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band-Zuführung sind für ihn immer ein Datum. Qualitätsdifferenzierung bei einem Breitband-
Zuführungspodukt wird sich deshalb immer auf die Übertragungsleistung beziehen.
Qualitätsdifferenzierung bei der Übertragungsleistung wird durch die Möglichkeit der Festle-
gung von Qualitätsparametern realisiert. Die physikalische Ausgestaltung der Infrastruktur
und Priorisierungsvorschriften sind entscheidend für die Einhaltung bestimmter Qualitätspa-
rameter 30 , die Qualtitäts-Serviceklassen begründen können. Wird die Übertragungsleistung
über ein Netz geführt, das auf der ATM-Technologie aufsetzt – dies ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt im Konzentrationsnetz des etablierten Betreibers der Fall – so können Service-
Klassen eindeutig festgelegt werden. Für die ATM Technologie existieren Industrie-
Standards 31, welche Service-Klassen 32 definieren. Gemäß der Standardisierung des ATM-
Forums werden bis zu fünf verschiedene Serviceklassen unterschieden.
Im Unterschied zu diesen Serviceklassen innerhalb der ATM-Technologie, gibt es im IP bis-
her keine einheitlichen Industriestandards für die Implementierung von Service-Klassen.
Vielmehr besteht ein Nebeneinander von verschiedenen Standards (insbesondere die Proto-
kolle IntServ, DiffServ, MPLS) 33 , die sich in der Realisierung der Dienstequalität (QoS) un-
terscheiden. IntServ und DiffServ stellen zur Realisierung von QoS Regeln auf, nach denen
Pakete von Routern bevorzugt bearbeitet werden, wobei IntServ komplexer ist als DiffServ.
Demgegenüber stellt MPLS auf eine Wegebestimmung von Datenpaketen ab. Eine einheitli-
che abgestimmte Handhabung dieser Protokolle in den einzelnen IP-Netzen ist bisher nicht
sichergestellt, was die Einhaltung von Qualitätsstandards über IP-Netzgrenzen (insbesonde-
re bei Zusammenschaltung von IP-Netzen) hinaus erschwert. IP-Serviceklassen sind defi-
nierbar über jeweilige Obergrenzen für Delay, Jitter und Packet Loss 34 .
Wegen der unterschiedlichen Qualitätsstandards, die die beiden Übertragungstechnologien
ATM-Technologie und IP-Protokoll bieten, ist es erforderlich, die Breitband-Zuführungspro-
dukte nach der Übergabetechnologie zu klassifizieren: Basiert diese auf der IP-Technologie,
so wird im Folgenden von einem IP-Breitband-Zuführungsprodukt gesprochen. Erfolgt die
Übergabe ATM-basiert, so handelt es sich um ein ATM-Breitband-Zuführungsprodukt. Beide
Produkte können den Verkehr sowohl asymmetrisch oder symmetrisch (d.h. mit gleicher
Bandbreite für up- und downstream-Verkehr) übertragen.
Aufgrund der divergierenden Eigenschaften im Hinblick auf die Erfüllung von Qualitätsstan-
dards bedienen ATM-Breitband-Zuführungsprodukte und IP-Breitband-Zuführungsprodukte
sehr unterschiedliche Nachfragen: IP-Breitband-Zuführungsprodukte werden derzeit in erster
Linie von Unternehmen nachgefragt, die als Service Provider oder Carrier insbesondere den
ADSL-Massenmarkt mit Internetzuführungsleistungen bedienen wollen. Für die Zuführung in
30 Vgl. Anhang 4.
31 Sowohl ITU als auch das ATM-Forum haben ATM-Qualitäts-Standardisierungen vorgenommen
32 Zur Erläuterung der Qualitätsstandards z.B. UBR, VBR,CBR s. Anhang 4.
33 Zur Erläuterung von IntServ etc. siehe Begriffserläuterungen Anhang 3.
34 Vgl..Anhang 4.
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das öffentliche Internet sind standardisierte Serviceklassen von untergeordneter Bedeutung.
