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                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –             |
                                                                                                                            5 2006
Mitteilung Nr. 87/2006                                                         –   Ortsnetzkennzahlen der Netzbereiche innerhalb Deutsch-
                                                                                   lands,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11899 Auskunft Service
GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten unter der                        –   Postleitzahlen für beliebige Straßen innerhalb Deutsch-
11899 Stand „1. März 2006“                                                         lands,
                                                                               –   Namen und evtl. Anschriften der Anschlussinhaber, von
1. Allgemeines und Vertragsparteien
                                                                                   denen lediglich die jeweilige Rufnummer bekannt ist (sog.
1.1.   Die 11899 Auskunft Service GmbH, Kapstadtring 10, 22297                     Inverssuche). Diese Auskunft kann nur erteilt werden,
       Hamburg (im Folgenden „11899“ genannt), bietet unter der                    wenn Rufnummern und Anschriften der jeweiligen
       Rufnummer 11899 einen Auskunftsdienst in Deutschland an.                    Anschlussinhaber in gedruckten oder elektronischen Teil-
       Die nachfolgenden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für                    nehmerverzeichnissen veröffentlicht sind und die
       Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen                  Anschlussinhaber der Inverssuche nicht widersprochen
       veröffentlichten Bedingungen regeln in Verbindung mit den                   haben oder die Anschlussinhaber ausdrücklich eingewil-
       Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und                       ligt haben.
       der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) die           3.5.   Die Auskunftsanfrage kann auch per SMS erfolgen. In diesem
       Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes von 11899. Die                    Fall kann 11899 entweder eine SMS mit der Auskunft an den
       TKV gilt auch dann, wenn sie nachfolgend nicht ausdrücklich             Absender der Anfrage-SMS zurücksenden oder nach eigener
       erwähnt wird.                                                           Wahl diesen zurückrufen. Der Absender jeder Anfrage-SMS
1.2.   Abweichende AGB des Kunden finden auch dann keine                       versichert, dass er mit dieser Beantwortung an die Nummer
       Anwendung, wenn die 11899 ihnen nicht ausdrücklich                      des verwendeten Mobilfunkanschlusses einverstanden und
       widerspricht. Es gelten die jeweils bei Gesprächsbeginn                 berechtigt ist, diesen Anschluss für die Auskunftsanfrage zu
       aktuellen AGB der 11899. Die 11899 behält sich vor, die all-            nutzen.
       gemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
1.3.   Die 11899 ist eine im Handelsregister von Hamburg eingetra-      4. Weitervermittlung und andere zusätzliche Leistungen
       gene GmbH (AG Hamburg HRB 92367) und wird durch den              4.1.   Die 11899 kann nach besonderer Vereinbarung und auf
       Geschäftsführer, Achim Plate, dienstansässig an der Adresse             Wunsch des Kunden gegen gesondertes Entgelt, das sich
       der Gesellschaft, vertreten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist            nach der jeweils zum Verbindungszeitpunkt gültigen Preis-
       die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-               liste richtet, insbesondere eine Weitervermittlung oder
       kation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.                 andere Leistungen erbringen.
                                                                        4.2.   Weitervermittlung zu Teilnehmern/Anschlüssen: Ist die Aus-
2. Vertragsschluss                                                             kunftserteilung nach Ziffer 3 abgeschlossen, stellt 11899 auf
2.1.   Wählt der Kunde die Rufnummer 11899 und stellt 11899 die                Wunsch des Kunden die Verbindung zu dem angefragten
       Telefonverbindung her, kommt durch Angebot und Annahme                  und gewünschten Anschluss her (sog. Weitervermittlung).
       ein Vertrag zwischen 11899 und dem Kunden über die                      Die Weitervermittlung ist zu nationalen und internationalen
       Erbringung der Auskunftsleistung zustande. Das Vertragsver-             Fest- und Mobilfunkanschlüssen möglich, soweit die Ziel-
       hältnis besteht für die Verbindungsdauer inklusive einer                netze direkt oder indirekt mit dem Netz der 11899 zusam-
       eventuell gewünschten Weitervermittlung und endet danach                mengeschaltet sind. Das Zustandekommen der Verbindung
       automatisch.                                                            ist davon abhängig, dass der gewünschte Zielteilnehmer
                                                                               erreichbar ist.
