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1118                   A         Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Regulierungsbehörde –       |
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 1. Halten Sie es für erforderlich, den Einsatzbereich von Aus-        Teil B
    kunftsrufnummern zu erweitern oder zu beschränken?
 2. Sollten Regelungen zur Verhinderung von Portaldiensten auf-        Veröffentlichungshinweis
    genommen werden (z. B. Verbot der Weitervermittlung zu PRD,
    Vorgaben zur Bewerbung von Auskunftsdiensterufnummern              Die Regulierungsbehörde ist aufgrund des
    oder Untersagung der Vermarktung der Auskunftsdiensteruf-
    nummern seitens Dritter)?                                          § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
 3. Haben Sie noch andere Vorschläge zur Erweiterung oder              tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
    Beschränkung des Einsatzbereiches von Auskunftsrufnum-
    mern?
                                                                       von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 4. Halten Sie es für erforderlich, den Kreis der Antragsberechtig-
                                                                       und anderen allgemeinen Kundeninforma-
    ten anders als heute festzulegen?                                  tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
 5. Sollte der Begriff „Anbieter von Auskunftsdiensten“ dahinge-       Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
    hend konkretisiert werden, dass ein vollständiges Outsourcen
    der Auskunftsdienstleistung ausgeschlossen ist?                    öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen
 6. Wie viele Auskunftsrufnummern sollten einem Unternehmen            der Diensteanbieter unterliegen weder der
    zukünftig maximal zuteilbar sein? Wie sollte mit verbundenen       Kontrolle noch der Genehmigung der Re-
    Unternehmen verfahren werden?
                                                                       gulierungsbehörde. Für den Inhalt der Mit-
 7. Sollten etwaige Beschränkungen des Einsatzbereichs und eine
    etwaige Verringerung der Anzahl der zuteilbaren Nummern            teilungen sind allein die Diensteanbieter
    auch auf bereits erfolgte Zuteilungen Anwendung finden?            verantwortlich.
 8. Sollte der Nummernbereich 1180xy geöffnet werden?
 9. Falls Sie Frage 8 mit „ja“ beantworten: Was sollte getan wer-
    den, wenn auch der Nummernbereich 1180xy vollständig
    zugeteilt ist?
10. Sollte im Rahmen der Regelungen zum Einzelverbindungs-
    nachweis nach § 45e TKG-E gefordert werden, bei einer Aus-
    kunftsdienstleistung mit Weitervermittlung im Einzelverbin-
    dungsnachweis die angewählte Rufnummer und die
    weitervermittelte Rufnummer anzugeben?
Stellungnahmen werden bis zum 10.8.2005 unter folgender
Anschrift entgegengenommen:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat Grundsatzfragen der Nummerierung
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax (0228) 14-6011
Email: Referat117@regtp.de
Im Anschluss an die Kommentierung ist beabsichtigt, konkrete
Änderungsvorschläge für die geltenden Nutzungsbedingungen zu
formulieren und nach erneuter Kommentierung in Kraft zu setzen.
Die Reg TP behält sich vor, Stellungnahmen, die nicht ausdrücklich
als vertraulich gekennzeichnet sind, zu veröffentlichen.
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13 2005                   A      Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                    1119
Mitteilung Nr. 171/2005                                                3. Obliegenheiten des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01026 Telecom GmbH                 3.1    Der Kunde ist verpflichtet, die 01026 bei ihrer Tätigkeit so zu
& Co. KG für die Erbringung von offenen Call-by-Call-Diensten                 unterstützen, dass sie ihre vertragsgemäßen Leistungen in
über die VNB-Kennziffer 01026                                                 der vereinbarten Qualität erbringen kann.
                                                                       3.2    Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, die
1. Allgemeines
                                                                              die Qualität des 01026-Dienstes beeinträchtigen können,
1.1   Die 01026 Telecom GmbH & Co. KG, Königsallee 66, 40212                  unverzüglich der 01026 mitteilen.
      Düsseldorf, nachfolgend „01026“ genannt, bietet bundesweit
      Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call-        4 Zahlungsbedingungen und Verzugsregelung
      by-Call-Dienste an. Für die Erbringung dieser Dienstleistung
      im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voranmeldung) gel-        4.1    Die 01026 hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder
      ten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikati-                  selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies
      onsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutz-                  durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die
      verordnung (TKV) sowie die nachfolgenden im Amtsblatt der               Deutsche Telekom AG, vornehmen zu lassen.
      Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post               4.2    Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Rechnungsbe-
      veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie                 träge verpflichtet, die sich aus der jeweils aktuellen 01026-
      deren zukünftiger Änderungen. Die vorbezeichneten gesetzli-             Preisliste ergeben. Die Preise werden vor jeder Verbindung
      chen Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann,                 entgeltfrei angesagt.
      wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmun-
      gen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbe-            4.3    Die Rechnungen der 01026 sind mit Zugang der Rechnung
      dingungen können auch in den Geschäftstellen der 01026                  fällig. Der Kunde ist gem. § 266 BGB nicht zu Teilleistungen
      und unter www.01026telecom.de eingesehen werden.                        berechtigt. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungs-
                                                                              beträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des
1.2   Abweichende AGB des Kunden finden auch dann keine                       Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurech-
      Anwendung, wenn die 01026 ihnen nicht ausdrücklich wider-               nen ist, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis
      spricht. Es gelten die jeweils bei Gesprächsbeginn aktuellen            vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden
      AGB der 01026.                                                          Abrechnungszeitraum gar nicht genutzt wurde.
