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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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dem Markt für die überregionale IP-Zuführung profitieren hiervon in gleicher Weise
wie Deutsche Telekom. Anders verhält es sich mit den Größenvorteilen, die Deut-
sche Telekom auf Backbone-Ebene besitzt und die sie preislich gegen die Wettbe-
werber ausnutzen kann.
(3) Als dritten Gesichtspunkt führt der Entwurf als Beleg niedriger Marktzutrittsschran-
ken an, dass Plattformen für die überregionale Zuführung „zunächst nur regional
ausgestaltet werden“ können (Seite 65); deshalb sollen Infrastrukturkosten zunächst
deutlich niedriger ausfallen. Dies stellt der Feststellung im Entwurf entgegen, dass
es sich gerade um einen bundesweiten Markt mit Nachfragern nach nationaler Zu-
führung handelt. Die Wettbewerbsbelebung durch nur regional ausgebaute Plattfor-
men ist erheblich geringer als die einer nationalen Plattform.
(4) Marktzutrittsschranken, die durch Wechselkosten, die Reputation der Deutschen Te-
lekom und Verbundvorteile entstehen, sind nach dem Entwurf für den Markt der ü-
berregionalen IP-Zuführung in gleicher Weise wie für den Markt der regionalen IP-
Zuführung zu bewerten (Seite 65). Dies spricht – entgegen dem Ergebnis im Ent-
wurf – für, nicht gegen die Feststellung beträchtlicher Marktmacht der Deutschen
Telekom auch auf diesem Markt.
(5) Als fünfter Gesichtspunkt wird im Entwurf festgestellt, Preissetzungsspielräume der
Deutschen Telekom auf dem Markt für die überregionale IP-Zuführung seien schwer
einzuschätzen. Ein solcher Preissetzungsspielraum sei jedenfalls dadurch be-
schränkt, dass die regionale Zuführung entsprechend dem regulierten ZISP-
Nutzungsentgelt bepreist werden müsse. Allerdings gelinge es Deutsche Telekom
aufgrund „ihrer enormen Größenvorteile“ besser, Preisspreizungen aufgrund von
Dichtevorteilen vorzunehmen.
Diese Erwägungen belegen letztlich ebenfalls die beträchtliche Marktmacht der
Deutschen Telekom. Wie bereits dargestellt, führt die regulatorische Vorgabe des
ZISP-Nutzungsentgelts („Peak-load-Komponente“) im Rahmen von „ISP Gate“ –
soweit sie überhaupt bereits berückziehungsfähig wäre – nicht zu einem Ausgleich
von Wettbewerbsvorteilen der Deutschen Telekom. Diese Wettbewerbsvorteile er-
geben sich gerade aus dem größeren Volumen auf der Backbone-Ebene. Für diese
Ebene stellt aber auch der Entwurf enorme Größenvorteile der Deutschen Telekom
fest.
c) Tatsächlicher und potentieller Wettbewerb
Für die Analyse des tatsächlichen und potentiellen Wettbewerbs verweist der Entwurf
einerseits auf die Existenz mehrerer Anbieter, andererseits wird nur ein bundesweit täti-
ger Wettbewerber festgestellt. Diese Überlegungen erscheinen zumindest fragwürdig.
Gerade das Bestehen nur eines einzigen bundesweiten Anbieters spricht eher für als
gegen die fortbestehende beträchtliche Marktmacht der Deutschen Telekom.
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Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch bundesweite Anbieter einer überregionalen IP-
Zuführung auf die Vorleistung der Deutschen Telekom für die regionale Zuführung (T-
DSL ZISP Basic) angewiesen bleiben. Dies schwächt – ungeachtet der Größenvorteile
der Deutschen Telekom auf der Backbone-Ebene – die Marktstellung auch bundeswei-
ter Wettbewerber zusätzlich. Anhaltspunkte für eine etwaige gemeinsame ausgeübte be-
trächtliche Marktmacht bestehen nicht. Einer gemeinsamen Marktmacht steht insbeson-
dere das Angewiesensein sämtlicher Wettbewerber von der Vorleistung der Deutschen
Telekom auf regionaler Ebene entgegen.
d) Sonstige Kriterien beträchtlicher Marktmacht
Alle diese Gesichtspunkte sprechen für die beträchtliche Marktmacht der Deutschen Te-
le-kom auch auf dem Markt für die überregionale IP-Zuführung. Dies belegen auch die
sonsti-gen Gesichtspunkte, die der Entwurf für die beiden Märkte heranzieht.
