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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

                         A                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

4624                                                 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                        Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    |
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Mitteilung Nr. 946/2007
Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG, die
bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signa-
turgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007
(BGBl. I S. 179)) verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von
Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Herstel-
lererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröf-
fentlichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffent-
lichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine materielle
Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prüfung der in
ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundesnetz-
agentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellererklärun-
gen und für die Produkte sind allein die Hersteller verantwort-
lich.
Hersteller:
TrustWeaver AB
Wallingatan 12
111 60 Stockholm
Schweden
Produkt:
TrustWeaver SigG Library v1.8
Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung TrustWeaver SigG Library v1.8, Stand 22. Okto-
ber 2007
Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:
   1. Sicherheitsvorgaben TrustWeaver SigG Library v1.8,
      Stand 22.10.2007, 18 Seiten
   2. Testdokumentation TrustWeaver SigG Library v1.8,
      Stand 22.10.2007, 23 Seiten
Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                              Bonn, 14. November 2007
256

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                     A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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22 2007                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                 Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                           4625




                                               HERSTELLERERKLÄRUNG


                                                       TrustWeaver AB
                                                         Wallingatan 12
                                                       111 60 Stockholm
                                                            Schweden


                                      erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG
                                        in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Satz 1 SigV,
                                                       dass sein Produkt


                                      TrustWeaver SigG Library v1.8

                            die nachstehend genannten Anforderungen des Signaturgesetzes1
                                            und der Signaturverordnung2 erfüllt.


                                                       Alfter: 22.10.2007


                                   __________________________________________
                                         gez. Rechtsanwalt Stefan Engel-Flechsig
                          In Vertretung für die TrustWeaver AB in der Bundesrepublik Deutschland
                                            Buschkauler Weg 27, 53347 Alfter,
                           zugelassen beim Landgericht Bonn und beim Oberlandesgericht Köln
                                              Registrierungsnummer: 043823




                   Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer MD1 umfasst 12 Seiten.




           1       Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften
                   (Signaturgesetz – SigG), zuletzt geändert durch Art. 3 (9) des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des
                   Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 (BGBl. Jahrgang 2005, Teil I, Nr. 42)
           2       Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV), zuletzt geändert durch Art. 2 des
                   Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigGÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. Jahrgang
                   2005, Teil I, Nr. 1)




Bonn, 14. November 2007
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                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                         |
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                                             TrustWeaver SigG Library v1.8




       1. Handelsbezeichnung
       Die Handelsbezeichnung lautet:
       Produktname:                  TrustWeaver SigG Library v1.8
       Auslieferung:                 TrustWeaver SigG Library v1.8 wird auf einer CD-ROM ausgeliefert
       Hersteller:                   TrustWeaver AB
       Handelsregistereintrag: Stockholm 556613-6262, Schweden


       2. Lieferumfang und Versionsinformationen
       Nachfolgend ist der Lieferumfang einschließlich der Versionsinformationen angegeben:

       Typ           Name                                                    Version Auslieferungsart


       Software TrustWeaver SigG Library: sigglib.dll                          1.8       CD-ROM

                     Hashwert (SHA1):

                     b69eb88b0b1c6c94b29634aceaf4614be8b4b1cb

       Manual        Technical Description: TrustWeaver SigG Library             -       Per Download von
                     v 1.8                                                               http://www.trustweaver.com/
                                                                                         docs/SigGLib.pdf
                     Hashwert:
                     99d67b77701c80bb6728eba6897b39b28f179810


                                   Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformation

       Das Produkt “TrustWeaver SigG Library v1.8” verwendet die folgenden SigG-konformen Pro-
       dukte, die nicht Teil der TrustWeaver SigG Library v1.8 sind:

       Produktklasse          Produktname/Hersteller          Beschreibung und Registriernummer des
                                                              Zertifikats

       SSEE3                  PKS-Card Version 3.01, SSEE konfiguriert zur Erzeugung von
                              Telesec/Deutsche       Massensignaturen; Registriernummer
                              Telekom                TUVIT.09339.TE.12.2000 (Nachtrag 2)

       SSEE                   D-TRUST-CARD_MS                 SSEE konfiguriert zur Erzeugung von
                              v1.0, D-Trust                   Massensignaturen; Registriernummer
                                                              TUVIT.09361.TE.10.2001 (Nachtrag vom
                                                              24.03.2004)

