgewiesen ist.
12.2 Im Falle von Ziff. 12.1 a) ist eine Sperrung mindestens 2
10.7 Die Entgelte nach Ziff. 10.4 werden mit Zugang der Rech- Wochen vorher schriftlich anzudrohen unter Hinweis auf die
nung bei der von dem Kunden zu diesem Zweck benannten Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu
E-Mail-Adresse fällig. Erhält der Kunde Rechnungen per suchen. Im Falle von Ziff. 12.1 b) – d) kann auf eine Vor-
Post, so werden die Entgelte mit Zugang dieser Rechnung ankündigung verzichtet werden, wenn eine solche Maß-
fällig. Der Kunde kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nahme nicht unverhältnismäßig ist.
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19 2007| A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 3771
12.3 DIAL 023 behält sich vor, die Inanspruchnahme der offenen und Dauer der Speicherung der Verkehrs- und Abrechnungs-
call-by-call-Dienstleistungen ganz oder teilweise zu sperren, daten nach den Bestimmungen, die der Kunde mit der Deut-
insbesondere bei Vorliegen eines Grundes für die Sperrung schen Telekom vereinbart hat. Die im Rahmen einer Entgelt-
gemäß einer Bestimmung der Ziff. 12.1 b) – d). 12.4 Die rechnung ausgewiesenen Verkehrsdaten werden unter
Kosten des Sperrens und Entsperrens sind vom Kunden zu Verkürzung der Rufnummern gespeichert und spätestens
tragen, wenn die Sperrung auf Gründe zurückzuführen ist, sechs Monate nach Versendung der Entgeltrechnung gelöscht
die von ihm zu vertreten sind. oder auf Verlangen des Kunden mit Versendung der Rechnung
gelöscht. Bei Löschung der Daten durch die Deutsche Telekom
ist DIAL 023 von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten an den
13. Haftung / Höhere Gewalt
Kunden zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
13.1 Für Vermögens- und Sachschäden des Kunden haftet DIAL
14.4 Wird die Abrechnung der Entgelte von DIAL 023 vorgenom-
023 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem
men (vgl. Ziff. 10.4 ff.), so werden Verkehrs- und Abrechnungs-
Rechtsgrund, nur in den Fällen, in denen DIAL 023 oder ihre
daten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft
Entgelte unter Kürzung der von dem Kunden gewählten Ziel-
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen
rufnummern um die letzten drei Ziffern für einen Zeitraum von
oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von
höchstens sechs Monaten nach Versand der Rechnung
DIAL 023 oder ihren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
gespeichert. Auf Verlangen des Kunden werden Verkehrs- und
13.2 Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Ver- Abrechnungsdaten ungekürzt gespeichert oder mit Versand
tragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haf- der Rechnung vollständig gelöscht. Im letzteren Falle ist DIAL
tung von DIAL 023 auf solche vertragstypischen Schäden 023 von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten an den Kunden
begrenzt, die für DIAL 023 zum Zeitpunkt des Vertrags- zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltberechnung frei.
schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt
14.5 DIAL 023 ist berechtigt, Bestands-, Verkehrs- und Abrech-
auch für den Schadensumfang.
nungsdaten an Dritte zu übermitteln, wenn diese Übermitt-
13.3 Ungeachtet der Ziff. 13.1 und 13.2 haftet DIAL 023 bei nicht lung für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Erstel-
vorsätzlich verursachten Vermögensschäden jedoch höchs- lung und Versendung von Rechnungen oder für die
tens bis zu einem Betrag von EUR 12.500,00 je Schadensfall. Miss-brauchsbekämpfung erforderlich ist.
Gegen-über der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haf-
14.6 DIAL 023 behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung
tung auf EUR 10 Millionen je schadensverursachendes Ereig-
des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kre-
nis begrenzt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die
ditsicherung, bei Wirtschaftsauskunftsdateien oder Kredit-
mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu
versicherungsgesellschaften Auskünfte zur Kreditwürdigkeit
ersetzen sind, die Höchstgrenze von EUR 10 Millionen, wird
des Kunden einzuholen. Die jeweilige Datenübermittlung
der einzelne Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis
erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen
gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
von DIAL 023 erforderlich ist und kein Anlass zu der
zur Höchstgrenze steht.
