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/ 24
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A
                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1718
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                  – Regulierung, Telekommunikation –                          |
                                                                                                        20 2005
Die Anschrift lautet:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Erfurt
Druckschriftenversand
Zeppelinstraße 16
99096 Erfurt
Telefon: (0361) 7398-272
Telefax: (0361) 7398-184
eMail: druckschriften.versand@bnetza.de
Die Zulassungsvorschrift Reg TP 323 ZV 08 ist außer Kraft getreten.
421



Vfg Nr. 80/2005
Veröffentlichung der Fundstellen von harmonisierten Normen
zur Anwendung im Rahmen der Richtlinie 1999/5/EG (vgl. § 6
Absatz 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunika-
tionsendeinrichtungen – FTEG)
Nach § 6 Absatz 1 FTEG wird vermutet, dass ein Gerät, das den ein-
schlägigen Normen oder Teilen derselben entspricht, deren Fund-
stellen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden,
die grundlegenden Anforderungen, die mit diesen harmonisierten
Normen oder Teilen derselben abgedeckt sind, erfüllt.
Hiermit wird auf die aktuelle Veröffentlichung des Verzeichnisses
harmonisierter europäischer Normen zur Anwendung im Rahmen
der Richtlinie 1999/5/EG (RTTE-RL) in der Ausgabe
      Nr. C 246 vom 05. Oktober 2005 (Mitteilung 2005/C 246/02)
des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften verwiesen.
Bisher veröffentlichte Verzeichnisse harmonisierter Normen werden
damit ersetzt.
Für den Anwendungsbereich des FTEG können in der Bundesrepu-
blik Deutschland die in diesem Verzeichnis aufgeführten harmoni-
sierten Normen im Sinne dieses Gesetzes benutzt werden.
411-8




                                                                                                      Bonn, 19. Oktober 2005
6

A
                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

20 2005 |                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 1719
Mitteilungen                                                           2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.07.
                                                                       3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
                                                                       BK4d-05-015/ E22.07.05
Telekommunikation

Teil A                                                                 Mitteilung Nr. 258/2005
Mitteilungen der Bundesnetzagentur                                     TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
                                                                       Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Ent-
                                                                       gelte für IC-Leistungen – Gasse (0)32
Mitteilung Nr. 256/2005                                                Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom
                                                                       06.10.2005 für den Zeitraum ab dem 05.10.2005 einen Antrag auf
TKG § 22 Abs. 3;
                                                                       Genehmigung der o.g. Entgelte gestellt.
Vorlage von Vereinbarungen über Zugangsleistungen
(hier: Vertrag über die Gemeinsame Nutzung des Endleitungs-            Im Einzelnen beantragt die Deutsche Telekom AG, T-Com folgen-
netzes – Inhousenetz) zwischen der Deutschen Telekom AG,               des:
T-Com und Wettbewerbsunternehmen                                       I. Die Entgelte gemäß der vorgelegten Anlage 2, Preisliste, für fol-
Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit folgendem Wettbewerbs-              gende Leistungen ab dem 05.10.2005 zu genehmigen:
unternehmen einen Vertrag über die Gemeinsame Nutzung des                   1. T-Com-O.5 (Verbindungen zum Freephone-Service von
Endleitungsnetzes – Inhousenetz neu abgeschlossen:                             ICP unter der Dienstekennzahl 0800)
                                                                            2. T-Com-Z.7 (Verbindungen aus dem Telefonnetz der T-Com
 WESTEND GmbH
                                                                               zum Auskunftsdienst von ICP unter der Dienstekennzahl
 Lütticher Str. 10–12
                                                                               118xy)
 52064 Aachen
                                                                            3. T-Com-Z.9 (Verbindungen zum Service 0190-0 von ICP)
Vereinbarungen über Zugangsleistungen, die der Bundesnetzagen-              4. T-Com-Z.10 (Verbindungen aus dem Telefonnetz der
tur gem. § 22 Abs. 3 TKG vorgelegt worden sind, können, mit Aus-               T-Com zum VPN Service unter der Dienstekennzahl 0181-
nahme der Vertragsteile, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheim-               0189)
nisse enthalten sind, von Nachfragern nach Zugangsleistungen in
                                                                            5. T-Com-Z.12 (Verbindungen aus dem Telefonnetz der
den Diensträumen der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113
                                                                               T-Com zu einem innovativen Dienst von ICP unter der
Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00
                                                                               Dienstekennzahl 012)
Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnum-
mern 0228 / 14 – 47 12 oder -47 16 eingesehen werden.                       6. T-Com-Z.16 (Verbindungen zum Service 0900 von ICP)
BK4-3                                                                       7. T-Com-O.32 (Verbindungen aus dem Telefonnetz national
                                                                               der T-Com zum Dienst 032 anderer Netzbetreiber)

Mitteilung Nr. 257/2005                                   12_04.rtf         8. ICP-O.6 (Verbindungen zum Shared Cost Service 0180 von
                                                                               ICP)
TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5;
Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 30.09.2005                  9. ICP-O.7 (Verbindungen zum ICP-Vote-Call von ICP)
auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG auf Geneh-                10. ICP-O.11 (Verbindungen zum Service 0700 von ICP)
migung der Entgelte für die Zusatzleistung „Carrier-Express-
Entstörung“ im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilneh-                   11. ICP-ZA (Verbindungen zum Service 0190 1-9 von ICP)
meranschlussleitung                                                    II. Festzustellen, dass die Leistung Telekom-B.32 z. Zt. nicht
Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur hat aufgrund der               genehmigungsfähig ist.
öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 24.08.05 beschlossen:            Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.
1. Die Entgelte für die „Carrier Express Entstörung“ werden ab         Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte – mit Ausnahme der
   dem 01.10.05 wie folgt genehmigt:                                   Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann bei der Geschäftsstelle
                                                                       der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26),
    Zugangsvariante:                             Entgelt (netto)
                                                                       Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis
    CuDA 2Dr                                          77,76 €          Freitag) von 8:00 – 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmel-
    CuDA 2Dr mit hochbitratiger Nutzung               77,76 €          dung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingese-
                                                                       hen werden.
    CuDA 4Dr                                          77,76 €
                                                                       Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle
    CuDA 4Dr mit hochbitratiger Nutzung               77,76 €          der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur, Postfach 8001,
    CuDA 2Dr mit ZWR                                  77,76 €          53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 – 64 71) gegen Kostenerstattung bezo-
    CuDA 4Dr mit ZWR                                  77,76 €          gen werden.

