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                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2002
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               |
                                                                                                                       24 2005
spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-        1.3.6 Terminvereinbarung
licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren
                                                                        Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin
Beseitigung.
                                                                        für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser
1.2.5 Zwischenmeldung                                                   Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.
Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-          „zwischen 9.00 und 10.00 Uhr“).
tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der             Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem
Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.                                        Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-
1.2.6 Terminvereinbarung                                                min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche
                                                                        Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.3.1 entfällt.
Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin
für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser       1.3.7 Rückmeldung
Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.      Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung
“zwischen 9.00 und 10.00 Uhr”).                                         unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Die Rückmeldung kann
Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem        durch den Servicetechniker von Teleos erfolgen. Ist der Kunde am
Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-       Tag der Entstörung nicht erreichbar, erfolgt die Benachrichtigung
min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche         erst am Folgetag.
Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.2.1 entfällt.            1.3.8 Absicherung der Entstörungsfrist
1.2.7 Rückmeldung                                                       Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-
Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung        tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden
unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Ist der Kunde am Tag der     Betrag gut:
Entstörung nicht erreichbar, erfolgt die Benachrichtigung erst am       • 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis
Folgetag.                                                                 zu einem Tag,
1.2.8 Absicherung der Entstörungsfrist                                  • 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-          mehr als einem bis zu zwei Tagen,
tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden             • 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
Betrag gut:                                                               mehr als zwei Tagen.
• 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis         Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
  zu einem Tag,                                                         jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
• 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
                                                                        Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem
  mehr als einem bis zu drei Tagen,
                                                                        Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
• 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von            bleiben hiervon unberührt.
  mehr als drei Tagen.
Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem       Mitteilung Nr. 317/2005
Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz             Allgemeine Bestimmungen der Teleos Gesellschaft für Tele-
bleiben hiervon unberührt.                                              kommunikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg
1.3 Premium-Service                                                     mbH & Co. KG für die Erbringung von Telekommunikations-
                                                                        dienstleistungen im Rahmen des Produktes Speed Business
1.3.1 Entstörungsfrist                                                  Starter
Teleos beseitigt die Störungen innerhalb von acht Stunden nach
Eingang der Störungsmeldung. Die Entstörungsfrist ist eingehalten,      Speed Business Starter
wenn innerhalb der acht Stunden der Anschluss (ggf. übergangs-
weise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann.         Die Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste
Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen         Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG (nachfolgend Teleos
dem Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Ansprech-           genannt) bietet dem Kunden je nach Vertragsvariante zu einem
stelle von Teleos und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die            monatlichen Pauschalpreis:
Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von Teleos.             • Die Bereitstellung eines ISDN-Anschlusses als Standard- oder als
Verspätungen, die vom Kunden zu vertreten sind, vermindern die            Anlagenanschluss mit zwei Kommunikationskanälen und einem
errechnete Störungsdauer entsprechend.                                    Steuerkanal sowie

1.3.2 Annahme der Störungsmeldung                                       • einen Internetzugang auf SDSL- oder ADSL-Basis mit einem ent-
                                                                          haltenden Übertragungsvolumenkontingent.
Die Störungsannahme nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr
Störungsmeldungen unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111 entge-          Die Realisierungsmöglichkeit und die Leistungsfähigkeit einer
gen.                                                                    Anbindung mittels ADSL-Technologie werden u. a. durch die Lei-
                                                                        tungslänge zwischen der Ortsvermittlungsstelle und dem Anschluss
1.3.3 Servicebereitschaft                                               des Kunden bestimmt. Je nach Leitungslänge wird die Verfügbar-
Die Servicebereitschaft besteht täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.         keit im Einzelfall geprüft und ggf. im Rahmen der technischen und
                                                                        betrieblichen Möglichkeiten ein Alternativangebot unterbreitet. Ab
1.3.4 Reaktionszeit                                                     einer bestimmten Leitungslänge wird die Anbindung mittels DSL-
Eine Bestätigung der Störungsbearbeitung erfolgt in der Regel           Technologie abgelehnt. In einigen Ortsnetzen ist die Anbindung mit-
innerhalb von einer Stunde (Reaktionszeit) an einen vom Kunden          tels DSL-Technologie derzeit nicht möglich. Auch hier wird ggf. im
spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-        Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Alter-
licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren        nativangebot unterbreitet.
