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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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1718
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Regulierung, Telekommunikation – |
20 2005
Die Anschrift lautet:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Erfurt
Druckschriftenversand
Zeppelinstraße 16
99096 Erfurt
Telefon: (0361) 7398-272
Telefax: (0361) 7398-184
eMail: druckschriften.versand@bnetza.de
Die Zulassungsvorschrift Reg TP 323 ZV 08 ist außer Kraft getreten.
421
Vfg Nr. 80/2005
Veröffentlichung der Fundstellen von harmonisierten Normen
zur Anwendung im Rahmen der Richtlinie 1999/5/EG (vgl. § 6
Absatz 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunika-
tionsendeinrichtungen – FTEG)
Nach § 6 Absatz 1 FTEG wird vermutet, dass ein Gerät, das den ein-
schlägigen Normen oder Teilen derselben entspricht, deren Fund-
stellen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden,
die grundlegenden Anforderungen, die mit diesen harmonisierten
Normen oder Teilen derselben abgedeckt sind, erfüllt.
Hiermit wird auf die aktuelle Veröffentlichung des Verzeichnisses
harmonisierter europäischer Normen zur Anwendung im Rahmen
der Richtlinie 1999/5/EG (RTTE-RL) in der Ausgabe
Nr. C 246 vom 05. Oktober 2005 (Mitteilung 2005/C 246/02)
des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften verwiesen.
Bisher veröffentlichte Verzeichnisse harmonisierter Normen werden
damit ersetzt.
Für den Anwendungsbereich des FTEG können in der Bundesrepu-
blik Deutschland die in diesem Verzeichnis aufgeführten harmoni-
sierten Normen im Sinne dieses Gesetzes benutzt werden.
411-8
Bonn, 19. Oktober 2005
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20 2005 | für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1719
Mitteilungen 2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.07.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK4d-05-015/ E22.07.05
Telekommunikation
Teil A Mitteilung Nr. 258/2005
Mitteilungen der Bundesnetzagentur TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Ent-
gelte für IC-Leistungen – Gasse (0)32
Mitteilung Nr. 256/2005 Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom
06.10.2005 für den Zeitraum ab dem 05.10.2005 einen Antrag auf
TKG § 22 Abs. 3;
Genehmigung der o.g. Entgelte gestellt.
Vorlage von Vereinbarungen über Zugangsleistungen
(hier: Vertrag über die Gemeinsame Nutzung des Endleitungs- Im Einzelnen beantragt die Deutsche Telekom AG, T-Com folgen-
netzes – Inhousenetz) zwischen der Deutschen Telekom AG, des:
T-Com und Wettbewerbsunternehmen I. Die Entgelte gemäß der vorgelegten Anlage 2, Preisliste, für fol-
Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit folgendem Wettbewerbs- gende Leistungen ab dem 05.10.2005 zu genehmigen:
unternehmen einen Vertrag über die Gemeinsame Nutzung des 1. T-Com-O.5 (Verbindungen zum Freephone-Service von
Endleitungsnetzes – Inhousenetz neu abgeschlossen: ICP unter der Dienstekennzahl 0800)
2. T-Com-Z.7 (Verbindungen aus dem Telefonnetz der T-Com
WESTEND GmbH
zum Auskunftsdienst von ICP unter der Dienstekennzahl
Lütticher Str. 10–12
118xy)
52064 Aachen
3. T-Com-Z.9 (Verbindungen zum Service 0190-0 von ICP)
Vereinbarungen über Zugangsleistungen, die der Bundesnetzagen- 4. T-Com-Z.10 (Verbindungen aus dem Telefonnetz der
tur gem. § 22 Abs. 3 TKG vorgelegt worden sind, können, mit Aus- T-Com zum VPN Service unter der Dienstekennzahl 0181-
nahme der Vertragsteile, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheim- 0189)
nisse enthalten sind, von Nachfragern nach Zugangsleistungen in
5. T-Com-Z.12 (Verbindungen aus dem Telefonnetz der
den Diensträumen der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113
T-Com zu einem innovativen Dienst von ICP unter der
Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00
Dienstekennzahl 012)
Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnum-
mern 0228 / 14 – 47 12 oder -47 16 eingesehen werden. 6. T-Com-Z.16 (Verbindungen zum Service 0900 von ICP)
BK4-3 7. T-Com-O.32 (Verbindungen aus dem Telefonnetz national
der T-Com zum Dienst 032 anderer Netzbetreiber)
Mitteilung Nr. 257/2005 12_04.rtf 8. ICP-O.6 (Verbindungen zum Shared Cost Service 0180 von
ICP)
TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5;
Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 30.09.2005 9. ICP-O.7 (Verbindungen zum ICP-Vote-Call von ICP)
auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG auf Geneh- 10. ICP-O.11 (Verbindungen zum Service 0700 von ICP)
migung der Entgelte für die Zusatzleistung „Carrier-Express-
Entstörung“ im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilneh- 11. ICP-ZA (Verbindungen zum Service 0190 1-9 von ICP)
meranschlussleitung II. Festzustellen, dass die Leistung Telekom-B.32 z. Zt. nicht
Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur hat aufgrund der genehmigungsfähig ist.
öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 24.08.05 beschlossen: Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.
1. Die Entgelte für die „Carrier Express Entstörung“ werden ab Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte – mit Ausnahme der
dem 01.10.05 wie folgt genehmigt: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann bei der Geschäftsstelle
der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26),
Zugangsvariante: Entgelt (netto)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis
CuDA 2Dr 77,76 € Freitag) von 8:00 – 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmel-
CuDA 2Dr mit hochbitratiger Nutzung 77,76 € dung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingese-
hen werden.
CuDA 4Dr 77,76 €
Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle
CuDA 4Dr mit hochbitratiger Nutzung 77,76 € der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur, Postfach 8001,
CuDA 2Dr mit ZWR 77,76 € 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 – 64 71) gegen Kostenerstattung bezo-
CuDA 4Dr mit ZWR 77,76 € gen werden.
