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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1759
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die jeweiligen Mehr- bzw. Differenzbeträge unmittelbar an den Endkunden weitergeben. Bei
einer weitergehenden Ausdifferenzierung der Entgelte wäre die Entgelttransparenz für den
Anrufer verringert.
Liegen die drei Ausnahmetatbestandsmerkmale kumulativ vor, so soll die Behörde die Entgelte
einer nachträglichen Regulierung unterwerfen, d.h. auch dann, wenn die drei Merkmale erfüllt
sind, bedarf es noch einer – eingeschränkten – Ermessensausübung, um von der ex-ante
Entgeltregulierung abzuweichen. Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung ist es, ineffiziente
Überbürokratisierung zu vermeiden. Gründe für das Abweichen von dieser Sollverpflichtung sind
nicht ersichtlich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50557 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben werden.
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine
Ausfertigung erhalten können.
Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung, § 137 Abs. 2 TKG.
Bonn, den (Datum einzufügen)
Vorsitzender Beisitzer Beisitzer
Knobloch Wilmsmann Wieners
Bonn, 2. November 2005
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Mitteilung Nr. 267/2005 Teil B
Zukünftige Nutzung des Frequenzbereichs 869,3 – 869,4 MHz
Der Frequenzbereich 869,3 - 869,4 MHz ist derzeit für „Nichtöffent- Mitteilungen der Diensteanbieter
liche Funkanwendungen geringer Reichweite; non-specific short
range devices (SRD)" durch Vfg. 77 / 2003, zuletzt geändert durch
Vfg. 28/2004, allgemeinzugeteilt (Frequenzteilbereich h).
Veröffentlichungshinweis
Im Rahmen einer Neufassung des Anhangs 1 der Empfehlung 70-03 Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
des European Communications Committee (ECC) wird dieser
Frequenzbereich künftig dem Anhang 7 (Alarmfunkanlagen) mit
§ 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
einer maximal zulässigen Strahlungsleistung von 10 mW EIRP, einer tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
Kanalbandbreite von 25 kHz und einer relativen Frequenz-
belegungsdauer (duty cycle) von 1% zugeordnet.
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Begründet wird dies damit, dass der Frequenzbereich mit dem bis- und anderen allgemeinen Kundeninforma-
her erforderlichen Zugangsprotokoll von den Herstellern nicht ange- tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
nommen wurde und auf der anderen Seite ein steigender Bedarf an
Frequenzspektrum für Alarmfunkanwendungen festgestellt wird. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
Im Rahmen der nationalen Umsetzung der Empfehlung 70-03 des öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen
ECC soll der Frequenzbereich 869,3 – 869,4 MHz auch in Deutsch- der Diensteanbieter unterliegen weder der
land aus der Allgemeinzuteilung von Frequenzen für SRD gestrichen
und mit o.g. Parametern der Allgemeinzuteilung für Alarmierungs- Kontrolle noch der Genehmigung der
zwecke (bisher: Vfg. 61 / 2003) zugewiesen werden. Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit gegeben, die beabsich- teilungen sind allein die Diensteanbieter
tigten Änderungen zu kommentieren. Schriftliche Stellungnahmen
können bis zum 30. November 2005 bei der Bundesnetzagentur, verantwortlich.
Referat 225, Postfach 8001, 55003 Mainz, abgegeben werden.
225-8
Bonn, 2. November 2005
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– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1761
Mitteilung Nr. 268/2005 Absender der Anfrage-SMS zurücksenden oder nach eigener
Wahl diesen zurückrufen. Der Absender der Anfrage-SMS ver-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
sichert, dass er mit dieser Beantwortung an die Nummer des
Erbringung von Auskunftsdiensten durch die 1 18 18 Auskunft
verwendeten Mobilfunkanschlusses einverstanden und
GmbH
berechtigt ist, diesen Anschluss für die Auskunftsanfrage zu
Stand: Oktober 2005 nutzen.
