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                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          18 2005 |
In mehreren Stellungnahmen verweisen Teilnehmernetzbetreiber             IP-Backbonebetreiber sehen v.a. die Bündelung von VoIP mit dem
generell auf die Antworten zu 41/42. Möglich sei es, dass IP-Pakete      Breitbandanschluss als kritisch an, insbesondere wenn dies mit
für VoIP ohne Priorisierung übertragen würden. Insbesondere              einer erhöhten Grundgebühr und verringerten Verbindungsentgelten
Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht könnten verfügbare             einhergehe. Problematisch sei aber auch die Bündelung von VoIP
Netzkapazitäten überbuchen, ungünstige Netzroutings implemen-            mit dem Internetzugang sowie etwa Pauschaltarife für herkömm-
tieren, die Netzwerkbereitstellung beschränken. Ein anderes Unter-       liche Telefonie. Weniger attraktiv würde VoIP auch durch ein erhöh-
nehmen sieht die Notwendigkeit, den Zugang zu den unteren Netz-          tes Entgelt für DSL bzw. Vorleistungen wie die TAL, Endgerätesub-
schichten (OSI-Modell) zu regeln.                                        ventionierungen, hohe Terminierungsentgelte für Anrufe bei
                                                                         VoIP-Nutzern. Im Zusammenhang mit der Problematik von Bün-
Von Vertretern aus dem Cluster „Mobilfunknetzbetreiber + alterna-        delangeboten identifiziert ein Unternehmen die IC-Entgelte als Pro-
tive TNB wird wie folgt argumentiert. Würde ein IP-Backbonebetrei-       blem. Rd. 95% der Verbindungen von VoIP-Kunden alternativer
ber Marktzutrittsbarrieren errichten, würde der betroffene VoIP-         Netzbetreiber würden zwischen ihnen und dem Incumbent abge-
Anbieter zu einem anderen IP-Backbonebetreiber wechseln. Und             wickelt (über ICA), während bei letzterem 95% netzintern seien.
auf der ATM-Ebene bestünden „keine Einflussmöglichkeiten auf             Damit habe sie ein erheblich geringeres finanzielles Risiko bei Fehl-
VoIP“. Genannt wird ferner ein vertraglicher Ausschluss der Nutzung      einschätzungen des Nutzerverhaltens. Nicht durchsetzen würden
von Internet-Exchanges durch VoIP-Verkehr sowie Allianzen von            sich VoIP-Angebote bei einer volumenabhängigen Hochpreispolitik.
Netzbetreibern zur Verhinderung von VoIP-Verkehr.                        Als nicht-preisliche Strategien werden genannt: lange Mindestver-
Zwei Anbieter aus der Kategorie Verbindungsnetzbetreiber verwei-         tragslaufzeiten, Nicht-Erreichbarkeit bestimmter Rufnummern im
sen allgemein auf die Marktzutrittsschranken, die bereits bei der        Rahmen von Tarifen wie XXL.
Sprachtelefonie eingesetzt würden. Ein anderes Unternehmen sieht         Aus Sicht des Incumbents gehen aggressive Preisstrategien mit
zwar grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein IP-Anbieter den Ver-        (weitgehend) kostenlosen Angeboten zu Lasten nachhaltiger Profi-
kehr eines VoIP-Anbieters qualitativ beeinträchtigen könne. Dies         tabilität und seien keine sinnvolle Strategie. Da auf allen Wertschöp-
würde sich aber auf den gesamten Verkehr auswirken. Da der               fungsstufen Wettbewerb bestünde, würden die Preise wettbewerb-
Sprachverkehrsanteil am gesamten IP-Verkehr eines Internetprovi-         lich bestimmt.
ders klein sei, würde der Nachteil durch einen Weggang des Kun-
dens größer sein als die Vorteile aus einer solchen Behinderungs-        Teilnehmernetzbetreiber nennen mehrfach Dumping-Angebot
strategie.                                                               marktbeherrschender Unternehmen sowie Pauschaltarife. Denkbar
                                                                         sei es, dass die Deutsche Telekom, solange sie selbst noch kein
Seitens der Zulieferer werden verhandlungstaktische Verzögerun-          VoIP anbiete, Gespräche für ihre Kunden kostenlos anbiete, solange
gen bei der Bereitstellung von Vorleistungen sowie Implementierung       sie im Bündel mit einem Breitbandanschluss bezogen würden.
proprietärer Protokolle, Schnittstellen oder Hardware genannt.           Erwähnt werden ferner u.a. Einschränkungen der Nutzung von Kol-
                                                                         lokationsräumen bzgl. technischer Funktionalitäten sowie zu hohe
Marktzutrittsschranken, so eine Verbandsposition, seien etwa vor-
                                                                         Vorleistungsentgelte. SMP-Betreiber seien zu verpflichten ihre Vor-
stellbar durch proprietäre Schnittstellen, mangelnde QoS bzw. Ser-
                                                                         leistungen als Ende-zu-Ende Dienste mit einheitlichen Tarifen anzu-
vice Level Agreements, fehlenden Netzzugang. Vorleistungspro-
                                                                         bieten (i.e. mehrere Vorleistungskomponenten müssten in einem
dukte, wie z.B. Bitstrom, könnten preislich wie etwa auch strukturell
                                                                         Tarif enthalten sein).
(z.B. Zusammenschaltungspunkte) inadäquat sein bzw. nur verzö-
gert angeboten werden.                                                   In einer Stellungnahme aus dem Cluster „Mobilfunknetzbetreiber +
                                                                         alternative TNB“ wird auf die Möglichkeit einer starken Subventio-
Bewertung
                                                                         nierung klassischer Sprachdienste hingewiesen.
Grundsätzlich können schon Verzögerungen bei der Bereitstellung          Die größte Gefahr, so die Sicht von Verbindungsnetzbetreibern,
von Vorleistungsprodukten (z.B. Bitstromzugang) ein beträchtliches       bestehe in der Bündelung von DSL-Anschluss und VoIP-Dienst.
Hemmnis für die Wettbewerber sein, da hierdurch der Incumbent            Optionstarifmodelle (erhöhter Grundpreis, Telefonie zum – nicht-
first-mover Vorteile generieren kann. Es stellt sich die Frage, inwie-   kostendeckenden – Pauschaltarif) werden generell als sehr kritisch
weit es tatsächlich möglich ist, dass ein Netzbetreiber gezielt den      gesehen. Weitere Strategien seien die Bündelung von T-DSL mit
Verkehr eines bestimmten alternativen Diensteanbieters behindern         einem Telefonanschluss bzw. mit dem T-Online Internetzugang
kann (etwa indem VoIP-Pakete unpriorisiert übertragen werden             (bzw. erhöhter DSL-Preis, falls nicht im Bündel mit T-Online), Dum-
bzw. bestimmte, für VoIP besonders relevante Parameter wie z.B.          ping für T-Online-Zugänge, „übersubventionierte“ Endgeräte für
Latenz verschlechtert werden) ohne jedoch die Qualität des eigenen       Laufzeitverträge (DSL + T-Online) oder W-LAN Dumping-Angebote
Diensteangebots zu beeinträchtigen. Ganz generell wird die Mög-          im Bündel mit T-Mobile. Alternative VoIP-Anbieter könnten aber
lichkeit der Errichtung von Marktzutrittsbarrieren auf den Wert-         auch durch überhöhte Vorleistungsentgelte sowie eine Mischkalku-
schöpfungsstufen weiter oben im Netz, davon abhängen, ob ein             lation verdrängt werden.
Anbieter ggf. zu einem anderen Netzbetreiber wechseln kann.
                                                                         Zulieferer nennen als mögliche Preisstrategien, die VoIP unattraktiv
                                                                         machten, Pauschaltarife für herkömmliche Telefonie, die Bündelung
                                                                         von Breitbandanschlüssen mit dem Telefonanschluss sowie ver-
45. Welche kommerziellen Möglichkeiten sind denkbar, um                  tragliche Einschränkungen bzgl. der VoIP-Nutzung.
    VoIP-Angebote durch Preisstrategien unattraktiv zu
    machen?                                                              Aus Verbandsperspektive werden mehrfach genannt werden Dum-
                                                                         ping-Strategien. Weitere Möglichkeiten bestünden in inadäquaten
Stellungnahmen                                                           Bitstromangeboten (preislich bzw. technisch) bzw. Verzögerungen
                                                                         solcher Angebote. VoIP sei bzgl. der Übertragungsqualität sehr
Besonders problematisch sind aus Sicht der Diensteanbieter Tarif-        empfindlich, daher könnten technische oder kommerzielle Hinder-
modelle mit erhöhter Grundgebühr und entsprechend niedrigeren            nisse den Erfolg von VoIP unmittelbar beeinträchtigen.
Gesprächsgebühren (Voice-Flatrate, Minutenpakete). Tarife für her-
                                                                         Bewertung
kömmliche Telefonie wie XXL reduzierten die Erfolgschancen von
VoIP. Ähnlich werden auch entsprechende Bündelangebote von               Auch bei dieser Frage stehen Bündelangebote im Zentrum der Kri-
VoIP-Produkten mit dem DSL-Anschluss gesehen. Ein Nutzer, der            tik. Dies betrifft insbesondere die Bündelungen VoIP/DSL-
sich mobil per Laptop einwähle und einen VoIP-Dienst nutze, müsse        Anschluss und Telefonanschluss/DSL-Anschluss. Als sehr proble-
erstens den VoIP-Dienst bezahlen und zweitens ein Entgelt für den        matisch werden Optionstarifmodelle mit erhöhter Grundgebühr und
Datendienst an den Mobilfunknetzbetreiber (für Einwahl und Intern-       niedrigen – ggf. pauschal tarifierten – Verbindungsentgelten ge-
etnutzung). Da Mobilfunkanbieter auf der Vorleistungsebene keine         sehen. Options- bzw. Pauschaltarife seien auch dann kritisch zu
Zugangsprodukte anböten hätten sie die Möglichkeit den Daten-            sehen, wenn sie für herkömmliche Sprachtelefonie angeboten wür-
dienst so zu bepreisen, dass ein eigenes VoIP-Angebot im Vorteil         den, da dies VoIP unattraktiver mache. Für Wettbewerber, die ein
sei. Genannt werden ferner: Online-Billing bei eigens für VoIP aus-      VoIP-Substitut zum herkömmlichen Sprachtelefondienst anbieten
gerichteten Rufnummerngassen sowie überteuerter Zugang zu IP-            wollen, würde die Problematik der Bündelung Telefonanschluss/
bzw. ATM-Netzen.                                                         DSL-Anschluss durch ein pauschal tarifiertes VoIP-Angebote der



