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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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19 2007                A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   3765
Anlage zur Mitteilung Nr. 665/2007


     Antrag auf Zuteilung von Rufnummern für ein Internationales Virtuelles Privates Netz (IVPN)

     I. Angaben zum Antragsteller

     ________________________________________________________________________________
     Name (Firma)

     _________________________________________________________________________
     Straße oder Postfach

     ________________________________________________________________________________
     PLZ, Ort

     _________________________________________________________________________
     Ansprechpartner

     __________________________ ____________________ _________________________
     Telefon                Fax                    E-Mail (optional)

     Empfangsbevollmächtigter im Inland (sofern abweichend vom Antragsteller; die Angabe ist erforderlich,
     wenn der Antragsteller im Ausland ansässig ist):

     ________________________________________________________________________________
     Name (Firma)

     _________________________________________________________________________
     Straße

     D-______________________________________________________________________________
     PLZ, Ort

     ______________________ ______________________ ___________________________
     Telefon             Fax                     E-Mail (optional)

     II. Gegenstand des Antrags

     Es wird ein Rufnummernblock (RNB) zum Zwecke der Adressierung eines IVPN beantragt.

          † Der Rufnummernblock soll durch eine vierstellige IVPN-Kennung identifiziert sein (Normalfall)

          † Der Rufnummernblock soll durch eine dreistellige IVPN-Kennung identifiziert sein (Begründung
            liegt dem Antrag bei)

     Die Rufnummern werden durch folgenden Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen eingerichtet:

     _____________________________________________________________
     Name (Firma)
     _____________________________________________________________
     Straße
     _____________________________________________________________
     PLZ, Ort
     _____________________________________________________________
     Ansprechpartner
     ______________________ ______________________      ________________________
     Telefon                   Fax                      E-mail

     Die Zuteilung soll zum _____________ wirksam werden. Die Bearbeitungsfrist gemäß Abschnitt 4 des
     „Zuteilungsverfahrens für Rufnummern für Internationale Virtuelle Private Netze” bleibt davon unberührt.


Bonn, 26. September 2007
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3766             A              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                  |
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 III. Nachweis der Voraussetzungen für eine Zuteilung

 Die zum Nachweis der Voraussetzungen für eine Zuteilung erforderlichen Unterlagen liegen bei:

 A) Nachweise über die Lokationen in mehreren Ländern in Form eines aktuellen Handelsregisterauszugs
 oder einer Bescheinigung der Gewerbeanzeige im Falle des Betriebssitzes in Deutschland sowie
 Nachweise entsprechend § 13e Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) im Falle des Betriebssitzes im Ausland;
 B) Vorlage des gemeinsamen, einheitlichen Rufnummernplans und der Nachweis der darin
 nummerierten Nebenstellen bzw. eines vorläufigen gemeinsamen, einheitlichen Rufnummernplans;
 C) Vorlage eines Konzepts über die Realisierung der Erreichbarkeit innerhalb des IVPN und der
 Erreichbarkeit der Rufnummern des integrierten Nummernplans aus dem öffentlichen Telefonnetz.

 ___________________________________________________________________
 Ort,              Datum       Unterschrift des Antragstellers/Bevollmächtigten