CCA-A 77,76 € BK4d-05-072/ E06.10.05
CCA-B ohne ZWR 77,76 €
CCA-B mit ZWR 77,76 €
CCA-P 77,76 € Mitteilung Nr. 259/2005
TelAsl bei OPAL 77,76 € Zuteilungsverfahren zur Zuteilung von Klubstationsrufzeichen
gemäß Rufzeichenplan – mit 4-7-stelligem Suffix für besondere
BaAsl bei OPAL 77,76 €
Anlässe allgemeiner Art gemäß Verfügung 12/2005, geändert
TelAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 77,76 € durch Vfg. 34/2005 – mit einstelligem Suffix gemäß Mitteilung
BaAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 77,76 € 151/2005
PMxAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 77,76 € Gemäß Abs. 9 des Rufzeichenplans (Vfg. 12/05 geändert durch
Vfg. 34/05) werden Klubstationsrufzeichen mit 4-7-stelligem Suffix
CLS (Carrier Line Sharing) 77,76 €
auf maximal ein Jahr befristet. Anträge können frühestens 3 Monate
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und spätestens 1 Monat vor Beginn des gewünschten Zuteilungs- Teil B
zeitraumes eingereicht werden.
Klubstationsrufzeichen mit einstelligem Suffix werden gemäß Ruf- Mitteilungen der Diensteanbieter
zeichenplan auf 5 Jahre befristet. Anträge können frühestens 3
Monate und spätestens 1 Monat vor Beginn des gewünschten
Zuteilungszeitraums gestellt werden. Veröffentlichungshinweis
Andere Anträge (z.B. auf „Vorreservierung“ des Rufzeichens) sind
nicht zulässig und werden abgewiesen.
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
Für die Bemessung der Zuteilungsgebühr nach Anlage 2 zur Ama-
§ 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
teurfunkverordnung ist der erste Tag der Gültigkeit der Zuteilung tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
maßgebend.
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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und anderen allgemeinen Kundeninforma-
tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen
der Diensteanbieter unterliegen weder der
Kontrolle noch der Genehmigung der
Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
teilungen sind allein die Diensteanbieter
verantwortlich.
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schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind
und nach Abschluss des Vertrages eintreten, wie beispiels-
weise, aber nicht abschließend, Naturkatastrophen, Blocka-
Mitteilung Nr. 260 /2005 den, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der osnatel GmbH für die innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und
Bereitstellung von Telefon- und Telefonanlagenanschlüssen andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Regie-
sowie die Erbringung von Sprachkommunikationsdiensten rungsmaßnahmen oder Behördenentscheidungen.
3.7 Für Fragen des Kunden und zur Annahme von Fehlermeldun-
1 Geltungsbereich gen stellt osnatel eine Hotline bereit.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Bereitstellung von 3.8 Die zu erbringende Leistung ergibt sich aus der jeweiligen
Telefon- und Telefonanlagenanschlüssen („Telefonanschlüssen“) Leistungsbeschreibung sowie aus den vereinbarten Dienste-
sowie für die Erbringung von Sprachkommunikationsdiensten durch merkmalen.
die osnatel GmbH (osnatel). Sie finden auch auf hiermit in Zusam-
3.9 Ist das Leistungsmerkmal „Übertragung der Entgeltinforma-
menhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung
tion (advice of charge)“ vereinbart, überträgt osnatel die Ent-
von Störungen Anwendung. Der Einbeziehung von Allgemeinen
geltinformationen in Tarifeinheiten. Maßgebend für die Rech-
Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
nungsstellung sind jedoch die Verbindungsentgelte auf Basis
der jeweils gültigen Preisliste. Bei Abweichungen der übertra-
2 Zustandekommen des Vertrages genen Entgeltinformationen von dem nach der Preisliste zu
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung zahlenden Verbindungsentgelt ist die Preisliste maßgeblich.
der osnatel bei dem Kunden zustande. osnatel kann die Annahme 3.10 osnatel behält sich vor, eine Verbindung nach Ablauf von
des Auftrags ganz oder teilweise verweigern. Dies gilt insbesondere 12 Stunden seit ihrem Aufbau zu unterbrechen. Ein sofortiger
dann, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden beste- Wiederaufbau der Verbindung ist möglich.
hen.
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
3 Leistungen der osnatel
4.1 Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von
3.1 osnatel ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung
osnatel vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prü-
gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung betriebsbereit
fungspflicht. Er hat Mängel der von osnatel geschuldeten Lei-
zu erbringen und im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
stungen osnatel unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der
3.2 osnatel stellt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und Schadensminderungspflicht hat der Kunde unverzüglich alle
betrieblichen Möglichkeiten einen allgemeinen, d. h. für Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Leitungswege
sämtliche Nutzer bereitgestellten Netzzugang zu einem und Netzabschlüsse geeignet, erforderlich und zumutbar
öffentlichen Telekommunikationsfestnetz zur Verfügung sind.
(„Telefonanschluss“). Der Kunde kann den Telefonanschluss
zum Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax-, Datenübertra- 4.2 Der Kunde nutzt den bereitgestellten Telefonanschluss nur
gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen sowie gesetz- zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nach
lich zulässigen Telekommunikationsendeinrichtungen nut- Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zen. Mit Hilfe solcher Endeinrichtungen kann der Kunde und in Übereinstimmung mit der jeweiligen Leistungsbe-
Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu schreibung. Die überlassenen Einrichtungen sind vor Beein-
anderen Anschlüssen im In- und Ausland herstellen. Sofern flussung durch elektrische Fremdspannung und/oder
der Kunde bei Vertragsabschluss nicht über eine Teilnehmer- magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dür-
rufnummer für den seitens osnatel zur Verfügung zu stellen- fen nicht angeschlossen werden, wenn ihre Verwendung in
den Telefonanschluss verfügt, teilt osnatel dem Kunden eine öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland
Teilnehmerrufnummer zu. unzulässig ist. Arbeiten an der Leitung, dem Leitungsnetz
und/oder überlassenen Netzabschlüssen sind ausschließlich
3.3 Die Optionen und Tarife, wie beispielsweise, aber nicht osnatel oder von osnatel Beauftragten vorbehalten. Hierzu
abschließend, „Telefon Flat“, „Hallo Nachbar“, „Hallo stellt der Kunde – soweit vorhanden – unentgeltlich im erfor-
Deutschland“, „Hallo Ausland“ und „Hallo Mobil“ setzen derlichen Umfang eigene Informationen und Pläne sowie
einen osnatel Direktanschluss (ANALOG oder ISDN Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Ver-
Anschluss im Tarif osnaFON PLUS, ausg. ISDN Anlagenan- fügung.
schluss) voraus.