       Chipkartenleser        cyberJack PINpad                Chipkartenleser; Registriernummer
                              version 3.0 by Reiner-          TUVIT.93107.TU.11.2004
                              SCT




       3
                SSEE = Sichere Signaturerstellungseinheit




                                                                                                         Bonn, 14. November 2007
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22 2007                                         – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
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                                                                                                                                 4627

                                                TrustWeaver SigG Library v1.8


                                      Tabelle 2: Zusätzliche SigG-konforme Produkte

           Die SSEE in Tabelle 2 können wahlweise verwendet werden.4
           Die TrustWeaver SigG Library v1.8 verwendet weitere technische Komponenten, die nicht im
           Lieferumfang des Produkts enthalten sind:

           Produkttyp       Name                             Version Lieferung


           Software         Anwendung                           1.8      CD-ROM
                            Trust Server e-Invoice
                            Hersteller: TrustWeaver
                            AB

                            inkl.                                        http://www.trustweaver.com/docs/Admin.pdf

                            Trust Server
                            Administrator’s Guide

           Software         File Checksum Integrity                      Per Download von der Webseite von
                            Verifier (FCIV)                              Microsoft
                            Hersteller: Microsoft


                                           Tabelle 3: Weitere notwendige Produkte

           Die Anwendung“Trust Server e-Invoice” wird in der Regel auf derselben CD-ROM geliefert wie
           die TrustWeaver SigG Library v1.8. Sie kann als Anwendung genutzt werden, um die
           TrustWeaver SigG Library zur Signierung und Prüfung elektronischer Rechnungen zu verwen-
           den.
           Die Software FCIV wird zur Integritätsprüfung der gelieferten Software genutzt. Sie berechnet
           die Hashwerte der einzelnen Produktkomponenten und vergleicht sie mit den in Tabelle 1 an-
           gegebenen Werten.
           Zur vollständigen Erfüllung von §17 (2) Satz 1 SigG und §15 (2) Satz 1 Nr. 1c SigV sowie §17
           (2) Satz 3 SigG können Applikationen von Drittanbietern eingesetzte werden, s. „Weitere
           Informationen zur Anwendung“ im folgenden Kapitel. Ohne eine solche Applikation ist die
           Erfüllung der angegebenen Gesetzanforderungen – wie in Tabelle 4 und 5 vermerkt – nicht
           vollständig gegeben.

           3. Funktionsbeschreibung
           Im Sinne des SigG ist das Produkt “TrustWeaver SigG Library v1.8” Teil einer Signaturanwen-
           dungskomponente.
           Die TrustWeaver SigG Library v1.8 ist eine isolierte kryptografische Funktionsbibliothek, die zur
           Erzeugung und Prüfung SigG-konformer qualifizierter elektronischer Signaturen für elektroni-
           sche Rechnungen (“e-invoices”) genutzt wird. Für die Prüfung qualifizierter elektronischer Sig-
           naturen enthält das Produkt außerdem einen OCSP-Client.
           TrustWeaver SigG Library v1.8 ist für den Einsatz in Verbindung mit dem Produkt "Trust Server
           e-Invoice" gedacht (siehe Tabelle 3), auf das im Folgenden als „Anwendung“ verwiesen wird.5



           4
                   Zukünftig können weitere zulässige SSEE verwendet werden – vorausgesetzt, dass ausreichende
                   Integrationstests durchgeführt wurden und ein entsprechender Nachtrag zu dieser Herstellererklärung bei der
                   Bundesnetzagentur vorgelegt worden ist. Diese Informationen werden vom Hersteller auf der Webseite
                   www.trustweaver.com veröffentlicht.