 Anlagen


 117c 3826-3




                                                                                                       Bonn, 26. September 2007
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                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   3767
Teil B
Mitteilungen der Diensteanbieter
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                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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Mitteilung Nr. 666/2007                                                        Die Deutsche Telekom stellt dem Kunden für die Voreinstel-
                                                                               lung des Teilnehmeranschlusses eine Gebühr in Höhe von
Geschäftsbedingungen der DIAL 023 GmbH für Telekommuni-
                                                                               (derzeit) EUR 5,11 inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. DIAL 023
kationsdienstleistungen
                                                                               wird dem Kunden diese Gebühr bei der ersten Rechnungs-
                                                                               stellung zurückvergüten.
                                                                        2.4    DIAL 023 erbringt die Dienstleistungen mit der angemesse-
                                                                               nen Qualifikation und Sorgfalt eines fachkundigen Telekom-
                                                                               munikationsdienstleisters. DIAL 023 kann nicht garantieren,
                                                                               dass die Dienstleistungen fehlerfrei sein werden. Bei den in
                                                                               dem Vertrag genannten Fristen für die Aktivierung und Deak-
                                                                               tivierung handelt es sich um ungefähre Angaben; DIAL 023
                                                                               kann die Aktivierung oder Deaktivierung innerhalb dieser
                                                                               Fristen nicht garantieren und übernimmt keine diesbezüg-
                                                                               liche Haftung.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIAL 023
GmbH, Solmsstr. 18, 60486 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frank-         3. Vertragsdauer und Kündigung
furt am Main HRB 79601) gelten ab dem 1. September 2007.
                                                                        3.1    Der Vertrag wird für sämtliche Dienstleistungen (mit Aus-
                                                                               nahme von offenen call-by-call-Dienstleistungen) für unbe-
1. Gegenstand
                                                                               stimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei
1.1   Diese Geschäftsbedingungen sowie die veröffentlichten                    jederzeit mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen
      Leistungsbeschreibungen und Preislisten (gemeinsam „Ver-                 schriftlich gekündigt werden. Die Aufhebung der Dienstleis-
      trag“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DIAL 023               tungen kann dieselbe Zeit beanspruchen wie die Aktivierung.
      GmbH („DIAL 023“) und dem Kunden bei der Erbringung und
                                                                        3.2    Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen schriftlichen
      Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen
                                                                               Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von
      („Dienstleistungen“). Dabei handelt es sich insbesondere um
                                                                               anderen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.
      die Dienstleistungen offenes call-by-call und Preselection.
                                                                        3.3    Ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Vertrages durch
1.2   DIAL 023 erbringt die Dienstleistungen ausschließlich nach
                                                                               DIAL 023 gem. Ziff. 3.2 liegt insbesondere vor, wenn der
      Maßgabe des Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingun-
                                                                               Kunde
      gen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn DIAL 023 die-
      sen nicht ausdrücklich widerspricht.                                     a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht oder in
                                                                                  missbräuchlicher Weise in Anspruch nimmt (einschließlich
1.3   Sämtliche Mitteilungen an DIAL 023 sind entweder schriftlich
                                                                                  der Durchführung missbräuchlicher Anrufe beim Kunden-
      an das Kundencenter unter der Adresse DIAL 023 GmbH,
                                                                                  center),
      Solmsstr. 18, 60486 Frankfurt am Main, zu richten oder kön-
      nen, sofern keine Schriftform vorgeschrieben ist, telefonisch            b) gegen Strafvorschriften oder die Nutzungsbedingungen
      unter der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebe-                 nach Ziff. 8 verstößt,
      nen Rufnummer abgegeben werden. Das Kundencenter ist
                                                                               c) sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Beglei-
      ebenfalls für die Bearbeitung von Auftragsformularen und die
                                                                                  chung einer Rechnung oder eines nicht unerheblichen
      Aushändigung aller sonstigen Unterlagen bezüglich der
                                                                                  Rechnungsteilbetrages in Verzug befindet, sofern der
      Dienstleistungen zuständig.
                                                                                  Betrag bei Preselection mindestens EUR 75,00 beträgt,
                                                                                  und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
2. Abschluss des Vertrages
                                                                               d) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit
2.1   Der Vertrag beginnt für sämtliche Dienstleistungen (mit Aus-                abgegeben oder einen Antrag auf Einleitung eines Insol-
      nahme von offenen call-by-call-Dienstleistungen) an dem Tag,                venzverfahrens gestellt hat.
      an dem der Kunde von DIAL 023 die schriftliche Annahmebe-
      stätigung des vom Kunden ausgefüllten und unterzeichneten         3.4    Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform und
      Auftragsformulars erhält. DIAL 023 behält sich vor, über die             muss im Falle der Kündigung durch den Kunden an das Kun-
      Annahme eines Auftrages in eigenem Ermessen zu entschei-                 dencenter gerichtet werden.
      den und die Adressierung der vom Kunden gewünschten Ver-          3.5    Im Falle der Kündigung von Preselection-Dienstleistungen
      bindungen in bestimmte Gebiete auszuschließen oder zu                    obliegt es dem Kunden, dafür zu sorgen, dass die Voreinstel-
      begrenzen; die einzelnen Gründe müssen in solchen Fällen                 lung von DIAL 023 als Verbindungsnetzbetreiber in der Orts-
      nicht mitgeteilt werden. Zwischen der Auftragsannahme und                vermittlungsstelle der Deutschen Telekom aufgehoben wird.
      der Bereitstellung der Dienstleistungen kann aus technischen             Ein entsprechender Auftrag kann an die Deutsche Telekom
      Gründen eine Zeitspanne von fünf Werktagen liegen.                       oder an einen neuen Verbindungsnetzbetreiber gerichtet
2.2   Im Falle der Inanspruchnahme von offenen call-by-call-                   werden.
      Dienstleistungen kommt für jeden Einzelfall der Vertrag           3.6    Sollte der Kunde die Dienstleistungen nach einer Kündigung
      dadurch zustande, dass der Kunde eine Verbindungsnetzbe-                 weiterhin in Anspruch nehmen, so ist er zur Zahlung aller mit
      treiberkennzahl von DIAL 023 anwählt und die Verbindung                  einer solchen Nutzung verbundenen Entgelte verpflichtet.
      durch DIAL 023 erfolgreich aufgebaut wird. Der Vertrag endet
      jeweils unmittelbar mit der Beendigung der Verbindung.
                                                                        4. Widerrufsrecht
2.3   Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen ist ein
                                                                        4.1    DIAL 023 gewährt Kunden, die die Dienstleistungen nicht für
      Teilnehmeranschluss der Deutschen Telekom AG („Deutsche
                                                                               ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nut-
      Telekom“) sowie die Volljährigkeit des Kunden oder das Ein-
                                                                               zen (vgl. Ziff. 8.1 b)) („Verbraucher“), das gesetzliche Wider-
      verständnis seines gesetzlichen Vertreters. Voraussetzung
                                                                               rufsrecht im Fernabsatz.
      für die Erbringung von Preselection-Dienstleistungen ist dar-
      über hinaus eine Voreinstellung des Teilnehmeranschlusses         4.2    Verbraucher können die Bestellung der Preselection-Dienst-
      auf DIAL 023 als Verbindungsnetzbetreiber in der Ortsver-                leistungen binnen 2 Wochen nach Vertragsbeginn ohne
      mittlungsstelle der Deutschen Telekom. Bei Eingang des                   Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der DIAL 023
      ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars gem.                  GmbH unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse widerrufen.
      Ziff. 2.1 wird DIAL 023 den Auftrag des Kunden an die Deut-              Die Frist gilt als eingehalten, wenn das Datum des Post-
      sche Telekom weiterleiten, die in der Regel innerhalb von fünf           stempels der Widerrufserklärung innerhalb der 2-Wochen-
      Werktagen diese Voreinstellung vornimmt und dem Kunden                   Frist liegt. Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens mit
      darüber eine schriftliche Bestätigung zukommen lässt.                    dem Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht. Das



