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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1218
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
15 2005
Mitteilung Nr. 199/2005 Die Arbeitsgruppe Frequenzmanagement hat bei ihrer Tagung
im Mai 2005 in Vilnius folgende Dokumente zur öffentlichen
Die Arbeitsgruppe Spektrum-Engineering hat auf ihrer Tagung
Kommentierung gebilligt:
in Riga im Juni 2005 folgende Dokumente zur öffentlichen Kom-
mentierung gebilligt: – den überarbeiteten Anhang 7 der ERC Empfehlung 70/03 , zu
SRD
– den überarbeiteten Entwurf der ERC Empfehlung 74-01 zu Neben-
aussendungen – den Entwurf der ECC-Empfehlung (05)05 zur vorgezogenen Nut-
zung im Frequenzbereich von 7,1 –7,2 MHz durch den Amateur-
– den Entwurf der ECC Empfehlung 05/07 zu Frequenzwahlverfah-
funkdienst.
ren für Systeme des Festen Funkdienstes (Richtfunk), in den Fre-
quenzereichen 71,0-76,0 GHz und 81,0-86,0 GHz. – den Entwurf der ECC-Empfehlung (05)HH zu digitalen PMR 446
Anwendungen
– den Entwurf des ECC Berichtes 67 zu Verträglichkeitsstudien hin-
sichtlich allgemeiner Grenzwerte für induktive SRD (Funkanwen- Wir bitten um besondere Beachtung der Hinweise bezüglich „ent-
dungen geringer Reichweite) im Frequenzbereich unter 30 MHz scheidet 2“ der ECC-Entscheidung.
– den Entwurf des ECC Berichtes 73 zur Verträglichkeit von SRD Kommentare sind bis zum 5.9.05 unter folgender Anschrift an das
(Funkanwendungen geringer Reichweite) des Tonrundfunkdien- ERO zu senden
stes im UKW-Rundfunkbereich Mr Fatih Yurdal
Kommentare sind bis zum 5.9.05 unter folgender Anschrift an das
ERO zu senden E-Mail: yurdal@ero.dk
Mr Arturas Medeisis; European Radiocommunications Office
E-Mail: Medeisis@ero.dk Peblingehus
European Radiocommunications Office Nansensgade 19
Peblingehus
DK-1366 Copenhagen K
Nansensgade 19
DK-1366 Copenhagen K Bei Kommentierungen wird eine Kopie, möglichst als E-Mail, an fol-
gende Anschrift erbeten:
Dabei wird eine Kopie an den Sekretär der WGSE Herrn Harry Kuhn,
Harry.Kuhn@BnetzA.de, erbeten.
Holger.Kunert@BnetzA.de
Fax: 06131/18-5604
Das ECC hat bei seiner Tagung in Reykjavik im Juni 2005
folgende Dokumente zur öffentlichen Kommentierung gebilligt: Postanschrift
– den Entwurf des neuen ECC Berichtes 74 zum Zugang von Not- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
rufen basierend auf „Voice over IP“ (VoIP) und Eisenbahnen
– den Entwurf des neuen ECC Berichtes 75 zum Modell zur Zusam- Referat 221
menschaltung von IP-basierten Netzwerken Postfach 8001
55003 Mainz
Kommentare sind bis zum 9.9.05 unter folgender Anschrift an das erbeten.
ERO zu senden Beim ERO eingegangene Kommentare werden sodann in der
Mr Jukka Rakkolainen, zuständigen ECC-Arbeitsgruppe oder Projektgruppe behandelt und
E-Mail: rakkolainen@ero.dk die abschließende Entscheidung der ECC-Vollversammlung zur
endgültigen Annahme vorgelegt.
European Radiocommunications Office
Peblingehus 221
Nansensgade 19
DK-1366 Copenhagen K
Der Entwurf des Anhangs 13 zur ERC Empfehlung 70/03 (SRD)
befindet sich ebenfalls in der Phase der Kommentierung. Kommen-
tare sollten bis zum 15.9.05 unter folgender Anschrift eingereicht
werden:
Mr Fatih Yurdal
E-Mail: yurdal@ero.dk
European Radiocommunications Office
Peblingehus
Nansensgade 19
DK-1366 Copenhagen K
Die Arbeitsgruppe Regulatorische Angelegenheiten hat bei ihrer
Tagung in Kroatien im Mai 2005 folgende Dokumente zur öffentli-
chen Kommentierung gebilligt:
– den Entwurf der ECC- Empfehlung (05)06 zu einem CEPT-weiten
Anfängerfunkzeugnis
Kommentare sind bis zum 5.9.05 unter folgender Anschrift an das
ERO zu senden
Ms Fabienne Abadie,
E-Mail: abadie@ero.dk
European Radiocommunications Office
Peblingehus
Nansensgade 19
DK-1366 Copenhagen K
Bonn, 10. August 2005
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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15 2005
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1219
Energie Alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen werden aufgefordert,
das Stammdaten-Formular ausgefüllt bis zum 26. August 2005
an die Bundesnetzagentur, Fax-Nummer 01805 734870-1557
Teil A (12 ct / Minute), zu senden.