1 Gegenstand der Bedingungen 4 Zusätzliche Leistungen
1.1 Die 1 18 18 Auskunft GmbH, Schleefstraße 2d, 44287 Dort- 1 18 18 kann nach besonderer Vereinbarung und auf Wunsch
mund (im Folgenden „1 18 18“ genannt), bietet unter der des Kunden gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der
Rufnummer 1 18 18 einen Auskunftsdienst in Deutschland an. jeweils zum Verbindungszeitpunkt gültigen Preisliste richtet,
Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit den insbesondere nachfolgend aufgeführte Leistungen erbringen:
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und
der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) die 4.1 Weitervermittlung zu Teilnehmern/Anschlüssen
Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes von 1 18 18. Die Ist die Auskunftserteilung nach Ziffer 3 abgeschlossen, stellt
TKV gilt auch dann, wenn sie nachfolgend nicht ausdrücklich 1 18 18 auf Wunsch des Kunden die Verbindung zu dem
erwähnt wird. angefragten und gewünschten Anschluss her (sog. Weiter-
1.2 1 18 18 behält es sich vor, die allgemeinen Geschäftsbe- vermittlung). Die Weitervermittlung ist zu nationalen und inter-
dingungen zu ändern. Von Kunden gestaltete abweichende nationalen Fest- und Mobilfunkanschlüssen möglich, soweit
allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, die Zielnetze direkt oder indirekt mit dem Netz der 1 18 18
wenn 1 18 18 diesen nicht ausdrücklich widerspricht. zusammengeschaltet sind. Das Zustandekommen der Verbin-
dung ist davon abhängig, dass der gewünschte Zielteilnehmer
1.3 1 18 18 ist eine im Handelsregister von Dortmund eingetra- erreichbar ist.
gene GmbH (HRB 19120) und wird durch die Geschäftsführer
Dr. Bodo Krönfeld und Klaus Freiberg, dienstansässig an der 4.2 Weitervermittlung zu Informationsdiensten
Adresse der Gesellschaft, vertreten. Zuständige Aufsichts- 1 18 18 erteilt auf Nachfrage neutrale und nichtdiskriminierende
behörde ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele- Auskünfte zu bei der 1 18 18 bekannten Informationsdiensten
kommunikation, Post und Eisenbahnen,Tulpenfeld 4, 53113 (wie z.B. Wetter, Börsen-, Fahrplanauskunft, Reisediensten,
Bonn. Buchungsservice usw.) und kann den Kunden auf dessen
2 Vertragsschluss Wunsch zu dem angefragten Dienst weitervermitteln. Für die
Erbringung des angefragten Informationsdienstes ist nicht
Wählt der Kunde die Rufnummer 1 18 18 an und stellt 1 18 18 1 18 18, sondern ausschließlich der Betreiber der angefragten
die Telefonverbindung her, kommt durch Angebot und Informationsdienste verantwortlich, der nicht mit der 1 18 18
Annahme ein Vertrag zwischen 1 18 18 und dem Kunden über identisch ist. Dabei recherchiert 1 18 18 nicht die Richtigkeit
die Erbringung der Auskunftsleistung zustande. Das Vertrags- und Vollständigkeit der Quellen und haftet weder für den Inhalt
verhältnis besteht für die Verbindungsdauer inklusive einer der Dienste, noch deren Auswahl.
gewünschten Weitervermittlung und endet danach automa-
tisch. 5 Leistungsentgelt
3 Auskunfts-Standardleistung 5.1 Die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 3 und 4 hat der
Kunde gemäß der jeweils zum Verbindungszeitpunkt (Ver-
1 18 18 erteilt telefonische Auskünfte. Die Auskunftserteilung tragsschluss) gültigen Preisliste an 1 18 18 zu vergüten, soweit
erfolgt nach dem besten Wissen von 1 18 18 basierend auf er deren Inanspruchnahme zu vertreten hat. Der Kunde hat
den Daten, wie sie 1 18 18 vorliegen und von anderen Netzbe- auch die unbefugte Nutzung durch Dritte zu vertreten, soweit
treibern und den Anschlussinhabern mitgeteilt werden. 1 18 er diese in zurechenbarer Weise gefördert oder nicht unter-
18 kann und darf diese Daten nicht überprüfen und übernimmt bunden hat.
deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten. Die Aus-
künfte können nur dann erteilt werden, wenn die Informatio- 5.2 Die jeweils aktuelle Preisliste wird im Amtsblatt der Bundes-
nen 1 18 18 zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschlus- netzagentur veröffentlicht und/oder auf andere geeignete
sinhaber eine Eintragung in öffentliche Kundenverzeichnisse Weise dem Kunden vor dem Aufbau einer entgeltpflichtigen
beantragt hat und einer Auskunftserteilung nicht ganz oder Verbindung bekannt gemacht.
teilweise widersprochen hat. Alle Auskünfte werden nach der 5.3 1 18 18 kann die Preisliste jeweils aktuell anpassen und wird
Preisliste abgerechnet, die zum Verbindungszeitpunkt gültig vor jeder Änderung die neue Preisliste veröffentlichen bzw. in
ist. geeigneter Weise die Preise bekannt machen.