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                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –              3769
      Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde die Dienstleistungen             säumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betrei-
      innerhalb der 2-Wochen-Frist in Anspruch nimmt.                          bern von Telekommunikationsnetzen oder Internetdiensten,
                                                                               die von DIAL 023 für die Erbringung der Dienstleistungen ge-
5. Sicherheitsleistung                                                         nutzt werden oder auf die die DIAL 023 angewiesen ist. Ver-
                                                                               zögerungen oder die Unzugänglichkeit des Internet gehen
5.1   Soweit es sich nicht um offene call-by-call-Dienstleistungen             nicht zu Lasten von DIAL 023.
      handelt, behält DIAL 023 sich vor, die Annahme des Auftra-
      ges oder die weitere Inanspruchnahme der Dienstleistungen         7.4    Bei voraussehbaren längeren, aber vorübergehenden Be-
      von einer vom Kunden zu leistenden und von DIAL 023 fest-                schränkungen der Dienstleistungen werden Kunden, die DIAL
      zusetzenden angemessenen Sicherheitsleistung in Euro ab-                 023 schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt haben,
      hängig zu machen, insbesondere                                           dass sie auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistun-
                                                                               gen angewiesen sind, vorher unterrichtet. Dies gilt nicht, wenn
      a) wenn die Annahme besteht, dass der Kunde die Entgelte                 die vorherige Unterrichtung des Kunden nach den Umständen
         für die Dienstleistungen nicht oder nicht rechtzeitig ent-            objektiv nicht möglich ist oder die Beseitigung einer bereits
         richten wird,                                                         eingetretener Unterbrechung verzögern würde.
      b) wenn der Kunde einen Rechnungsbetrag nicht fristgerecht        7.5    Im Fall einer Störung der Dienstleistungen wird DIAL 023
         bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre               nach Eingang der Störungsmeldung geeignete Maßnahmen
         geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt,              einleiten, um die Störung zu beheben.
      c) der Kunde die Dienstleistungen innerhalb des vorange-
         gangenen Monats in einem Umfang in Anspruch genom-             8. Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
         men hat, der erheblich über dem durchschnittlichen Nut-        8.1    Die Nutzung der Dienstleistungen unterliegt den folgenden
         zungsumfang der diesem Monat unmittelbar vorange-                     Bedingungen:
         gangenen drei Monate liegt oder
                                                                               a) Der Kunde hält alle für die Nutzung a) des Netzes, b) der
      d) bei gerichtlich angeordneter Zwangsvollstreckung in das                  über das Netz zur Verfügung gestellten Dienste (ein-
         Vermögen des Kunden.                                                     schließlich der Dienstleistungen sowie der Dienste Dritter)
5.2   Bei Nichterbringung einer angeforderten Sicherheitsleistung                 und c) der im Zusammenhang mit den Dienstleistungen
      ist DIAL 023 nach entsprechender schriftlicher Mahnung mit                  genutzten Geräte maßgeblichen gesetzlichen und be-
      Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitsleis-                hördlichen Bestimmungen ein.
      tung berechtigt, die Dienstleistungen zu sperren und/oder                b) Die Dienstleistungen sind grundsätzlich für die Nutzung
      den Vertrag fristlos zu kündigen.                                           durch Verbraucher bestimmt. Die Dienstleistungen dürfen
5.3   DIAL 023 behält sich vor, sich jederzeit aus einer vom Kun-                 auch für geschäftliche Zwecke genutzt werden, sofern
      den geleisteten Sicherheit wegen offener Forderungen aus                    eine solche Nutzung nach Art und Umfang der Nutzung
      dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Die Sicherheit wird                  durch Privatkunden entspricht.
      freigegeben, wenn der Kunde nach Beendigung des Vertra-                  c) Der Kunde wird keine Angebote oder Informationen abru-
      ges sämtliche Forderungen von DIAL 023 aus dem Vertrag                      fen, speichern, zugänglich machen, übermitteln oder auf
      befriedigt hat oder die Voraussetzungen für die Sicherheits-                solche Angebote oder Informationen hinweisen, die por-
      leistung entfallen sind.                                                    nographische Schriften im Sinne von § 184 StGB oder
                                                                                  jugendgefährdende Trägermedien im Sinne von § 1
6. Abtretung                                                                      Jugendschutzgesetz darstellen, die nach § 4 JMStV
                                                                                  unzulässig sind, die unter §§ 86 oder 131 ff. StGB fallen
Der Kunde darf die Dienstleistungen oder die Rechte und Pflichten
                                                                                  (d.h. zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen
nach diesem Vertrag nicht entgeltlich an Dritte abtreten oder weiter-
                                                                                  oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terro-
geben, insbesondere die Dienstleistungen nicht an Dritte weiterver-
                                                                                  ristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern)
kaufen.
                                                                                  oder ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts-
                                                                                  oder sittenwidrige Informationen enthalten. Der Kunde
7. Umfang der Dienstleistungen                                                    wird alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um zu ver-
7.1   Die call-by-call- und Preselection-Dienstleistungen umfassen                hindern, dass andere Nutzer (insbesondere Minder-
      die nationale und internationale Übertragung von Sprache.                   jährige) Zugang zu solchen Informationen erhalten.
      Der Kunde kann die call-by-call-Dienstleistungen durch Wahl              k) Der Kunde wird DIAL 023 auf Anforderung umgehend jed-
      einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl von DIAL 023 in                      wede Information und Unterstützung zur Verfügung zu
      Anspruch nehmen.                                                            stellen, um die Überprüfung von Informationen, die DIAL
      Im Falle der Preselection-Dienstleistungen kann der Kunde                   023 bezüglich des Kunden vorliegen, oder die Untersu-
      weiterhin die Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen anderer                    chung anderer mit dem Kunden verbundener Angelegen-
      Verbindungsnetzbetreiber wählen; bei der Wahl einer Verbin-                 heiten zu ermöglichen.
      dungsnetzbetreiberkennzahl von DIAL 023 gilt jedoch die           8.2    Der Kunde steht dafür ein, dass die Bestimmungen des Ver-
      Preisliste für Preselection-Dienstleistungen.                            trages auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
7.2   Nicht geographische Rufnummern, einschließlich Vermitt-                  und anderen zusätzlichen Nutzern eingehalten werden. Der
                                                                               Kunde wird DIAL 023 von allen Ansprüchen Dritter freistellen,
      lungsdienste, Auskunftsdienste und Notrufnummern sind von
                                                                               die diese aus oder im Zusammenhang mit einer vom Kunden
      den Dienstleistungen ausgeschlossen und werden automa-
                                                                               zu vertretenden Verletzung der Vertragspflichten gegenüber
      tisch über den Teilnehmernetzbetreiber geführt. Sollten die
                                                                               DIAL 023 erheben.
      Dienstleistungen für den Zugang zu solchen Rufnummern in
      Anspruch genommen werden, ist der Kunde zur Bezahlung             8.3    Der Kunde hat die Entgelte zu entrichten, die durch seine
      dieser Leistungen verpflichtet, sofern diese nicht unentgelt-            oder eine von ihm zugelassene Nutzung der Dienstleistungen
      lich zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der Dienst-              durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch eine unbe-
      leistungen setzt die Sperrung internationaler Anrufe durch               fugte Nutzung durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde zu
      den Kunden außer Kraft. Möglicherweise sind die Dienstleis-              entrichten, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu
      tungen über bestimmte Telekommunikationsnetze, Telefon-                  vertreten hat. Dem Kunden obliegt innerhalb seines Verant-
      anschlüsse und Telefongeräte oder von bestimmten nicht                   wortungsbereichs der Nachweis, dass er die unbefugte Nut-
      versorgungsfähigen Gebieten aus nicht erreichbar.                        zung nicht zu vertreten hat.
7.3   Unbeschadet der Bestimmungen gem. Ziff. 13 haftet DIAL            8.4    Der Kunde wird erkennbare Störungen bei der Nutzung der
      023 nach diesem Vertrag nicht für oder im Zusammenhang                   Dienstleistungen unverzüglich DIAL 023 anzeigen. Hierfür
      mit etwaigen Handlungen, Unterlassungen und/oder Ver-                    steht ihm der DIAL 023-Kundenservice unter der in der jewei-



