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                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1970
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         |
                                                                                                           14 2006

                                                                                         Herstellererklärung bos2006001


          §   Eine Signaturgesetz-konforme Nachprüfung qualifizierter Zertifikate kann nur erfolgen, soweit
              dafür die technischen Voraussetzungen – insbesondere durch die Verbindung zum OSCI-
              Manager – gegeben sind.

      Auflagen für Wartung/Reparatur

      Eine Pflege und Wartung der Software „Govello“ ist vorgesehen und erfolgt ggf. durch eine automati-
      sche Aktualisierung über einen Download von einem Webserver. Die Auslieferung ist wie oben be-
      schrieben abgesichert.


 6.   Algorithmen und zugehörige Parameter

      Zur Verifikation elektronischer Signaturen wird von der Software „Govello“ der kryptographische Verifika-
      tionsalgorithmus RSA – mit 1024 bzw. 2048 Bit Schlüssellänge, die sich nach dem eingesetzten Zertifikat
      richtet – sowie Hashfunktion SHA-1 bzw. RIPEMD-160 mit PKCS#1-Padding und zur Unterstützung bei
      der Erzeugung einer elektronischen Signatur (mit der sicheren Signaturerstellungseinheit) die Hashfunk-
      tion SHA-1 in der Implementierung „Bouncy Castle Crypto Package“ (© 2000 The Legion of the Bouncy
      Castle, http://www.bouncycastle.org) genutzt.

      Die gemäß Anlage I Abs. 1 Nr. 2 SigV festgelegte Eignung reicht mindestens bis zum 31.12.2009 (vgl.
      „Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung
      (Übersicht über geeignete Algorithmen)“ der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-
      on, Post und Eisenbahn vom 2. Januar 2006.


 Weitere Angaben zur Herstellererklärung

      Mit dieser Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4 SigG in Verbindung mit § 15 Abs. 5 SigV erklärt bre-
      men online services GmbH & Co. KG (bos KG), dass die Software „Govello, Version 2.0“ die Anforde-
      rungen des Signaturgesetzes bzw. der Signaturverordnung an eine Signaturanwendungskomponente
      erfüllt.

      Die im Kontext dieser Herstellererklärung notwendige Dokumentation, dass das herstellererklärte Pro-
      dukt die wegen gleicher Rechtsfolge notwendigen Prüfungen des Herstellers – dass das Produkt die
      Anforderungen von SigG/SigV erfüllt – erfolgreich bestanden hat, liegt der Bundesnetzagentur in zwei
      Dokumenten vor:

          §   In der Spezifikation wird dargelegt, dass die Software „Govello“ geeignet ist, die Sicherheitsziele
              zu erfüllen. Zusätzlich werden die Auslieferung, die Handbücher sowie die Entwicklungsumge-
              bung thematisiert. Eine Schwachstellenanalyse zeigte, dass hinsichtlich des möglichen An-
              griffspotentials bei Signaturanwendungskomponenten (vgl. Anhang 1 SigV) adäquate Maßnah-
              men ergriffen wurden.
          §   In der Testdokumentation wird beschrieben, dass die Software „Govello“ Tests, dass die Soft-
              ware entsprechend der Spezifikation wirkt, erfolgreich bestanden hat, und dass die Handbücher
              geeignet sind, dass der Nutzer die Software „Govello“ korrekt bedienen kann.

      Diese Dokumente legen somit dar, dass die Software „Govello“ die Anforderungen von SigG/SigV an ei-
      ne Signaturanwendungskomponente erfüllt.

      Die Dokumente wurden von der bremen online services GmbH & Co. KG erstellt. Die bos KG wurde da-
      bei von der datenschutz nord GmbH beraten.




                                                                                                            Bonn, 19. Juli 2006
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                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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14 2006
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          1971

                                                                                              Herstellererklärung bos2006001


      7.   Verweise

           [BNetzA2005]                 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-
                                        senbahnen (Bundesnetzagentur), „Einheitliche Spezifizierung der Einsatz-
                                        komponenten für Signaturanwendungskomponenten – Arbeitsgrundlage für
                                        Entwickler/Hersteller und Prüf-/Bestätigungsstellen“, Version 1.4, 19. Juli
                                        2005.

           [bos_Govello-HB-06]          bremen online services GmbH & Co. KG, „Benutzerhandbuch – Govello“,
                                        Version 2.0, 12. Mai 2006.


      8.   Gültigkeitsdauer der Herstellererklärung

           Diese Herstellererklärung ist bis zum 31.12.2007 gültig.

           Die Gültigkeit der Erklärung ist bei der Bundesnetzagentur, Referat Elektronische Signatur, zu erfragen.

           Darüber hinaus gibt der Hersteller Auskunft unter der Telefonnummer +49 421 20 49 510.


      Ende der Herstellererklärung




Bonn, 19. Juli 2006
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Herausgeber         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


Redaktion           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                    Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn
                    Telefon: (02 28) 14 53 18
                    Telefax: (02 28) 14 65 33
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