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                                         TrustWeaver SigG Library v1.8


   Die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen geschieht im Zusammenhang mit min-
   destens einer SigG-konformen SSEE (siehe Tabelle 2). TrustWeaver SigG Library v1.8 ist aus
   Gründen der Skalierbarkeit zur parallelen Durchführung von Transaktionen mit mehreren SSEE
   entwickelt worden.
   Bei jeder verwendeten SSEE wird der PIN-Code nur über das PIN-Pad des Kartenlesers einge-
   geben und zu keinem Zeitpunkt außerhalb der SSEE gespeichert6. Durch die Eingabe der PIN
   wird die SSEE für die Erzeugung einer unbegrenzten Anzahl von Signaturen aktiviert.
   Die nach dem Signaturgesetz auch für den Fall von Massensignaturen erforderliche Begren-
   zungen der Signaturerzeugung (nach Anzahl der erzeugbaren Signaturen oder nach einem
   Zeitfenster), nach der eine erneute PIN-Eingabe erforderlich wird, werden durch die Anwendung
   vorgegeben, welche die TrustWeaver SigG Library v1.8 nutzt.
   Der Signaturprozess verläuft wie folgt:
         a.     Die Anwendung wählt den Hash-Algorithmus, der für die Signatur verwendet wer-
                den soll.
         b.     Die TrustWeaver SigG Library v1.8 erzeugt mittels des gewählten Algorithmus ei-
                nen Hashwert über die durch die Anwendung bereitgestellte elektronische Rech-
                nung.
         c.     Die ausgewählte SSEE signiert den Hashwert im PKCS #1-Format. Die möglichen
                RSA-Schlüssellängen werden durch die verwendete SSEE vorgegeben7.
         d.     Die TrustWeaver SigG Library v1.8 sendet die PKCS #1-Signatur an die Anwen-
                dung zurück.
   Die Signatur- und Zertifikatsprüfung geschieht auf der Basis des Kettenmodells und mittels des
   OCSP-Clients, der in die TrustWeaver SigG Library v1.8 integriert ist. Die Prüfung des Zertifi-
   kats umfasst den gesamten Zertifikatsbaum bis zur Wurzel-Zertifizierungsstelle.
   Der Prüfungsprozess verläuft wie folgt:
         a.     Die durch die Anwendung bereitgestellte (signierte) elektronische Rechnung wird
                gehasht8.
         b.     Die PKCS#1-Signatur wird mittels des öffentlichen Schlüssels im Signaturzertifikat
                entschlüsselt.
         c.     Der Hashwert aus Schritt a wird mit dem entschlüsselten Hashwert aus Schritt b
                verglichen. Bei Übereinstimmung der Werte ist die Signatur kryptografisch korrekt.
         d.     Das Signaturzertifikat wird wie folgt überprüft:
                Die CA-Signatur wird mithilfe des CA-Zertifikats kryptografisch überprüft.
                Das Ablaufdatum wird überprüft.
                Der Zertifikatsstatus (zum Zeitpunkt des Aufrufs) wird vom OCSP-Responder der
                CA abgerufen und geprüft.
         e.     Das CA-Zertifikat wird wie folgt überprüft:
                Die CA-Signatur wird mittels des Wurzelzertifikats kryptografisch überprüft.

   5
           Die TrustWeaver SigG Library v1.8 ist prinzipiell auch für die Integration mit anderen Anwendungen
           konzipiert, die elektronische Rechnungen mit qualifizierten elektronischen Signaturen verarbeiten. Um die
           Integration mit anderen Applikationen zu ermöglichen, verfügt die SigG Library über eine C#-Schnittstelle. Bei
           der Verwendung mit anderen Anwendungen gilt diese Herstellererklärung jedoch nicht.
   6
           Dies bedeutet, dass es keinen automatisierten Prozess gibt, der den PIN-Code nach Eingabe auf dem PC
           speichert, zum Zwecke der Signaturerzeugung bereitstellt und an die SSEE überträgt.
   7
           Ab dem 1. Januar 2008 ist ausschließlich die Nutzung deutscher SSEE mit einer Schlüssellänge von 2048 Bit
           vorgesehen.
   8
           Folgende Hash-Algorithmen werden unterstützt: SHA1 (160 Bit), SHA256, SHA384, SHA512, RIPEMD160.




                                                                                                           Bonn, 14. November 2007
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                         A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

    |
22 2007                                             – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                       Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                                         4629

                                                    TrustWeaver SigG Library v1.8


                           Das Ablaufdatum wird überprüft.
                           Soweit anwendbar9 wird der Zertifikatsstatus des CA-Zertifikats vom OSCP-
                           Responder der Bundesnetzagentur abgerufen und geprüft.
                 f.        Die TrustWeaver SigG Library v1.8 sendet die Prüfungsergebnisse (Signaturprü-
                           fung und Rückmeldungen des OCSP-Responders) an die Anwendung zurück.


