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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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dass die Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung 2. Tarife
an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der
Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird die Ziel- Preis pro
Preis pro
rufnummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt Verbindungs-
Minute (60/60)
der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die aufbau
Kürzung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern Auskunft
oder gar die Löschung der Verbindungsdaten mit Rech-
nungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung der
Inlandsauskunft – 1,19 €
Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfol- Auslandsauskunft 0,99 € 1,19 €
gen. Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen inner- SMS-Auskunft (pro SMS) 0,69 € entf.
halb der Speicherfrist ist nur möglich, wenn der Kunde keine
andere Speicherung verlangt hat, bspw. eine Kürzung der Weitervermittlung
Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar eine an Teilnehmernummern
vollständige Löschung, oder aber bei seinem Teilnehmer- Inland-Festnetz (inkl. 5 min.) 0,49 € 0,049 €*
netzbetreiber einen vollständigen Einzelverbindungsnach-
weis beauftragt hat. Inland-Mobilfunk – 0,49 €
Ausland – 0,49 €
10. Pflichten des Kunden Weitervermittlung
10.1. Die dem Kunden im Rahmen der Auskunftsdienstleistung an Zusatzdienste –
übermittelten personenbezogenen Daten dienen lediglich zu Apothekennotdienst – 0,49 €
Auskunftszwecken. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die
Auskunftsdaten für die Erstellung von eigenen elektroni-
Hotel Dienst – 0,49 €
schen oder gedruckten Teilnehmerverzeichnissen zu nutzen. 0800 Nummern – 0,49 €
Der Kunde hat die Bestimmungen des Datenschutzes zu 0180 Nummern – 0,49 €
beachten.
0700 Nummern – 0,49 €
10.2. Der Kunde darf den Auskunftsdienst der 11899 nur zur Ein-
holung einer Auskunft im Rahmen der allgemeinen Gesetzte
nutzen. Insbesondere beleidigende oder auf andere Weise * erst ab der 6. Minute
missbräuchliche Anrufe sind untersagt.
Die Preise gelten für Anwahl der 11899 aus dem deutschen Fest-
11. Schlussbestimmungen netz.
11.1. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, bleiben die 11899 Auskunft Service GmbH
anderen Bestimmungen dennoch wirksam.
11.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deut-
sches Recht.
11.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
nur nach vorheriger Zustimmung von 11899 auf Dritte über- Mitteilung Nr. 88/2006
tragen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der klickTel GmbH für die
11.4. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg, Erbringung von Auskunftsdienstleistungen für die Rufnummern
soweit der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum 11 8 15 und 11 8 98
Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde eine
Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist. Ein etwaiger aus- 1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
schließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
1.1. Die klickTel GmbH (im folgenden „klickTel“ genannt) bietet
bundesweit unter den Rufnummern 11 8 15 und 11 8 98 Aus-
12. Preisliste für den Auskunftsdienst der 11899 Auskunft
kunftsdienste mit Weitervermittlungsleistungen an. Für die
GmbH
Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die
Gemäß den AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11899 Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der
Auskunft Service GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten“ Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV), der
wird folgende Preisliste veröffentlicht: Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) sowie
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
1. Grundsätze zur Tarifierung
vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG und
Das Entgelt für die Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes der TDSV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht aus-
besteht aus einem einmaligen Leistungsentgelt pro Verbin- drücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird.
dungsaufbau sowie einem zusätzlichen verbindungszeitabhän-
1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kun-
gigen Entgelt, das minutengenau nach der Dauer der Verbin-
den gelten auch dann nicht, wenn klickTel ihnen nicht aus-
dung abgerechnet wird.
drücklich widerspricht.
Als Verbindungszeit zum Auskunftsdienst gilt ebenfalls die Zeit- 1.3. klickTel hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit zu
dauer der auf Wunsch des Anrufers eventuell durchgeführten ändern. Die jeweils geltende aktuelle Fassung dieser Allge-
Weitervermittlung. Jede Weitervermittlung wird somit unter der meinen Geschäftsbedingungen ist im Amtsblatt der Bundes-
vom Anrufer genutzten Auskunftsrufnummer (11899) abgerech- netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
net, da dies die Ausgangsverbindung darstellt. und Eisenbahnen (BNetzA) veröffentlicht und wird zur Ein-
Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetz- sichtnahme in den Geschäftstellen von klickTel bereitgehal-
lichen Mehrwertsteuer. ten.