                                                                                                                  Bonn, 21. September 2005
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18 2005|                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                  1383
DTAG (ggf. im Bündel mit dem DSL-Anschluss) deutlich verschärft          hängig vom Breitbandanschluss, vom Internetzugang oder vom
werden.                                                                  Telefonanschluss angeboten werden können. Auch sollten die
                                                                         Anforderungen für Angebote, die keinen öffentlich zugänglichen
                                                                         Telefondienst darstellten – etwa hinsichtlich des Kundenschutzes –
46. Sofern Sie VoIP-Anbieter sind: Woher kommen Ihre neue                weniger streng sein als für PATS-Anbieter. Ein Unternehmen kriti-
    Kunden?                                                              siert, dass sich einige Anbieter bei der abgeleiteten Zuteilung und
                                                                         Nutzung geographischer Rufnummern nicht an die Vorgaben hielten
Stellungnahmen                                                           und dass die Bundesnetzagentur dagegen nicht einschreite.
Aus Sicht der Diensteanbieter rekrutiert sich das Kundenpotential        Die Markteintrittschancen sind nach Ansicht des Incumbents sehr
aus intensiven Internetnutzern bzw. Kunden mit DSL-Anschluss.            gut, da keine Marktzutrittsbarrieren bestünden.
Die IP Backbonebetreiber haben v.a. Geschäftskunden im Visier            Zwei Teilnehmernetzbetreiber schätzen die Bedeutung von VoIP
(von Filialunternehmen bis hin zu multinationalen Unternehmen. Ein       sehr hoch ein . Es dürften aber keine Markteintrittsbarrieren beste-
Unternehmen sieht auch IP-Netzbetreiber, ISP und andere Service          hen. Die Nachfrage nach Add on Services wie z.B. VoIP werde mit
Provider (wie z.B. Internet Call Shops) als zukünftige Kunden. Im        der Nachfrage nach Breitbandzugängen wachsen. Etwas zurückhal-
Zeitablauf werde sich das Non-Standard-Geschäft zu einem Stan-           tender äußert sich ein anderes Unternehmen. Der Einstieg in den
dardgeschäftsfeld für alle Kunden wandeln. Zwei Unternehmen              VoIP-Markt sei v.a. deshalb erforderlich, da andernfalls andere
sehen technikaffine Endkunden als potentielle Kunden. Aufgrund           Anbieter Marktanteile gewinnen würden. Grundsätzlich gebe es
der Bündelung des DSL-Anschlusses mit dem Telefonanschluss               ansonsten aber für einen etablierten Telefondiensteanbieter keine
werde VoIP im Massenmarkt auf absehbare Zeit nur ein Zusatzan-           zwingende Notwendigkeit für den Markteinstieg.
gebot darstellen. VoIP werde sich nicht durchsetzen, wenn der Kun-       Ein Unternehmen aus dem Cluster „Mobilfunknetzbetreiber + alter-
den ohnehin einen PSTN-Anschluss bezahlen müsse. Die erforder-           native TNB“ sieht gute bis sehr gute Betätigungsmöglichkeiten.
liche Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss
müsse im Rahmen eines Bitstromproduktes erfolgen. Auch ZISP              Verbindungsnetzbetreiber sehen gute bis sehr gute Chancen auf
oder ATM-Zusammenschaltung am BB-RAR Eingang reiche nicht                dem deutschen Markt. Voraussetzung sei aber, dass bestehende
aus, da ein Diskriminierungspotential zu Lasten der Wettbewerber         Marktzutrittschancen abgebaut würden, ein diskriminierungsfreier
bestünde (Führung des Wettbewerber-Verkehrs auf einem schlech-           Zugang zu Breitbandanschlüssen bestünde bzw. geographische
ter priorisierten VC). All dies reduziere das Potential der VoIP-Kun-    Rufnummern nutzbar seien.
den auf die VPN-Kunden.                                                  Lediglich in einer Stellungnahme aus dem Cluster Zulieferer wird
Die in seiner Stellungnahme dargestellten Produktkonzepte, so der        recht allgemein auf ausgezeichnete Wachstumschancen hingewie-
Incumbent, würden sich an alle Breitbandkunden im deutschen              sen.
Markt richten.                                                           Ein Verband sieht ein hohes Entwicklungspotential des Marktes.
Im Privatkundenbereich, so die Position von Teilnehmernetzbetrei-        Betreiber von Corporate Networks würden mit externen Anbietern
bern, wird das Kundenpotential bei den Breitband-Internet Kunden         – z.B. VoIP-Centrex – im Wettbewerb stehen.
gesehen. Bei Geschäftskunden seien es die Nutzer des eigenen
                                                                         Bewertung
VPN-Produktes. Ein anderes Unternehmen hält die regionale bzw.
bundesweite Bereitstellung des Dienstes für denkbar.                     Letztlich dürfte die Bewertung der Marktchancen nach Ansicht des
                                                                         Marktes insbesondere von folgenden Aspekten abhängen: 1)
Ein Verbindungsnetzbetreiber, der zum Zeitpunkt der Anhörung
                                                                         davon, inwieweit die von den Kommentierenden adressierten
aber noch kein VoIP anbietet, sieht v.a. eine Substitution des her-
                                                                         (potentiellen) Marktzutrittsschranken verhindert werden können, 2)
kömmlichen Verkehrs.
                                                                         von den zukünftigen Verpflichtungen im Bereich von Verbrauch-
Kunden, so die Aussagen eines Zulieferers, würden VoIP-Anlagen           schutz und öffentlichem Interesse, da diese Rückwirkungen auf die
zunehmend bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen in Erwägung zie-             Wettbewerbsfähigkeit der Dienste haben sowie 3) von der Verfüg-
hen.                                                                     barkeit eines Bitstromzugangsproduktes (insbesondere eines IP-
Bewertung                                                                Bitstromproduktes, wenn der Massenmarkt adressiert werden soll),
                                                                         4) von der (Ent)bündelung von Telefonanschluss und DSL-
Die Frage, welche Kundengruppen erschlossen werden sollen, ist           Anschluss und 5) von der Möglichkeit der Nummernportabilität (ins-
von den Unternehmen zu entscheiden. Zur Frage, inwieweit dies            besondere, wenn ein Substitut zum herkömmlichen Telefonan-
tatsächlich möglich ist, s. Bewertung zu Frage 47.                       schluss angeboten werden soll).
                                                                         Gerade angesichts dieser Punkte ist es aus Sicht der Bundesnetza-
                                                                         gentur nicht unrealistisch anzunehmen, dass die Erfolgschancen im
47. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, als neuer Anbieter von
                                                                         Geschäftskundensegment möglicherweise besser sind. Zwar dürfte
    VoIP-Produkten tätig zu werden?
                                                                         auch hier die Nicht-Verfügbarkeit eines ATM-Bitstromproduktes ein
                                                                         Problem darstellen, allerdings ist bei Geschäftskunden eher davon
Stellungnahmen
                                                                         auszugehen, dass sie von den Anbietern mit eigenen Anschlüssen
Von Diensteanbietern werden die Marktchancen überwiegend als             angebunden werden.
gut bis sehr gut gesehen. Ein Anbieter hält sie für „ausreichend, aber
verbesserungsfähig“. Ein weiterer Anbieter sogar für äußerst
schwierig. Grund sei insbesondere die Bündelung von DSL-                 48. Gibt es aus Ihrer Sicht Hindernisse bei einem Anbieter-
Anschluss und Telefonanschluss. Die Bundesnetzagentur, so ein                wechsel?
anderes Unternehmen, müsse die Marktentwicklung verfolgen und
bei Bedarf energisch einschreiten, um etwa Marktmachtübertra-
                                                                         Stellungnahmen
gung in den VoIP-Bereich zu unterbinden.
                                                                         Sofern diese Frage von Diensteanbietern beantwortet wird, wird v.a.
Tendenziell, so die IP-Backbonebetreiber, seien die Marktchancen
                                                                         die Rufnummerportierbarkeit bei einem Wechsel zu einem VoIP-
eher als gut einzustufen. Dies gelte v.a. für den Geschäftskunden-
                                                                         Anbieter als mögliches Problem gesehen. Bei einem Wechsel zwi-
bereich, während im Privatkundenbereich die Dynamik durch die
                                                                         schen VoIP-Anbietern könnten Inkompatibilitäten (Hardware, Proto-
Bindung des DSL-Anschlusses an den Telefonanschluss gebremst
                                                                         kolle, Schnittstellen) ein Hindernis sein.
würde. Wachstumshemmend sei auch, dass im Massenmarkt die
Bereitschaft zur Zahlung eines weiteren Telefonanschlusses               Am häufigsten genannt wird IP-Backbonebetreiber das Problem der
begrenzt sei. Erfolgsvoraussetzung sei eine vernünftige Vor-             fehlenden Rufnummerportierung hin zu einem VoIP-Anbieter
leistungsregulierung. Beim Bitstrom, Mietleitungen und Transit/Ter-      genannt. Auch Mindestvertragslaufzeiten (v.a. wenn diese an das
minierung in IP-Netzen bestünden Regulierungsdefizite. Wichtig           PSTN-Angebot eines SMP-Unternehmens geknüpft sind) sowie
seien etwa auch Nummernportabilität, der Zugang zu geographi-            Serviceunterbrechungen stellten Hindernisse dar. Ein SMP-Unter-
schen Rufnummern für VoIP-Dienste. VoIP-Dienste müssten unab-            nehmen habe keine Anreize einen reibungslosen Wechsel zu



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A
                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1384
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –           18 2005|
gewährleisten. Weitere Hindernisse seien hohe Gebühren für die              chender Priorisierung in den Routen) würden mit der fortschrei-
Nummerportierung, Kündigungsentgelte und Bündelungen mit dem                tenden Technologie weitgehend behoben.
Anschluss, Hardware oder Software und schließlich auch Investitio-
                                                                        –   Es wird vorgetragen, dass der Austausch der VoIP-Pakete mög-
nen der Kunden in Hard- oder Software.
                                                                            lichst über IP-Intercon-nection erfolgen solle. Im Idealfall und bei
Aus Sicht der Deutsche Telekom AG bestehen keine solchen Hin-               entsprechender Bandbreite könne VoIP bereits heute fallweise
dernisse.                                                                   bessere Qualität bieten als leitungsgebundene Telefonie. Die
Von Teilnehmernetzbetreibern explizit als Problem genannt wird v.a.         Sprachqualität moderner VoIP-Systeme reiche in vielen Fällen
eine fehlende Rufnummernportierung. Weiter genannt werden z.B.              an die Qualität herkömmlicher Sprachverbindungen heran, so
lange Vertragszeiten für Endkunden bei SMP-Unternehmen, verzö-              dass man bereits von einer Austauschbarkeit sprechen könne.
gerte bzw. schlechte Vorleistungsbereitstellung oder hohe Portie-           Um so besser, wenn die entsprechenden Endprodukte über
rungsentgelte. Teilweise wird allgemeiner von Verzögerungen durch           Breitband-Internetzugänge realisiert würden und wenn die
widerrechtliche Vertragsklauseln gesprochen. Ein Unternehmen                Datenübertragung über kontrollierte Wege z.B. Managed Net-
verweist ferner auf die einmaligen Installationskosten, teure End-          works abgewickelt werde.
kundengeräte, fehlende Interoperabilität zwischen den Dienstkom-        –   Es wird weiter ausgeführt, dass mit VoIP ein Sprachtelefon-
ponenten. Eine Reihe von Unternehmen verweist lediglich allgemein           dienst mit einer äquivalenten Qualität realisiert werden könne.
darauf, dass die Probleme die gleichen wie im Festnetzbereich               Dieser werde aus Sicht des Kunden) sich von einem mit lei-
seien.                                                                      tungsvermittelnder Technik realisierten Sprachtelefondienst
Ein Hindernis, so ein Unternehmen aus dem Cluster „Mobilfunk-               nicht unterscheiden. Dazu seien im Netz des VoIP-Dienstanbie-
netzbetreiber + alternative TNB", bestehe bei der Rufnummernmit-            ters bestimmte Vorkehrungen zu treffen, wie z.B. Maßnahmen
nahme. (regulatorische Einschränkungen bei ortsunabhängiger                 im IP Kern- und Zugangsnetz zur Sicherstellung von Mindestan-
Nutzung)                                                                    forderungen an Verfügbarkeit, Verlustwahrscheinlichkeit (Packet
                                                                            loss), Einsatz von Technologien in den VoIP-Endgeräten bzw.
Ein Verbindungsnetzbetreiber nennt das Problem der Rufnummern-              Gateways, Redundante Auslegung der zentralen Komponenten
portierung, ein anderer weist auf eine fehlende Entkopplung von             wie z.B. Gateways, Softswitch und Signalling Gateways sowie
Telefonanschluss und DSL-Anschluss hin. (kündige ein Kunde sei-             Berücksichtigung der grundlegenden vermittlungstechnischen
nen Telefonanschluss, werde auch sein DSL-Anschluss abgeschal-              Anforderungen.
tet, selbst wenn dieser von einem Reseller bereitgestellt werde) Wie-
derum ein anderes Unternehmen hält es wichtig, dass der Kunde           –   Es wird angemerkt, dass die Sprachqualität mit der von Mobil-
frei über seinen VoIP-Anbieter entscheiden kann, selbst wenn der            funk vergleichbar sei. Der Verbindungsaufbau sei abhängig von
Breitbandanschluss bei der DTAG verbleibt.                                  der eingesetzten Technik und der aufgesetzten Wähltechnik. Für
                                                                            den Kunden, der einen Breitbandinternetzugang habe und über
Drei von vier Stellungnahmen von Verbänden sehen in fehlender               diesen einen VoIP-Dienst nutze, seien qualitative Unterschiede
Rufnummerportierbarkeit ein Hindernis.                                      zu üblichen PSTN-Sprachdiensten nicht mehr wahrnehmbar.
Bewertung                                                                   Das Angebot sei schon heute so gut, dass ein Nutzer kaum den
                                                                            Unterschied bemerke.
Als zentrales Hindernis wird die fehlende Möglichkeit der Rufnum-
mernportierung zu einem VoIP-Anbieter gesehen. Dieser Aspekt            Einige Firmen verneinen die Frage der Austauschbarkeit vom VoIP
hängt inhaltlich mit der Bündelung von Telefonanschluss und DSL-        mit Sprachtelefondienst. Es sind insgesamt 18 Firmen, die diese
Anschluss zusammen. Fehlende Rufnummerportierung dürfte ins-            Meinung vertreten. Sie begründen ihre Meinung durch folgende
besondere für die VoIP-Anbieter ein Problem sein, die ein Substitut     Argumente:
zum herkömmlichen Telefonanschluss anbieten wollen. Grundsätz-
                                                                        –   In Bezug auf die Sprachqualität könne eine Echtzeitübertragung
lich stellt sich die Frage, inwieweit eine Nummer an einen physika-
                                                                            des Gesprächs nicht garantiert werden. Hier seien bei einem
lischen Anschluss gekoppelt sein muss. (vgl. Fragen 30, 37) Die in
                                                                            VoIP-Produkt im Gegensatz zur herkömmlichen Festnetz-
einigen Stellungnahme geäußerte Ansicht, dass die Probleme
                                                                            Sprachtelefonie Verzögerungen möglich. Auch in Bezug auf die
(→ kein reibungsloser Wechsel) die gleichen wie im Festnetz seien,
                                                                            Vermittlungs- und auf die Verkehrsgüte bestünden Unterschiede
erscheint plausibel.
                                                                            (wie z.B. Verfügbarkeit und Verlustwahrscheinlichkeit), sodass
                                                                            keine 100%-ige Vergleichbarkeit bestehe.