1 18 18 erbringt unter der Rufnummer 1 18 18 im gesamten 6 Zahlungsbedingungen
Bundesgebiet folgende Auskünfte in deutscher Sprache,
soweit die Daten für die konkrete Anfrage verfügbar sind: 6.1 Die 1 18 18 hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder
selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies durch
– Rufnummern, den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die Deutsche
– Anschriften, Telekom AG, vornehmen zu lassen.
– Branchen-, Geschäfts- und Berufsbezeichnungen, 6.2 Die Rechnungen der 1 18 18 sind mit Zugang der Rechnung
fällig. Der Kunde ist gem. § 266 BGB nicht zu Teilleistungen
– Ortsnetzkennzahlen der Netzbereiche innerhalb Deutsch- berechtigt.
lands,
6.3 Die Entgelte werden von der 1 18 18 oder durch den Teilneh-
– Postleitzahlen für beliebige Straßen innerhalb Deutsch- mernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungsver-
lands, fahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der Kunde
– Namen und evtl. Anschriften der Anschlussinhaber, von hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei der Nut-
denen lediglich die jeweilige Rufnummer bekannt ist (sog. zung der Auskunfts-Leistungen, dass eine der Deutschen
Inverssuche). Diese Auskunft kann nur erteilt werden, wenn Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch hinsichtlich
Rufnummern und Anschriften der jeweiligen Anschluss- der Forderungen der 1 18 18 gilt, die somit durch die Deutsche
inhaber in gedruckten oder elektronischen Teilnehmerver- Telekom AG miteingezogen werden können. Der Rechnungs-
zeichnissen veröffentlicht sind und die Anschlussinhaber betrag wird in diesem Fall frühestens am 10. Tag nach Rech-
der Inverssuche nicht widersprochen haben oder die nungsdatum vom Konto des Kunden durch die Deutsche
Anschlussinhaber ausdrücklich eingewilligt haben. Telekom AG eingezogen.
Die Auskunftsanfrage kann auch per SMS erfolgen. In diesem 6.4 Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde der 1 18 18
Fall kann 1 18 18 entweder eine SMS mit der Auskunft an den die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem
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er die Zurückweisung zu vertreten hat. Andere Zahlungswei- 7.3 Die Haftung der 1 18 18 für zugesicherte Eigenschaften, Per-
sen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. sonenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaf-
Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zah- tungs-gesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen
lung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlen- unberührt.
den Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung 7.4 Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen ihrer
bei der 1 18 18 nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichen- Telekommunikationsdienstleistungen haftet die 1 18 18 inso-
der Weise den Verwendungszweck (insbesondere den weit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder für
Buchungscode der 1 18 18) bei der Zahlung angegeben hat. einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des 1 18
Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter. 18-Dienstes erforderlich sind. Ebenso kann die 1 18 18 nicht
6.5 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 1 18 18 haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung vertraglicher
hat der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse
Frist, soweit nichts anderes angegeben 6 Monate ab Rech- zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der
nungszugang, sowie schriftlich an die in der jeweiligen Rech- Vertragspartner liegen.
nung angegebenen Adresse zu richten. Der Kunde wird in den
einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie die 8 Datenschutz
Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam 8.1 Die 1 18 18 beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtli-
gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als chen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des
genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründe- BDSG.
ten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit
8.2 Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden
unberührt, als 1 18 18 eine Überprüfung der Einwendungen
Inhalt und Umfang: Die 1 18 18 darf personenbezogene Daten
nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestim-
des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die
mungen möglich ist (siehe Ziffer 8.3).
Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Tele-
6.6 Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automati- kommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhalt-
schen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn licher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu
er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben,
Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum
vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Ver- Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommunikationsver-
zugsschadens entsprechend § 288 Abs. 1 BGB Zinsen in bindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte
Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäi- sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die
schen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nach- Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses
folgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der
Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erfor-
Verzugseintritt) bleibt der 1 18 18 vorbehalten. derlich ist, darf die 1 18 18 oder ein von ihr beauftragter Drit-
6.7 Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unent- ter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er auf
geltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rech- die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen ver-
nung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeit- pflichtet worden ist, personenbezogene Daten des Kunden
raum beantragt hat. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte
des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens
seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben. Bei einer Weiterver- genutzt werden (§ 97 Abs. 1 Satz 3 TKG).