Die überragende Finanzstärke der Deutschen Telekom (Seite 58) gilt für die Märkte der
re-gionalen und überregionalen Zuführungen in gleicher Weise. Dies gilt auch für die
fortbe-stehende gute Reputation der Deutschen Telekom als etablierter Betreiber (Seite
63).
Eine starke Nachfragermacht jedenfalls eines Nachfragers – wie sie der Entwurf auf Sei-
te 70 feststellt – erscheint zweifelhaft. Veränderte Marktbedingungen könnten insoweit
die Feststellungen im Entwurf Stand 30.08.2006 überholt haben. Angesichts der Grö-
ßenvortei-le der Deutschen Telekom spricht zudem viel dafür, dass größere ISP als
Nachfrager die beträchtliche Marktmacht der Deutschen Telekom noch verstärken, in-
dem sie die Wettbe-werber der Deutschen Telekom mit den von Deutsche Telekom an-
gebotenen Konditionen konfrontieren. Die Wettbewerber sind auf diese Weise im Wett-
bewerb mit Deutsche Tele-kom gezwungen, ein Preisniveau zu unterbieten, das durch
bei Deutsche Telekom geprägt sind.
Insgesamt ergibt sich daher, dass die Marktdefinition und Marktanalyse der BNetzA auf
dem Markt der überregionalen IP-Zuführung im Entwurf Stand 30.08.2006 einer kriti-
schen Überprüfung nicht standhält. Die im Entwurf festgestellten Marktgegebenheiten
sprechen vielmehr für eine beträchtliche Marktmacht der Deutschen Telekom auch auf
diesem Markt.
Sollten Rückfragen zu dieser Stellungnahme bestehen, bitten wir um schriftlichen oder tele-
fonischen Hinweis.
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VATM Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten
e.V.
Stellungnahme des VATM zum Marktanalyseentwurf der BNetzA im Bereich Breit-
bandzuführung
Der VATM nimmt zum Entwurf der BNetzA für eine Marktdefinition und Marktanalyse der
Märkte für Breitbandzuführung wie folgt Stellung:
I. Nichtbetrachtung eines ATM-Breitbandzuführungsmarktes
Die BNetzA kommt in ihrem Marktanalyseentwurf zu dem Ergebnis, den Markt für ATM-
Breitbandzuführung nicht bezüglich etwaiger Marktmängel zu untersuchen. Hierzu wird aus-
geführt, dass ATM-Breitbandzuführungsprodukte derzeit kaum am Markt angeboten würden
und ein reiner ATM-Zuführungsmarkt in Deutschland somit praktisch kaum bestehe und sich
mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht etablieren werde (vgl. S. 34 des Entwurfs). Diese
Annahme der BNetzA verkennt jedoch, dass die schwach ausgeprägte Nachfrage nach
ATM-Zuführungsdiensten nicht das Ergebnis der Nachfragepräferenzen der Wettbewerber
als vielmehr das Ergebnis der Angebotspolitik der DTAG ist. Ein fehlendes Vorleistungspro-
dukt muss nicht zwingend dazu führen, dass die BNetzA keine Marktanalyse durchführt. So
wurde beispielsweise auch bei IP-Bitstrom die Marktmacht der DTAG festgestellt, ohne dass
ein entsprechendes Produkt am Markt platziert war.
II. Berücksichtigung von „OC“ in Distant-IP-Zuführungsmarkt
Der VATM spricht sich dafür aus, das DTAG-Breitbandzuführungsprodukt OC dem Markt für
die Distant-IP-Zuführung zuzuordnen. Die BNetzA lässt das Produkt OC in ihrem Marktdefini-
tionsentwurf unberücksichtigt, obwohl es insofern indirekt von der Entgeltregulierung für
ZISP umfasst ist, da das Peakload-Entgelt bei ZISP in gleicher Höhe auch in OC enthalten
sein muss. Eine entsprechende Berücksichtigung ist daher zwingend geboten.