    CCA-A                                             77,76 €          BK4d-05-072/ E06.10.05
    CCA-B ohne ZWR                                    77,76 €
    CCA-B mit ZWR                                     77,76 €
    CCA-P                                             77,76 €          Mitteilung Nr. 259/2005
    TelAsl bei OPAL                                   77,76 €          Zuteilungsverfahren zur Zuteilung von Klubstationsrufzeichen
                                                                       gemäß Rufzeichenplan – mit 4-7-stelligem Suffix für besondere
    BaAsl bei OPAL                                    77,76 €
                                                                       Anlässe allgemeiner Art gemäß Verfügung 12/2005, geändert
    TelAsl bei ISIS-outdoor (TVSt)                    77,76 €          durch Vfg. 34/2005 – mit einstelligem Suffix gemäß Mitteilung
    BaAsl bei ISIS-outdoor (TVSt)                     77,76 €          151/2005
    PMxAsl bei ISIS-outdoor (TVSt)                    77,76 €          Gemäß Abs. 9 des Rufzeichenplans (Vfg. 12/05 geändert durch
                                                                       Vfg. 34/05) werden Klubstationsrufzeichen mit 4-7-stelligem Suffix
    CLS (Carrier Line Sharing)                        77,76 €
                                                                       auf maximal ein Jahr befristet. Anträge können frühestens 3 Monate



Bonn, 19. Oktober 2005
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                                                    Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1720
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –           |
                                                                                                                 20 2005
und spätestens 1 Monat vor Beginn des gewünschten Zuteilungs-         Teil B
zeitraumes eingereicht werden.
Klubstationsrufzeichen mit einstelligem Suffix werden gemäß Ruf-      Mitteilungen der Diensteanbieter
zeichenplan auf 5 Jahre befristet. Anträge können frühestens 3
Monate und spätestens 1 Monat vor Beginn des gewünschten
Zuteilungszeitraums gestellt werden.                                  Veröffentlichungshinweis
Andere Anträge (z.B. auf „Vorreservierung“ des Rufzeichens) sind
nicht zulässig und werden abgewiesen.
                                                                      Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
Für die Bemessung der Zuteilungsgebühr nach Anlage 2 zur Ama-
                                                                      § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
teurfunkverordnung ist der erste Tag der Gültigkeit der Zuteilung     tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
maßgebend.
                                                                      von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
225-5
                                                                      und anderen allgemeinen Kundeninforma-
                                                                      tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
                                                                      Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
                                                                      öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen
                                                                      der Diensteanbieter unterliegen weder der
                                                                      Kontrolle noch der Genehmigung der
                                                                      Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
                                                                      teilungen sind allein die Diensteanbieter
                                                                      verantwortlich.




                                                                                                               Bonn, 19. Oktober 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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20 2005
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                    1721
                                                                                schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind
                                                                                und nach Abschluss des Vertrages eintreten, wie beispiels-
                                                                                weise, aber nicht abschließend, Naturkatastrophen, Blocka-
Mitteilung Nr. 260 /2005                                                        den, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der osnatel GmbH für die                        innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und
Bereitstellung von Telefon- und Telefonanlagenanschlüssen                       andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Regie-
sowie die Erbringung von Sprachkommunikationsdiensten                           rungsmaßnahmen oder Behördenentscheidungen.
                                                                         3.7    Für Fragen des Kunden und zur Annahme von Fehlermeldun-
1 Geltungsbereich                                                               gen stellt osnatel eine Hotline bereit.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Bereitstellung von         3.8    Die zu erbringende Leistung ergibt sich aus der jeweiligen
Telefon- und Telefonanlagenanschlüssen („Telefonanschlüssen“)                   Leistungsbeschreibung sowie aus den vereinbarten Dienste-
sowie für die Erbringung von Sprachkommunikationsdiensten durch                 merkmalen.
die osnatel GmbH (osnatel). Sie finden auch auf hiermit in Zusam-
                                                                         3.9    Ist das Leistungsmerkmal „Übertragung der Entgeltinforma-
menhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung
                                                                                tion (advice of charge)“ vereinbart, überträgt osnatel die Ent-
von Störungen Anwendung. Der Einbeziehung von Allgemeinen
                                                                                geltinformationen in Tarifeinheiten. Maßgebend für die Rech-
Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
                                                                                nungsstellung sind jedoch die Verbindungsentgelte auf Basis
                                                                                der jeweils gültigen Preisliste. Bei Abweichungen der übertra-
2 Zustandekommen des Vertrages                                                  genen Entgeltinformationen von dem nach der Preisliste zu
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung                 zahlenden Verbindungsentgelt ist die Preisliste maßgeblich.
der osnatel bei dem Kunden zustande. osnatel kann die Annahme            3.10   osnatel behält sich vor, eine Verbindung nach Ablauf von
des Auftrags ganz oder teilweise verweigern. Dies gilt insbesondere             12 Stunden seit ihrem Aufbau zu unterbrechen. Ein sofortiger
dann, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden beste-                  Wiederaufbau der Verbindung ist möglich.
hen.