Marktdefinition/Marktabgrenzung VoIP                                    –   Es gebe einen Unterschied zwischen „Technologiekonzept“ und
                                                                            „Servicekonzept“. VoIP sei kein Service, sondern eine Technolo-
                                                                            gie, die eingesetzt werden könne, um eine Reihe von sehr unter-
49. Ist aus Ihrer Sicht VoIP austauschbar mit Sprachtelefon-                schiedlichen elektronischen Kommunikationsservices zu besor-
    dienst insbesondere im Hinblick auf                                     gen. Man glaube daher, dass VoIP keine bestimmte Art von
                                                                            Kommunikationsservice einschließlich Telefon ganz substitu-
                                                                            ieren könne.
     a) Sprachqualität, darstellbar über Übertragungsgüte
        (z.B. Übertragung in Echtzeit, Bandbreite); Vermitt-            –   Für eine dem heutigen Telefondienst vergleichbare Sprachqua-
        lungsgüte (z.B. Dauer des Verbindungsaufbaus, Wähl-                 lität sei ein Breitbandzugang erforderlich. In der Regel seien
        tonverzug) und Verkehrsgüte (z.B. Verfügbarkeit, Ver-               damit akzeptable Sprachqualitäten zu erreichen. Dennoch
        lustwahrscheinlichkeit);                                            könne auch aufgrund der paketvermittelten Übertragungstech-
                                                                            nik eine Beeinträchtigung in der Übertragungs- und Verkehrs-
Stellungnahmen                                                              güte insbesondere in Zeiten hoher Netzbelastung nicht ausge-
                                                                            schlossen werden. Inwiefern unter diesen Bedingungen VoIP ein
Eine überwiegende Mehrheit trägt vor, dass VoIP in der Tat                  vollständiges Substitut darstelle, hänge von der vorhandenen
grundsätzlich austauschbar mit Sprachtelefondienst (insbesondere            Ausstattung des Kunden (breitbandige IP-Konnektivität, Soft-
im Hinblick auf Sprachqualität, Vermittlungsgüte und Verkehrsgüte)          /Hardware) und dessen spezifischem Telefonverhalten ab.
sei. Aus den eingegangenen Stellungnahmen sind es 32 Firmen, die
die Substituierbarkeit des VoIP mit dem klassischen Sprachtelefon-      –   Die Vermittlungs- und Verkehrsgüte reichten aus heutiger Sicht
dienst bejahen.                                                             nicht an die gewohnte Qualität der klassischen Sprachtelefonie
                                                                            heran, da die genutzten Netze nicht die Servicequalität aufwie-
–   Es wird hierzu ausgeführt, dass die Sprachqualität je nach zur
                                                                            sen, die die Netze der klassischen Telefonie böten.
    Verfügung stehenden Bandbreite variiere. VoIP könne sogar
    eine bessere Qualität aufweisen als PSTN. Eine Austauschbar-        –   Außerhalb von geschlossenen Nutzergruppen könne die
    keit in qualitativer Hinsicht könne bei entsprechendem Design           Sprachqualität schlechter sein. Dies hänge aber im Wesent-
    der zugrunde liegenden Netze herbeigeführt werden. Die heuti-           lichen von der Regulierung der Netzzusammenschaltungs-
    gen Qualitätsprobleme, vor allem bedingt durch Paketverlust             punkte ab. Je höher der Standardisierungsgrad, desto stärker
    bzw. unterschiedlich lange Paketlaufzeiten (mangels entspre-            sei die Austauschbarkeit.



                                                                                                                   Bonn, 21. September 2005
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                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur

18 2005|                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                  1385
–   Die VoIP-Qualität hänge von der Brandbreite und der Qualität         –   Die Erreichbarkeit sei technisch grundsätzlich möglich, damit
    der Internetverbindungen ab. Ein VoIP-Anbieter könne daher               die Kommunikation nicht nur von VoIP-Anschluss zu VoIP-
    nicht die Qualität der Kommunikation garantieren. Außerdem               Anschluss funktioniere, sondern auch dann, wenn nur ein Teil-
    seien nicht alle Qualitätsparameter, die zum Zugang für leitungs-        nehmer VoIP nutze oder wenn zwischen zwei VoIP-Anschlüssen
    vermittelte Sprachübergang verwendet werden, für einen paket-            ein PSTN-Dienst verwendet werde. Die Erreichbarkeit wäre
    vermittelten Dienst relevant.                                            grundsätzlich gewährleistet. Einschränkungen gebe es nur,
–   Die erreichbare Sprachqualität bei VoIP werde nicht in allen             wenn die VoIP-Applikation nur auf einem PC eingerichtet würde
    Belangen und zu jeder Zeit die traditionellen Telefondienste, ins-       (ohne separates Endgerät) und der PC bei Stromausfall auf off-
    besondere ISDN, erreichen.                                               line stünde. Der VoIP-Dienst sei auch mit herkömmlichen
                                                                             Sprachtelefondiensten im Hinblick auf die Erreichbarkeit von
–   VoIP sei in qualitativer Hinsicht sehr empfindlich, aber müsse           Teilnehmern austauschbar, da insoweit jeglicher Internetan-
    ein Mindestmaß wahren, um am Markt überhaupt akzeptiert zu               schluss, sogar ein schmalbandiger ausreichen würde.
    werden. Qualitativ minderwertige Dienste (z.B. Probleme in der
    Sprachverständlichkeit) werden ggf. als Low Cost Variante            –   Die Firmen tragen weiter vor, dass sofern dem VoIP-Kunden in
    akzeptiert.                                                              Verbindungen mit einem Ortsbezug angeboten werde, z.B. in
                                                                             Verbindung mit einem DSL-Anschluss, und der Endkunde dann
–   VoIP biete im Vergleich zu klassischer Telefontechnologie die            eine Rufnummer aus dem jeweiligen Ortsnetz erhalte, sei kein
    Möglichkeit, die Qualität zu skalieren. Im Bereich VoIP sei es           Unterschied zum Sprachtelefondienst in der Erreichbarkeit fest-
    sehr einfach möglich, ein Produkt zu gestalten, das (sehr) viel          zustellen. Für VoIP-Anbieter sei es sehr leicht, Teilnehmer zu
    schlechtere Sprachqualität aufweise als die bekannte Sprachte-           erreichen, da der VoIP-Dienst über das Internet angeboten
    lefonie. Der gleiche gelte für die Verkehrsgüte. Bei der Dauer des       werde. Jeder Internetbenutzer mit einer Breitbandverbindung
    Verbindungsaufbaus und der des Wähltonverzugs bestehen bei               könne den VoIP-Dienst verwenden. Dabei spiele es keine Rolle,
    VoIP derzeit Unterschiede zur klassischen Telefonie.                     in welchem Land ein potenzieller Teilnehmer ansässig sei. Wenn
–   Es komme auf den Dienst an. Denn es gebe VoIP-Dienste, die in            Teilnehmer permanent mit dem Internet verbunden seien und ein
    der Sprachqualität dem bisherigen Sprachtelefondienst nicht              Endgerät zum Einsatz komme, das unabhängig von äußeren
    nachstünden. Bei diesen sei eine Unterscheidung bezüglich der            Einflüssen stets funktioniere, könne die Erreichbarkeit mit einem
    Qualität für den Endnutzer nicht möglich. Dies gelte auch für            klassischen Telefondienst verglichen werden.
    den Verbindungsaufbau. Andere Dienste würden hinter dem              Die Gruppe von Unternehmen, die die Frage verneint hat, stellt im
    Bekannten zurückbleiben.                                             Einzelnen dar:
Die restlichen Firmen (13) haben keine Antwort auf diese Frage           –   Im Unterschied zum PSTN sei die reine Erreichbarkeit mit
gegeben.                                                                     zusätzlichen Kosten verbunden. Um einen VoIP-Dienst nutzen
Bewertung                                                                    zu können, bedürfe es grundsätzlich einer IP-Konnektivität,
                                                                             unabhängig davon, ob ein reines IP-Telefon genutzt oder über
Über die Hälfte (32 Unternehmen) der Stellungnahmen trägt die Mei-           PC telefoniert werde. Um jederzeit erreichbar zu sein, müsse
nung vor, dass VoIP mit Sprachtelefondienst austauschbar sei. Diese          diese Verbindung „always on“ sein. Wenn der Endkunde über
Substituierbarkeit wird insbesondere im Hinblick auf Sprachqualität,         keine Flatrate verfüge, würden ihm bei ständiger Erreichbarkeit,
Vermittlungsgüte und Verkehrsgüte bejaht. Übereinstimmend heben              sehr hohe Kosten entstehen. Auch bei der Nutzung einer Flatrate
diese Unternehmen hervor, dass VoIP gar eine bessere Qualität als            könne es zudem bei einer dauerhaften Verbindung über 24 Stun-
PSTN aufweise. Sie sagen, dass die Sprachqualität mit der von Mobil-         den zu einer Unterbrechung kommen.
funk vergleichbar sei. Für den Kunden, der einen Breitbandinternetzu-
gang habe und über diesen einen VoIP-Dienst nutze, seien qualitative     –   Die grundsätzliche Erreichbarkeit aller Endnutzer und Dienste
Unterschiede zu üblichen PSTN-Sprachdiensten nicht mehr wahr-                des öffentlich zugänglichen Telefondienstes sei neu für den
nehmbar. Sollten dennoch Qualitätsprobleme (mangels Priorisierung            Nutzer eines VoIP-Dienstes bzw. wäre mit den am Markt zur
in den Routen, der Sendungen) auftreten, so würden diese mit der             Verfügung stehenden Angeboten nicht sichergestellt. Wenn der
fortschreitenden Technologie weitgehend behoben. Die Gruppe von              Anbieter z.B. lediglich eine reine Softwarelösung zur Verfügung
Unternehmen, die die Frage verneint hat, weist vor allem darauf hin,         stelle, könne der Nutzer über VoIP nur wenige Teilnehmer er-
dass es einen Unterschied zwischen „Technologiekonzept“ und „Ser-            reichen.
vicekonzept“ gebe. VoIP sei kein Service, sondern eine Technologie,      –   Die Erreichbarkeit von Teilnehmern sei mit dem PSTN-Netz
die eingesetzt werden könne, um eine Reihe von sehr unterschied-             (keine jederzeitige „any-to-any-Erreichbarkeit“) nicht vergleich-
lichen elektronischen Kommunikationsservices zu besorgen. Von                bar. Die Erreichbarkeit von Teilnehmern wäre immer dann ver-
daher könne VoIP keine bestimmte Art von Kommunikationsservice               gleichbar, wenn ein VoIP-Dienst mit dem PSTN „verbunden“
einschließlich Telefon ganz substituieren.                                   wäre und eine Weiterleitung von Gesprächen (abgehend und
                                                                             eingehend) erfolge. Wenn verschiedene IP-Netze weder unter-
     b) Erreichbarkeit von Teilnehmern (ggf. unterschieden                   einander noch über PSTN verbunden bleiben, sei eine Erreich-
        nach den verschiedenen Varianten von VoIP);                          barkeit von Teilnehmern nicht gesichert.

