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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
1118 A Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Regulierungsbehörde – |
13 2005
1. Halten Sie es für erforderlich, den Einsatzbereich von Aus- Teil B
kunftsrufnummern zu erweitern oder zu beschränken?
2. Sollten Regelungen zur Verhinderung von Portaldiensten auf- Veröffentlichungshinweis
genommen werden (z. B. Verbot der Weitervermittlung zu PRD,
Vorgaben zur Bewerbung von Auskunftsdiensterufnummern Die Regulierungsbehörde ist aufgrund des
oder Untersagung der Vermarktung der Auskunftsdiensteruf-
nummern seitens Dritter)? § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
3. Haben Sie noch andere Vorschläge zur Erweiterung oder tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
Beschränkung des Einsatzbereiches von Auskunftsrufnum-
mern?
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
4. Halten Sie es für erforderlich, den Kreis der Antragsberechtig-
und anderen allgemeinen Kundeninforma-
ten anders als heute festzulegen? tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
5. Sollte der Begriff „Anbieter von Auskunftsdiensten“ dahinge- Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
hend konkretisiert werden, dass ein vollständiges Outsourcen
der Auskunftsdienstleistung ausgeschlossen ist? öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen
6. Wie viele Auskunftsrufnummern sollten einem Unternehmen der Diensteanbieter unterliegen weder der
zukünftig maximal zuteilbar sein? Wie sollte mit verbundenen Kontrolle noch der Genehmigung der Re-
Unternehmen verfahren werden?
gulierungsbehörde. Für den Inhalt der Mit-
7. Sollten etwaige Beschränkungen des Einsatzbereichs und eine
etwaige Verringerung der Anzahl der zuteilbaren Nummern teilungen sind allein die Diensteanbieter
auch auf bereits erfolgte Zuteilungen Anwendung finden? verantwortlich.
8. Sollte der Nummernbereich 1180xy geöffnet werden?
9. Falls Sie Frage 8 mit „ja“ beantworten: Was sollte getan wer-
den, wenn auch der Nummernbereich 1180xy vollständig
zugeteilt ist?
10. Sollte im Rahmen der Regelungen zum Einzelverbindungs-
nachweis nach § 45e TKG-E gefordert werden, bei einer Aus-
kunftsdienstleistung mit Weitervermittlung im Einzelverbin-
dungsnachweis die angewählte Rufnummer und die
weitervermittelte Rufnummer anzugeben?
Stellungnahmen werden bis zum 10.8.2005 unter folgender
Anschrift entgegengenommen:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat Grundsatzfragen der Nummerierung
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax (0228) 14-6011
Email: Referat117@regtp.de
Im Anschluss an die Kommentierung ist beabsichtigt, konkrete
Änderungsvorschläge für die geltenden Nutzungsbedingungen zu
formulieren und nach erneuter Kommentierung in Kraft zu setzen.
Die Reg TP behält sich vor, Stellungnahmen, die nicht ausdrücklich
als vertraulich gekennzeichnet sind, zu veröffentlichen.
117a 3833
Bonn, 13. Juli 2005
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13 2005 A Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1119
Mitteilung Nr. 171/2005 3. Obliegenheiten des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01026 Telecom GmbH 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die 01026 bei ihrer Tätigkeit so zu
& Co. KG für die Erbringung von offenen Call-by-Call-Diensten unterstützen, dass sie ihre vertragsgemäßen Leistungen in
über die VNB-Kennziffer 01026 der vereinbarten Qualität erbringen kann.
3.2 Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, die
1. Allgemeines
die Qualität des 01026-Dienstes beeinträchtigen können,
1.1 Die 01026 Telecom GmbH & Co. KG, Königsallee 66, 40212 unverzüglich der 01026 mitteilen.
Düsseldorf, nachfolgend „01026“ genannt, bietet bundesweit
Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call- 4 Zahlungsbedingungen und Verzugsregelung
by-Call-Dienste an. Für die Erbringung dieser Dienstleistung
im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voranmeldung) gel- 4.1 Die 01026 hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder
ten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikati- selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies
onsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutz- durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die
verordnung (TKV) sowie die nachfolgenden im Amtsblatt der Deutsche Telekom AG, vornehmen zu lassen.