                                                                         4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
3 Leistungen der osnatel
                                                                         4.1    Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von
3.1   osnatel ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung
                                                                                osnatel vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prü-
      gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung betriebsbereit
                                                                                fungspflicht. Er hat Mängel der von osnatel geschuldeten Lei-
      zu erbringen und im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
                                                                                stungen osnatel unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der
3.2   osnatel stellt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und                 Schadensminderungspflicht hat der Kunde unverzüglich alle
      betrieblichen Möglichkeiten einen allgemeinen, d. h. für                  Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Leitungswege
      sämtliche Nutzer bereitgestellten Netzzugang zu einem                     und Netzabschlüsse geeignet, erforderlich und zumutbar
      öffentlichen Telekommunikationsfestnetz zur Verfügung                     sind.
      („Telefonanschluss“). Der Kunde kann den Telefonanschluss
      zum Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax-, Datenübertra-          4.2    Der Kunde nutzt den bereitgestellten Telefonanschluss nur
      gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen sowie gesetz-                     zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nach
      lich zulässigen Telekommunikationsendeinrichtungen nut-                   Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen
      zen. Mit Hilfe solcher Endeinrichtungen kann der Kunde                    und in Übereinstimmung mit der jeweiligen Leistungsbe-
      Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu                     schreibung. Die überlassenen Einrichtungen sind vor Beein-
      anderen Anschlüssen im In- und Ausland herstellen. Sofern                 flussung durch elektrische Fremdspannung und/oder
      der Kunde bei Vertragsabschluss nicht über eine Teilnehmer-               magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dür-
      rufnummer für den seitens osnatel zur Verfügung zu stellen-               fen nicht angeschlossen werden, wenn ihre Verwendung in
      den Telefonanschluss verfügt, teilt osnatel dem Kunden eine               öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland
      Teilnehmerrufnummer zu.                                                   unzulässig ist. Arbeiten an der Leitung, dem Leitungsnetz
                                                                                und/oder überlassenen Netzabschlüssen sind ausschließlich
3.3   Die Optionen und Tarife, wie beispielsweise, aber nicht                   osnatel oder von osnatel Beauftragten vorbehalten. Hierzu
      abschließend, „Telefon Flat“, „Hallo Nachbar“, „Hallo                     stellt der Kunde – soweit vorhanden – unentgeltlich im erfor-
      Deutschland“, „Hallo Ausland“ und „Hallo Mobil“ setzen                    derlichen Umfang eigene Informationen und Pläne sowie
      einen osnatel Direktanschluss (ANALOG oder ISDN                           Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Ver-
      Anschluss im Tarif osnaFON PLUS, ausg. ISDN Anlagenan-                    fügung.
      schluss) voraus.
                                                                         4.3    Der Kunde stellt für die Vertragsdauer die Räumlichkeiten
3.4   Die von osnatel beim Kunden installierten oder dem Kunden                 und Einrichtungen zur Verfügung, die zur Erbringung der ver-
      überlassenen Einrichtungen bleiben Eigentum der osnatel.                  tragsgemäßen Leistungen durch osnatel erforderlich sind.
      Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die osnatel von          Zudem ist er verpflichtet für Strom und Erdung zu sorgen.
      dem bisherigen Eigentümer der Einrichtung übernommen
      hat.                                                               4.4    Verursacht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig eine
                                                                                Störung im Betrieb des Netzwerkes oder der Netzwerk-
3.5   osnatel wird den Kunden in jedem Fall von einer längeren,                 dienste der osnatel, so ist der Kunde verpflichtet, osnatel die
      vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung                   Kosten für die Störungsbeseitigung zu ersetzen.
      unterrichten. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nut-
      zung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen       4.5    Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis
      Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung                der osnatel, die nur aus sachlichen Gründen verweigert wer-
      angewiesen und hat er osnatel dies schriftlich unter Angabe               den darf, den Telefonanschluss nicht zur ständigen Alleinnut-
      von Gründen mitgeteilt, wird osnatel den Kunden darüber                   zung überlassen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertre-
      hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder                  tenden Schäden, die aus der Nutzung des Telefonan-
      -beschränkung und deren Beginn im vorhinein unterrichten.                 schlusses durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt für die
      Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrich-               infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.
      tung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der
                                                                         4.6    Der Kunde wird keine beleidigenden, verleumderischen, sit-
      Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist
                                                                                ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über die von osnatel über-
      oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener
                                                                                lassenen Telekommunikationswege verbreiten oder einer
      Unterbrechungen verzögern würde.
                                                                                solchen Verbreitung Vorschub leisten. Er stellt osnatel auf
3.6   In Fällen höherer Gewalt ist osnatel von der Leistungspflicht             erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus
      befreit. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss            der angeblichen Verletzung der Pflichten gegen osnatel erho-
      der Parteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar,                   ben werden.



Bonn, 19. Oktober 2005
9

A
                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1722
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –           20 2005 |
4.7    Der Kunde verpflichtet sich, alle mit osnatel vereinbarten indi-   5.3   Der Kunde hat die Kosten für Entstörungs- und/oder Service-
       viduellen Informationen zur Nutzung eines Dienstes wie bei-              dienste zu übernehmen, sofern sie nicht durch Mängel veran-
       spielsweise Kennwörter jeglicher Art geheimzuhalten und vor              laßt sind, zu deren Beseitigung osnatel verpflichtet ist. Stellt
       unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haf-              sich während einer vom Kunden gewünschten Überprüfung
       tet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nut-           heraus, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind
       zung des Zugangs durch Dritte entstehen. Entsprechendes                  und ein Mangel nicht vorliegt, so trägt der Kunde auch die
       gilt für die infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen               Kosten für den vergeblichen Einsatz, falls er bei zumutbarer
       Entgelte.                                                                Sorgfalt die Funktionsfähigkeit hätte erkennen können.
4.8    Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner             5.4   osnatel ist berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von
       privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungs-               5 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, min-
       anschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform                 destens aber 6 %, ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen.
       der osnatel unverzüglich bekannt zu geben.
                                                                          5.5   Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlö-
4.9    Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumlei-                 sung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurück-
       tung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass der Inhaber            gereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde
       des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit             und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich
       der Weiterschaltung einverstanden ist.                                   die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden
                                                                                auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
4.10   Bei Nutzung des überlassenen osnatel-Direktanschlusses für
       die Einrichtung eines WLAN (Wireless LAN) stellt der Kunde         5.6   Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der osnatel wegen
       durch geeignete Maßnahmen sicher, dass sein WLAN nur                     Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
       von durch ihn selbst autorisierten Nutzern verwendet wird.               bleibt unberührt.
       Der Kunde hat alle durch die Nutzung seines WLAN über sei-
       nen osnatel-Direktanschluss entstehenden nutzungs- und             5.7   Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und
       volumenabhängigen Entgelte zu bezahlen.                                  Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von osna-
                                                                                tel aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich sechs
4.11   Ausgenommen von dem Tarif „Hallo Nachbar“, sowie den                     Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern
       Optionen, „Hallo Deutschland“, „Hallo Mobil“, „Hallo Aus-                nicht der Kunde die sofortige Löschung verlangt.
       land“ und „Telefon Flat“ sind Verbindungen zwischen End-
       stellen, die den Eindruck einer Festverbindung entstehen las-      5.8   Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun-
       sen sowie Verbindungen zu Internet- Providern und                        den keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Ver-
       Verbindungen zum Zweck der Datenübertragung ; diese Ein-                 kehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund recht-
       wahlen werden separat nach der aktuellen Preisliste berech-              licher Verpflichtung gelöscht werden, trifft osnatel keine
       net. Ausgenommen von dem Tarif „Hallo Nachbar“, sowie                    Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. osnatel wird den
       den Optionen „Hallo Deutschland“, „Hallo Mobil“, “Hallo                  Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen
       Ausland” und der „Telefon Flat“ sind des weiteren Anrufwei-              Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespei-
       terleitungen, Konferenzschaltungen und Verbindungen zu                   cherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus
       Sonderrufnummern, Servicerufnummern und Auskunfts-                       technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungsertei-
       diensten. Der Tarif „Hallo Nachbar“ sowie die Optionen                   lung auf diese Beschränkung hinweisen.
       „Hallo Deutschland“ und die “Telefon Flat” umfassen keine          5.9   Auf Wunsch erhält der Kunde eine detaillierte Rechnung mit
       Verbindungen in Mobilfunknetze oder Verbindungen ins                     einer Einzelverbindungsübersicht. In dieser werden die Ziel-
       Ausland, sondern ausschließlich Verbindungen in das deut-                nummern nach Wahl des Kunden vollständig oder unter Kür-
       sche Festnetz. Die Option „Hallo Ausland“ umfasst keine                  zung um die letzten drei Ziffern aufgeführt. Macht der Kunde
       Verbindungen in Mobilfunknetze. Die jeweils nicht umfassten              von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine
       Verbindungen werden separat berechnet.                                   ungekürzte Aufführung.
4.12   Die Optionen „Telefon Flat“, „Hallo Deutschland“, „Hallo
       Mobil“ und „Hallo Ausland“ gelten nur für Privatkunden und         6 Einwendungsausschluss und Sicherheitsleistung
       dürfen nicht gewerblich genutzt werden. Pro Telefonan-
       schluss können die vorgenannten Optionen nur einmal                6.1   Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der osnatel sind
       beauftragt werden. Der Kunde darf den osnatel Telefonan-                 gegenüber osnatel innerhalb von vier Wochen nach Zugang
       schluss, für den die jeweiligen Optionen realisiert wurden,              der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde inner-
       weder dauerhaft noch zeitweise Dritten im Rahmen des Wei-                halb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als
       terverkaufs (Resale) oder unentgeltlich zur Verfügung stellen.           von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
       Der Kunde darf des weiteren die oben genannten Optionen                  Absendung des Widerspruches. osnatel wird den Kunden bei
       nicht einsetzen, um Dritten gegenüber Telekommunikations-                Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhal-
       dienste zu erbringen.                                                    tens hinweisen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Ein-
                                                                                wendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit osna-
                                                                                tel eine Überprüfung der Einwendung datenschutzrechtlich
5 Zahlungsbedingungen                                                           möglich ist.
5.1    Die vom Kunden an osnatel zu zahlenden Preise bestimmen            6.2   osnatel ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der vertraglich
       sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei einer Änderung            vereinbarten Leistungen von der Leistung einer angemesse-
       des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes wird                  nen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer
       osnatel die Preise entsprechend anpassen.                                Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kre-
5.2    Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind                   ditinstituts abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel
       im voraus zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt              an der Bonität des Kunden bestehen.
       mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Telefon-
       anschlusses. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile         7 Sperre
       eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats,
       für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatli-        osnatel ist berechtigt, den Telefonanschluss des Kunden zu sper-
       chen Entgeltes berechnet. Alle übrigen Entgelte werden dem         ren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von min-
       Kunden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Der          destens 75 € in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist,
       Rechnungsbetrag muß innerhalb von vierzehn Tagen nach              und osnatel dem Kunden diese Sperre mindestens zwei Wochen
       Rechnungsdatum, unabhängig davon, ob der Kunde osnatel             zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor
       eine Einzugsermächtigung erteilt hat, dem in der Rechnung          den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Im übrigen darf osnatel
       angegebenen Konto der osnatel gutgeschrieben sein.                 den Telefonanschluss des Kunden nur sperren, wenn