1.3   Angebote der 01026 sind immer freibleibend. Im Call by Call-     4.4    Die Entgelte werden von der 01026 oder durch den Teilneh-
      Verfahren beginnt das Vertragsverhältnis, soweit nicht ande-            mernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungs-
      res vereinbart ist, mit dem Zustandekommen der Verbin-                  verfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der
      dung. 01026 ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden              Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei
      anzunehmen.                                                             der Nutzung von Call-by-Call-Leistungen, dass eine der
1.4   Die vorliegenden Bedingungen gelten vorbehaltlich ihrer                 Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch
      Änderung durch die 01026 für die Dauer des Vertragsverhält-             hinsichtlich der Forderungen der 01026 gilt, die somit durch
      nisses und gegebenenfalls über dessen Beendigungszeit-                  die Deutsche Telekom AG miteingezogen werden können.
      punkt hinaus bis zur vollständigen Abwicklung der                       Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens am
      Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.                                   10. Tag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden
                                                                              durch die Deutsche Telekom AG eingezogen.
1.5   Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde
      über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen             4.5    Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde der 01026
      Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber                   die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem
      verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.                        er die Zurückweisung zu vertreten hat. Andere Zahlungswei-
                                                                              sen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
                                                                              Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zah-
2. Leistungen der 01026
                                                                              lung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder feh-
2.1   Die 01026 bietet den Kunden über die Verbindungsnetzbe-                 lenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Til-
      treiberkennzahl („VNBK“) 01026 die Vermittlung zu Telefon-              gung bei der 01026 nur dann ein, wenn der Kunde in
      verbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen              ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere
      Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu                  den Buchungscode der 01026) bei der Zahlung angegeben
      internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende                hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.
      Zusammenschaltungsvereinbarungen        der     Deutschen
                                                                       4.6    Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 01026
      Telekom AG oder der 01026 mit anderen nationalen oder
                                                                              hat der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen
      internationalen Netzbetreibern geschlossen sind. Das Tele-
                                                                              Frist, soweit nichts anderes angegeben 6 Monate ab Rech-
      kommunikationsnetz der 01026 hat eine über den Zeitraum
                                                                              nungszugang, sowie schriftlich an die in der jeweiligen Rech-
      von
                                                                              nung angegebenen Adresse zu richten. Der Kunde wird in
      365 Tagen gemittelte Mindestverfügbarkeit von 97,5 %.
                                                                              den einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie
2.2   Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande,               die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam
      wenn der Kunde die VNBK 01026 vorwählt und die 01026 die                gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als
      Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem               genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begrün-
      Ende der Verbindung.                                                    deten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit
                                                                              unberührt, als 01026 eine Überprüfung der Einwendungen
2.3   Die 01026 ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen
                                                                              nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen
      ganz oder teilweise durch andere Telekommunikationsnetz-
                                                                              Bestimmungen möglich ist.
      betreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen. Ins-
      besondere ist 01026 berechtigt, die Netzbetreiber festzu-        4.7    Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automati-
      legen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und                     schen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug,
      abgewickelt werden.                                                     wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen
                                                                              ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug,
2.4   Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen
                                                                              werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiterge-
      und betrieblichen Möglichkeiten der 01026 und den jeweils
                                                                              henden Verzugsschadens entsprechend § 288 Abs. 1 BGB
      mit der 01026 kooperierenden Netzbetreibern.
                                                                              Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
2.5   Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde die                     der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entspre-
      Dienstleistungen der 01026 missbräuchlich nutzt, ist 01026              chenden Nachfolgetarifs berechnet. Ist der Kunde kein Ver-
      jederzeit nach Maßgabe von § 19 TKV berechtigt, ihre Lei-               braucher im Sinne des BGB, werden gem. § 288 Abs. 2 BGB
      stungen einzustellen.                                                   8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz berechnet. Die Gel-