Breitband-Zuführungsnachfrager hingegen, die auf dem Endkundenmarkt hochwertigere
Dienste adressieren wollen (wie z.B. VoIP), die auf der Übertragungsebene definierte Quali-
täten erfordern, sind entweder an einem IP-Zuführungsprodukt mit garantierten Qualitäten
oder aber an einem ATM-Breitband-Zuführungsprodukt interessiert 35 . Letzteres bietet stan-
dardisierte Qualitäten. In praktischer Hinsicht ist allerdings zu berücksichtigen, dass derzeit
kaum ATM-Breitband-Zuführungsprodukte angeboten werden.
Mit zunehmender Nachfrage nach Massenmarktanwendungen (z.B. VoIP), die bestimmte
Qualitätsstandards voraussetzen, wird die Nachfrage nach QoS IP-Breitband-Zuführungs-
Produkten zunehmen.
Verkehrsübergabe
Je nach Übergabetechnologie (ATM oder IP) wird im Folgenden von IP-Breitband-Zuführung
(IP-Zuführung) oder von ATM-Breitband-Zuführung (ATM-Zuführung) des Verkehrs gespro-
chen, der von asymmetrischen oder symmetrischen Anschlüssen herrühren kann. Die Über-
gabe des Verkehrs kann an verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette, d.h. auch un-
terschiedlich konzentriert übergeben werden. Die Breitband-Zuführung beider Übergabe-
technologien kann nach dem konzentrierenden Netz regional übergeben werden oder unter
Einbeziehung des Kernnetzes des Breitband-Zuführungsanbieters konzentriert an einem
Punkt übergeben werden.
In Abbildung I-1 werden auf der Basis der Netztopologie des größten Netzbetreibers in
Deutschland, der Deutschen Telekom AG, (etablierter Betreiber) die möglichen Alternativen
der Verkehrsübergabe von Breitband-Zuführungsprodukten dargestellt.
In Abbildung I-1 sind mögliche Übergabeschnittstellen am parent switch bzw. PoP oder am
distant switch bzw. PoP denkbar.
Übergabe am parent switch oder PoP
Bei dieser Übergabemöglichkeit umfasst die Zuführungsleistung die Konzentration
des vom Endkunden zugeführten Verkehrs im DSLAM und die Transportleistung über
das Konzentratornetz bis zum Gateway des IP-Kernnetzes (BRAS) oder bis zum ers-
ten Switch am Eingang des ATM-Kernnetzes.
Übergabe am distant switch oder PoP
Hier ist der Ort der Übergabe auf der obersten Netzebene, im Kernnetz angesiedelt.
Entsprechend umfasst die Zuführungsleistung sowohl die Konzentration des vom
Endkunden zugeführten Verkehrs im DSLAM und die Transportleistung über das
Konzentratornetz als auch die Transportleistung im Kernnetz (IP oder ATM).
35 Vgl. Anhang 2, Tabelle III-4
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Die Breitband-Zuführungsprodukte 36 unterscheiden sich durch die Übergabetechnologie, die
wiederum die Technologie des weiterführenden Netzes bestimmt. D.h. ein Nachfrager von
Breitband-Zuführung, der über ein ATM-Backbone verfügt, zu dem er sich den Datenverkehr
zuführen lassen möchte, wird ATM-Zuführung nachfragen. Der Inhaber eines IP-Backbone
ist an IP-Zuführung interessiert. Ein ATM-Breitband-Zuführungsprodukt bezieht sich auf eine
niedrigere Schicht des OSI-Referenz-Modells (Layer 2) 37 , entsprechend ist für die Über-
nahme des ATM-Zuführung eine andere Infrastruktur notwendig (z.B. ein ATM Switch anstel-
le eines BRAS (Broadband Remote-Access-Server)) als wenn IP-Zuführung übernommen
wird.
Ein IP-Zuführungsnachfrager zielt außerdem auf andere Kunden als jener, der ATM-Zu-
führung nachfragt. Ein IP-Zuführungsnachfrager adressiert in der Regel Endkunden, die Zu-
führungsleistungen benötigen, für die standardisierte Übertragungsqualitäten weniger be-
deutsam sind, oder aber er beabsichtigt seinerseits, als Vorleistungsanbieter auf der Basis
des nachgefragten IP-Zuführungsproduktes ein eigenes Zuführungsprodukt anzubieten.
