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                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                         Marktdefinition und Marktanalyse Breitband-Zuführung
                                                  Stand 27.06.2007


       band-Zuführung sind für ihn immer ein Datum. Qualitätsdifferenzierung bei einem Breitband-
       Zuführungspodukt wird sich deshalb immer auf die Übertragungsleistung beziehen.

       Qualitätsdifferenzierung bei der Übertragungsleistung wird durch die Möglichkeit der Festle-
       gung von Qualitätsparametern realisiert. Die physikalische Ausgestaltung der Infrastruktur
       und Priorisierungsvorschriften sind entscheidend für die Einhaltung bestimmter Qualitätspa-
       rameter31, die Qualtitäts-Serviceklassen begründen können. Wird die Übertragungsleistung
       über ein Netz geführt, das auf der ATM-Technologie aufsetzt – dies ist zum gegenwärtigen
       Zeitpunkt im Konzentrationsnetz des etablierten Betreibers der Fall – so können Service-
       Klassen eindeutig festgelegt werden. Für die ATM Technologie existieren Industrie-
       Standards32, welche Service-Klassen33 definieren. Gemäß der Standardisierung des ATM-
       Forums werden bis zu fünf verschiedene Serviceklassen unterschieden.

       Im Unterschied zu diesen Serviceklassen innerhalb der ATM-Technologie, gibt es im IP bis-
       her keine einheitlichen Industriestandards für die Implementierung von Service-Klassen.
       Vielmehr besteht ein Nebeneinander von verschiedenen Standards (insbesondere die Proto-
       kolle IntServ, DiffServ, MPLS)34, die sich in der Realisierung der Dienstequalität (QoS) un-
       terscheiden. IntServ und DiffServ stellen zur Realisierung von QoS Regeln auf, nach denen
       Pakete von Routern bevorzugt bearbeitet werden, wobei IntServ komplexer ist als DiffServ.
       Demgegenüber stellt MPLS auf eine Wegebestimmung von Datenpaketen ab. Eine einheitli-
       che abgestimmte Handhabung dieser Protokolle in den einzelnen IP-Netzen ist bisher nicht
       sichergestellt, was die Einhaltung von Qualitätsstandards über IP-Netzgrenzen (insbesonde-
       re bei Zusammenschaltung von IP-Netzen) hinaus erschwert. IP-Serviceklassen sind defi-
       nierbar über jeweilige Obergrenzen für Delay, Jitter und Packet Loss35.

       Wegen der unterschiedlichen Qualitätsstandards, die die beiden Übertragungstechnologien
       ATM-Technologie und IP-Protokoll bieten, ist es erforderlich, die Breitband-Zuführungspro-
       dukte nach der Übergabetechnologie zu klassifizieren: Basiert diese auf der IP-Technologie,
       so wird im Folgenden von einem IP-Breitband-Zuführungsprodukt gesprochen. Erfolgt die
       Übergabe ATM-basiert, so handelt es sich um ein ATM-Breitband-Zuführungsprodukt. Beide
       Produkte können den Verkehr sowohl asymmetrisch oder symmetrisch (d.h. mit gleicher
       Bandbreite für up- und downstream-Verkehr) übertragen.

       Aufgrund der divergierenden Eigenschaften im Hinblick auf die Erfüllung von Qualitätsstan-
       dards bedienen ATM-Breitband-Zuführungsprodukte und IP-Breitband-Zuführungsprodukte
       sehr unterschiedliche Nachfragen: IP-Breitband-Zuführungsprodukte werden derzeit in erster
       Linie von Unternehmen nachgefragt, die als Service Provider oder Carrier insbesondere den
       ADSL-Massenmarkt mit Internetzuführungsleistungen bedienen wollen. Für die Zuführung in


       31   Vgl. Anhang 6.
       32   Sowohl ITU als auch das ATM-Forum haben ATM-Qualitäts-Standardisierungen vorgenommen
       33   Zur Erläuterung der Qualitätsstandards z.B. UBR, VBR,CBR s. Anhang 6.
       34   Zur Erläuterung von IntServ etc. siehe Begriffserläuterungen (Anhang 4).
       35   Vgl. Anhang 6.


                                               Geschwärzte Fassung

                                                                                                             Seite 33



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                              Marktdefinition und Marktanalyse Breitband-Zuführung
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          das öffentliche Internet sind standardisierte Serviceklassen von untergeordneter Bedeutung.
          Breitband-Zuführungsnachfrager hingegen, die auf dem Endkundenmarkt hochwertigere
          Dienste adressieren wollen (wie z.B. VoIP), die auf der Übertragungsebene definierte Quali-
          täten erfordern, sind entweder an einem IP-Zuführungsprodukt mit garantierten Qualitäten
          oder aber an einem ATM-Breitband-Zuführungsprodukt interessiert36. Letzteres bietet stan-
          dardisierte Qualitäten. In praktischer Hinsicht ist allerdings zu berücksichtigen, dass derzeit
          kaum ATM-Breitband-Zuführungsprodukte angeboten werden.

