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                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur

24 2005|                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   1997
       oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder         Mitteilung Nr. 316/2005
       BDSG, TKG, TDSV, TDDSG bzw. eine andere Rechtsvor-
       schrift es anordnet oder erlaubt.
17.2   Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich
       in Anlagen von Teleos, es sei denn, die Nachrichteninhalte
       werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anla-
       gen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch
       die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.                  Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste Ost-
                                                                         westfalen-Schaumburg mbH & Co. KG
18. Vertragsänderungen                                                   Leistungsbeschreibung Speed Business Profi
                                                                         Inkl. Teil 1: Internetzugänge (Produktoptionen)
18.1   Teleos kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern.
                                                                         Inkl. Teil 2: Telefonanschlüsse (Produktoptionen)
       Änderungen werden gegenüber dem Kunden nur wirksam,
                                                                         Inkl. Teil 3: Serviceleistungen
       wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind, und der
       Kunde ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach            Teil 1: Internetzugänge (Produktoptionen)
       Zugang des Mitteilungsschreibens widersprochen hat.               Die Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste
       Teleos weist den Kunden auf diese Folgen im Mitteilungs-          Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG (im folgenden Teleos
       schreiben hin.                                                    genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden tech-
18.2   Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können            nischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang mit
       auch durch eine entsprechende Veröffentlichung im Amts-           folgenden Merkmalen:
       blatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-       • Http (hyper text transfer protocol): Darstellung und Bereitstellung
       munikation, Post und Eisenbahnen erfolgen. Die Änderungen           von Inhalten des www (world wide web)
       treten einen Monat nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
       Teleos weist den Kunden in einem Mitteilungsschreiben auf         • Ftp (file transfer protocol): Datentransfer von und zu ftp-Servern
       die Änderungen und die Fundstelle im Amtsblatt hin.               • News: Zugang zu Newsforen
18.3   Teleos ist berechtigt, einzelne Leistungen einzustellen oder in   • E-Mail: Versand und Empfang von E-Mails sowie Speicherung
       ihrer Funktionalität einzuschränken oder neue Leistungen            der E-Mails auf einem zentralen Server
       anzubieten, die Leistungen von bestehenden Diensten ganz
       oder teilweise zu übernehmen.                                     1 Bereitstellung von SDSL-Anbindungen

18.4 Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der           SDSL (Symmetrical Digital Subscriber Line)-Anbindungen haben
      Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirk-           eine Verfügbarkeit von 97,5 % im Jahresdurchschnitt und werden
      samwerdens der Änderung innerhalb eines Monats nach                standortbezogen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten angebo-
      Zugang des Mitteilungsschreibens kündigen. Kündigt der             ten.
      Kunde nicht, wird die Änderung nach Ablauf eines Monats            Die angebotenen Geschwindigkeitsvarianten können realisiert wer-
      wirksam. Teleos weist den Kunden in dem Mitteilungsschrei-         den, wenn die Länge und Qualität der Anschlussleitung den techni-
      ben auf das Kündigungsrecht hin.                                   schen Anforderungen entspricht. Entfernungsabhängige Einschrän-
                                                                         kungen der Bandbreite sind nicht ausgeschlossen.
19. Schlussbestimmungen                                                  Werden mehrere DSL-Anschlüsse innerhalb eines Endleitungsnet-
19.1   Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag        zes (Inhousenetz) bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung
       nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Teleos,        gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht ausgeschlossen
       die nur aus sachlichem Grund verweigert werden darf, auf          werden. Eine ggf. erforderliche technische Aufrüstung des Endlei-
       einen Dritten übertragen. Verweigert Teleos die Zustimmung        tungsnetzes, die die Realisierung der vom Kunden gewünschten
       ohne sachlichen Grund, ist der Kunde berechtigt, das Ver-         Variante ermöglicht und evtl. Beeinflussungen und Störungen der
       tragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monats-       Anschlüsse untereinander verhindert, ist kundenseitig vorzuneh-
       ende zu kündigen.                                                 men.

19.2   Abweichungen von den Bestimmungen dieses Vertrages                Aufgrund des Übertragungsverfahrens bzw. der Protokollstruktur
       bedürfen der Schriftform.                                         unterscheidet man Brutto- und Nettodatenraten. Die angegebenen
                                                                         Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte und werden als
19.3   Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.           Bruttodatenrate bezeichnet. Die Nettodatenrate entspricht einem
       Sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handels-               Wert, der je nach genutzten Internetdienst (FTP, http ...) bis zu 20%
       gesetzbuches ist, ist Herford Erfüllungsort und Gerichts-         unter der Bruttodatenrate liegen kann.
       stand.
                                                                         Die jeweils nutzbaren Übertragungsgeschwindigkeiten sind zusätz-
                                                                         lich abhängig von der im Nutzungszeitraum bestehenden Netzaus-
20. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben der Bun-                lastung.
    desnetzagentur im Sinne von § 23 TKG vorgelegen.
                                                                         Teleos stellt als Anschalteeinrichtung ein Endgerät, das als
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bestimmungen gelten ebenfalls            Abschluss Ihres Netzes zur Anschaltung von Endeinrichtungen mit
die Allgemeinen Bedingungen der Teleos Gesellschaft für Telekom-         der Schnittstelle 10BaseT (IEEE 802.3i, Ethernet) bestimmt ist, zur
munikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co.             Verfügung.
KG für den Anschluss zum Festnetz und für Sprachkommunikati-
onsdienstleistungen (Stand 1. März 2004, veröffentlicht im Amts-
blatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunika-        1.1 Basisleistungen
tion, Post und Eisenbahnen, Heft 7/2004).                                • Internetzugang für ein IP-basiertes Netz (LAN, WAN) über eine
Teleos GmbH & Co. KG                                                       SDSL-Anbindung mit Übertragungsgeschwindigkeiten von wahl-
                                                                           weise
                                                                         • 768 kbit/s Downstream und Upstream inklusive einem Übertra-
                                                                           gungsvolumen von 5 GB oder
                                                                           1,5 Mbit/s Downstream und Upstream inklusive einem Übertra-
                                                                           gungsvolumen von 5 GB oder
                                                                           2,3 Mbit/s Downstream und Upstream inklusive einem Übertra-
                                                                           gungsvolumen von 5 GB oder
                                                                           4,6 Mbit/s Downstream und Upstream inklusive einem Übertra-
                                                                           gungsvolumen von 5 GB.