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 4.2 Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Rechnungsbe-
veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie träge verpflichtet, die sich aus der jeweils aktuellen 01026-
deren zukünftiger Änderungen. Die vorbezeichneten gesetzli- Preisliste ergeben. Die Preise werden vor jeder Verbindung
chen Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann, entgeltfrei angesagt.
wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmun-
gen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbe- 4.3 Die Rechnungen der 01026 sind mit Zugang der Rechnung
dingungen können auch in den Geschäftstellen der 01026 fällig. Der Kunde ist gem. § 266 BGB nicht zu Teilleistungen
und unter www.01026telecom.de eingesehen werden. berechtigt. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungs-
beträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des
1.2 Abweichende AGB des Kunden finden auch dann keine Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurech-
Anwendung, wenn die 01026 ihnen nicht ausdrücklich wider- nen ist, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis
spricht. Es gelten die jeweils bei Gesprächsbeginn aktuellen vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden
AGB der 01026. Abrechnungszeitraum gar nicht genutzt wurde.
1.3 Angebote der 01026 sind immer freibleibend. Im Call by Call- 4.4 Die Entgelte werden von der 01026 oder durch den Teilneh-
Verfahren beginnt das Vertragsverhältnis, soweit nicht ande- mernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungs-
res vereinbart ist, mit dem Zustandekommen der Verbin- verfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der
dung. 01026 ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei
anzunehmen. der Nutzung von Call-by-Call-Leistungen, dass eine der
1.4 Die vorliegenden Bedingungen gelten vorbehaltlich ihrer Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch
Änderung durch die 01026 für die Dauer des Vertragsverhält- hinsichtlich der Forderungen der 01026 gilt, die somit durch
nisses und gegebenenfalls über dessen Beendigungszeit- die Deutsche Telekom AG miteingezogen werden können.
punkt hinaus bis zur vollständigen Abwicklung der Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens am
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. 10. Tag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden
durch die Deutsche Telekom AG eingezogen.
1.5 Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde
über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen 4.5 Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde der 01026
Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem
verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht. er die Zurückweisung zu vertreten hat. Andere Zahlungswei-
sen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zah-
2. Leistungen der 01026
lung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder feh-
2.1 Die 01026 bietet den Kunden über die Verbindungsnetzbe- lenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Til-
treiberkennzahl („VNBK“) 01026 die Vermittlung zu Telefon- gung bei der 01026 nur dann ein, wenn der Kunde in
verbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere
Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu den Buchungscode der 01026) bei der Zahlung angegeben
internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.
Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen
4.6 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 01026
Telekom AG oder der 01026 mit anderen nationalen oder
hat der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen
internationalen Netzbetreibern geschlossen sind. Das Tele-
Frist, soweit nichts anderes angegeben 6 Monate ab Rech-
kommunikationsnetz der 01026 hat eine über den Zeitraum
nungszugang, sowie schriftlich an die in der jeweiligen Rech-
von
nung angegebenen Adresse zu richten. Der Kunde wird in
365 Tagen gemittelte Mindestverfügbarkeit von 97,5 %.
den einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie
2.2 Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam
wenn der Kunde die VNBK 01026 vorwählt und die 01026 die gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als
Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begrün-
Ende der Verbindung. deten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit
unberührt, als 01026 eine Überprüfung der Einwendungen
2.3 Die 01026 ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen
nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen
ganz oder teilweise durch andere Telekommunikationsnetz-
Bestimmungen möglich ist.
betreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen. Ins-
besondere ist 01026 berechtigt, die Netzbetreiber festzu- 4.7 Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automati-
legen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und schen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug,
abgewickelt werden. wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen
ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug,
2.4 Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen
werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiterge-
und betrieblichen Möglichkeiten der 01026 und den jeweils
henden Verzugsschadens entsprechend § 288 Abs. 1 BGB
mit der 01026 kooperierenden Netzbetreibern.
Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
2.5 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde die der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entspre-
Dienstleistungen der 01026 missbräuchlich nutzt, ist 01026 chenden Nachfolgetarifs berechnet. Ist der Kunde kein Ver-
jederzeit nach Maßgabe von § 19 TKV berechtigt, ihre Lei- braucher im Sinne des BGB, werden gem. § 288 Abs. 2 BGB
stungen einzustellen. 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz berechnet. Die Gel-
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tendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs kommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen
(z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt der 01026 vor- inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen
behalten. oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden
4.8 Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unent- erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange
geltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommuni-
Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrech- kationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der
nungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden auch die Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für
Verbindungen über die 01026 in dieser Rechnung entspre- die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhält-
chend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht nisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und
bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen
gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben. erforderlich ist, darf die 01026 oder ein von ihr beauftragter
Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er
4.9 Bei Forderungen der 01026 kann der Kunde sein Recht auf auf die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen ver-
Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gege- pflichtet worden ist, personenbezogene Daten des Kunden
nansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte
Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gege- können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens
nansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine genutzt werden (§ 97 Abs. 1 Satz 3 TKG).