          Weitere Informationen zur Anwendung:
          Die Anwendung "Trust Server e-Invoice" umfasst drei logische Komponenten, die die kryptografischen und weitere
          Funktionen der TrustWeaver SigG Library v1.8 verwenden:
                          „Signaturdienst“: Eine (nach SigG und SigV) zu signierende elektronische Rechnung wird dem Signatur-
                           dienst über das Web übermittelt (SSL-gesichert, Client-Authentisierung). Nach der Entgegennahme
                           übergibt der Signaturdienst die elektronische Rechnung an die TrustWeaver SigG Library v1.8 zur Er-
                                                                               10
                           zeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur . Zur Erzeugung der Signatur wählt der Signatur-
                           dienst anhand der Charakteristiken der Rechnung eine geeignete (z.B. kunden- bzw. länderspezifische)
                           SSEE aus. Durch den beschriebenen Ablauf ist eine eindeutige Korrespondenz zwischen zu signieren-
                           der Datei und der zu nutzenden SSEE gegeben (§17(2) Satz 1 SigG).
                          „Verifikationsdienst“: Eine signierte, (nach SigG und SigV) zu prüfende elektronische Rechnung wird
                                                                                                                       11
                           dem Verifikationsdienst über das Web übermittelt (SSL-verschlüsselt, Server-Authentisierung ). Der
                                                                                                         12
                           Verifikationsdienst akzeptiert elektronische Rechnungen in den in der Fußnote aufgeführten Forma-
                           ten. Er übermittelt jedoch ausschließlich die extrahierte PKCS #1-Signatur an die TrustWeaver SigG
                                                                                                13
                           Library v1.8, die ihrerseits die Verifikationsergebnisse zurückgibt . Die Verifikationsergebnisse
                           (Prüfprotokoll) werden zusammen mit der signierten elektronischen Rechnung unter der Kontrolle des
                           Archivprüfdienstes gelagert (siehe folgender Absatz).

                          „Archivprüfdienst“: In Verbindung mit der Installation des Trust Server gibt der Hersteller Richtlinien zur
                           Konfiguration eines Archivs für elektronische Rechnungen vor. Bei der Nutzung des Archivs hat der
                                                                                                       14
                           Nutzer die Möglichkeit, elektronische Rechnungen einzeln zu extrahieren und der erneuten Verifika-
                                                           15
                           tion durch den Archivprüfdienst zuzuführen. Die Signaturprüfung (mathematisch und mittels OCSP-
                           Anfragen) wird durch die TrustWeaver SigG Library v1.8 durchgeführt.
          Der Signaturdienst kann getrennt von den anderen Diensten (Verifikations- und Archivprüfdienst) installiert und ausge-
          führt werden. Zu diesem Zweck ist es möglich, Trust Server e-Invoice entweder auf zwei verschiedenen physikalischen
          Servern oder aber verschiedenen virtuellen Servern (z.B. mithilfe von VMware) auf demselben physikalischen Server zu
          installieren. Ein Server führt ausschließlich Signaturoperationen aus, während der andere Server Operationen zur Veri-
          fikation und Archivprüfung von Signaturen ausführt.
          Zusätzlich stellt die Applikation "Trust Server e-Invoice" einer geeigneten Anwendung eines Drittanbieters, die dem
          autorisierten Unterzeichner Rechnungen anzeigt und die Optionen „accept“/“deny“ zur Auswahl anbietet, ein Kontroll-
          Interface bereit. Bei Bedarf sendet das Interface die zu signierende Rechnung und erwartet die Antwort „accept“ (true)
          oder „deny“ (false); im Fall von accept wird die Rechnung durch TrustWeaver SigG Library v1.8 signiert, im Fall deny
          dagegen nicht.