Bonn, 21. Dezember 2005
93

A
                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1998
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                 |
                                                                                                                         24 2005
• Hardware zur Bereitstellung der Ethernet Schnittstelle (IEEE          Die Verfügbarkeit von Telefondienstleistungen kann durch die zwi-
  802.3i).                                                              schen den an einer Verbindung beteiligten Netzbetreibern verein-
• Zuteilung eines 8er Subnetzes (5 IP-Adressen stehen für den           barten Leistungsmerkmale eingeschränkt sein. Im Rahmen der
  Kunden zur freien Verfügung).                                         bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten werden
                                                                        Verbindungen mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von
• Abrechnung je angefangenes Megabyte Übertragungsvolumen
                                                                        mindestens 97 % hergestellt. Es werden Verbindungen im Netzbe-
  über tarifliches Inklusivvolumen hinaus.
                                                                        reich der Teleos und zwischen der Teleos und anderen Netzbetrei-
                                                                        bern hergestellt. Verbindungen über andere Netzbetreiber mit der
1.2 Zusätzliche Leistungen                                              entsprechenden Netzbetreiberkennziffer (Call by Call) bzw. Presel-
• wahlweise die SDSL-Tarife                                             ection sind nicht möglich.
  – Übertragungsvolumen-Paket inkl. 25 GB,
                                                                        1.3 Basisleistungen für einen Telefonanschluss
  – Flatrate: unbeschränktes Übertragungsvolumen
• Bereitstellung       von     E-Mail-Accounts        des       Typs    Ein Telefonanschluss umfasst die im Folgenden aufgeführten Lei-
  wunschname@teleos-web.de mit je 10 MB Speicherplatz. Die E-           stungsmerkmale. Die Basisleistungen sind mit dem Grundpreis
  Mails werden bis zur Speicherobergrenze des E-Mail-Account            abgegolten.
  entgegengenommen. Bei Überschreitungen werden die auflau-             1.3.1      Basisleistungen für einen ISDN-Anschluss
  fenden Mails an den Absender zurückgesendet. Es können maxi-
                                                                        1.3.1.1    Rufnummern (Multiple Subscriber Number/MSN)
  mal 25 E-Mail-Accounts eingerichtet werden.
• Bereitstellung von de, com, net, org, info, biz-Domains* des Typs:    Dem ISDN-Standardanschluss werden standardmäßig drei Ruf-
  wunschname (de, com, net, org, info, biz). Weitere Top-Level-         nummern zugeteilt.
  Domainnamen auf Anfrage.                                              1.3.1.2    Durchwahlrufnummernblock (Direct Dialing-In/DDI)
• Bereitstellung von zusätzlichen IP-Adressen, wobei jeweils 5 IP-      Dem ISDN-Anlagenanschluss und ISDN-Primärmultiplexanschluss
  Adressen von Teleos belegt werden und die restlichen dem Kun-         wird eine Rufnummer mit einem Regelrufnummernblock zugeteilt.
  den zur freien Verfügung stehen. Teleos behält sich vor, bei unzu-    Je nach Anschlussart werden folgende Regelrufnummernblöcke
  reichender schriftlicher Begründung des Kunden die zusätzliche        zugeteilt:
  Bereitstellung von IP-Adressen abzulehen.
                                                                        ISDN-Anlagenanschluss:                  Rufnummernblock mit
                                                                                                                10 Durchwahlrufnummern
2 Serviceleistungen
                                                                        ISDN-Primärmultiplexanschluss:          Rufnummernblock mit
Servicebereitschaft von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00
                                                                                                                600 Durchwahlrufnummern.
Uhr unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111.
                                                                        1.3.1.3 Durchschalten
* Alle beauftragten Domains werden auf den Namen des Kunden             Ankommende Verbindungen werden abhängig vom jeweiligen Tele-
  registriert.                                                          kommunikationsdienst zu bestimmten Endeinrichtungen durchge-
                                                                        schaltet.
Teil 2: Telefonanschlüsse (Produktoptionen)                             1.3.1.4 Anklopfen (Call Waiting/CW)
1 Standardleistung                                                      Dem ISDN-Standardanschluss werden während einer bestehenden
                                                                        Verbindung Informationen über weitere ankommende Verbindungen
1.1 Anschluss                                                           übermittelt, ohne dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält. Bei
Die Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste           Nichtannahme des zweiten Anrufs innerhalb von 60 Sekunden wird
Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG (im folgenden Teleos               die Verbindung in der Vermittlungsstelle von Teleos unterbrochen.
genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden tech-           1.3.1.5 Halten/Makeln/Rückfrage (Call Hold/Hold)
nischen und betrieblichen Möglichkeiten einen EURO-ISDN-
Anschluss (Protokoll E-DSS1) – im folgenden ISDN-Anschluss              Bei Ankommen weiterer Anrufe können bestehende Verbindungen
genannt – oder wahlweise einen analogen Telefonanschluss.               in der Vermittlungsstelle von Teleos gehalten werden (Halten). Der
                                                                        ISDN-Standardanschluss ermöglicht das Wechseln zwischen den
Ein Telefonanschluss kann überlassen werden als ein                     beiden Verbindungen, ohne dass zwischenzeitlich eine Verbindung
• ISDN-Standardanschluss mit zwei Kommunikationskanälen                 getrennt werden muss (Makeln). Beim Makeln kann der in der Ver-
  (Nutzkanäle) und einem Steuerkanal (D-Kanal),                         mittlungsstelle gehaltene Teilnehmer das aktive Gespräch nicht mit-
• ISDN-Anlagenanschluss mit zwei Kommunikationskanälen                  hören (wechselseitige Nutzung eines Kommunikationskanals).
  (Nutzkanäle) und einem Steuerkanal (D-Kanal),                         Alternativ kann neben dem gehaltenen Gespräch eine Verbindung
• ISDN-Primärmultiplexanschluss: Anlagenanschluss mit 30                aktiv aufgebaut werden (Rückfrage).
  Kommunikationskanälen (Nutzkanäle) und einem Steuerkanal (D-          1.3.1.6 Dreierkonferenz (Three Party/3PTY)
  Kanal)
                                                                        Der ISDN-Standardanschluss ermöglicht den Aufbau von zwei Ver-
oder als ein                                                            bindungen über einen Kommunikationskanal. Bei der Dreierkonfe-
• Analog-Anschluss mit einem Kommunikationskanal (Nutz-                 renz können diese beiden Verbindungen gleichzeitig genutzt wer-
  kanäle).                                                              den (gleichzeitige Nutzung eines Kommunikationskanals).
                                                                        1.3.1.7 Rufnummernübermittlung
1.2 Verbindung                                                          Für den ISDN-Anschluss werden folgende Varianten der Rufnum-
Die Verbindung dient der Vermittlung von Sprache und Daten. Die         mernübermittlung angeboten:
Bandbreite beträgt maximal 64 kbit/s je Kommunikationskanal.            • Ständige Anzeige der Rufnummer des Anrufenden (Calling
Unzulässig sind Anwendungen, bei denen eine Durchschaltung der            Line Identification Presentation/CLIP). Übermittlung der Ruf-
Kommunikationskanäle (Nutzkanäle) von vornherein nicht                    nummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige bei ankom-
gewünscht bzw. von der Anwendung technisch verhindert wird. Der           menden Telefonverbindungen, sofern die Rufnummernübermitt-
D-Kanal dient zur Übermittlung von Informationen zur Steuerung            lung nicht unterdrückt wird.
des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der techni-
                                                                        • Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufen-
schen Einrichtungen im Netzknoten von Teleos. Eine Übermittlung
                                                                          den (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Ständige
von Nutzdaten über den D-Kanal ist nur im Rahmen einer von
                                                                          oder fallweise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer
Teleos speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.
                                                                          des Anschlusses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Aus-
Der Analog-Anschluss verfügt auf dem Kommunikationskanal                  nahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und
(Nutzkanal) über eine Bandbreite von 0,3 bis 3,4 kHz.                     Feuerwehr.



                                                                                                                    Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

24 2005 |                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  1999
• Ständige Anzeige der Rufnummer des Angerufenen (Connec-               Alternativ kann neben dem gehaltenen Gespräch eine Verbindung
  ted Line Identification Presentation/COLP). Übermittlung der          aktiv aufgebaut werden (Rückfrage).
  Rufnummer des angerufenen Anschlusses zur Anzeige, wenn der
                                                                        1.3.2.4   Dreierkonferenz (Three Party/3PTY)
  Angerufene die Rufnummernübermittlung nicht unterdrückt.
• Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Angerufe-                Der Analog-Anschluss ermöglicht den Aufbau von zwei Verbindun-
  nen (Connected Line Identification Restriction/COLR). Stän-           gen über einen Kommunikationskanal. Bei der Dreierkonferenz kön-
  dige oder fallweise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnum-        nen diese beiden Verbindungen gleichzeitig genutzt werden (gleich-
  mer des Anschlusses bei ankommenden Verbindungen.                     zeitige Nutzung eines Kommunikationskanals).
1.3.1.8     Anrufweiterschaltung (Call Forwarding/CF)                   1.3.2.5 Rufnummernübermittlung

Die Anrufweiterschaltung ist das Weiterleiten der bei einer Rufnum-     Für den Analog-Anschluss werden standardmäßig folgende Varian-
mer (Mehrfach- oder Durchwahlrufnummer) ankommenden Verbin-             ten der Rufnummernübermittlung angeboten:
dungen zu einem vom Kunden gewünschten Anschluss. Abhängig              • Ständige Anzeige der Rufnummer des Anrufenden (Calling
vom Kundenwunsch sind folgende Anrufweiterschaltungen mög-                Line Identification Presentation/CLIP analog). Übermittlung
lich:                                                                     der Rufnummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige bei
                                                                          ankommenden Telefonverbindungen, sofern die Rufnummernü-
• feste Weiterschaltung der ankommenden Verbindungen (Call
                                                                          bermittlung nicht unterdrückt wird.
  Forwarding Unconditional/CFU),
                                                                        • Fallweise Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des
• Weiterschaltung bei Besetztzustand (Call Forwarding Busy/CFB)
                                                                          Anrufenden (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Fall-
  oder
                                                                          weise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer des
• Weiterschaltung bei ausbleibender Rufannahme (Call Forwarding           Anschlusses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Aus-
  No Reply/CFNR).                                                         nahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und
                                                                          Feuerwehr.
1.3.1.9     Gebühreninformation (Advice Of Charge – End Of
            Call/AOC-E)                                                 1.3.2.6   Anrufweiterschaltung (Call Forwarding/CF)