Abtretung von Ansprüchen gegen die 01026 ist nur nach vor-
heriger Zustimmung möglich. 7.3 Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu
Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verbindungsdaten
werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Frist
5. Vertragsbeendigung von 6 Monaten ab Rechnungsstellung vollständig gespei-
Im Falle des sog. „offenen“ Call by Call ohne Voranmeldung chert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetz-
endet das jeweilige Vertragsverhältnis unmittelbar mit der betreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde
Beendigung der Verbindung. hat die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter
Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder
dass die Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung
6 Haftung, Höhere Gewalt
an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der
6.1 Bei Vermögensschäden haftet die 01026 für sich und ihre Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird Zielruf-
Erfüllungsgehilfen gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem nummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt der
Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die Kür-
Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf zehn Millionen zung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder
Euro je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Überstei- gar die Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsver-
gen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben sand, kann keine entsprechende Überprüfung der Einwen-
Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der dungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen.
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb
Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze der Speicherfrist ist nur möglich, wenn der Kunde keine
steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden andere Speicherung verlangt hat, bspw. eine Kürzung der
vorsätzlich verursacht wurde. Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar eine
6.2 Für andere Schäden des Kunden haftet die 01026 für sich vollständige Löschung, oder aber bei seinem Teilnehmer-
und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechts- netzbetreiber einen vollständigen Einzelverbindungsnach-
grund, nur, falls die 01026 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine weis beauftragt hat.
wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft 7.4 Wünscht der Kunde einen Einzelgesprächsnachweis, so hat
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige, Nutzer des
oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die Verbin-
01026 oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. dungsdaten zur Erteilung des Einzelgesprächsnachweises
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht gespeichert werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und
grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der 01026 auf Behörden hat der Kunde die Mitarbeiter informiert und wird
solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die künftige Mitarbeiter unverzüglich informieren und hat den
01026 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftiger- Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt, soweit dies
weise vorhersehbar waren. Dies gilt auch für den Schaden- nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
sumfang.
6.3 Die Haftung der 01026 für zugesicherte Eigenschaften, Per- 8. Schlussbestimmungen
sonenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaf- 8.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln, soweit
tungs-gesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb sei-
unberührt. nes Handelsgewerbes gehört. Ein etwaiger ausschließlicher
6.4 Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen ihrer Gerichtsstand bleibt unberührt.
Telekommunikationsdienstleistungen haftet die 01026 inso- 8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der 01026 und dem Kun-
weit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder den gilt ausschließlich das für Rechtsbeziehungen inländi-
für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des scher Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik
01026-Dienstes erforderlich sind. Ebenso kann die 01026 Deutschland.
nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung vertragli-
cher Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse 8.3 Sämtliche vertraglichen Änderungen und Ergänzungen
zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen
Vertragspartner liegen. Bestätigung seitens 01026.
8.4 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
7. Datenschutz bleiben die übrigen verbindlich.
7.1 Die 01026 beachtet die jeweils gültigen datenschutzrecht- 8.5 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrags-
lichen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des verhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von
BDSG. 01026 auf einen Dritten übertragen.
7.2 Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden
Inhalt und Umfang: Die 01026 darf personenbezogene Daten
des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die
Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Tele-
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Mitteilung Nr. 172/2005
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Mitteilung Nr. 173/2005 gültige E-Mail Adresse anzugeben. Die vom Kunden mit-
geteilte E-Mail Adresse gilt als Rechnungs-E-Mail-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Adresse. Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag,
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) werden von freenet an diese Rechnungs-E-Mail-Adresse
zum Internet-Zugang gesandt. Der Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von fre-
Stand 26.05.2005 Service-Anschrift: enet zur Durchführung dieses Vertrages gesandten E-
der Mails zu.
freenet Customer Care GmbH
freenet.de AG Service Team c. freenet behält sich die Annahme des Antrags vor; alle
Deelbögenkamp 4c Postfach 2120 Angebote von freenet sind freibleibend. Der Nutzer ist für
22297 Hamburg 24020 Kiel eine Frist von vier (4) Wochen an sein Angebot gebunden.
Telefax: 0190 71 61 61 (1,24 €/Min.)
