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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

20 2005|                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   1731
11.3   Kündigt osnatel beim ADSL-Privatkunden-Produkt den Ver-           15.2   osnatel ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem
       trag aus wichtigem Grund vor funktionsgemäßer Bereitstel-                Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall bleibt
       lung des Telefonanschlusses, so hat der Kunde die Aufwen-                dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündi-
       dungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen.                   gen.
       osnatel kann statt des Aufwendungsersatzes von dem Kun-
                                                                         15.3   Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
       den eine Schadenspauschale in Höhe des einmaligen Bereit-
                                                                                Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz-
       stellungspreises verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenom-
                                                                                buches ist, ist Osnabrück Erfüllungsort und Gerichtsstand.
       men, nachzuweisen, dass osnatel kein oder ein geringerer
       Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatz-             Stand: 1.10.2005
       ansprüche der osnatel bleiben unberührt.                          osnatel GmbH
11.4   Eine vorzeitige Vertragsbeendigung nach funktionsgemäßer
       Bereitstellung des osnatel DSL Anschlusses, für den eine
       Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist durch Zahlung eines
       Ablösebetrages möglich. Kündigt osnatel den Vertrag vor
       Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den
       der Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Ver-
       trag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigen
       Grund, den osnatel nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor
       Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen
       Beendigung des Vertragsverhältnisses, so ist der Kunde zur
       Zahlung eine Ablösebetrages verpflichtet. Die Höhe des
       Ablösebetrages beträgt ein Viertel der Summe der restlich
       anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Ver-
       tragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Der Ablösebetrag ist
       in einer Summe zu zahlen.
11.5   Während der Mindestvertragslaufzeit hat der Kunde das
       Recht, auf ein Produkt mit anderer Bandbreite zu wechseln.
       Der Wechsel ist jeweils zum Ersten des Folgemonats mög-
       lich. Mit dem Wechsel beginnt eine neue Mindestvertrags-
       laufzeit von 12 Monaten. Beträgt zum Zeitpunkt des Wech-
       sels die Restlaufzeit des Vertrages mehr als 12 Monate, gilt
       die ursprünglich vereinbarte Laufzeit fort.

12 Vertragsänderungen
osnatel kann den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mittei-
lung ändern. Die einzelnen Änderungen sind dem Kunden in der Mit-
teilung im einzelnen zur Kenntnis zu bringen und treten, soweit nicht
ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach
der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des
Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern
der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungs-
mitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Ände-
rungen erhebt. osnatel wird den Kunden bei der Bekanntgabe der
Änderungen auf diese Folge hinweisen.

13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
osnatel verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Daten-
schutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. osnatel
wird den Kunden in angemessener Weise über die Erhebung und Ver-
wendung seiner personenbezogenen Daten unterrichten.

14 Bonitätsprüfung
osnatel ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des
Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung), bei der Creditreform Osnabrück oder
vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte einzuholen. osnatel ist fer-
ner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden auf-
grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahn-
bescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungs-
bescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln.
Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus ande-
ren Vertragsverhältnissen bei der Schufa anfallen, kann osnatel
hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermitt-
lung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berech-
tigter Interessen von osnatel, eines Kunden der Schufa oder einer
anderen genannten Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich
ist, und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beein-
trächtigt werden.

15 Schlussbestimmungen
15.1   Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen
       der Schriftform.




Bonn, 19. Oktober 2005
19

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                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –           |
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Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 263/2005
StromNEV § 19 Abs. 2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die Dow Deutschland GmbH & Co. OHG, Postfach 1120,
21677 Stade und die E.ON Sales & Trading GmbH, Karlsstraße 68,
80333 München beantragen die Genehmigung der Vereinbarung
eines individuellen Netzentgeltes.
Betroffener Netzbetreiber: E.ON Netz GmbH, Bernecker Straße 70,
95448 Bayreuth



Mitteilung Nr. 264/2005
StromNEV § 19 Abs. 2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die HAW Hamburger Aluminium-Werk GmbH, Dradenauer
Hauptdeich 15, 21129 Hamburg, beantragt die Genehmigung der
Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes in Höhe von 50 %
des veröffentlichten Entgeltes.
Weitere Verfahrensbeteiligte: Hamburgische Electricitäts-Werke
AG, 22286 Hamburg



Mitteilung Nr. 265/2005
StromNEV § 19 Abs. 2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die RW silicium GmbH, Wöhlerstraße 30, 94060 Pocking beantragt
die Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzent-
geltes.
Betroffener Netzbetreiber: E.ON Netz GmbH, Bernecker Straße 70,
95448 Bayreuth




                                                                                                         Bonn, 19. Oktober 2005
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Herausgeber         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


Redaktion           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                    Telefon: (02 28) 14 53 18
                    Telefax: (02 28) 14 65 33
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