Beseitigung.                                                            Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungs-
1.3.5 Zwischenmeldung                                                   beschreibung für das Produkt Speed Business Starter.
Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-          Teleos behält sich vor, die Verbindung zum Internet nach Ablauf von
tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der             12 Stunden zu unterbrechen. Ein sofortiger Wiederaufbau der Ver-
Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.                                        bindung ist möglich.



                                                                                                                Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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24 2005
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  2003
Es werden Verbindungen im Netzbereich der Teleos und zwischen           Kunde Teleos eine Einzugsermächtigung. Sollte die Bank einen
der Teleos und anderen Netzbetreibern hergestellt.                      abgebuchten Betrag rückbelasten, ist Teleos berechtigt, den Ver-
                                                                        trag zum Produkt Speed Business Starter mit einer Frist von zwei
Die bereitgestellten Endeinrichtungen (ISDN-Netzabschlussgeräte,
                                                                        Wochen zum Monatsende zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat
SDSL-Modem oder ADSL-Splitter und ADSL-Modem) verbleiben im
                                                                        die Rückbelastung nicht zu vertreten.
Eigentum von Teleos und werden dem Kunden für die Dauer des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Nach Kündigung des
Vertrages gibt der Kunde die Endeinrichtungen an den Vertrags-          Datenschutz
partner zurück.                                                         Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Daten werden bei
                                                                        Teleos gespeichert und maschinell verarbeitet. Diese Daten werden
Vertragslaufzeit                                                        gemäß Bundesdatenschutzgesetz ausschließlich zu dem zu der
Der Vertrag zum Produkt Speed Business Starter wird mit der Auf-        jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Weg
schaltung auf das Kommunikationsnetz von Teleos wirksam. Er             genutzt.
kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erst-
laufzeit von 12 Monaten bzw. 24 Monaten schriftlich gekündigt wer-      Allgemeine Bedingungen der Teleos
den. Danach verlängert sich die Laufzeit abweichend von Ziffer 13,
Vertragslaufzeit und Kündigung der Allgemeinen Bedingungen der          Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bestimmungen gelten ebenfalls
Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste Ost-          die Allgemeinen Bedingungen der Teleos Gesellschaft für Telekom-
westfalen-Schaumburg mbH & Co. KG für den Anschluss zum Fest-           munikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co.
netz und für Sprachkommunikationsdienstleistungen automatisch           KG für den Anschluss zum Festnetz und Sprachkommunikations-
um jeweils drei weitere Monate, wenn der Vertrag nicht von dem          dienstleistungen (Stand 1. März 2004, veröffentlicht im Amtsblatt
Kunden oder von Teleos unter Einhaltung einer Frist von einem           der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Monat auf das Ende des Dreimonatszeitraums schriftlich gekündigt        Post und Eisenbahnen, Heft 7/2004). Insbesondere gilt zur Haftung
wird.                                                                   bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen Ziffer 12
                                                                        dieser Allgemeinen Bedingungen sowie zum Datenschutz Ziffer 17.
Umzug                                                                   Auszüge aus den Allgemeinen Bestimmungen der Teleos Gesell-
Verlagert der Kunde seinen Gewerbebetrieb, haben der Kunde und          schaft für Telekommunikation und Netzdienste Ostwestfalen-
Teleos das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum       Schaumburg mbH & Co. KG für den Anschluss zum Festnetz und für
Monatsende außerordentlich zu kündigen. Ausgenommen von die-            Sprachkommunikationsdienstleistungen:
ser außerordentlichen Kündigung sind alle Verträge mit einer Rest-
laufzeit, die an dem neuen Standort des Kunden weitergeführt wer-       4. Mitwirkungspflichten des Kunden
den können. Nicht weitergeführt werden können die Verträge, bei
denen der Neuanschluss außerhalb des erschlossenen Lizenz-              4.1    Sofern erforderlich, stellt der Kunde Teleos für den Betrieb
gebietes von Teleos liegt oder eine Weiterführung aus technischen              und die Installation der den Vertragszwecken dienenden
oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist.                                  technischen Einrichtungen unentgeltlich und rechtzeitig
                                                                               eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungs-
                                                                               räume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält
Entgelt
                                                                               diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und
Sämtliche Telefongespräche werden zusätzlich zum o. a. monat-                  ordnungsgemäßem Zustand. Der Kunde gewährt Teleos
lichen Pauschalpreis abgerechnet. Onlinezeiten über die SDSL-                  Zutritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Vertra-
oder ADSL-Internetanbindung werden nicht gesondert berechnet.                  ges.