          Mit zunehmender Nachfrage nach Massenmarktanwendungen (z.B. VoIP), die bestimmte
          Qualitätsstandards voraussetzen, wird die Nachfrage nach QoS IP-Breitband-Zuführungs-
          Produkten zunehmen.

          Verkehrsübergabe

          Je nach Übergabetechnologie (ATM oder IP) wird im Folgenden von IP-Breitband-Zuführung
          (IP-Zuführung) oder von ATM-Breitband-Zuführung (ATM-Zuführung) des Verkehrs gespro-
          chen, der von asymmetrischen oder symmetrischen Anschlüssen herrühren kann. Die Über-
          gabe des Verkehrs kann an verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette, d.h. auch un-
          terschiedlich konzentriert übergeben werden. Die Breitband-Zuführung beider Übergabe-
          technologien kann nach dem konzentrierenden Netz regional übergeben werden oder unter
          Einbeziehung des Kernnetzes des Breitband-Zuführungsanbieters konzentriert an einem
          Punkt übergeben werden.

          In Abbildung I-1 werden auf der Basis der Netztopologie des größten Netzbetreibers in
          Deutschland, der Deutschen Telekom AG, (etablierter Betreiber) die möglichen Alternativen
          der Verkehrsübergabe von Breitband-Zuführungsprodukten dargestellt.

          In Abbildung I-1 sind mögliche Übergabeschnittstellen am parent switch bzw. PoP oder am
          distant switch bzw. PoP denkbar.

          Übergabe am parent switch oder PoP
                Bei dieser Übergabemöglichkeit umfasst die Zuführungsleistung die Konzentration
                des vom Endkunden zugeführten Verkehrs im DSLAM und die Transportleistung über
                das Konzentratornetz bis zum Gateway des IP-Kernnetzes (BRAS) oder bis zum ers-
                ten Switch am Eingang des ATM-Kernnetzes.

          Übergabe am distant switch oder PoP
                Hier ist der Ort der Übergabe auf der obersten Netzebene, im Kernnetz angesiedelt.
                Entsprechend umfasst die Zuführungsleistung sowohl die Konzentration des vom
                Endkunden zugeführten Verkehrs im DSLAM und die Transportleistung über das
                Konzentratornetz als auch die Transportleistung im Kernnetz (IP oder ATM).



           36 Vgl. Anhang 2, Tabelle III-4


                                                   Geschwärzte Fassung

                                                                                                                   Seite 34



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       Abbildung I-1: Verkehrsübergabe bei Breitband-Zuführungsprodukten




       Im Rahmen der zukünftigen Weiterentwicklung vorhandener Festnetzarchitekturen (Next
       Generation Networks) sind völlig andere als die hier geschilderten Übergabeschnittstellen
       denkbar. Die Überlegungen zu den Next Generation Networks sind allerdings noch in einem
       so frühen Stadium, dass sie für den Zeithorizont dieser Marktanalyse (zwei Jahre) noch kei-
       ne Rolle spielen.

       Für alle Arten von Breitband-Zuführungsprodukten (ATM oder IP-Übergabe) gilt, dass eine
       ggfls. erforderliche Qualitätsdifferenzierung zwischen Netzabschlusspunkt und Übergabe-
       knoten realisiert werden müsste. Mögliche Qualitätsdifferenzierungen im Netz des Nachfra-
       gers nach Breitband-Zuführung, d.h. rechts vom Übergabepunkt, sind nur dann garantiert
       anzubieten, wenn auf den unteren Netz-Ebenen sicher Qualitätsstandards eingehalten wer-
       den.

       IP-Breitband-Zuführung und ATM-Breitband-Zuführung ein gemeinsamer Markt?

       Auf der Basis der oben aufgeführten Beschreibung des Marktes für Breitband-Zuführung ist
       zu klären, inwiefern die beiden Breitband-Zuführungsarten „IP-Breitband-Zuführung“ und
       „ATM-Breitband-Zuführung“ einem gemeinsamen Breitband-Zuführungsmarkt zuzuordnen
       sind. Auf der Grundlage der in Anhang 1 dargestellten Kriterien ist daher zunächst die Aus-
       tauschbarkeit aus Nachfragersicht zu prüfen.