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                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                 |
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      tendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs                     kommunikationsdienstleistungen        einschließlich   dessen
      (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt der 01026 vor-             inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen
      behalten.                                                                oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden
4.8   Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unent-               erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange
      geltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte                   dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommuni-
      Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrech-                      kationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der
      nungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden auch die                  Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für
      Verbindungen über die 01026 in dieser Rechnung entspre-                  die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhält-
      chend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht                  nisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und
      bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich                der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen
      gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.                        erforderlich ist, darf die 01026 oder ein von ihr beauftragter
                                                                               Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er
4.9   Bei Forderungen der 01026 kann der Kunde sein Recht auf                  auf die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen ver-
      Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gege-                    pflichtet worden ist, personenbezogene Daten des Kunden
      nansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein            erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte
      Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gege-                  können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens
      nansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine                  genutzt werden (§ 97 Abs. 1 Satz 3 TKG).
      Abtretung von Ansprüchen gegen die 01026 ist nur nach vor-
      heriger Zustimmung möglich.                                       7.3    Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu
                                                                               Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verbindungsdaten
                                                                               werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Frist
5. Vertragsbeendigung                                                          von 6 Monaten ab Rechnungsstellung vollständig gespei-
      Im Falle des sog. „offenen“ Call by Call ohne Voranmeldung               chert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetz-
      endet das jeweilige Vertragsverhältnis unmittelbar mit der               betreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde
      Beendigung der Verbindung.                                               hat die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter
                                                                               Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder
                                                                               dass die Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung
6 Haftung, Höhere Gewalt
                                                                               an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der
6.1   Bei Vermögensschäden haftet die 01026 für sich und ihre                  Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird Zielruf-
      Erfüllungsgehilfen gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem                   nummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt der
      Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der                    Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die Kür-
      Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf zehn Millionen                 zung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder
      Euro je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Überstei-               gar die Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsver-
      gen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben                  sand, kann keine entsprechende Überprüfung der Einwen-
      Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der               dungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen.
      Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die                     Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb
      Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze                     der Speicherfrist ist nur möglich, wenn der Kunde keine
      steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden                 andere Speicherung verlangt hat, bspw. eine Kürzung der
      vorsätzlich verursacht wurde.                                            Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar eine
6.2   Für andere Schäden des Kunden haftet die 01026 für sich                  vollständige Löschung, oder aber bei seinem Teilnehmer-
      und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechts-                  netzbetreiber einen vollständigen Einzelverbindungsnach-
      grund, nur, falls die 01026 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine            weis beauftragt hat.
      wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft    7.4    Wünscht der Kunde einen Einzelgesprächsnachweis, so hat
      in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen                  er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige, Nutzer des
      oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der               Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die Verbin-
      01026 oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.                  dungsdaten zur Erteilung des Einzelgesprächsnachweises
      Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht          gespeichert werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und
      grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der 01026 auf          Behörden hat der Kunde die Mitarbeiter informiert und wird
      solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die                   künftige Mitarbeiter unverzüglich informieren und hat den
      01026 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftiger-                  Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt, soweit dies
      weise vorhersehbar waren. Dies gilt auch für den Schaden-                nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
      sumfang.
6.3   Die Haftung der 01026 für zugesicherte Eigenschaften, Per-        8. Schlussbestimmungen
      sonenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaf-          8.1    Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln, soweit
      tungs-gesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen                   der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb sei-
      unberührt.                                                               nes Handelsgewerbes gehört. Ein etwaiger ausschließlicher
6.4   Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen ihrer                   Gerichtsstand bleibt unberührt.
      Telekommunikationsdienstleistungen haftet die 01026 inso-         8.2    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der 01026 und dem Kun-
      weit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder                den gilt ausschließlich das für Rechtsbeziehungen inländi-
      für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des                  scher Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik
      01026-Dienstes erforderlich sind. Ebenso kann die 01026                  Deutschland.
      nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung vertragli-
      cher Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse      8.3    Sämtliche vertraglichen Änderungen und Ergänzungen
      zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der               bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen
      Vertragspartner liegen.                                                  Bestätigung seitens 01026.
                                                                        8.4    Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
7. Datenschutz                                                                 bleiben die übrigen verbindlich.
7.1   Die 01026 beachtet die jeweils gültigen datenschutzrecht-         8.5    Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrags-
      lichen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des                   verhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von
      BDSG.                                                                    01026 auf einen Dritten übertragen.
7.2   Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden
      Inhalt und Umfang: Die 01026 darf personenbezogene Daten
      des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die
      Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Tele-