(nachfolgend „freenet“) d. Die Annahme durch freenet erfolgt durch schriftliche
Bestätigung per Mail, spätestens mit der Erbringung der
Freenet ist ein Anbieter von Internet-Zugängen über das Telefonnetz
Dienstleistung. Bis zur Freischaltung erfolgt die Abre-
(Access Providing). Die nachstehende Vereinbarung ist für Nutzer,
chung der angefallenen Internetverbindungen zum freenet
die sich im Schmalbandbereich über freenet in das Internet ein-
StandardTarif.
wählen, verbindlich. Sie regelt ferner die Nutzung der von freenet
angebotenen Dienste. e. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
Achtung: Wichtiger Hinweis: bedarf der Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt einen
Monat zum Monatsende. Die Kündigung kann schriftlich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ent- oder Online erfolgen.
halten wichtige Informationen zur Einwilligung des Nutzers in
die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbe- f. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
zogenen Daten (Ziffer 7). unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
1. INTERNETZUGANG – der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestim-
mungen oder Bedingungen des Vertrages durch eine
1.1 Die Nutzung von freenet-Diensten kann nur erfolgen, wenn
der Parteien;
der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung eines
gesetzlichen Vertreters vorliegt, und er seinen ständigen – die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das das
Wohnsitz in Deutschland hat. Vermögen des Nutzers oder Dritter, insbesondere Netz-
1.2 Freenet bietet den Nutzern über www.freenet.de den betreibern, deren sich freenet zur Erfüllung ihrer Ver-
schmalbandigen Zugang zum Internet an. Hierfür stehen pflichtungen bedient;
mehrere Tarife zur Auswahl. Der Zugang erfolgt je nach Tarif – die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über unterschiedliche Einwahlrufnummern. Die Tarife, ihre über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse oder
Voraussetzungen sowie die dazugehörigen Einwahlrufnum- die Nichterbringung der geschuldeten Leistung dieser
mern sind abrufbar unter: Dritten durch andere, nicht von freenet zu vertretenen
http://www.freenet.de/freenet/zugang/impressum/tarifblatt/ Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von
Durch den Nutzer wählbare Tarifarten gliedern sich in (1.2.1) diesen Dritten zu erbringenden Leistungen für freenet
Tarife mit und ohne vorherige Anmeldung des Nutzers und nicht möglich oder zumutbar ist.
(1.2.2) Freischaltungspflichtige Tarife mit vereinbarter Min- g. Kündigt der Nutzer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
destlaufzeit: und liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtferti-
1.2.1 Tarife mit und ohne vorherige Anmeldung des Nutzers: gender Grund nicht vor, so erfolgt die Kündigung zum
nächstmöglichen Termin. Der Nutzer ist zur Zahlung der
a. Der Vertrag über den Zugang zum Internet kommt im
für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Ent-
Internet-by-Call-Verfahren mit der Einwahl zustande und
gelte verpflichtet.
wird für die Dauer der jeweiligen Verbindung geschlossen;
nicht von Bedeutung ist hierbei, ob es sich bei dem h. Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender
genutzten Tarif um einen ameldepflichtigen Tarif handelt. Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Nutzer sei-
Dem Nutzer werden Nutzungsentgelte für die Dauer der nen Telefonanschluss kündigt oder dieser gesperrt wird.
tatsächlichen Nutzung berechnet, d.h. die Gebühren fallen
sofort ab Verbindungsaufbau an. 1.3 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die anmelde- als
auch freischaltungspflichtigen Tarife rufnummernbezogen
b. Voraussetzung für die Nutzung eines Anmeldepflichtigen sind. Der jeweilige Tarif gilt somit nur von der Rufnummer
Tarifs ist die Anmeldung des Nutzers, der diese online aus, mit der der Nutzer die Anmeldung bzw. den Antrag auf
unter http://www.freenet.de vorzunehmen hat. Der Freischaltung vorgenommen hat. Nutzer mit einem ISDN-
gewählte Tarif wird erst wirksam, wenn die Anmeldung Anschluss müssen ggf. alle vorhandenen Rufnummern
von freenet bestätigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt anmelden bzw. freischalten lassen.
die Abrechnung der angefallenen Internetverbindungen
zum freenet StandardTarif. 1.4 Den vom Nutzer durch seine URL- Eingabe angestoßenen
sog. requests zum Seitenaufruf kann automatisch ein free-
1.2.2 Freischaltungspflichtige Tarife: net- Code angehängt werden. Es wird darauf hingewiesen,
a. Tarife mit einer vereinbarten monatlichen Mindestab- dass im Rahmen dieses Verfahrens einige Webseiten u.U. bei
nahme sind freischaltungspflichtige Tarife, über die ein Nutzung dieses Tarifes nicht erreichbar sein können. Mit Nut-
eigenständiger Vertrag geschlossen wird. Der Vertrag wird zung eines Call-by-Call-Tarifs (außer bei der Einwahl über die
unter der Bedingung geschlossen, dass der Nutzer mit der Einwahlnummer 01929) erklärt sich der Nutzer mit den vor-
Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und stehenden Bestimmungen einverstanden.