mittlung kann aus technischen und tariflichen Gründen nur die 8.3 Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu
Verbindung zu dem Auskunftsdienst mit der Gesamtverbin- Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verbindungsdaten
dungsdauer inklusive der Weitervermittlungszeit ausgewiesen werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Frist
werden. von 6 Monaten ab Rechnungsstellung vollständig gespeichert,
6.8 Bei Forderungen der 1 18 18 kann der Kunde sein Recht auf soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber
Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gegenan- keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde hat die
sprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter Kürzung um
Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gege- die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder dass die Verbin-
nansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine dungsdaten mit Versendung der Rechnung an den Kunden
Abtretung von Ansprüchen gegen die 1 18 18 ist nur nach vor- vollständig gelöscht werden. Macht der Kunde von seinem
heriger Zustimmung möglich. Wahlrecht keinen Gebrauch, wird die Zielrufnummer
7 Haftung, Höhere Gewalt ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt der Kunde
gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die Kürzung der
7.1 Bei Vermögensschäden für Telekommunikationsdienstleistun-
Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar die
gen haftet die 1 18 18 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gem.
Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand,
§ 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von Euro 12.500 je
kann keine entsprechende Überprüfung der Einwendungen
Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die
des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen. Eine voll-
Haftung auf zehn Millionen Euro je schadenverursachendes
ständige Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb der Spei-
Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren
cherfrist ist nur möglich, wenn der keine andere Speicherung
Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
verlangt hat, bspw. eine Kürzung der Verbindungsdaten um
Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
die letzten drei Ziffern oder gar eine vollständige Löschung
gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
oder aber bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einen vollstän-
zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt,
digen Einzelverbindungsnachweis beauftragt hat.
wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
7.2 Für andere Schäden des Kunden haftet die 1 18 18 für sich 9 Pflichten des Kunden
und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Die dem Kunden im Rahmen der Auskunftsdienstleistung
nur, falls die 1 18 18 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesent- übermittelten personenbezogenen Daten dienen lediglich zu
liche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer Auskunftszwecken. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die
den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Auskunftsdaten für die Erstellung von eigenen elektronische
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 1 18 18 oder gedruckten Teilnehmerverzeichnissen zu nutzen. Der
oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die Kunde hat die Bestimmungen des Datenschutzes zu beach-
schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahr- ten.
lässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der 1 18 18 auf solche
10 Schlussbestimmungen
vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die 1 18 18 zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorher- 10.1 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches
sehbar waren. Dies gilt auch für den Schadensumfang. Recht.
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1763
10.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
nur nach vorheriger Zustimmung von 1 18 18 auf Dritte über-
tragen.
10.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unbe-
rührt.
10.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Dortmund,
soweit der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum
Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde eine
Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist. Ein etwaiger aus-
schließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
1 18 18 Auskunft GmbH
Preisliste für den Auskunftsdienst der 1 18 18 Auskunft GmbH
Gemäß den AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1 18 18
Auskunft GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten“ wird fol-
gende Preisliste veröffentlicht:
1 Tarifierungsgrundsätze
Die Abrechnung erfolgt jeweils verbindungszeitabhängig und minu-
tengenau, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist (z.B.
Setup-Entgelt).
Dies gilt ebenfalls für eventuelle für eine Weitervermittlung anfal-
lende Entgelte. Diese werden unter der genutzten Auskunftsrufnum-
mer abgerechnet, da dies die Ausgangsverbindung darstellt.
2 Tarife
Die folgenden Preise gelten bei Verbindungen aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom AG. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfun-
knetzen und den Festnetzen alternativer Anbieter sind bei den
jeweiligen Anbietern zu erfahren.
In den Preisen (Euro) ist die gesetzliche USt von 16 % enthalten. Bei
einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise ent-
sprechend angepasst.