                                                                                                                         Bonn, 13. Juli 2005
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13 2005                   A    Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   1121
Mitteilung Nr. 172/2005




Bonn, 13. Juli 2005
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1122   A    Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –       |
                                                                                           13 2005




                                                                                           Bonn, 13. Juli 2005
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13 2005                   A       Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   1123
Mitteilung Nr. 173/2005                                                            gültige E-Mail Adresse anzugeben. Die vom Kunden mit-
                                                                                   geteilte E-Mail Adresse gilt als Rechnungs-E-Mail-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
                                                                                   Adresse. Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag,
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)                                werden von freenet an diese Rechnungs-E-Mail-Adresse
zum Internet-Zugang                                                                gesandt. Der Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von fre-
Stand 26.05.2005            Service-Anschrift:                                     enet zur Durchführung dieses Vertrages gesandten E-
der                                                                                Mails zu.
                              freenet Customer Care GmbH
freenet.de AG                 Service Team                                      c. freenet behält sich die Annahme des Antrags vor; alle
Deelbögenkamp 4c              Postfach 2120                                        Angebote von freenet sind freibleibend. Der Nutzer ist für
22297 Hamburg                 24020 Kiel                                           eine Frist von vier (4) Wochen an sein Angebot gebunden.
                              Telefax: 0190 71 61 61 (1,24 €/Min.)
(nachfolgend „freenet“)                                                         d. Die Annahme durch freenet erfolgt durch schriftliche
                                                                                   Bestätigung per Mail, spätestens mit der Erbringung der
Freenet ist ein Anbieter von Internet-Zugängen über das Telefonnetz
                                                                                   Dienstleistung. Bis zur Freischaltung erfolgt die Abre-
(Access Providing). Die nachstehende Vereinbarung ist für Nutzer,
                                                                                   chung der angefallenen Internetverbindungen zum freenet
die sich im Schmalbandbereich über freenet in das Internet ein-
                                                                                   StandardTarif.
wählen, verbindlich. Sie regelt ferner die Nutzung der von freenet
angebotenen Dienste.                                                            e. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
Achtung: Wichtiger Hinweis:                                                        bedarf der Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt einen
                                                                                   Monat zum Monatsende. Die Kündigung kann schriftlich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ent-                            oder Online erfolgen.
halten wichtige Informationen zur Einwilligung des Nutzers in
die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbe-                       f. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
zogenen Daten (Ziffer 7).                                                          unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
1.    INTERNETZUGANG                                                               – der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestim-
                                                                                     mungen oder Bedingungen des Vertrages durch eine
1.1   Die Nutzung von freenet-Diensten kann nur erfolgen, wenn
                                                                                     der Parteien;
      der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung eines
      gesetzlichen Vertreters vorliegt, und er seinen ständigen                    – die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das das
      Wohnsitz in Deutschland hat.                                                   Vermögen des Nutzers oder Dritter, insbesondere Netz-
1.2   Freenet bietet den Nutzern über www.freenet.de den                             betreibern, deren sich freenet zur Erfüllung ihrer Ver-
      schmalbandigen Zugang zum Internet an. Hierfür stehen                          pflichtungen bedient;
      mehrere Tarife zur Auswahl. Der Zugang erfolgt je nach Tarif                 – die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
      über unterschiedliche Einwahlrufnummern. Die Tarife, ihre                      über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse oder
      Voraussetzungen sowie die dazugehörigen Einwahlrufnum-                         die Nichterbringung der geschuldeten Leistung dieser
      mern sind abrufbar unter:                                                      Dritten durch andere, nicht von freenet zu vertretenen
      http://www.freenet.de/freenet/zugang/impressum/tarifblatt/                     Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von
      Durch den Nutzer wählbare Tarifarten gliedern sich in (1.2.1)                  diesen Dritten zu erbringenden Leistungen für freenet
      Tarife mit und ohne vorherige Anmeldung des Nutzers und                        nicht möglich oder zumutbar ist.
      (1.2.2) Freischaltungspflichtige Tarife mit vereinbarter Min-             g. Kündigt der Nutzer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
      destlaufzeit:                                                                und liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtferti-
1.2.1 Tarife mit und ohne vorherige Anmeldung des Nutzers:                         gender Grund nicht vor, so erfolgt die Kündigung zum
                                                                                   nächstmöglichen Termin. Der Nutzer ist zur Zahlung der
      a. Der Vertrag über den Zugang zum Internet kommt im
                                                                                   für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Ent-
         Internet-by-Call-Verfahren mit der Einwahl zustande und
                                                                                   gelte verpflichtet.
         wird für die Dauer der jeweiligen Verbindung geschlossen;
         nicht von Bedeutung ist hierbei, ob es sich bei dem                    h. Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender
         genutzten Tarif um einen ameldepflichtigen Tarif handelt.                 Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Nutzer sei-
         Dem Nutzer werden Nutzungsentgelte für die Dauer der                      nen Telefonanschluss kündigt oder dieser gesperrt wird.
         tatsächlichen Nutzung berechnet, d.h. die Gebühren fallen
         sofort ab Verbindungsaufbau an.                                 1.3    Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die anmelde- als
                                                                                auch freischaltungspflichtigen Tarife rufnummernbezogen
      b. Voraussetzung für die Nutzung eines Anmeldepflichtigen                 sind. Der jeweilige Tarif gilt somit nur von der Rufnummer
         Tarifs ist die Anmeldung des Nutzers, der diese online                 aus, mit der der Nutzer die Anmeldung bzw. den Antrag auf
         unter http://www.freenet.de vorzunehmen hat. Der                       Freischaltung vorgenommen hat. Nutzer mit einem ISDN-
         gewählte Tarif wird erst wirksam, wenn die Anmeldung                   Anschluss müssen ggf. alle vorhandenen Rufnummern
         von freenet bestätigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt            anmelden bzw. freischalten lassen.
         die Abrechnung der angefallenen Internetverbindungen
         zum freenet StandardTarif.                                      1.4    Den vom Nutzer durch seine URL- Eingabe angestoßenen
                                                                                sog. requests zum Seitenaufruf kann automatisch ein free-
1.2.2 Freischaltungspflichtige Tarife:                                          net- Code angehängt werden. Es wird darauf hingewiesen,
      a. Tarife mit einer vereinbarten monatlichen Mindestab-                   dass im Rahmen dieses Verfahrens einige Webseiten u.U. bei
         nahme sind freischaltungspflichtige Tarife, über die ein               Nutzung dieses Tarifes nicht erreichbar sein können. Mit Nut-
         eigenständiger Vertrag geschlossen wird. Der Vertrag wird              zung eines Call-by-Call-Tarifs (außer bei der Einwahl über die
         unter der Bedingung geschlossen, dass der Nutzer mit der               Einwahlnummer 01929) erklärt sich der Nutzer mit den vor-
         Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und                stehenden Bestimmungen einverstanden.
         eine entsprechende gültige Einzugermächtigung erteilt
                                                                         1.5    Die Übertragungsgeschwindigkeit ist von der jeweiligen
         hat bzw. seine vollständigen Kreditkartendaten zur
                                                                                Hardware des Nutzers abhängig. Freenet kann den Einwahl-
         Abrechnung der Entgelte über Kreditkarte mitgeteilt hat.
                                                                                zugang über das Internet nicht zu jeder Zeit gewährleisten.
         Nach Abschluss des Vertrages steht dem Kunden ein
                                                                                Es wird darauf hingewiesen, dass es u. U. zu einer Überla-
         Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften für
                                                                                stung des Netzes kommen kann. In diesen Fällen kann eine
         Fernabsatzverträge zu.
                                                                                Einwahl kurzfristig nicht möglich sein. Freenet bemüht sich,
      b. Der Nutzer kann das Angebot auf den Abschluss des Ver-                 den Einwahlknoten den jeweiligen Anforderungen des wach-
         trages gegenüber freenet online abgeben. Er hat sämt-                  senden Kundenkreises anzupassen. Freenet gewährleistet
         liche für die Anmeldung erforderlichen Daten wahrheits-                darüber hinaus nicht, dass der Datenaustausch mit einer
         gemäß anzugeben. Hierbei hat der Nutzer auch eine                      bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgen kann.