Vor diesem Hintergrund ist es auszuschließen, dass ein Nachfrager von IP-Zuführung auf ein
ATM-Zuführungsprodukt ausweicht, sollte ein hypothetischer Monopolist 38 den Preis des IP-
Zuführungsproduktes um einen kleinen aber signifikanten Betrag erhöhen, z.B. um 10%. Ein
Wechsel von einer IP-Zuführung auf eine ATM-Zuführung ist im Hinblick auf die Kunden des
Zuführungsnachfragers nicht zielführend. Will sich ein Nachfrager von Zuführung Verkehr
von Massenmarkt-Anschlüssen (z.B. ADSL-Anschlüsse) zuführen lassen, so wird dieser Ver-
kehr auf IP-Basis übergeben. ATM-Zuführung führt Verkehr von hochwertigen Anschlüssen
zu und wird damit ganz andere Kunden erreichen, als jene, die der Nachfrager von IP-
Zuführung zur Zielgruppe seiner Breitbanddienste hat.
Außerdem müsste er bei der Umstellung auf ein ATM-Zuführungsprodukt seine Übernahme-
schnittstellen technisch so umrüsten, dass er die Datenverkehre, die mit der ATM Technolo-
gie übertragen werden, auch weiterverarbeiten kann. Zudem wird das Kernnetz (Backbone)
des bisherigen Nachfragers von IP-Zuführung IP-basiert sein, so dass er bei einem Wechsel
zu ATM-Zuführung zusätzlich in Router (BRAS) investieren muss, um die Umwandlung der
ATM Zellen in IP Formate zu ermöglichen. Auch können die IP- oder ATM-Übergabe-
Schnittstellen (Breitband-PoPs) regional und von der Häufigkeit verschieden sein, so dass
der Zuführungsnachfrager im Zweifel auch noch seine Netztopologie der veränderten Lage
und Zahl der Breitband-PoPs anpassen müsste. Die Umrüstung der Schnittstellen und die
36 Im Folgenden werden Bitstrom-Zugang, Bitstrom-Zugangsprodukte und Bitstromprodukte als Synonym
verwendet.
37 Vgl. Anhang 5: OSI Schichten Modell. Zu Einzelheiten des Modells vgl. Gerd Siegmund: Technik der Netze,
4. neubebarteitete Auflage, Hüthig Verlag 1999, S. 277 ff.
38 Zur Erläuterung des hypothetischen Monopolistentests vgl. Anhang 1, Marktabgrenzungskriterien. Der
Hypothetische Monopolistentest hilft mit folgendem Gedankenexperiment bei der Bestimmung der Markt-
grenzen: Es wird geprüft, ob ein hypothetischer Monopolist fürchten muss, dass bei einer kleinen signifikan-
ten Preiserhöhung so viele Kunden zu einem anderen Produkt abwandern, dass der negative Mengeneffekt
die Preiserhöhung überkompensiert. Tritt dieser Mengeneffekt ein, ist das Produkt, zu dem die Kunden
wechseln, in den Markt einzubeziehen.
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Veränderung der Netztopologie ist mit erheblichem investiven Aufwand verbunden. Eine
kleine signifikante Preissteigerung (10%) des IP-Zuführungsprodukts würde vor dem Hinter-
grund der hier geschilderten nötigen technischen Umrüstungen ökonomisch keinen Anreiz
zum Produktwechsel bilden.