2.2.   Die 11899 kann nach eigenem Ermessen auch auf andere
       Weise, etwa durch einen SMS-Zugang oder im Internet,             4.3.   Weitervermittlung zu Informationsdiensten: 11899 erteilt auf
       einen Auskunftsdienst anbieten. In diesem Fall kommt der                Nachfrage neutrale und nichtdiskriminierende Auskünfte zu
       Vertrag zustande, wenn die 11899 die Auskunftsanfrage des               bei der 11899 bekannten Informationsdiensten (wie z.B. Wet-
       Kunden beantwortet oder auf andere erkennbare Weise den                 ter, Börsen-, Fahrplanauskunft, Reisediensten, Buchungs-
       Vertrag annimmt. In diesem Fall endet der Vertrag mit der               service usw.) und kann den Kunden auf dessen Wunsch zu
       Auskunftserteilung.                                                     dem angefragten Dienst weitervermitteln. Für die Erbringung
                                                                               des angefragten Informationsdienstes ist nicht 11899, son-
                                                                               dern ausschließlich der Betreiber des angefragten Informati-
3. Auskunftsdienstleistung                                                     onsdienstes verantwortlich, der nicht mit der 11899 identisch
3.1.   Die 11899 erbringt einen Auskunftsdienst. Die Auskünfte                 ist. Hierbei recherchiert 11899 nicht die Richtigkeit und Voll-
       können nur soweit erteilt werden, wie die Informationen der             ständigkeit der Quellen und haftet weder für den Inhalt der
       11899 zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschlussin-               Dienste noch für deren Auswahl.
       haber eine Eintragung in öffentliche Kundenverzeichnisse
       beantragt und einer Auskunftserteilung nicht ganz oder teil-     5. Leistungsentgelt
       weise widersprochen hat. Eine Auskunftsanfrage kann somit        5.1.   Die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 3 und 4 hat der
       auch ergeben, dass keine Auskunft erteilt werden kann.                  Kunde gemäß der jeweils zum Verbindungszeitpunkt (Ver-
3.2.   Die Auskunftserteilung erfolgt nach dem besten Wissen von               tragsschluss) gültigen Preisliste an 11899 zu vergüten,
       11899 basierend auf den Daten, wie sie 11899 vorliegen und              soweit er deren Inanspruchnahme zu vertreten hat. Der
       von anderen Netzbetreibern und den Anschlussinhabern mit-               Kunde hat auch die unbefugte Nutzung durch Dritte zu ver-
       geteilt werden. 11899 kann und darf diese Daten nicht über-             treten, soweit er diese in zurechenbarer Weise gefördert oder
       prüfen und übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtig-              nicht unterbunden hat.
       keit der Daten.                                                  5.2.   Die jeweils aktuelle Preisliste wird im Amtsblatt der Bundes-
3.3.   Die Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes wird nach der                 netzagentur veröffentlicht und/oder auf andere geeignete
       Preisliste abgerechnet, die zum Verbindungszeitpunkt gültig             Weise dem Kunden vor dem Aufbau einer entgeltpflichtigen
       ist.                                                                    Verbindung bekannt gemacht.
3.4.   Die 11899 erbringt unter der Nummer 11899 im gesamten            5.3.   11899 kann die Preisliste außerhalb bestehender Vertragsbe-
       Bundesgebiet während der jeweiligen Geschäftszeiten fol-                ziehungen jeweils aktuell anpassen und wird vor jeder Ände-
       gende Auskünfte in deutscher Sprache, soweit die Daten für              rung die neue Preisliste veröffentlichen bzw. in geeigneter
       die konkrete Anfrage verfügbar sind                                     Weise die Preise bekannt machen.
       –   Rufnummern,
                                                                        6. Rechnungsstellung
       –   Anschriften,
                                                                        6.1.   Die 11899 hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder
       –   Branchen-, Geschäfts- und Berufsbezeichnungen,                      selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies



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                                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                 745
       durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die           8. Haftung, Höhere Gewalt
       Deutsche Telekom AG, vornehmen zu lassen.