Annahme besteht, dass der Kunde ein überwiegendes
13.4 Unberührt bleibt jegliche zwingende gesetzliche Haftung, berechtigtes Interesse am Ausschluss der Datenverarbeitung
insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und die oder -nutzung hat.
Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesund-
heit. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
15. Schlussbestimmungen
13.5 Ereignisse, die die vertraglichen Leistungen wesentlich er-
15.1 Diese Geschäftsbedingungen, die Leistungs-beschreibun-
schweren oder unmöglich machen („Höhere Gewalt“), be-
gen und Preislisten (sowie ihre etwaigen Änderungen) wer-
rechtigen DIAL 023, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die
den im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht; sie
hinauszuschieben. In diesen Fällen haftet DIAL 023 nicht. Der
können bei dem Kundencenter (vgl. Ziff. 1.3) schriftlich oder
Höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige
unter der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebe-
Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwie-
nen Rufnummer oder über die dort ebenfalls genannte Web-
gend und durch DIAL 023 unverschuldet sind. DIAL 023 wird
site angefordert werden.
den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen
Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen 15.2 Im Falle sämtlicher Dienstleistungen mit Ausnahme von offe-
möglich und zumutbar ist. nen call-by-call-Dienstleistungen werden Änderungen des
Vertrages zu Ungunsten des Kunden dem Kunden durch
Übersendung einer Kopie der geänderten Fassung mitgeteilt.
14. Datenschutz
Die Änderungen treten zu dem mitgeteilten Datum in Kraft.
14.1 DIAL 023 darf personenbezogene Daten des Kunden erhe- Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb
ben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich einer mitgeteilten, angemessenen Frist den Vertrag schriftlich
sind, um das Vertragsverhältnis, einschließlich dessen inhalt- kündigt. Der Kunde wird auf dieses Kündigungsrecht aus-
licher Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Be- drücklich hingewiesen.
standsdaten). DIAL 023 darf diese Daten auch verarbeiten
15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Wer-
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat
bung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur
der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist
bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen erforder-
Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
lich ist und der Kunde vorher schriftlich eingewilligt hat.
15.4 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bun-
14.2 Verkehrsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder
desrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des
des Angerufenen, IP-Nummern, personenbezogene Berechti-
Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der
gungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen von
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
mobilen Anschlüssen, Beginn und Ende der Verbindungen
Warenkauf vom 11. April 1980.
sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen von DIAL 023
nur im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen 15.5 Sollten eine oder mehrere der Bedingungen dieses Vertrages
er-hoben, verarbeitet und genutzt werden. DIAL 023 darf diese unwirksam oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit
Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen der restlichen Bedingungen davon unberührt. DIAL 023 und
nutzen, wenn der Kunde vorher schriftlich eingewilligt hat. Die der Kunde verpflichten sich, die unwirksam gewordene oder
Daten der Angerufenen werden dabei anonymisiert. lückenhafte Bedingung durch eine ihrem wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahe kommende Bedingung zu ersetzen.
14.3 Wird die Abrechnung der Entgelte von der Deutschen Telekom
vorgenommen (vgl. Ziff. 10.2 und 10.3), richten sich Umfang DIAL 023 GmbH
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3772 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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19 2007
Mitteilung Nr. 667/2007
Preisliste für Gespräche im Call-by-Call ohne vorherige Anmeldung, bzw. Registrierung (Einwahl über
Netzkennziffer 010023). Alle Preise in Cent pro Minute (inkl. MwSt.) Gültig ab 15.10.2007
Nationale Nationale
Tarife Inland:
Ferngespräche Mobilfunknetze
ct/Min ct/Min*
7 – 19 Uhr 3,9 19,9
19 – 7 Uhr 2,9 19,9
Sa / So 2,9 19,9
* 7 Cent Einwahlgebühr pro hergestellter Verbindung ins nationale Mobilfunknetz (D1, D2, E+ und O2).