4.3 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer die Räumlichkeiten
3.4 Die von osnatel beim Kunden installierten oder dem Kunden und Einrichtungen zur Verfügung, die zur Erbringung der ver-
überlassenen Einrichtungen bleiben Eigentum der osnatel. tragsgemäßen Leistungen durch osnatel erforderlich sind.
Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die osnatel von Zudem ist er verpflichtet für Strom und Erdung zu sorgen.
dem bisherigen Eigentümer der Einrichtung übernommen
hat. 4.4 Verursacht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig eine
Störung im Betrieb des Netzwerkes oder der Netzwerk-
3.5 osnatel wird den Kunden in jedem Fall von einer längeren, dienste der osnatel, so ist der Kunde verpflichtet, osnatel die
vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung Kosten für die Störungsbeseitigung zu ersetzen.
unterrichten. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nut-
zung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen 4.5 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis
Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung der osnatel, die nur aus sachlichen Gründen verweigert wer-
angewiesen und hat er osnatel dies schriftlich unter Angabe den darf, den Telefonanschluss nicht zur ständigen Alleinnut-
von Gründen mitgeteilt, wird osnatel den Kunden darüber zung überlassen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertre-
hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder tenden Schäden, die aus der Nutzung des Telefonan-
-beschränkung und deren Beginn im vorhinein unterrichten. schlusses durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt für die
Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrich- infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.
tung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der
4.6 Der Kunde wird keine beleidigenden, verleumderischen, sit-
Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist
ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über die von osnatel über-
oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener
lassenen Telekommunikationswege verbreiten oder einer
Unterbrechungen verzögern würde.
solchen Verbreitung Vorschub leisten. Er stellt osnatel auf
3.6 In Fällen höherer Gewalt ist osnatel von der Leistungspflicht erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus
befreit. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der angeblichen Verletzung der Pflichten gegen osnatel erho-
der Parteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar, ben werden.
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4.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit osnatel vereinbarten indi- 5.3 Der Kunde hat die Kosten für Entstörungs- und/oder Service-
viduellen Informationen zur Nutzung eines Dienstes wie bei- dienste zu übernehmen, sofern sie nicht durch Mängel veran-
spielsweise Kennwörter jeglicher Art geheimzuhalten und vor laßt sind, zu deren Beseitigung osnatel verpflichtet ist. Stellt
unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haf- sich während einer vom Kunden gewünschten Überprüfung
tet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nut- heraus, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind
zung des Zugangs durch Dritte entstehen. Entsprechendes und ein Mangel nicht vorliegt, so trägt der Kunde auch die
gilt für die infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen Kosten für den vergeblichen Einsatz, falls er bei zumutbarer
Entgelte. Sorgfalt die Funktionsfähigkeit hätte erkennen können.
4.8 Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner 5.4 osnatel ist berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von
privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungs- 5 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, min-
anschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform destens aber 6 %, ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen.
der osnatel unverzüglich bekannt zu geben.
5.5 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlö-
4.9 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumlei- sung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurück-
tung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass der Inhaber gereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde
des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich
der Weiterschaltung einverstanden ist. die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden
auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
4.10 Bei Nutzung des überlassenen osnatel-Direktanschlusses für
die Einrichtung eines WLAN (Wireless LAN) stellt der Kunde 5.6 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der osnatel wegen
durch geeignete Maßnahmen sicher, dass sein WLAN nur Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
von durch ihn selbst autorisierten Nutzern verwendet wird. bleibt unberührt.
Der Kunde hat alle durch die Nutzung seines WLAN über sei-
nen osnatel-Direktanschluss entstehenden nutzungs- und 5.7 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und
volumenabhängigen Entgelte zu bezahlen. Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von osna-
tel aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich sechs
4.11 Ausgenommen von dem Tarif „Hallo Nachbar“, sowie den Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern
Optionen, „Hallo Deutschland“, „Hallo Mobil“, „Hallo Aus- nicht der Kunde die sofortige Löschung verlangt.
land“ und „Telefon Flat“ sind Verbindungen zwischen End-
stellen, die den Eindruck einer Festverbindung entstehen las- 5.8 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun-
sen sowie Verbindungen zu Internet- Providern und den keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Ver-
Verbindungen zum Zweck der Datenübertragung ; diese Ein- kehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund recht-
wahlen werden separat nach der aktuellen Preisliste berech- licher Verpflichtung gelöscht werden, trifft osnatel keine
net. Ausgenommen von dem Tarif „Hallo Nachbar“, sowie Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. osnatel wird den
den Optionen „Hallo Deutschland“, „Hallo Mobil“, “Hallo Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen
Ausland” und der „Telefon Flat“ sind des weiteren Anrufwei- Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespei-
terleitungen, Konferenzschaltungen und Verbindungen zu cherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus
Sonderrufnummern, Servicerufnummern und Auskunfts- technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungsertei-
diensten. Der Tarif „Hallo Nachbar“ sowie die Optionen lung auf diese Beschränkung hinweisen.