          9
                      Dies ist nicht anwendbar, wenn die CA lediglich einen angezeigten Betrieb fährt und nicht akkreditiert ist. Im
                      angezeigten Fall endet der Zertifikatsbaum beim Wurzelzertifikat, das normalerweise durch den CA selbst
                      ausgestellt wurde.
          10
                      Derzeit werden die folgenden Signaturformate unterstützt: PKCS #7, CAdES-T/A, XML Signatur, XAdES-T/A,
                      S/MIME, PDF Signatur. Andere Signaturformate basierend auf PKCS #1 können in zukünftigen Versionen von
                      Trust Server aufgenommen werden.
          11
                      Je nach Einsatzgebiet erfordert ein Reverse-Proxy Client-Authentisierung auch für den Verifikationsdienst.
          12
                      Die folgenden Signaturformate können geprüft werden: PKCS #7, CAdES-T/A, XML Signatur, XAdES-T/A,
                      S/MIME, PDF Signatur. Andere Signaturformate basierend auf PKCS #1 können in zukünftigen Versionen von
                      Trust Server aufgenommen werden.
          13
                      Dies geschieht durch die Kontaktaufnahme mit OCSP-Respondern (1) der entsprechenden deutschen CA, die
                      das Signaturzertifikat zur Verfügung stellt, sowie gegebenenfalls (2) der Wurzel-Zertifizierungsstelle der
                      Bundesnetzagentur.
          14
                      Im Falle von archivierten elektronischen Rechnungen mit CAdES-A- oder XAdES-A-Signaturen (mit darin
                      enthaltenen Zertifikats- und Statusinformation) wird der Verifikationsprozess ohne Nutzung von Online-
                      Diensten durchgeführt.
          15
                      Der Dienst wird über das Web abgerufen (SSL-gesichert, Server-Authentisierung).




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                                           TrustWeaver SigG Library v1.8


       4. Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung
       Die folgende Tabelle beschreibt den Erfüllungsgrad der Anforderungen des Signaturgesetzes
       durch das Produkt „TrustWeaver SigG Library v1.8“, ggf. in Verbindung mit Produkten in
       Einsatzumgebung.
       In der 3. und 4. Spalte bezeichnet „P“ das Produkt „TrustWeaver SigG Library v1.8“ und „A“ die
       Anwendung "Trust Server e-Invoice".


       §        Anforderung                                Erfüllung          Erläuterung
       §17      Für die Darstellung zu signierender
       (2)      Daten sind Signaturanwendungs-
                komponenten erforderlich, die
       Satz 1

                die Erzeugung einer qualifizierten         teilweise16        (1) Eine Prozedur zur
                elektronischen Signatur vorher             durch A            Einbeziehung des Nutzers steht
                eindeutig anzeigen und                                        zur Verfügung.
                feststellen lassen, auf welche             ablaufbedingt (2) A übergibt die zu signierenden
                Daten sich die Signatur bezieht.           gegeben       Daten Datei für Datei an P, die
                                                                         ihrerseits die ausgewählte SSEE
                                                                         ansteuert; somit ist ein eindeutiger
                                                                         Bezug zwischen Signiervorgang
                                                                         und betreffender Datei durch den
                                                                         Ablauf gegeben, d. h. es ist
                                                                         feststellbar, auf welche Daten sich
                                                                         die Signatur bezieht.




       16
                vgl. Ende des Abschnitts „Weitere Informationen zur Anwendung“. Die Anwendung A bietet ein
                entsprechendes Interface für eine Anwendung eines Drittanbieters an. Für den Kontext von
                Massensignaturen ist die Einbeziehung des Nutzers für jede einzelne Signatur jedoch nicht üblich.




                                                                                                    Bonn, 14. November 2007
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                                                                                                                                 4631

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          §17    Für die Überprüfung signierter
          (2)    Daten sind
                 Signaturanwendungskomponenten
          Satz 2
                 erforderlich, die feststellen lassen,
                   1. auf welche Daten sich die                  durch P in          1. A übergibt die zu überprüfenden
                      Signatur bezieht,                          Verbindung          Daten Datei für Datei an P, aus
                                                                 mit A.              dem Ablauf ist somit eindeutig
                                                                                     feststellbar, auf welche Daten sich
                                                                                     die Signatur bezieht.