Bonn, 13. Juli 2005
83

1124                    A         Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  |
                                                                                                                         13 2005
1.6   Freenet stellt den Nutzern auf Verlangen eine kostenlose                 genehmigt. Dritte sind auch verbundene Unternehmen i.S.d.
      Zugangssoftware zur Verfügung. Freenet räumt den Nutzern                 §§ 15ff. Aktiengesetz.
      das nicht exklusive und auf die Dauer der Nutzung des free-
                                                                        2.7    Erlangt freenet von einer unerlaubten Handlung des Nutzers
      net-Dienstes beschränkte Recht ein, die Software zu verwen-
                                                                               Kenntnis oder wird freenet nach §§ 10, 11 TDG von einer ver-
      den, soweit dies für die Benutzung des freenet-Dienstes not-
                                                                               meintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis
      wendig ist. Eine weitergehende Nutzung ist dem Nutzer nicht
                                                                               gesetzt, wird freenet im Rahmen der gesetzlichen Bestim-
      gestattet. Es ist Nutzern insbesondere nicht gestattet, die
                                                                               mungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfol-
      Software zu vervielfältigen bzw. diese Dritten zugänglich zu
                                                                               gungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor
      machen, die Software bzw. die Rechte daran zu verleihen
                                                                               aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der
      bzw. vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen
                                                                               Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten
      bzw. die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren,
                                                                               Handlung durch freenet erforderlich sein, wird freenet diese
      zu ändern, zu übersetzen, reverse engineering zu betreiben
                                                                               vornehmen.
      oder sonstige Derivate auf Basis dieser Software zu erstellen.
      Sämtliche Rechte an der Software verbleiben bei freenet
      oder ihren Lieferanten.                                           3.     TARIFE, ABRECHNUNG
1.7   Der Nutzer willigt darin ein, dass die Internetseite www.free-    3.1    Die Preise für den Internetzugang bestimmen sich nach den
      net.de als automatische Startseite im Internetbrowser gestar-            jeweils gültigen Tarifen, abrufbar unter www.freenet.de
      tet wird.
                                                                               Der Abrechnungszeitraum beginnt bei Tarifen, die eine
1.8   Freenet ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den               Anmeldung bzw. eine Freischaltung erfordern, erst mit der
      Zugang zur Nutzung vermittelt, nur unter den Voraussetzun-               Bestätigung der Anmeldung bzw. Freischaltung durch free-
      gen der §§ 9, 10 Teledienstegesetz (TDG) verantwortlich. Fre-            net.
      enet weist jedoch darauf hin, dass eine Verpflichtung zur
      Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte im Sinne des          3.2    Freenet ist berechtigt, die Tarife für das Internet-by-Call Ver-
      Teledienstegesetzes dennoch bestehen kann und freenet                    fahren jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
      unter Maßgabe der nachstehenden Vorschriften hiervon auch         3.3    Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Ver-
      Gebrauch machen wird. Das Herunterladen, die Installation                bindungsentgelte erfolgt durch freenet oder im Namen und
      und die Verwendung von fremder Software, erfolgt auf                     auf Rechnung der 01024 Telefondienste GmbH, der 01019
      Gefahr des Nutzers.                                                      Telefondienste GmbH oder der Deutschen Telekom AG.