Auskunft Inland
Auskunftspreis je angefangene 60 Sekunden 1,20
Weitervermittlung Inland
Festnetz
Eventpreis für nationale Ziele inkl. 5 Minuten 0,49
Zusätzlich je weitere angefangene 60 Sekunden 0,049
nach der 5. Minute
Mobilfunk
Je angefangene 60 Sekunden 0,49
Service 0180 national
Eventgebühr inkl. 2 Minuten Gesprächszeit 0,49
Je weitere angefangene 60 Sekunden 0,49
Freephone 0130, 0800
Eventgebühr inkl. 5 Minuten Gesprächszeit 0,49
Je weitere angefangene 60 Sekunden 0,049
Persönliche Rufnummern 0700
Je angefangene 60 Sekunden 0,49
Televotum 0137, 0138
Je angefangene 60 Sekunden 0,49
Service 01888
Je angefangene 60 Sekunden 0,49
Premium Rate 0190, 0900 nicht erreichbar
SMS-Auskunft Inland 0,69
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Mitteilung Nr. 269/2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auskunftsdienst. !"§==Com===
1 Gegenstand der Bedingungen 2.3 Auslandsauskunft in deutscher Sprache
Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit a) Die T-Com erteilt Auskünfte über Anschlüsse im Aus-
der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung die In- land zu
anspruchnahme des Auskunftsdienstes der Deutschen – Rufnummern,
Telekom AG, T-Com (im Folgenden T-Com genannt). – Anschriften,
– Branchen-, Berufs- und Geschäftsbezeichnungen,
2 Standardleistung – Telefaxnutzung von Anschlüssen,
Die T-Com erteilt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen – Namen und ggf. Anschriften der Anschlussinhaber,
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglich- von denen nur die jeweilige Rufnummer bekannt ist
keiten telefonische Auskünfte bei Anruf des Kunden, die (Inverssuche), soweit die Daten der T-Com zur Ver-
nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste abge- fügung stehen.
rechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Daten der b) Die T-Com erteilt Auskünfte über Verkehrsausschei-
T-Com zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschluss- dungsziffern und Landeskennzahlen für Verbindungen
inhaber diese für die Telefonauskunft freigegeben hat. in das Ausland.
2.1 Inlandsauskunft in deutscher, englischer oder türkischer
Sprache 3 Zusätzliche Leistungen
a) Die T-Com erteilt Auskünfte zu Die T-Com erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen
– Rufnummern, der bestehenden technischen und betrieblichen Möglich-
– Anschriften, keiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der bei
– Branchen-, Berufs- und Geschäftsbezeichnungen, Auftragserteilung gültigen Preisliste richtet, insbesondere
– Telefaxnutzung von Anschlüssen, folgende zusätzliche Leistungen:
– Namen und ggf. Anschriften der Anschlussinhaber, 3.1 Weitervermittlung
von denen nur die jeweilige Rufnummer bekannt ist Nach der Auskunftserteilung gemäß Punkt 2 stellt die
(Inverssuche). Diese Auskunft wird nur erteilt, wenn T-Com die Verbindung zu dem gewünschten Anschluss
die Rufnummern und die Anschriften der jeweiligen her (Weitervermittlung). Der Anrufer kann bestimmte Leis-
Anschlussinhaber in elektronischen oder gedruckten tungsmerkmale des Telefonanschlusses oder ISDN An-
Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht sind und die schlusses (z. B. Rückruf bei Besetzt) nicht nutzen.
Anschlussinhaber der Inverssuche nicht widerspro- 3.2 Informationsdienste
chen haben. Im Anschluss an das Auskunftsgespräch in deutscher
b) Die T-Com erteilt Auskünfte über Postleitzahlen für be- Sprache gemäß Punkt 2.1 stellt die T-Com eine Verbin-
liebige Straßen im Bundesgebiet. dung zu eigenen Informationsdiensten oder solchen von
2.2 Inlandsauskunft in deutscher Sprache mittels Sprachdia- Kooperationspartnern her.
logsystem
Die T-Com erteilt über ein automatisches Sprachdialog- 4 Sonstige Bedingungen
system Auskünfte zu 4.1 Nutzt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen
– Rufnummern, seinerseits als Anbieter von Telekommunikationsdienst-
– Namen und ggf. Anschriften der Anschlussinhaber, von leistungen für die Öffentlichkeit, so gelten ergänzend die
denen nur die jeweilige Rufnummer bekannt ist (Invers- ”Zusätzlichen Bedingungen für Anbieter von
suche). Diese Auskunft wird nur erteilt, wenn die Ruf- Telekommunikationsdienstleistungen für die
nummern und die Anschriften der jeweiligen Anschluss- Öffentlichkeit”.
inhaber in elektronischen oder gedruckten Teilnehmer- 4.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Ver-
verzeichnissen veröffentlicht sind und die Anschluss- trag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
nhaber der Inverssuche nicht widersprochen haben. T-Com auf einen Dritten übertragen.
4.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben un-
berührt.
4.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deut-
sches Recht.
