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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1970
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
14 2006
Herstellererklärung bos2006001
§ Eine Signaturgesetz-konforme Nachprüfung qualifizierter Zertifikate kann nur erfolgen, soweit
dafür die technischen Voraussetzungen – insbesondere durch die Verbindung zum OSCI-
Manager – gegeben sind.
Auflagen für Wartung/Reparatur
Eine Pflege und Wartung der Software „Govello“ ist vorgesehen und erfolgt ggf. durch eine automati-
sche Aktualisierung über einen Download von einem Webserver. Die Auslieferung ist wie oben be-
schrieben abgesichert.
6. Algorithmen und zugehörige Parameter
Zur Verifikation elektronischer Signaturen wird von der Software „Govello“ der kryptographische Verifika-
tionsalgorithmus RSA – mit 1024 bzw. 2048 Bit Schlüssellänge, die sich nach dem eingesetzten Zertifikat
richtet – sowie Hashfunktion SHA-1 bzw. RIPEMD-160 mit PKCS#1-Padding und zur Unterstützung bei
der Erzeugung einer elektronischen Signatur (mit der sicheren Signaturerstellungseinheit) die Hashfunk-
tion SHA-1 in der Implementierung „Bouncy Castle Crypto Package“ (© 2000 The Legion of the Bouncy
Castle, http://www.bouncycastle.org) genutzt.
Die gemäß Anlage I Abs. 1 Nr. 2 SigV festgelegte Eignung reicht mindestens bis zum 31.12.2009 (vgl.
„Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung
(Übersicht über geeignete Algorithmen)“ der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-
on, Post und Eisenbahn vom 2. Januar 2006.
Weitere Angaben zur Herstellererklärung
Mit dieser Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4 SigG in Verbindung mit § 15 Abs. 5 SigV erklärt bre-
men online services GmbH & Co. KG (bos KG), dass die Software „Govello, Version 2.0“ die Anforde-
rungen des Signaturgesetzes bzw. der Signaturverordnung an eine Signaturanwendungskomponente
erfüllt.
Die im Kontext dieser Herstellererklärung notwendige Dokumentation, dass das herstellererklärte Pro-
dukt die wegen gleicher Rechtsfolge notwendigen Prüfungen des Herstellers – dass das Produkt die
Anforderungen von SigG/SigV erfüllt – erfolgreich bestanden hat, liegt der Bundesnetzagentur in zwei
Dokumenten vor:
§ In der Spezifikation wird dargelegt, dass die Software „Govello“ geeignet ist, die Sicherheitsziele
zu erfüllen. Zusätzlich werden die Auslieferung, die Handbücher sowie die Entwicklungsumge-
bung thematisiert. Eine Schwachstellenanalyse zeigte, dass hinsichtlich des möglichen An-
griffspotentials bei Signaturanwendungskomponenten (vgl. Anhang 1 SigV) adäquate Maßnah-
men ergriffen wurden.
§ In der Testdokumentation wird beschrieben, dass die Software „Govello“ Tests, dass die Soft-
ware entsprechend der Spezifikation wirkt, erfolgreich bestanden hat, und dass die Handbücher
geeignet sind, dass der Nutzer die Software „Govello“ korrekt bedienen kann.
Diese Dokumente legen somit dar, dass die Software „Govello“ die Anforderungen von SigG/SigV an ei-
ne Signaturanwendungskomponente erfüllt.
Die Dokumente wurden von der bremen online services GmbH & Co. KG erstellt. Die bos KG wurde da-
bei von der datenschutz nord GmbH beraten.
Bonn, 19. Juli 2006
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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14 2006
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1971
Herstellererklärung bos2006001
7. Verweise
[BNetzA2005] Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-
senbahnen (Bundesnetzagentur), „Einheitliche Spezifizierung der Einsatz-
komponenten für Signaturanwendungskomponenten – Arbeitsgrundlage für
Entwickler/Hersteller und Prüf-/Bestätigungsstellen“, Version 1.4, 19. Juli
2005.
[bos_Govello-HB-06] bremen online services GmbH & Co. KG, „Benutzerhandbuch – Govello“,
Version 2.0, 12. Mai 2006.
8. Gültigkeitsdauer der Herstellererklärung
Diese Herstellererklärung ist bis zum 31.12.2007 gültig.
Die Gültigkeit der Erklärung ist bei der Bundesnetzagentur, Referat Elektronische Signatur, zu erfragen.
Darüber hinaus gibt der Hersteller Auskunft unter der Telefonnummer +49 421 20 49 510.
Ende der Herstellererklärung
Bonn, 19. Juli 2006
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Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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