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6.2.   Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unent-              stungen haftet die 11899 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen
       geltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte                  gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von Euro
       Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrech-                     12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kun-
       nungszeitraum beantragt hat. Der Kunde kann sein Wahl-                  den ist die Haftung auf zehn Millionen Euro je schadensver-
       recht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur ein-                ursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die
       heitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.              mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten
       Bei einer Weitervermittlung kann aus technischen und tarifli-           sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem
       chen Gründen nur die Verbindung zu dem Auskunftsdienst                  Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz-
       mit der Gesamtverbindungsdauer inklusive der Weiterver-                 ansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
       mittlungszeit ausgewiesen werden.                                       entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
6.3.   Die Entgelte der 11899 sind mit Zugang der Rechnung fällig.      8.2.   Für andere Schäden des Kunden haftet die 11899 für sich
       Der Kunde ist gem. § 266 BGB nicht zu Teilleistungen                    und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechts-
       berechtigt.                                                             grund, nur, falls die 11899 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine
                                                                               wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft
7. Zahlungsbedingungen, Einwendungen und Verzug                                in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen
                                                                               oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der
7.1.   Die Entgelte werden von der 11899 oder durch den Teilneh-               11899 oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
       mernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungs-                 Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht
       verfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der                   grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der 11899 auf
       Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei          solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die
       der Nutzung der Auskunfts-Leistungen, dass eine der dem                 11899 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftiger-
       Teilnehmernetzbetreiber erteilte Einzugsermächtigung auch               weise vorhersehbar waren. Dies gilt auch für den Schaden-
       hinsichtlich der Forderungen der 11899 gilt, die somit durch            sumfang.
       den Teilnehmernetzbetreiber mit eingezogen werden kön-
       nen. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens am       8.3.   Die Haftung der 11899 für zugesicherte Eigenschaften, Per-
       10. Tag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden                        sonenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaf-
       durch den Teilnehmernetzbetreiber eingezogen.                           tungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen
                                                                               unberührt.
7.2.   Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde der 11899
       die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem       8.4.   Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen ihrer
       er die Zurückweisung zu vertreten hat. Andere Zahlungswei-              Telekommunikationsdienstleistungen haftet die 11899 inso-
       sen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.                weit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder
       Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zah-              für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des
       lung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder feh-               11899-Dienstes erforderlich sind. Ebenso kann die 11899
       lenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Til-             nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung vertrag-
       gung bei der 11899 nur dann ein, wenn der Kunde in                      licher Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse
       ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere                  zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der
       den Buchungscode der 11899) bei der Zahlung angegeben                   Vertragspartner liegen.
       hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.
                                                                        9. Datenschutz
7.3.   Bei Forderungen der 11899 kann der Kunde sein Recht auf
       Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gege-            9.1.   Die 11899 beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtli-
       nansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein           chen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des
       Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gege-                 BDSG. Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere fol-
       nansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine                 genden Inhalt und Umfang:
       Abtretung von Ansprüchen gegen die 11899 ist nur nach vor-
                                                                        9.2.   Die 11899 darf personenbezogene Daten des Kunden erhe-
       heriger Zustimmung möglich.
                                                                               ben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich
7.4.   Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 11899                     sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikations-
       hat der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen                 dienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestal-
       Frist, soweit nichts anderes angegeben 6 Monate ab Rech-                tung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern
       nungszugang, schriftlich an die in der jeweiligen Rechnung              (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verar-
       angegebene Adresse zu richten. Der Kunde wird in den ein-               beitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstel-
       zelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie die                    len und Aufrechterhalten der Telekommunikationsverbindung
       Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam                        und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte sowie deren
       gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als                  Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und
       genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begrün-                 etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich
       deten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit                    dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von
       unberührt, als 11899 eine Überprüfung der Einwendungen                  Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist, darf die
       nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen                       11899 oder ein von ihr beauftragter Dritter, der seinen Sitz
       Bestimmungen möglich ist (siehe Ziffer 9.3. ).                          auch im Ausland haben darf, soweit er auf die Einhaltung
                                                                               deutscher Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden
7.5.   Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automati-
                                                                               ist, personenbezogene Daten des Kunden erheben und ver-
       schen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug,
                                                                               arbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte können die
       wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen
                                                                               Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt wer-
       ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug,
                                                                               den (§ 97 Abs. 1 Satz 3 TKG).
       werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiterge-
       henden Verzugsschadens entsprechend § 288 Abs. 1 BGB             9.3.   Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu
       Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz                Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verbindungsdaten
       der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entspre-               werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Frist
       chenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung                   von 6 Monaten ab Rechnungsstellung vollständig gespei-
       weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahn-                    chert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetz-
       kosten nach Verzugseintritt) oder ein eventuell höherer                 betreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde
       gesetzlicher Zinssatz bei Geschäftskunden bleibt der 11899              hat die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter
       vorbehalten.                                                            Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder



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                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur

746
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –             |
                                                                                                                             5 2006
       dass die Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung            2. Tarife
       an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der
       Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird die Ziel-                                               Preis pro
                                                                                                                             Preis pro
       rufnummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt                                              Verbindungs-
                                                                                                                           Minute (60/60)
       der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die                                                    aufbau
       Kürzung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern             Auskunft
       oder gar die Löschung der Verbindungsdaten mit Rech-
       nungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung der
                                                                            Inlandsauskunft                          –           1,19 €
       Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfol-               Auslandsauskunft                     0,99 €          1,19 €
       gen. Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen inner-         SMS-Auskunft (pro SMS)               0,69 €            entf.
       halb der Speicherfrist ist nur möglich, wenn der Kunde keine
       andere Speicherung verlangt hat, bspw. eine Kürzung der              Weitervermittlung
       Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar eine           an Teilnehmernummern
       vollständige Löschung, oder aber bei seinem Teilnehmer-              Inland-Festnetz (inkl. 5 min.)       0,49 €         0,049 €*
       netzbetreiber einen vollständigen Einzelverbindungsnach-
       weis beauftragt hat.                                                 Inland-Mobilfunk                         –           0,49 €
                                                                            Ausland                                  –           0,49 €
10. Pflichten des Kunden                                                    Weitervermittlung
10.1. Die dem Kunden im Rahmen der Auskunftsdienstleistung                  an Zusatzdienste                         –
      übermittelten personenbezogenen Daten dienen lediglich zu             Apothekennotdienst                       –           0,49 €
      Auskunftszwecken. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die
      Auskunftsdaten für die Erstellung von eigenen elektroni-
                                                                            Hotel Dienst                             –           0,49 €
      schen oder gedruckten Teilnehmerverzeichnissen zu nutzen.             0800 Nummern                             –           0,49 €
      Der Kunde hat die Bestimmungen des Datenschutzes zu                   0180 Nummern                             –           0,49 €
      beachten.
                                                                            0700 Nummern                             –           0,49 €
10.2. Der Kunde darf den Auskunftsdienst der 11899 nur zur Ein-
      holung einer Auskunft im Rahmen der allgemeinen Gesetzte
      nutzen. Insbesondere beleidigende oder auf andere Weise           *    erst ab der 6. Minute
      missbräuchliche Anrufe sind untersagt.
                                                                        Die Preise gelten für Anwahl der 11899 aus dem deutschen Fest-
11. Schlussbestimmungen                                                 netz.
11.1. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, bleiben die       11899 Auskunft Service GmbH
      anderen Bestimmungen dennoch wirksam.
11.2   Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deut-
       sches Recht.
11.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
      nur nach vorheriger Zustimmung von 11899 auf Dritte über-         Mitteilung Nr. 88/2006
      tragen.