                                             Geschwärzte Fassung

                                                                                                           Seite 35



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         Die Breitband-Zuführungsprodukte37 unterscheiden sich durch die Übergabetechnologie, die
         wiederum die Technologie des weiterführenden Netzes bestimmt. D.h. ein Nachfrager von
         Breitband-Zuführung, der über ein ATM-Backbone verfügt, zu dem er sich den Datenverkehr
         zuführen lassen möchte, wird ATM-Zuführung nachfragen. Der Inhaber eines IP-Backbone
         ist an IP-Zuführung interessiert. Ein ATM-Breitband-Zuführungsprodukt bezieht sich auf eine
         niedrigere Schicht des OSI-Referenz-Modells (Layer 2)38, entsprechend ist für die Übernah-
         me des ATM-Zuführung eine andere Infrastruktur notwendig (z.B. ein ATM Switch anstelle
         eines BRAS (Broadband Remote-Access-Server)) als wenn IP-Zuführung übernommen wird.

         Ein IP-Zuführungsnachfrager zielt außerdem auf andere Kunden als jener, der ATM-Zu-
         führung nachfragt. Ein IP-Zuführungsnachfrager adressiert in der Regel Endkunden, die Zu-
         führungsleistungen benötigen, für die standardisierte Übertragungsqualitäten weniger be-
         deutsam sind, oder aber er beabsichtigt seinerseits, als Vorleistungsanbieter auf der Basis
         des nachgefragten IP-Zuführungsproduktes ein eigenes Zuführungsprodukt anzubieten.

         Vor diesem Hintergrund ist es auszuschließen, dass ein Nachfrager von IP-Zuführung auf ein
         ATM-Zuführungsprodukt ausweicht, sollte ein hypothetischer Monopolist39 den Preis des IP-
         Zuführungsproduktes um einen kleinen aber signifikanten Betrag erhöhen, z.B. um 10%. Ein
         Wechsel von einer IP-Zuführung auf eine ATM-Zuführung ist im Hinblick auf die Kunden des
         Zuführungsnachfragers nicht zielführend. Will sich ein Nachfrager von Zuführung Verkehr
         von Massenmarkt-Anschlüssen (z.B. ADSL-Anschlüsse) zuführen lassen, so wird dieser Ver-
         kehr auf IP-Basis übergeben. ATM-Zuführung führt Verkehr von hochwertigen Anschlüssen
         zu und wird damit ganz andere Kunden erreichen, als jene, die der Nachfrager von IP-
         Zuführung zur Zielgruppe seiner Breitbanddienste hat.

         Außerdem müsste er bei der Umstellung auf ein ATM-Zuführungsprodukt seine Übernahme-
         schnittstellen technisch so umrüsten, dass er die Datenverkehre, die mit der ATM Technolo-
         gie übertragen werden, auch weiterverarbeiten kann. Zudem wird das Kernnetz (Backbone)
         des bisherigen Nachfragers von IP-Zuführung IP-basiert sein, so dass er bei einem Wechsel
         zu ATM-Zuführung zusätzlich in Router (BRAS) investieren muss, um die Umwandlung der
         ATM Zellen in IP Formate zu ermöglichen. Auch können die IP- oder ATM-Übergabe-
         Schnittstellen (Breitband-PoPs) regional und von der Häufigkeit verschieden sein, so dass
         der Zuführungsnachfrager im Zweifel auch noch seine Netztopologie der veränderten Lage
         und Zahl der Breitband-PoPs anpassen müsste. Die Umrüstung der Schnittstellen und die
         Veränderung der Netztopologie ist mit erheblichem investiven Aufwand verbunden. Eine


          37 Im Folgenden werden Breitband-Zuführung und Breitband-Zuführungsprodukte als Synonym verwendet.
          38 Vgl. Anhang 7: OSI Schichten Modell. Zu Einzelheiten des Modells vgl. Gerd Siegmund: Technik der Netze,
             4. neubebarteitete Auflage, Hüthig Verlag 1999, S. 277 ff.
          39 Zur Erläuterung des hypothetischen Monopolistentests vgl. Anhang 1, Marktabgrenzungskriterien. Der
             Hypothetische Monopolistentest hilft mit folgendem Gedankenexperiment bei der Bestimmung der Markt-
             grenzen: Es wird geprüft, ob ein hypothetischer Monopolist fürchten muss, dass bei einer kleinen signifikan-
             ten Preiserhöhung so viele Kunden zu einem anderen Produkt abwandern, dass der negative Mengeneffekt
             die Preiserhöhung überkompensiert. Tritt dieser Mengeneffekt ein, ist das Produkt, zu dem die Kunden
             wechseln, in den Markt einzubeziehen.