In dem Grundpreis der Internetzugänge ist jeweils ein Übertra-
                                                                        4.2    Der Kunde darf den Festnetzanschluss zur Übermittlung von
gungsvolumenkontingent enthalten. Zur Abrechnung kommt das
                                                                               Sprache und/oder Daten nur bestimmungsgemäß und nach
anfallende Datenvolumen erst dann, wenn dieses Volumenkontin-
                                                                               Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und -verordnun-
gent überschritten wird. Bei der Bestellung des DSL-Tarifs „Flat-
                                                                               gen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.
rate“ wird das anfallende Übertragungsvolumen nicht gesondert
berechnet, sondern ist mit dem monatlichen Aufpreis der Flatrate        4.3    Der Kunde wird nur die durch Teleos vorgegebenen Schnitt-
abgegolten.                                                                    stellen nutzen. Andere Schnittstellen können nur genutzt
Die Preise für die darüber hinausgehende Leistungen werden                     werden, nachdem hierüber mit Teleos Einvernehmen erzielt
gemäß der aktuellen Preisliste Speed Business Starter in Rechnung              worden ist.
gestellt.                                                               4.4    Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen,
                                                                               insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht
Abrechnung                                                                     oder belästigt werden.
Die Grundpreise und die davon nicht abgedeckten Bestandteile des        4.5    Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elek-
Vertrages (Entgelt für sämtliche Gesprächseinheiten, etc.) werden              trische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu
monatlich gesondert in Rechnung gestellt.                                      bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Telekom-
                                                                               munikationsendgeräte anzuschließen, deren Verwendung in
Preisänderung                                                                  öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepu-
                                                                               blik Deutschland gesetzlich zulässig ist.
Teleos ist berechtigt, innerhalb der Vertragslaufzeit Preise abzuän-
dern. In diesem Fall wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht          4.6    Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grund-
eingeräumt. Preisänderungen werden von Teleos in geeigneter                    stück des Kunden bzw. des Eigentümers befindlichen Anla-
Weise bekannt gegeben. Die Zustimmung zur Preisänderung gilt als               gen von Teleos sowie an den Abschlusseinrichtungen hat der
erteilt, wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang                  Kunde unverzüglich Teleos mitzuteilen.
dieser Information keinen schriftlichen Widerspruch bei Teleos ein-     4.7    Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen
legt.                                                                          zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und Schäden und
Preisänderungen durch Erhöhung bestehender oder Einführung                     ihrer Ursachen ermöglichen.
neuer Steuern oder sonstiger Abgaben sowie zusätzlicher Belastun-       4.8    Der Kunde stellt sicher, dass alle Instandhaltungs- und Ände-
gen, die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen, werden zum                     rungsarbeiten am Anschluss nur von Teleos oder von Teleos
jeweiligen Termin der Erhöhung/Einführung wirksam.                             nachweislich autorisierten Dritten ausgeführt werden.
                                                                        4.9    Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumlei-
Bezahlung
                                                                               tung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe
Der Kunde hat die Möglichkeit, die monatlichen Rechnungsbeträge                nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem
per Lastschrift durch Teleos einziehen zu lassen. Hierzu erteilt der           ankommende Anrufe ebenfalls auf einen Anschluss weiterge-



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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2004
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                     |
                                                                                                                             24 2005
       schaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu         8.3    Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlö-
       dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung             sung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurück-
       einverstanden ist.                                                       gereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde
                                                                                und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nach-
4.10   Der Kunde erklärt, dass alle Mitbenutzer des Anschlusses auf
                                                                                weislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der
       die Speicherung der Verbindungsdaten zur Erstellung des
                                                                                Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden
       Einzelverbindungsnachweises hingewiesen wurden und dass
                                                                                wäre.
       die eventuell notwendige Beteiligung des Betriebsrates bzw.
       der Personalvertretung gemäß der gesetzlichen Vorschriften        8.4    Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten
       erfolgt ist.                                                             und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuld-
                                                                                haft, kann Teleos Ersatz für den ihr entstehenden Schaden,
4.11   Der Kunde hat Teleos unverzüglich jede Änderung seines                   einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.
       Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes
       bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform            8.5     Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit
       mitzuteilen.                                                             der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem
                                                                                länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem
                                                                                Betrag, der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die
7. Zahlungsbedingungen                                                          letzten zwei Monate entspricht, in Verzug, ist Teleos berech-
7.1    Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und                         tigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu
       Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von                     kündigen.
       Teleos aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich           8.6    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von Teleos wegen
       sechs Monate nach Datum der Rechnungserstellung                          Verzugs des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund –
       gelöscht.                                                                bleibt unberührt.
7.2    Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun-
       den keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte          12. Haftung
       Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund
       rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft Teleos keine    12.1   Für Personenschäden haftet Teleos unbeschränkt entspre-
       Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Teleos wird den              chend der gesetzlichen Vorschriften.
       Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen              12.2   Teleos haftet für Sach- und Vermögensschäden, die ihre
       Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespei-                  gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
       cherter Verbindungsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus                vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sie haftet
       technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungser-                  darüber hinaus für Sach- und Vermögensschäden, wenn
       teilung auf diese Beschränkung in drucktechnisch deutlich                diese auf der Verletzung einer von Teleos zugesicherten
       gestalteter Form hinweisen.                                              Eigenschaft oder einer Verletzung einer vertragswesentlichen
                                                                                Pflicht von Teleos beruhen. Soweit Teleos fahrlässig eine
8. Verzug und Pflichtverletzung des Kunden                                      Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-
                                                                                führung des Vertrages erst möglich macht (vertragswesentli-
8.1    Teleos ist berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des                 che Pflicht, Nr. 3.1, 3.2, 3.5, 11.1), ist die Ersatzpflicht auf den
       Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflich-                 vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höch-
       tungen in Höhe von mindestens 75,00 EUR in Verzug ist, eine              stens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 EUR.
       etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist und Teleos diese
       Sperre mindestens zwei Wochen zuvor unter Hinweis auf die         12.3   Die Haftung von Teleos für grob fahrlässig verursachte Ver-
       Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen,                   mögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen-
       angedroht hat. Im übrigen darf Teleos den Festnetzanschluss              oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich gegenüber
       des Kunden ohne Ankündigung und Einhaltung einer Warte-                  den einzelnen geschädigten Personen auf 12.500,00 EUR
       frist nur sperren, wenn                                                  und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Mil-
                                                                                lionen EUR je schadensverursachendes Ereignis. Übersteigt
       – der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des               die Summe der Einzelschäden, die auf dasselbe Ereignis zu
         Vertragsverhältnisses gegeben hat oder                                 zahlen sind, diese Höchstgrenzen, wird der Schadensersatz
       – eine Gefährdung der Einrichtungen von Teleos, insbeson-                in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Scha-
         dere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtun-                densersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
         gen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht      12.4   Im Übrigen ist die Haftung von Teleos ausgeschlossen. Die
         oder                                                                   Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B.
       – das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und                   Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
         Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei
         einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der      17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
         Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig
                                                                         17.1   Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen
         oder nicht rechtzeitig entrichtet, vom Kunden geleistete
                                                                                Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz
         Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unver-
                                                                                (BDSG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Telekommuni-
         hältnismäßig ist. Im Fall einer Sperre durch Teleos wird
                                                                                kationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV)
         diese zunächst auf abgehende Telekommunikationsver-
                                                                                und Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Wir weisen Sie
         bindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sper-
                                                                                darauf hin, dass Ihre Daten zum Zweck der Vertragserfüllung
         rung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche
                                                                                erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
         nach Durchführung der Sperrung an, darf Teleos den Netz-
         zugang des Kunden insgesamt sperren.                            17.2   Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich
                                                                                in Anlagen von Teleos, es sei denn, die Nachrichteninhalte
8.2    Teleos ist berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 2 % über dem
                                                                                werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anla-
       Diskontsatz der Europäischen Zentralbank bzw. ab
                                                                                gen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch
       01.01.1999 über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, min-
                                                                                die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.
       destens aber 5 % ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen.