Übermittlung der Gebühreninformation für eine abgehende Verbin-         Die Anrufweiterschaltung ist das Weiterleiten der bei der Ruf-
dung nach Verbindungsende (AOC-E).                                      nummer ankommenden Verbindungen zu einem vom Kunden
                                                                        gewünschten Anschluss.
1.3.1.10 Einzelverbindungsübersicht
                                                                        Abhängig vom Kundenwunsch sind folgende Anrufweiterschal-
Auf Wunsch werden als Anlage zur Rechnung alle abgehenden Ver-          tungen möglich:
bindungen einzeln u. a. mit Datum, Zielrufnummer, Beginn und
                                                                        • feste Weiterschaltung der ankommenden Verbindungen (Call
Dauer der Verbindung sowie Entgelt für die Einzelverbindung aufge-
                                                                          Forwarding Unconditional/CFU),
führt. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend
dem Wunsch des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern ver-         • Weiterschaltung bei Besetztzustand (Call Forwarding Busy/CFB)
kürzt oder in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutz-             oder
rechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Perso-            • Weiterschaltung bei ausbleibender Rufannahme (Call Forwarding
nen, Behörden und Organisationen in einer Summe                           No Reply/CFNR).
zusammengefasst. Die Zielrufnummern für diese Verbindungen              1.3.2.7   Gebühreninformation
werden nicht ausgewiesen.
                                                                        Auf Wunsch erfolgt für den Analog-Anschluss die Übermittlung der
1.3.1.11 Überwachung                                                    Gebühreninformation für eine abgehende Verbindung während des
Bei einem Primärmultiplexanschluss überwacht Teleos die Übertra-        Gespräches (AOC 16 kHz). Während des Gespräches wird immer
gungsqualität des Anschlusses. Hierbei wird eine Bitfehlerrate          dann eine Gebühreninformation übertragen, wenn ein Bruttobetrag
< 10-6 garantiert.                                                      von 0,0614 Euro abtelefoniert worden ist. Voraussetzung hierfür ist
                                                                        die kundenseitige Installation eines entsprechenden Endgerätes zur
1.3.2       Basisleistungen für einen Analog-Anschluss                  Anzeige der Gebühreninformation.
Die Verfügbarkeit der Leistungsmerkmale an einem Analog-                1.3.2.8   Einzelverbindungsnachweis
Anschluss ist abhängig vom Endgerät des Kunden. Endgeräte, die
nach dem Tonwahlverfahren (MFV) arbeiten, unterstützen die Lei-         Auf Wunsch werden als Anlage zur Gebührenrechnung alle abge-
stungsmerkmale. Endgeräte, die nach dem Impulswahlverfahren             henden Verbindungen einzeln u. a. mit Datum, Zielrufnummer,
(IWV) arbeiten, unterstützen die Leistungsmerkmale eingeschränkt.       Beginn und Dauer der Verbindung sowie Entgelt für die Einzelver-
Möglich sind der Verbindungsaufbau, das Halten der Verbindung           bindung aufgeführt. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden
und der Verbindungsabbau (basic call) sowie die ständige Anzeige        entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder um die letzten
der Rufnummer des Anrufenden (CLIP analog) und die ständige             drei Ziffern verkürzt oder in vollständiger Länge angegeben.
Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufenden                 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu
(CLIR).                                                                 bestimmten Personen, Behörden und Organisationen (z.B. Telefon-
                                                                        seelsorge) in einer Summe zusammengefasst. Die Zielrufnummern
1.3.2.1     Rufnummer
                                                                        für diese Verbindungen werden nicht ausgewiesen.
Dem Analog-Anschluss wird eine Rufnummer zugeteilt.
1.3.2.2     Anklopfen (Call Waiting/CW)                                 2 Zusätzliche Leistungen
Dem Analog-Anschluss werden während einer bestehenden Verbin-           Teleos erbringt jeweils nach Vereinbarung und, soweit nicht bereits
dung Informationen über weitere ankommende Verbindungen über-           in den Basisleistungen von Speed Business Profi (Teil 1: Telefonan-
mittelt, ohne dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält. Bei Nicht-    schluss) enthalten, im Rahmen der bestehenden technischen und
annahme des zweiten Anrufs innerhalb von 60 Sekunden wird die           betrieblichen Möglichkeiten weitere Leistungen. Für diese zusätzli-
Verbindung in der Vermittlungsstelle von Teleos unterbrochen.           chen Leistungen wird teilweise ein gesondertes Entgelt, das sich
                                                                        nach der jeweils gültigen Preisliste richtet, erhoben.
1.3.2.3     Halten/Makeln/Rückfrage (Call Hold/Hold)
                                                                        2.1    Zusätzliche Leistungen an einem ISDN-Anschluss
Beim Ankommen weiterer Anrufe können bestehende Verbindungen
                                                                        2.1.1 Zusätzliche Rufnummer (Multiple Subscriber Number/
in der Vermittlungsstelle von Teleos gehalten werden (Halten). Der
                                                                              MSN)
Analog-Anschluss ermöglicht das Wechseln zwischen den beiden
Verbindungen, ohne dass zwischenzeitlich eine Verbindung                Zuteilung weiterer Rufnummern für einen ISDN-Standardanschluss
getrennt werden muss (Makeln). Beim Makeln kann der in der Ver-         (insgesamt sind maximal 10 Rufnummern möglich). Für die Zutei-
mittlungsstelle gehaltene Teilnehmer das aktive Gespräch nicht mit-     lung dieser weiteren Rufnummern ist ein Bedarfsnachweis seitens
hören (wechselseitige Nutzung eines Kommunikationskanals).              des Kunden notwendig.



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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2000
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                 |
                                                                                                                         24 2005
2.1.2 Gebühreninformation (Advice Of Charge – During the                 Teleos stellt dieses Leistungsmerkmal als kostenlose Servicelei-
      call/AOC-D)                                                        stung zur Verfügung. Für Anrufer ist die Ansage ebenfalls kostenlos.
Übermittlung der Gebühreninformation für eine abgehende Verbin-          2.1.11 Ansage der neuen Nummer mit Anrufweiterschaltung
dung während des Gespräches (AOC-D). Es wird immer dann eine
                                                                         Entsprechend der technischen Möglichkeiten kann bei Anwahl einer
Gebühreninformation übertragen, wenn ein Bruttobetrag 0,0614
                                                                         bereits geänderten Rufnummer eine Ansage geschaltet werden und
Euro abtelefoniert worden ist.
                                                                         anschließend eine Weiterleitung auf die angesagte Rufnummer
2.1.3 Vollsperre (Barring)                                               erfolgen. Die Ansage hat den Wortlaut: “Diese Rufnummer hat sich
                                                                         geändert, die neue Nummer lautet >neue Nummer<. Ankommende
Sperre des ISDN-Anschlusses für ankommende und abgehende                 Rufe werden weitergeleitet.”
Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden Verbindungen zum
Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr. Der Anrufer erhält einen      Der Zeitraum für die Schaltung der Ansage beträgt 3 Monate. Eine
Hinweis, dass der ISDN-Anschluss vorübergehend nicht erreichbar          Verlängerung um 3 Monate ist dann möglich, wenn noch keine Neu-
ist.                                                                     vergabe der Rufnummern erfolgt ist. Ein Anspruch auf diese Leis-
                                                                         tung besteht nicht.
2.1.4 Abgangssperre
                                                                         Die Einsatzmöglichkeit der Ansage mit Weiterschaltung ist für jede
Sperre des ISDN-Anschlusses für:                                         Anschlussart vorgesehen. Bei ISDN-Anlagen- und Primärmul-
• alle abgehenden Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden               tiplexanschlüssen kann eine Ansage auf die Abfragestelle (z. B.
  Verbindungen zum Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr,            456 - 0) oder auf den gesamten Durchwahlblock geschaltet werden,
                                                                         es kann jedoch nur eine Rufnummer (in der Regel die Nummer der
• internationale Verbindungen,
                                                                         neuen Abfragestelle) angesagt und zur Weiterschaltung verwendet
• abgehende Verbindungen zu Mehrwertdiensten (0190x, 0900x),             werden.
• abgehende Verbindungen zu Mobilfunknetzen (015x, 016x und              Der Anrufer bezahlt die Verbindungsentgelte bis zu der gewählten
  017x),                                                                 Rufnummer. Die Weiterleitungskosten, entsprechend der gültigen
• abgehende Verbindungen zu T-Vote-Call (0137x und 0138x) und            Speed Business Profi-Preisliste, werden von dem Auftraggeber
• abgehende Verbindungen ins bundesweite Festnetz mit der Aus-           übernommen.
  nahme der Rufnummern beginnend mit 05x.                                2.1.12 Sonstiges
2.1.5 Unteradressierung (Subaddressing/SUB)                              Weitere Leistungsmerkmale sind auf Anfrage im Rahmen der tech-
Erweiterung der Adressierungsmöglichkeit für die Endstelleneinrich-      nischen und betrieblichen Möglichkeiten verfügbar.
tung des Kunden für ankommende Verbindungen.                             2.2    Zusätzliche Leistungen an einen Analog-Anschluss
2.1.6 Fangen/Identifizieren      (Malicious    Call   Identification/    2.2.1 Rufnummernübermittlung
      MCID)
                                                                         Für den Analog-Anschluss werden zusätzlich folgende Varian-
Feststellung einzelner oder aller ankommender Verbindungen bei           ten der Rufnummernübermittlung angeboten:
bedrohenden oder belästigenden Anrufen.
                                                                         • Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufen-
2.1.7 Änderung der Rufnummer                                               den (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Ständige
                                                                           Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer des Anschlus-
Eine bereits bestehende Rufnummer wird auf Wunsch im Rahmen
                                                                           ses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Ausnahme der
der technischen und betrieblichen Möglichkeiten geändert.
                                                                           Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und Feuerwehr.
2.1.8 Verbindung ohne Wahl nach Zeit (Warmline)                            Die Rufnummernübermittlung wird automatisch unterdrückt,
                                                                           wenn der Kunde dem Eintrag in ein öffentliches Telefonbuch
Nach Abnehmen des Telefonhörers wird automatisch nach Ablauf
                                                                           widerspricht.
einer fest eingestellten Zeitspanne (5 Sekunden) von der Vermitt-
lungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Rufnummer          2.2.2 Vollsperre (Barring)
aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können mittels eines             Sperre des Analog-Anschlusses für ankommende und abgehende
MFV-fähigen Telefons über eine Tastenkombination oder auch               Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden Verbindungen zum
“operator controlled” erfolgen. Während der Zeitspanne vom Abhe-         Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr. Der Anrufer erhält einen
ben bis zur Einleitung des Wählvorgangs besteht die Möglichkeit,         Hinweis, dass der Telefonanschluss vorübergehend nicht erreichbar
eine individuelle Wählverbindung aufzubauen.                             ist.
2.1.9 Verbindung ohne Wahl sofort (Hotline)                              2.2.3 Abgangssperre
Nach Abnehmen des Telefonhörers wird sofort automatisch von der          Sperre des Analog-Anschlusses für
Vermittlungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Ruf-
nummer aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können aussch-            • alle abgehenden Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden
ließlich “operator controlled” erfolgen.                                   Verbindungen zum Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr,
2.1.10    Ansage der neuen Rufnummer bei Rufnummernände-                 • internationale Verbindungen,
          rung                                                           • abgehende Verbindungen zu Mehrwertdiensten (0190x, 0900x,
Entsprechend der technischen Möglichkeiten kann bei Anwahl einer           0180x),
bereits geänderten Rufnummer eine Ansage geschaltet werden. Die          • abgehende Verbindungen zu Mobilfunknetzen (015x, 016x und
Ansage hat den Wortlaut: “Diese Rufnummer wurde geändert, die              017x),
neue Nummer lautet >neue Nummer<” und wird maximal 5-mal wie-
derholt. Anschließend wird die Verbindung unterbrochen.                  • abgehende Verbindungen zu T-Vote-Call (0137x und 0138x) und