1.4. Der Vertrag kommt jeweils durch die Wahl der entsprechen-
den Auskunftsrufnummer (11 8 15 oder 11 8 98) seitens des
Kunden zustande (Angebot), wenn klickTel die Verbindung
erfolgreich herstellt (Annahme). Das Vertragsverhältnis wird
jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der Diensteruf-
nummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich einer
etwaigen Weiterverbindung geschlossen. Eine erfolgreiche
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Verbindung ist davon abhängig, dass der Teilnehmernetz- 4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
betreiber des Kunden (z. B. Deutsche Telekom AG), die
4.1. Die Verbindung zu dem Auskunftsdienst einschließlich der
Durchschaltung der Verbindung zu klickTel unterstützt.
eventuellen Weitervermittlung werden nach den gültigen
1.5. Das jeweilige Nutzungsverhältnis und dementsprechend der Tarifen von klickTel berechnet und werden mit der Telefon-
Nutzungsvertrag enden jeweils mit der Beendigung der Ver- rechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, z. B.
bindung durch den Kunden oder klickTel. der Deutschen Telekom AG, in Rechnung gestellt. Für die
Durchführung der Fakturierungs- und Inkassoleistungen mit
2. Auskunftsdienstleistung dem Teilnehmernetzbetreiber des Kunden kann sich klickTel
2.1. klickTel bietet bundesweit Auskunftsdienste an, die aus dem eines Dritten bedienen. Rechnungsbeträge von klickTel oder
Festnetz und – soweit angeboten – auch aus dem Mobilfun- des beauftragten Dritten sind entsprechend der Zahlungs-
knetz erreichbar sind. Die Auskunftsdienste gewähren dem vereinbarung zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und
Kunden Telefonauskünfte zu nationalen Telefonanschlüssen dem Kunden gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmer-
und bieten die Möglichkeit, sich – soweit angeboten – zu netzbetreibers zu begleichen.
nationalen Servicerufnummern und Telefonanschlüssen wei- 4.2. Die entsprechenden Rechnungsbeträge sind an den Teilneh-
tervermitteln zu lassen. mernetzbetreiber gemäß den in der Rechnung angegebenen
2.2. Die Auskunftserteilung beizieht sich auf Modalitäten und Zahlungsbestimmungen zu bezahlen. Die
Begleichung hat gegenüber klickTel oder dem beauftragten
• Rufnummern von Telefonanschlüssen des nationalen Fest- Dritten befreiende Wirkung.
netzes und
4.3. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur
• Rufnummern von Mobilfunkteilnehmern innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung sei-
• Service-Rufnummern nes Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich
unter Hinweis auf den Ausschluss genannt ist.
• Adressen von Telefonanschlüssen
4.4. Zusätzlich sind klickTel sowie der rechnungsstellende Teil-
• zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern
nehmernetzbetreiber nach Ablauf von 80 Tagen nach Rech-
Die Auskunftserteilung erfolgt in deutscher Sprache und nungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der
jeweils insoweit, wie die Informationen klickTel zur Verfügung Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu
stehen und der jeweilige Anschlussinhaber seine Eintragung löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 16
in Kundenverzeichnisse der Telekommunikationsanbieter Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies
gewünscht hat. gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige
2.3. klickTel kann die Auskünfte nur so erteilen, wie sie in den zur Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungs-
Verfügung stehenden Kunden- und Telefonverzeichnissen stellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
eingetragen sind. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit die- 4.5. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
ser Angaben und Auskünfte trifft klickTel dementsprechend Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Ver-
keine Haftung. Ansprüche auf Schadenersatz in Bezug auf bindungen zu klickTel in dieser Rechnung entsprechend ein-
die Angaben und Auskünfte sind somit ausgeschlossen. zeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich
2.4. Auf Wunsch wird der Anrufer weitervermittelt. Der Kunde des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber
kann hierbei u.U. bestimmte Leistungsmerkmale seines Tele- seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
fonanschlusses (z.B. ISDN) nicht nutzen. 4.6. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
2.5. Bei der Nutzung des Weitervermittlungsdienstes kann der nur nach vorheriger Zustimmung von klickTel auf einen Drit-
Kunde nur dann mit dem gewünschten Zielteilnehmer vermit- ten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder
telt werden, wenn dieser erreichbar ist und eine entspre- unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen sol-
chende Zusammenschaltungsvereinbarung mit seinem Teil- cher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
nehmernetzbetreiber, wie z. B. der Deutschen Telekom AG,
besteht. Das für die Herstellung der Verbindung betriebene 5. Leistungsstörungen
Verbindungsnetz weist eine über einen Zeitraum von 365
Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf. 5.1. klickTel ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rah-