Bonn, 26. September 2007
77

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3770                     A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                                  |
                                                                                                                             19 2007
       ligen Leistungsbeschreibung angegebenen Rufnummer zur                     in Verzug, wenn er die Entgelte auf eine Mahnung von DIAL
       Verfügung. Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung                    023, die nach Fälligkeit der Entgeltforderung erfolgt, nicht
       selbst zu vertreten, so sind die durch die Prüfung und Besei-             zahlt. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner un-
       tigung der Störung entstandenen Kosten von ihm zu tragen.                 abhängig von einer Mahnung spätestens dann in Verzug
                                                                                 kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
8.5    Der Kunde wird DIAL 023 – außer im Falle von offenen call-
                                                                                 und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet, bleibt un-
       by-call-Dienstleistungen – jede Änderung seines Namens
                                                                                 berührt. DIAL 023 wird den Kunden in der Rechnung auf
       oder seiner Anschrift mitteilen; im Falle offener call-by-call-
                                                                                 diese gesetzliche Regelung hinweisen.
       Dienstleistungen informiert der Kunde die Deutsche Tele-
       kom. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, hat er die       10.8   Die Entgelte nach Ziff. 10.4 werden von DIAL 023 gemäß einer
       Kosten für die Ermittlung der Daten zu tragen.                            entsprechenden Einzugsermächtigung vom Konto des Kun-
                                                                                 den eingezogen. Der Einzug erfolgt ungefähr eine Woche nach
10. Zahlungsbedingungen / Einwendungen                                           Fälligkeit der Entgelte. Der Kunde ist verpflichtet, für eine für
                                                                                 den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von
10.1   Die von dem Kunden für die Inanspruchnahme der Dienst-                    ihm angegebenen Konto zu sorgen. Im Falle nicht ausreichen-
       leistungen zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach                      der Deckung ist DIAL 023 berechtigt, ausstehende Rech-
       Dauer und Umfang der nach den Aufzeichnungen von DIAL                     nungsbeträge sowie zusätzlich entstandene Kosten auf ande-
       023 vom Kunden genutzten Dienstleistungen und nach Maß-                   rem Wege einzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch
       gabe der für die jeweilige Dienstleistung gültigen Preisliste             die Rückgabe einer Lastschrift durch die Bank entstandenen
       unter Beachtung des von dem Kunden gewählten Tarifmo-                     Gebühren, Kosten und Auslagen von DIAL 023 zu ersetzen.
       dells. Alle Entgelte (sofern nichts anderes festgelegt ist) ver-
       stehen sich inklusive Umsatzsteuer.                                10.9   Der Kunde hat etwaige Einwendungen gegen den in der
                                                                                 Rechnung der Deutschen Telekom (vgl. Ziff. 10.2 und 10.3)
10.2   Die Rechnungsstellung für die Dienstleistungen offenes call-              für DIAL 023 ausgewiesenen Rechnungsbetrag oder gegen
       by-call und Preselection erfolgt durch die Deutsche Telekom.              den in der Rechnung von DIAL 023 (vgl. Ziff. 10.4 ff.) ausge-
       Diese Rechnung weist nach Maßgabe des § 45h Telekom-                      wiesenen Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Wochen nach
       munikationsgesetzes (TKG) folgende Angaben aus: a) die                    Zugang der Rechnung schriftlich bei DIAL 023, Solmsstr. 18,
       Entgelte, die durch die Auswahl und Inanspruchnahme der                   60486 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Das Unterlas-
       Dienstleistungen entstehen; b) DIAL 023 als Anbieter der                  sen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Der
       Dienstleistungen; c) die Anschrift und die entgeltfreie Servi-            Kunde wird in der Rechnung auf die Folgen einer unterlasse-
       cenummer von DIAL 023 und d) die Gesamthöhe der auf                       nen rechtzeitigen Einwendung hingewiesen. Gesetzliche
       DIAL 023 entfallenden Entgelte. Der Kunde hat die Möglich-                Ansprüche des Kunden bei Erhebung begründeter Einwen-
       keit, einen Einzelverbindungsnachweis zu erhalten, wenn er                dungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
       dies gegenüber der Deutschen Telekom beantragt.
10.3   Mit Zahlung der in der Rechnung der Deutschen Telekom              11. Verzug / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
       ausgewiesenen Beträge für die von DIAL 023 erbrachten call-
       by-call-Dienstleistungen erfüllt der Kunde seine Zahlungs-         11.1   Im Falle des Verzugs ist DIAL 023 berechtigt, Verzugszinsen
       verpflichtungen gegenüber DIAL 023. Im Hinblick auf die für               in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
       die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte gelten               gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 247 BGB zu verlangen.
       die Zahlungsbedingungen, die der Kunde mit der Deutschen                  Die Geltendmachung weiterer diesbezüglicher Ansprüche
       Telekom vereinbart hat. Sofern der Kunde eine Ermächtigung                von DIAL 023 bleibt unberührt.
       zum Einzug von Entgelten im Rahmen eines Lastschriftver-           11.2   Gegen Forderungen von DIAL 023 kann der Kunde nur mit
       fahrens erteilt hat, erklärt sich der Kunde damit einverstan-             unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
       den, dass diese Einzugsermächtigung die Deutsche Telekom                  aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
       auch zum Einzug der auf DIAL 023 als Verbindungsnetz-                     Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus
       betreiber entfallenden Entgelte befugt.                                   demselben Vertragsverhältnis zu.
10.4   Für die Preselection-Dienstleistungen wird DIAL 023 in regel-
       mäßigen, ungefähr monatlichen Abständen, Rechnungen er-            12. Sperre
       stellen. Sind für bestimmte Dienstleistungen monatliche Ent-
       gelte zu zahlen und ist der Kunde nur für einen Teil des           12.1   DIAL 023 behält sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Sprach-
       Kalendermonats Vertragspartner, wird das Entgelt anteilig                 telefondienstleistungen in außergewöhnlichen Fällen gemäß
       be-rechnet, sofern mit dem Kunden nicht etwas anderes ver-                den Bestimmungen des § 45k TKG ganz oder teilweise zu
       einbart wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, für Preselection-            sperren. Ein außergewöhnlicher Fall liegt insbesondere vor,
       Dienstleistungen einen Einzelverbindungsnachweis (der alle                wenn
       ge-führten Einzelgespräche ausweist) auf Anfrage bei DIAL                 a) der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von min-
       023 zu erhalten.                                                             destens EUR 75,00 in Verzug ist und eine geleistete
10.5   Hat ein Kunde bei der Deutschen Telekom (gem. Ziff. 10.2)                    Sicherheit verbraucht ist oder
       oder bei DIAL 023 (gem. Ziff. 10.4) einen Einzelverbindungs-              b) der Kunde Veranlassung zu einer Kündigung des Vertra-
       nachweis beantragt, so hat er alle derzeitigen und künftigen                 ges durch DIAL 023 gem. Ziff. 3.2 gegeben hat oder
       Nutzer des betreffenden Anschlusses und bei geschäftlicher
       Nutzung des Anschlusses (gem. Ziff. 8.1 b)) alle derzeitigen              c) eine Gefährdung der Einrichtungen von DIAL 023 oder
       und künftigen Mitarbeiter hierüber zu informieren und etwa                   eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
       bestehende Mitarbeiter-vertretungen (Betriebsrat/Personal-                d) das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße
       rat) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.               ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
10.6   Rechnungen, die DIAL 023 erstellt, werden grundsätzlich per                  der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre
       E-Mail versandt. Hat der Kunde keine E-Mail-Adresse, so                      Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Dienstleistun-
       erhält er die Rechnung per Post. Für die Erstellung und Ver-                 gen, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und
       sendung solcher Rechnungen per Post wird ein zusätzliches                    geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre
       Entgelt in Rechnung gestellt, das in der Leistungsbeschrei-                  nicht unverhältnismäßig ist.
       bung/Preisliste gesondert ausgewiesen ist.
                                                                          12.2   Im Falle von Ziff. 12.1 a) ist eine Sperrung mindestens 2
10.7   Die Entgelte nach Ziff. 10.4 werden mit Zugang der Rech-                  Wochen vorher schriftlich anzudrohen unter Hinweis auf die
       nung bei der von dem Kunden zu diesem Zweck benannten                     Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu
       E-Mail-Adresse fällig. Erhält der Kunde Rechnungen per                    suchen. Im Falle von Ziff. 12.1 b) – d) kann auf eine Vor-
       Post, so werden die Entgelte mit Zugang dieser Rechnung                   ankündigung verzichtet werden, wenn eine solche Maß-
       fällig. Der Kunde kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen                nahme nicht unverhältnismäßig ist.