„Hallo Deutschland“ und die “Telefon Flat” umfassen keine 5.9 Auf Wunsch erhält der Kunde eine detaillierte Rechnung mit
Verbindungen in Mobilfunknetze oder Verbindungen ins einer Einzelverbindungsübersicht. In dieser werden die Ziel-
Ausland, sondern ausschließlich Verbindungen in das deut- nummern nach Wahl des Kunden vollständig oder unter Kür-
sche Festnetz. Die Option „Hallo Ausland“ umfasst keine zung um die letzten drei Ziffern aufgeführt. Macht der Kunde
Verbindungen in Mobilfunknetze. Die jeweils nicht umfassten von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine
Verbindungen werden separat berechnet. ungekürzte Aufführung.
4.12 Die Optionen „Telefon Flat“, „Hallo Deutschland“, „Hallo
Mobil“ und „Hallo Ausland“ gelten nur für Privatkunden und 6 Einwendungsausschluss und Sicherheitsleistung
dürfen nicht gewerblich genutzt werden. Pro Telefonan-
schluss können die vorgenannten Optionen nur einmal 6.1 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der osnatel sind
beauftragt werden. Der Kunde darf den osnatel Telefonan- gegenüber osnatel innerhalb von vier Wochen nach Zugang
schluss, für den die jeweiligen Optionen realisiert wurden, der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde inner-
weder dauerhaft noch zeitweise Dritten im Rahmen des Wei- halb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als
terverkaufs (Resale) oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Der Kunde darf des weiteren die oben genannten Optionen Absendung des Widerspruches. osnatel wird den Kunden bei
nicht einsetzen, um Dritten gegenüber Telekommunikations- Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhal-
dienste zu erbringen. tens hinweisen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Ein-
wendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit osna-
tel eine Überprüfung der Einwendung datenschutzrechtlich
5 Zahlungsbedingungen möglich ist.
5.1 Die vom Kunden an osnatel zu zahlenden Preise bestimmen 6.2 osnatel ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der vertraglich
sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei einer Änderung vereinbarten Leistungen von der Leistung einer angemesse-
des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes wird nen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer
osnatel die Preise entsprechend anpassen. Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kre-
5.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind ditinstituts abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel
im voraus zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt an der Bonität des Kunden bestehen.
mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Telefon-
anschlusses. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile 7 Sperre
eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats,
für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatli- osnatel ist berechtigt, den Telefonanschluss des Kunden zu sper-
chen Entgeltes berechnet. Alle übrigen Entgelte werden dem ren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von min-
Kunden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Der destens 75 € in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist,
Rechnungsbetrag muß innerhalb von vierzehn Tagen nach und osnatel dem Kunden diese Sperre mindestens zwei Wochen
Rechnungsdatum, unabhängig davon, ob der Kunde osnatel zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor
eine Einzugsermächtigung erteilt hat, dem in der Rechnung den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Im übrigen darf osnatel
angegebenen Konto der osnatel gutgeschrieben sein. den Telefonanschluss des Kunden nur sperren, wenn
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(a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Ver- 10.2 osnatel übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistun-
tragsverhältnisses gegeben hat oder gen der osnatel, die auf
(b) eine Gefährdung der Einrichtungen der osnatel, insbesondere (a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Telekommunika-
des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder tionsnetz der osnatel,
eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder (b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften
(c) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsa- Anschluss an das Telekommunikationsnetz von osnatel
chen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer spä- durch Kunden oder Dritte oder
teren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit (c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installa-
erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzei- tion, Bedienung oder Behandlung der für die Inan-
tig entrichtet, vom Kunden geleistete Sicherheiten verbraucht spruchnahme von Leistungen der osnatel erforderlichen
sind, und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzu-
Im Fall einer Sperrung des Telefonanschlusses durch osnatel führen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der
wird diese Sperre zunächst auf abgehende Telekommunikati- osnatel beruhen.
onsverbindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sper- 10.3 Nach Zugang der Störungsmeldung ist osnatel zur unverzüg-
rung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach lichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und
Durchführung der Sperrung an, darf osnatel den Netzzugang betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
des Kunden insgesamt sperren. Der Kunde bleibt auch im Fall
der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte 10.4 Der Kunde wird in zumutbaren Umfang osnatel oder ihren
zu bezahlen. Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen
sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbeson-
dere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen
8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.
8.1 Gegen Ansprüche der osnatel kann der Kunde nur mit un- 10.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungs-
bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen störungen sind auf den sich aus Ziffer 9 ergebenden Haf-
aufrechnen. tungsumfang beschränkt.
8.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder
Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunde nur insoweit 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag
beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. 11.1 Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
Freischaltung des Anschlusses, Dienstes oder Tarifes durch
9 Haftung osnatel. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer
9.1 Für Personenschäden haftet osnatel unbeschränkt. Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit
schriftlich kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekün-
9.2 Für sonstige Schäden haftet osnatel, wenn der Schaden von digt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere
osnatel, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder 12 Monate. Für osnaFON BUSINESS- Kunden gilt ab-
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht weichend eine Kündigungsfrist von drei Monaten; wird der
worden ist. osnatel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässi- osnaFON BUSINESS-Vertrag nicht gekündigt, so wird der
ger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinal- Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbe-
pflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantie- stimmte Zeit fortgesetzt. Für die Optionen und Tarife gem.
pflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den Ziff. 3.3 gilt abweichend eine Mindestvertragslaufzeit von drei
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch Monaten, die mit Freischaltung der Option bzw. des Tarifes
mit einem Betrag von 12.500 €. beginnt. Eine Option bzw. ein Tarif gem. Ziff. 3.3 ist für beide
9.3 Darüber hinaus ist die Haftung der osnatel, ihrer gesetzlichen Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum
Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig Monatsende schriftlich kündbar, erstmals zum Ende der Min-
verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge destvertragslaufzeit. Bei Vereinbarung einer Option bzw.