       Teleos ist des Weiteren berechtigt, die durch Zahlungsverzug      Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bestimmungen gelten ebenfalls
       entstandenen Mahnkosten pauschal mit 2,56 EUR je Mah-             die Allgemeinen Bedingungen der Teleos Gesellschaft für Telekom-
       nung zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten,              munikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co.
       nachzuweisen, dass Teleos im Einzelfall kein oder ein gerin-      KG für den Zugang zum lnternet und damit in Zusammenhang ste-
       gerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer         hende Dienstleistungen (Speed Business Profi, Stand 21. Dezember
       Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich Teleos vor.          2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektri-



                                                                                                                      Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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24 2005
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  2005
zität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Heft               1.3.1 Basisleistungen für einen ISDN-Anschluss
24/2005). Insbesondere gilt zur Haftung bei Erbringung von Inter-
                                                                        1.3.1.1 Rufnummern (Multiple Subscriber Number/MSN)
netdienstleistungen Ziffer 12 dieser allgemeinen Bedingungen
sowie zum Datenschutz Ziffer 17.                                        Dem ISDN-Standardanschluss werden standardmäßig drei Ruf-
                                                                             nummern zugeteilt.
Gerichtsstand ist Herford.
Teleos GmbH & Co. KG                                                    1.3.1.2 Durchwahlrufnummernblock (Direct Dialing-In/DDI)
                                                                        Dem ISDN-Anlagenanschluss wird eine Rufnummer mit einem
                                                                        Regelrufnummernblock mit 10 Durchwahlrufnummern zugeteilt.
                                                                        1.3.1.3 Durchschalten
Mitteilung Nr. 318/2005
                                                                        Ankommende Verbindungen werden abhängig vom jeweiligen Tele-
                                                                        kommunikationsdienst zu bestimmten Endeinrichtungen durchge-
                                                                        schaltet.
                                                                        1.3.1.4 Anklopfen (Call Waiting/CW)
                                                                        Dem ISDN-Standardanschluss werden während einer bestehenden
                                                                        Verbindung Informationen über weitere ankommende Verbindungen
Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste Ost-          übermittelt, ohne dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält. Bei
westfalen-Schaumburg mbH & Co. KG                                       Nichtannahme des zweiten Anrufs innerhalb von 60 Sekunden wird
                                                                        die Verbindung in der Vermittlungsstelle von Teleos unterbrochen.
Leistungsbeschreibung Speed Business Starter
                                                                        1.3.1.5 Halten/Makeln/Rückfrage (Call Hold/Hold)
Inkl. Teil 1: Telefonanschluss (Basisprodukt)
Inkl. Teil 2: Internetzugänge (zusätzliche Produktoptionen)             Bei Ankommen weiterer Anrufe können bestehende Verbindungen
Inkl. Teil 3: Serviceleistungen                                         in der Vermittlungsstelle von Teleos gehalten werden (Halten). Der
                                                                        ISDN-Standardanschluss ermöglicht das Wechseln zwischen den
Teil 1: Telefonanschluss (Basisprodukt)                                 beiden Verbindungen, ohne dass zwischenzeitlich eine Verbindung
                                                                        getrennt werden muss (Makeln). Beim Makeln kann der in der Ver-
1 Standardleistung                                                      mittlungsstelle gehaltene Teilnehmer das aktive Gespräch nicht mit-
1.1   Anschluss                                                         hören (wechselseitige Nutzung eines Kommunikationskanals).

Die Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste           Alternativ kann neben dem gehaltenen Gespräch eine Verbindung
Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG (im folgenden Teleos               aktiv aufgebaut werden (Rückfrage).
genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden tech-           1.3.1.6 Dreierkonferenz (Three Party/3PTY)
nischen und betrieblichen Möglichkeiten einen EURO-ISDN-
                                                                        Der ISDN-Standardanschluss ermöglicht den Aufbau von zwei Ver-
Anschluss (Protokoll E-DSS1) – im folgenden ISDN-Anschluss
                                                                        bindungen über einen Kommunikationskanal. Bei der Dreierkonfe-
genannt – oder wahlweise einen analogen Telefonanschluss.