                                                                                                                       Bonn, 26. September 2007
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

19 2007|                  A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               3771
12.3   DIAL 023 behält sich vor, die Inanspruchnahme der offenen                  und Dauer der Speicherung der Verkehrs- und Abrechnungs-
       call-by-call-Dienstleistungen ganz oder teilweise zu sperren,              daten nach den Bestimmungen, die der Kunde mit der Deut-
       insbesondere bei Vorliegen eines Grundes für die Sperrung                  schen Telekom vereinbart hat. Die im Rahmen einer Entgelt-
       gemäß einer Bestimmung der Ziff. 12.1 b) – d). 12.4 Die                    rechnung ausgewiesenen Verkehrsdaten werden unter
       Kosten des Sperrens und Entsperrens sind vom Kunden zu                     Verkürzung der Rufnummern gespeichert und spätestens
       tragen, wenn die Sperrung auf Gründe zurückzuführen ist,                   sechs Monate nach Versendung der Entgeltrechnung gelöscht
       die von ihm zu vertreten sind.                                             oder auf Verlangen des Kunden mit Versendung der Rechnung
                                                                                  gelöscht. Bei Löschung der Daten durch die Deutsche Telekom
                                                                                  ist DIAL 023 von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten an den
13. Haftung / Höhere Gewalt
                                                                                  Kunden zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
13.1   Für Vermögens- und Sachschäden des Kunden haftet DIAL
                                                                           14.4   Wird die Abrechnung der Entgelte von DIAL 023 vorgenom-
       023 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem
                                                                                  men (vgl. Ziff. 10.4 ff.), so werden Verkehrs- und Abrechnungs-
       Rechtsgrund, nur in den Fällen, in denen DIAL 023 oder ihre
                                                                                  daten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten
       Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft
                                                                                  Entgelte unter Kürzung der von dem Kunden gewählten Ziel-
       in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen
                                                                                  rufnummern um die letzten drei Ziffern für einen Zeitraum von
       oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von
                                                                                  höchstens sechs Monaten nach Versand der Rechnung
       DIAL 023 oder ihren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
                                                                                  gespeichert. Auf Verlangen des Kunden werden Verkehrs- und
13.2   Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Ver-                 Abrechnungsdaten ungekürzt gespeichert oder mit Versand
       tragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haf-          der Rechnung vollständig gelöscht. Im letzteren Falle ist DIAL
       tung von DIAL 023 auf solche vertragstypischen Schäden                     023 von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten an den Kunden
       begrenzt, die für DIAL 023 zum Zeitpunkt des Vertrags-                     zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltberechnung frei.
       schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt
                                                                           14.5   DIAL 023 ist berechtigt, Bestands-, Verkehrs- und Abrech-
       auch für den Schadensumfang.
                                                                                  nungsdaten an Dritte zu übermitteln, wenn diese Übermitt-
13.3   Ungeachtet der Ziff. 13.1 und 13.2 haftet DIAL 023 bei nicht               lung für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Erstel-
       vorsätzlich verursachten Vermögensschäden jedoch höchs-                    lung und Versendung von Rechnungen oder für die
       tens bis zu einem Betrag von EUR 12.500,00 je Schadensfall.                Miss-brauchsbekämpfung erforderlich ist.
       Gegen-über der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haf-
                                                                           14.6   DIAL 023 behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung
       tung auf EUR 10 Millionen je schadensverursachendes Ereig-
                                                                                  des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kre-
       nis begrenzt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die
                                                                                  ditsicherung, bei Wirtschaftsauskunftsdateien oder Kredit-
       mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu
                                                                                  versicherungsgesellschaften Auskünfte zur Kreditwürdigkeit
       ersetzen sind, die Höchstgrenze von EUR 10 Millionen, wird
                                                                                  des Kunden einzuholen. Die jeweilige Datenübermittlung
       der einzelne Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis
                                                                                  erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen
       gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
                                                                                  von DIAL 023 erforderlich ist und kein Anlass zu der
       zur Höchstgrenze steht.
                                                                                  Annahme besteht, dass der Kunde ein überwiegendes
13.4   Unberührt bleibt jegliche zwingende gesetzliche Haftung,                   berechtigtes Interesse am Ausschluss der Datenverarbeitung
       insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und die                       oder -nutzung hat.
       Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesund-
       heit. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
                                                                           15. Schlussbestimmungen
13.5   Ereignisse, die die vertraglichen Leistungen wesentlich er-
                                                                           15.1   Diese Geschäftsbedingungen, die Leistungs-beschreibun-
       schweren oder unmöglich machen („Höhere Gewalt“), be-
                                                                                  gen und Preislisten (sowie ihre etwaigen Änderungen) wer-
       rechtigen DIAL 023, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die
                                                                                  den im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
       Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit
                                                                                  Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht; sie
       hinauszuschieben. In diesen Fällen haftet DIAL 023 nicht. Der
                                                                                  können bei dem Kundencenter (vgl. Ziff. 1.3) schriftlich oder
       Höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige
                                                                                  unter der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebe-
       Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwie-
                                                                                  nen Rufnummer oder über die dort ebenfalls genannte Web-
       gend und durch DIAL 023 unverschuldet sind. DIAL 023 wird
                                                                                  site angefordert werden.
       den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen
       Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen            15.2   Im Falle sämtlicher Dienstleistungen mit Ausnahme von offe-
       möglich und zumutbar ist.                                                  nen call-by-call-Dienstleistungen werden Änderungen des
                                                                                  Vertrages zu Ungunsten des Kunden dem Kunden durch
                                                                                  Übersendung einer Kopie der geänderten Fassung mitgeteilt.
14. Datenschutz
                                                                                  Die Änderungen treten zu dem mitgeteilten Datum in Kraft.
14.1   DIAL 023 darf personenbezogene Daten des Kunden erhe-                      Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb
       ben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich                 einer mitgeteilten, angemessenen Frist den Vertrag schriftlich
       sind, um das Vertragsverhältnis, einschließlich dessen inhalt-             kündigt. Der Kunde wird auf dieses Kündigungsrecht aus-
       licher Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Be-                      drücklich hingewiesen.
       standsdaten). DIAL 023 darf diese Daten auch verarbeiten
                                                                           15.3   Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
       und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Wer-
                                                                                  Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat
       bung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur
                                                                                  der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist
       bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen erforder-
                                                                                  Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
       lich ist und der Kunde vorher schriftlich eingewilligt hat.
                                                                           15.4   Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bun-
14.2   Verkehrsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder
                                                                                  desrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des
       des Angerufenen, IP-Nummern, personenbezogene Berechti-
                                                                                  Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der
       gungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen von
                                                                                  Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
       mobilen Anschlüssen, Beginn und Ende der Verbindungen
                                                                                  Warenkauf vom 11. April 1980.
       sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen von DIAL 023
       nur im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen             15.5   Sollten eine oder mehrere der Bedingungen dieses Vertrages
       er-hoben, verarbeitet und genutzt werden. DIAL 023 darf diese              unwirksam oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit
       Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen                 der restlichen Bedingungen davon unberührt. DIAL 023 und
       nutzen, wenn der Kunde vorher schriftlich eingewilligt hat. Die            der Kunde verpflichten sich, die unwirksam gewordene oder
       Daten der Angerufenen werden dabei anonymisiert.                           lückenhafte Bedingung durch eine ihrem wirtschaftlichen
                                                                                  Zweck möglichst nahe kommende Bedingung zu ersetzen.
14.3   Wird die Abrechnung der Entgelte von der Deutschen Telekom
       vorgenommen (vgl. Ziff. 10.2 und 10.3), richten sich Umfang         DIAL 023 GmbH