                                                                                                                      Bonn, 19. Oktober 2005
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                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur

20 2005  |                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                      1723
(a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Ver-         10.2   osnatel übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistun-
    tragsverhältnisses gegeben hat oder                                          gen der osnatel, die auf
(b) eine Gefährdung der Einrichtungen der osnatel, insbesondere                  (a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Telekommunika-
    des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder                        tionsnetz der osnatel,
    eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder                       (b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften
(c) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsa-                      Anschluss an das Telekommunikationsnetz von osnatel
    chen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer spä-                    durch Kunden oder Dritte oder
    teren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit               (c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installa-
    erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzei-               tion, Bedienung oder Behandlung der für die Inan-
    tig entrichtet, vom Kunden geleistete Sicherheiten verbraucht                    spruchnahme von Leistungen der osnatel erforderlichen
    sind, und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.                                Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzu-
      Im Fall einer Sperrung des Telefonanschlusses durch osnatel                    führen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der
      wird diese Sperre zunächst auf abgehende Telekommunikati-                      osnatel beruhen.
      onsverbindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sper-         10.3   Nach Zugang der Störungsmeldung ist osnatel zur unverzüg-
      rung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach                 lichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und
      Durchführung der Sperrung an, darf osnatel den Netzzugang                  betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
      des Kunden insgesamt sperren. Der Kunde bleibt auch im Fall
      der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte        10.4   Der Kunde wird in zumutbaren Umfang osnatel oder ihren
      zu bezahlen.                                                               Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen
                                                                                 sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbeson-
                                                                                 dere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen
8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte                                         Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.
8.1     Gegen Ansprüche der osnatel kann der Kunde nur mit un-            10.5   Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungs-
        bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen                störungen sind auf den sich aus Ziffer 9 ergebenden Haf-
        aufrechnen.                                                              tungsumfang beschränkt.
8.2     Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder
        Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunde nur insoweit          11 Vertragslaufzeit und Kündigung
        befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag
        beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.         11.1   Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die
                                                                                 Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
                                                                                 Freischaltung des Anschlusses, Dienstes oder Tarifes durch
9 Haftung                                                                        osnatel. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer
9.1     Für Personenschäden haftet osnatel unbeschränkt.                         Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit
                                                                                 schriftlich kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekün-
9.2     Für sonstige Schäden haftet osnatel, wenn der Schaden von                digt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere
        osnatel, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder                12 Monate. Für osnaFON BUSINESS- Kunden gilt ab-
        Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht           weichend eine Kündigungsfrist von drei Monaten; wird der
        worden ist. osnatel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässi-          osnaFON BUSINESS-Vertrag nicht gekündigt, so wird der
        ger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinal-                Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbe-
        pflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantie-                   stimmte Zeit fortgesetzt. Für die Optionen und Tarife gem.
        pflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den                  Ziff. 3.3 gilt abweichend eine Mindestvertragslaufzeit von drei
        vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch                 Monaten, die mit Freischaltung der Option bzw. des Tarifes
        mit einem Betrag von 12.500 €.                                           beginnt. Eine Option bzw. ein Tarif gem. Ziff. 3.3 ist für beide
9.3     Darüber hinaus ist die Haftung der osnatel, ihrer gesetzlichen           Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum
        Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig            Monatsende schriftlich kündbar, erstmals zum Ende der Min-
        verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge                   destvertragslaufzeit. Bei Vereinbarung einer Option bzw.
        eines Personen- oder Sachschadens darstellen, je Nutzer auf              eines Tarifs gem. Ziff. 3.3 oder eines osnatel Zusatzproduk-
        12.500 € und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten                   tes kann der Vertrag über den osnatel Telefonanschluss nicht
        auf zehn (10) Millionen € je schadenverursachendem Ereignis              vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der jeweiligen Option
        beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren                bzw. des Tarifes oder des jeweiligen osnatel Zusatzproduk-
        aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst-              tes gekündigt werden, auch wenn die Mindestvertragslauf-
        grenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt,             zeit für den osnatel Telefonanschluss abgelaufen ist.
        in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur                 11.2   Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
        Höchstgrenze steht.                                                      sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt
9.4     Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet osnatel nur,                  unberührt. Ein wichtiger Grund, der osnatel zur fristlosen
        wenn osnatel deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahr-               Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
        lässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass                 (a) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren
        diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer                      eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist oder
        Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekon-
        struiert werden können.                                                  (b) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der
                                                                                     Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 5.1 oder in einem län-
9.5     Der Kunde haftet der osnatel für sämtliche Schäden, die ihr                  ger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem
        infolge einer unzulässigen Nutzung des Netzes (insbeson-                     Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung
        dere Nutzung entgegen Ziff. 4) entstehen.                                    für zwei Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe
9.6     Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaf-                        von 75,– €), in Verzug kommt oder
        tungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen                     (c) das Volumen der Verbindungen im Ortsnetzbereich über
        unberührt.                                                                   einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten in sehr
                                                                                     hohem Maße ansteigt oder im Verhältnis zu der Kommu-
10 Leistungsstörungen                                                                nikationsstruktur vergleichbarer Kunden atypisch ist oder
10.1    osnatel gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach               (d) der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieses Vertra-
        dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter                     ges („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mah-
        Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den                 nung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mah-
        ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes.                        nung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese



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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1724
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –            20 2005|
          Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Ab-          ist, und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beein-
          mahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten ent-          trächtigt werden.
          behrlich;
       (e) der Kunde wiederholt entgegen seiner Verpflichtung trotz     15 Grundstückseigentümererklärung
           Mahnung dauerhafte Verbindungen zwischen zwei End-           osnatel kann den Abschluss des Vertrages davon abhängig
           stellen herstellt, die den Eindruck einer Festverbindung     machen, dass der Kunde eine Einverständniserklärung des Eigen-
           entstehen lassen oder                                        tümers oder sonst dinglich Berechtigten vorlegt, dessen Rechte
       (f) der Kunde wiederholt trotz Mahnung gegen seine Ver-          durch die vertraglichen Leistungen der osnatel berührt werden.
           pflichtungen aus Ziff. 4 verstößt.
11.3   Kündigt osnatel den Vertrag aus wichtigem Grund vor funkti-      16 Schlussbestimmungen
       onsgemäßer Bereitstellung des Telefonanschlusses, so hat         16.1   Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen
       der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte                    der Schriftform.
       Arbeiten zu ersetzen. osnatel kann statt des Aufwendungser-
       satzes von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe             16.2   osnatel ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem
       des einmaligen Bereitstellungspreises verlangen. Dem Kun-               Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall bleibt
       den bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass osnatel kein               dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündi-
       oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende               gen.
       Schadensersatzansprüche der osnatel bleiben unberührt.           16.3   Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht. Sofern
11.4   Eine vorzeitige Vertragsbeendigung nach funktionsmäßiger                der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist,
       Bereitstellung des Telefonanschlusses, für den eine Mindest-            ist Osnabrück Erfüllungsort und Gerichtsstand.
       vertragslaufzeit vereinbart wurde, ist durch Zahlung eines       Stand 1.10.2005
       Ablösebetrages möglich. Kündigt osnatel den Vertrag vor
       Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den      osnatel GmbH
       der Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Ver-
       trag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem
       Grund, den osnatel nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor
       Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen
       Beendigung des Vertragsverhältnisses, so ist der Kunde zur
       Zahlung eines Ablösebetrages verpflichtet. Die Höhe des
       Ablösebetrages beträgt ein Viertel der Summe der restlich        Mitteilung Nr. 261/2005
       anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Ver-
       tragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Der Ablösebetrag ist      Allgemeine Geschäftsbedingungen der osnatel GmbH für den
       in einer Summe zu zahlen.                                        Internet-Wählzugang (Internet BY CALL)

11.5   Bei einem Umzug des Kunden innerhalb des von osnatel ver-
                                                                        1 Geltungsbereich
       sorgten Gebiets bleibt dieses Vertragsverhältnis unberührt
       und wird auf die neue Adresse des Kunden übertragen.             Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Bereitstellung
                                                                        eines Internet-Wählzugangs durch die osnatel GmbH (osnatel). Sie
12 Vertragsänderungen                                                   finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte,
                                                                        Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Der
osnatel kann den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mittei-      Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
lung ändern. Die einzelnen Änderungen sind dem Kunden in der Mit-       wird widersprochen.
teilung im einzelnen zur Kenntnis zu bringen und treten, soweit nicht
ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach
                                                                        2 Zustandekommen des Vertrages
der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des
Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern          Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung
der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungs-          der osnatel GmbH bei dem Kunden zustande. osnatel kann die
mitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Ände-       Annahme des Auftrags ganz oder teilweise verweigern. Dies gilt ins-
rungen erhebt. osnatel wird den Kunden bei der Bekanntgabe der          besondere dann, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kun-
Änderungen auf diese Folge hinweisen.                                   den bestehen.

13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
                                                                        3 Leistungen der osnatel
osnatel verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum            3.1    osnatel ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung in
Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.                  Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung betriebs-
osnatel wird den Kunden in angemessener Weise über die Erhe-                   bereit zu erbringen und im vertragsgemäßen Zustand zu
bung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrich-                  erhalten.
ten.
                                                                        3.2    Durch Einwahl über den Netzknoten der osnatel erhält der
                                                                               Kunde im Rahmen der technischen und betrieblichen Mög-
14 Bonitätsprüfung
                                                                               lichkeiten der osnatel die Möglichkeit, Daten (Texte, Bilder,
osnatel ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des           etc.) aus dem Online-Angebot der osnatel und dem Internet
Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für                 abzurufen. Der Zugang über den Netzknoten der osnatel
allgemeine Kreditsicherung), bei der Creditreform Osnabrück oder               erfolgt mit einer Übertragungsgeschwindigkeit analog bis zu
vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte einzuholen. osnatel ist fer-             56 Kbit/s oder digital 64 Kbit/s dx (1 ISDN B-Kanal) über das
ner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden auf-               Telefonnetz. Zur Realisierung des Zugangs ist ein analoges
grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahn-                Modem nebst Endgerät oder ein ISDN-taugliches Endgerät
bescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungs-              des Kunden erforderlich. Soweit die vorgenannten Übertra-
bescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln.                       gungsstandards künftig geändert werden sollten, stellt die
Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus ande-                osnatel sicher, dass diese Übertragungsstandards weiter
ren Vertragsverhältnissen bei der Schufa anfallen, kann osnatel                unterstützt werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet
hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermitt-             oder im Netz der osnatel von Dritten bereitgestellter Daten
lung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berech-              gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit von von Dritten
tigter Interessen von osnatel, eines Kunden der Schufa oder einer              betriebener Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den
anderen genannten Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich               Leistungen der osnatel.