                                                                        Allgemeine Geschäftsbedingungen der klickTel GmbH für die
11.4. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg,          Erbringung von Auskunftsdienstleistungen für die Rufnummern
      soweit der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum             11 8 15 und 11 8 98
      Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde eine
      Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist. Ein etwaiger aus-      1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
      schließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
                                                                        1.1.      Die klickTel GmbH (im folgenden „klickTel“ genannt) bietet
                                                                                  bundesweit unter den Rufnummern 11 8 15 und 11 8 98 Aus-
12. Preisliste für den Auskunftsdienst der 11899 Auskunft
                                                                                  kunftsdienste mit Weitervermittlungsleistungen an. Für die
    GmbH
                                                                                  Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die
Gemäß den AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11899                          Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der
Auskunft Service GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten“                   Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV), der
wird folgende Preisliste veröffentlicht:                                          Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) sowie
                                                                                  die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
1. Grundsätze zur Tarifierung
                                                                                  vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG und
   Das Entgelt für die Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes                      der TDSV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht aus-
   besteht aus einem einmaligen Leistungsentgelt pro Verbin-                      drücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird.
   dungsaufbau sowie einem zusätzlichen verbindungszeitabhän-
                                                                        1.2.      Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kun-
   gigen Entgelt, das minutengenau nach der Dauer der Verbin-
                                                                                  den gelten auch dann nicht, wenn klickTel ihnen nicht aus-
   dung abgerechnet wird.
                                                                                  drücklich widerspricht.
   Als Verbindungszeit zum Auskunftsdienst gilt ebenfalls die Zeit-     1.3.      klickTel hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit zu
   dauer der auf Wunsch des Anrufers eventuell durchgeführten                     ändern. Die jeweils geltende aktuelle Fassung dieser Allge-
   Weitervermittlung. Jede Weitervermittlung wird somit unter der                 meinen Geschäftsbedingungen ist im Amtsblatt der Bundes-
   vom Anrufer genutzten Auskunftsrufnummer (11899) abgerech-                     netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
   net, da dies die Ausgangsverbindung darstellt.                                 und Eisenbahnen (BNetzA) veröffentlicht und wird zur Ein-
   Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetz-                 sichtnahme in den Geschäftstellen von klickTel bereitgehal-
   lichen Mehrwertsteuer.                                                         ten.
                                                                        1.4.      Der Vertrag kommt jeweils durch die Wahl der entsprechen-
                                                                                  den Auskunftsrufnummer (11 8 15 oder 11 8 98) seitens des
                                                                                  Kunden zustande (Angebot), wenn klickTel die Verbindung
                                                                                  erfolgreich herstellt (Annahme). Das Vertragsverhältnis wird
                                                                                  jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der Diensteruf-
                                                                                  nummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich einer
                                                                                  etwaigen Weiterverbindung geschlossen. Eine erfolgreiche



                                                                                                                          Bonn, 8. März 2006
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                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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5 2006
                                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                747
       Verbindung ist davon abhängig, dass der Teilnehmernetz-           4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
       betreiber des Kunden (z. B. Deutsche Telekom AG), die
                                                                         4.1.   Die Verbindung zu dem Auskunftsdienst einschließlich der
       Durchschaltung der Verbindung zu klickTel unterstützt.
                                                                                eventuellen Weitervermittlung werden nach den gültigen
1.5.   Das jeweilige Nutzungsverhältnis und dementsprechend der                 Tarifen von klickTel berechnet und werden mit der Telefon-
       Nutzungsvertrag enden jeweils mit der Beendigung der Ver-                rechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, z. B.
       bindung durch den Kunden oder klickTel.                                  der Deutschen Telekom AG, in Rechnung gestellt. Für die
                                                                                Durchführung der Fakturierungs- und Inkassoleistungen mit
2. Auskunftsdienstleistung                                                      dem Teilnehmernetzbetreiber des Kunden kann sich klickTel
2.1.   klickTel bietet bundesweit Auskunftsdienste an, die aus dem              eines Dritten bedienen. Rechnungsbeträge von klickTel oder
       Festnetz und – soweit angeboten – auch aus dem Mobilfun-                 des beauftragten Dritten sind entsprechend der Zahlungs-
       knetz erreichbar sind. Die Auskunftsdienste gewähren dem                 vereinbarung zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und
       Kunden Telefonauskünfte zu nationalen Telefonanschlüssen                 dem Kunden gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmer-
       und bieten die Möglichkeit, sich – soweit angeboten – zu                 netzbetreibers zu begleichen.