2.    ALLGEMEINE PFLICHTEN DER NUTZER                                   3.4    Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rech-
                                                                               nung der 01019 Telefondienste GmbH, der 01024 Telefon-
2.1   Nutzer mit ISDN-Anschluss sind verpflichtet, in der ISDN-                dienste GmbH oder der freenet.de AG eingezogen, behält
      Konfiguration die für den Internetzugang verwendete MSN                  sich die 01019 bzw. die 01024 Telefondienste GmbH bzw.
      korrekt anzugeben.                                                       die freenet.de AG vor, dass eine Abrechnung und ein Einzug
2.2   Der Nutzer informiert sich vor Inanspruchnahme der Dienst-               der Entgelte erst mit Erreichung einer Rechnungssumme von
      leistung über die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbe-             mindestens EUR 5,00 oder mit Ablauf von drei Abrechnungs-
      dingungen und die aktuellen Preise der Tarife, die unter                 monaten erfolgt.
      www.freenet.de abrufbar sind. Darüber hinaus werden die           3.5    Gebühren für durch den Kunden zu vertretene Rücklast-
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Amtsblatt der                   schriften oder für nicht gedeckte Kreditkarten hat der Nutzer
      Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröf-                zu tragen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren in
      fentlicht.                                                               Höhe von € 10,00 fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis
2.3   Der Nutzer verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung             vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesent-
      der Dienste von freenet. Er versichert im Rahmen der Benut-              lich niedrigerer Höhe entstanden.
      zung, keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder      3.6    Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen
      zu verbreiten sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbeson-             zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem
      dere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) zu                   Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der
      verstoßen. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von                nächstfälligen Forderung verrechnet.
      jugendgefährdenden, kinderpornografischen, extremisti-
      schen und rassistischen Inhalten, die Verbreitung von Spam,       3.7    Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen sind inner-
      Virenangriffe, Kettenbriefe sowie der Missbrauch der Dienste             halb von 6 Wochen nach Zugang schriftlich geltend zu
      von freenet für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen            machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als
      eines fremden Netzwerks, Hosts oder Accounts (Cracking,                  Genehmigung. Freenet wird auf die Folgen einer Unterlas-
      Hacking, sowie Denial of Service Attacks). Insbesondere letz-            sung in der Rechnung besonders hinweisen.
      tere Handlungen berechtigten freenet ohne Angaben von             3.8    Ein Einzelverbindungsnachweis für bereits getätigte Verbin-
      Gründen zur sofortigen außerordentlichen Kündigung der                   dungen kann der Nutzer bei freenet gegen eine Bearbei-
      Vertragsverhältnisse und zur Sperrung des Zugangs zum                    tungsgebühr von netto 10,00 € pro Nachweis anfordern.
      Internet sowie aller Inhalte des betroffenen Nutzers.
2.4   Der Nutzer stellt freenet von jeglichen Ansprüchen Dritter auf-   4.     VERZUG
      grund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes frei. Der
      Nutzer unterrichtet freenet unverzüglich von jeglicher Inan-      4.1    Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug ist freenet
      spruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nut-                 berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so
      zung des Netzwerkes.                                                     lange einzustellen, bis der Nutzer seine fälligen Verbindlich-
                                                                               keiten beglichen hat.
2.5   Der Nutzer erklärt, dass er, wenn er absichtlich oder unab-
      sichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Benut-      4.2    Im Falle des Zahlungsverzugs, ist freenet berechtigt, Ver-
      zung seines Zugangs ermöglicht, voll verantwortlich für alle             zugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
      Online-Handlungen dieser Personen, für die Kontrolle des                 Falls freenet ein höherer Verzugsschaden nachweisbar ent-
      Zugangs und der Verwendung durch diese Personen und für                  standen ist, ist freenet berechtigt, diesen geltend zu machen.
      die Folgen jeder Art von Missbrauch. Der Nutzer haftet für               Darüber hinaus ist freenet berechtigt, die durch Zahlungsver-
      jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch, und hat alle                 zug entstandenen Bearbeitungsgebühren/Mahngebühren zu
      anfallenden Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen.                 berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen gerin-
                                                                               geren Schaden nachzuweisen.
2.6   Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Leistungen von freenet
      Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn,       4.3    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs-
      freenet hat die Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich              verzuges bleibt freenet vorbehalten.