Produkte wie OC bündeln die Distant-Zuführung mit der Internet-Konnektivität für andere
Internetnetze und bilden daher keinen eigenen Produktmarkt. OC und vergleichbare Leistun-
gen sollten daher dem Markt für die Distant-Zuführung zugeordnet werden, soweit die Pro-
dukte entsprechend den Angeboten wie ISP-Gate die Zuführung über das Konzentratornetz
und über das IP-Kernnetz mitumfassen.
Für diese Einbeziehung von OC in den Distant-Zuführungsmarkt sprechen sowohl die Nach-
frager- als auch die Anbietersicht. Anbieter der Distant-Zuführung können ihr Produktportfolio
ohne erhebliche Investitionen um das Angebot von Internet-Konnektivität ergänzen. Auf der
anderen Seite ist zu erwarten, dass die Nachfrager gebündelter Dienste wie OC bei einer
Preiserhöhung für dieses Produktbündel einen Zuführungspunkt auf ein IP-Netz einrichten
und auf dieser Grundlage Distant-Zuführungen nachfragen. Beide Gesichtspunkte belegen
die Einbeziehung von Produkten wie OC in den Markt für Distant-Zuführung, soweit diese
eine ISP-Gate entsprechende Leistung enthalten.
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Zudem ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die BNetzA auf das Produkt
OC im Rahmen ihrer Produktabgrenzung für den Bitstrom-Zugang Bezug genommen hat.
III. Marktdefinition und Marktanalyse für Distant-Zuführungsmarkt
Der Markt für Distant-Zuführung muss aus Sicht des VATM als regulierungsbedürftig ange-
sehen werden. Die DTAG verfügt auf diesem Markt nach den Kriterien für eine Marktanalyse
auch über beträchtliche Marktmacht. Nach den Feststellungen der BNetzA liegt der Marktan-
teil der DTAG weiterhin über 50%. Dieser Anhaltspunkt für eine beträchtliche Marktmacht
wird nicht durch eine gegenüber dem Markt für Parent-Zuführung höhere Anzahl der Wett-
bewerber ausgeglichen. Für das bundesweite Angebot einer Distant-Zuführung sind erhebli-
che Investitionen erforderlich. Schon der Umstand, dass nach den Feststellungen der BNet-
zA bisher nur ein Wettbewerber die Distant-Zuführung bundesweit anbietet, belegt fortbeste-
hende Marktzutrittsschranken.
Für die Marktanalyse sind nicht nur die Umsätze der DTAG mit dem Produkt ISP-Gate he-
ranzuziehen. Aufgrund der Zuordnung von OC zu dem Markt für Distant-Zuführung sind auch
die internen Umsätze für die Dienste der T-Online und andere Nachfrager von OC einzube-
ziehen. Auch die EU-Kommission betont in ihrer Stellungnahme vom 29.09.2006 zum deut-
schen Großkundenmarkt für Mietleitungen (DE/2006/0481), dass bei fehlender Berücksichti-
gung von Innenumsätzen die Marktmacht des etablierten Betreibers unterschätzt wird. Bei
der Einbeziehung der Nutzung des IP-Kernnetzes der DTAG im Rahmen von OC dürfte sich
ein deutlich höherer Marktanteil als die im Marktanalyseentwurf vorgesehenen 50% ergeben.
Das höhere Volumen auf eigenem Netz verschafft der DTAG zudem deutliche Preisset-
zungsspielräume. Die BNetzA verweist in ihrem Marktanalyseentwurf selbst auf „enorme
Größenvorteile“ der DTAG (vgl. S. 65 des Entwurfs). Die seit längerem relativ stabile Anbie-
terstruktur auf dem Markt für die Distant-Zuführung zeigt ebenfalls fortbestehende Marktzu-
trittsschranken.