Bonn, 26. September 2007
79

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3772                   A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                            |
                                                                                                                       19 2007
Mitteilung Nr. 667/2007




      Preisliste für Gespräche im Call-by-Call ohne vorherige Anmeldung, bzw. Registrierung (Einwahl über
      Netzkennziffer 010023). Alle Preise in Cent pro Minute (inkl. MwSt.) Gültig ab 15.10.2007

                               Nationale               Nationale
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                             Ferngespräche           Mobilfunknetze
                                  ct/Min                ct/Min*
       7 – 19 Uhr                 3,9                    19,9
       19 – 7 Uhr                 2,9                    19,9
       Sa / So                    2,9                    19,9

      * 7 Cent Einwahlgebühr pro hergestellter Verbindung ins nationale Mobilfunknetz (D1, D2, E+ und O2).


                                         Festnetz zu      Festnetz                                      Festnetz zu       Festnetz
                 Gesprächsziel                                                  Gesprächsziel
                                          Festnetz       zu Mobil**                                      Festnetz        zu Mobil**

       AFGHANISTAN                         € 1,030        € 1,030     BRUNEI                              € 1,030         € 1,240
       ÄGYPTEN                             € 0,770        € 1,240     BULGARIEN                           € 0,420         € 0,620
       ALBANIEN                            € 0,310        € 0,310     BURKINA FASO                        € 1,030         € 1,030
       ALGERIEN                            € 0,470        € 0,690     BURUNDI                             € 1,030         € 1,240
       ANDORRA                             € 1,030        € 1,240     CAYMAN-INSELN                       € 1,030         € 1,030
       ANGOLA                              € 1,030        € 1,240     CHILE                               € 0,670         € 0,930
       ANGUILLA                            € 1,030        € 1,030     CHINA                               € 0,039         € 0,930
       ANTARKTIS                           € 1,030        € 1,030     COCOS-INSELN                        € 1,030         € 1,030
       ANTIGUA & BARBUDA                   € 1,030        € 1,240     COOK INSELN                         € 1,030         € 1,030
       ÄQUATORIAL GUINEA                   € 1,030        € 1,030     COSTA RICA                          € 1,030         € 1,240
       ARGENTINIEN                         € 1,030        € 1,030     DÄNEMARK                            € 0,039         € 0,299
       ARMENIEN                            € 1,030        € 1,240     DEMOKRATISCHE REP.KONGO             € 1,030         € 1,240
       ARUBA                               € 1,030        € 1,030     DIEGO GARCIA                        € 1,030         € 1,030
       ASCENSIÓN - INSELN                  € 1,030        € 1,030     DJIBUTI                             € 1,030         € 1,240
       ASERBAIDSCHAN                       € 1,030        € 1,240     DOMINICA                            € 1,030         € 1,240
       ÄTHIOPIEN                           € 1,030        € 1,030     DOMINIKANISCHE REPUBLIK             € 0,770         € 1,240
       AUSTRALIEN                          € 0,046        € 0,299     ECUADOR                             € 1,030         € 1,240
       BAHAMAS                             € 1,030        € 1,030     EL SALVADOR                         € 1,030         € 1,240
       BAHRAIN                             € 1,030        € 1,240     ELFENBEINKÜSTE                      € 1,030         € 1,240
       BALEAREN                            € 0,039        € 0,040     ERITREA                             € 1,030         € 1,030
       BANGLADESCH                         € 1,030        € 1,240     ESTLAND                             € 0,260         € 0,930
       BARBADOS                            € 1,030        € 1,240     FALKLAND INSELN                     € 1,030         € 1,030
       BELGIUM                             € 0,039        € 0,360     FÄRÖER INSELN                       € 1,030         € 1,030
       BELIZE                              € 1,030        € 1,030     FIDSCHI                             € 1,030         € 1,240
       BENIN                               € 1,030        € 1,030     FINNLAND                            € 0,039         € 0,299
       BERMUDAS                            € 1,030        € 1,030     FRANKREICH                          € 0,039         € 0,299
       BHUTAN                              € 1,030        € 1,030     FRANZÖSISCH POLYNESIEN              € 1,030         € 1,030
       BOLIVIEN                            € 1,030        € 1,240     FRANZÖSISCH-GUYANA                  € 1,030         € 1,030
       BOSNIEN-HERZEGOWINA                 € 0,310        € 0,540     GABUN                               € 1,030         € 1,240
       BOTSWANA                            € 1,030        € 1,240     GAMBIA                              € 1,030         € 1,030
       BRASILIEN                           € 0,670        € 0,900     GEORGIEN                            € 1,030         € 1,240