eine entsprechende gültige Einzugermächtigung erteilt
1.5 Die Übertragungsgeschwindigkeit ist von der jeweiligen
hat bzw. seine vollständigen Kreditkartendaten zur
Hardware des Nutzers abhängig. Freenet kann den Einwahl-
Abrechnung der Entgelte über Kreditkarte mitgeteilt hat.
zugang über das Internet nicht zu jeder Zeit gewährleisten.
Nach Abschluss des Vertrages steht dem Kunden ein
Es wird darauf hingewiesen, dass es u. U. zu einer Überla-
Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften für
stung des Netzes kommen kann. In diesen Fällen kann eine
Fernabsatzverträge zu.
Einwahl kurzfristig nicht möglich sein. Freenet bemüht sich,
b. Der Nutzer kann das Angebot auf den Abschluss des Ver- den Einwahlknoten den jeweiligen Anforderungen des wach-
trages gegenüber freenet online abgeben. Er hat sämt- senden Kundenkreises anzupassen. Freenet gewährleistet
liche für die Anmeldung erforderlichen Daten wahrheits- darüber hinaus nicht, dass der Datenaustausch mit einer
gemäß anzugeben. Hierbei hat der Nutzer auch eine bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgen kann.
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1.6 Freenet stellt den Nutzern auf Verlangen eine kostenlose genehmigt. Dritte sind auch verbundene Unternehmen i.S.d.
Zugangssoftware zur Verfügung. Freenet räumt den Nutzern §§ 15ff. Aktiengesetz.
das nicht exklusive und auf die Dauer der Nutzung des free-
2.7 Erlangt freenet von einer unerlaubten Handlung des Nutzers
net-Dienstes beschränkte Recht ein, die Software zu verwen-
Kenntnis oder wird freenet nach §§ 10, 11 TDG von einer ver-
den, soweit dies für die Benutzung des freenet-Dienstes not-
meintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis
wendig ist. Eine weitergehende Nutzung ist dem Nutzer nicht
gesetzt, wird freenet im Rahmen der gesetzlichen Bestim-
gestattet. Es ist Nutzern insbesondere nicht gestattet, die
mungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfol-
Software zu vervielfältigen bzw. diese Dritten zugänglich zu
gungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor
machen, die Software bzw. die Rechte daran zu verleihen
aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der
bzw. vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen
Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten
bzw. die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren,
Handlung durch freenet erforderlich sein, wird freenet diese
zu ändern, zu übersetzen, reverse engineering zu betreiben
vornehmen.
oder sonstige Derivate auf Basis dieser Software zu erstellen.
Sämtliche Rechte an der Software verbleiben bei freenet
oder ihren Lieferanten. 3. TARIFE, ABRECHNUNG
1.7 Der Nutzer willigt darin ein, dass die Internetseite www.free- 3.1 Die Preise für den Internetzugang bestimmen sich nach den
net.de als automatische Startseite im Internetbrowser gestar- jeweils gültigen Tarifen, abrufbar unter www.freenet.de
tet wird.
Der Abrechnungszeitraum beginnt bei Tarifen, die eine
1.8 Freenet ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Anmeldung bzw. eine Freischaltung erfordern, erst mit der
Zugang zur Nutzung vermittelt, nur unter den Voraussetzun- Bestätigung der Anmeldung bzw. Freischaltung durch free-
gen der §§ 9, 10 Teledienstegesetz (TDG) verantwortlich. Fre- net.
enet weist jedoch darauf hin, dass eine Verpflichtung zur
Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte im Sinne des 3.2 Freenet ist berechtigt, die Tarife für das Internet-by-Call Ver-
Teledienstegesetzes dennoch bestehen kann und freenet fahren jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
unter Maßgabe der nachstehenden Vorschriften hiervon auch 3.3 Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Ver-
Gebrauch machen wird. Das Herunterladen, die Installation bindungsentgelte erfolgt durch freenet oder im Namen und
und die Verwendung von fremder Software, erfolgt auf auf Rechnung der 01024 Telefondienste GmbH, der 01019
Gefahr des Nutzers. Telefondienste GmbH oder der Deutschen Telekom AG.