                                                                        renz können diese beiden Verbindungen gleichzeitig genutzt wer-
Ein Telefonanschluss ist Basisbestandteil des Produktes Speed           den (gleichzeitige Nutzung eines Kommunikationskanals).
Business Starter und wird überlassen als ein
                                                                        1.3.1.7 Rufnummernübermittlung
• ISDN-Standardanschluss mit zwei Kommunikationskanälen                 Für den ISDN-Anschluss werden folgende Varianten der Rufnum-
   (Nutzkanäle) und einem Steuerkanal (D-Kanal) oder                    mernübermittlung angeboten:
• ISDN-Anlagenanschluss mit zwei Kommunikationskanälen
   (Nutzkanäle) und einem Steuerkanal (D-Kanal) oder                    • Ständige Anzeige der Rufnummer des Anrufenden (Calling
                                                                          Line Identification Presentation/CLIP). Übermittlung der Ruf-
• Analog-Anschluss mit einem Kommunikationskanal (Nutz-                   nummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige bei ankom-
   kanäle).                                                               menden Telefonverbindungen, sofern die Rufnummernübermitt-
1.2    Verbindung                                                         lung nicht unterdrückt wird.
Die Verbindung dient der Vermittlung von Sprache und Daten. Die         • Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufen-
Bandbreite beträgt maximal 64 kbit/s je Kommunikationskanal.              den (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Ständige
Unzulässig sind Anwendungen, bei denen eine Durchschaltung der            oder fallweise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer
Kommunikationskanäle (Nutzkanäle) von vornherein nicht                    des Anschlusses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Aus-
gewünscht bzw. von der Anwendung technisch verhindert wird. Der           nahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und
D-Kanal dient zur Übermittlung von Informationen zur Steuerung            Feuerwehr.
des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der techni-           • Ständige Anzeige der Rufnummer des Angerufenen (Connec-
schen Einrichtungen im Netzknoten von Teleos. Eine Übermittlung           ted Line Identification Presentation/COLP). Übermittlung der
von Nutzdaten über den D-Kanal ist nur im Rahmen einer von                Rufnummer des angerufenen Anschlusses zur Anzeige, wenn der
Teleos speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.          Angerufene die Rufnummernübermittlung nicht unterdrückt.
Der Analog-Anschluss verfügt auf dem Kommunikationskanal                • Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Angerufe-
(Nutzkanal) über eine Bandbreite von 0,3 bis 3,4 kHz.                     nen (Connected Line Identification Restriction/COLR). Stän-
                                                                          dige oder fallweise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnum-
Die Verfügbarkeit von Telefondienstleistungen kann durch die zwi-         mer des Anschlusses bei ankommenden Verbindungen.
schen den an einer Verbindung beteiligten Netzbetreibern verein-
barten Leistungsmerkmale eingeschränkt sein. Im Rahmen der              1.3.1.8 Anrufweiterschaltung (Call Forwarding/CF)
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten werden          Die Anrufweiterschaltung ist das Weiterleiten der bei einer Rufnum-
Verbindungen mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von        mer (Mehrfach- oder Durchwahlrufnummer) ankommenden Verbin-
mindestens 97 % hergestellt. Es werden Verbindungen im Netzbe-          dungen zu einem vom Kunden gewünschten Anschluss. Abhängig
reich der Teleos und zwischen der Teleos und anderen Netzbetrei-        vom Kundenwunsch sind folgende Anrufweiterschaltungen mög-
bern hergestellt. Verbindungen über andere Netzbetreiber mit der        lich:
entsprechenden Netzbetreiberkennziffer (Call by Call) bzw. Presel-
                                                                        • feste Weiterschaltung der ankommenden Verbindungen (Call
ection sind nicht möglich.
                                                                          Forwarding Unconditional/CFU),
1.3   Basisleistungen für einen Telefonanschluss                        • Weiterschaltung bei Besetztzustand (Call Forwarding Busy/CFB)
Das Produkt Speed Business Starter (Teil 1: Telefonanschluss)             oder
umfasst die im Folgenden aufgeführten Leistungsmerkmale. Die            • Weiterschaltung bei ausbleibender Rufannahme (Call Forwarding
Basisleistungen sind mit dem Grundpreis abgegolten.                       No Reply/CFNR).



Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2006
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               |
                                                                                                                       24 2005
1.3.1.9 Gebühreninformation (Advice Of Charge – End Of                  Abhängig vom Kundenwunsch sind folgende Anrufweiterschal-
        Call/AOC-E)                                                     tungen möglich:
Übermittlung der Gebühreninformation für eine abgehende Verbin-         • feste Weiterschaltung der ankommenden Verbindungen (Call
dung nach Verbindungsende (AOC-E).                                        Forwarding Unconditional/CFU),
1.3.1.10 Einzelverbindungsübersicht                                     • Weiterschaltung bei Besetztzustand (Call Forwarding Busy/CFB)
                                                                          oder
Auf Wunsch werden als Anlage zur Rechnung alle abgehenden Ver-
bindungen einzeln u. a. mit Datum, Zielrufnummer, Beginn und            • Weiterschaltung bei ausbleibender Rufannahme (Call Forwarding
Dauer der Verbindung sowie Entgelt für die Einzelverbindung aufge-        No Reply/CFNR).
führt. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend          1.3.2.7 Gebühreninformation
dem Wunsch des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern ver-
kürzt oder in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutz-           Auf Wunsch erfolgt für den Analog-Anschluss die Übermittlung der
rechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Perso-            Gebühreninformation für eine abgehende Verbindung während des
nen, Behörden und Organisationen in einer Summe                         Gespräches (AOC 16 kHz). Während des Gespräches wird immer
zusammengefasst. Die Zielrufnummern für diese Verbindungen              dann eine Gebühreninformation übertragen, wenn ein Bruttobetrag
werden nicht ausgewiesen.                                               von 0,0614 Euro abtelefoniert worden ist. Voraussetzung hierfür ist
                                                                        die kundenseitige Installation eines entsprechenden Endgerätes zur
1.3.2 Basisleistungen für einen Analog-Anschluss                        Anzeige der Gebühreninformation.
Die Verfügbarkeit der Leistungsmerkmale an einem Analog-                1.3.2.8 Einzelverbindungsnachweis
Anschluss ist abhängig vom Endgerät des Kunden. Endgeräte, die
nach dem Tonwahlverfahren (MFV) arbeiten, unterstützen die Leis-        Auf Wunsch werden als Anlage zur Gebührenrechnung alle abge-
tungsmerkmale. Endgeräte, die nach dem Impulswahlverfahren              henden Verbindungen einzeln u. a. mit Datum, Zielrufnummer,
(IWV) arbeiten, unterstützen die Leistungsmerkmale eingeschränkt.       Beginn und Dauer der Verbindung sowie Entgelt für die Einzelver-
Möglich sind der Verbindungsaufbau, das Halten der Verbindung           bindung aufgeführt. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden
und der Verbindungsabbau (basic call) sowie die ständige Anzeige        entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder um die letzten
der Rufnummer des Anrufenden (CLIP analog) und die ständige             drei Ziffern verkürzt oder in vollständiger Länge angegeben.
Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufenden                 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu
(CLIR).                                                                 bestimmten Personen, Behörden und Organisationen (z.B. Telefon-
1.3.2.1 Rufnummer                                                       seelsorge) in einer Summe zusammengefasst. Die Zielrufnummern
                                                                        für diese Verbindungen werden nicht ausgewiesen.
Dem Analog-Anschluss wird eine Rufnummer zugeteilt.
1.3.2.2 Anklopfen (Call Waiting/CW)
                                                                        2 Zusätzliche Leistungen
Dem Analog-Anschluss werden während einer bestehenden Verbin-
                                                                        Teleos erbringt jeweils nach Vereinbarung und, soweit nicht bereits
dung Informationen über weitere ankommende Verbindungen über-
                                                                        in den Basisleistungen von Speed Business Starter (Teil 1: Telefon-
mittelt, ohne dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält. Bei Nicht-
                                                                        Anschluss) enthalten, im Rahmen der bestehenden technischen und
annahme des zweiten Anrufs innerhalb von 60 Sekunden wird die
                                                                        betrieblichen Möglichkeiten weitere Leistungen. Für diese zusätzli-
Verbindung in der Vermittlungsstelle von Teleos unterbrochen.