Stellungnahmen                                                           Die Firmen, die die Frage weder bejahen noch verneinen, führen Fol-
                                                                         gendes an:
Bezüglich der Erreichbarkeit von Teilnehmern erklären 26 Firmen in
                                                                         –   Bei der Frage müsse zwischen unterschiedlichen Modellen diffe-
ihren Stellungnahmen, dass dies gegeben sei. Insgesamt 19 Firmen
                                                                             renziert werden. Es gebe bereits Angebote, die lediglich abge-
haben gar keine Antwort auf diese Frage gegeben. 4 Firmen haben
                                                                             hende Verbindungen ermöglichen, aber auch welche, die ledig-
die Frage verneint und 14 Firmen sagen weder ja noch nein zu der
                                                                             lich Anrufe zu bestimmten Nummernkreisen anbieten. Die
Frage.
                                                                             Erreichbarkeit könne leiden, wenn ein VoIP-Anschluss zu einem
Die Unternehmen, die diese Frage bejaht und kommentiert haben,               anderen VoIP-Anschluss über PSTN-Technik gehe, da dem
führen im Wesentlichen aus:                                                  Anbieter nicht bekannt sei, dass es sich jeweils um VoIP-An-
–   Die Erreichbarkeit von Teilnehmern sei kein spezifisches Pro-            schlüsse handele. Hierzu sei in VoIP über Managed Networks
    blem von VoIP-Diensten. Gateways am Hauptverteiler bzw.                  und VoIP über Internet zu unterscheiden: Bei Managed Net-
    beim Kunden könnten analoge und digitale Teilnehmerschnitt-              works haben die VoIP-Anbieter selbst die Möglichkeit, Einfluss
    stellen bereitstellen, so dass eine dem Sprachtelefondienst              auf die Netzqualität der Erreichbarkeit zu nehmen. Bei Voice
    äquivalente Erreichbarkeit des Teilnehmers sichergestellt werde.         over Internet gelte der Qualitätsstandard „best effort“, so dass
    Wenn eine Online-Verbindung zum VoIP-Anbieter bestehe, dann              es zu Qualitätsschwankungen kommen könne.
    sei die Erreichbarkeit gegeben. Dies wäre auch eine Frage der        –   Diese Firmen führen weiter aus, dass heute die Erreichbarkeit
    Funktionalität des eingesetzten Gateways. Durch entspre-                 per VoIP noch an Bedingungen geknüpft sei, die erst in nächster
    chende Vermittlungs- und Gatewaysysteme werde eine voll-                 Zeit durch technische Innovation keinen Unterschied mehr zu
    ständige Erreichbarkeit der Teilnehmer sowohl abgehend als               Festnetz-Telefonie machen würden. Hinsichtlich der Erreichbar-
    auch ankommend gewährleistet.                                            keit von Teilnehmern könne ein Anbieter von VoIP-Diensten aus



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                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1386
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         18 2005 |
   geschäftspolitischen Gründen die Erreichbarkeit einschränken,       Zudem wird angemerkt, dass die Beantwortung dieser Frage dem
   um bspw. die Zahlung von Terminierungsentgelten aufgrund von        Markt überlassen werden müsse. Hier seien die Hersteller gefordert,
   Gesprächen in leitungsvermittelte Netze zu vermeiden; die           entweder die erforderliche Technik entsprechend günstig (Stück-
   Erreichbarkeit von Teilnehmern hänge von dem jeweils geplan-        zahlen) zu fabrizieren oder erhebliche Zusatznutzen relativ einfach
   ten Dienst ab. Wenn eine Telefonanlage eines Kunden durch           zugänglich zu machen bzw. mindestens zu ermöglichen.
   eine IP-basierte Anlage ersetzt würde, so wäre dieser selbstver-
                                                                       Darüber hinaus wird vorgetragen, dass die technische Realisierung
   ständlich zu erreichen. Nur das Vorprodukt für ESPs/Internet-
                                                                       von VoIP sich erheblich vom herkömmlichen Telefondienst unter-
   Shop-Betreiber für allein abgehende Verbindungen, ermögliche
                                                                       scheide. Dies würde in der Folge auch unterschiedliche Kosten-
   gerade die Erreichbarkeit von Teilnehmern nicht.
                                                                       strukturen begründen, insbesondere bezüglich der Infrastrukturen
Die übrigen Unternehmen geben keine Antwort zu dieser Frage.           im Accessbereich, die für die Bereitstellung des jeweiligen Dienstes
Bewertung                                                              notwendig werden. Gleiches gelte für die erforderlichen Investitio-
                                                                       nen, wobei sich die Unterschiede im Rahmen der zu tätigenden
Auch wenn eine beträchtliche Anzahl (19) der Rückmelder keine          Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen noch einmal verdeutlichten.
Antwort zu dieser Frage geben konnte, gilt zusammenfassend die         Die Amortisationszeiträume für Investitionen in herkömmliche Netze
Feststellung, dass 26 Unternehmen die Erreichbarkeit von Teilneh-      seien deutlich länger.
mern als gegeben und technisch grundsätzlich möglich betrachten.
Diese Mehrheit sieht auch die Erreichbarkeit von Teilnehmern nicht     Wie im klassischen Bereich sei die IP-Telefonie eine fixkosteninten-
als spezifisches Problem von VoIP-Diensten an. Denn sobald eine        sive Anwendung. Kostentreibend bei den variablen Kosten pro
Online-Verbindung zum VoIP-Anbieter bestehe, sei die Erreichbar-       Gespräch seien momentan die Interconnectionentgelte zum her-
keit ihrer Meinung nach stets gegeben. Sie sei auch technisch          kömmlichen Telefonnetz. Kostentreibend bei den Fixkosten seien
grundsätzlich möglich, damit die Kommunikation nicht nur von           die Gateways, die IP-Sprachdaten in/aus klassischen Telefonsigna-
VoIP-Anschluss zu VoIP-Anschluss funktioniere, sondern auch            len umwandeln. Diese Kosten seien aber durch die Existenz zweier
dann, wenn nur ein Teilnehmer VoIP nutze oder wenn zwischen zwei       technischen Welten bedingt. Wenn in Zukunft ein wachsender Teil
VoIP-Anschlüssen ein PSTN-Dienst verwendet werde. In dieser            aus IP-basierten Anschlüssen und Netzen bestehe, würden diese
Konstellation wäre die Erreichbarkeit auch grundsätzlich gewähr-       Kosten sinken.
leistet. Einschränkungen gebe es nur, wenn die VoIP-Applikation        Die Unternehmen, die die Realisierung von VoIP mit geringeren
nur auf einem PC eingerichtet würde (ohne separates Endgerät) und      Kosten und Investitionen sehen, führen aus, dass VoIP geringere
der PC bei Stromausfall auf offline stünde. Sofern dem VoIP-Kun-       Investitionen verursachten und damit wesentlich günstigere Preise
den in Verbindungen mit einem Ortsbezug angeboten werde, z.B. in       möglich machen würden. Aus Carriersicht sei die Bereitstellung
Verbindung mit einem DSL-Anschluss, und der Endkunde dann eine         bezüglich der Investitionen sicherlich gleichwertig. Allerdings ließen
Rufnummer aus dem jeweiligen Ortsnetz erhalte, sei kein Unter-         sich bestimmte Einsparungen beim Sprachminuteneinkauf erzielen.
schied zum Sprachtelefondienst in der Erreichbarkeit festzustellen.    Bandbreite sei günstiger als die Terminierung in PSTN. Aus Kun-
Auch für VoIP-Anbieter sei es sehr leicht, Teilnehmer zu erreichen,    densicht würden sich die Kosten relativieren. Einerseits werde man
da der VoIP-Dienst über das Internet angeboten werde. Die Firmen,      sicherlich kostengünstig wie heute über das Internet telefonieren
die die Frage verneint haben, stellen insbesondere klar, dass die      können. Andererseits würden Carrier Quality of Service anbieten
Erreichbarkeit von Teilnehmern mittels VoIP nicht mit dem PSTN-        und Bandbreiten garantieren. Das aber wiederum werde Geld
Netz(keine jederzeitige „any-to-any-Erreich-barkeit“) vergleichbar     kosten.
sei. Vergleichbar wäre es dann, wenn ein VoIP-Dienst mit dem
PSTN verbunden wäre und eine Weiterleitung von Gesprächen              Es wird vorgetragen, dass die Investitionen für den Einstieg zu VoIP
(abgehend und eingehend) erfolge. Wenn verschiedene IP-Netze           auf jeden Fall geringer als diejenigen für den Einstieg als Teilneh-
weder untereinander noch über PSTN verbunden blieben, sei eine         mernetzbetreiber seien. Auch die Endkundenpreise würden geringer
Erreichbarkeit von Teilnehmern nicht gesichert.                        sein, allein schon um eine schnelle Marktdurchdringung und damit
                                                                       einen frühzeitigen Verdrängungswettbewerb zu erreichen.
    c) Kosten/erforderliche Investitionen/Preise (z.B. gerin-
                                                                       Es wird ausgeführt, dass im Hinblick auf die Kosten VoIP gegenüber
       gere Preise für Gespräche einerseits, Investitionen in
                                                                       PSTN auf jeden Fall Vorteile haben werde. Der Aufbau eines IP-Net-
       Hard- und Software andererseits).
                                                                       zes sei deutlich kostengünstiger als der Aufbau eines PSTN-Netzes
                                                                       oder es könnten bereits vorhandene Strukturen benutzt werden. Da
Stellungnahmen                                                         VoIP im Wesentlichen durch eine entsprechende Software gesteu-
Die meisten Unternehmen finden den jetzigen Zeitpunkt zu früh, um      ert werde, könnten Anbieter VoIP-Dienste erbringen, ohne selbst in
sich über die Frage der erforderlichen Kosten und Investitionen        ein IP-Netz investieren zu müssen. Bedingt durch die Technologie
sowie über die Preise zu äußern. Es sind 21 Firmen, die gar keine      von IP-Netzen entstünden die Kosten einer Verbindung nicht entfer-
Antwort auf die Frage geben konnten. Weitere 14 Firmen haben           nungsabhängig. Vor allem Ferngespräche dürften dadurch erheb-
diese Frage unterschiedlich erörtert. Andere Unternehmen sind der      lich günstiger werden als entsprechende PSTN-Verbindungen.
Ansicht, dass VoIP geringere Kosten sowie Investitionen verursacht
                                                                       Es könne angenommen werden, dass die Gesprächspreise (auf-
und damit erheblich billiger als der herkömmliche Sprachtelefon-
                                                                       grund reduzierter Interconnectiongebühr) etwas geringer ausfallen
dienst werde. Es sind 17 Unternehmen, die diese Meinung vertre-
                                                                       würden als beim herkömmlichen Sprachdienst. Ein erheblich gerin-
ten. Dagegen rechnen 11 Unternehmen mit höheren Kosten und
                                                                       geres Investitionsvolumen im Infrastrukturbereich sei im Vergleich
Investitionen bei der Realisierung vom VoIP-Sprachtelefondienst.
                                                                       zum klassischen Sprachdienst zu erwarten. Investitionen seien
Die Unternehmen, die die Frage unterschiedlich erörtert haben, tra-    hauptsächlich beim Endnutzer zu tätigen, z.B. Bereitstellung eines
gen vor, dass im Hinblick auf die Kosten VoIP gegenüber PSTN Vor-      VoIP-Geräts bzw. Tausch der herkömmlichen Endgeräte durch
teile haben werde. Der Aufbau eines IP-Netzes sei deutlich kosten-     VoIP-fähige Endgeräte. VoIP sei effizienter und kostensparend. Er
günstiger als der Aufbau eines PSTN-Netzes. Während jedoch in          biete wegen der vollen Konvergenz eine Vielzahl von Möglichkeiten,
einigen europäischen Ländern die notwendigen Strukturen und            die über die Leistungsmerkmale des PSTN hinausgehen.
regulatorischen Voraussetzungen bereits geschaffen wurden, fehle
                                                                       Im Gegensatz zu diesen Kosten- und Investitionsvorstellungen
in Deutschland die notwendige Basis für kostengünstige und attrak-
                                                                       gegenüber VoIP rechnet eine Gruppe von Firmen beim Einsatz der
tive VoIP-Angebote. Diese Voraussetzungen fehlten, solange keine
                                                                       VoIP-Technologie als Technikplattform eines Sprachtelefondienstes
vernünftige Vorleistungsregulierung insbesondere durch Anordnung
                                                                       mit höheren Kosten und Investitionen.
von Bitstromzugang auf ATM-Basis stattfinde. Anbieter könnten
VoIP-Dienste erbringen, ohne selbst in ein IP-Netz investieren zu      Diese Gruppe trägt vor, dass für die Zentrale ähnlich hohe Investi-
müssen. Bedingt durch die Technologie von IP-Netzen entstünden         tionen wie bei PSTN zu erwarten seien. Der Kundenzugang werde
die Kosten einer Verbindung unabhängig von der Entfernung.             jedoch sicherlich wirtschaftlicher zu gestalten sein. Die Erreichbar-
Kosten könnten jedoch unverhältnismäßig entstehen, wenn Teile          keit nur auf aufgebaute Internetverbindung verursache Kosten.
des Services über herkömmliche PSTN-Technik abgewickelt wür-           Wolle der Kunde mit mehr Komfort über IP-fähige Endgeräte telefo-
den oder wenn bei einer Ende-zu-Ende VoIP-Verbindung die betei-        nieren, so entstünden noch höhere Kosten als bei aktuellen analo-
ligten Anbieter unterschiedliche Software verwendeten.                 gen oder ISDN-Telefonen. Kosten würden für Softswitch-Systeme