T-Com, Stand: 02.11.2005
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21 2005 | für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Mitteilung Nr. 270/2005
Preisliste
Auskunftsdienst. !"§==Com===
1 Preise mit Umsatzsteuer
Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf ein zehntel Cent aufgerundete Beträge. Maßgeblich für die Abrechnung der
in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden von der Deutschen Telekom AG, T-Com
(im Folgenden T-Com genannt) für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteu-
erbetrages. Daher ist es möglich, dass der vom Kunden zu zahlende Betrag niedriger ist als die Summe der Preise mit USt.
Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen
Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst.
2 Standardleistung der T-Com
Preis Artikel-/
Nr. Leistung ohne USt mit USt Leistungs-
Nr.
EUR EUR
Erteilung von telefonischen Auskünften bei Anruf des Kunden von Tele-
fonanschlüssen und ISDN Anschlüssen
1 bei der Inlandsauskunft in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter
den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
1)
1.1 Grundpreis ....................................................................................................... 0,1724 0,200
1)
1.2 zusätzlich, je angefangene Minute Verbindungszeit ......................................... 0,8534 0,990
2 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64 mittels Sprachdialog-
2)
system, je Verbindung ...................................................................................... 0,6810 0,790
3 bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34
3)
3.1 Grundpreis ....................................................................................................... 0,8534 0,990
3)
3.2 zusätzlich, je angefangene Minute Verbindungszeit ......................................... 1,0258 1,190
1)
Inlandsauskunft in deutscher Sprache unter der Rufnummer 1 18 33:
Artikel-/Leistungs-Nr. 76046 für Verbindungen von T-Net Anschlüssen 76045 für Verbindungen von T-ISDN Anschlüssen
Inlandsauskunft in türkischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 36: Artikel-/Leistungs-Nr. 76047
Inlandsauskunft in englischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 37: Artikel-/Leistungs-Nr. 76048
2)
Artikel-/Leistungs-Nr. 76105 für Verbindungen von T-Net Anschlüssen 76106 für Verbindungen von T-ISDN Anschlüssen
3)
Artikel-/Leistungs-Nr. 76044 für Verbindungen von T-Net Anschlüssen 76043 für Verbindungen von T-ISDN Anschlüssen
T-Com, Stand: 02.11.2005
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Preisliste, Auskunftsdienst.
3 Zusätzliche Leistungen der T-Com
Für weitervermittelte Verbindungen zu Anschlüssen bestimmter anderer Teilnehmernetzbetreiber entstehen der T-Com höhere Kosten.
Die T-Com berechnet daher für weitervermittelte Verbindungen zu diesen Anschlüssen einen Zuschlag4) von ganztägig 0,0017 EUR
(ohne USt) bzw. 0,002 EUR (mit USt) je angefangener Minute. Für welche Rufnummern der Zuschlag berechnet wird, kann kostenfrei
unter der Rufnummer 0800 33 0 95 76 ermittelt werden.
Preis Artikel-/
Nr. Leistung ohne USt mit USt Leistungs-
Nr.
EUR EUR
1 Weitervermittlung zu dem gewünschten Anschluss bei der Inlandsaus-
kunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37 und 1 18 64
1.1 zu Rufnummern der Ortsnetzbereiche in Deutschland2)
1.1.1 für die ersten fünf Minuten der weitergeleiteten Verbindung ............................. 0,42246) 0,4903) 7)
1.1.2 zusätzlich, für jede weitere angefangene Minute der weitergeleiteten Verbin-
dung ................................................................................................................. 0,04223) 0,0493) 8)
1.2 in deutsche Mobilfunknetze, je angefangene Minute der weitergeleiteten Ver-
9)
bindung ............................................................................................................ 0,4224 0,490
10)
1.3 zu Rufnummern mit den Zugangskennzahlen 01 80, 07 00 und 08 00 ............. Es gelten die für den
jeweiligen Anschluss
vereinbarten Preise
2 Weitervermittlung zu dem gewünschten Anschluss bei der Auslands-
auskunft unter der Rufnummer 1 18 34, je angefangene Minute der weiter-
geleiteten Verbindung ...................................................................................... 0,4224 0,490 71091
3 Weitervermittlung zu Informationsdiensten, je angefangene Minute der
weitergeleiteten Verbindung .............................................................................. 0,8534 0,990 17598
4 Weitervermittlung zu anderen Auskunftsdiensten der T-Com .................... Es gilt der Preis für den Aus-
kunftsdienst zu dem weiter-
vermittelt wird gemäß Punkt 2
dieser Preisliste
4)
Artikel-/Leistungs-Nr. 71949 für Verbindungen von T-Net Anschlüssen 71950 für Verbindungen von T-ISDN Anschlüssen
2)
Keine Rufnummern von Ortsnetzbereichen sind gemäß den derzeit gültigen Regelungen der Bundesnetzagentur zur Strukturierung und Ausgestal-
tung des Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz / ISDN in Deutschland die Rufnummern, die unter den Vorwahlen 00, 01, 0 31, 0 32,
05 00, 05 01, 06 01, 07 00, 07 01, 08 00, 08 01 und 09 00 bis 09 05 erreicht werden.