eines Personen- oder Sachschadens darstellen, je Nutzer auf eines Tarifs gem. Ziff. 3.3 oder eines osnatel Zusatzproduk-
12.500 € und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten tes kann der Vertrag über den osnatel Telefonanschluss nicht
auf zehn (10) Millionen € je schadenverursachendem Ereignis vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der jeweiligen Option
beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren bzw. des Tarifes oder des jeweiligen osnatel Zusatzproduk-
aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst- tes gekündigt werden, auch wenn die Mindestvertragslauf-
grenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, zeit für den osnatel Telefonanschluss abgelaufen ist.
in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur 11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
Höchstgrenze steht. sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt
9.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet osnatel nur, unberührt. Ein wichtiger Grund, der osnatel zur fristlosen
wenn osnatel deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahr- Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
lässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass (a) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren
diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist oder
Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekon-
struiert werden können. (b) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der
Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 5.1 oder in einem län-
9.5 Der Kunde haftet der osnatel für sämtliche Schäden, die ihr ger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem
infolge einer unzulässigen Nutzung des Netzes (insbeson- Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung
dere Nutzung entgegen Ziff. 4) entstehen. für zwei Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe
9.6 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaf- von 75,– €), in Verzug kommt oder
tungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen (c) das Volumen der Verbindungen im Ortsnetzbereich über
unberührt. einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten in sehr
hohem Maße ansteigt oder im Verhältnis zu der Kommu-
10 Leistungsstörungen nikationsstruktur vergleichbarer Kunden atypisch ist oder
10.1 osnatel gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach (d) der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieses Vertra-
dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter ges („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mah-
Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den nung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mah-
ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. nung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese
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Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Ab- ist, und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beein-
mahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten ent- trächtigt werden.
behrlich;
(e) der Kunde wiederholt entgegen seiner Verpflichtung trotz 15 Grundstückseigentümererklärung
Mahnung dauerhafte Verbindungen zwischen zwei End- osnatel kann den Abschluss des Vertrages davon abhängig
stellen herstellt, die den Eindruck einer Festverbindung machen, dass der Kunde eine Einverständniserklärung des Eigen-
entstehen lassen oder tümers oder sonst dinglich Berechtigten vorlegt, dessen Rechte
(f) der Kunde wiederholt trotz Mahnung gegen seine Ver- durch die vertraglichen Leistungen der osnatel berührt werden.
pflichtungen aus Ziff. 4 verstößt.
11.3 Kündigt osnatel den Vertrag aus wichtigem Grund vor funkti- 16 Schlussbestimmungen
onsgemäßer Bereitstellung des Telefonanschlusses, so hat 16.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen
der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte der Schriftform.
Arbeiten zu ersetzen. osnatel kann statt des Aufwendungser-
satzes von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe 16.2 osnatel ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem
des einmaligen Bereitstellungspreises verlangen. Dem Kun- Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall bleibt
den bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass osnatel kein dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündi-
oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gen.
Schadensersatzansprüche der osnatel bleiben unberührt. 16.3 Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht. Sofern
11.4 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung nach funktionsmäßiger der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist,
Bereitstellung des Telefonanschlusses, für den eine Mindest- ist Osnabrück Erfüllungsort und Gerichtsstand.
vertragslaufzeit vereinbart wurde, ist durch Zahlung eines Stand 1.10.2005
Ablösebetrages möglich. Kündigt osnatel den Vertrag vor
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den osnatel GmbH
der Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Ver-
trag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem
Grund, den osnatel nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen
Beendigung des Vertragsverhältnisses, so ist der Kunde zur
Zahlung eines Ablösebetrages verpflichtet. Die Höhe des
Ablösebetrages beträgt ein Viertel der Summe der restlich Mitteilung Nr. 261/2005
anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Ver-
tragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Der Ablösebetrag ist Allgemeine Geschäftsbedingungen der osnatel GmbH für den
in einer Summe zu zahlen. Internet-Wählzugang (Internet BY CALL)
11.5 Bei einem Umzug des Kunden innerhalb des von osnatel ver-
1 Geltungsbereich
sorgten Gebiets bleibt dieses Vertragsverhältnis unberührt
und wird auf die neue Adresse des Kunden übertragen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Bereitstellung
eines Internet-Wählzugangs durch die osnatel GmbH (osnatel). Sie
12 Vertragsänderungen finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte,
Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Der
osnatel kann den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mittei- Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
lung ändern. Die einzelnen Änderungen sind dem Kunden in der Mit- wird widersprochen.
teilung im einzelnen zur Kenntnis zu bringen und treten, soweit nicht
ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach
2 Zustandekommen des Vertrages
der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des
Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung
der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungs- der osnatel GmbH bei dem Kunden zustande. osnatel kann die
mitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Ände- Annahme des Auftrags ganz oder teilweise verweigern. Dies gilt ins-
rungen erhebt. osnatel wird den Kunden bei der Bekanntgabe der besondere dann, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kun-
Änderungen auf diese Folge hinweisen. den bestehen.
13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
3 Leistungen der osnatel
osnatel verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum 3.1 osnatel ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung in
Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung betriebs-
osnatel wird den Kunden in angemessener Weise über die Erhe- bereit zu erbringen und im vertragsgemäßen Zustand zu
bung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrich- erhalten.
ten.