                                                                                                                Bonn, 21. September 2005
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                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur

18 2005|                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    1387
und für Sprachgateways in das normale PSTN und für Interconnec-
                                                                                d) Wie ist in diesem Zusammenhang der technische Fort-
tion an Netzzusammenschaltungspunkten anfallen.
                                                                                   schritt zu beurteilen?
Es wird ausgeführt, dass je nach technischer Ausstattung des Kun-
den ihm zum Teil erhebliche Investitionskosten entstünden. Im Ver-          Stellungnahmen
gleich zur klassischen PSTN-Telefonie fielen zum Überlassungsent-
                                                                            Eine Gruppe von 22 Unternehmen gibt keine Antwort auf diese Frage.
gelt für den Anschluss sowie ggf. für die Dienstnutzung in jedem Fall
                                                                            Die meisten Unternehmen jedoch beurteilen den technischen Fort-
zusätzliche Kosten für die Herstellung der IP-Konnektivität an. Die
                                                                            schritt in diesem Zusammenhang positiv. Sie prophezeien eine
überwiegende Mehrheit der Telefonkunden müsse sowohl in einen
                                                                            Beschleunigung der Entwicklung durch die Dynamik des technologi-
Breitbandzugang als auch in die notwendige Hardware investieren.
                                                                            schen Fortschritts. Die Technologie werde in absehbarer Zeit nicht
Die für VoIP notwendige Technik (aktive Elemente, Endgeräte) sei
                                                                            nur die herkömmliche PSTN-Telefonie ersetzen, sondern vielmehr
z.T. noch zu teuer. Das werde sich allenfalls ändern, wenn die Nach-
                                                                            durch zusätzliche Funktionalitäten substituieren. Aus den 63 einge-
frage höhere Produktionen auslösen würde.
                                                                            gangenen Rückmeldungen äußern sich 41 Unternehmen über den
Es wird vorgetragen, dass die Investitionen kurz und mittelfristig höher    technischen Fortschritt und seinen Einfluss in diesem Sinne.
seien, da die neue Netzinfrastruktur zunächst aufgebaut und Kunden          Insbesondere tragen diese Unternehmen vor, dass der technische
akquiriert werden müssten. Durch fehlende Stückzahlen seien die             Fortschritt dazu führen werde, dass noch bestehende geringere
Hardware-Preise noch sehr hoch. Die Software und CPEs seien auf-            Qualitätsunterschiede zwischen VoIP und PSTN-Telefonie schwin-
grund der hohen Entwicklungskosten noch sehr teuer. Die Kosten und          den, so dass die bereits vorhandene Substitution weiter verstärkt
Investitionen für einen VoIP-Anbie-ter seien erheblich, weil er sich der    werde. Bedingt durch den technischen Fortschritt würden für den
Marktmacht der etablierten PSTN- und GSM-Netzbetreiber ausge-               Kunden neue Dienste schneller und vermutlich auch preiswerter
setzt sehe. Die Investitionen in die erforderliche Infrastruktur bei VoIP   entstehen. Der technische Fortschritt werde es in wenigen Jahren
seien zwar geringer, aber man benötige erhebliche Aufwendungen für          erlauben, ein einheitliches Sprach-/Datennetz zu betreiben. Es gebe
die Markteinführung, die vor allem wegen der ungleichen Marktverhält-       keine Notwendigkeit mehr für eine getrennte Netzinfrastruktur. Die
nisse auf den DSL-Märkten eine sehr hohe Markteintrittsbarriere bilde-      Zukunft müsse man in der Konvergenz der Dienste sehen.
ten. Die Marktbarrieren würden dadurch verstärkt, dass auf Kunden-
seite die Kosten für die einzelnen Gespräche grundsätzlich wesentlich       Es wird ausgeführt, dass langfristig ein einziger Kommunikationsan-
günstiger sein müssten. Eine Vergleichbarkeit der Kosten auf Kunden-        schluss für alle Dienste (Voice, Internet, Video on Demand, TV, usw.)
seite hänge sehr stark von dem gewählten Tarif/dem Anschluss des            zur Verfügung stehen werde. Die Technologie werde sich in den
Kunden ab. Dabei bestehe eine wesentlich größere Produktvielfalt, so        nächsten Jahren permanent weiterentwickeln; zum einen, um die
dass eine pauschale Aussage hinsichtlich der Vergleichbarkeit schwer        herkömmliche PSTN-Telefonie großflächig zu ersetzen, zum ande-
getroffen werden könne.                                                     ren, um zusätzliche Dienste (z.B. sog. Push-to-Talk-Services, Uni-
                                                                            fied Messaging, Instant Messaging, Video Calls/Conferencing usw.)
Es wird angemerkt, dass bzgl. Hard- und Software zur Zeit noch              zu erbringen. Im Ergebnis werde VoIP eine tatsächliche Zusammen-
deutlich höhere Investitionskosten existierten. Derzeit seien die am        führung von Sprach- und Datenübertragung auf eine einheitliche
Markt erhältlichen IP-Telefone und Analog-Telefon-Adapter doppelt           Plattform bewirken. Die Innovationskraft im IP-Umfeld sei noch groß
so teuer wie Standard-Endgeräte. Nur durch zunehmenden Wettbe-              und derzeit nicht abschließend zu überblicken. VoIP sei neben der
werbsdruck würden die Hard- und Softwarepreise (vergleichbar mit            reinen Telefonie auch als Basis für Value Added Services zu sehen.
der Entwicklung im Mobilfunk) kurzfristig fallen. Die Investitionen in      Dadurch, dass immer mehr Anbieter an neuen, innovativen Lösun-
Konsumentenelektronik seien für Teilnehmer mit VoIP geringfügig             gen arbeiten, würden die Innovationszyklen kleiner. Somit sollten
höher, die Dienste schienen jedoch bedeutend besser. Bei VoIP               kurz- bis mittelfristig auch heute ungeklärte Themen wie Notruf
gehe es nicht nur um geringere Verbindungsgebühren.                         zufrieden stellend gelöst werden können. Die Möglichkeit der voll-
Bewertung                                                                   ständigen Substitution der herkömmlichen Telefondienste sei des-
                                                                            halb zumindest mittelfristig als realistisch anzusehen.
Die Frage ist nicht eindeutig beantwortet. Vielmehr haben sich dazu
3 Meinungsgruppen gebildet: Die eine Gruppe kann noch nichts                Es wird vorgetragen, dass die Verbreitung von VoIP den techni-
über Kosten und erforderliche Investitionen sowie Preise sagen.             schen Fortschritt dahin gehend unterstütze, dass zum einen die
Hier ist man der Meinung, dass der Zeitpunkt noch zu früh sei. Die          Bereitstellung von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen zunehme
zweite Gruppe hebt grundsätzlich die Kosten- und Investitionsvor-           und zum anderen ein neuer Anschlusstyp oder Dienst mit eigenem
teile von VoIP, die sich durchaus in Endkundenpreisen niederschla-          Rufnummernraum ermöglichen werde. Dieser besitze nicht mehr die
gen würden, gegenüber PSTN hervor. Die Gruppe macht jedoch die              im geographischen Rufnummernraum bestehende Gebundenheit
Einschränkung und deutet auf die technisch unterschiedliche Reali-          an einen bestimmten Anschluss oder an eine bestimmte Lokation.
sierung von VoIP und PSTN hin. Diese werde ihrer Meinung nach               Europäische TK-Anbieter, wie z.B. DTAG/T-COM, Britisch Telecom,
entsprechend differenzierte Kostenstrukturen (die womöglich nicht           Swisscom und Telefonica hätten bereits die Migration beim Netz-
mehr vergleichbar wären) nach sich ziehen. Alles in allem will man          design in Richtung IP-Technologien angekündigt. Die nächste
hier die ganze Entwicklung abwarten und insbesondere die endgül-            Generation von Netzwerken werde aus IP-strukturierten Netzen
tige Klärung dem Markt überlassen. Die dritte Gruppe rechnet beim           bestehen. Diese würden Sprach- und Dateninformationen mittels
Einsatz der VoIP-Technologie als Technikplattform eines Sprachte-           einer standardisierten Technologie vermitteln und übertragen.
lefondienstes grundsätzlich mit höheren Kosten und Investitionen.           Und schließlich wird angemerkt, dass der technische Fortschritt mit-
Dies deshalb, weil im Vergleich zur klassischen PSTN-Telefonie für          telfristig zu einem Kostenvorteil von VoIP führen werde. Erfahrungs-
den Anschluss sowie ggf. für die Dienstnutzung zusätzliche Kosten           gemäß werde der technische Fortschritt dazu führen, dass sowohl die
für die Herstellung der IP-Konnektivität anfielen. Und die meisten          Einrichtungen für herkömmliche Sprachvermittlung als auch diejeni-
Kunden müssten sowohl in einen Breitbandzugang als auch in die              gen für VoIP billiger würden. Die Übertragungsgüte sei in den letzten
notwendige Hardware investieren. Für die Anbieterseite würden die           3 Jahren in einem Maße gestiegen, dass von einem identischen Qua-
Investitionen kurz und mittelfristig höher, da die neue Netzinfra-          litätsangebot durch technischen Fortschritt bei gleichzeitigem Absin-
struktur zunächst aufgebaut sowie Kunden akquiriert werden müs-             ken der Investitionskosten innerhalb der nächsten 12–24 Monate zu
sten. Ferner seien die Kosten und Investitionen für einen VoIP-             rechnen sei. Die Konvergenz verschiedener Netze und Standards zu
Anbieter erheblich, weil dieser sich der Marktmacht der etablierten         einem gemeinsamen IP-Standard führe zu einer großen vorgehalte-
PSTN- und GSM-Netzbetreiber ausgesetzt sehe. Man konzediert                 nen Kapazität, die Kosteneinsparungen ermögliche.
aber auch hier, dass die Investitionen in die erforderliche Infrastruk-
                                                                            Bewertung
tur bei VoIP geringerer seien werden, jedoch benötige man erheb-
liche Aufwendungen für die Markteinführung aufgrund der unglei-             Eine große Mehrheit (41 Unternehmen) beurteilt den technischen
chen Marktverhältnisse auf den DSL-Märkten. Die Vergleichbarkeit            Fortschritt in diesem Zusammenhang positiv. Sie geht davon aus,
der Kosten auf Kundenseite hänge sehr stark vom gewählten Tarif             dass der technische Fortschritt vor allem die Substitution vom VoIP
und vom Anschluss des Kunden ab. Daher bestehe eine große                   mit dem Sprachtelefondienst beschleunigen werde. Die vollständige
Produktvielfalt, so dass eine allgemeine Aussage hinsichtlich der           Substitution würde mittelfristig zu verwirklichen sein. Aber auch die
Vergleichbarkeit schwer getroffen werden könne.                             Verbreitung vom VoIP sehen diese Unternehmen als Unterstützung