                                                                                                                      Bonn, 19. Oktober 2005
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                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur

20 2005|                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                     1725
3.3    Die von osnatel beim Kunden installierten oder dem Kunden                 lichen Bestimmungen nutzen. Die überlassenen Einrichtun-
       überlassenen Einrichtungen bleiben Eigentum der osnatel.                  gen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan-
       Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die osnatel von          nung und/oder magnetische Wirkungen zu bewahren. End-
       dem bisherigen Eigentümer der Einrichtung übernommen                      einrichtungen dürfen nicht angeschlossen werden, wenn ihre
       hat.                                                                      Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik
                                                                                 Deutschland unzulässig ist. Arbeiten an der Leitung, dem Lei-
3.4    osnatel wird den Kunden in jedem Fall von einer längeren,
                                                                                 tungsnetz und/oder überlassenen Netzabschlüssen sind
       vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung
                                                                                 ausschließlich osnatel oder von osnatel Beauftragten vorbe-
       unterrichten. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nut-
                                                                                 halten. Hierzu stellt der Kunde – soweit vorhanden – unent-
       zung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen
                                                                                 geltlich im erforderlichen Umfang eigene Informationen und
       Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung
                                                                                 Pläne sowie Informationen über verdeckte Leitungen und
       angewiesen und hat er osnatel dies schriftlich unter Angabe
                                                                                 Rohre zur Verfügung.
       von Gründen mitgeteilt, wird osnatel den Kunden darüber
       hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder           4.3    Der Kunde stellt für die Vertragsdauer die Räumlichkeiten
       -beschränkung und deren Beginn im vorhinein unterrichten.                 und Einrichtungen zur Verfügung, die zur Erbringung der ver-
       Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrich-               tragsgemäßen Leistungen durch osnatel erforderlich sind.
       tung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der                Zudem ist er verpflichtet für Strom und Erdung zu sorgen.
       Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist
                                                                          4.4    Verursacht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig eine
       oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener
                                                                                 Störung im Betrieb des Netzwerkes oder der Netzwerkdien-
       Unterbrechungen verzögern würde.
                                                                                 ste der osnatel, so ist der Kunde verpflichtet, osnatel die
3.5    In Fällen höherer Gewalt ist osnatel von der Leistungspflicht             Kosten für die Störungsbeseitigung zu ersetzen.
       befreit. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss
                                                                          4.5    Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis
       der Parteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar,
                                                                                 der osnatel, die nur aus sachlichen Gründen verweigert wer-
       schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind
                                                                                 den darf, den bereitgestellten Internet Wählzugang nicht zur
       und nach Abschluss des Vertrages eintreten, wie beispiels-
                                                                                 ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde haftet für alle
       weise, aber nicht abschließend, Naturkatastrophen, Blocka-
                                                                                 von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des
       den, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung,
                                                                                 zur Verfügung gestellten Internet Wählzugangs durch Dritte
       innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und
                                                                                 entstehen. Entsprechendes gilt für die infolge der Nutzung
       andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Regie-
                                                                                 durch Dritte entstandenen Entgelte.
       rungsmaßnahmen oder Behördenentscheidungen.
                                                                          4.6    Der Kunde darf keine beleidigenden, verleumderischen, por-
3.6    Für Fragen des Kunden und zur Annahme von Fehlermeldun-
                                                                                 nographischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über
       gen stellt osnatel eine Hotline bereit.
                                                                                 das Netz der osnatel und das Internet verbreiten, zum Abruf
3.7    Die zu erbringende Leistung ergibt sich aus der jeweiligen                durch Dritte bereithalten oder einer solchen Verbreitung oder
       Leistungsbeschreibung sowie aus den vereinbarten Dienste-                 Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Für
       merkmalen.                                                                den Versand von E-Mails gilt Satz 1 entsprechend. Ferner
                                                                                 darf der Kunde E-Mails mit werbenden Inhalten nicht unauf-
3.8    osnatel stellt dem Kunden eine persönliche Zugangsberech-
                                                                                 gefordert und in wettbewerbswidriger Weise an Dritte ver-
       tigung (Zugangskennung) zur Einwahl über den Netzknoten
                                                                                 senden (Verbot des Spams). Der Kunde hat osnatel auf
       der osnatel zur Verfügung.
                                                                                 erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen,
3.9    Der Kunde erhält die Möglichkeit E-Mails (elektronische                   die aus der angeblichen Verletzung dieser Pflichten gegen
       Nachrichten) zu versenden und zu empfangen. osnatel wird                  osnatel erhoben werden.
       dem Kunden ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellen. Ein-
                                                                          4.7    Der Kunde verpflichtet sich, alle mit osnatel vereinbarten indi-
       gegangene E-Mails werden für einen Zeitraum von vier
                                                                                 viduellen Informationen zur Nutzung eines Dienstes wie bei-
       Wochen bereitgehalten; bis zu diesem Zeitpunkt nicht abge-
                                                                                 spielsweise Kennwörter jeglicher Art geheimzuhalten und vor
       rufene E-Mails werden gelöscht. Eine Verschlüsselung der
                                                                                 unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haf-
       E-Mails durch osnatel findet nicht statt. Empfangs- und
                                                                                 tet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nut-
       Lesebestätigung erfolgen nicht.
                                                                                 zung des Zugangs durch Dritte entstehen. Entsprechendes
3.10   Dem Kunden wird auf einem Server der osnatel Speicher-                    gilt für die infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen
       platz gemäß Leistungsbeschreibungen für die Bereitstellung                Entgelte.
       einer Homepage des Kunden zur Verfügung gestellt. Die
                                                                          4.8    Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner
       Erstellung der Homepage ist alleinige Aufgabe des Kunden.
                                                                                 privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungs-
       Die Homepage darf keine gewerblichen oder geschäftsmäßi-
                                                                                 anschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform
       gen Inhalte, insbesondere keine kommerzielle Werbung, ent-
                                                                                 der osnatel unverzüglich bekannt zu geben.
       halten.
                                                                          4.9    Der Kunde darf den Internet-Wählzugang nicht gleichzeitig
3.11   Das osnaNET ist ein Dienstleistungsangebot der osnatel, das
                                                                                 von mehr als einem Arbeitsplatz (Personalcomputer oder
       dem Kunden den Zugang zu den online-Angeboten der
                                                                                 anderes Endgerät) nutzen. Insbesondere ist dem Kunden ein
       osnatel sowie den Zugang zum Internet ermöglicht.
                                                                                 Anschluss von Netzwerken und Internet-Servern an den
3.12   osnatel behält sich vor, eine Verbindung nach Ablauf von                  Wählzugang untersagt. Jede Mehrfachnutzung gilt als eigen-
       12 Stunden seit ihrem Aufbau zu unterbrechen. Ein sofortiger              ständige Bereitstellung weiterer Einzelplatzzugänge und wird
       Wiederaufbau der Verbindung ist möglich.                                  dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
                                                                          4.10   Der Kunde darf den osnatel Telefonanschluss, für den die
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden                                        „Internet Flat“ realisiert wurde, weder dauerhaft noch zeit-
4.1    Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von                 weise Dritten im Rahmen des Weiterverkaufs (Resale) oder
       osnatel vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prü-              unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kunde darf des Wei-
       fungspflicht. Er hat Mängel der von osnatel geschuldeten Leis-            teren „Internet Flat“ nicht einsetzen, um Dritten gegenüber
       tungen osnatel unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der                     Telekommunikationsdienste zu erbringen.
       Schadensminderungspflicht hat der Kunde unverzüglich alle
       Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Leitungswege           5 Zahlungsbedingungen
       und Netzabschlüsse geeignet, erforderlich und zumutbar sind.
                                                                          5.1    Die vom Kunden an osnatel zu zahlenden Entgelte bestim-
4.2    Der Kunde darf den ihm zur Verfügung gestellten Internet                  men sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei einer Ände-
       Wählzugang nur zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leis-                 rung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes
       tungen und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetz-                 ist osnatel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.