Festnetz zu Festnetz Festnetz zu Festnetz
Gesprächsziel Gesprächsziel
Festnetz zu Mobil** Festnetz zu Mobil**
AFGHANISTAN € 1,030 € 1,030 BRUNEI € 1,030 € 1,240
ÄGYPTEN € 0,770 € 1,240 BULGARIEN € 0,420 € 0,620
ALBANIEN € 0,310 € 0,310 BURKINA FASO € 1,030 € 1,030
ALGERIEN € 0,470 € 0,690 BURUNDI € 1,030 € 1,240
ANDORRA € 1,030 € 1,240 CAYMAN-INSELN € 1,030 € 1,030
ANGOLA € 1,030 € 1,240 CHILE € 0,670 € 0,930
ANGUILLA € 1,030 € 1,030 CHINA € 0,039 € 0,930
ANTARKTIS € 1,030 € 1,030 COCOS-INSELN € 1,030 € 1,030
ANTIGUA & BARBUDA € 1,030 € 1,240 COOK INSELN € 1,030 € 1,030
ÄQUATORIAL GUINEA € 1,030 € 1,030 COSTA RICA € 1,030 € 1,240
ARGENTINIEN € 1,030 € 1,030 DÄNEMARK € 0,039 € 0,299
ARMENIEN € 1,030 € 1,240 DEMOKRATISCHE REP.KONGO € 1,030 € 1,240
ARUBA € 1,030 € 1,030 DIEGO GARCIA € 1,030 € 1,030
ASCENSIÓN - INSELN € 1,030 € 1,030 DJIBUTI € 1,030 € 1,240
ASERBAIDSCHAN € 1,030 € 1,240 DOMINICA € 1,030 € 1,240
ÄTHIOPIEN € 1,030 € 1,030 DOMINIKANISCHE REPUBLIK € 0,770 € 1,240
AUSTRALIEN € 0,046 € 0,299 ECUADOR € 1,030 € 1,240
BAHAMAS € 1,030 € 1,030 EL SALVADOR € 1,030 € 1,240
BAHRAIN € 1,030 € 1,240 ELFENBEINKÜSTE € 1,030 € 1,240
BALEAREN € 0,039 € 0,040 ERITREA € 1,030 € 1,030
BANGLADESCH € 1,030 € 1,240 ESTLAND € 0,260 € 0,930
BARBADOS € 1,030 € 1,240 FALKLAND INSELN € 1,030 € 1,030
BELGIUM € 0,039 € 0,360 FÄRÖER INSELN € 1,030 € 1,030
BELIZE € 1,030 € 1,030 FIDSCHI € 1,030 € 1,240
BENIN € 1,030 € 1,030 FINNLAND € 0,039 € 0,299
BERMUDAS € 1,030 € 1,030 FRANKREICH € 0,039 € 0,299
BHUTAN € 1,030 € 1,030 FRANZÖSISCH POLYNESIEN € 1,030 € 1,030
BOLIVIEN € 1,030 € 1,240 FRANZÖSISCH-GUYANA € 1,030 € 1,030
BOSNIEN-HERZEGOWINA € 0,310 € 0,540 GABUN € 1,030 € 1,240
BOTSWANA € 1,030 € 1,240 GAMBIA € 1,030 € 1,030
BRASILIEN € 0,670 € 0,900 GEORGIEN € 1,030 € 1,240
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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19 2007 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 3773
Festnetz zu Festnetz Festnetz zu Festnetz
Gesprächsziel Gesprächsziel
Festnetz zu Mobil** Festnetz zu Mobil**
FRANKREICH € 0,039 € 0,299 LIBYEN € 1,240 € 1,240
FRANZÖSISCH POLYNESIEN € 1,030 € 1,030 LIECHTENSTEIN € 1,030 € 1,030
FRANZÖSISCH-GUYANA € 1,030 € 1,030 LITAUEN € 0,099 € 0,399
GAMBIA € 1,030 € 1,240 LUXEMBURG € 0,470 € 0,770
GEORGIEN € 1,030 € 1,030 MACAO € 0,039 € 0,199
GHANA € 1,030 € 1,240 MADAGASKAR € 1,030 € 1,240
GIBRALTAR € 1,030 € 1,240 MADEIRA € 0,099 € 0,110
GRENADA € 0,260 € 0,470 MALAWI € 1,030 € 1,240
GRIECHENLAND € 1,030 € 1,030 MALAYSIA € 0,260 € 0,470
GRÖNLAND € 0,260 € 0,470 MALEDIVEN € 1,030 € 1,240