men der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unver-
2.6. Die gewerbliche Nutzung der Leistungen von klickTel oder züglich zu beseitigen.
deren Wiederverkauf ist nur nach Zustimmung von klickTel
zulässig. 5.2. Im Falle höherer Gewalt wird klickTel in jedem Falle von ihrer
Leistungspflicht befreit.
3. Tarife
3.1. Der Kunde ist zur Zahlung der jeweils im Amtsblatt der 6. Haftung
BNetzA veröffentlichten aktuellen Entgelte verpflichtet. Die 6.1. Für Vermögensschäden haftet klickTel gem. § 7 TKV höchs-
z. Zt. aktuelle Preisliste ist als Anlage zu diesen AGB veröf- tens bis zu einem Betrag von 12.800,– EUR je Schadensfall.
fentlicht. Der Kunde ist hierbei für jede Nutzung seines Tele- Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf
fonanschlusses entgeltpflichtig, die er zu vertreten hat. Dies 10,3 Millionen EUR je schadenverursachendes Ereignis
schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde gestattet oder begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden
in zurechenbarer Weise ermöglicht hat. Die Preise enthalten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst-
die gesetzliche Umsatzsteuer. grenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
3.2. Ein sog. „Eventpreis“ für erteilte Auskünfte wird nicht erho- gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
ben, sondern nur nach der Verbindungszeit abgerechnet. Die zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt,
Preise für die Auskunftserteilung und Weitervermittlungszeit wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
können jederzeit durch Bekanntgabe und Veröffentlichung im
6.2. Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine
Amtsblatt angepasst werden.
Anwendung findet, haftet klickTel für sich und seine Erfül-
3.3. Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist lungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang zu beglei- klickTel oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Ver-
chen, sofern sich aus Ziffer 5 im Falle der Rechnungsstellung tragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den
durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden nichts ande- Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Scha-
res ergibt. Entsprechend ist eine Aufrechnung des Kunden den auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von klickTel oder
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten For- ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die
derungen zulässig. schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahr-
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lässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf sol- 10.2. Zwischen dem Kunden und der klickTel kommt ausschließ-
che vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwen-
des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar dung, wie es zwischen inländischen Personen unter Aus-
waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal schluss des UN-Kaufrechts gilt.
12.800,– EUR beziffert.
10.3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
6.3. Die Haftung von klickTel für zugesicherte Eigenschaften nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der klickTel auf
sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes einen Dritten übertragen.
bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
6.4. Soweit die Haftung von klickTel wirksam ausgeschlossen sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertre- Preisliste für die Erbringung von Auskunftsdienstleistung
ter und Erfüllungsgehilfen von klickTel. unter der Rufnummer 11 8 15
6.5. klickTel haftet nicht für den Erfolg einer etwaigen Weiterver- Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der klickTel GmbH
mittlung und für rechtswidrige oder strafbare Inhalte des wei- für die Erbringung von Auskunfts-dienst-leistungen unter der Ruf-
tervermittelten Telefongesprächs. klickTel haftet nicht für von nummer 11 8 15 gilt als Entgelt vereinbart:
Dritten betriebene Mehrwertdienste zu denen weitervermittelt
wird. Für jede angefangene Minute des Auskunftsgesprächs werden
€ 1,99 inkl. MwSt. berechnet. Eine eventuelle Weitervermittlung
wird mit € 1,99 inkl. MwSt. je angefangene Minute berechnet.
7. Datenschutz
7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Preisliste für die Erbringung von Auskunftsdienstleistung
Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz unter der Rufnummer 11 8 98
(BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Tele-
kommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Personen- Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der klickTel Multi-
bezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder connect GmbH & Co. KG für die Erbringung von Auskunftsdienstleis-
genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das tung unter der Rufnummer 11 8 98 gilt als Entgelt vereinbart:
BDSG, TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvor- Für jede angefangene Minute des Auskunftsgesprächs werden
schrift es anordnet oder erlaubt. € 1,69 inkl. MwSt. berechnet. Eine eventuelle Weitervermittlung
7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, wird mit € 1,69 inkl. MwSt. je angefangene Minute berechnet.
soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung Stand 1.3.2006
des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung klickTel GmbH
der Telekommunikationsdienstleistungen (Verbindungs-
daten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).