Bonn, 21. September 2005
55

A
                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1388
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –              |
                                                                                                                      18 2005
des technischen Fortschritts an. Demnach unterstützt die Zunahme        für das Angebot eines Massendienstes wie VoIP, es grundsätzlich
des VoIP-Dienstes den technischen Fortschritt dahingehend, dass         notwendig erscheine, den Kunden für Sprachtelefonie komplett zu
eine Steigerung von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen erfolgt       übernehmen. Dies erfordere eine Trennung von DSL- und Telefo-
und ein neuer Anschlusstyp bzw. Dienst mit eigenem Rufnummern-          nanschluss. VoIP könne und werde als eigenständiges Produkt
raum ermöglicht wird. Der technische Fortschritt in diesem Zusam-       angeboten, losgelöst vom Internetzugang oder dem Breitbandan-
menhang stelle einen Kostenvorteil für VoIP dar. Die Unternehmen        schluss. Beides seien Voraussetzungen, die diskriminierungsfrei
meinen, dass der technische Fortschritt dazu führen werde, dass         angeboten werden müssten.
sowohl die Einrichtungen für herkömmliche Sprachvermittlung als
                                                                        Bewertung
auch diejenigen für VoIP preiswerter werden.
                                                                        Insgesamt 32 Unternehmen (über die Hälfte) sind der Meinung, dass
                                                                        VoIP sowohl als eigenständiges Produkt als auch in Kombination
50. Wird VoIP als eigenständiges Produkt oder nur in Kombi-             oder nur in Kombination mit anderen Leistungen angeboten werden
    nation mit anderen Leistungen (z.B. Anschluss zum Inter-            soll. Abgesehen von den 22 Unternehmen, die weder eine Antwort
    net) angeboten?                                                     noch eine Kommentierung zu dieser Frage gaben, stellen diese 32
                                                                        Unternehmen eine Mehrheit gegenüber den 9 Unternehmen dar, die
                                                                        VoIP nur als eigenständiges Produkt anbieten wollen. Folgende vor-
Stellungnahmen
                                                                        getragene Argumente stützen diese Mehrheitsmeinung:
Aus den gesamten Rückmeldungen geben 22 Unternehmen keine               –   Mit der Anbindung des Kunden an ein IP-Netz sei zu erwarten,
Antwort auf diese Frage. Sie geben auch keine Kommentierung                 dass dem Kunden selbstverständlich auch andere IP-basierte
dazu. Weitere 16 Unternehmen sind jedoch der Meinung, dass VoIP             Dienste angeboten werden, wie bspw. Internetzugang, o.ä.
sowohl als eigenständiges Produkt als auch in Kombination mit
anderen Leistungen angeboten werden solle. Eine andere Gruppe           –   VoIP sei in der Regel ein Bestandteil einer Gesamtkommunikati-
von Firmen (16) will VoIP aber nur in Kombination mit anderen               onslösung für Corporate Networks. Verschiedene Optionen
Leistungen anbieten. Andere dagegen (9 Unternehmen) wollen VoIP             könnten gewählt werden. Zur Nutzung des VoIP-Dienstes
als eigenständiges Produkt anbieten.                                        benötigt der Endkunde jedoch in jedem Fall einen Netzzugang
                                                                            und IP-Konnektivität.
Die Unternehmen, die der Meinung sind, dass VoIP sowohl als
eigenständiges Produkt als auch in Kombination mit anderen              Für die Unternehmen (die Gruppe der Minderheit), die VoIP nur als
Leistungen angeboten werden soll, tragen vor, dass beides möglich       eigenständiges Produkt anbieten wollen, steht das so formulierte
sei und dass es beides im Markt geben werde. Wichtig dabei jedoch       Argument:
sei, dass marktbeherrschende Firmen den Wettbewerb durch                – Die Investitionen für das Angebot eines Massendienst-VoIP sind
Bündelungen von Leistungen nicht behinderten. Sie könnte ihren            dann zu rechtfertigen, wenn man den Kunden für Sprachtelefo-
Kunden unterschiedliche VoIP-Produkte anbieten, sowohl eigen-             nie komplett übernimmt. Dies erfordere die Trennung von DSL-
ständige Produkte als auch im Bündel mit anderen, bereits beste-          und Telefonanschluss. VoIP müsse als eigenständiges Produkt
henden Produkten/Diensten.                                                angeboten werden, losgelöst vom Internetzugang oder vom
                                                                          Breitbandanschluss. Beides seien Voraussetzungen, die diskri-
Es wird ausgeführt, dass beides möglich sei. VoIP sei ohne entspre-
                                                                          minierungsfrei angeboten werden müssten.
chenden Anschluss des Kunden an ein IP-Netz nicht möglich. Inso-
weit bestehe freilich auch das Interesse, zusätzlich zum Dienst auch
den Anschluss zur Verfügung zu stellen. Mit der Anbindung des
Kunden an ein IP-Netz sei zu erwarten, dass dem Kunden selbst-           51. Ist aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Austauschbarkeit
verständlich auch andere IP-basierte Dienste angeboten werden,               nach Kundengruppen zu differenzieren (z.B. Erreichbar-
wie z.B. Internetzugang o.ä. Eine Angebots- oder Produktbünde-               keit innerhalb sog. geschlossener Nutzergruppen)?
lung sei jedoch nicht zwingend erforderlich. Es sei allerdings davon
auszugehen, dass die Marktentwicklung dahin gehen werde, dass           Stellungnahmen
via VoIP den Teilnehmern eine vollumfängliche Kommunikations-           Für viele Unternehmen ist es nicht notwendig, aufgrund der Aus-
plattform zur Verfügung gestellt werde.                                 tauschbarkeit nach Kundengruppen zu differenzieren. Es sind 27
Es wird vorgetragen, dass es sich prinzipiell und aus technischer       Unternehmen, die ihre Stellungnahmen so formuliert haben. Dage-
Überlegung bei den mit der VoIP-Technologie realisierten Anwen-         gen befürworten 11 Unternehmen diese Differenzierung. Die rest-
dungen um eigenständige Produkte handele, die unabhängig vom            lichen insgesamt 25 Unternehmen konnten sich gar nicht entschei-
Internetanschluss oder DSL-Verbindung vermarktet werden könn-           den. Sie geben keine Antwort auf diese Frage.
ten. Da die Qualität und damit die Marktfähigkeit dieser Produkte       Die Unternehmen, die im Hinblick auf die Austauschbarkeit keine
von der Qualität der darunter liegenden Infrastrukturdienstleistun-     Differenzierung nach Kundengruppen wollen, tragen vor, dass
gen (Breitbandanschluss/IP-Anbindung und ggf. Internetanbindung)        geschlossene Benutzergruppen z.B. lediglich in der ersten Phase
abhänge, sei aus technischer Sicht eine Bündelung dann sinnvoll,        einer Markterschließung eine eigenständige Bedeutung als Markt-
wenn andernfalls die Qualität nicht im gewünschten Umfang bereit-       segment hätten. Diese würden dann mehr und mehr von Angeboten
gestellt werden könne. Aus kommerzieller Sicht stelle VoIP eine Auf-    für die Allgemeinheit abgelöst. PSTN-Telefonie sei dann durch
wertung d. h. eine Steigerung des Kundennutzens dar. Der Wert des       VoIP-Dienste substituierbar, wenn letztere zumindest auch die
DSL-Anschlusses werde durch eine zusätzliche Leistung erhöht.           wesentlichen Qualitätsmerkmale der PSTN-Telefonie aufweisen. Zu
                                                                        den Qualitätsmerkmalen zähle aber auch die Erreichbarkeit eines
Die Gruppe von Unternehmen, die VoIP nur in Kombination mit ande-
                                                                        jeden Teilnehmers für jeden anderen Endnutzer. Solche Differenzie-
ren Leistungen anbieten will, trägt vor, dass aus heutiger Praxis die
                                                                        rung sei nicht angebracht. Die VoIP-Kunden sollten nicht nur andere
Angebote in Kombination mit einem Internetzugang zusammenge-
                                                                        VoIP-Kunden aktiv und passiv erreichen können, sondern den
stellt würden. Im Gesamtmarkt werde dies ebenfalls der Trend sein.
                                                                        Dienst unabhängig von der Zugehörigkeit des Kommunikationspart-
Einige Firmen böten nur in einer bestimmter Kombination an, weil die
                                                                        ners zu einer bestimmten Gruppe nutzen können. Im Sinne der
Geschäftsmodelle anderer Anbieter diese Kombination nicht beinhal-
                                                                        Akzeptanz sollte keine Unterscheidung aus technischer Sicht
teten. Zur Zeit böten sie VoIP nur in Verbindung mit einem Breitband-
                                                                        getroffen werden.
anschluss und Internetzugang an. VoIP könne als eigenständiges
Produkt zu diesem Anschluss hinzu gewählt werden.                       Es wird ausgeführt, dass zumindest im Rahmen des Angebots hin-
                                                                        sichtlich verschiedener Kundengruppen nicht zu differenzieren sei.
Es wird ausgeführt, dass VoIP in der Regel ein Bestandteil einer
                                                                        Eine Austauschbarkeit bestehe auf kürzere und mittlere Sicht nicht
Gesamtkommunikationslösung für Corporate Networks sei. Optional
                                                                        mit dem Telefon-Hauptanschluss, sondern allein mit einzelnen
wären Carrieranschluss (PSTN/ISDN) und IP-Transport-netz (IP-VPN)
                                                                        Wählverbindungen. Ob VoIP PSTN/ISDN ersetze, sei nicht eine
Teil dieser Gesamtlösung. Zur Nutzung des VoIP-Dienstes benötige der
                                                                        Frage, die spezifische Kundengruppen betreffe. VoIP sei in erster
Endkunde in jedem Fall einen Netzzugang und eine IP-Konnektivität.
                                                                        Linie eine technische Alternative zu PSTN/ISDN, die grundsätzlich
Die Unternehmen, die VoIP als eigenständiges Produkt anbieten           allen Kundengruppen zur Verfügung stehe. Eine rechtliche Definition
(wollen), führen aus, dass für die Rechtfertigung von Investitionen     eines Marktes für geschlossene Benutzergruppen halte jedoch auf



                                                                                                                 Bonn, 21. September 2005
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                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur

18 2005|                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                  1389
die Dauer den Möglichkeiten der VoIP-Technik nicht Stand. Im             aus den großen Netzbetreibern, Anbietern und Herstellern, möchte
Bereich der Businesskunden handele es sich bei VoIP-Lösungen             keinen Universaldienst für VoIP. Universaldienst sollte auf den
um ein eigenständiges Produkt, mit dem die Kunden bestehende             Bereich PSTN beschränkt bleiben. VoIP sei nur ein Dienst und kein
Telefonlösungen substituieren. Aus dieser Perspektive handele es         Netzanschluss über den man einen Universaldienst erbringen
sich bei klassischer Telefonie und VoIP um vollständige Substitute.      könnte.
Technisch und funktionell sei eine ebensolche Austauschbarkeit
                                                                         Die zweite Gruppe setzt sich hauptsächlich aus kleineren Anbietern
auch bei Privatkunden gegeben.
                                                                         zusammen. Diese Gruppe vertritt die Meinung, dass eine Gleichset-
Die Gruppe, die im Hinblick auf die Austauschbarkeit nach Kunden-        zung von VoIP und PSTN notwendig ist. Die Regelungen, die für
gruppen differenzieren möchte, weist darauf hin, dass dies aufgrund      PSTN gelten, sollten auch für VoIP gelten. Es wird die Gefahr gese-
unterschiedlicher Kundenanforderungen notwendig sei. So stehe            hen, dass sich große Anbieter durch Flucht in VoIP dem Universal-
für Geschäftskunden bei nationalen Verbindungen die Qualität im          dienst entziehen könnten.
Vordergrund, während bei internationalen Verbindungen die Kosten
eine höhere Bedeutung erfahren. Eine Trennung in Privat- und
Geschäftskunden sei bei der potenziellen Abgrenzung von VoIP-            53. Welche Auswirkungen hat die Migration von traditionel-
Märkten zu prüfen. Neben Privat- und Geschäftskunden sei eine                len Infrastrukturen zu IP-basierten Netzen auf die Bereit-
dritte Gruppe von Großkunden zu erwägen und zu beachten. Hier-               stellung des Sprachtelefondienstes als Universaldienst-
bei solle das Merkmal der Öffentlichkeit bei Angeboten an geschlos-          leistung? Wie bewerten Sie diese Auswirkungen?
sene Nutzergruppen unbedingt fehlen.
Es wird ausgeführt, dass die Differenzierung nach Kundengruppen          Die meisten Stellungnahmen sagen aus, dass durch die Verbreitung
insofern zu befürworten sei, da Konsumenten- und Geschäftskun-           von VoIP keine Auswirkungen auf den Universaldienst erwartet wer-
denmarkt auch künftig unterschiedliche Anforderungen (kun-               den. Begründet wird dieses im allgemeinen dadurch, dass der Uni-
denspezifische Flexibilität, Standardisierungsgrad, Datensicherheit,     versaldienst zukünftig unabhängig von der Infrastruktur gesehen
Qualität sowie Kosten etc.) stellen würden. Dementsprechend              werden solle. Universaldienst sei nicht zwingend über PSTN/ISDN
würde man unterschiedliche Preise dafür zahlen müssen. VoIP-             zu erbringen, sondern könne auch über einen VoIP-Anschluss
Technologien würden bei Geschäftskunden innerhalb von Corpo-             erbracht werden, wenn dieser die Bedingungen erfülle. Wenn ein
rate Networks für den firmeninternen Telefonverkehr schon seit Jah-      VoIP nicht den Universaldienst-Bedingungen entspreche, könne er
ren genutzt. Ebenso würden sogenannte Voice Server oder Call             auch nicht als Universaldienstleistung angeboten werden.
Manager als Ersatz für herkömmliche PABX- und TK-Systeme                 Eine mögliche Auswirkung auf den Telefondienst sei, dass es evtl.
bereits in einigen privaten Netzen eingesetzt. Diese beruhten auf        keinen Sprachdienst mehr geben werden, sondern nur noch einen
einer IP-basierten Technologie und übernähmen die Vermittlungs-          Datendienst für alles, mit der Folge, dass PSTN-basierter Sprach-
funktion für firmeninterne Telefonate. Im Privatkundensegment            dienst aufgrund mangelnder Konkurrenzfähigkeit verschwinden
werde sich Voice over IP dann etablieren, wenn durch entspre-            werde. Eine weitere denkbare Auswirkung sei, dass Telefonie
chende Technologien bei den Diensteanbietern und Netzbetreibern          günstiger werde.
Breitbandinternetzugänge zur Verfügung stünden und marktge-
rechte Produkte angeboten würden.
Bewertung                                                                54. Welche Auswirkungen hat die Nutzung von VoIP-Angebo-
Eine große Anzahl (27) von Unternehmen findet es nicht notwendig,            ten auf verbraucherschützende Maßnahmen (z.B. netz-
aufgrund der Austauschbarkeit nach Kundengruppen zu differenzie-             seitige Rufnummernsperre), die für den klassischen Tele-
ren. Vor allem weil eine Austauschbarkeit auf kürzere und mittlere           foniebereich getroffen wurden, und umgekehrt?
Sicht nicht mit dem Telefon-Hauptanschluss, sondern allein mit ein-
zelnen Wählverbindungen besteht . Die Frage, ob VoIP PSTN/ISDN           Die überwiegende Mehrheit (ca. 90%) der Stellungnahmen sagen
ersetze, betrifft ihrer Meinung nach keine spezifische Kunden-           aus, dass Verbraucherschutz-Maßnahmen, die bisher für
gruppe, da VoIP in erster Linie eine technische Alternative darstellt,   PSTN/ISDN getroffen wurden, auch in VoIP-Netzen umgesetzt wer-
die zunächst allen Gruppen zur Verfügung stehe.                          den müssten. Allerdings geben einige zu bedenken, dass die Ent-
                                                                         wicklung von VoIP nicht durch zu strenge Auflagen behindert wer-
Eine kleine Anzahl (11 insgesamt) von Unternehmen spricht sich für       den sollte. VoIP solle eine freie Entwicklung gewährt werden, damit
die Differenzierung nach Kundengruppen aus. Diese Gruppe ist der         kleine Unternehmen nicht durch zu strenge Auflagen aus dem Markt
Meinung, dass die Unterscheidung insbesondere aufgrund unter-            gedrückt werden.
schiedlicher Kundenanforderungen notwendig sei. So stehe für
Geschäftskunden bei nationalen Verbindungen die Qualität im Vor-         Deshalb wird vorgeschlagen, dass Verbraucherschutz-Maßnahmen
dergrund, während bei internationalen Verbindungen die Kosten            für VoIP erst durchgesetzt werden, wenn VoIP die traditionelle Tele-
eine höhere Bedeutung erfahren. Die Großkunden – neben Privat-           fonie völlig ersetze. In der Übergangszeit sollten nur die unbedingt
und Geschäftskunden – bildeten für sich eine Gruppe mit eigenen          notwendigen Regelungen getroffen werden, damit sich VoIP rasch
Anforderungen, die zu beachten sei. Die Unterscheidung nach Kun-         entwickeln könne. Sobald ein Anbieter VoIP als vollständigen Ersatz
dengruppen aufgrund der Austauschbarkeit sei aber auch erforder-         für PSTN/ISDN anbiete, sollten Auflagen wie in herkömmlichen Net-
lich aufgrund der künftigen unterschiedlichen Anforderungen, die         zen gemacht werden. Während der Übergangszeit sollten die VoIP-
der Konsumenten- und Geschäftsmarkt stellen werde.                       Teilnehmer darüber informiert werden, welche Einschränkungen für
                                                                         VoIP gelten (kein Notruf-Routing, keine Lokalisation, Fernmeldege-
                                                                         heimnis etc).


B Verbraucherschutz und öffentliches Interesse                           55. Nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 b TKV-E
                                                                             haben Anbieter Angaben zur Qualität der von ihnen ange-
Universaldienstleistung, Pflichten der Anbieter nach TKV                     botenen Dienste zu machen (Qualitätsberichterstattung).
                                                                             Diese sind in Umsetzung von Art. 22 Universaldienstricht-
                                                                             linie zu veröffentlichen. Ist nach Ihrer Einschätzung die
52. Sollen nach Ihrer Auffassung Anbieter von VoIP den TKG-                  Erfüllung dieser Pflichten auch bei den gegenwärtigen
    Regelungen des Universaldienstes (Verpflichtung zum                      Anwendungen von VoIP uneingeschränkt möglich?
    Dienstleistungsangebot und/oder zu einem finanziellen
    Beitrag) nur dann unterfallen, wenn VoIP-Dienste mit                 Mehrere Kommentare bringen die angestrebte Qualitätsberichter-
    denen des PSTN gleichsetzbar sind?                                   stattung zur Umsetzung des Art. 22 der Universaldienstrichtlinie mit
                                                                         den bisherigen Regelungen gemäß §§ 32, 33 TKV in Verbindung.
Bei Frage 52 können die Stellungnahmen in zwei gleich große Grup-        Dies ist aus Sicht der Bundesnetzagentur nur bedingt richtig. Zwar
pen eingeteilt werden. Die eine Gruppe, hauptsächlich bestehend          werden in beiden Fällen Qualitätsangaben mit Hilfe von vergleichba-



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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         18 2005|
ren Messvorschriften ermittelt, die Regelungen in der TKV-E erlau-          die aus Verbrauchersicht uninteressant sind. Wenn der Verbrau-
ben aber mehr Flexibilität. Unternehmen können selbst geeignete             cher auf die Existenz von Qualitätsstatistiken hingewiesen
Kennwerte für ihr spezielles Produkt entwickeln. Die Bundesnetza-           würde und wenn diese in leicht weiterverarbeitbarer, elektroni-
gentur wird nur Vorgaben machen, wenn sich heraus stellt, dass              scher Form zur Verfügung gestellt würden, hätten sie sicherlich
irreführende Qualitätsangaben gemacht werden und ein Mindest-               eine größere Wirkung.
maß an Vergleichbarkeit nicht mehr gewährleistet ist.
                                                                         Es werden aber auch eine Reihe von konkreten Vorschlägen und
Auch wird von den Unternehmen, die der Qualitätsberichterstattung        Aspekte genannt, die bei der Erstellung von Messvorschriften
negativ gegenüber stehen, meist davon ausgegangen, dass in               beachtet werden sollten. Wenn die Bundesnetzagentur sich ent-
jedem Fall Qualitätsangaben gemacht werden müssten und die Ein-          scheide, die Benutzung einheitlicher Kennwerte vorzuschreiben,
haltung einer gewissen Mindestqualität erwartet werde. Dies ist ein      sollten diese Anregungen beachtet werden.
Missverständnis. Ein Unternehmen kann eine beliebige Qualität
                                                                         Die Mehrzahl der Kommentare steht der Qualitätsberichterstattung
anbieten. Es wird lediglich erwartet, dass dem Kunden gegenüber
                                                                         positiv gegenüber. Es wird sogar betont, dass Qualitätsangaben
garantierte Qualitäten mittels geeigneter, nachvollziehbarer Mess-
                                                                         eine große Rolle für den Endverbraucher spielten und ein notwendi-
verfahren belegt werden. Bietet ein Unternehmen einen VoIP-Dienst
                                                                         ges Mittel zur Schaffung von Markttransparenz seien. Dies ent-
ohne jegliche Qualitätsgarantien an, muss es auch keine Qualitäts-
                                                                         spricht genau der Zielsetzung des Art. 22 der Universaldienstricht-
kennwerte erheben.
                                                                         linie.
Ein weiterer vielfach genannter Kritikpunkt ist, dass die bestehen-      Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte eine Umsetzung der Qua-
den Messvorschriften für den Sprachtelefondienst (§§ 32, 33 TKV)         litätsberichterstattung aufgrund dieser Resonanz ohne größere
nicht unmittelbar angewendet werden könnten und dass einige              Schwierigkeiten möglich sein. Aus technischer Sicht bestehen in
Kennwerte nicht auf VoIP zuträfen. Diese Einschätzung ist richtig.       jedem Fall keine grundsätzlichen Schwierigkeiten, entsprechende
Es ist aber auch nicht beabsichtigt, die Sprachtelefondienstkenn-        Definitionen und Messvorschriften zu erarbeiten und nachfolgend
werte unverändert auf VoIP-Dienste anzuwenden. Wenn entspre-             Qualitätserhebungen durchzuführen.
chende Vorgaben von Seiten der Bundesnetzagentur erstellt wer-
den, müssen neue Messvorschriften erstellt werden.
Vielfach wurde vorgetragen, dass eine Qualitätsberichterstattung         Fernmeldegeheimnis
nur für die Teile der VoIP-Verbindung möglich sei, die dem direkten
Einfluss des Diensteanbieters unterlägen. Ein Diensteanbieter
könne daher nur die Qualitäten berichten, die ausschließlich durch       56. Wie werden bei Ihren VoIP-Diensten der Gesprächsinhalt
sein eigenes Netz beeinflusst würden. Diese Argumentation ist aus            und die näheren Umstände der Kommunikation vor dem
Sicht eines Anbieters/Netzbetreibers verständlich und wurde auch             Zugriff und der Kenntnisnahme durch Dritte geschützt?
bei den Telefondienstqualitätskennwerten gemäß § 32 TKV vorge-
tragen. Die Anbieter gehen davon aus, dass man nur für Qualitäten        Stellungnahmen
verantwortlich gemacht werden könne, die von den eigenen tech-
                                                                         Von 64 antwortenden Gruppierungen gaben 24 keine Antwort auf
nischen Einrichtungen hervorgerufen würden. Diese Sichtweise
                                                                         die Frage, wobei vereinzelt auf zur Zeit andauernde Prüfung, fehlen-
widerspricht nach hiesiger Sicht aber einem Verbraucherschutz-
                                                                         des Angebot oder mangelnde Erfahrung hingewiesen wurde. Im
Ansatz, wie ihn Art. 22 der Universaldienstrichtlinie verfolgt. Aus
                                                                         übrigen ergibt sich folgendes Bild:
Sicht des Verbrauchers/Kunden ist derjenige für die (gesamte) Qua-
lität eines Dienstes verantwortlich, der das Entgelt für die Dienst-     Zur Art der Sicherheitsgewährleistung wird auf folgende Aspekte
bereitstellung erhält. Es ist dabei unerheblich, dass sich dieser        hingewiesen:
Anbieter zur Diensterbringung weiterer Dienstleistungen anderer
                                                                         Verschlüsselung: 20 Antworten
Vertragspartner (andere Anbieter und Netzbetreiber) bedient. Dieses
                                                                         Kontrollmechanismen bei Zugriff / Zugang: 6 Antworten
Prinzip ist auch in den einschlägigen (Qualitätskennwerte-)Stan-
dards von ETSI (insbesondere des ETSI Guide EG 201 769, auf den          Möglichst lange Nutzung des eigenen Netzes: 1 Antwort
in Art. 22 verwiesen wird) verankert. Es gibt keinen Grund, warum        Freiwillige Schutzmaßnahmen durch Kunden: 7 Antworten
dieses Prinzip nicht auch für VoIP-Anbieter gelten sollte, auch wenn     Operative Sicherheitsmaßnahmen: 1 Antwort
evtl. mehr Dienstleister an der Wertschöpfung beteiligt sind. Die        Datensparsamkeit: 1 Antwort
Situation der VoIP-Anbieter ist vergleichbar mit der der Call-by-Call-   Übliches Sicherheitskonzept /-maßnahmen („wie bisher“ oder
Anbieter im Telefondienst; auch hier wurde im Rahmen der Umset-          erweitert): 16 Antworten
zung des § 33 TKG dieses Prinzip angewendet.                             Häufig wurde auf die Unterscheidung zwischen Kommunikation in
Gelegentlich wird behauptet, dass die bisherige Qualitätsberichter-      eigenen Netzabschnitten und netzübergreifender Kommunikation
stattung gemäß TKV §§ 32, 33 keinen Einfluss auf die Qualität des        abgestellt, wobei bei der erstgenannten der Schutz des Fernmelde-
Telefondienstes gehabt hätte. Dies ist nicht von der Hand zu wei-        geheimnisses technisch weniger Probleme bereite und daher
sen. Die Bundesnetzagentur hat in der Tat keine Rückmeldungen            gewährleistet werden könne (3). Netzübergreifende Verbindungen
(weder von Anbietern, noch Verbrauchern) aufgrund der Veröffent-         könne man dagegen durch Verschlüsselung schützen (2). In einer
lichung der Qualitätsstatistiken erhalten. Dies hat sicher im Wesent-    Stellungnahme wird jedoch die Meinung vertreten, eine Verschlüs-
lichen zwei Gründe:                                                      selung sei grundsätzlich nicht möglich, sobald eine Übertragung
                                                                         durch das Internet vorgesehen sei (Kompabilitätsprobleme). In die-
 In leitungsvermittelnden Netzen haben die Anbieter aufgrund der        sem Zusammenhang wird in einer Stellungnahme argumentiert,
  engen übertragungstechnischen Vorgaben (Bandbreite von 64              dass eine Verschlüsselung auch hinsichtlich des benötigten Trans-
  kbit/s und PCM-Kodierung) sowie der einheitlichen Vermitt-             fervolumens zu Problemen führen könne.
  lungstechnik kaum Einfluss auf wesentliche Qualitätsparameter.
  Bei VoIP-Angeboten ist dies aufgrund der Struktur der paketver-        Ferner wurde dargestellt, dass man zum Schutz des Fernmeldege-
  mittelnden Netze aber völlig anders. Eine Vielzahl von entschei-       heimnisses möglichst lange das eigene Netz nutze, bevor zielnah
  denden Parametern können direkt von den Anbietern und Netz-            ins normale PSTN übergegangen werde (1). Dadurch sei min-
  betreibern beeinflusst werden. Die Qualitätsberichterstattung          destens das gleiche Sicherheitsniveau wie bei der E-Mail gewähr-
  hat also das Potential, große Unterschiede aufzuzeigen.                leistet.
 Die Veröffentlichung durch die Bundesnetzagentur erfolgt aus-          In 7 Kommentaren wird angemerkt, dass man ein Schutzkonzept für
  schließlich im Amtsblatt der Bundesnetzagentur, also aus Ver-          VoIP in ein bereits vorhandenes oder neu zu erstellendes Sicher-
  brauchersicht unter „Ausschluss“ der Öffentlichkeit. Außerdem          heitskonzept eingliedern und einem Sicherheitsbeauftragten unter-
  können, da die erhobenen Daten nur in Schriftform vorliegen,           stellen wolle, wobei meist wohl an Einrichtungen aus der herkömm-
  diese nicht unmittelbar weiterverarbeitet und analysiert werden        lichen Telefonie gedacht wird. Daneben wird oft auf die bisher bei
  (z.B. durch Erstellung geeigneter Diagramme, Schautafeln,              der herkömmlichen Telefonie und bei Datendiensten bereits ange-
  Ranglisten o.ä.). Zudem ist die Liste der Kennwerte durch die          wandten Schutzmaßnahmen oder branchenübliche Sicherheits-
  Richtlinie vorgegeben und enthält eine Reihe von Parametern,           maßnahmen verwiesen (12).