                                                  Geschwärzte Fassung

                                                                                                                   Seite 36



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       kleine signifikante Preissteigerung (10%) des IP-Zuführungsprodukts würde vor dem Hinter-
       grund der hier geschilderten nötigen technischen Umrüstungen ökonomisch keinen Anreiz
       zum Produktwechsel bilden.

       Ein Nachfrager von ATM-Zuführung adressiert hingegen entweder Kunden, die Anschluss-
       und Zuführungsleistungen mit standardisierten Qualitäten benötigen oder aber beabsichtigt
       seinerseits, als Vorleistungsanbieter auf der Basis des nachgefragten ATM-Zuführungspro-
       duktes ein eigenes Zuführungsprodukt anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist es auszu-
       schließen, dass ein Nachfrager von ATM-Zuführung auf IP-Zuführung ausweicht, sollte eine
       hypothetischer Monopolist40 den Preis des ATM- Zuführungsproduktes um einen kleinen
       aber signifikanten Betrag erhöhen, z.B. um 10%. Mit einem IP-Zuführungsprodukt könnte der
       Nachfrager die Anforderungen seiner Kunden auf dem Endkundenmarkt und auf dem Vor-
       leistungsmarkt hinsichtlich standardisierter Qualitäten nicht mehr erfüllen. Die mit dem
       Wechsel auf ein IP-Zuführungsprodukt verbundene Technologieumstellung ist bei der ange-
       nommenen Preiserhöhung nicht wirtschaftlich. Wie oben geschildert, müsste er in eine ande-
       re Schnittstellentechnologie investieren. Das Backbone müsste ebenfalls von der ATM-
       Technologie auf IP-basierte Übertragung umgestellt werden. Da mit einem IP-Zuführungs-
       produkt andere Qualitätsstandards verbunden sind, müsste er außerdem andere Breitband-
       dienste (für die z.B. standardisierte Qualitäten unbedeutsam sind ) anbieten und somit einen
       neuen Kundenkreis erschießen, verbunden mit neuen Marketingkonzepten. Eine Substi-
       tuierbarkeit eines ATM-Zuführungsprodukt durch ein IP-Zuführungsprodukt ist wirtschaftlich,
       technisch und im Hinblick auf die Marketingstrategie nicht darstellbar.

       Eine Austauschbarkeit der beiden Breitband-Zuführungsprodukte aus Nachfragersicht ist
       daher auszuschließen.

       Des weiteren gilt es zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Angebotsumstel-
       lungsflexibilität gibt. Insbesondere ist der Frage nachzugehen, ob innerhalb eines angemes-
       senen Zeitraums41 auf dem einen oder anderen Breitband-Zuführungsmarkt bisher nicht
       tätige Unternehmen infolge einer relativen Preiserhöhung des Breitband-Zuführungsprodukts
       in den Markt eintreten wollen.

       Ein Anbieter von IP-Zuführung benötigt neben einem Anschlussnetz ein ATM- oder IP-
       basiertes Konzentratornetz und je nach Übergabepunkt auch ein IP-Backbone.

       Wollte ein Anbieter von IP-Zuführung bei einer 10 prozentigen Preiserhöhung auf das Ange-
       bot von ATM-Zuführung wechseln, so ist der Wechsel auf IP-Zuführung dann aus ökonomi-


       40 Vgl. Anhang 1, Marktabgrenzungskriterien, Erläuterung Hypothetischer Monopolistentest.
       41 In Anbetracht der Tatsache, dass einerseits die Innovationszyklen in IP Netzen immer kürzer werden aber
          andererseits Netzinfrastrukturinvestitionen nicht ohne weiteres kurzfristig zu realisieren sind, sollte als kür-
          zest möglicher Zeitraum 1Jahr angenommen werden. Vgl. Jörg Ebersbächer; Konvergenz der Kommunika-
          tionsnetze: Wird das Internet alles übernehmen?, ITG (Informationstechnische Gesellschaft im VDE) – Posi-
          tionspapier 2004, S. 7, Kai-Uwe-Ricke, Rede anlässlich der Jahrespresskonferenz der DTAG am 10.03.
          2004, S. 13.