Der Zeitraum für die Schaltung der Ansage beträgt 3 Monate. Eine         • abgehende Verbindungen ins bundesweite Festnetz mit der Aus-
Verlängerung um 3 Monate ist dann möglich, wenn noch keine Neu-            nahme der Rufnummern beginnend mit 05x.
vergabe der Rufnummern erfolgt ist. Ein Anspruch auf diese Lei-          2.2.4 Fangen/Identifizieren       (Malicious   Call   Identification/
stung besteht nicht.                                                           MCID)
Die Einsatzmöglichkeit der Ansage ist für jede Anschlussart vorge-       Feststellung einzelner oder aller ankommender Verbindungen bei
sehen. Bei ISDN-Anlagen- und Primärmultiplexanschlüssen kann             bedrohenden oder belästigenden Anrufen.
eine Ansage auf die Abfragestelle (z. B. 456 - 0) oder auf den
                                                                         2.2.5 Änderung der Rufnummer
gesamten Durchwahlblock geschaltet werden, es kann jedoch nur
eine Rufnummer (in der Regel die Nummer der neuen Abfragestelle)         Eine bereits bestehende Rufnummer wird auf Wunsch im Rahmen
angesagt werden.                                                         der technischen und betrieblichen Möglichkeiten geändert.



                                                                                                                   Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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24 2005
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  2001
2.2.6 Verbindung ohne Wahl nach Zeit (Warmline)                          1.1.3 Servicebereitschaft
Nach Abnehmen des Telefonhörers wird automatisch nach Ablauf             Die Servicebereitschaft besteht montags bis freitags von 8.00 bis
     einer fest eingestellten Zeitspanne (5 Sekunden) von der Ver-             18.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, sofern diese
     mittlungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Ruf-            Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.
     nummer aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können
                                                                         1.1.4 Reaktionszeit
     mittels eines MFV-fähigen Telefons über eine Tastenkombi-
     nation oder auch “operator controlled” erfolgen. Während            Eine Bestätigung der Störungsbearbeitung erfolgt in der Regel
     der Zeitspanne vom Abheben bis zur Einleitung des Wählvor-          innerhalb von vier Stunden (Reaktionszeit) an einen vom Kunden
     gangs besteht die Möglichkeit, eine individuelle Wählverbin-        spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-
     dung aufzubauen.                                                    licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren
2.2.7 Verbindung ohne Wahl sofort (Hotline)                              Beseitigung.

Nach Abnehmen des Telefonhörers wird sofort automatisch von der          1.1.5 Zwischenmeldung
Vermittlungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Ruf-        Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-
nummer aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können aussch-            tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der
ließlich “operator controlled” erfolgen.                                 Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.
2.2.8 Ansage der neuen Rufnummer bei Rufnummernänderung                  1.1.6 Terminvereinbarung
Entsprechend der technischen Möglichkeiten kann bei Anwahl einer         Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin
bereits geänderten Rufnummer eine Ansage geschaltet werden. Die          für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser
Ansage hat den Wortlaut: “Diese Rufnummer wurde geändert, die            Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.
neue Nummer lautet >neue Nummer<” und wird maximal 5-mal wie-            “zwischen 9.00 und 10.00 Uhr”).
derholt. Anschließend wird die Verbindung unterbrochen.
                                                                         Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem
Der Zeitraum für die Schaltung der Ansage beträgt 3 Monate. Eine
                                                                         Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-
Verlängerung um 3 Monate ist dann möglich, wenn noch keine Neu-
                                                                         min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche
vergabe der Rufnummern erfolgt ist. Ein Anspruch auf diese Lei-
                                                                         Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.1.1 entfällt.
stung besteht nicht.
Die Aufschaltung einer Ansage kann für eine Rufnummer erfolgen.          1.1.7 Rückmeldung
Teleos stellt dieses Leistungsmerkmal als kostenlose Servicelei-         Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung
stung zur Verfügung. Für Anrufer ist die Ansage ebenfalls kostenlos.     unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Ist der Kunde am Tag der
                                                                         Entstörung in der Zeit der Servicebereitschaft nicht erreichbar,
2.2.9 Sonstiges                                                          erfolgt die Benachrichtigung erst am Folgetag.
Weitere Leistungsmerkmale sind auf Anfrage im Rahmen der tech-
                                                                         1.1.8 Absicherung der Entstörungsfrist
nischen und betrieblichen Möglichkeiten verfügbar.
                                                                         Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-
                                                                         tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden
Teil 3: Serviceleistungen                                                Betrag gut:
1 Serviceleistungen bei Störungen am Anschluss Speed Busin-              • 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis
  ess Profi                                                                zu einem Werktag,
Teleos beseitigt Totalstörungen und Teilstörungen (im Folgenden          • 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
Störungen genannt) eigener technischer Einrichtungen im Rahmen             mehr als einem bis zu drei Werktagen,
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Bei
einer Totalstörung kann der Telefonanschluss bzw. der Internetzu-        • 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
gang nicht genutzt werden; bei einer Teilstörung ist die Nutzung der       mehr als drei Werktagen.
wichtigsten Funktionen des Telefonanschlusses oder des Internet-         Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
zuganges möglich. Folgende Leistungen werden in Abhängigkeit             jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
des vom Kunden zu wählenden Servicelevels erbracht. Ohne
gesonderte Beauftragung ist der Standard-Service inbegriffen.            Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem
                                                                         Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
1.1   Standard-Service                                                   bleiben hiervon unberührt.
1.1.1 Entstörungsfrist                                                   1.2 Business-Service
Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Zeit der Servicebereit-         1.2.1 Entstörungsfrist
schaft (siehe 1.1.3) eingehen, beseitigt Teleos die Störung innerhalb
                                                                         Teleos beseitigt die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Ein-
von 24 Stunden. Die Entstörungsfrist ist eingehalten, wenn inner-
                                                                         gang der Störungsmeldung. Die Entstörungsfrist ist eingehalten,
halb der 24 Stunden der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qua-
                                                                         wenn innerhalb der 24 Stunden der Anschluss (ggf. übergangsweise
litätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Die Störungs-
                                                                         mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Die
dauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang
                                                                         Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem
der Störungsmeldung bei der zuständigen Ansprechstelle von
                                                                         Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Ansprechstelle
Teleos und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbe-
                                                                         von Teleos und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungs-
seitigung durch die zuständige Stelle von Teleos.
                                                                         beseitigung durch die zuständige Stelle von Teleos. Verspätungen,
Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Servicebereitschaft ein-        die vom Kunden zu vertreten sind, vermindern die errechnete
gehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 8.00         Störungsdauer entsprechend.
Uhr.
                                                                         1.2.2 Annahme der Störungsmeldung
Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag
                                                                         Die Störungsannahme nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr
oder Sonntag, wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgen-
                                                                         Störungsmeldungen unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111 entge-
den Werktag fortgesetzt.
                                                                         gen.
Verspätungen, die vom Kunden zu vertreten sind, vermindern die
                                                                         1.2.3 Servicebereitschaft
errechnete Störungsdauer entsprechend.
                                                                         Die Servicebereitschaft besteht täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.
1.1.2 Annahme der Störungsmeldung
                                                                         1.2.4 Reaktionszeit
Die Störungsannahme nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr
Störungsmeldungen unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111 entge-           Eine Bestätigung der Störungsbearbeitung erfolgt in der Regel
gen.                                                                     innerhalb von vier Stunden (Reaktionszeit) an einen vom Kunden