GROßBRITANNIEN € 1,030 € 1,240 MALI € 1,030 € 1,030
GUADELOUPE € 0,039 € 0,299 MALTA € 0,260 € 0,470
GUAM € 1,030 € 1,240 MAROKKO € 0,470 € 0,770
GUATEMALA € 1,030 € 1,030 MARSHALL INSELN € 1,030 € 1,030
GUINEA € 1,030 € 1,240 MARTINIQUE € 1,030 € 1,240
GUINEA-BISSAU € 1,030 € 1,030 MAURETANIEN € 1,030 € 1,030
GUYANA € 1,030 € 1,240 MAURITIUS € 1,030 € 1,030
HAITI € 1,030 € 1,030 MAYOTTE € 1,030 € 1,030
HONDURAS € 1,030 € 1,240 MAZEDONIEN € 0,420 € 0,620
HONG KONG € 1,030 € 1,240 MEXIKO € 0,169 € 0,770
INDIEN € 0,260 € 0,470 MIDWAY INSELN € 1,030 € 1,030
INDONESIEN € 1,030 € 1,240 MIKRONESIEN € 1,030 € 1,030
IRAK € 1,030 € 1,240 MOLDAWIEN € 0,470 € 0,770
IRAN € 1,030 € 1,030 MONACO € 0,099 € 0,399
IRLAND € 1,030 € 1,240 MONGOLEI € 1,030 € 1,030
ISLAND € 0,039 € 0,199 MONTSERRAT € 1,030 € 1,240
ISRAEL € 0,260 € 0,470 MOSAMBIK € 1,030 € 1,240
ITALIEN (INKL. VATIKAN) € 0,260 € 0,470 MYANMAR € 1,030 € 1,030
JAMAIKA € 0,039 € 0,199 NAMIBIA € 1,030 € 1,240
JAPAN € 1,030 € 1,240 NAURU € 1,030 € 1,030
JEMEN € 0,260 € 0,470 NEPAL € 1,030 € 1,240
JORDANIEN € 1,030 € 1,240 NEUKALEDONIEN € 1,030 € 1,240
JUNGFERNINSELN - BRITISCHE € 1,030 € 1,240 NEUSEELAND € 0,260 € 0,470
JUNGFERNINSELN USA € 1,030 € 1,030 NICARAGUA € 1,030 € 1,240
KAMBODSCHA € 0,210 € 0,210 NIEDERLANDE € 0,039 € 0,199
KAMERUN € 1,030 € 1,240 NIEDERLÄNDISCHE ANTILLEN € 1,030 € 1,240
KANADA € 1,030 € 1,030 NIGER € 1,030 € 1,240
KANARISCHE INSELN € 0,039 € 0,039 NIGERIA € 1,030 € 1,240
KAPVERDISCHE INSELN € 0,039 € 0,040 NIUE INSELN € 1,030 € 1,030
KASACHSTAN € 1,030 € 1,240 NORDKOREA € 1,030 € 1,030
KENIA € 1,030 € 1,240 NORDMARIANA INSELN € 1,030 € 1,030
KIRGISISCHE REPUBLIK € 1,030 € 1,240 NORFOLK INSELN € 1,030 € 1,030
KIRIBATI € 1,030 € 1,240 NORWEGEN € 0,039 € 0,199
KOLUMBIEN € 1,030 € 1,240 OMAN € 1,030 € 1,030
KOMOREN € 1,030 € 1,240 ÖSTERREICH € 0,039 € 0,199
KROATIEN € 1,030 € 1,030 OSTTIMOR € 1,030 € 1,030
KUBA € 0,260 € 0,470 PAKISTAN € 1,030 € 1,240
KUWAIT € 1,030 € 1,030 PALAU € 1,030 € 1,030
LAOS € 1,030 € 1,240 PALESTINE € 0,310 € 0,570
LESOTHO € 1,030 € 1,030 PANAMA € 1,030 € 1,240
LETTLAND € 1,030 € 1,240 PAPUA-NEUGUINEA € 1,030 € 1,240
LIBANON € 0,470 € 0,770 PARAGUAY € 1,030 € 1,240
LIBERIA € 0,470 € 0,770 PERU € 1,030 € 1,240
Bonn, 26. September 2007
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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19 2007
Festnetz zu Festnetz zu Festnetz zu Festnetz
Gesprächsziel Gesprächsziel
Festnetz Mobil** Festnetz zu Mobil**
PHILIPPINEN € 1,030 € 1,240 SÜDAFRIKA € 0,360 € 0,720
POLEN € 0,039 € 0,399 SUDAN € 1,030 € 1,030