IV. Konsistenzgebot
Aufgrund von Marktmachtübertragungspotenzialen besteht die Gefahr, dass die DTAG ihre
Bedingungen und Preise für die Vorleistungsprodukte ISP-Gate und OC so gestaltet, dass
eine Ex-ante-Regulierung des derzeitigen Vorproduktes ZISP für diejenigen Nachfrager, die
die Wertschöpfung der Zuführungsstrecke ISP-Gate/OC minus ZISP aufgrund eigener Inves-
titionen in ein IP-Netz erbringen wollen, völlig leer läuft. Mit Blick auf die aufzuerlegenden
Regulierungsmaßnahmen spricht sich der VATM deshalb bereits an dieser Stelle für eine
konsistente Entgeltregulierung aus, um die getätigten Infrastrukturinvestitionen der ZISP-
Nachfrager nicht zu entwerten bzw. zu gefährden. Diese Gefahr ist besonders bei Preis-
Kosten-Scheren der Produkte Gate und OC im Verhältnis zu ZISP gegeben, so dass hier
konkrete Regulierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen sind.
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Anhang 4: Begriffserläuterungen
ADSL Asymmetric Digital Subscriber Line (Asymmetric DSL).Variante
der DSL-Technologie zur Realisierung breitbandiger digitaler
Anschlüsse über das herkömmliche Kupferkabel-Anschlussnetz,
die gleichzeitig sowohl die bidirektionale Übertragung von Daten
mit beiden Verkehrsrichtungen (Downstream und Upstream)
läßt auch die Übertragung von Sprache im schmalbandigen
Bereich zu. Downstream und Upstream sind durch unterschied-
liche Bandbreiten gekennzeichnet.
ATM Asynchronous Transfer Mode. International standardisierte Ü-
bertragungs- und Vermittlungstechnologie. Sie basiert auf der
speichervermittelten, verbindungsorientierten Übertragung der
Nutzdaten in Form adressierter Zellen mit einer festen Länge.
Im ATM existieren standardisierte Quality of Service Klassen.
ATM-Backbone Das ATM-Backbone ist der übermittelnde Teil eines Verbin-
dungsnetzes, der als Netz höherer Netzebene lokale und regio-
nale Netze miteinander verbindet und bei dem als Übertra-
gungstechnologie der Asynchronous Transfer Mode (ATM) ein-
gesetzt wird, welcher Reservierungen von Kapazitäten mit fes-
ten Zuordnungen ermöglicht und die Einhaltung bestimmter
Quality of Service-Vorgaben garantieren kann.
Authentifizierung Nachweis der Zugangsberechtigung durch die Abfrage von Be-
nutzerkennung und Passwort bei Verbindungen zu Servern mit
Zugangsbeschränkungen
BB-RAR Broadband Remote Access Router. Der BB-RAR bildet den
Netzübergang vom ATM-Konzentratornetz zum IP-Backbone.
Er übernimmt u.a., im Sinne einer Gateway-Funktionalität, die
„Dekodierung“ der über das ATM-Konzentratornetz zugeführten
Verkehre und deren Weiterleitung auf Basis des IP-Protokolls in
das IP-Backbone.
Best effort Übertragungsqualitäten wie z.B. Paketumlaufzeit, Paketverlust-
wahrscheinlichkeiten und Laufzeitvariationen werden nicht ga-
rantiert. Daher ist das Best-Effort-Prinzip für die Übertragung
von zeitkritischen Daten wie für VoIP oder Videokonferenzen
nicht geeignet
BRAS Broadband Remote Access Server. Gleiche Funktionalität wie
BB-RAR.
Breitband POP Broadband Point of Presence. Einwahlpunkt in breitbandige
Netze i.d.R. IP-Netze (wie beispielsweise das Internet). Am
POP findet die Verkehrsübergabe zwischen den jeweiligen
Konzentratornetzen und dem IP-Netz statt.