                                                 Geschwärzte Fassung

                                                                                                               Seite 37



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                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –              4797

                              Marktdefinition und Marktanalyse Breitband-Zuführung
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          schen Gründen am unwahrscheinlichsten, wenn er die Leistung unter Einschluss des IP-
          Backbones anbietet und auch das Konzentratornetz IP-basiert ist. Dann müsste er in die im
          Vergleich zur IP-Technologie sehr viel teurere ATM-Infrastruktur (Konzentratornetz, Backbo-
          ne, Schnittstellen etc.) investieren. Eine kleine, wenn auch signifikante Preiserhöhung eines
          ATM-Zuführungsproduktes scheint kein Anreiz für eine solche Investitionsentscheidung zu
          sein. Ist die Übergabe am Ausgang des Konzentratornetzes vorgesehen und basiert das
          Konzentratornetz auf der ATM-Technologie, so ist die ATM-Infrastruktur Teil des Produkts.
          Hier erfolgt der Wechsel von einem Produktangebot (IP-Zuführungsprodukt) zu einem ande-
          ren Angebot (ATM-Zuführung) technologisch durch einen Wandel an der Übergabe-
          Schnittstelle (von Layer 3 auf Layer 2 des OSI Schichtenmodells). In der Regel wird eine
          Preissteigerung des ATM-Zuführungsprodukts durch eine Kostensteigerung der ATM-
          Infrastruktur ausgelöst sein. In diesem Falle wird sich der Preis des IP-Zuführungsproduktes
          ebenfalls erhöhen. Die parallele Preissteigerung eines ATM-Zuführungprodukts stellt inso-
          fern keinen Wechselanreiz dar.

          Wollte umgekehrt ein Anbieter von ATM-Zuführung IP-Zuführung anbieten, müsste er seine
          BreitbandPoP mit BB-RAR (Breitband Remote Access Router) ausstatten, um den ATM-
          Datenverkehr in IP-Datenverkehr umzuwandeln. Da diese Breitband-PoPs dann auch auf der
          Ebene der IP-Technologie miteinander verknüpft sein müssen, setzt dies den Aufbau einer
          IP-Plattform voraus.

          Bei einer solchen Konstruktion des IP-Zuführungsprodukts, ist die ATM-Infrastruktur Teil des
          Produkts. Hier erfolgt der Wechsel von einem Produktangebot (ATM-Zuführungsprodukt) zu
          einem anderen Angebot (IP-Zuführung) technologisch durch einen Wandel an der Übergabe-
          Schnittstelle (von Layer 2 auf Layer 3 des OSI Schichtenmodells). In der Regel wird eine
          Preissteigerung des IP-Zuführungsprodukts durch eine Kostensteigerung der ATM-In-
          frastruktur ausgelöst sein. In diesem Falle hat sich der Preis des ATM-Zuführungsproduktes
          ebenfalls erhöht. Die parallele Preissteigerung eines IP-Zuführungsprodukts stellt insofern
          keinen Wechselanreiz dar.

          Nimmt man den eher unwahrscheinlichen Fall an, dass der Preis des IP-Zuführungsprodukts
          losgelöst von den ATM-Infrastrukturkosten steigt, so ist ein Einstieg in den IP-Zuführungs-
          markt für diesen Anbieter dann wahrscheinlich, wenn die Investitionskosten in IP-Infra-
          struktur und Marketingkosten für die Erschließung des neuen Kundenkreises so niedrig sind,
          dass sie mit dem durch die Preissteigerung (10%) finanzierten Erlösanstieg finanzierbar sind.
          Dies dürfte eher unwahrscheinlich sein.

          Wollte ein ATM-Zuführungsanbieter ein IP-Zuführungsprodukt dadurch erzeugen, dass er
          bereits im Konzentrationsnetz und im Backbonebereich auf IP-Technologie umstellt42, so
          dürfte eine kleine aber signifikante Preiserhöhung nicht ausreichen, um eine solche Infra-



           42 in diesem Falle impliziert der Produktwechsel einen Wandel der gesamten Infrastruktur.


                                                   Geschwärzte Fassung

                                                                                                                   Seite 38



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       strukturinvestition refinanzierbar und damit einen Wechsel auf ein IP-Zuführungsprodukt öko-
       nomisch darstellbar werden zu lassen. Eine Angebotsumstellungsflexibilität ist in diesem
       Falle ebenfalls ökonomisch nicht darstellbar.

       Ergebnis:

       Weder die Austauschbarkeit aus Nachfragersicht ist zwischen einem IP-Zuführungsprodukt
       und ATM-Zuführungsprodukt gegeben, noch ist eine Angebotsumstellungsflexibilität wahr-
       scheinlich. Aus diesem Grunde werden ATM-Zuführung und IP-Zuführung zwei getrennten
       Märkten zugeordnet.

       Diese Vorgehensweise (zwei getrennte Märkte für ATM bzw. IP-Zuführung) begründet sich
       auch aus der speziellen Netzstruktur des etablierten Betreibers. Im Gegensatz zur Situation
       in den meisten anderen EU-Ländern, wo sich an ein großes ATM Backbone ein „managed
       IP-Backbone“ anschließt, existiert in Deutschland neben einem großen etablierten IP-
       Backbone, über das der Massenverkehr abgewickelt wird, parallel ein kleineres ATM-
       Backbone, über dass der Verkehr für hochwertigere Dienste des etablierten Betreibers ge-
       führt wird.