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                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2002
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               |
                                                                                                                       24 2005
spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-        1.3.6 Terminvereinbarung
licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren
                                                                        Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin
Beseitigung.
                                                                        für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser
1.2.5 Zwischenmeldung                                                   Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.
Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-          „zwischen 9.00 und 10.00 Uhr“).
tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der             Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem
Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.                                        Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-
1.2.6 Terminvereinbarung                                                min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche
                                                                        Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.3.1 entfällt.
Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin
für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser       1.3.7 Rückmeldung
Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.      Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung
“zwischen 9.00 und 10.00 Uhr”).                                         unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Die Rückmeldung kann
Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem        durch den Servicetechniker von Teleos erfolgen. Ist der Kunde am
Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-       Tag der Entstörung nicht erreichbar, erfolgt die Benachrichtigung
min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche         erst am Folgetag.
Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.2.1 entfällt.            1.3.8 Absicherung der Entstörungsfrist
1.2.7 Rückmeldung                                                       Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-
Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung        tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden
unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Ist der Kunde am Tag der     Betrag gut:
Entstörung nicht erreichbar, erfolgt die Benachrichtigung erst am       • 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis
Folgetag.                                                                 zu einem Tag,
1.2.8 Absicherung der Entstörungsfrist                                  • 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-          mehr als einem bis zu zwei Tagen,
tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden             • 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
Betrag gut:                                                               mehr als zwei Tagen.
• 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis         Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
  zu einem Tag,                                                         jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
• 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
                                                                        Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem
  mehr als einem bis zu drei Tagen,
                                                                        Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
• 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von            bleiben hiervon unberührt.
  mehr als drei Tagen.
Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem       Mitteilung Nr. 317/2005
Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz             Allgemeine Bestimmungen der Teleos Gesellschaft für Tele-
bleiben hiervon unberührt.                                              kommunikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg
1.3 Premium-Service                                                     mbH & Co. KG für die Erbringung von Telekommunikations-
                                                                        dienstleistungen im Rahmen des Produktes Speed Business
1.3.1 Entstörungsfrist                                                  Starter
Teleos beseitigt die Störungen innerhalb von acht Stunden nach
Eingang der Störungsmeldung. Die Entstörungsfrist ist eingehalten,      Speed Business Starter
wenn innerhalb der acht Stunden der Anschluss (ggf. übergangs-
weise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann.         Die Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste
Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen         Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG (nachfolgend Teleos
dem Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Ansprech-           genannt) bietet dem Kunden je nach Vertragsvariante zu einem
stelle von Teleos und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die            monatlichen Pauschalpreis:
Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von Teleos.             • Die Bereitstellung eines ISDN-Anschlusses als Standard- oder als
Verspätungen, die vom Kunden zu vertreten sind, vermindern die            Anlagenanschluss mit zwei Kommunikationskanälen und einem
errechnete Störungsdauer entsprechend.                                    Steuerkanal sowie

1.3.2 Annahme der Störungsmeldung                                       • einen Internetzugang auf SDSL- oder ADSL-Basis mit einem ent-
                                                                          haltenden Übertragungsvolumenkontingent.
Die Störungsannahme nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr
Störungsmeldungen unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111 entge-          Die Realisierungsmöglichkeit und die Leistungsfähigkeit einer
gen.                                                                    Anbindung mittels ADSL-Technologie werden u. a. durch die Lei-
                                                                        tungslänge zwischen der Ortsvermittlungsstelle und dem Anschluss
1.3.3 Servicebereitschaft                                               des Kunden bestimmt. Je nach Leitungslänge wird die Verfügbar-
Die Servicebereitschaft besteht täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.         keit im Einzelfall geprüft und ggf. im Rahmen der technischen und
                                                                        betrieblichen Möglichkeiten ein Alternativangebot unterbreitet. Ab
1.3.4 Reaktionszeit                                                     einer bestimmten Leitungslänge wird die Anbindung mittels DSL-
Eine Bestätigung der Störungsbearbeitung erfolgt in der Regel           Technologie abgelehnt. In einigen Ortsnetzen ist die Anbindung mit-
innerhalb von einer Stunde (Reaktionszeit) an einen vom Kunden          tels DSL-Technologie derzeit nicht möglich. Auch hier wird ggf. im
spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-        Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Alter-
licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren        nativangebot unterbreitet.
Beseitigung.                                                            Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungs-
1.3.5 Zwischenmeldung                                                   beschreibung für das Produkt Speed Business Starter.
Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-          Teleos behält sich vor, die Verbindung zum Internet nach Ablauf von
tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der             12 Stunden zu unterbrechen. Ein sofortiger Wiederaufbau der Ver-
Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.                                        bindung ist möglich.