Ein Nachfrager von ATM-Zuführung adressiert hingegen entweder Kunden, die Anschluss-
und Zuführungsleistungen mit standardisierten Qualitäten benötigen oder aber beabsichtigt
seinerseits, als Vorleistungsanbieter auf der Basis des nachgefragten ATM-Zuführungspro-
duktes ein eigenes Zuführungsprodukt anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist es auszu-
schließen, dass ein Nachfrager von ATM-Zuführung auf IP-Zuführung ausweicht, sollte eine
hypothetischer Monopolist 39 den Preis des ATM- Zuführungsproduktes um einen kleinen
aber signifikanten Betrag erhöhen, z.B. um 10%. Mit einem IP-Zuführungsprodukt könnte der
Nachfrager die Anforderungen seiner Kunden auf dem Endkundenmarkt und auf dem Vor-
leistungsmarkt hinsichtlich standardisierter Qualitäten nicht mehr erfüllen. Die mit dem
Wechsel auf ein IP-Zuführungsprodukt verbundene Technologieumstellung ist bei der ange-
nommenen Preiserhöhung nicht wirtschaftlich. Wie oben geschildert, müsste er in eine ande-
re Schnittstellentechnologie investieren. Das Backbone müsste ebenfalls von der ATM-
Technologie auf IP-basierte Übertragung umgestellt werden. Da mit einem IP-Zuführungs-
produkt andere Qualitätsstandards verbunden sind, müsste er außerdem andere Breitband-
dienste (für die z.B. standardisierte Qualitäten unbedeutsam sind ) anbieten und somit einen
neuen Kundenkreis erschießen, verbunden mit neuen Marketingkonzepten. Eine Substi-
tuierbarkeit eines ATM-Zuführungsprodukt durch ein IP-Zuführungsprodukt ist wirtschaftlich,
technisch und im Hinblick auf die Marketingstrategie nicht darstellbar.
Eine Austauschbarkeit der beiden Breitband-Zuführungsprodukte aus Nachfragersicht ist
daher auszuschließen.
Des weiteren gilt es zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Angebotsumstel-
lungsflexibilität gibt. Insbesondere ist der Frage nachzugehen, ob innerhalb eines angemes-
senen Zeitraums 40 auf dem einen oder anderen Breitband-Zuführungsmarkt bisher nicht
tätige Unternehmen infolge einer relativen Preiserhöhung des Breitband-Zuführungsprodukts
in den Markt eintreten wollen.
Ein Anbieter von IP-Zuführung benötigt neben einem Anschlussnetz ein ATM- oder IP-
basiertes Konzentratornetz und je nach Übergabepunkt auch ein IP-Backbone.
39 Vgl. Anhang 1, Marktabgrenzungskriterien, Erläuterung Hypothetischer Monopolistentest.
40 In Anbetracht der Tatsache, dass einerseits die Innovationszyklen in IP Netzen immer kürzer werden aber
andererseits Netzinfrastrukturinvestitionen nicht ohne weiteres kurzfristig zu realisieren sind, sollte als kür-
zest möglicher Zeitraum 1Jahr angenommen werden. Vgl. Jörg Ebersbächer; Konvergenz der Kommunika-
tionsnetze: Wird das Internet alles übernehmen?, ITG (Informationstechnische Gesellschaft im VDE) – Posi-
tionspapier 2004, S. 7, Kai-Uwe-Ricke, Rede anlässlich der Jahrespresskonferenz der DTAG am 10.03.
2004, S. 13.
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Wollte ein Anbieter von IP-Zuführung bei einer 10 prozentigen Preiserhöhung auf das Ange-
bot von ATM-Zuführung wechseln, so ist der Wechsel auf IP-Zuführung dann aus ökonomi-
schen Gründen am unwahrscheinlichsten, wenn er die Leistung unter Einschluss des IP-
Backbones anbietet und auch das Konzentratornetz IP-basiert ist. Dann müsste er in die im
Vergleich zur IP-Technologie sehr viel teurere ATM-Infrastruktur (Konzentratornetz, Backbo-
ne, Schnittstellen etc.) investieren. Eine kleine, wenn auch signifikante Preiserhöhung eines
ATM-Zuführungsproduktes scheint kein Anreiz für eine solche Investitionsentscheidung zu
sein. Ist die Übergabe am Ausgang des Konzentratornetzes vorgesehen und basiert das
Konzentratornetz auf der ATM-Technologie, so ist die ATM-Infrastruktur Teil des Produkts.
Hier erfolgt der Wechsel von einem Produktangebot (IP-Zuführungsprodukt) zu einem ande-
ren Angebot (ATM-Zuführung) technologisch durch einen Wandel an der Übergabe-
Schnittstelle (von Layer 3 auf Layer 2 des OSI Schichtenmodells). In der Regel wird eine
Preissteigerung des ATM-Zuführungsprodukts durch eine Kostensteigerung der ATM-
Infrastruktur ausgelöst sein. In diesem Falle wird sich der Preis des IP-Zuführungsproduktes
ebenfalls erhöhen. Die parallele Preissteigerung eines ATM-Zuführungprodukts stellt inso-
fern keinen Wechselanreiz dar.