       Aussagen zur Homogenität der Wettbewerbsbedingungen auf den beiden Breitband-
       Zuführungsmärkten sind im Hinblick auf die Tatsache, dass derzeit nur ein Teilmarkt, jener
       für IP-Zuführung, existiert, nicht möglich. Es ist aber wahrscheinlich, dass sich die Wettbe-
       werbsbedingungen aufgrund unterschiedlicher Angebots- und Nachfragemerkmale in beiden
       Teilmärkten unterscheiden werden. Diese Annahme gründet sich auf die Tatsache, dass das
       Angebot auf beiden Teilmärkten sich technologisch unterscheidet und auf unterschiedliche
       Nachfrager trifft, die ihrerseits auf den Anschluss-Endkundenmärkten sehr unterschiedliche
       Nachfrager adressieren werden. Dies kann sich in differenzierten Produkten, Preisen und
       Rabattierungsregeln niederschlagen.

       Bedeutung und weitere Behandlung des ATM-Zuführungsmarktes

       Im Hinblick darauf, dass ATM-Breitband-Zuführungsprodukte derzeit kaum am Markt ange-
       boten werden und ein reiner ATM-Zuführungsmarkt in Deutschland somit praktisch nicht e-
       xistiert, und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht etablieren wird, bezieht sich diese
       Marktanalyse im weiteren Verlauf einzig auf IP-Zuführungen.

       Die Bundesnetzagentur hält diese Vorgehensweise auch im Hinblick auf den prospektiven
       Ansatz der Marktanalyse für gerechtfertigt, da nicht auszuschließen ist, dass das Vorleis-
       tungsprodukt Breitband-Zuführung, das in der Form nur in Deutschland angeboten wird, vor
       allem auch Ergebnis der Trennung von Anschluss und Dienst ist. Bei ATM basierten An-
       schlussprodukten existiert in Deutschland eine solche Trennung von Anschluss und Dienst
       nicht. Alle diese Anschlussprodukte enthalten auch gleichzeitig die breitbandige Zuführung.
       Von daher ist es nahe liegend, dass für solche Endkundenprodukte Bitstromprodukte, die
       den Endkundenzugang mit umfassen, das geeignetere Vorleistungsprodukt sein werden. Es

                                             Geschwärzte Fassung

                                                                                                           Seite 39



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          erscheint deshalb geboten, zunächst die Wirkung einer Bitstromverfügung abzuwarten, um
          beurteilen zu können, ob neben einem möglichen ATM-Bitstrom-Zugangsprodukt auch Be-
          darf für ein ATM-Zuführungsprodukt besteht. Die bisher von den Markteilnehmern vorgetra-
          genen Argumente für den Bedarf nach einem ATM-Zuführungsprodukt sind zu unspezifiziert,
          als dass daraus konkrete Nachfrage ableitbar wäre.

          Einige der Kommentatoren halten es für falsch, von einer Definition der ATM-
          Zuführungsmärkte abzusehen, da hier genau wie bei Bitstrom-Zugang der Markt nur deshalb
          nicht existiere, weil die DTAG sich einem entsprechenden Angebot verweigere. Die Bundes-
          netzagentur hält die Situation nicht mit jener auf den Bitstrom-Zugangsmärkten vergleichbar.
          Dort gibt es auf der Endkundenseite Produktbündel, für deren Realisierung durch Wettbe-
          werber Bitstrom-Zugangsprodukte erforderlich sind. Es gibt aber keine reinen ATM-basierte
          Endkundenprodukte, die zwingend auf einem ATM-Zuführungsprodukt aufsetzen müssen.
          ATM-basierte Endkundenprodukte werden immer im Bündel aus Anschluss und Dienst an-
          geboten. ATM-Bitstrom-Zugangsprodukte sind hier das geeignete Vorleistungsprodukt. An-
          ders als im Bereich der IP-Zuführung, wo es Geschäftsmodelle gibt, die auf reine Zufüh-
          rungsleistungen abstellen, ist derzeit – wie oben dargelegt - ein konkretes Erfordernis für die
          Abgrenzung eines eigenen ATM-Zuführungsmarktes nicht erkennbar.



          I.1.1.1   IP-Zuführung und Resale ein Markt?