                                                                                                                Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

     |
24 2005
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  2003
Es werden Verbindungen im Netzbereich der Teleos und zwischen           Kunde Teleos eine Einzugsermächtigung. Sollte die Bank einen
der Teleos und anderen Netzbetreibern hergestellt.                      abgebuchten Betrag rückbelasten, ist Teleos berechtigt, den Ver-
                                                                        trag zum Produkt Speed Business Starter mit einer Frist von zwei
Die bereitgestellten Endeinrichtungen (ISDN-Netzabschlussgeräte,
                                                                        Wochen zum Monatsende zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat
SDSL-Modem oder ADSL-Splitter und ADSL-Modem) verbleiben im
                                                                        die Rückbelastung nicht zu vertreten.
Eigentum von Teleos und werden dem Kunden für die Dauer des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Nach Kündigung des
Vertrages gibt der Kunde die Endeinrichtungen an den Vertrags-          Datenschutz
partner zurück.                                                         Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Daten werden bei
                                                                        Teleos gespeichert und maschinell verarbeitet. Diese Daten werden
Vertragslaufzeit                                                        gemäß Bundesdatenschutzgesetz ausschließlich zu dem zu der
Der Vertrag zum Produkt Speed Business Starter wird mit der Auf-        jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Weg
schaltung auf das Kommunikationsnetz von Teleos wirksam. Er             genutzt.
kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erst-
laufzeit von 12 Monaten bzw. 24 Monaten schriftlich gekündigt wer-      Allgemeine Bedingungen der Teleos
den. Danach verlängert sich die Laufzeit abweichend von Ziffer 13,
Vertragslaufzeit und Kündigung der Allgemeinen Bedingungen der          Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bestimmungen gelten ebenfalls
Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste Ost-          die Allgemeinen Bedingungen der Teleos Gesellschaft für Telekom-
westfalen-Schaumburg mbH & Co. KG für den Anschluss zum Fest-           munikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co.
netz und für Sprachkommunikationsdienstleistungen automatisch           KG für den Anschluss zum Festnetz und Sprachkommunikations-
um jeweils drei weitere Monate, wenn der Vertrag nicht von dem          dienstleistungen (Stand 1. März 2004, veröffentlicht im Amtsblatt
Kunden oder von Teleos unter Einhaltung einer Frist von einem           der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Monat auf das Ende des Dreimonatszeitraums schriftlich gekündigt        Post und Eisenbahnen, Heft 7/2004). Insbesondere gilt zur Haftung
wird.                                                                   bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen Ziffer 12
                                                                        dieser Allgemeinen Bedingungen sowie zum Datenschutz Ziffer 17.
Umzug                                                                   Auszüge aus den Allgemeinen Bestimmungen der Teleos Gesell-
Verlagert der Kunde seinen Gewerbebetrieb, haben der Kunde und          schaft für Telekommunikation und Netzdienste Ostwestfalen-
Teleos das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum       Schaumburg mbH & Co. KG für den Anschluss zum Festnetz und für
Monatsende außerordentlich zu kündigen. Ausgenommen von die-            Sprachkommunikationsdienstleistungen:
ser außerordentlichen Kündigung sind alle Verträge mit einer Rest-
laufzeit, die an dem neuen Standort des Kunden weitergeführt wer-       4. Mitwirkungspflichten des Kunden
den können. Nicht weitergeführt werden können die Verträge, bei
denen der Neuanschluss außerhalb des erschlossenen Lizenz-              4.1    Sofern erforderlich, stellt der Kunde Teleos für den Betrieb
gebietes von Teleos liegt oder eine Weiterführung aus technischen              und die Installation der den Vertragszwecken dienenden
oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist.                                  technischen Einrichtungen unentgeltlich und rechtzeitig
                                                                               eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungs-
                                                                               räume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält
Entgelt
                                                                               diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und
Sämtliche Telefongespräche werden zusätzlich zum o. a. monat-                  ordnungsgemäßem Zustand. Der Kunde gewährt Teleos
lichen Pauschalpreis abgerechnet. Onlinezeiten über die SDSL-                  Zutritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Vertra-
oder ADSL-Internetanbindung werden nicht gesondert berechnet.                  ges.
In dem Grundpreis der Internetzugänge ist jeweils ein Übertra-
                                                                        4.2    Der Kunde darf den Festnetzanschluss zur Übermittlung von
gungsvolumenkontingent enthalten. Zur Abrechnung kommt das
                                                                               Sprache und/oder Daten nur bestimmungsgemäß und nach
anfallende Datenvolumen erst dann, wenn dieses Volumenkontin-
                                                                               Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und -verordnun-
gent überschritten wird. Bei der Bestellung des DSL-Tarifs „Flat-
                                                                               gen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.
rate“ wird das anfallende Übertragungsvolumen nicht gesondert
berechnet, sondern ist mit dem monatlichen Aufpreis der Flatrate        4.3    Der Kunde wird nur die durch Teleos vorgegebenen Schnitt-
abgegolten.                                                                    stellen nutzen. Andere Schnittstellen können nur genutzt
Die Preise für die darüber hinausgehende Leistungen werden                     werden, nachdem hierüber mit Teleos Einvernehmen erzielt
gemäß der aktuellen Preisliste Speed Business Starter in Rechnung              worden ist.
gestellt.                                                               4.4    Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen,
                                                                               insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht
Abrechnung                                                                     oder belästigt werden.
Die Grundpreise und die davon nicht abgedeckten Bestandteile des        4.5    Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elek-
Vertrages (Entgelt für sämtliche Gesprächseinheiten, etc.) werden              trische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu
monatlich gesondert in Rechnung gestellt.                                      bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Telekom-
                                                                               munikationsendgeräte anzuschließen, deren Verwendung in
Preisänderung                                                                  öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepu-
                                                                               blik Deutschland gesetzlich zulässig ist.
Teleos ist berechtigt, innerhalb der Vertragslaufzeit Preise abzuän-
dern. In diesem Fall wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht          4.6    Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grund-
eingeräumt. Preisänderungen werden von Teleos in geeigneter                    stück des Kunden bzw. des Eigentümers befindlichen Anla-
Weise bekannt gegeben. Die Zustimmung zur Preisänderung gilt als               gen von Teleos sowie an den Abschlusseinrichtungen hat der
erteilt, wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang                  Kunde unverzüglich Teleos mitzuteilen.
dieser Information keinen schriftlichen Widerspruch bei Teleos ein-     4.7    Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen
legt.                                                                          zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und Schäden und
Preisänderungen durch Erhöhung bestehender oder Einführung                     ihrer Ursachen ermöglichen.
neuer Steuern oder sonstiger Abgaben sowie zusätzlicher Belastun-       4.8    Der Kunde stellt sicher, dass alle Instandhaltungs- und Ände-
gen, die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen, werden zum                     rungsarbeiten am Anschluss nur von Teleos oder von Teleos
jeweiligen Termin der Erhöhung/Einführung wirksam.                             nachweislich autorisierten Dritten ausgeführt werden.
                                                                        4.9    Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumlei-
Bezahlung
                                                                               tung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe
Der Kunde hat die Möglichkeit, die monatlichen Rechnungsbeträge                nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem
per Lastschrift durch Teleos einziehen zu lassen. Hierzu erteilt der           ankommende Anrufe ebenfalls auf einen Anschluss weiterge-



Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2004
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                     |
                                                                                                                             24 2005
       schaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu         8.3    Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlö-
       dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung             sung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurück-
       einverstanden ist.                                                       gereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde
                                                                                und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nach-
4.10   Der Kunde erklärt, dass alle Mitbenutzer des Anschlusses auf
                                                                                weislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der
       die Speicherung der Verbindungsdaten zur Erstellung des
                                                                                Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden
       Einzelverbindungsnachweises hingewiesen wurden und dass
                                                                                wäre.
       die eventuell notwendige Beteiligung des Betriebsrates bzw.
       der Personalvertretung gemäß der gesetzlichen Vorschriften        8.4    Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten
       erfolgt ist.                                                             und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuld-
                                                                                haft, kann Teleos Ersatz für den ihr entstehenden Schaden,
4.11   Der Kunde hat Teleos unverzüglich jede Änderung seines                   einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.
       Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes
       bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform            8.5     Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit
       mitzuteilen.                                                             der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem
                                                                                länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem
                                                                                Betrag, der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die
7. Zahlungsbedingungen                                                          letzten zwei Monate entspricht, in Verzug, ist Teleos berech-
7.1    Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und                         tigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu
       Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von                     kündigen.
       Teleos aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich           8.6    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von Teleos wegen
       sechs Monate nach Datum der Rechnungserstellung                          Verzugs des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund –
       gelöscht.                                                                bleibt unberührt.
7.2    Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun-
       den keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte          12. Haftung
       Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund
       rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft Teleos keine    12.1   Für Personenschäden haftet Teleos unbeschränkt entspre-
       Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Teleos wird den              chend der gesetzlichen Vorschriften.
       Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen              12.2   Teleos haftet für Sach- und Vermögensschäden, die ihre
       Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespei-                  gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
       cherter Verbindungsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus                vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sie haftet
       technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungser-                  darüber hinaus für Sach- und Vermögensschäden, wenn
       teilung auf diese Beschränkung in drucktechnisch deutlich                diese auf der Verletzung einer von Teleos zugesicherten
       gestalteter Form hinweisen.                                              Eigenschaft oder einer Verletzung einer vertragswesentlichen
                                                                                Pflicht von Teleos beruhen. Soweit Teleos fahrlässig eine
8. Verzug und Pflichtverletzung des Kunden                                      Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-
                                                                                führung des Vertrages erst möglich macht (vertragswesentli-
8.1    Teleos ist berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des                 che Pflicht, Nr. 3.1, 3.2, 3.5, 11.1), ist die Ersatzpflicht auf den
       Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflich-                 vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höch-
       tungen in Höhe von mindestens 75,00 EUR in Verzug ist, eine              stens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 EUR.
       etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist und Teleos diese
       Sperre mindestens zwei Wochen zuvor unter Hinweis auf die         12.3   Die Haftung von Teleos für grob fahrlässig verursachte Ver-
       Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen,                   mögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen-
       angedroht hat. Im übrigen darf Teleos den Festnetzanschluss              oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich gegenüber
       des Kunden ohne Ankündigung und Einhaltung einer Warte-                  den einzelnen geschädigten Personen auf 12.500,00 EUR
       frist nur sperren, wenn                                                  und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Mil-
                                                                                lionen EUR je schadensverursachendes Ereignis. Übersteigt
       – der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des               die Summe der Einzelschäden, die auf dasselbe Ereignis zu
         Vertragsverhältnisses gegeben hat oder                                 zahlen sind, diese Höchstgrenzen, wird der Schadensersatz
       – eine Gefährdung der Einrichtungen von Teleos, insbeson-                in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Scha-
         dere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtun-                densersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
         gen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht      12.4   Im Übrigen ist die Haftung von Teleos ausgeschlossen. Die
         oder                                                                   Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B.
       – das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und                   Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
         Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei
         einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der      17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
         Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig
                                                                         17.1   Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen
         oder nicht rechtzeitig entrichtet, vom Kunden geleistete
                                                                                Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz
         Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unver-
                                                                                (BDSG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Telekommuni-
         hältnismäßig ist. Im Fall einer Sperre durch Teleos wird
                                                                                kationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV)
         diese zunächst auf abgehende Telekommunikationsver-
                                                                                und Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Wir weisen Sie
         bindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sper-
                                                                                darauf hin, dass Ihre Daten zum Zweck der Vertragserfüllung
         rung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche
                                                                                erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
         nach Durchführung der Sperrung an, darf Teleos den Netz-
         zugang des Kunden insgesamt sperren.                            17.2   Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich
                                                                                in Anlagen von Teleos, es sei denn, die Nachrichteninhalte
8.2    Teleos ist berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 2 % über dem
                                                                                werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anla-
       Diskontsatz der Europäischen Zentralbank bzw. ab
                                                                                gen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch
       01.01.1999 über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, min-
                                                                                die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.
       destens aber 5 % ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen.
       Teleos ist des Weiteren berechtigt, die durch Zahlungsverzug      Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bestimmungen gelten ebenfalls
       entstandenen Mahnkosten pauschal mit 2,56 EUR je Mah-             die Allgemeinen Bedingungen der Teleos Gesellschaft für Telekom-
       nung zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten,              munikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co.
       nachzuweisen, dass Teleos im Einzelfall kein oder ein gerin-      KG für den Zugang zum lnternet und damit in Zusammenhang ste-
       gerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer         hende Dienstleistungen (Speed Business Profi, Stand 21. Dezember
       Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich Teleos vor.          2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektri-