Wollte umgekehrt ein Anbieter von ATM-Zuführung IP-Zuführung anbieten, müsste er seine
BreitbandPoP mit BB-RAR (Breitband Remote Access Router) ausstatten, um den ATM-
Datenverkehr in IP-Datenverkehr umzuwandeln. Da diese Breitband-PoPs dann auch auf der
Ebene der IP-Technologie miteinander verknüpft sein müssen, setzt dies den Aufbau einer
IP-Plattform voraus.
Bei einer solchen Konstruktion des IP-Zuführungsprodukts, ist die ATM-Infrastruktur Teil des
Produkts. Hier erfolgt der Wechsel von einem Produktangebot (ATM-Zuführungsprodukt) zu
einem anderen Angebot (IP-Zuführung) technologisch durch einen Wandel an der Übergabe-
Schnittstelle (von Layer 2 auf Layer 3 des OSI Schichtenmodells). In der Regel wird eine
Preissteigerung des IP-Zuführungsprodukts durch eine Kostensteigerung der ATM-In-
frastruktur ausgelöst sein. In diesem Falle hat sich der Preis des ATM-Zuführungsproduktes
ebenfalls erhöht. Die parallele Preissteigerung eines IP-Zuführungsprodukts stellt insofern
keinen Wechselanreiz dar.
Nimmt man den eher unwahrscheinlichen Fall an, dass der Preis des IP-Zuführungsprodukts
losgelöst von den ATM-Infrastrukturkosten steigt, so ist ein Einstieg in den IP-Zuführungs-
markt für diesen Anbieter dann wahrscheinlich, wenn die Investitionskosten in IP-
Infrastruktur und Marketingkosten für die Erschließung des neuen Kundenkreises so niedrig
sind, dass sie mit dem durch die Preissteigerung (10%) finanzierten Erlösanstieg finanzierbar
sind. Dies dürfte eher unwahrscheinlich sein.
Wollte ein ATM-Zuführungsanbieter ein IP-Zuführungsprodukt dadurch erzeugen, dass er
bereits im Konzentrationsnetz und im Backbonebereich auf IP-Technologie umstellt 41 , so
41 in diesem Falle impliziert der Produktwechsel einen Wandel der gesamten Infrastruktur.
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dürfte eine kleine aber signifikante Preiserhöhung nicht ausreichen, um eine solche Infra-
strukturinvestition refinanzierbar und damit einen Wechsel auf ein IP-Zuführungsprodukt öko-
nomisch darstellbar werden zu lassen. Eine Angebotsumstellungsflexibilität ist in diesem
Falle ebenfalls ökonomisch nicht darstellbar.
Ergebnis:
Weder die Austauschbarkeit aus Nachfragersicht ist zwischen einem IP-Zuführungsprodukt
und ATM-Zuführungsprodukt gegeben, noch ist eine Angebotsumstellungsflexibilität wahr-
scheinlich. Aus diesem Grunde werden ATM-Zuführung und IP-Zuführung zwei getrennten
Märkten zugeordnet.
Diese Vorgehensweise (zwei getrennte Märkte für ATM bzw. IP-Zuführung) begründet sich
auch aus der speziellen Netzstruktur des etablierten Betreibers. Im Gegensatz zur Situation
in den meisten anderen EU-Ländern, wo sich an ein großes ATM Backbone ein „managed
IP-Backbone“ anschließt, existiert in Deutschland neben einem großen etablierten IP-
Backbone, über das der Massenverkehr abgewickelt wird, parallel ein kleineres ATM-
Backbone, über dass der Verkehr für hochwertigere Dienste des etablierten Betreibers ge-
führt wird.
Aussagen zur Homogenität der Wettbewerbsbedingungen auf den beiden Breitband-
Zuführungsmärkten sind im Hinblick auf die Tatsache, dass derzeit nur ein Teilmarkt, jener
für IP-Zuführung, existiert, nicht möglich. Es ist aber wahrscheinlich, dass sich die Wettbe-
werbsbedingungen aufgrund unterschiedlicher Angebots- und Nachfragemerkmale in beiden
Teilmärkten unterscheiden werden. Diese Annahme gründet sich auf die Tatsache, dass das
Angebot auf beiden Teilmärkten sich technologisch unterscheidet und auf unterschiedliche
Nachfrager trifft, die ihrerseits auf den Anschluss-Endkundenmärkten sehr unterschiedliche
Nachfrager adressieren werden. Dies kann sich in differenzierten Produkten, Preisen und
Rabattierungsregeln niederschlagen.