3.2 Durch Einwahl über den Netzknoten der osnatel erhält der
Kunde im Rahmen der technischen und betrieblichen Mög-
14 Bonitätsprüfung
lichkeiten der osnatel die Möglichkeit, Daten (Texte, Bilder,
osnatel ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des etc.) aus dem Online-Angebot der osnatel und dem Internet
Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für abzurufen. Der Zugang über den Netzknoten der osnatel
allgemeine Kreditsicherung), bei der Creditreform Osnabrück oder erfolgt mit einer Übertragungsgeschwindigkeit analog bis zu
vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte einzuholen. osnatel ist fer- 56 Kbit/s oder digital 64 Kbit/s dx (1 ISDN B-Kanal) über das
ner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden auf- Telefonnetz. Zur Realisierung des Zugangs ist ein analoges
grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahn- Modem nebst Endgerät oder ein ISDN-taugliches Endgerät
bescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungs- des Kunden erforderlich. Soweit die vorgenannten Übertra-
bescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. gungsstandards künftig geändert werden sollten, stellt die
Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus ande- osnatel sicher, dass diese Übertragungsstandards weiter
ren Vertragsverhältnissen bei der Schufa anfallen, kann osnatel unterstützt werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet
hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermitt- oder im Netz der osnatel von Dritten bereitgestellter Daten
lung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berech- gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit von von Dritten
tigter Interessen von osnatel, eines Kunden der Schufa oder einer betriebener Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den
anderen genannten Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich Leistungen der osnatel.
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3.3 Die von osnatel beim Kunden installierten oder dem Kunden lichen Bestimmungen nutzen. Die überlassenen Einrichtun-
überlassenen Einrichtungen bleiben Eigentum der osnatel. gen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan-
Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die osnatel von nung und/oder magnetische Wirkungen zu bewahren. End-
dem bisherigen Eigentümer der Einrichtung übernommen einrichtungen dürfen nicht angeschlossen werden, wenn ihre
hat. Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik
Deutschland unzulässig ist. Arbeiten an der Leitung, dem Lei-
3.4 osnatel wird den Kunden in jedem Fall von einer längeren,
tungsnetz und/oder überlassenen Netzabschlüssen sind
vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung
ausschließlich osnatel oder von osnatel Beauftragten vorbe-
unterrichten. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nut-
halten. Hierzu stellt der Kunde – soweit vorhanden – unent-
zung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen
geltlich im erforderlichen Umfang eigene Informationen und
Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung
Pläne sowie Informationen über verdeckte Leitungen und
angewiesen und hat er osnatel dies schriftlich unter Angabe
Rohre zur Verfügung.
von Gründen mitgeteilt, wird osnatel den Kunden darüber
hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder 4.3 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer die Räumlichkeiten
-beschränkung und deren Beginn im vorhinein unterrichten. und Einrichtungen zur Verfügung, die zur Erbringung der ver-
Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrich- tragsgemäßen Leistungen durch osnatel erforderlich sind.
tung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Zudem ist er verpflichtet für Strom und Erdung zu sorgen.
Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist
4.4 Verursacht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig eine
oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener
Störung im Betrieb des Netzwerkes oder der Netzwerkdien-
Unterbrechungen verzögern würde.
ste der osnatel, so ist der Kunde verpflichtet, osnatel die
3.5 In Fällen höherer Gewalt ist osnatel von der Leistungspflicht Kosten für die Störungsbeseitigung zu ersetzen.
befreit. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss
4.5 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis
der Parteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar,
der osnatel, die nur aus sachlichen Gründen verweigert wer-
schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind
den darf, den bereitgestellten Internet Wählzugang nicht zur
und nach Abschluss des Vertrages eintreten, wie beispiels-
ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde haftet für alle
weise, aber nicht abschließend, Naturkatastrophen, Blocka-
von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des
den, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung,
zur Verfügung gestellten Internet Wählzugangs durch Dritte
innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und
entstehen. Entsprechendes gilt für die infolge der Nutzung
andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Regie-
durch Dritte entstandenen Entgelte.
rungsmaßnahmen oder Behördenentscheidungen.
4.6 Der Kunde darf keine beleidigenden, verleumderischen, por-
3.6 Für Fragen des Kunden und zur Annahme von Fehlermeldun-
nographischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über
gen stellt osnatel eine Hotline bereit.
das Netz der osnatel und das Internet verbreiten, zum Abruf
3.7 Die zu erbringende Leistung ergibt sich aus der jeweiligen durch Dritte bereithalten oder einer solchen Verbreitung oder
Leistungsbeschreibung sowie aus den vereinbarten Dienste- Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Für
merkmalen. den Versand von E-Mails gilt Satz 1 entsprechend. Ferner
darf der Kunde E-Mails mit werbenden Inhalten nicht unauf-
3.8 osnatel stellt dem Kunden eine persönliche Zugangsberech-
gefordert und in wettbewerbswidriger Weise an Dritte ver-
tigung (Zugangskennung) zur Einwahl über den Netzknoten
senden (Verbot des Spams). Der Kunde hat osnatel auf
der osnatel zur Verfügung.
erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen,
3.9 Der Kunde erhält die Möglichkeit E-Mails (elektronische die aus der angeblichen Verletzung dieser Pflichten gegen
Nachrichten) zu versenden und zu empfangen. osnatel wird osnatel erhoben werden.
dem Kunden ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellen. Ein-
4.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit osnatel vereinbarten indi-
gegangene E-Mails werden für einen Zeitraum von vier
viduellen Informationen zur Nutzung eines Dienstes wie bei-
Wochen bereitgehalten; bis zu diesem Zeitpunkt nicht abge-
spielsweise Kennwörter jeglicher Art geheimzuhalten und vor
rufene E-Mails werden gelöscht. Eine Verschlüsselung der
unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haf-
E-Mails durch osnatel findet nicht statt. Empfangs- und
tet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nut-
Lesebestätigung erfolgen nicht.
zung des Zugangs durch Dritte entstehen. Entsprechendes
3.10 Dem Kunden wird auf einem Server der osnatel Speicher- gilt für die infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen
platz gemäß Leistungsbeschreibungen für die Bereitstellung Entgelte.
einer Homepage des Kunden zur Verfügung gestellt. Die
4.8 Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner
Erstellung der Homepage ist alleinige Aufgabe des Kunden.
privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungs-
Die Homepage darf keine gewerblichen oder geschäftsmäßi-
anschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform
gen Inhalte, insbesondere keine kommerzielle Werbung, ent-
der osnatel unverzüglich bekannt zu geben.
halten.