PORTUGAL € 0,039 € 0,199 SÜDKOREA € 0,670 € 0,930
PORTUGAL AZOREN € 0,099 € 0,399 SURINAM € 1,030 € 1,240
PUERTO RICO € 0,110 € 0,110 SWASILAND € 1,030 € 1,030
QATAR € 1,030 € 1,240 SYRIEN € 1,030 € 1,240
REPUBLIK KONGO € 1,000 € 1,240 TADSCHIKISTAN € 1,030 € 1,240
REUNION-INSEL € 1,030 € 1,030 TAIWAN € 0,260 € 0,670
RUANDA € 1,030 € 1,240 TANSANIA € 1,030 € 1,240
RUMÄNIEN € 0,099 € 0,720 THAILAND € 1,030 € 1,240
RUSSLAND € 0,159 € 0,720 TOGO € 1,030 € 1,240
SAMBIA € 1,030 € 1,240 TOKELAU € 1,030 € 1,030
SAMOA USA € 1,030 € 1,030 TONGA € 1,030 € 1,240
SAMOA WEST € 1,030 € 1,030 TRINIDAD & TOBAGO € 1,030 € 1,240
SAN MARINO € 0,099 € 0,399 TSCHAD € 1,030 € 1,030
SAOTOMÉ & PRINCIPE € 1,030 € 1,030 TSCHECHISCHE REPUBLIK € 0,099 € 0,399
SAUDI ARABIEN € 1,030 € 1,240 TUNESIEN € 0,470 € 0,720
SCHWEDEN € 0,039 € 0,199 TÜRKEI € 0,099 € 0,470
SCHWEIZ € 0,039 € 0,199 TURKMENISTAN € 1,030 € 1,030
SENEGAL € 1,030 € 1,240 TURKS & CAICOS INSELN € 1,030 € 1,030
SERBIEN & MONTENEGRO € 0,310 € 0,720 TUVALU € 1,030 € 1,240
SEYCHELLEN € 1,030 € 1,240 UGANDA € 1,030 € 1,030
SIERRA LEONE € 1,030 € 1,240 UKRAINE € 0,310 € 0,470
SIMBABWE € 1,030 € 1,240 UNGARN € 0,260 € 0,470
SINGAPUR € 0,160 € 0,470 URUGUAY € 1,030 € 1,240
SLOWAKEI € 0,069 € 0,399 USA € 0,039 € 0,039
SLOWENIEN € 0,069 € 0,399 USBEKISTAN € 1,030 € 1,240
SOLOMON INSELN € 1,030 € 1,240 VANUATU € 1,030 € 1,240
SOMALIA € 1,030 € 1,030 VENEZUELA € 1,030 € 1,240
SPANIEN € 0,039 € 0,199 VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE € 0,890 € 0,990
SRI LANKA € 1,030 € 1,240 VIETNAM € 1,030 € 1,240
ST. HELENA € 1,030 € 1,030 WALLIS & FUTUNA € 1,030 € 1,030
ST. KITTS € 1,030 € 1,030 WEIHNACHTS INSELN € 1,030 € 1,030
ST. LUCIA € 1,030 € 1,240 WEIßRUSSLAND € 1,030 € 1,240
ST. PIERRE & MIQUELON € 1,030 € 1,030 ZENTRALAFRIKA REPUBLIK € 1,030 € 1,030
ST. VINCENT & DIE GRENADINEN € 1,030 € 1,240 ZYPERN € 0,260 € 0,470
ZYPERN TÜRKEI € 0,462 € 0,250
** 7 Cent Einwahlgebühr pro hergestellter Verbindung ins Internationale Mobilfunknetz
Geschäftszeit – 7.00 bis 19.00 Uhr Mo bis Fr, Freizeit – 19.00 bis 7.00 Mo bis Fr, Wochende - Samstag u. Sonntag rund um die Uhr / Je
nach Verfügbarkeit und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / 60-Sekunden Takt nach Mindestberechnung / Alle Preise inkl.
MwSt / Ortsgespräche werden von der Deutschen Telekom abgerechnet / Einige nicht-geografische Rufnummern und Service-
rufnummern sind nicht verfügbar / Verwendung setzt internationale Rufsperren außer Kraft. Weitere Preisinformationen finden sie auf
unserer Webseite www.dial023.de.
Bonn, 26. September 2007