2. ALLGEMEINE PFLICHTEN DER NUTZER 3.4 Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rech-
nung der 01019 Telefondienste GmbH, der 01024 Telefon-
2.1 Nutzer mit ISDN-Anschluss sind verpflichtet, in der ISDN- dienste GmbH oder der freenet.de AG eingezogen, behält
Konfiguration die für den Internetzugang verwendete MSN sich die 01019 bzw. die 01024 Telefondienste GmbH bzw.
korrekt anzugeben. die freenet.de AG vor, dass eine Abrechnung und ein Einzug
2.2 Der Nutzer informiert sich vor Inanspruchnahme der Dienst- der Entgelte erst mit Erreichung einer Rechnungssumme von
leistung über die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbe- mindestens EUR 5,00 oder mit Ablauf von drei Abrechnungs-
dingungen und die aktuellen Preise der Tarife, die unter monaten erfolgt.
www.freenet.de abrufbar sind. Darüber hinaus werden die 3.5 Gebühren für durch den Kunden zu vertretene Rücklast-
Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Amtsblatt der schriften oder für nicht gedeckte Kreditkarten hat der Nutzer
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröf- zu tragen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren in
fentlicht. Höhe von € 10,00 fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis
2.3 Der Nutzer verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesent-
der Dienste von freenet. Er versichert im Rahmen der Benut- lich niedrigerer Höhe entstanden.
zung, keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder 3.6 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen
zu verbreiten sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbeson- zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem
dere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) zu Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der
verstoßen. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von nächstfälligen Forderung verrechnet.
jugendgefährdenden, kinderpornografischen, extremisti-
schen und rassistischen Inhalten, die Verbreitung von Spam, 3.7 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen sind inner-
Virenangriffe, Kettenbriefe sowie der Missbrauch der Dienste halb von 6 Wochen nach Zugang schriftlich geltend zu
von freenet für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als
eines fremden Netzwerks, Hosts oder Accounts (Cracking, Genehmigung. Freenet wird auf die Folgen einer Unterlas-
Hacking, sowie Denial of Service Attacks). Insbesondere letz- sung in der Rechnung besonders hinweisen.
tere Handlungen berechtigten freenet ohne Angaben von 3.8 Ein Einzelverbindungsnachweis für bereits getätigte Verbin-
Gründen zur sofortigen außerordentlichen Kündigung der dungen kann der Nutzer bei freenet gegen eine Bearbei-
Vertragsverhältnisse und zur Sperrung des Zugangs zum tungsgebühr von netto 10,00 € pro Nachweis anfordern.
Internet sowie aller Inhalte des betroffenen Nutzers.
2.4 Der Nutzer stellt freenet von jeglichen Ansprüchen Dritter auf- 4. VERZUG
grund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes frei. Der
Nutzer unterrichtet freenet unverzüglich von jeglicher Inan- 4.1 Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug ist freenet
spruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nut- berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so
zung des Netzwerkes. lange einzustellen, bis der Nutzer seine fälligen Verbindlich-
keiten beglichen hat.
2.5 Der Nutzer erklärt, dass er, wenn er absichtlich oder unab-
sichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Benut- 4.2 Im Falle des Zahlungsverzugs, ist freenet berechtigt, Ver-
zung seines Zugangs ermöglicht, voll verantwortlich für alle zugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
Online-Handlungen dieser Personen, für die Kontrolle des Falls freenet ein höherer Verzugsschaden nachweisbar ent-
Zugangs und der Verwendung durch diese Personen und für standen ist, ist freenet berechtigt, diesen geltend zu machen.
die Folgen jeder Art von Missbrauch. Der Nutzer haftet für Darüber hinaus ist freenet berechtigt, die durch Zahlungsver-
jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch, und hat alle zug entstandenen Bearbeitungsgebühren/Mahngebühren zu
anfallenden Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen. berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen gerin-
geren Schaden nachzuweisen.
2.6 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Leistungen von freenet
Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, 4.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs-
freenet hat die Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich verzuges bleibt freenet vorbehalten.
Bonn, 13. Juli 2005
13 2005| A Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
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4.4. Freenet behält sich vor, sämtliche Forderungen durch ein wird Verkehrs-/Nutzungsdaten spätestens sechs Monate
Inkasso-Büro geltend machen zu lassen. nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Nutzer
nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbin-
5. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT dungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben
hat. In einem solchen Fall dürfen die Verbindungs-/Nutzungs-
5.1 Gegen Forderungen von freenet kann der Kunde nur mit
daten gespeichert werden, bis die Einwendungen absch-
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenan-
ließend geklärt sind. Eine Speicherung der Verbindungs-/
sprüchen aufrechnen.
Nutzungsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt,
5.2 Dem Nutzer steht die Geltendmachung eines Zurückbehal- falls der Nutzer von seinem Recht auf vollständige Löschung
tungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen Gebrauch gemacht hat. Soweit aus technischen Gründen
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenan- oder auf Wunsch des Nutzers keine Verbindungs-/Nutzungs-
sprüche zu. daten gespeichert oder gespeicherte Verbindungs-/Nut-
zungsdaten auf Wunsch des Nutzers oder auf Grund rechtli-
6. HAFTUNG cher Verpflichtung gelöscht werden, trifft freenet keine
Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Nutzer wird
6.1 Freenet haftet für sämtliche Schäden des Nutzers, gleich ob
auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter
aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, nur nach
Form hingewiesen. Soweit eine Speicherung aus techni-
Maßgabe der nachfolgenden Absätze. Dies gilt nicht im Fall
schen Gründen nicht erfolgt, wird der Nutzer vor der Rech-
der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (§ 444 BGB).
nungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten
In diesen Fällen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
des Anschlusses hingewiesen.
6.2 Freenet haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte
Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz 7.4 Der Nutzer willigt darin ein, dass freenet seine personen-
sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der bezogenen Daten an Dritte, deren sich freenet zur Erfüllung
Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer
bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Ver-
6.3 Für grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt sich die tragsverhältnisses mit dem Nutzer bzw. zu Abrechnungs-
Haftung von freenet auf den Ersatz des typischen vorherseh- zwecken erforderlich ist. Das Widerrufsrecht des Nutzers
baren Schadens, sofern der Schaden nicht durch freenet, hinsichtlich der Einwilligung bleibt von dieser Regelung
ihre leitenden Angestellten oder gesetzlichen Vertreter verur- unberührt. Soweit dieser Widerruf freenet die Vertrags-
sacht wurde. erfüllung unmöglich macht, hat freenet ein Kündigungsrecht.
6.4 Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von freenet 7.5 Beauftragt freenet Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkasso-
oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet freenet nur, unternehmen mit der Einziehung der Entgeltforderungen,
wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein kann freenet Verbindungs-/Nutzungsdaten und sonstige zur
Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für Telekommu-
6.5 In den Fällen der Ziffer 6.4 ist die Haftung auf den typischen nikationsdienste mit dem Nutzer erforderliche Daten an diese
vorhersehbaren Schaden begrenzt. übermitteln, soweit es zum Einzug des Entgelts und der
Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der
6.6 Soweit freenet Telekommunikationsdienstleistungen er- Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflich-
bringt, ist die Haftung für Vermögensschäden auf einen tet. Gleiches gilt, soweit freenet einen anderen Diensteanbie-
Höchstbetrag von € 12.500,00 je Nutzer, höchstens auf ter, dessen sich freenet zur Erfüllung der dem Nutzer
einen Gesamtbetrag von € 10.000.000,00 gegenüber allen geschuldeten Telekommunikations-dienstleistungen bedient,
Geschädigten je Schadensereignis beschränkt. Übersteigen mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug
die Ansprüche aller Geschädigten im Rahmen eines Scha- beauftragt.
densereignisses die Höchstgrenze, werden die Ansprüche
der einzelnen Geschädigten im Verhältnis des Gesamt- 7.6 Der Nutzer willigt darin ein, dass freenet seine Bestands-
schadens zur Höchstgrenze gekürzt. Diese Beschränkungen daten zur Beratung des Nutzers, zur Information über
gelten nicht in den Fällen der Ziffer 6.2. neue Produkte, zur Marktforschung und zur Werbung
(auch telefonisch) verarbeiten und nutzen darf, soweit
6.7 Unbeschadet vorstehender Regelungen, haftet freenet bei
dies für diese Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der
Datenverlusten des Nutzers nur, wenn der Nutzer sicherge-
Nutzer in die Verarbeitung und Nutzung seiner Verbin-
stellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das
dungs-/Nutzungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung
in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertret-
der Telekommunikations- bzw. Teledienste ein. Die Daten
barem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung
des Nutzers werden dabei unverzüglich anonymisiert.
für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungs-
Das jeweilige Widerrufsrecht des Nutzers hinsichtlich der
aufwand beschränkt. Diese Ziffer 6.7 gilt nicht in den Fällen
Einwilligung bleibt von dieser Regelung unberührt.
der Ziffer 6.1.