4.9 Der Kunde darf den Internet-Wählzugang nicht gleichzeitig
3.11 Das osnaNET ist ein Dienstleistungsangebot der osnatel, das
von mehr als einem Arbeitsplatz (Personalcomputer oder
dem Kunden den Zugang zu den online-Angeboten der
anderes Endgerät) nutzen. Insbesondere ist dem Kunden ein
osnatel sowie den Zugang zum Internet ermöglicht.
Anschluss von Netzwerken und Internet-Servern an den
3.12 osnatel behält sich vor, eine Verbindung nach Ablauf von Wählzugang untersagt. Jede Mehrfachnutzung gilt als eigen-
12 Stunden seit ihrem Aufbau zu unterbrechen. Ein sofortiger ständige Bereitstellung weiterer Einzelplatzzugänge und wird
Wiederaufbau der Verbindung ist möglich. dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
4.10 Der Kunde darf den osnatel Telefonanschluss, für den die
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden „Internet Flat“ realisiert wurde, weder dauerhaft noch zeit-
4.1 Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von weise Dritten im Rahmen des Weiterverkaufs (Resale) oder
osnatel vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prü- unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kunde darf des Wei-
fungspflicht. Er hat Mängel der von osnatel geschuldeten Leis- teren „Internet Flat“ nicht einsetzen, um Dritten gegenüber
tungen osnatel unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der Telekommunikationsdienste zu erbringen.
Schadensminderungspflicht hat der Kunde unverzüglich alle
Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Leitungswege 5 Zahlungsbedingungen
und Netzabschlüsse geeignet, erforderlich und zumutbar sind.
5.1 Die vom Kunden an osnatel zu zahlenden Entgelte bestim-
4.2 Der Kunde darf den ihm zur Verfügung gestellten Internet men sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei einer Ände-
Wählzugang nur zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leis- rung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes
tungen und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetz- ist osnatel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
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5.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte bzw. 7 Sperre
Entgelte für Pakete sind im voraus zu zahlen. Sie werden in
7.1 osnatel ist berechtigt, den Internet-Wählzugang des Kunden
jedem Fall für einen vollen Kalendermonat berechnet, eine
zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in
Erstattung für nicht in Anspruch genommene Nutzungszeit
Höhe von mindestens 75,– € in Verzug ist, eine geleistete
findet nicht statt. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tag
Sicherheit verbraucht ist, und osnatel dem Kunden diese
der betriebsfähigen Bereitstellung des Internet-Wählzu-
Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hin-
gangs. Alle übrigen Entgelte werden dem Kunden nach Leis-
weis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu
tungserbringung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag
suchen, angedroht hat. Im übrigen darf osnatel den Einzel-
muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungs-
platzzugang des Kunden nur sperren, wenn
datum, unabhängig davon, ob der Kunde osnatel eine Ein-
zugsermächtigung erteilt hat, dem in der Rechnung angege- (a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung
benen Konto der osnatel gutgeschrieben sein. des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
5.3 Der Kunde hat die Kosten für Entstörungs- und/oder Service- (b) eine Gefährdung der Einrichtungen der osnatel, insbeson-
dienste zu übernehmen, sofern sie nicht durch Mängel veran- dere des Netzes, durch Rückwirkung von Endeinrichtun-
lasst sind, zu deren Beseitigung osnatel verpflichtet ist. Stellt gen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
sich während einer vom Kunden gewünschten Überprüfung droht oder
heraus, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind (c) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und
und ein Mangel nicht vorliegt, so trägt der Kunde auch die Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde
Kosten für den vergeblichen Einsatz, falls er bei zumutbarer bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in
Sorgfalt die Funktionsfähigkeit hätte erkennen können. der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht voll-
5.4 osnatel ist berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von ständig oder nicht rechtzeitig entrichtet, vom Kunden
5 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basissatz, min- geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre
destens aber 6 %, ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. nicht unverhältnismäßig ist. Der Kunde bleibt auch im Fall
der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen
5.5 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichtein- Entgelte zu bezahlen.
lösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurück-
gereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde 7.2 Darüber hinaus ist osnatel berechtigt, den Zugriff auf die
und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich Inhalte der Homepage des Kunden ohne Vorwarnung vorü-
die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden bergehend zu sperren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen,
auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. dass der Kunde den Speicherplatz für die Bereitstellung der
Homepage entgegen seinen Pflichten gemäß Ziff. 4 zur Spei-
5.6 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der osnatel wegen cherung rechtswidriger Inhalte benutzt. Dies gilt insbeson-
Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, dere bei unklarer Rechtslage in Bezug auf zweifelhafte Inhalte
bleibt unberührt. der Homepage. Schadensersatzansprüche des Kunden
5.7 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und gegen osnatel sind in einem solchen Fall ausgeschlossen,
Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von osna- soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens osna-
tel aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich sechs tel vorliegen.
Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern
nicht der Kunde die sofortige Löschung verlangt. 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.8 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun- 8.1 Gegen Ansprüche der osnatel kann der Kunde nur mit unbe-
den keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Ver- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen auf-
kehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund recht- rechnen.
licher Verpflichtung gelöscht werden, trifft osnatel keine
Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. osnatel wird den 8.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder
Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunde nur insoweit
Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespei- befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag
cherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungsertei-
lung auf diese Beschränkung hinweisen. 9 Haftung
5.9 Auf Wunsch erhält der Kunde eine detaillierte Rechnung mit 9.1 Für Personenschäden haftet osnatel unbeschränkt.
einer Einzelverbindungsübersicht. In dieser werden die Ziel-
9.2 Für sonstige Schäden haftet osnatel, wenn der Schaden von
nummern nach Wahl des Kunden vollständig oder unter Kür-
osnatel, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder
zung um die letzten drei Ziffern aufgeführt. Macht der Kunde
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine
worden ist. osnatel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässi-
ungekürzte Aufführung.