                                                                                                                 Bonn, 21. September 2005
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                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur

18 2005|                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                      1391
Vor allem von denjenigen, die VoIP rechtlich als Telefondienst ein-            ableitbar, wer mit wem kommuniziert habe (1). Andere sehen
ordnen wollen, wird auf den Grundsatz der Technologieneutralität               hingegen gerade in der paketvermittelten Übertragung ein höhe-
hingewiesen (3), da die „Dienstleistung dem Kunden gegenüber                   res Sicherheitsniveau hinsichtlich des Abhörens von Kommuni-
unverändert“ bleibe und sonst eine Wettbewerbsverzerrung eintrete              kation gegeben. Nicht eindeutig lokalisierbare und nicht gesam-
(1). Ebenfalls gefordert wird die Beachtung der G10-Problematik (1).           melte Daten würden das Abhören im Gegensatz zur Analog-
                                                                               oder Digitaltelefonie schwierig machen. Zudem sei die bei der
Schließlich wird in 3 Stellungnahmen die Auffassung vertreten, die
                                                                               herkömmlichen Telefonie räumliche Nähe zum Ziel der Aufschal-
Sicherstellung des Fernmeldegeheimnisses sei eine Aufgabe des
                                                                               tung bei VoIP nicht gegeben. Zahlreiche Gruppierungen sehen
Kunden, worüber dieser allerdings unter Bereitstellung von Informa-
                                                                               besonders in den nicht festgelegten Übertragungswegen der
tionen und Hilfe vom Anbieter aufzuklären sei. Weitere 5 Antworten
                                                                               verschiedenen Pakete ein Problem. Es bestehe die Gefahr, dass
gehen von einer zusätzlichen, vom Kunden wählbaren Schutzoption
                                                                               Daten so den deutschen bzw. europäischen Rechtsraum ver-
in Form von Verschlüsselung aus, die ggf. neben vorhandene
                                                                               ließen und über nicht vertrauenswürdige Netze übertragen wür-
Schutzmechanismen trete. Auch hier wird immer wieder darauf hin-
                                                                               den (8). In einer Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass
gewiesen, dass das aktuell realisierbare Schutzniveau dem Kunden
                                                                               eine Übertragung über das benachbarte Ausland auch beim
gegenüber transparent dargestellt werden müsse.
                                                                               bundesdeutschen PSTN/ISDN-Betrieb seit Jahren üblich sei
Eine Antwort geht davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis durch                 und dort keinerlei Bedenken hervorrufe.
entsprechende Maßnahmen nur innerhalb der Managed Networks
geschützt werden könne, eine Gewährleistung bei Voice-over-Inter-
net-Angeboten sei aber nicht möglich.                                      58. Inwieweit sind aus Ihrer Sicht die Anbieter von VoIP-
                                                                               Modellen vor dem Hintergrund der offenen Struktur des
Die weitere Stellungnahme gibt zu bedenken, dass die rechtliche
                                                                               Internets zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses
Einordnung von VoIP auch Auswirkungen auf die rechtliche Qualifi-
                                                                               verpflichtet?
kation einer TKÜ haben werde: Wenn die Verpflichtung zum Schutz
des Fernmeldegeheimnisses bei VoIP nicht eingehalten werden
                                                                           Stellungnahmen
könne, sei zu prüfen, ob eine TKÜ einer VoIP-Verbindung überhaupt
noch einen Grundrechtseingriff darstelle.                                  Von den 64 eingereichten Antworten gehen 42 auf diese Frage ein.
                                                                           Sie lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
                                                                           –   Anbieter wie bei der herkömmlichen Sprachtelefonie verpflichtet
57. Wo liegen hier die VoIP-immanenten Schwachstellen?                         Die meisten Gruppierungen beantworteten die Frage dahinge-
                                                                               hend, dass das Fernmeldegeheimnis wie bei der herkömmlichen
Stellungnahmen                                                                 Sprachtelefonie gewahrt werden müsse (22) und VoIP-Anbieter
Diese Frage wurde von 27 Gruppierungen nicht beantwortet. Die                  in gleichem Umfang verpflichtet seien. Abgestellt wird auch hier
eingegangenen Antworten lassen sich wie folgt einordnen:                       wieder häufig auf den Grundsatz der Technologieneutralität im
                                                                               TKG (6). Auch hier müsse die G10-Verpflichtung gelten (2), zu
–   Keine besonderen Schwachstellen (im Vergleich zu herkömm-                  beachten seien ferner Art. 8 EMRK (1) sowie Art. 5 I, II iVm Art.
    licher Telefonie)                                                          15 I DRL (1). Es dürften jedoch keine strengeren Sicherheitsan-
    Zwei Gruppierungen sind der Auffassung, es bestünden für her-              forderungen als für das PSTN aufgestellt werden (1).
    kömmliche leitungsgebundene Sprachtelefonie und für VoIP-
    Kommunikation die gleichen Bedingungen. Es bestehen also                   In einer Stellungnahme wird zwar die Pflicht zum Schutz in
    ihrer Ansicht nach keine besonderen systemimmanenten                       vollem Umfange bejaht, jedoch mit der Einschränkung, dass der
    Schwachstellen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese               Kunde, solange die Erfüllung dieser Pflicht technisch (noch)
    Anbieter für ihr Produkt nicht das öffentliche Internet nutzen.            nicht möglich sei, über diese Unmöglichkeit informiert werden
                                                                               müsse.
–   Gleiche Schwachstellen wie beim herkömmlichen Datenverkehr
    im Internet                                                            –   Anbieter jedenfalls zum Schutze innerhalb der eigenen Infra-
    Eine große Mehrzahl sieht die VoIP-immanenten Schwachstellen               struktur (Netze) verpflichtet
    in denen des herkömmlichen Datenverkehrs im Internet. Das                  In 12 Stellungnahmen wird die Verpflichtung zur Einhaltung des
    Hauptproblem wird in der offenen Struktur des Internet gesehen             Fernmeldegeheimnisses nicht in Frage gestellt, jedoch wird aus-
    (14), die ein Abhören prinzipiell möglich mache. In 2 Stellung-            drücklich darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Pflicht
    nahmen wird einschränkend darauf hingewiesen, dass der                     nur für die eigene bereitgestellte Infrastruktur (Netze) bestehen
    RTP-Strom (unverschlüsseltes Protokoll) zwar für jeden „Sniffer“           könne (soweit Funktionsherrschaft ausgeübt werde (4), soweit
    sichtbar sei, die Information, die daraus gelesen werden könne,            eine Kontrolle möglich (1), technisch und wirtschaftlich realisier-
    sei jedoch nur begrenzt nutzbar. Viele Antworten sehen in den              bar (1) sei). Eine Verpflichtung in vollem Umfange ziele auf ein
    vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten (7) und / oder fehlender           schon tatsächlich unmögliches Verhalten und sei daher rechts-
    Verschlüsselung (12) die größten Schwachstellen. Des Weiteren              widrig (1).
    wird darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Komponenten            –   Fernmeldegeheimnis kann nicht vollständig gewahrt werden
    (Gateways u.ä.) einzeln geschützt werden müssten, und dass es
    zu viele Stellen / Stationen gebe, in denen Adressierungsdaten             Zwei Stellungnahmen zufolge könne der Schutz des Fernmelde-
    anfielen (2). Vier Stellungnahmen sehen eine Schwachstelle in              geheimnisses bei VoIP-Diensten nie vollständig gewährleistet
    der Übertragung der Verantwortung für die Sicherheit auf den               werden, wobei einmal für diese Fälle gefordert wird, der Ver-
    Verbraucher. Ebenfalls in 4 Antworten wird darauf hingewiesen,             braucher müsse zumindest auf die Nichteinhaltung und deren
    dass die Kommunikation bei ausschließlicher Nutzung eigener                Umfang hingewiesen werden.
    Netzabschnitte daher vor Eingriffen sicherer bzw. gänzlich             –   Keine oder geminderte Verpflichtung zur Wahrung des Fernmel-
    sicher sei.                                                                degeheimnisses
–   Vergleich mit herkömmlicher Telefonie bzgl. der Sicherheit vor             In 2 Antworten wird deutlich darauf hingewiesen, dass eine Ver-
    dem sog. Abhören                                                           pflichtung zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses im glei-
    Keine Einigkeit besteht darüber, ob ein Abhören der VoIP-Kom-              chen Umfang wie bei der Sprachtelefonie die Entwicklung der
    munikation einfacher oder schwieriger sei (jeweils 3 Stellun-              innovativen VoIP-Technologien unterbinden bzw. verzögern
    gnahmen) als ein Abhören herkömmlicher Telefonie. Für ein                  würde.
    niedrigeres Sicherheitsniveau werden folgende Argumente vor-
                                                                           Bewertung (Fragen zum Fernmeldegeheimnis 56-58)
    gebracht: Das Know-how zum Abhören von Kommunikation im
    Internet sei breiter gestreut als jenes zum Abhören herkömm-           Der gesetzlichen Rahmen für eine Verpflichtung zur Wahrung des
    licher Telefonie (1). Ferner seien die jeweiligen Netzbestandteile     Fernmeldegeheimnisses ergibt sich aus § 88 Abs. 2 TKG und § 8
    stärker sicherheitsrelevanten Eingriffen ausgesetzt als die Infra-     Abs. 2 TDG, wonach jeder Diensteanbieter im Sinne des TKG und
    struktur leitungsvermittelter Telefonie (1). Bei der paketvermittel-   jeder Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 TDG zur Wahrung
    ten Kommunikation sei aus jedem Übertragungspaket einzeln              des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet ist. Die für den Bereich



Bonn, 21. September 2005
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