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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1726
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –          20 2005 |
5.2   Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte bzw.              7 Sperre
      Entgelte für Pakete sind im voraus zu zahlen. Sie werden in
                                                                          7.1   osnatel ist berechtigt, den Internet-Wählzugang des Kunden
      jedem Fall für einen vollen Kalendermonat berechnet, eine
                                                                                zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in
      Erstattung für nicht in Anspruch genommene Nutzungszeit
                                                                                Höhe von mindestens 75,– € in Verzug ist, eine geleistete
      findet nicht statt. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tag
                                                                                Sicherheit verbraucht ist, und osnatel dem Kunden diese
      der betriebsfähigen Bereitstellung des Internet-Wählzu-
                                                                                Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hin-
      gangs. Alle übrigen Entgelte werden dem Kunden nach Leis-
                                                                                weis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu
      tungserbringung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag
                                                                                suchen, angedroht hat. Im übrigen darf osnatel den Einzel-
      muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungs-
                                                                                platzzugang des Kunden nur sperren, wenn
      datum, unabhängig davon, ob der Kunde osnatel eine Ein-
      zugsermächtigung erteilt hat, dem in der Rechnung angege-                 (a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung
      benen Konto der osnatel gutgeschrieben sein.                                  des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
5.3   Der Kunde hat die Kosten für Entstörungs- und/oder Service-               (b) eine Gefährdung der Einrichtungen der osnatel, insbeson-
      dienste zu übernehmen, sofern sie nicht durch Mängel veran-                   dere des Netzes, durch Rückwirkung von Endeinrichtun-
      lasst sind, zu deren Beseitigung osnatel verpflichtet ist. Stellt             gen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
      sich während einer vom Kunden gewünschten Überprüfung                         droht oder
      heraus, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind                   (c) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und
      und ein Mangel nicht vorliegt, so trägt der Kunde auch die                    Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde
      Kosten für den vergeblichen Einsatz, falls er bei zumutbarer                  bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in
      Sorgfalt die Funktionsfähigkeit hätte erkennen können.                        der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht voll-
5.4   osnatel ist berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von                   ständig oder nicht rechtzeitig entrichtet, vom Kunden
      5 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basissatz, min-                        geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre
      destens aber 6 %, ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen.                  nicht unverhältnismäßig ist. Der Kunde bleibt auch im Fall
                                                                                    der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen
5.5   Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichtein-                    Entgelte zu bezahlen.
      lösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurück-
      gereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde        7.2   Darüber hinaus ist osnatel berechtigt, den Zugriff auf die
      und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich              Inhalte der Homepage des Kunden ohne Vorwarnung vorü-
      die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden                     bergehend zu sperren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen,
      auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.                       dass der Kunde den Speicherplatz für die Bereitstellung der
                                                                                Homepage entgegen seinen Pflichten gemäß Ziff. 4 zur Spei-
5.6   Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der osnatel wegen                   cherung rechtswidriger Inhalte benutzt. Dies gilt insbeson-
      Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,                      dere bei unklarer Rechtslage in Bezug auf zweifelhafte Inhalte
      bleibt unberührt.                                                         der Homepage. Schadensersatzansprüche des Kunden
5.7   Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und                          gegen osnatel sind in einem solchen Fall ausgeschlossen,
      Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von osna-                   soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens osna-
      tel aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich sechs                tel vorliegen.
      Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern
      nicht der Kunde die sofortige Löschung verlangt.                    8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.8   Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun-             8.1   Gegen Ansprüche der osnatel kann der Kunde nur mit unbe-
      den keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Ver-                strittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen auf-
      kehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund recht-                    rechnen.
      licher Verpflichtung gelöscht werden, trifft osnatel keine
      Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. osnatel wird den        8.2   Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder
      Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen                      Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunde nur insoweit
      Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespei-                   befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag
      cherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus                    beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
      technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungsertei-
      lung auf diese Beschränkung hinweisen.                              9 Haftung
5.9   Auf Wunsch erhält der Kunde eine detaillierte Rechnung mit          9.1   Für Personenschäden haftet osnatel unbeschränkt.
      einer Einzelverbindungsübersicht. In dieser werden die Ziel-
                                                                          9.2   Für sonstige Schäden haftet osnatel, wenn der Schaden von
      nummern nach Wahl des Kunden vollständig oder unter Kür-
                                                                                osnatel, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder
      zung um die letzten drei Ziffern aufgeführt. Macht der Kunde
                                                                                Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
      von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine
                                                                                worden ist. osnatel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässi-
      ungekürzte Aufführung.
                                                                                ger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinal-
                                                                                pflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantie-
6 Einwendungsausschluss und Sicherheitsleistung                                 pflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den
                                                                                vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch
6.1   Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der osnatel sind
                                                                                mit einem Betrag von 12.500 €.
      gegenüber osnatel innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
      Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb         9.3   Darüber hinaus ist die Haftung der osnatel, ihrer gesetzlichen
      dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Abrechnung als von              Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig
      ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige                   verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge
      Absendung des Widerspruches. osnatel wird den Kunden bei                  eines Personen- oder Sachschadens darstellen, je Nutzer auf
      Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens               12.500 € und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
      hinweisen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwen-                   auf zehn (10) Millionen € je schadenverursachendem Ereignis
      dungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit osnatel eine            beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
      Überprüfung der Einwendung datenschutzrechtlich möglich ist.              aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst-
                                                                                grenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt,
6.2   osnatel ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der vertraglich
                                                                                in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur
      vereinbarten Leistungen von der Leistung einer angemesse-
                                                                                Höchstgrenze steht.
      nen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer
      Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kre-          9.4   Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet osnatel nur,
      ditinstituts abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel                  wenn osnatel deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahr-
      an der Bonität des Kunden bestehen.                                       lässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass



                                                                                                                     Bonn, 19. Oktober 2005
14

A
                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur

20 2005|                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                       1727
       diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer                    (c) das Volumen der Verbindungen im Ortsnetzbereich über
       Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekon-                      einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten in sehr
       struiert werden können.                                                        hohem Maße ansteigt oder im Verhältnis zu der Kommu-
                                                                                      nikationsstruktur vergleichbarer Kunden atypisch ist oder
9.5    Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaf-
       tungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen                       (d) der Kunde wiederholt trotz Mahnung gegen seine Ver-
       unberührt.                                                                     pflichtungen aus Ziff. 4 verstößt oder
                                                                                  (e) der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieses Vertra-
10 Leistungsstörungen                                                                 ges („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mah-
                                                                                      nung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mah-
10.1   osnatel gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach
                                                                                      nung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese
       dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter
                                                                                      Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine
       Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den
                                                                                      Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten ent-
       ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes.
                                                                                      behrlich.
10.2   osnatel übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistun-           11.3   Kündigt osnatel den Vertrag aus wichtigem Grund vor funkti-
       gen der osnatel, die auf                                                   onsgemäßer Bereitstellung des Telefonanschlusses, so hat
       (a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Telekommunika-                der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte
           tionsnetz der osnatel,                                                 Arbeiten zu ersetzen. osnatel kann statt des Aufwendungser-
       (b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften                      satzes von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe
           Anschluss an das Telekommunikationsnetz von osnatel                    des einmaligen Bereitstellungspreises verlangen. Dem Kun-
           durch Kunden oder Dritte oder                                          den bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass osnatel kein
                                                                                  oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende
       (c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installa-               Schadensersatzansprüche der osnatel bleiben unberührt.
           tion, Bedienung oder Behandlung der für die Inan-
           spruchnahme von Leistungen der osnatel erforderlichen           11.4   Eine vorzeitige Vertragsbeendigung nach funktionsgemäßer
           Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzu-                 Bereitstellung des Internet- Wählzugang, für den eine Min-
           führen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der                destlaufzeit vereinbart wurde, ist durch Zahlung eines Ablö-
           osnatel beruhen.                                                       sebetrages möglich. Kündigt osnatel den Vertrag vor Ablauf
                                                                                  der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den der
10.3   Nach Zugang der Störungsmeldung ist osnatel zur unverzüg-
                                                                                  Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Vertrag
       lichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und
                                                                                  vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigen Grund,
       betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
                                                                                  den osnatel nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor Ablauf
10.4   Der Kunde wird in zumutbaren Umfang osnatel oder ihren                     der Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen Been-
       Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen               digung des Vertragsverhältnisses, so ist der Kunde zur Zah-
       sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbeson-                 lung eine Ablösebetrages verpflichtet. Die Höhe des Ablöse-
       dere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen                     betrages beträgt ein Viertel der Summe der restlich
       Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.                                  anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Ver-
                                                                                  tragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Der Ablösebetrag ist
10.5   Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungs-
                                                                                  in einer Summe zu zahlen.
       störungen sind auf den sich aus Ziffer 9 ergebenden Haf-
       tungsumfang beschränkt.                                             11.5   Bei einem Umzug des Kunden innerhalb des von osnatel ver-
                                                                                  sorgten Gebiets bleibt dieses Vertragsverhältnis unberührt
                                                                                  und wird auf die neue Adresse des Kunden übertragen.
11 Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1   Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die       12 Vertragsänderungen
       Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit der
       Freischaltung des Dienstes oder Tarifes durch osnatel. Der          osnatel kann den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mittei-
       Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von          lung ändern. Die einzelnen Änderungen sind dem Kunden in der Mit-
       einem Monat schriftlich kündbar, erstmals jedoch zum Ende           teilung im einzelnen zur Kenntnis zu bringen und treten, soweit nicht
       der Mindestvertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekün-          ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach
       digt, so wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertrags-          der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des
       laufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Für „Internet Flat“      Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern
       gilt abweichend eine Mindestvertragslaufzeit von drei Mona-         der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungs-
       ten, die mit Freischaltung beginnt. „Internet Flat“ ist für beide   mitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Ände-
       Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum                rungen erhebt. osnatel wird den Kunden bei der Bekanntgabe der
       Monatsende schriftlich kündbar, erstmals zum Ende der Min-          Änderungen auf diese Folge hinweisen.
       destvertragslaufzeit. Bei Vereinbarung der „Internet Flat“
       oder eines osnatel Zusatzproduktes kann der Vertrag über            13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
       den osnatel Telefonanschluss nicht vor Ablauf der Mindest-
       vertragslaufzeit der „Internet Flat“ oder des jeweiligen osna-      osnatel verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum
       tel Zusatzproduktes gekündigt werden, auch wenn die Min-            Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
       destvertragslaufzeit für den osnatel Telefonanschluss               osnatel wird den Kunden in angemessener Weise über die Erhe-
       abgelaufen ist.                                                     bung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrich-
                                                                           ten.
11.2   Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
       sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt
                                                                           14 Bonitätsprüfung
       unberührt. Ein wichtiger Grund, der osnatel zur fristlosen
       Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn                  osnatel ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des
                                                                           Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für
       (a) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren
                                                                           allgemeine Kreditsicherung), bei der Creditreform Osnabrück oder
           eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist oder
                                                                           vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte einzuholen. osnatel ist fer-
       (b) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der          ner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden auf-
           Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 5.1 oder in einem län-       grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahn-
           ger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem                bescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungs-
           Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung         bescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. So-
           für zwei Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe           weit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen
           von 75,– €), in Verzug kommt oder                               Vertragsverhältnissen bei der Schufa anfallen, kann osnatel hierüber



Bonn, 19. Oktober 2005
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