       nationalen Servicerufnummern und Telefonanschlüssen wei-          4.2.   Die entsprechenden Rechnungsbeträge sind an den Teilneh-
       tervermitteln zu lassen.                                                 mernetzbetreiber gemäß den in der Rechnung angegebenen
2.2.   Die Auskunftserteilung beizieht sich auf                                 Modalitäten und Zahlungsbestimmungen zu bezahlen. Die
                                                                                Begleichung hat gegenüber klickTel oder dem beauftragten
       • Rufnummern von Telefonanschlüssen des nationalen Fest-                 Dritten befreiende Wirkung.
         netzes und
                                                                         4.3.   Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur
       • Rufnummern von Mobilfunkteilnehmern                                    innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung sei-
       • Service-Rufnummern                                                     nes Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich
                                                                                unter Hinweis auf den Ausschluss genannt ist.
       • Adressen von Telefonanschlüssen
                                                                         4.4.   Zusätzlich sind klickTel sowie der rechnungsstellende Teil-
       • zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern
                                                                                nehmernetzbetreiber nach Ablauf von 80 Tagen nach Rech-
       Die Auskunftserteilung erfolgt in deutscher Sprache und                  nungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der
       jeweils insoweit, wie die Informationen klickTel zur Verfügung           Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu
       stehen und der jeweilige Anschlussinhaber seine Eintragung               löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 16
       in Kundenverzeichnisse der Telekommunikationsanbieter                    Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies
       gewünscht hat.                                                           gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige
2.3.   klickTel kann die Auskünfte nur so erteilen, wie sie in den zur          Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungs-
       Verfügung stehenden Kunden- und Telefonverzeichnissen                    stellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
       eingetragen sind. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit die-    4.5.   Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
       ser Angaben und Auskünfte trifft klickTel dementsprechend                Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Ver-
       keine Haftung. Ansprüche auf Schadenersatz in Bezug auf                  bindungen zu klickTel in dieser Rechnung entsprechend ein-
       die Angaben und Auskünfte sind somit ausgeschlossen.                     zeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich
2.4.   Auf Wunsch wird der Anrufer weitervermittelt. Der Kunde                  des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber
       kann hierbei u.U. bestimmte Leistungsmerkmale seines Tele-               seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
       fonanschlusses (z.B. ISDN) nicht nutzen.                          4.6.   Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
2.5.   Bei der Nutzung des Weitervermittlungsdienstes kann der                  nur nach vorheriger Zustimmung von klickTel auf einen Drit-
       Kunde nur dann mit dem gewünschten Zielteilnehmer vermit-                ten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder
       telt werden, wenn dieser erreichbar ist und eine entspre-                unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen sol-
       chende Zusammenschaltungsvereinbarung mit seinem Teil-                   cher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
       nehmernetzbetreiber, wie z. B. der Deutschen Telekom AG,
       besteht. Das für die Herstellung der Verbindung betriebene        5. Leistungsstörungen
       Verbindungsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365
       Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf.                    5.1.   klickTel ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rah-
                                                                                men der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unver-
2.6.   Die gewerbliche Nutzung der Leistungen von klickTel oder                 züglich zu beseitigen.
       deren Wiederverkauf ist nur nach Zustimmung von klickTel
       zulässig.                                                         5.2.   Im Falle höherer Gewalt wird klickTel in jedem Falle von ihrer
                                                                                Leistungspflicht befreit.