                                                                                                                 Bonn, 26. September 2007
80

Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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19 2007                 A            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –              3773

                                      Festnetz zu      Festnetz                                         Festnetz zu    Festnetz
                 Gesprächsziel                                               Gesprächsziel
                                       Festnetz       zu Mobil**                                         Festnetz     zu Mobil**

      FRANKREICH                         € 0,039       € 0,299     LIBYEN                                 € 1,240      € 1,240
      FRANZÖSISCH POLYNESIEN             € 1,030       € 1,030     LIECHTENSTEIN                          € 1,030      € 1,030
      FRANZÖSISCH-GUYANA                 € 1,030       € 1,030     LITAUEN                                € 0,099      € 0,399
      GAMBIA                             € 1,030       € 1,240     LUXEMBURG                              € 0,470      € 0,770
      GEORGIEN                           € 1,030       € 1,030     MACAO                                  € 0,039      € 0,199
      GHANA                              € 1,030       € 1,240     MADAGASKAR                             € 1,030      € 1,240
      GIBRALTAR                          € 1,030       € 1,240     MADEIRA                                € 0,099      € 0,110
      GRENADA                            € 0,260       € 0,470     MALAWI                                 € 1,030      € 1,240
      GRIECHENLAND                       € 1,030       € 1,030     MALAYSIA                               € 0,260      € 0,470
      GRÖNLAND                           € 0,260       € 0,470     MALEDIVEN                              € 1,030      € 1,240
      GROßBRITANNIEN                     € 1,030       € 1,240     MALI                                   € 1,030      € 1,030
      GUADELOUPE                         € 0,039       € 0,299     MALTA                                  € 0,260      € 0,470
      GUAM                               € 1,030       € 1,240     MAROKKO                                € 0,470      € 0,770
      GUATEMALA                          € 1,030       € 1,030     MARSHALL INSELN                        € 1,030      € 1,030
      GUINEA                             € 1,030       € 1,240     MARTINIQUE                             € 1,030      € 1,240
      GUINEA-BISSAU                      € 1,030       € 1,030     MAURETANIEN                            € 1,030      € 1,030
      GUYANA                             € 1,030       € 1,240     MAURITIUS                              € 1,030      € 1,030
      HAITI                              € 1,030       € 1,030     MAYOTTE                                € 1,030      € 1,030
      HONDURAS                           € 1,030       € 1,240     MAZEDONIEN                             € 0,420      € 0,620
      HONG KONG                          € 1,030       € 1,240     MEXIKO                                 € 0,169      € 0,770
      INDIEN                             € 0,260       € 0,470     MIDWAY INSELN                          € 1,030      € 1,030
      INDONESIEN                         € 1,030       € 1,240     MIKRONESIEN                            € 1,030      € 1,030
      IRAK                               € 1,030       € 1,240     MOLDAWIEN                              € 0,470      € 0,770
      IRAN                               € 1,030       € 1,030     MONACO                                 € 0,099      € 0,399
      IRLAND                             € 1,030       € 1,240     MONGOLEI                               € 1,030      € 1,030
      ISLAND                             € 0,039       € 0,199     MONTSERRAT                             € 1,030      € 1,240
      ISRAEL                             € 0,260       € 0,470     MOSAMBIK                               € 1,030      € 1,240
      ITALIEN (INKL. VATIKAN)            € 0,260       € 0,470     MYANMAR                                € 1,030      € 1,030
      JAMAIKA                            € 0,039       € 0,199     NAMIBIA                                € 1,030      € 1,240
      JAPAN                              € 1,030       € 1,240     NAURU                                  € 1,030      € 1,030
      JEMEN                              € 0,260       € 0,470     NEPAL                                  € 1,030      € 1,240
      JORDANIEN                          € 1,030       € 1,240     NEUKALEDONIEN                          € 1,030      € 1,240
      JUNGFERNINSELN - BRITISCHE         € 1,030       € 1,240     NEUSEELAND                             € 0,260      € 0,470
      JUNGFERNINSELN USA                 € 1,030       € 1,030     NICARAGUA                              € 1,030      € 1,240
      KAMBODSCHA                         € 0,210       € 0,210     NIEDERLANDE                            € 0,039      € 0,199
      KAMERUN                            € 1,030       € 1,240     NIEDERLÄNDISCHE ANTILLEN               € 1,030      € 1,240
      KANADA                             € 1,030       € 1,030     NIGER                                  € 1,030      € 1,240
      KANARISCHE INSELN                  € 0,039       € 0,039     NIGERIA                                € 1,030      € 1,240
      KAPVERDISCHE INSELN                € 0,039       € 0,040     NIUE INSELN                            € 1,030      € 1,030
      KASACHSTAN                         € 1,030       € 1,240     NORDKOREA                              € 1,030      € 1,030
      KENIA                              € 1,030       € 1,240     NORDMARIANA INSELN                     € 1,030      € 1,030
      KIRGISISCHE REPUBLIK               € 1,030       € 1,240     NORFOLK INSELN                         € 1,030      € 1,030
      KIRIBATI                           € 1,030       € 1,240     NORWEGEN                               € 0,039      € 0,199
      KOLUMBIEN                          € 1,030       € 1,240     OMAN                                   € 1,030      € 1,030
      KOMOREN                            € 1,030       € 1,240     ÖSTERREICH                             € 0,039      € 0,199
      KROATIEN                           € 1,030       € 1,030     OSTTIMOR                               € 1,030      € 1,030
      KUBA                               € 0,260       € 0,470     PAKISTAN                               € 1,030      € 1,240
      KUWAIT                             € 1,030       € 1,030     PALAU                                  € 1,030      € 1,030
      LAOS                               € 1,030       € 1,240     PALESTINE                              € 0,310      € 0,570
      LESOTHO                            € 1,030       € 1,030     PANAMA                                 € 1,030      € 1,240
      LETTLAND                           € 1,030       € 1,240     PAPUA-NEUGUINEA                        € 1,030      € 1,240
      LIBANON                            € 0,470       € 0,770     PARAGUAY                               € 1,030      € 1,240
      LIBERIA                            € 0,470       € 0,770     PERU                                   € 1,030      € 1,240