6)
Zuschlag für weitervermittelte Verbindungen zu Anschlüssen bestimmter anderer Teilnehmernetzbetreiber von 0,0017 EUR (ohne USt) bzw.
0,002 EUR (mit USt) je angefangene Minute.
7)
Artikel-/Leistungs-Nr. 71088 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
Artikel-/Leistungs-Nr. 49545 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
8)
Artikel-/Leistungs-Nr. 71089 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
Artikel-/Leistungs-Nr. 49546 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
9)
Artikel-/Leistungs-Nr. 71090 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
Artikel-/Leistungs-Nr. 49547 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
10)
Artikel-/Leistungs-Nr. 60763 für Verbindungen zu SharedCost-Diensten mit der Zugangskennzahlen 0 18 01 bis 0 18 05
Artikel-/Leistungs-Nr. 60650 für Verbindungen zu Persönlichen Rufnummern mit der Zugangskennzahl 07 00
T-Com, Stand: 02.11.2005 2
Bonn, 2. November 2005
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
|
21 2005
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1767
Mitteilung Nr. 271/2005 5 Kennwörter
Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH 5.1 Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und
& Co OHG für den O2 Music-Shop sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sie sind in regel-
mäßigen Abständen zu ändern. Besteht die Vermutung, dass
Stand: Oktober 2005 ein unberechtigter Dritter Kenntnis von einem Kennwort
erlangt hat, hat der Kunde das Kennwort unverzüglich zu
ändern.
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
5.2 Bei mehrmaliger Eingabe eines falschen Kennworts kann
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Ger- dies zu einer Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten, für die
many) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 Mün- das Kennwort gilt, führen.
chen (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inan-
spruchnahme von Leistungen im O2 Music-Shop (im Folgenden
6 Zahlungsbedingungen
„Music Services“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kun-
den gelten nicht. Dies gilt auch, wenn O2 diesen nicht ausdrücklich Die in Anspruch genommenen Music Services werden bei Kunden
widerspricht. Ergänzend gelten die AGB für Mobilfunkdienstleistun- mit Laufzeitverträgen über die Mobilfunkrechnung, bei Prepaid-
gen (Laufzeitverträge) bzw. Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen („O2 Kunden durch Abbuchung von dem Guthabenkonto abgerechnet.
LOOP“).
7 Kündigung
2 MSISDN O2 ist berechtigt, den zugrunde liegenden Mobilfunkvertrag auch
Der Kunde stimmt zu, dass seine MSISDN (Mobilfunkrufnummer) fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Pflichten aus Ziffer
zur Erbringung der Music Services an den Servicepartner von O2 in 4 verstößt.
den USA übertragen wird.
8 Sperre
3 Zustandekommen des Vertrages Außer in den gesetzlich geregelten Fällen behält O2 sich vor, die
Inanspruchnahme der Music Services auch ganz oder teilweise zu
3.1 Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme unterbinden (Sperre), wenn der Kunde seinen Pflichten aus Ziffer 4
durch O2 zustande. nicht nachkommt.
3.2 Die Music Services stehen ausschließlich Kunden von O2 zur
Verfügung. Kunden von Service Providern, die in das Netz 9 Sonstiges
von O2 geschaltet sind, können die Music Services in
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-
Anspruch nehmen, wenn und soweit O2 entsprechende Ver-
schluss des UN-Kaufrechts.
einbarungen mit den Service Providern getroffen hat.
9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4 Nutzungsbedingungen O2 (Germany) GmbH & Co OHG
4.1 Die Music Services können nur unter Verwendung der hierfür
eigens vorgesehenen Mobilfunkgeräte und eines die erfor-
derlichen Systemvoraussetzungen erfüllenden Rechners
(Computers) in Anspruch genommen werden.