3. Tarife
3.1.   Der Kunde ist zur Zahlung der jeweils im Amtsblatt der            6. Haftung
       BNetzA veröffentlichten aktuellen Entgelte verpflichtet. Die      6.1.   Für Vermögensschäden haftet klickTel gem. § 7 TKV höchs-
       z. Zt. aktuelle Preisliste ist als Anlage zu diesen AGB veröf-           tens bis zu einem Betrag von 12.800,– EUR je Schadensfall.
       fentlicht. Der Kunde ist hierbei für jede Nutzung seines Tele-           Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf
       fonanschlusses entgeltpflichtig, die er zu vertreten hat. Dies           10,3 Millionen EUR je schadenverursachendes Ereignis
       schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde gestattet oder             begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden
       in zurechenbarer Weise ermöglicht hat. Die Preise enthalten              aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst-
       die gesetzliche Umsatzsteuer.                                            grenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
3.2.   Ein sog. „Eventpreis“ für erteilte Auskünfte wird nicht erho-            gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
       ben, sondern nur nach der Verbindungszeit abgerechnet. Die               zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt,
       Preise für die Auskunftserteilung und Weitervermittlungszeit             wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
       können jederzeit durch Bekanntgabe und Veröffentlichung im
                                                                         6.2.   Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine
       Amtsblatt angepasst werden.
                                                                                Anwendung findet, haftet klickTel für sich und seine Erfül-
3.3.   Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist                  lungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls
       innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang zu beglei-                   klickTel oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Ver-
       chen, sofern sich aus Ziffer 5 im Falle der Rechnungsstellung            tragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den
       durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden nichts ande-                Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Scha-
       res ergibt. Entsprechend ist eine Aufrechnung des Kunden                 den auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von klickTel oder
       nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten For-            ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die
       derungen zulässig.                                                       schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahr-



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                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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                                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –         |
                                                                                                                         5 2006
       lässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf sol-   10.2. Zwischen dem Kunden und der klickTel kommt ausschließ-
       che vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt               lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwen-
       des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar                    dung, wie es zwischen inländischen Personen unter Aus-
       waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal                    schluss des UN-Kaufrechts gilt.
       12.800,– EUR beziffert.
                                                                         10.3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
6.3.   Die Haftung von klickTel für zugesicherte Eigenschaften                 nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der klickTel auf
       sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes                 einen Dritten übertragen.
       bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
                                                                         10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
6.4.   Soweit die Haftung von klickTel wirksam ausgeschlossen                  sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
       oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
       der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertre-         Preisliste für die Erbringung von Auskunftsdienstleistung
       ter und Erfüllungsgehilfen von klickTel.                                             unter der Rufnummer 11 8 15
6.5.   klickTel haftet nicht für den Erfolg einer etwaigen Weiterver-    Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der klickTel GmbH
       mittlung und für rechtswidrige oder strafbare Inhalte des wei-    für die Erbringung von Auskunfts-dienst-leistungen unter der Ruf-
       tervermittelten Telefongesprächs. klickTel haftet nicht für von   nummer 11 8 15 gilt als Entgelt vereinbart:
       Dritten betriebene Mehrwertdienste zu denen weitervermittelt
       wird.                                                             Für jede angefangene Minute des Auskunftsgesprächs werden
                                                                         € 1,99 inkl. MwSt. berechnet. Eine eventuelle Weitervermittlung
                                                                         wird mit € 1,99 inkl. MwSt. je angefangene Minute berechnet.
7. Datenschutz
7.1.   Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen                 Preisliste für die Erbringung von Auskunftsdienstleistung
       Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz                              unter der Rufnummer 11 8 98
       (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Tele-
       kommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Personen-             Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der klickTel Multi-
       bezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder               connect GmbH & Co. KG für die Erbringung von Auskunftsdienstleis-
       genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das          tung unter der Rufnummer 11 8 98 gilt als Entgelt vereinbart:
       BDSG, TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvor-             Für jede angefangene Minute des Auskunftsgesprächs werden
       schrift es anordnet oder erlaubt.                                 € 1,69 inkl. MwSt. berechnet. Eine eventuelle Weitervermittlung
7.2.   Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig,        wird mit € 1,69 inkl. MwSt. je angefangene Minute berechnet.
       soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung        Stand 1.3.2006
       des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung         klickTel GmbH
       der Telekommunikationsdienstleistungen (Verbindungs-
       daten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).
7.3.   Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegen-
       über seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber
       beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen zu
       klickTel bekannt gegeben.
7.4.   klickTel wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetz-
       lichen Vorgaben.