Rückfragen können gerichtet werden an die
Mitteilungen der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen
Referat E 403
Postfach 8001
Mitteilung Nr. 200/2005
53105 Bonn.
EnWG; Erhebung von Stammdaten für die Energieregulierung
Mit In-Kraft-Treten des novellierten Gesetzes über die Elektrizitäts-
und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) am 13. Juli
2005 (BGBl. I S. 1970 ff.) nimmt die Bundesnetzagentur für Elektrizi-
tät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetza-
gentur) die ihr nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben im
Bereich der Regulierung der Strom- und Gasmärkte wahr. In Ergän-
zung des novellierten EnWG sind am 29. Juli 2005 Zugangs- und
Entgeltverordnungen für den Strom- und Gasbereich in Kraft getre-
ten.
Für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasnetzen folgt aus dem In-
Kraft-Treten des EnWG die Verpflichtung, unternehmensspezifische
Daten an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Um mit den Netz-
betreibern zukünftig unkompliziert und sicher auf elektronischem
Weg kommunizieren zu können, erhebt die Bundesnetzagentur
zunächst die Stammdaten aller Netzbetreiber. Die Stammdaten
beinhalten u.a. Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens, ggf.
Registernummer sowie Name des/der Vertretungsberechtigten. Zu
benennen ist ferner ein Kommunikationsbevollmächtigter, der die
erforderlichen Zugangsdaten für die elektronische Kommunikation
mit der Bundesnetzagentur erhält.
Zur Abgabe ihrer Stammdaten sind alle Netzbetreiber unabhängig
von ihrer Größe aufgerufen. Die Stammdatenerhebung ist u.a. Vor-
aussetzung für das von der Bundesnetzagentur durchgeführte Ver-
gleichsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 i.V.m. § 24 S. 2 Nr. 7 EnWG
sowie der entsprechenden Entgeltverordnungen für Strom und Gas,
dem alle Netzbetreiber unterliegen. Die Stammdaten sind daher
auch von den Netzbetreibern abzugeben, für die es den Landesre-
gulierungsbehörden obliegt, die in § 54 Abs. 2 Satz 1 EnWG aufge-
zählten Aufgaben wahrzunehmen. Die Stammdaten dieser Netzbe-
treiber werden auch der jeweiligen Landesregulierungsbehörde zur
Verfügung gestellt.
Die Stammdatenerhebung gliedert sich in folgende Schritte:
– Unter der Internet-Adresse www.bundesnetzagentur.de (Menü-
punkt „Sachgebiete“ => „Elektrizität / Gas“ => „Erhebung von
Unternehmensdaten“ => „Download des Stammdaten-Formu-
lars“) ist das „Stammdaten-Formular“ nebst „Ausfüllhinweise
und Erläuterungen zum Stammdaten-Formular“ hinterlegt.
– Das Stammdaten-Formular ist herunterzuladen, entsprechend
den Ausfüllhinweisen und Erläuterungen auszufüllen und unter-
schrieben per Fax an die Bundesnetzagentur, Fax-Nummer
01805 734870-1557, zu senden.
– Wurde das Stammdaten-Formular vollständig und plausibel aus-
gefüllt, erhält der Kommunikationsbevollmächtigte ein Schreiben,
in welchem u.a. der Eingang der Stammdaten bestätigt wird.
– Getrennt davon wird ein weiteres Schreiben an den Kommunika-
tionsbevollmächtigten versandt, welches die für die zukünftige
elektronische Kommunikation erforderliche Zugangsberechti-
gung enthält. Nur mit den Informationen aus beiden Schreiben ist
der geschützte Bereich der Internet-Seite der Bundesnetzagentur
zugänglich, über den zukünftig die Datenübermittlung erfolgt.
– Die Stammdatenerhebung wird durch erstmalige Anmeldung der
Unternehmen im geschützten Internet-Bereich der Bundesnetza-
gentur abgeschlossen.
Nähere Einzelheiten zur Stammdatenerhebung sowie das Konzept
des zukünftigen Datentransfers auf elektronischem Wege sind auf
der Internetseite der Bundesnetzagentur unter der Adresse
www.bundesnetzagentur.de, (Menüpunkt „Sachgebiete“ => „Elek-
trizität / Gas“ => „Erhebung von Unternehmensdaten“) veröffent-
licht.
Bonn, 10. August 2005
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Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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