Bedeutung und weitere Behandlung des ATM-Zuführungsmarktes
Im Hinblick darauf, dass ATM-Breitband-Zuführungsprodukte derzeit kaum am Markt ange-
boten werden und ein reiner ATM-Zuführungsmarkt in Deutschland somit praktisch nicht e-
xistiert, und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht etablieren wird, bezieht sich diese
Marktanalyse im weiteren Verlauf einzig auf IP-Zuführungen.
Die Bundesnetzagentur hält diese Vorgehensweise auch im Hinblick auf den prospektiven
Ansatz der Marktanalyse für gerechtfertigt, da nicht auszuschließen ist, dass das Vorleis-
tungsprodukt Breitband-Zuführung, das in der Form nur in Deutschland angeboten wird, vor
allem auch Ergebnis der Trennung von Anschluss und Dienst ist. Bei ATM basierten An-
schlussprodukten existiert in Deutschland eine solche Trennung von Anschluss und Dienst
nicht. Alle diese Anschlussprodukte enthalten auch gleichzeitig die breitbandige Zuführung.
Von daher ist es nahe liegend, dass für solche Endkundenprodukte Bitstromprodukte, die
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den Endkundenzugang mit umfassen, das geeignetere Vorleistungsprodukt sein werden. Es
erscheint deshalb geboten, zunächst die Wirkung einer Bitstromverfügung abzuwarten, um
beurteilen zu können, ob neben einem möglichen ATM-Bitstrom-Zugangsprodukt auch Be-
darf für ein ATM-Zuführungsprodukt besteht. Die bisher von den Markteilnehmern vorgetra-
genen Argumente für den Bedarf nach einem ATM-Zuführungsprodukt sind zu unspezifiziert,
als dass daraus konkrete Nachfrage ableitbar wäre.
I.1.1.1 IP-Zuführung und Resale ein Markt?
Resaleprodukte, die sich technisch nicht von dem Dienstezugangs-Produkt unterscheiden
können, das der etablierte Betreiber seinen eigenen Endkunden verkauft, sind nicht als Sub-
stitut zu einem IP-Zuführungsprodukt zu verstehen. Gemäß § 21 Abs 2 Nr 3 bzw. § 30 Abs 5
TKG ist Resale der Zugang zu bestimmten von einem Betreiber eines öffentlichen Telekom-
munikationsdienstes zu Großhandelsbedingungen angebotenen Dienstes, wie sie Endnut-
zern angeboten werden, um Dritten den Weitervertrieb im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung zu ermöglichen.
Dies ist bei einem Zugangsprodukt der Fall, bei dem der etablierte Betreiber dem Zugangs-
nachfrager eine Kombination aus Zuführungsleistung ohne Möglichkeit der Differenzierung
vom Endkunden bis zur öffentlichen Internetplattform und Internet-Konnektivität 42
anbietet. 43 . Der Nachfrager eines solchen Produktes benötigt keine eigene Infrastruktur. Im
Gegensatz zur IP-Zuführung fragt er hier auch eine definierte Dienste-Zuführung (Internetzu-
gang) nach. Er kann auf der TK-Infrastrukturebene keine zusätzliche Wertschöpfung erbrin-
gen. Wertschöpfung ist ihm bedingt auf der Diensteebene (z.B. durch Gestaltung bestimmter
Produktbündelungen) und uneingeschränkt auf der Marketingebene (Preisgestaltung, Ver-
trieb, Fakturierung) möglich. Ein solches Produkt, das keinerlei Differenzierung - weder auf
der Technik-, noch auf der Diensteebene (sieht man von der Möglichkeit der Produktbünde-
lung ab) - erlaubt, ist als Resale im Sinne des § 21 Abs 2 Nr. 3 TKG aufzufassen. Eine reine
Vermarktung eines Zugangsdienstes (ohne dass der Anbieter dieses Produktes auf dem
Endkundenmarkt technische Änderungen vornehmen kann) erfüllt nicht die Anforderungen,
die ein Nachfrager von Zuführungsleistungen mit diesem Produkt verbindet: Solche Anforde-
rungen sind vor allem in der Maximierung der eigenen Wertschöpfung unter Verwendung
eigener Infrastrukturleistungen (IP-Plattform) und Ressourcen (Authentifizierung 44 etc.) zu
sehen, um so sein Endkundenprodukt durch Applizierung eigener Dienstemerkmale zu ver-
edeln.