                                                                                                                      Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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24 2005
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  2005
zität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Heft               1.3.1 Basisleistungen für einen ISDN-Anschluss
24/2005). Insbesondere gilt zur Haftung bei Erbringung von Inter-
                                                                        1.3.1.1 Rufnummern (Multiple Subscriber Number/MSN)
netdienstleistungen Ziffer 12 dieser allgemeinen Bedingungen
sowie zum Datenschutz Ziffer 17.                                        Dem ISDN-Standardanschluss werden standardmäßig drei Ruf-
                                                                             nummern zugeteilt.
Gerichtsstand ist Herford.
Teleos GmbH & Co. KG                                                    1.3.1.2 Durchwahlrufnummernblock (Direct Dialing-In/DDI)
                                                                        Dem ISDN-Anlagenanschluss wird eine Rufnummer mit einem
                                                                        Regelrufnummernblock mit 10 Durchwahlrufnummern zugeteilt.
                                                                        1.3.1.3 Durchschalten
Mitteilung Nr. 318/2005
                                                                        Ankommende Verbindungen werden abhängig vom jeweiligen Tele-
                                                                        kommunikationsdienst zu bestimmten Endeinrichtungen durchge-
                                                                        schaltet.
                                                                        1.3.1.4 Anklopfen (Call Waiting/CW)
                                                                        Dem ISDN-Standardanschluss werden während einer bestehenden
                                                                        Verbindung Informationen über weitere ankommende Verbindungen
Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste Ost-          übermittelt, ohne dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält. Bei
westfalen-Schaumburg mbH & Co. KG                                       Nichtannahme des zweiten Anrufs innerhalb von 60 Sekunden wird
                                                                        die Verbindung in der Vermittlungsstelle von Teleos unterbrochen.
Leistungsbeschreibung Speed Business Starter
                                                                        1.3.1.5 Halten/Makeln/Rückfrage (Call Hold/Hold)
Inkl. Teil 1: Telefonanschluss (Basisprodukt)
Inkl. Teil 2: Internetzugänge (zusätzliche Produktoptionen)             Bei Ankommen weiterer Anrufe können bestehende Verbindungen
Inkl. Teil 3: Serviceleistungen                                         in der Vermittlungsstelle von Teleos gehalten werden (Halten). Der
                                                                        ISDN-Standardanschluss ermöglicht das Wechseln zwischen den
Teil 1: Telefonanschluss (Basisprodukt)                                 beiden Verbindungen, ohne dass zwischenzeitlich eine Verbindung
                                                                        getrennt werden muss (Makeln). Beim Makeln kann der in der Ver-
1 Standardleistung                                                      mittlungsstelle gehaltene Teilnehmer das aktive Gespräch nicht mit-
1.1   Anschluss                                                         hören (wechselseitige Nutzung eines Kommunikationskanals).

Die Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste           Alternativ kann neben dem gehaltenen Gespräch eine Verbindung
Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG (im folgenden Teleos               aktiv aufgebaut werden (Rückfrage).
genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden tech-           1.3.1.6 Dreierkonferenz (Three Party/3PTY)
nischen und betrieblichen Möglichkeiten einen EURO-ISDN-
                                                                        Der ISDN-Standardanschluss ermöglicht den Aufbau von zwei Ver-
Anschluss (Protokoll E-DSS1) – im folgenden ISDN-Anschluss
                                                                        bindungen über einen Kommunikationskanal. Bei der Dreierkonfe-
genannt – oder wahlweise einen analogen Telefonanschluss.
                                                                        renz können diese beiden Verbindungen gleichzeitig genutzt wer-
Ein Telefonanschluss ist Basisbestandteil des Produktes Speed           den (gleichzeitige Nutzung eines Kommunikationskanals).
Business Starter und wird überlassen als ein
                                                                        1.3.1.7 Rufnummernübermittlung
• ISDN-Standardanschluss mit zwei Kommunikationskanälen                 Für den ISDN-Anschluss werden folgende Varianten der Rufnum-
   (Nutzkanäle) und einem Steuerkanal (D-Kanal) oder                    mernübermittlung angeboten:
• ISDN-Anlagenanschluss mit zwei Kommunikationskanälen
   (Nutzkanäle) und einem Steuerkanal (D-Kanal) oder                    • Ständige Anzeige der Rufnummer des Anrufenden (Calling
                                                                          Line Identification Presentation/CLIP). Übermittlung der Ruf-
• Analog-Anschluss mit einem Kommunikationskanal (Nutz-                   nummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige bei ankom-
   kanäle).                                                               menden Telefonverbindungen, sofern die Rufnummernübermitt-
1.2    Verbindung                                                         lung nicht unterdrückt wird.
Die Verbindung dient der Vermittlung von Sprache und Daten. Die         • Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufen-
Bandbreite beträgt maximal 64 kbit/s je Kommunikationskanal.              den (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Ständige
Unzulässig sind Anwendungen, bei denen eine Durchschaltung der            oder fallweise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer
Kommunikationskanäle (Nutzkanäle) von vornherein nicht                    des Anschlusses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Aus-
gewünscht bzw. von der Anwendung technisch verhindert wird. Der           nahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und
D-Kanal dient zur Übermittlung von Informationen zur Steuerung            Feuerwehr.
des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der techni-           • Ständige Anzeige der Rufnummer des Angerufenen (Connec-
schen Einrichtungen im Netzknoten von Teleos. Eine Übermittlung           ted Line Identification Presentation/COLP). Übermittlung der
von Nutzdaten über den D-Kanal ist nur im Rahmen einer von                Rufnummer des angerufenen Anschlusses zur Anzeige, wenn der
Teleos speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.          Angerufene die Rufnummernübermittlung nicht unterdrückt.
Der Analog-Anschluss verfügt auf dem Kommunikationskanal                • Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Angerufe-
(Nutzkanal) über eine Bandbreite von 0,3 bis 3,4 kHz.                     nen (Connected Line Identification Restriction/COLR). Stän-
                                                                          dige oder fallweise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnum-
Die Verfügbarkeit von Telefondienstleistungen kann durch die zwi-         mer des Anschlusses bei ankommenden Verbindungen.
schen den an einer Verbindung beteiligten Netzbetreibern verein-
barten Leistungsmerkmale eingeschränkt sein. Im Rahmen der              1.3.1.8 Anrufweiterschaltung (Call Forwarding/CF)
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten werden          Die Anrufweiterschaltung ist das Weiterleiten der bei einer Rufnum-
Verbindungen mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von        mer (Mehrfach- oder Durchwahlrufnummer) ankommenden Verbin-
mindestens 97 % hergestellt. Es werden Verbindungen im Netzbe-          dungen zu einem vom Kunden gewünschten Anschluss. Abhängig
reich der Teleos und zwischen der Teleos und anderen Netzbetrei-        vom Kundenwunsch sind folgende Anrufweiterschaltungen mög-
bern hergestellt. Verbindungen über andere Netzbetreiber mit der        lich:
entsprechenden Netzbetreiberkennziffer (Call by Call) bzw. Presel-
                                                                        • feste Weiterschaltung der ankommenden Verbindungen (Call
ection sind nicht möglich.
                                                                          Forwarding Unconditional/CFU),
1.3   Basisleistungen für einen Telefonanschluss                        • Weiterschaltung bei Besetztzustand (Call Forwarding Busy/CFB)
Das Produkt Speed Business Starter (Teil 1: Telefonanschluss)             oder
umfasst die im Folgenden aufgeführten Leistungsmerkmale. Die            • Weiterschaltung bei ausbleibender Rufannahme (Call Forwarding
Basisleistungen sind mit dem Grundpreis abgegolten.                       No Reply/CFNR).



Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2006
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               |
                                                                                                                       24 2005
1.3.1.9 Gebühreninformation (Advice Of Charge – End Of                  Abhängig vom Kundenwunsch sind folgende Anrufweiterschal-
        Call/AOC-E)                                                     tungen möglich:
Übermittlung der Gebühreninformation für eine abgehende Verbin-         • feste Weiterschaltung der ankommenden Verbindungen (Call
dung nach Verbindungsende (AOC-E).                                        Forwarding Unconditional/CFU),
1.3.1.10 Einzelverbindungsübersicht                                     • Weiterschaltung bei Besetztzustand (Call Forwarding Busy/CFB)
                                                                          oder
Auf Wunsch werden als Anlage zur Rechnung alle abgehenden Ver-
bindungen einzeln u. a. mit Datum, Zielrufnummer, Beginn und            • Weiterschaltung bei ausbleibender Rufannahme (Call Forwarding
Dauer der Verbindung sowie Entgelt für die Einzelverbindung aufge-        No Reply/CFNR).
führt. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend          1.3.2.7 Gebühreninformation
dem Wunsch des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern ver-
kürzt oder in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutz-           Auf Wunsch erfolgt für den Analog-Anschluss die Übermittlung der
rechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Perso-            Gebühreninformation für eine abgehende Verbindung während des
nen, Behörden und Organisationen in einer Summe                         Gespräches (AOC 16 kHz). Während des Gespräches wird immer
zusammengefasst. Die Zielrufnummern für diese Verbindungen              dann eine Gebühreninformation übertragen, wenn ein Bruttobetrag
werden nicht ausgewiesen.                                               von 0,0614 Euro abtelefoniert worden ist. Voraussetzung hierfür ist
                                                                        die kundenseitige Installation eines entsprechenden Endgerätes zur
1.3.2 Basisleistungen für einen Analog-Anschluss                        Anzeige der Gebühreninformation.
Die Verfügbarkeit der Leistungsmerkmale an einem Analog-                1.3.2.8 Einzelverbindungsnachweis
Anschluss ist abhängig vom Endgerät des Kunden. Endgeräte, die
nach dem Tonwahlverfahren (MFV) arbeiten, unterstützen die Leis-        Auf Wunsch werden als Anlage zur Gebührenrechnung alle abge-
tungsmerkmale. Endgeräte, die nach dem Impulswahlverfahren              henden Verbindungen einzeln u. a. mit Datum, Zielrufnummer,
(IWV) arbeiten, unterstützen die Leistungsmerkmale eingeschränkt.       Beginn und Dauer der Verbindung sowie Entgelt für die Einzelver-
Möglich sind der Verbindungsaufbau, das Halten der Verbindung           bindung aufgeführt. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden
und der Verbindungsabbau (basic call) sowie die ständige Anzeige        entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder um die letzten
der Rufnummer des Anrufenden (CLIP analog) und die ständige             drei Ziffern verkürzt oder in vollständiger Länge angegeben.
Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufenden                 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu
(CLIR).                                                                 bestimmten Personen, Behörden und Organisationen (z.B. Telefon-
1.3.2.1 Rufnummer                                                       seelsorge) in einer Summe zusammengefasst. Die Zielrufnummern
                                                                        für diese Verbindungen werden nicht ausgewiesen.
Dem Analog-Anschluss wird eine Rufnummer zugeteilt.
1.3.2.2 Anklopfen (Call Waiting/CW)
                                                                        2 Zusätzliche Leistungen
Dem Analog-Anschluss werden während einer bestehenden Verbin-
                                                                        Teleos erbringt jeweils nach Vereinbarung und, soweit nicht bereits
dung Informationen über weitere ankommende Verbindungen über-
                                                                        in den Basisleistungen von Speed Business Starter (Teil 1: Telefon-
mittelt, ohne dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält. Bei Nicht-
                                                                        Anschluss) enthalten, im Rahmen der bestehenden technischen und
annahme des zweiten Anrufs innerhalb von 60 Sekunden wird die
                                                                        betrieblichen Möglichkeiten weitere Leistungen. Für diese zusätzli-
Verbindung in der Vermittlungsstelle von Teleos unterbrochen.
                                                                        chen Leistungen wird teilweise ein gesondertes Entgelt, das sich
1.3.2.3 Halten/Makeln/Rückfrage (Call Hold/Hold)                        nach der jeweils gültigen Preisliste richtet, erhoben.
Beim Ankommen weiterer Anrufe können bestehende Verbindungen            2.1    Zusätzliche Leistungen an einem ISDN-Anschluss
in der Vermittlungsstelle von Teleos gehalten werden (Halten). Der
Analog-Anschluss ermöglicht das Wechseln zwischen den beiden            2.1.1 Zusätzliche Rufnummer (Multiple Subscriber Number/
Verbindungen, ohne dass zwischenzeitlich eine Verbindung                      MSN)
getrennt werden muss (Makeln). Beim Makeln kann der in der Ver-         Zuteilung weiterer Rufnummern für einen ISDN-Standardanschluss
mittlungsstelle gehaltene Teilnehmer das aktive Gespräch nicht mit-     (insgesamt sind maximal 10 Rufnummern möglich). Für die Zutei-
hören (wechselseitige Nutzung eines Kommunikationskanals).              lung dieser weiteren Rufnummern ist ein Bedarfsnachweis seitens
Alternativ kann neben dem gehaltenen Gespräch eine Verbindung           des Kunden notwendig.
aktiv aufgebaut werden (Rückfrage).                                     2.1.2 Gebühreninformation (Advice Of Charge – During the
1.3.2.4 Dreierkonferenz (Three Party/3PTY)                                    call/AOC-D)
Der Analog-Anschluss ermöglicht den Aufbau von zwei Verbindun-          Übermittlung der Gebühreninformation für eine abgehende Verbin-
gen über einen Kommunikationskanal. Bei der Dreierkonferenz kön-        dung während des Gespräches (AOC-D). Es wird immer dann eine
nen diese beiden Verbindungen gleichzeitig genutzt werden (gleich-      Gebühreninformation übertragen, wenn ein Bruttobetrag 0,0614
zeitige Nutzung eines Kommunikationskanals).                            Euro abtelefoniert worden ist.
1.3.2.5 Rufnummernübermittlung                                          2.1.3 Vollsperre (Barring)
Für den Analog-Anschluss werden standardmäßig folgende Varian-          Sperre des ISDN-Anschlusses für ankommende und abgehende
ten der Rufnummernübermittlung angeboten:                               Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden Verbindungen zum
                                                                        Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr. Der Anrufer erhält einen
• Ständige Anzeige der Rufnummer des Anrufenden (Calling
                                                                        Hinweis, dass der ISDN-Anschluss vorübergehend nicht erreichbar
  Line Identification Presentation/CLIP analog). Übermittlung
                                                                        ist.
  der Rufnummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige bei
  ankommenden Telefonverbindungen, sofern die Rufnummernü-              2.1.4 Abgangssperre
  bermittlung nicht unterdrückt wird.
                                                                        Sperre des ISDN-Anschlusses für:
• Fallweise Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des
  Anrufenden (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Fall-       • alle abgehenden Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden
  weise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer des                  Verbindungen zum Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr,
  Anschlusses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Aus-              • internationale Verbindungen,
  nahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und           • abgehende Verbindungen zu Mehrwertdiensten (0190x, 0900x),
  Feuerwehr.
                                                                          abgehende Verbindungen zu Mobilfunknetzen (015x, 016x und
1.3.2.6 Anrufweiterschaltung (Call Forwarding/CF)                         017x),
Die Anrufweiterschaltung ist das Weiterleiten der bei der Ruf-          • abgehende Verbindungen zu T-Vote-Call (0137x und 0138x) und
nummer ankommenden Verbindungen zu einem vom Kunden                       abgehende Verbindungen ins bundesweite Festnetz mit der Aus-
gewünschten Anschluss.                                                    nahme der Rufnummern beginnend mit 05x.



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