          Resaleprodukte, die sich technisch nicht von dem Dienstezugangs-Produkt unterscheiden
          können, das der etablierte Betreiber seinen eigenen Endkunden verkauft, sind nicht als Sub-
          stitut zu einem IP-Zuführungsprodukt zu verstehen. Gemäß § 21 Abs 2 Nr 3 bzw. § 30 Abs 5
          TKG ist Resale der Zugang zu bestimmten von einem Betreiber eines öffentlichen Telekom-
          munikationsdienstes zu Großhandelsbedingungen angebotenen Dienstes, wie sie Endnut-
          zern angeboten werden, um Dritten den Weitervertrieb im eigenen Namen und auf eigene
          Rechnung zu ermöglichen.
          Dies ist bei einem Zugangsprodukt der Fall, bei dem der etablierte Betreiber dem Zugangs-
          nachfrager eine Kombination aus Zuführungsleistung ohne Möglichkeit der Differenzierung
          vom Endkunden bis zur öffentlichen Internetplattform und Internet-Konnektivität43 anbie-
          tet.44. Der Nachfrager eines solchen Produktes benötigt keine eigene Infrastruktur. Im Ge-
          gensatz zur IP-Zuführung fragt er hier auch eine definierte Dienste-Zuführung (Internetzu-
          gang) nach. Er kann auf der TK-Infrastrukturebene keine zusätzliche Wertschöpfung erbrin-
          gen. Wertschöpfung ist ihm bedingt auf der Diensteebene (z.B. durch Gestaltung bestimmter
          Produktbündelungen) und uneingeschränkt auf der Marketingebene (Preisgestaltung, Ver-
          trieb, Fakturierung) möglich. Ein solches Produkt, das keinerlei Differenzierung - weder auf



           43 Hierbei stellt der Anbieter von Internet-Konnektivität registrierte (d.h. weltweit bekannte) IP-Adressen aus
              seinem Kontingent zur Verfügung.
           44 Der etablierte Betreiber bietet auf dieser Basis das Produkt Online Connect an.


                                                   Geschwärzte Fassung

                                                                                                                   Seite 40



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       der Technik-, noch auf der Diensteebene (sieht man von der Möglichkeit der Produktbünde-
       lung ab) - erlaubt, ist als Resale im Sinne des § 21 Abs 2 Nr. 3 TKG aufzufassen. Eine reine
       Vermarktung eines Zugangsdienstes (ohne dass der Anbieter dieses Produktes auf dem
       Endkundenmarkt technische Änderungen vornehmen kann) erfüllt nicht die Anforderungen,
       die ein Nachfrager von Zuführungsleistungen mit diesem Produkt verbindet: Solche Anforde-
       rungen sind vor allem in der Maximierung der eigenen Wertschöpfung unter Verwendung
       eigener Infrastrukturleistungen (IP-Plattform) und Ressourcen (Authentifizierung45 , Abrech-
       nung etc.) zu sehen, um so sein Endkundenprodukt durch Applizierung eigener Dienste-
       merkmale zu veredeln.

       Ein Nachfrager einer IP-Zuführungsleistung wird ein Resale-Dienste-Zugangsprodukt nicht
       nachfragen, weil er Infrastrukturleistung bzw. Dienstleistung mit einkaufen muss, für die er
       bereits eigene Ressourcen vorhält. Der Wechsel von einem IP-Zuführungsprodukt auf ein
       Resale-Dienste-Zugangsprodukt ist für ihn nicht wirtschaftlich, weil er eigene Investitionen
       nicht refinanzieren kann. Eine Nachfragesubstitution von einem IP-Zuführungsprodukt zu
       einem Resale-Dienste-Zugangsprodukt ist zu verneinen. Umgekehrt wird ein Nachfrager von
       Resale-Dienste-Zugangsprodukten schwerlich zu einem IP-Zuführungsprodukt wechseln
       können, da er in entsprechende Infrastruktur (z.B. IP-Plattformen, IP-Adressen etc.) investie-
       ren müsste. Würde ein hypothetischer Monopolist den Preis für das Resale Produkt um 10%
       erhöhen, so ist diese Preissteigerung nicht ausreichend, um für den Resalenachfrager den
       Wechsel zu einem Zuführungsprodukt ökonomisch sinnvoll erscheinen zu lassen. Um den
       gleichen Zugang zur Diensteplattform zu erreichen, müsste er umfangreichen investiven Auf-
       wand erbringen. Eine Nachfragesubstitution von einem Resale-Dienste-Zugangsprodukt zu
       einem IP-Zuführungsprodukt ist nicht wirtschaftlich und von daher ebenfalls zu verneinen.

       So ist konkret auch die Substituierbarkeit der Dienstezugangsleistung Online Connect mit IP-
       Zuführungsleistungen, insbesondere mit überregionalen Zuführungsleistungen zu verneinen.