                   2. ob die signierten Daten                    durch P             2. s. Beschreibung des Prüf-
                      unverändert sind,                                              Ablaufs in Kapitel 3 (Punkte a-f)
                   3. welchem Signaturschlüssel-                 durch P             3. s. Beschreibung des Prüf-
                      Inhaber die Signatur                                           Ablaufs in Kapitel 3 (Punkte a-f)
                      zuzuordnen ist,
                   4. welche Inhalte das qualifizierte           teilweise17         4. s. Beschreibung des Prüf-
                      Zertifikat, auf dem die Signatur           durch P in          Ablaufs in Kapitel 3 (Punkte a-f).
                      beruht, und zugehörige                     Verbindung          Die Zertifikatsinhalte werden im
                      qualifizierte Attribut-Zertifikate         mit A               Prüfprotokoll (s. Nr. 5) wiederge-
                      aufweisen und                                                  geben. Es werden von P keine
                                                                                     Attributzertifikate verwendet /
                                                                                     ausgewertet.
                   5. zu welchem Ergebnis die                    durch P in          5. Die von P an A übergebenen
                      Nachprüfung von Zertifikaten               Verbindung          Verifikationsergebnisse werden
                      nach § 5 Abs. 1 Satz 3 geführt             mit A               dem Anwender von A in einem
                      hat.                                                           Prüfprotokoll zur Verfügung
                                                                                     gestellt.
          §17    Signaturanwendungskomponenten                   teilweise18         Eine Anzeige des Inhalts einer
          (2)    müssen nach Bedarf auch den                     durch A             Datei vor / nach der
                 Inhalt der zu signierenden oder                                     Signaturerzeugung ist bei Bedarf
          Satz 3
                 signierten Daten hinreichend                                        möglich.
                 erkennen lassen.

                                          Tabelle 4: Erfüllung des Signaturgesetzes



          Die folgende Tabelle beschreibt den Erfüllungsgrad der Anforderungen der Signaturverordnung
          durch das Produkt „TrustWeaver SigG Library v1.8“, ggf. in Verbindung mit Produkten in
          Einsatzumgebung.




          17
                   Die Einschränkung „teilweise“ bezieht sich darauf, dass keine Attributzertifikate verwendet / ausgewertet
                   werden.
          18
                   Für den Fall „signierten Daten“: s. Beschreibung der Archivprüfdienstes im Abschnitt „Weitere Informationen
                   zur Anwendung“. Für den Fall „zu signierende Daten“ vgl. Fußnote 16.




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

                A             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

4632                                  – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                         Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                           22 2007|
                                      TrustWeaver SigG Library v1.8




       §      Anforderung                              Erfüllung                      Erläuterung
       §15 (2) Signaturanwendungskomponenten
               nach § 17 Abs. 2 des
       Satz 1
               Signaturgesetzes müssen
               gewährleisten, dass
              1. bei der Erzeugung einer
                 qualifizierten elektronischen
                 Signatur
                 a) die Identifikationsdaten nicht     durch die in der               1a) PIN-Eingabe erfolgt
                    preisgegeben und diese nur         Einsatzumgebung                durch den Karteninhaber
                    auf der jeweiligen sicheren        verwendeten                    ausschließlich an der sep.
                    Signaturerstellungseinheit         Chipkartenleser                Tastatur des sicher-
                    gespeichert werden,                                               heitsbest. Kartenlesers
                 b) eine Signatur nur durch die        durch die SSEE in              1b) Durch zutreffende
                    berechtigt signierende             Verbindung mit A               Auswahl der Karte durch
                    Person erfolgt,                                                   A i.V. mit der PIN-Eingabe
                 c) die Erzeugung einer                teilweise durch A              1c) Bei Bedarf kann der
                    Signatur vorher eindeutig                                         Karteninhaber sich in den
                    angezeigt wird und                                                Workflow einklinken und
                                                                                      eine Anzeige erhalten; im
                                                                                      Normalbetrieb bei
                                                                                      Massensignaturen ist dies
                                                                                      nicht sinnvoll.
              2. bei der Prüfung einer
                 qualifizierten elektronischen
                 Signatur
                 a) die Korrektheit der Signatur       durch P                        2a) Die Verifikation wird
                    zuverlässig geprüft                                               von P durchgeführt.
                    und zutreffend angezeigt           durch A in                     Die von P an A
                    wird und                           Verbindung mit P               übergebenen Verifika-
                                                                                      tionsergebnisse werden
                                                                                      dem Anwender von A in
                                                                                      einem Prüfprotokoll zur
                                                                                      Verfügung gestellt.
                 b) eindeutig erkennbar wird, ob durch P                              2b) Erforderliche Daten
                    die nachgeprüften                                                 werden von P erstellt (und
                    qualifizierten Zertifikate im                                     sind im Prüfprotokoll
                    jeweiligen Zertifikat-                                            enthalten).
                    Verzeichnis zum angegebe-
                    nen Zeitpunkt vorhanden
                    und nicht gesperrt waren.
       §15 (4) Sicherheitstechnische                   durch Maßnahmen in Vergleich von Hashwerten
               Veränderungen an technischen            der Einsatzumgebung der SW-Komponenten mit
               Komponenten nach den Absätzen                               Referenzwerten.
               1 bis 3 müssen für den Nutzer
               erkennbar werden.