7.3. Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegen-
über seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber
beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen zu
klickTel bekannt gegeben.
7.4. klickTel wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetz-
lichen Vorgaben.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde darf die Verbindungen zu den Auskunftsdiensten
von klickTel nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der
Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der
jeweils gültigen Fassung benutzen.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen
oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an
der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes oder
den telekommunikationstechnischen Einrichtungen von
klickTel führen können.
9. Sperre der Dienste
9.1. klickTel ist berechtigt, die Dienste zu sperren, wenn der
Kunde
• mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 50,– EUR in
Verzug und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist,
• eine Gefährdung der Einrichtungen der klickTel oder
deren Erfüllungsgehilfen durch Rückwirkungen von End-
einrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit droht,
• das Entgeltaufkommen eines Kunden in sehr hohem
Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass der Kunde die dafür zu entrichtenden Entgelte nicht
bezahlen wird und geleistete Sicherheiten verbraucht
sind, sofern die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Gerichtsstand ist Essen, soweit der Kunde Kaufmann ist.
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Energie
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 89/2006
Mitteilung zu Vergleichsverfahren Strom und Gas 2006 und zur
Datenübermittlung nach § 24 Abs. 4 StromNEV bzw. § 23 Abs. 4
GasNEV
Gem. §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV sind die Betrei-
ber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, der Bundes-
netzagentur jährlich zum 1.4. die in den Normen aufgeführten
Daten zu übermitteln. Diese Daten sind u.a. Grundlage für das
Vergleichsverfahren. Viele Unternehmen haben inzwischen
einen Antrag auf Fristverlängerung zur Übermittlung der Daten
gestellt, weil sie sich angesichts der noch laufenden Genehmi-
gungsverfahren außer Stande sehen, die Daten fristgerecht zu
liefern.
Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, wann neue Vergleichsver-
fahren für Strom und Gas durchgeführt werden. Rechtzeitig vor
Beginn der nächsten Vergleichsverfahren werden – wie bereits
in den Vergleichsverfahren 2005 – die in § 24 Abs. 4 StromNEV
bzw. § 23 Abs. 4 GasNEV aufgeführten Daten standardisiert
abgefragt. Eine Datenübermittlung zum 1.4.2006 ist deshalb
nicht erforderlich. Die Veröffentlichungspflichten nach § 27
StromNEV und GasNEV bleiben unberührt.
Gem. § 21 Abs. 3 EnWG kann die Bundesnetzagentur in regelmä-
ßigen zeitlichen Abständen einen Vergleich der Entgelte für den
Netzzugang, der Erlöse oder der Kosten durchführen (Vergleichs-
verfahren). Die Durchführung der Vergleichsverfahren ist in den
§§ 22 ff. StromNEV und den §§ 21 ff. GasNEV näher ausgestaltet.
Grundlage für die Vergleichsverfahren sind auch die in den §§ 24
Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV aufgeführten Daten. Zu deren
Übermittlung sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen
gem. §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV grundsätzlich ver-
pflichtet.
Die §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV normieren als Frist
für die Übermittlung der Daten den 1. April eines jeden Jahres. Da
die Bundesnetzagentur ihr Ermessen im Hinblick auf die Durch-
führung von Vergleichsverfahren dahingehend ausübt, diese zumin-
dest nicht in der ersten Jahreshälfte 2006 durchzuführen, ist eine
Übermittlung der Daten zum 1.4.2006 nicht erforderlich. Die Netz-
betreiber erhalten stattdessen die Möglichkeit, die aufgeführten
Daten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Durchführung
der Vergleichsverfahren zu übermitteln und so ihrer Verpflichtung
aus den §§ 24 Abs. 4 StromNEV, 23 Abs. 4 GasNEV nachzukom-
men. Zu diesem Zweck wird die Bundesnetzagentur rechtzeitig ein
Datenerfassungsprogramm zur Verfügung stellen. Von einer
Datenübermittlung zum 1.4.2006 ist daher abzusehen.
604f
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