42 Hierbei stellt der Anbieter von Internet-Konnektivität registrierte (d.h. weltweit bekannte) IP-Adressen aus
seinem Kontingent zur Verfügung.
43 Der etablierte Betreiber bietet auf dieser Basis das Produkt Online Connect an.
44 Authentifizierung: Nachweis der Zugangsberechtigung durch die Abfrage von Benutzerkennung und Pass-
wort bei Verbindungen zu Servern mit Zugangsbeschränkungen (Bundesamt für Sicherheit in der Informati-
onstechnik).
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Ein Nachfrager einer IP-Zuführungsleistung wird ein Resale-Dienste-Zugangsprodukt nicht
nachfragen, weil er Infrastrukturleistung bzw. Dienstleistung mit einkaufen muss, für die er
bereits eigene Ressourcen vorhält. Der Wechsel von einem IP-Zuführungsprodukt auf ein
Resale-Dienste-Zugangsprodukt ist für ihn nicht wirtschaftlich, weil er eigene Investitionen
nicht refinanzieren kann. Eine Nachfragesubstitution von einem IP-Zuführungsprodukt zu
einem Resale-Dienste-Zugangsprodukt ist zu verneinen. Umgekehrt wird ein Nachfrager von
Resale-Dienste-Zugangsprodukten schwerlich zu einem IP-Zuführungsprodukt wechseln
können, da er in entsprechende Infrastruktur (z.B. IP-Plattformen, IP-Adressen etc.) investie-
ren müsste. Würde ein hypothetischer Monopolist den Preis für das Resale Produkt um 10%
erhöhen, so ist diese Preissteigerung nicht ausreichend, um für den Resalenachfrager den
Wechsel zu einem Zuführungsprodukt ökonomisch sinnvoll erscheinen zu lassen. Um den
gleichen Zugang zur Diensteplattform zu erreichen, müsste er umfangreichen investiven Auf-
wand erbringen. Eine Nachfragesubstitution von einem Resale-Dienste-Zugangsprodukt zu
einem IP-Zuführungsprodukt ist nicht wirtschaftlich und von daher ebenfalls zu verneinen.
Inwieweit ein Anbieter von IP-Zuführung in der Lage ist, mit seinem Angebot auf ein Resale
Dienste-Zugangsprodukt zu wechseln, wird von seiner vertikalen Integration abhängen. Ist er
ein reiner Infrastrukturanbieter, so kann bezweifelt werden, ob eine kleine aber signifikante
Preiserhöhung ausreichend ist, um einen Wechsel auf des Angebot eines Resaleproduktes
wirtschaftlich darstellbar werden zu lassen.
Eine Angebotsumstellungsflexibilität von einem Resale-Dienste-Zugangsprodukt zu einem
IP-Zuführungsprodukt dürfte hingegen gegeben sein, da die IP-Zuführung teil des Resale-
Dienste-Zuführungsproduktes ist.
Ergebnis:
Vor allem wegen fehlender Austauschbarkeit aus Nachfragersicht und zumindest nur einsei-
tiger Angebotsumstellungsflexibiliät ist der Resale-Dienste-Zugang nicht Teil des IP-
Zuführungsmarktes.
I.1.1.2 IP-Zuführung am parent PoP und IP-Zuführung am distant PoP ein Markt?
Für die Marktabgrenzung ist ebenfalls zu prüfen, inwiefern IP-Zuführung mit einer Übergabe
am parent PoP (regionale Zuführung) und IP-Zuführung mit einer Übergabe am distant PoP
(überregionale Zuführung) einem Markt zuzuordnen sind.