                               Tabelle 5: Erfüllung der Signaturverordnung




                                                                                                      Bonn, 14. November 2007
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                     A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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22 2007                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                 Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                               4633

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          5. Maßnahmen in der Einsatzumgebung


          5.1 Technische Einsatzumgebung
          TrustWeaver SigG Library v1.8 benötigt die folgende Hard- und Software:
                         ein IBM-kompatibler Computer mit mindestens 256 MB RAM und mindestens 200
                          MB freiem Festplattenspeicherplatz
                         Betriebssystem Microsoft Windows Server 2003 SP1 oder höher
                         Microsoft .NET Framework Release 2.0
                         Software "Trust Server e-invoice" (Anwendung, siehe Tabelle 3)
                         mindestens ein Kartenlesegerät (siehe Tabelle 2)
                         mindestens eine SSEE (siehe Tabelle 2)
                         Microsoft File Checksum Integrity Verifier (FCIV) (siehe Tabelle 3)
                         Anwendung Trust Server e-Invoice (siehe Tabelle 3).
          Das Produkt „TrustWeaver SigG Library v1.8“ ist ausschließlich mit der oben beschriebenen
          Hard- und Software zu nutzen.
          Die TrustWeaver SigG Library v1.8 und dazugehörige Anwendung sollten in einer geschützten
          technischen Einsatzumgebung betrieben werden. Die erforderlichen Rahmenbedingungen so-
          wie die Einrichtung der technischen Komponenten (Auslieferungskontrolle, Konfiguration und
          Installation) sind in „Technische Dokumentation: TrustWeaver SigG Library v1.8“ (siehe Tabelle
          1) und in „Trust Server Administrator’s Guide“ (siehe Tabelle 3) beschrieben. Diese Richtlinien
          berühren folgende Themen:
                         Sicherung des Betriebssystems
                         Netzwerk- und Firewallkonfiguration
                         Konfiguration des Betriebssystems und Definition des Patch-Levels
                         Betrieb in einer virusfreien Umgebung (je nach der Systemumgebung des Kunden
                          besteht die Notwendigkeit des Einsatzes von Antiviren-Software)
                         Sicherheitsscans und Backup-Prozeduren (hauptsächlich zur Sicherung des Ge-
                          schäftsbetriebs),
                         Konfiguration der Anwendung Trust Server e-Invoice, insbesondere das Problem
                          der Begrenzung der Anzahl von Signaturen (durch die Anwendung) betreffend.
          Diese Richtlinien müssen befolgt werden.


          5.2 Lieferung und Installation
          Das Produkt „TrustWeaver SigG Library v1.8“ wird auf einer CD-ROM an den Kunden ausge-
          liefert. Als Standardprozedur wird die CD-ROM einem Vertreter des Kunden durch den Herstel-
          ler überreicht. Eine Lieferung der CD-ROM per Post oder Kurierdienst ist als Alternative mög-
          lich. Diese Lieferungsprozedur darf nicht geändert werden.
          Vor der Installation
                         muss die Integrität der gelieferten Software geprüft werden, indem der File Check-
                          sum Integrity Verifier von Microsoft genutzt und ein Vergleich der berechneten
                          Hashwerte mit den in Tabelle 1 vorgegebenen Werten vorgenommen wird,
                         müssen sämtliche physikalischen und administrativen Sicherheitsmaßnahmen so-
                          wie die Konfigurationen der Hardware-/Software-Ausstattung aus Abschnitt 5.1,
                          des Netzwerks und der Firewall auf die Erfüllung der Anforderungen und Richtli-




Bonn, 14. November 2007
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