Bonn, 26. September 2007
81

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

3774                A                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                               |
                                                                                                                         19 2007

                                         Festnetz zu Festnetz zu                                                Festnetz zu     Festnetz
              Gesprächsziel                                                       Gesprächsziel
                                          Festnetz     Mobil**                                                   Festnetz      zu Mobil**

  PHILIPPINEN                               € 1,030       € 1,240     SÜDAFRIKA                                   € 0,360       € 0,720
  POLEN                                     € 0,039       € 0,399     SUDAN                                       € 1,030       € 1,030
  PORTUGAL                                  € 0,039       € 0,199     SÜDKOREA                                    € 0,670       € 0,930
  PORTUGAL AZOREN                           € 0,099       € 0,399     SURINAM                                     € 1,030       € 1,240
  PUERTO RICO                               € 0,110       € 0,110     SWASILAND                                   € 1,030       € 1,030
  QATAR                                     € 1,030       € 1,240     SYRIEN                                      € 1,030       € 1,240
  REPUBLIK KONGO                            € 1,000       € 1,240     TADSCHIKISTAN                               € 1,030       € 1,240
  REUNION-INSEL                             € 1,030       € 1,030     TAIWAN                                      € 0,260       € 0,670
  RUANDA                                    € 1,030       € 1,240     TANSANIA                                    € 1,030       € 1,240
  RUMÄNIEN                                  € 0,099       € 0,720     THAILAND                                    € 1,030       € 1,240
  RUSSLAND                                  € 0,159       € 0,720     TOGO                                        € 1,030       € 1,240
  SAMBIA                                    € 1,030       € 1,240     TOKELAU                                     € 1,030       € 1,030
  SAMOA USA                                 € 1,030       € 1,030     TONGA                                       € 1,030       € 1,240
  SAMOA WEST                                € 1,030       € 1,030     TRINIDAD & TOBAGO                           € 1,030       € 1,240
  SAN MARINO                                € 0,099       € 0,399     TSCHAD                                      € 1,030       € 1,030
  SAOTOMÉ & PRINCIPE                        € 1,030       € 1,030     TSCHECHISCHE REPUBLIK                       € 0,099       € 0,399
  SAUDI ARABIEN                             € 1,030       € 1,240     TUNESIEN                                    € 0,470       € 0,720
  SCHWEDEN                                  € 0,039       € 0,199     TÜRKEI                                      € 0,099       € 0,470
  SCHWEIZ                                   € 0,039       € 0,199     TURKMENISTAN                                € 1,030       € 1,030
  SENEGAL                                   € 1,030       € 1,240     TURKS & CAICOS INSELN                       € 1,030       € 1,030
  SERBIEN & MONTENEGRO                      € 0,310       € 0,720     TUVALU                                      € 1,030       € 1,240
  SEYCHELLEN                                € 1,030       € 1,240     UGANDA                                      € 1,030       € 1,030
  SIERRA LEONE                              € 1,030       € 1,240     UKRAINE                                     € 0,310       € 0,470
  SIMBABWE                                  € 1,030       € 1,240     UNGARN                                      € 0,260       € 0,470
  SINGAPUR                                  € 0,160       € 0,470     URUGUAY                                     € 1,030       € 1,240
  SLOWAKEI                                  € 0,069       € 0,399     USA                                         € 0,039       € 0,039
  SLOWENIEN                                 € 0,069       € 0,399     USBEKISTAN                                  € 1,030       € 1,240
  SOLOMON INSELN                            € 1,030       € 1,240     VANUATU                                     € 1,030       € 1,240
  SOMALIA                                   € 1,030       € 1,030     VENEZUELA                                   € 1,030       € 1,240
  SPANIEN                                   € 0,039       € 0,199     VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE                € 0,890       € 0,990
  SRI LANKA                                 € 1,030       € 1,240     VIETNAM                                     € 1,030       € 1,240
  ST. HELENA                                € 1,030       € 1,030     WALLIS & FUTUNA                             € 1,030       € 1,030
  ST. KITTS                                 € 1,030       € 1,030     WEIHNACHTS INSELN                           € 1,030       € 1,030
  ST. LUCIA                                 € 1,030       € 1,240     WEIßRUSSLAND                                € 1,030       € 1,240
  ST. PIERRE & MIQUELON                     € 1,030       € 1,030     ZENTRALAFRIKA REPUBLIK                      € 1,030       € 1,030
  ST. VINCENT & DIE GRENADINEN              € 1,030       € 1,240     ZYPERN                                      € 0,260       € 0,470
                                                                      ZYPERN TÜRKEI                               € 0,462       € 0,250


  ** 7 Cent Einwahlgebühr pro hergestellter Verbindung ins Internationale Mobilfunknetz


  Geschäftszeit – 7.00 bis 19.00 Uhr Mo bis Fr, Freizeit – 19.00 bis 7.00 Mo bis Fr, Wochende - Samstag u. Sonntag rund um die Uhr / Je
  nach Verfügbarkeit und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / 60-Sekunden Takt nach Mindestberechnung / Alle Preise inkl.
  MwSt / Ortsgespräche werden von der Deutschen Telekom abgerechnet / Einige nicht-geografische Rufnummern und Service-
  rufnummern sind nicht verfügbar / Verwendung setzt internationale Rufsperren außer Kraft. Weitere Preisinformationen finden sie auf
  unserer Webseite www.dial023.de.




                                                                                                                  Bonn, 26. September 2007
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