6.8 Soweit die Haftung für freenet ausgeschlossen oder 7.7 Um den Service nach den Anforderungen der Nutzer gestal-
beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen ten zu können, willigt der Nutzer darin ein, dass die Nutzung
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von freenet. des Services unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die
unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht
mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammen-
7. DATENSCHUTZ
geführt. Die Protokolle behandelt freenet vertraulich. Sie wer-
7.1 Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Ver- den nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anony-
tragsverhältnis mit dem Nutzer einschließlich seiner inhalt- misieren. Das Widerrufsrecht des Nutzers bleibt von dieser
lichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern Regelung unberührt.
(Bestandsdaten) sowie personenbezogene Daten zur Bereit-
stellung und Erbringung von Telekommunikations- bzw. 7.8 Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen
Telediensten (Verkerhrs- bzw. Nutzungsdaten) erhebt, verar- dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren
beitet oder nutzt freenet nur, wenn und soweit der Nutzer ein- Rechts erforderlich ist.
gewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt. 7.9 Der Nutzer kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für
7.2 Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des die Zukunft widerrufen.
Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Aus-
gestaltung erforderlich ist, darf freenet Bestandsdaten des 8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nutzers erheben, verarbeiten und nutzen.
8.1 Freenet behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingun-
7.3 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf freenet Ver- gen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Nutzer
kehrs-/Nutzungsdaten speichern und übermitteln. freenet verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitab-
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ständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so
Mit jeder Nutzung des Services erklären sich die Nutzer mit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate.
der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- Für ADSL-BUSINESS-Kunden und SDSL-BUSINESS-Kun-
und Nutzungsbedingungen einverstanden. den gilt abweichend eine Kündigungsfrist von drei Monaten;
wird der ADSL-BUSINESS oder SDSL-BUSINESS-Vertrag
8.2 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
nicht gekündigt, so wird der Vertrag nach Ablauf der Min-
Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen
destvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.
8.3 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nut-
zung der oben beschriebenen Dienste von freenet oder die-
sen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Hamburg
ausschließlich zuständig, sofern der Nutzer Kaufmann ist
oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksam-
werden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder
wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
8.5 Freenet ist ständig bemüht, seine Nutzer und auch Dritte vor
Rechtsverletzungen oder illegalen Inhalten im Internet zu
schützen. Nutzer, die Verstöße gegen diese allgemeinen
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen feststellen, werden
daher gebeten, sich an den freenet Kundenservice zu wen-
den.
Kontakte:
Telefon: 0190 71 67 16 (1,24 € / Min.)
Telefax: 0190 71 61 61 (1,24 € / Min.)
oder
freenet Customer Care GmbH
Service Team
Postfach 2120
24020 Kiel
Mitteilung Nr. 174/2005
osnatel GmbH; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen für die Bereitstellung von Telefon- und Telefonanlagenan-
schlüssen sowie die Erbringung von Sprachkommunikations-
diensten
11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
Freischaltung des Anschlusses, Dienstes oder Tarifes durch
osnatel. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer
Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit
schriftlich kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekün-
digt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere
12 Monate. Für osnaFON BUSINESS-Kunden gilt abwei-
chend eine Kündigungsfrist von drei Monaten; wird der osna-
FON BUSINESS-Vertrag nicht gekündigt, so wird der Vertrag
nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte
Zeit fortgesetzt.
Mitteilung Nr. 175/2005
osnatel GmbH; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen für die Überlassung von osnatel DSL-Anschlüssen
11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
Freischaltung des Dienstes oder Tarifes durch osnatel. Der
Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von
einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich
Bonn, 13. Juli 2005
13 2005| A Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
– Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Regulierungsbehörde – 1127
Mitteilung Nr. 176/2005
PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr.1, 34 Satz 4
PostG; hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung
des Entgelts für die Leistung des elektronischen Postzustel-
lungsauftrags (ePZA) mit bestimmten Einlieferungsmengen
Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 10.6.2005 einen Ent-
geltantrag für eine elektronische Leistungsvariante der förmlichen
Zustellung (ePZA) mit bestimmten Einlieferungsmengen vorgelegt.
In der Sache beantragt sie, die Kammer möge wie folgt entschei-
den:
1. Für die Antragstellerin nach Maßgabe des Rahmenvertrages
über das Produkt ePZA (Stand 06.06.2005) erbrachte Leistung
wird das folgende Entgelt für das Produkt ePZA mit einer Einlie-
ferungsmenge zwischen 10.000 und 29.999 ePZA pro Jahr
genehmigt:
5,10 € pro Stück
2. Das Entgelt wird bis zum 31.12.2006 genehmigt.
BK 5
Bonn, 13. Juli 2005