       Bei OC handelt es sich um keine eigentliche Zuführungsleistung, bei der der Zuführungs-
       nachfrager wie bei der überregionalen Breitband-Zuführung (z.B. GATE) an einem Überga-
       bepunkt Verkehr übernimmt, sondern dies ist eine Leistung der DTAG, bei der diese die Da-
       tenverkehre ihres Vorleistungsnachfragers wie ihre eigenen Verkehre (d.h. ohne umfassende
       Konzentration) im IP Backbone führt, um sie am nächstgelegenen Peeringpunkt ins World
       Wide Web zu übergeben. OC ist als Vorleistung nur für Internetzugangsleistungen ausge-
       legt. Die in der Marktanalyse definierte überregionale Breitband-Zuführungsleistung (z.B.:
       GATE) kann auch für andere Breitbanddienste (reine VoIP-Dienste, Video Dienste etc.) ver-
       wendet werden. Von daher unterscheidet sich OC technisch von überregionaler Zuführung,
       wie sie hier definiert ist.




       45 Authentifizierung: Nachweis der Zugangsberechtigung durch die Abfrage von Benutzerkennung und Pass-
          wort bei Verbindungen zu Servern mit Zugangsbeschränkungen (Bundesamt für Sicherheit in der Informati-
          onstechnik).

                                              Geschwärzte Fassung

                                                                                                            Seite 41



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          Einige der Kommentatoren haben im Rahmen der nationalen Konsultation darauf hingewie-
          sen, dass eine Austauschbarkeit zwischen den hier definierten Breitband-Zuführungsproduk-
          ten, insbesondere überregionale Breitband-Zuführung auch deshalb gegeben sei, weil ein
          Nachfrager beliebig zwischen beiden Produkten wechseln könne. Das Erfordernis bei der
          Nachfrage von überregionaler Breitband-Zuführung über ein eigenes IP-Backbone zu verfü-
          gen, sei kein Wechselhindernis.
          Diesem Argument kann nicht gefolgt werden, weil der Aufbau auch eines kleineren IP Back-
          bone durchaus als Markteintrittshürde zu verstehen ist, die mit marginalen Preissenkungen
          des komplementären Zuführungsproduktes nicht ohne weiteres zu überwinden ist. Vor allem
          auch deshalb nicht, weil ein ISP mit einem kleinen IP-Backbone für einen Netzbetreiber mit
          einem größeren IP-Backbone, mit dem er sich zusammenschalten muss, kaum ein geeigne-
          ter Peeringpartner sein dürfte. In diesem Falle wird die Verkehrsübergabe nicht auf der Basis
          von Peering realisiert werden können. Das bedeutet, dass ein kleiner ISP, der beispielsweise
          auf ein Geschäftsmodell mit der Vorleistung GATE setzt, auch im Vergleich zu OC zusätzlich
          upstream Kosten zu tragen hat. Auch aus diesem Grunde kann dem Einwand einzelner
          Kommentatoren nicht gefolgt werden, OC dem Markt für Breitband-Zuführung zu zuordnen.
          Angebotsumstellungsflexibilität

          Inwieweit ein Anbieter von IP-Zuführung in der Lage ist, mit seinem Angebot auf ein Resale
          Dienste-Zugangsprodukt zu wechseln, wird von seiner vertikalen Integration abhängen. Ist er
          ein reiner Infrastrukturanbieter, so kann bezweifelt werden, ob eine kleine aber signifikante
          Preiserhöhung ausreichend ist, um einen Wechsel auf des Angebot eines Resaleproduktes
          wirtschaftlich darstellbar werden zu lassen.

          Eine Angebotsumstellungsflexibilität von einem Resale-Dienste-Zugangsprodukt zu einem
          IP-Zuführungsprodukt dürfte hingegen gegeben sein, da die IP-Zuführung teil des Resale-
          Dienste-Zuführungsproduktes ist.

          Ergebnis:

          Vor allem wegen fehlender Austauschbarkeit aus Nachfragersicht und zumindest nur einsei-
          tiger Angebotsumstellungsflexibiliät ist der Resale-Dienste-Zugang nicht Teil des IP-
          Zuführungsmarktes.



          I.1.1.2   IP-Zuführung am Parent PoP und IP-Zuführung am Distant PoP ein Markt?

          Für die Marktabgrenzung ist ebenfalls zu prüfen, inwiefern IP-Zuführung mit einer Übergabe
          am Parent PoP (regionale Zuführung) und IP-Zuführung mit einer Übergabe am Distant PoP
          (überregionale Zuführung) einem Markt zuzuordnen sind.

          Wie in Abbildung I-1 dargelegt, umfasst die Zuführungsleistung mit einer Übergabe am Pa-
          rent PoP die Konzentration des vom Endkunden zugeführten Verkehrs im DSLAM und die

                                                Geschwärzte Fassung

                                                                                                                Seite 42



Bonn, 19. Dezember 2007
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