                                                                                                                          Bonn, 13. Juli 2005
84

13 2005|                 A         Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                    1125
4.4.   Freenet behält sich vor, sämtliche Forderungen durch ein                 wird Verkehrs-/Nutzungsdaten spätestens sechs Monate
       Inkasso-Büro geltend machen zu lassen.                                   nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Nutzer
                                                                                nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbin-
5.     AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT                                       dungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben
                                                                                hat. In einem solchen Fall dürfen die Verbindungs-/Nutzungs-
5.1    Gegen Forderungen von freenet kann der Kunde nur mit
                                                                                daten gespeichert werden, bis die Einwendungen absch-
       unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenan-
                                                                                ließend geklärt sind. Eine Speicherung der Verbindungs-/
       sprüchen aufrechnen.
                                                                                Nutzungsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt,
5.2    Dem Nutzer steht die Geltendmachung eines Zurückbehal-                   falls der Nutzer von seinem Recht auf vollständige Löschung
       tungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen                  Gebrauch gemacht hat. Soweit aus technischen Gründen
       unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenan-                oder auf Wunsch des Nutzers keine Verbindungs-/Nutzungs-
       sprüche zu.                                                              daten gespeichert oder gespeicherte Verbindungs-/Nut-
                                                                                zungsdaten auf Wunsch des Nutzers oder auf Grund rechtli-
6.     HAFTUNG                                                                  cher Verpflichtung gelöscht werden, trifft freenet keine
                                                                                Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Nutzer wird
6.1    Freenet haftet für sämtliche Schäden des Nutzers, gleich ob
                                                                                auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter
       aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, nur nach
                                                                                Form hingewiesen. Soweit eine Speicherung aus techni-
       Maßgabe der nachfolgenden Absätze. Dies gilt nicht im Fall
                                                                                schen Gründen nicht erfolgt, wird der Nutzer vor der Rech-
       der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (§ 444 BGB).
                                                                                nungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten
       In diesen Fällen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
                                                                                des Anschlusses hingewiesen.
6.2    Freenet haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte
       Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz                 7.4    Der Nutzer willigt darin ein, dass freenet seine personen-
       sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der              bezogenen Daten an Dritte, deren sich freenet zur Erfüllung
       Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.                           seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer
                                                                                bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Ver-
6.3    Für grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt sich die              tragsverhältnisses mit dem Nutzer bzw. zu Abrechnungs-
       Haftung von freenet auf den Ersatz des typischen vorherseh-              zwecken erforderlich ist. Das Widerrufsrecht des Nutzers
       baren Schadens, sofern der Schaden nicht durch freenet,                  hinsichtlich der Einwilligung bleibt von dieser Regelung
       ihre leitenden Angestellten oder gesetzlichen Vertreter verur-           unberührt. Soweit dieser Widerruf freenet die Vertrags-
       sacht wurde.                                                             erfüllung unmöglich macht, hat freenet ein Kündigungsrecht.
6.4    Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von freenet         7.5    Beauftragt freenet Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkasso-
       oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet freenet nur,               unternehmen mit der Einziehung der Entgeltforderungen,
       wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein            kann freenet Verbindungs-/Nutzungsdaten und sonstige zur
       Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt.                       Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für Telekommu-
6.5    In den Fällen der Ziffer 6.4 ist die Haftung auf den typischen           nikationsdienste mit dem Nutzer erforderliche Daten an diese
       vorhersehbaren Schaden begrenzt.                                         übermitteln, soweit es zum Einzug des Entgelts und der
                                                                                Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der
6.6    Soweit freenet Telekommunikationsdienstleistungen er-                    Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflich-
       bringt, ist die Haftung für Vermögensschäden auf einen                   tet. Gleiches gilt, soweit freenet einen anderen Diensteanbie-
       Höchstbetrag von € 12.500,00 je Nutzer, höchstens auf                    ter, dessen sich freenet zur Erfüllung der dem Nutzer
       einen Gesamtbetrag von € 10.000.000,00 gegenüber allen                   geschuldeten Telekommunikations-dienstleistungen bedient,
       Geschädigten je Schadensereignis beschränkt. Übersteigen                 mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug
       die Ansprüche aller Geschädigten im Rahmen eines Scha-                   beauftragt.
       densereignisses die Höchstgrenze, werden die Ansprüche
       der einzelnen Geschädigten im Verhältnis des Gesamt-              7.6    Der Nutzer willigt darin ein, dass freenet seine Bestands-
       schadens zur Höchstgrenze gekürzt. Diese Beschränkungen                  daten zur Beratung des Nutzers, zur Information über
       gelten nicht in den Fällen der Ziffer 6.2.                               neue Produkte, zur Marktforschung und zur Werbung
                                                                                (auch telefonisch) verarbeiten und nutzen darf, soweit
6.7    Unbeschadet vorstehender Regelungen, haftet freenet bei
                                                                                dies für diese Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der
       Datenverlusten des Nutzers nur, wenn der Nutzer sicherge-
                                                                                Nutzer in die Verarbeitung und Nutzung seiner Verbin-
       stellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das
                                                                                dungs-/Nutzungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung
       in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertret-
                                                                                der Telekommunikations- bzw. Teledienste ein. Die Daten
       barem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung
                                                                                des Nutzers werden dabei unverzüglich anonymisiert.
       für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungs-
                                                                                Das jeweilige Widerrufsrecht des Nutzers hinsichtlich der
       aufwand beschränkt. Diese Ziffer 6.7 gilt nicht in den Fällen
                                                                                Einwilligung bleibt von dieser Regelung unberührt.
       der Ziffer 6.1.
6.8    Soweit die Haftung für freenet ausgeschlossen oder                7.7    Um den Service nach den Anforderungen der Nutzer gestal-
       beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen          ten zu können, willigt der Nutzer darin ein, dass die Nutzung
       Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von freenet.                           des Services unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die
                                                                                unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht
                                                                                mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammen-
7.     DATENSCHUTZ
                                                                                geführt. Die Protokolle behandelt freenet vertraulich. Sie wer-
7.1    Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Ver-               den nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anony-
       tragsverhältnis mit dem Nutzer einschließlich seiner inhalt-             misieren. Das Widerrufsrecht des Nutzers bleibt von dieser
       lichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern                         Regelung unberührt.
       (Bestandsdaten) sowie personenbezogene Daten zur Bereit-
       stellung und Erbringung von Telekommunikations- bzw.              7.8    Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen
       Telediensten (Verkerhrs- bzw. Nutzungsdaten) erhebt, verar-              dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren
       beitet oder nutzt freenet nur, wenn und soweit der Nutzer ein-           Rechts erforderlich ist.
       gewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt.              7.9    Der Nutzer kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für
7.2    Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des                    die Zukunft widerrufen.
       Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Aus-
       gestaltung erforderlich ist, darf freenet Bestandsdaten des       8.     SCHLUSSBESTIMMUNGEN
       Nutzers erheben, verarbeiten und nutzen.
                                                                         8.1    Freenet behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingun-
7.3    Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf freenet Ver-           gen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Nutzer
       kehrs-/Nutzungsdaten speichern und übermitteln. freenet                  verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitab-