4.2 Die Nutzung der einzelnen Musikstücke, Compilations oder
Alben ist auf den dort jeweils hinterlegten Umfang
beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht
gestattet. Die Music Services werden nur für den privaten
Gebrauch angeboten. Die kommerzielle Nutzung ist aus-
geschlossen. Bei Zuwiderhandlungen behält O2 sich die Gel-
tendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die einzelnen Musikstücke,
Compilations oder Alben zu modifizieren, zu bearbeiten, neu
abzumischen, neu zu reihen, zu übersetzen oder in anderer
Weise zu ändern. Die Benutzung als Klingelton ist untersagt.
4.4 Die Bereitstellung und die Überlassung eines Internet-
Zugangs sowie die Online-Verbindungen zum Abruf der
Music Services via Internet sind nicht Gegenstand dieses
Vertrages. Hierzu ist der Abschluss eines gesonderten Ver-
trages durch den Kunden mit einem entsprechenden Diens-
teanbieter auf eigene Kosten des Kunden erforderlich.
4.5 Bei der Inanspruchnahme von Music Services, die von EMI
Music zur Verfügung gestellt werden, gilt: Die Musikstücke,
Compilations und Alben, die der Kunde erwirbt, und das
Urheberrecht daran stehen im geistigen Eigentum der EMI
Records Limited, 43 Brook Green, London W6 7EF, United
Kingdom, und dürfen ausschließlich in Verbindung mit einem
Mobilfunkgerät sowie einem Rechner (Computer) benutzt
werden. Die Übertragung der Musikstücke, Compilations
oder Alben aus dem Mobilfunkgerät heraus ist nicht gestat-
tet, unabhängig auf welche Art oder zu welchem Zweck dies
geschieht. Die Vervielfältigung, der Weiterverkauf und jegli-
cher anderer, über den jeweils eingeräumten Nutzungsum-
fang hinausgehende Gebrauch sind, vorbehaltlich einer vor-
herigen Zustimmung durch EMI Records Limited,
ausdrücklich untersagt.
Bonn, 2. November 2005
A
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
1768
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
21 2005
Energie
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 272/2005
StromNEV § 19 Abs. 2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die RWE Transportnetz Strom GmbH, Rheinlanddamm 24 in 44139
Dortmund beantragt die Genehmigung der Vereinbarung eines
individuellen Netzentgeltes.
Betroffener Letztverbraucher ist die Corus Aluminium Voerde
GmbH, Schleusenerstraße 11 in 46562 Voerde. Das Verfahren wird
hier unter dem Zeichen BK 3 – 05/056 geführt.
Mitteilung Nr. 273/2005
StromNEV § 19 Abs. 2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die RWE Transportnetz Strom GmbH, Rheinlanddamm 24 in 44139
Dortmund beantragt die Genehmigung der Vereinbarung eines
individuellen Netzentgeltes.
Betroffener Letztverbraucher ist die Trimet Aluminium AG, Alumini-
umallee 1 in 45356 Essen. Das Verfahren wird hier unter dem
Zeichen BK 3 – 05/057 geführt.
Mitteilung Nr. 274/2005
StromNEV § 19 Abs. 2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die RWE Transportnetz Strom GmbH, Rheinlanddamm 24 in 44139
Dortmund beantragt die Genehmigung der Vereinbarung eines
individuellen Netzentgeltes.
Betroffener Letztverbraucher ist die Ruhr-Zink GmbH, Wittener
Straße 1 in 45711 Datteln. Das Verfahren wird hier unter dem
Zeichen BK 3 – 05/059 geführt.
Mitteilung Nr. 275/2005
StromNEV § 19 Abs. 2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die RWE Transportnetz Strom GmbH, Rheinlanddamm 24 in 44139
Dortmund beantragt die Genehmigung der Vereinbarung eines
individuellen Netzentgeltes.
Betroffener Letztverbraucher ist die Ruhr Oel GmbH vertreten durch
die BP Gelsenkirchen, Pawiker Straße 30 in 45896 Gelsenkirchen.
Das Verfahren wird hier unter dem Zeichen
BK 3 – 05/060 geführt.
Mitteilung Nr. 276/2005
StromNEV § 19 Abs.2;
hier: Veröffentlichung eines Antrages
Die Sasol Wax GmbH, Worthdamm 13-27, 20457 Hamburg bean-
tragt die Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen
Netzentgeltes.
Betroffener Netzbetreiber: HEW Hamburgische Elektricitäts-Werke
AG, 22286 Hamburg
Bonn, 2. November 2005