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CBR Constant Bitrate. CBR eine eigenständige ATM-Serviceklasse
mit Datendiensten, bei denen die Daten mit einer konstanten
Bitrate übertragen werden. CBR-Dienste sind darüber hinaus
durch feste (garantierte) Zellverzögerungen und Zellverzöge-
rungsschwankungen bzw. -jitter charakterisiert. Zur Anwendung
kommen CBR-Dienste in erster Linie für die Übertragung von
Sprach- und Videoströmen im Echtzeitbetrieb.
dediziert physisch oder durch Kanalbildung mittels übertragungstechni-
scher Maßnahmen wie etwa Multiplexing nur einem Teilnehmer
fest zugeordnet
DiffServ Differentiated Services. Konzept zur Realisierung von Quality of
Service (QoS) in IP-Netzen Dabei erfolgt keine Reservierung
von Kapazität für einzelne Verkehrsbeziehungen ("Verbindun-
gen"). Stattdessen werden die Daten nur am Eingang des Diff-
Serv-Netzes bearbeitet und die QoS-Klassen durch entspre-
chende Markierung im Header der Datenpakete festgelegt. Da-
mit können die einzelnen Datenströme eines Verkehrsbündels
auseinandergehalten und differenziert weiterverarbeitet werden.
Download Datentransfer vom Netz zum Kunden
Downstream Dt. Vorwärtsrichtung/- kanal. Verkehrsrichtung bzw. Datenkanal
vom Netz zum Kunden.
DSL Digital Subscriber Line. Auch mit xDSL bezeichnete technische
Konzepte für breitbandige digitale Datenübertragungen über
das herkömmliche Kupferkabel-Anschlussnetz.
DSLAM Digital Subscriber Line Access Multiplexer. In der xDSL-Techno-
logie eine am netzseitigen Ende der Teilnehmeranschluss-
leitung eingesetzte Netzkomponenete zur (De-) Konzentration
mehrerer xDSL-Übertragungsstrecken.
Entbündelt 1. aus technischer Sicht: ohne vorgeschaltete Übertragungs-
(bzw. Vermittlungstechnik)
2. aus kommerzieller Sicht: ohne Koppelung mit weiteren Leis-
tungen bzw. Produkten
FTTH Fiber to the Home. Glasfaseranschlusstechnik, bei der die Glas-
faser von der Teilnehmervermittlungsstelle bis direkt ins Haus
bzw. die Wohnung des Teilnehmers reicht.
HFC Mit "Hybrid Fiber Coax" bezeichnete Technologie breitbandiger
Kommunikationsnetze, die Teilnehmeranschlüsse über Glasfa-
ser- und Kupfer-Koaxialsegmente realisiert.
HVt Hauptverteiler. Netzseitige Abschlusseinrichtung des Teilneh-
meranschlussnetzes.
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Internet bezeichnet das nicht gemeinsam verwaltete öffentliche Netz,
das aus einer Vielzahl zusammengeschalteter Rechner und/
oder Teilnetze besteht, welche Protokolle aus der Familie der
Internet Protokolle (IP) benutzen.
Internetkonnektivität Unter Internetkonnektivität wird die Anbindung eines Rechners
oder eines Netzes des Teilnehmers an das öffentliche Netz, das
Internet, verstanden. Prinzipiell kann mit jedem anderen an das
Internet angeschalteten Rechner über definierte Protokolle kom-
muniziert werden. Voraussetzung zur Erlangung des Zuganges
zum Internet ist für einen Endkunden ein geeigneter Anschluss
an einen Internet Service Provider, der die Konnektivität durch
Zuweisung einer oder mehrerer öffentlich aus dem Internet er-
reichbarer IP-Adressen sicherstellt.
IntServ Integrated Services. Konzept zur Realisierung von Ende-zu-
Ende-QoS-Anforderungen (Quality of Service) in IP-basierten
Netzen. Dazu werden Ressourcen zur Behandlung von Paketen
explizit reserviert, wobei bei jedem Paket (oder jedem Paket-
fluss) überprüft wird, ob die vorhandenen Ressourcen ausrei-
chend sind und das Paket sofort bearbeitet werden kann, oder
ob die Ressourcen nicht ausreichen und das Paket deshalb
blockiert wird. Dabei wird zunächst ein Pfad über die Router im
Netz aufgebaut und anschließend eine entsprechende Kapazität
reserviert.
