abl-03

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 36
PDF herunterladen
A
                                                         Amtsblatt der Bundesnetzagentur

  |
3 2006
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                          – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   289
Post

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 69/2006
PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr.1, 34 Satz 4
PostG; hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung
des Entgelts für die Leistung HIN + WEG
1. Für die durch Antragstellerin nach Maßgabe ihrer AGB HIN +
   WEG erbrachten Leistungen wird wie folgende Methode der
   Entgeltermittlung pro Kunde genehmigt:
   (Kilometersatz der Niederlassung XY * Tourenlänge pro Kunde
   + Minutensatz der Niederlassung XY * Zeitaufwand pro Kunde)
   * Anzahl der Fahrten pro Woche * Jahreswochen/Jahresmonate
   = kundenindividuelle Monatspauschale
   Es werden pro Niederlassung die in Anlage 1 aufgeführten Minu-
   tensätze und Kilometersätze genehmigt. Hinsichtlich der Ermitt-
   lung der Kilometersätze kommt das in Abschnitt 7.5 dargelegte
   Verfahren zur Anwendung.
2. Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 1.1.2006 bis zum
   31.12.2009 genehmigt.




Bonn, 8. Februar 2006
33

A
                                                         Amtsblatt der Bundesnetzagentur

290
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                        – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          |
                                                                                                                    3 2006
Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 70/2006
EnWG §§ 29 Abs. 1, 59 Abs. 1 Satz 1, 54, StromNZV §§ 22, 27
Abs. 1 Nr. 9, Nr. 11, Nr. 15 und Nr. 17: Entscheidung über die
Vorgabe einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate bei
der Belieferung von Kunden mit Elektrizität; Vorgabe als Inhalt
von Lieferantenrahmenverträgen.
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Vorgabe bestimmter
Geschäftsprozesse und Datenformate bei der Belieferung von Kun-
den mit Elektrizität sowie deren Vorgabe für die zwischen Netz-
betreibern und Lieferanten zur Ausgestaltung des Netzzugangs
abzuschließenden Lieferantenrahmenverträge (§ 20 Abs. 1a Satz 2
EnWG, §§ 3, 23, 25 StromNZV) eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur wird in Kürze einen ersten Entscheidungs-
vorschlag veröffentlichen (u.a. auf der Homepage der Bundesnetz-
agentur) und den Beteiligten gemäß §§ 67 Abs. 1 und Abs. 2, 66
Abs. 2 EnWG Gelegenheit zur Stellungnahme geben.



Mitteilung Nr. 71/2006
EnWG §§ 65 Abs. 1, 30 Abs. 1 Satz 1;
hier: Einstellung des Verfahrens
Mit Schreiben vom 17.1.2006 hat die Stadtwerke Saarbrücken AG
mitgeteilt, dass sie an der Erhöhung ihrer Entgelte für den Zugang
zu den Energieversorgungsnetzen zum 15.7.2005 nicht mehr fest-
halten wird.
Das gegen die Stadtwerke Saarbrücken AG geführte Missbrauchs-
verfahren nach §§ 65 Abs. 1, 30 Abs. 1 Satz 1 EnWG wurde deshalb
eingestellt.
– BK8-05/227 –



Mitteilung Nr. 72/2006
StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2;
hier: Einstellung des Verfahrens
Mit Schreiben vom 29.12.2005 hat die Norddeutsche Affinerie AG
einen Antrag auf Genehmigung eines individuellen Netzentgelts
nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV gestellt. Mit Schreiben vom
17.1.2006 hat die Norddeutsche Affinerie AG den gestellten Antrag
wieder zurückgenommen.
Das Genehmigungsverfahren nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV
wurde deshalb eingestellt.
– BK8-05/170 –




                                                                                                                Bonn, 8. Februar 2006
34


                                            
                                                
                                                35
                                            
                                        

Wenn unzustellbar zurück

WDZ WertDruckZentrum Bonn GmbH
Südstraße 119
53175 Bonn




G 9390


Herausgeber         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


Redaktion           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                    Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn
                    Telefon: (02 28) 14 53 18
                    Telefax: (02 28) 14 65 33
                    E-Mail: amtsblatt@BNetzA.de


Erscheinungsweise   Das Amtsblatt der BNetzA erscheint nach Bedarf, in der Regel 14täglich


Bezugspreis         (einschließlich Versandkosten)
                    Kalenderhalbjahr / -jahr Inland:    21,47/39,88 EUR,
                    Kalenderhalbjahr / -jahr Ausland:   42,95/79,76 EUR,
                    Einzelbestellungen je Exemplar:      5,11 EUR

                    Im Bezugspreis ist keine Umsatzsteuer im Sinne des § 14 UStG enthalten.


Bestellung/         WDZ WertDruckZentrum Bonn GmbH, Südstraße 119, 53175 Bonn
Versand             Abonnementverwaltung / Einzellieferung
                    Telefon: (02 28) 3 82 02 12
                    Telefax: (02 28) 3 82 02 22
                    E-Mail: amtsblatt@wdz-bonn.de

                    Der Versand erfolgt gegen Rechnung.

                    Halbjahresabonnements können jeweils zum 30.6. oder 31.12., Jahresabonnements zum 31.12.
                    eines Jahres mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.


Druck               WDZ WertDruckZentrum Bonn GmbH, Südstraße 119, 53175 Bonn




––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––


Bestellung
                                                  Halbjahresabonnement                        Jahresabonnement
Amtsblatt der Bundesnetzagentur                   Inland 21,47 EUR                            Inland 39,88 EUR
für Elektrizität, Gas,                            Halbjahresabonnement                        Jahresabonnement
Telekommunikation, Post                           Ausland 42,95 EUR                           Ausland 79,76 EUR
und Eisenbahnen                                   Einzelexemplar 5,11 EUR                Abo ab: _______________

                                             Der Versand erfolgt gegen Rechnung.

                                             Anzahl der Exemplare ______    Nummer bei Einzelexemplaren ______________

                                             Name/Firma ______________________________________________________

                                             Anschrift _________________________________________________________

                                                        _________________________________________________________

                                                        _________________________________________________________
                                             Mit der Weiterleitung einer neuen Anschrift
WDZ WertDruckZentrum Bonn GmbH               durch die WDZ WertDruckZentrum Bonn GmbH,
Südstraße 119                                an den Verleger bin ich einverstanden.

                                             Datum/Unterschrift _________________________________________________
53175 Bonn
36