Bonn, 13. Juli 2005
85

1126                      A       Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –              |
                                                                                                                      13 2005
       ständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen.                   kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so
       Mit jeder Nutzung des Services erklären sich die Nutzer mit              verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate.
       der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts-               Für ADSL-BUSINESS-Kunden und SDSL-BUSINESS-Kun-
       und Nutzungsbedingungen einverstanden.                                   den gilt abweichend eine Kündigungsfrist von drei Monaten;
                                                                                wird der ADSL-BUSINESS oder SDSL-BUSINESS-Vertrag
8.2    Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
                                                                                nicht gekündigt, so wird der Vertrag nach Ablauf der Min-
       Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen
                                                                                destvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
       Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.
8.3    Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nut-
       zung der oben beschriebenen Dienste von freenet oder die-
       sen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Hamburg
       ausschließlich zuständig, sofern der Nutzer Kaufmann ist
       oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen
       Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksam-
       werden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder
       wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
       Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.4    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung
       unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
       Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
8.5    Freenet ist ständig bemüht, seine Nutzer und auch Dritte vor
       Rechtsverletzungen oder illegalen Inhalten im Internet zu
       schützen. Nutzer, die Verstöße gegen diese allgemeinen
       Geschäfts- und Nutzungsbedingungen feststellen, werden
       daher gebeten, sich an den freenet Kundenservice zu wen-
       den.
       Kontakte:
       Telefon: 0190 71 67 16 (1,24 € / Min.)
       Telefax: 0190 71 61 61 (1,24 € / Min.)
       oder
       freenet Customer Care GmbH
       Service Team
       Postfach 2120
       24020 Kiel




Mitteilung Nr. 174/2005
osnatel GmbH; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen für die Bereitstellung von Telefon- und Telefonanlagenan-
schlüssen sowie die Erbringung von Sprachkommunikations-
diensten
11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1   Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die
       Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
       Freischaltung des Anschlusses, Dienstes oder Tarifes durch
       osnatel. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer
       Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit
       schriftlich kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekün-
       digt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere
       12 Monate. Für osnaFON BUSINESS-Kunden gilt abwei-
       chend eine Kündigungsfrist von drei Monaten; wird der osna-
       FON BUSINESS-Vertrag nicht gekündigt, so wird der Vertrag
       nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte
       Zeit fortgesetzt.




Mitteilung Nr. 175/2005
osnatel GmbH; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen für die Überlassung von osnatel DSL-Anschlüssen
11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1   Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die
       Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
       Freischaltung des Dienstes oder Tarifes durch osnatel. Der
       Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von
       einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich



                                                                                                                       Bonn, 13. Juli 2005
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13 2005|                  A        Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Regulierungsbehörde –   1127
Mitteilung Nr. 176/2005
PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr.1, 34 Satz 4
PostG; hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung
des Entgelts für die Leistung des elektronischen Postzustel-
lungsauftrags (ePZA) mit bestimmten Einlieferungsmengen
Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 10.6.2005 einen Ent-
geltantrag für eine elektronische Leistungsvariante der förmlichen
Zustellung (ePZA) mit bestimmten Einlieferungsmengen vorgelegt.
In der Sache beantragt sie, die Kammer möge wie folgt entschei-
den:
1. Für die Antragstellerin nach Maßgabe des Rahmenvertrages
   über das Produkt ePZA (Stand 06.06.2005) erbrachte Leistung
   wird das folgende Entgelt für das Produkt ePZA mit einer Einlie-
   ferungsmenge zwischen 10.000 und 29.999 ePZA pro Jahr
   genehmigt:
   5,10 € pro Stück
2. Das Entgelt wird bis zum 31.12.2006 genehmigt.
BK 5




Bonn, 13. Juli 2005
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