IP Internet Protocol. Ein bedeutendes Protokoll der IP-Proto-
kollfamilie der Vermittlungsschicht (entsprechend Schicht 3 des
OSI-Referenzmodells), das für die Datenübertragung im Internet
entwickelt wurde. Die Aufgabe des Internet-Protokolls besteht
darin, Datenpakete von einem Sender in einem Netz bzw. über
mehrere Netze hinweg zu einem Empfänger zu transportieren.
Die Übertragung ist paketorientiert, verbindungslos und nicht
garantiert.
IP-Backbone Das IP-Backbone ist der übermittelnde Teil eines Verbindungs-
netzes, der als Netz höherer Netzebene lokale und regionale
Netze miteinander verbindet und in dem die Signalübertragung
auf Basis von Protokollen aus der Familie der Internet Protokol-
le erfolgt.
IP-Telefonie Übermittlung (Transport) von Sprache, Fax und vergleichbarer
Dienste (Applikationen) die teilweise oder vollständig über pa-
ketvermittelnde Netze erfolgt und auf Internet Protokollen ba-
siert.
ISIS Integriertes System auf optischer Basis zur Bereitstellung der
Netzinfrastruktur im Teilnehmeranschlussnetz. Eine Form hybri-
der Teilnehmeranschlusssysteme (HYTAS), die Glasfaser- und
Kupferleitungen in einer Teilnehmeranschlussleitung vereinen.
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ISP Gate Überregionales Breitband-Zuführungsprodukt der Deutschen
Telekom AG, bei dem hochbitratiger Verkehr, der von T-DSL-
Kunden oder Resale-DSL-Kunden generiert wird, anderen Netz-
betreibern zugeführt wird. Der Verkehr wird vom DSLAM aus im
Konzentratornetz über sog. Trafficselectoren zusammen gefasst
und zu einem (bestimmten) der bundesweit 73 Breitband-Points
of Presence (BB-PoP) geführt. Von dort wird der hochbitratige
Verkehr über das IP-Backbone der Deutschen Telekom AG an
den angeschalteten Zugängen der Zuführungsnachfrager zent-
ral übergeben.
Kernnetz = Backbone
Kupferdoppelader Die Kupfer-Doppelader (CuDa) ist das Übertragungsmedium im
Anschlussbereich für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Es
handelt sich um ein verdrilltes Leitungspaar.
Managed IP-Backbone bezeichnet im Gegensatz zu dem Internet Netze, in denen der
Netzbetreiber Einfluss auf die Übertragungs-, Vermittlungs- und
Verkehrsgüte ausübt.
MPLS Multiprotocol Label Switching. MPLS erlaubt die Realisierung
von Quality of Service in IP-Netzen, indem für bestimmte Diens-
te dedizierte Pfade (sogenannte Label Switched Paths) definiert
und eingestellt werden. Den Datenpaketen wird bei Eintritt ins
MPLS-Netz über eine entspreche Markierung im Header (Label)
der jeweilige Weg vorgegeben. Das Routing der Pakete erfolgt
nicht, wie üblich, anhand der IP-Adresse sondern nur anhand
des Labels.
Multiplexen Zusammenfassung mehrerer Eingangssignale für die gleichzei-
tige Übertragung über eine Leitung
Regionale Breitband- Zuführung von breitbandigem Datenverkehr bis zur ersten Ver-
Zuführung mittlungseinrichtung (Parent pop/switch)
Router sind „Vermittlungseinheiten“ in IP basierten Netzen, d.h. sie
arbeiten auf der Vermittlungsschicht (Schicht 3) des OSI-Re-
ferenzmodells.
SDSL Symmetric Digital Subscriber Line (Symmetric DSL). Techni-
sche Kategorie der breitbandigen digitalen Anschlusstechnolo-
gie DSL mit gleichen Bandbreiten in den beiden Verkehrsrich-
tungen.