8. Pflichten des Kunden
8.1.   Der Kunde darf die Verbindungen zu den Auskunftsdiensten
       von klickTel nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der
       Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der
       jeweils gültigen Fassung benutzen.
8.2.   Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen
       oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
       der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes oder
       den telekommunikationstechnischen Einrichtungen von
       klickTel führen können.

9. Sperre der Dienste
9.1.   klickTel ist berechtigt, die Dienste zu sperren, wenn der
       Kunde
       •   mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 50,– EUR in
           Verzug und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist,
       •   eine Gefährdung der Einrichtungen der klickTel oder
           deren Erfüllungsgehilfen durch Rückwirkungen von End-
           einrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen
           Sicherheit droht,
       •   das Entgeltaufkommen eines Kunden in sehr hohem
           Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
           dass der Kunde die dafür zu entrichtenden Entgelte nicht
           bezahlen wird und geleistete Sicherheiten verbraucht
           sind, sofern die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Gerichtsstand ist Essen, soweit der Kunde Kaufmann ist.




                                                                                                                       Bonn, 8. März 2006
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                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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5 2006
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                        – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   749
Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 89/2006
Mitteilung zu Vergleichsverfahren Strom und Gas 2006 und zur
Datenübermittlung nach § 24 Abs. 4 StromNEV bzw. § 23 Abs. 4
GasNEV
Gem. §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV sind die Betrei-
ber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, der Bundes-
netzagentur jährlich zum 1.4. die in den Normen aufgeführten
Daten zu übermitteln. Diese Daten sind u.a. Grundlage für das
Vergleichsverfahren. Viele Unternehmen haben inzwischen
einen Antrag auf Fristverlängerung zur Übermittlung der Daten
gestellt, weil sie sich angesichts der noch laufenden Genehmi-
gungsverfahren außer Stande sehen, die Daten fristgerecht zu
liefern.
Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, wann neue Vergleichsver-
fahren für Strom und Gas durchgeführt werden. Rechtzeitig vor
Beginn der nächsten Vergleichsverfahren werden – wie bereits
in den Vergleichsverfahren 2005 – die in § 24 Abs. 4 StromNEV
bzw. § 23 Abs. 4 GasNEV aufgeführten Daten standardisiert
abgefragt. Eine Datenübermittlung zum 1.4.2006 ist deshalb
nicht erforderlich. Die Veröffentlichungspflichten nach § 27
StromNEV und GasNEV bleiben unberührt.
Gem. § 21 Abs. 3 EnWG kann die Bundesnetzagentur in regelmä-
ßigen zeitlichen Abständen einen Vergleich der Entgelte für den
Netzzugang, der Erlöse oder der Kosten durchführen (Vergleichs-
verfahren). Die Durchführung der Vergleichsverfahren ist in den
§§ 22 ff. StromNEV und den §§ 21 ff. GasNEV näher ausgestaltet.
Grundlage für die Vergleichsverfahren sind auch die in den §§ 24
Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV aufgeführten Daten. Zu deren
Übermittlung sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen
gem. §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV grundsätzlich ver-
pflichtet.
Die §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV normieren als Frist
für die Übermittlung der Daten den 1. April eines jeden Jahres. Da
die Bundesnetzagentur ihr Ermessen im Hinblick auf die Durch-
führung von Vergleichsverfahren dahingehend ausübt, diese zumin-
dest nicht in der ersten Jahreshälfte 2006 durchzuführen, ist eine
Übermittlung der Daten zum 1.4.2006 nicht erforderlich. Die Netz-
betreiber erhalten stattdessen die Möglichkeit, die aufgeführten
Daten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Durchführung
der Vergleichsverfahren zu übermitteln und so ihrer Verpflichtung
aus den §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV nachzukom-
men. Zu diesem Zweck wird die Bundesnetzagentur rechtzeitig ein
Datenerfassungsprogramm zur Verfügung stellen. Von einer
Datenübermittlung zum 1.4.2006 ist daher abzusehen.
604f




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Herausgeber         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


Redaktion           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                    Telefon: (02 28) 14 53 18
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