ger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinal-
pflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantie-
6 Einwendungsausschluss und Sicherheitsleistung pflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch
6.1 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der osnatel sind
mit einem Betrag von 12.500 €.
gegenüber osnatel innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb 9.3 Darüber hinaus ist die Haftung der osnatel, ihrer gesetzlichen
dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Abrechnung als von Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig
ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge
Absendung des Widerspruches. osnatel wird den Kunden bei eines Personen- oder Sachschadens darstellen, je Nutzer auf
Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens 12.500 € und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
hinweisen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwen- auf zehn (10) Millionen € je schadenverursachendem Ereignis
dungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit osnatel eine beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
Überprüfung der Einwendung datenschutzrechtlich möglich ist. aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst-
grenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt,
6.2 osnatel ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der vertraglich
in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur
vereinbarten Leistungen von der Leistung einer angemesse-
Höchstgrenze steht.
nen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer
Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kre- 9.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet osnatel nur,
ditinstituts abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel wenn osnatel deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahr-
an der Bonität des Kunden bestehen. lässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass
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diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer (c) das Volumen der Verbindungen im Ortsnetzbereich über
Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekon- einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten in sehr
struiert werden können. hohem Maße ansteigt oder im Verhältnis zu der Kommu-
nikationsstruktur vergleichbarer Kunden atypisch ist oder
9.5 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaf-
tungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen (d) der Kunde wiederholt trotz Mahnung gegen seine Ver-
unberührt. pflichtungen aus Ziff. 4 verstößt oder
(e) der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieses Vertra-
10 Leistungsstörungen ges („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mah-
nung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mah-
10.1 osnatel gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach
nung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese
dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter
Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine
Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den
Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten ent-
ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes.
behrlich.
10.2 osnatel übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistun- 11.3 Kündigt osnatel den Vertrag aus wichtigem Grund vor funkti-
gen der osnatel, die auf onsgemäßer Bereitstellung des Telefonanschlusses, so hat
(a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Telekommunika- der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte
tionsnetz der osnatel, Arbeiten zu ersetzen. osnatel kann statt des Aufwendungser-
(b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften satzes von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe
Anschluss an das Telekommunikationsnetz von osnatel des einmaligen Bereitstellungspreises verlangen. Dem Kun-
durch Kunden oder Dritte oder den bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass osnatel kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende
(c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installa- Schadensersatzansprüche der osnatel bleiben unberührt.
tion, Bedienung oder Behandlung der für die Inan-
spruchnahme von Leistungen der osnatel erforderlichen 11.4 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung nach funktionsgemäßer
Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzu- Bereitstellung des Internet- Wählzugang, für den eine Min-
führen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der destlaufzeit vereinbart wurde, ist durch Zahlung eines Ablö-
osnatel beruhen. sebetrages möglich. Kündigt osnatel den Vertrag vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den der
10.3 Nach Zugang der Störungsmeldung ist osnatel zur unverzüg-
Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Vertrag
lichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und
vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigen Grund,
betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
den osnatel nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor Ablauf
10.4 Der Kunde wird in zumutbaren Umfang osnatel oder ihren der Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen Been-
Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen digung des Vertragsverhältnisses, so ist der Kunde zur Zah-
sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbeson- lung eine Ablösebetrages verpflichtet. Die Höhe des Ablöse-
dere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen betrages beträgt ein Viertel der Summe der restlich
Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Ver-
tragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Der Ablösebetrag ist
10.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungs-
in einer Summe zu zahlen.
störungen sind auf den sich aus Ziffer 9 ergebenden Haf-
tungsumfang beschränkt. 11.5 Bei einem Umzug des Kunden innerhalb des von osnatel ver-
sorgten Gebiets bleibt dieses Vertragsverhältnis unberührt
und wird auf die neue Adresse des Kunden übertragen.
11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die 12 Vertragsänderungen
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
Freischaltung des Dienstes oder Tarifes durch osnatel. Der osnatel kann den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mittei-
Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von lung ändern. Die einzelnen Änderungen sind dem Kunden in der Mit-
einem Monat schriftlich kündbar, erstmals jedoch zum Ende teilung im einzelnen zur Kenntnis zu bringen und treten, soweit nicht
der Mindestvertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekün- ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach
digt, so wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertrags- der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des
laufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Für „Internet Flat“ Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern
gilt abweichend eine Mindestvertragslaufzeit von drei Mona- der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungs-
ten, die mit Freischaltung beginnt. „Internet Flat“ ist für beide mitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Ände-
Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum rungen erhebt. osnatel wird den Kunden bei der Bekanntgabe der
Monatsende schriftlich kündbar, erstmals zum Ende der Min- Änderungen auf diese Folge hinweisen.
destvertragslaufzeit. Bei Vereinbarung der „Internet Flat“
oder eines osnatel Zusatzproduktes kann der Vertrag über 13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
den osnatel Telefonanschluss nicht vor Ablauf der Mindest-
vertragslaufzeit der „Internet Flat“ oder des jeweiligen osna- osnatel verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum
tel Zusatzproduktes gekündigt werden, auch wenn die Min- Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
destvertragslaufzeit für den osnatel Telefonanschluss osnatel wird den Kunden in angemessener Weise über die Erhe-
abgelaufen ist. bung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrich-
ten.
11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt
14 Bonitätsprüfung
unberührt. Ein wichtiger Grund, der osnatel zur fristlosen
Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn osnatel ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des
Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für
(a) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren
allgemeine Kreditsicherung), bei der Creditreform Osnabrück oder
eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist oder
vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte einzuholen. osnatel ist fer-
(b) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der ner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden auf-
Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 5.1 oder in einem län- grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahn-
ger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem bescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungs-
Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung bescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. So-
für zwei Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe weit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen
von 75,– €), in Verzug kommt oder Vertragsverhältnissen bei der Schufa anfallen, kann osnatel hierüber
Bonn, 19. Oktober 2005