Wie in Abbildung I-1 dargelegt, umfasst die Zuführungsleistung mit einer Übergabe am pa-
rent PoP die Konzentration des vom Endkunden zugeführten Verkehrs im DSLAM und die
Transportleistung über das Konzentratornetz bis zum Gateway des IP-Kernnetzes (BRAS).
Der etablierte Betreiber beispielsweise konzentriert den Verkehr auf 73 PoP, an die sich ein
Zuführungsnachfrager in Summe anschließen muss, um flächendeckend Verkehr überneh-
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men zu können. Denkbar und von Wettbewerbern vielfach gefordert, ist auch eine deutlich
höhere Anzahl von PoP, um auf dieser Netzebene effizient Zugang zu erhalten.
Eine Zuführungsleistung mit einer Übergabe am distant PoP schließt zusätzlich zur oben
beschriebenen Zuführungsleistung (parent PoP) die Transportleistung im IP-Kernnetz ein.
Hier ist der Ort der Übergabe auf der obersten Netzebene, im Kernnetz angesiedelt. Beim
etablierten Betreiber kann der Verkehr flächendeckend von allen Anschlüssen herrührend
auf einen Übergabe-Standort konzentriert übergeben werden. Die Übergabe-Standorte für
distant und parent PoP können identisch sein, wenn ein Anbieter beide Produktvarianten
anbietet. Dies ist beispielsweise bei den Breitband-PoPs des etablierten Betreibers der Fall.
Beide Zuführungsleistungen richten sich an Dienstezugangs- oder Diensteservice Provider,
die über ein eigenes IP-Kernnetz verfügen. Die Übergabe ist technisch identisch. Nachfrager
von solchen Zuführungsleistungen können sowohl an einer Übergabe am distant PoP als
auch am parent PoP interessiert sein, da beide Zuführungsleistungen dem gleichen Zweck
dienen, die Zuführung von breitbandigen Verkehr, der von den Endkunden-Anschlüssen 45
des Zuführungsanbieters herrührt. Die Nachfrage nach der einen oder anderen Übergabe
richtet sich nach Größe und Lage des IP-Kernnetzes des Nachfragers und der regionalen
Zuordnung des Endkunden, dem er Dienste anbieten will. Ein Nachfrager von Zuführungs-
leistungen wird eine parent PoP-Übergabe an jenem PoP nachfragen, den er mit seinem
eigenen IP-Kernnetz erschließen kann. Er erhält damit auf dieser unteren Netzebene Ver-
kehrs-Zuführung von jenen Anschlussbereichen, die diesem PoP zugeordnet sind. Überregi-
onale Zuführung wird er an diesem Standort nachfragen, um auch überregionale Anschluss-
bereiche erfassen zu können, die nicht direkt mit diesem Breitband PoP erschlossen werden.
Mit einem solchen Vorgehen wird er bei einem gegebenen IP-Kernnetz seine eigene Wert-
schöpfung maximieren.
Nur ein Zuführungsnachfrager, der über ein überregionales IP-Kernnetz mit hoher Flächen-
deckung verfügt, wird alle parent PoP Standorte erschließen und ausschließlich Übergabe
auf regionaler Ebene nachfragen. Hierzu sind in Deutschland nur wenige Netzbetreiber in
der Lage.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Nachfrager nach regionaler Zuführung kein
Interesse daran hat, diese durch eine Übergabe auf überregionaler Ebene zu ersetzen. Er
würde Leistungen bezahlen, die er mit seinem eigenen IP-Kernnetz selbst erbringen kann.
Da die Zuführung mit Übergabe am distant PoP zusätzlich Übertragungsleistungen des
Kernnetzes enthält, müssen sich beide Zuführungsleistungen auch deutlich durch den Preis
unterscheiden. So liegt beispielsweise das nutzungsabhängige Entgelt für GATE (Zufüh-
rungsprodukt mit Übergabe am distant PoP) um BuG: das durchschnittlich ...fache über dem
(regulierten) Entgelt von ZISP (Übergabe am parent PoP) 46 . Eine Austauschbarkeit aus
45 oder von Resale Anschlüssen des Zuführungsanbieters.
46 Quelle: Preisverzeichnis der DTAG zur ISP Gate Basic, Stand 01.09.2005.
Geschwärzte Fassung
Bonn, 13. September 2006