Splitter Der DSL-Splitter ist eine passive Netzkomponente zur Trennung
der Frequenzbereiche von Breitband- (DSL) und Schmalband-
signal (Sprache/ISDN).
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TAE Teilnehmeranschlusseinheit. Kundenseitiger Abschlusspunkt
des Teilnehmeranschlussnetzes, d.h. Anschlusspunkt in den
Räumlichkeiten des Endkunden, an den das Endgerät ange-
schlossen wird.
TAL Teilnehmeranschlussleitung. Die Verbindung, mit der der teil-
nehmerseitige Netzabschlusspunkt (TAE) mit dem Hauptvertei-
ler oder einer gleichwertigen Einrichtung in öffentlichen Telefon-
netzen verbunden wird. Bei dieser Verbindung handelt es sich
um eine (physisch oder durch übertragungstechnische Maß-
nahmen wie etwa Multiplexing) nur einem Teilnehmer fest zu-
geordnete Leitung.
Teilnehmeranschluss Als Teilnehmeranschluss wird das Gesamtsystem von Teilneh-
meranschlussleitung und Netzzugangseinrichtung verstanden,
das einem Teilnehmer individuell zur Verfügung steht, um Ver-
bindungen herzustellen und zu betreiben.
T-DSL-ZISP Regionales Breitband-Zuführungsprodukt der Deutschen Tele-
kom AG, bei dem hochbitratiger Verkehr, der von T-DSL-
Kunden oder Resale-DSL-Kunden generiert wird anderen Netz-
betreibern zugeführt wird. Der Verkehr wird vom DSLAM4 aus
über im Konzentratornetz über sog. Trafficselectoren zusam-
men gefasst und zu einem (bestimmten) der bundesweit 73
Breitband-Points of Presence (BB-PoP) geführt.
UBR Unspecified Bit Rate. Es handelt es sich um eine vom ATM-
Forum definierte Serviceklasse, die keine bestimmte Bandbrei-
te, keine festen Zellverzögerungen und Zellverzögerungs-
schwankungen bzw. -jitter garantiert. Garantiert wird außerdem
nicht die erfolgreiche Zustellung von Datenpaketen.
Upload Datentransfer vom Kunden ins Netz
Upstream Dt. Rückwärtsrichtung/- kanal. Verkehrsrichtung bzw. Datenka-
nal vom Kunden zum Netz.
Überregionale Breitband- Zuführung von breitbandigem Datenverkehr, die über die erste
Zuführung Vermittlungseinrichtung hinaus hier auch das IP-Kernnetz ein-
schließt (Übergabe am Distant PoP)
4 Digital Subscriber Line Access Multiplexer
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VBR Variable Bitrate. Diese vom ATM-Forum spezifizierte Verkehrs-
kategorie bezeichnet Anwendungen, Schnittstellen oder Über-
tragungen mit diskontinuierlichem Datenaufkommen bzw. vari-
abler Übertragungsgeschwindigkeit (Bitrate). Bei der Klassifika-
tion der ATM-Dienste bildet VBR, differenziert in rt-VBR (Real-
time-VBR) und nrt-VBR (Non-Realtime-VBR) eine eigenständi-
ge Dienstklasse. RT-VBR-Dienste unterstützen Anwendungen
mit strenger Echtzeitanforderung und garantieren feste Zellver-
zögerungen und Zellverzögerungsschwankungen bzw. -jitter
(Cell Delay Variation, CDV), wobei die Datenquelle Zellen mit
variabler Geschwindigkeit (variabler Bitrate) in festgelegten
Grenzen senden kann. Dienste dieser Klasse kommen in erster
Linie für Sprach- und Videoübertragung in Betracht. NRT-VBR-
Dienste garantieren hingegen keine festen Zellverzögerungen
und Zellverzögerungsschwankungen; auch hier kann die Daten-
quelle Zellen mit variabler Geschwindigkeit (variabler Bitrate)
senden. Diese Dienste lassen sich beispielsweise für multime-
diale E-Mails nutzen.
VoIP Voice over Internet Protocol. Synonym zu IP-Telefonie
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