                                                                        chen Leistungen wird teilweise ein gesondertes Entgelt, das sich
1.3.2.3 Halten/Makeln/Rückfrage (Call Hold/Hold)                        nach der jeweils gültigen Preisliste richtet, erhoben.
Beim Ankommen weiterer Anrufe können bestehende Verbindungen            2.1    Zusätzliche Leistungen an einem ISDN-Anschluss
in der Vermittlungsstelle von Teleos gehalten werden (Halten). Der
Analog-Anschluss ermöglicht das Wechseln zwischen den beiden            2.1.1 Zusätzliche Rufnummer (Multiple Subscriber Number/
Verbindungen, ohne dass zwischenzeitlich eine Verbindung                      MSN)
getrennt werden muss (Makeln). Beim Makeln kann der in der Ver-         Zuteilung weiterer Rufnummern für einen ISDN-Standardanschluss
mittlungsstelle gehaltene Teilnehmer das aktive Gespräch nicht mit-     (insgesamt sind maximal 10 Rufnummern möglich). Für die Zutei-
hören (wechselseitige Nutzung eines Kommunikationskanals).              lung dieser weiteren Rufnummern ist ein Bedarfsnachweis seitens
Alternativ kann neben dem gehaltenen Gespräch eine Verbindung           des Kunden notwendig.
aktiv aufgebaut werden (Rückfrage).                                     2.1.2 Gebühreninformation (Advice Of Charge – During the
1.3.2.4 Dreierkonferenz (Three Party/3PTY)                                    call/AOC-D)
Der Analog-Anschluss ermöglicht den Aufbau von zwei Verbindun-          Übermittlung der Gebühreninformation für eine abgehende Verbin-
gen über einen Kommunikationskanal. Bei der Dreierkonferenz kön-        dung während des Gespräches (AOC-D). Es wird immer dann eine
nen diese beiden Verbindungen gleichzeitig genutzt werden (gleich-      Gebühreninformation übertragen, wenn ein Bruttobetrag 0,0614
zeitige Nutzung eines Kommunikationskanals).                            Euro abtelefoniert worden ist.
1.3.2.5 Rufnummernübermittlung                                          2.1.3 Vollsperre (Barring)
Für den Analog-Anschluss werden standardmäßig folgende Varian-          Sperre des ISDN-Anschlusses für ankommende und abgehende
ten der Rufnummernübermittlung angeboten:                               Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden Verbindungen zum
                                                                        Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr. Der Anrufer erhält einen
• Ständige Anzeige der Rufnummer des Anrufenden (Calling
                                                                        Hinweis, dass der ISDN-Anschluss vorübergehend nicht erreichbar
  Line Identification Presentation/CLIP analog). Übermittlung
                                                                        ist.
  der Rufnummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige bei
  ankommenden Telefonverbindungen, sofern die Rufnummernü-              2.1.4 Abgangssperre
  bermittlung nicht unterdrückt wird.
                                                                        Sperre des ISDN-Anschlusses für:
• Fallweise Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des
  Anrufenden (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Fall-       • alle abgehenden Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden
  weise Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer des                  Verbindungen zum Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr,
  Anschlusses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Aus-              • internationale Verbindungen,
  nahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und           • abgehende Verbindungen zu Mehrwertdiensten (0190x, 0900x),
  Feuerwehr.
                                                                          abgehende Verbindungen zu Mobilfunknetzen (015x, 016x und
1.3.2.6 Anrufweiterschaltung (Call Forwarding/CF)                         017x),
Die Anrufweiterschaltung ist das Weiterleiten der bei der Ruf-          • abgehende Verbindungen zu T-Vote-Call (0137x und 0138x) und
nummer ankommenden Verbindungen zu einem vom Kunden                       abgehende Verbindungen ins bundesweite Festnetz mit der Aus-
gewünschten Anschluss.                                                    nahme der Rufnummern beginnend mit 05x.



                                                                                                                Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

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24 2005
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  2007
2.1.5 Unteradressierung (Subaddressing/SUB)                             2.2    Zusätzliche Leistungen an einen Analog-Anschluss
Erweiterung der Adressierungsmöglichkeit für die Endstelleneinrich-     2.2.1 Rufnummernübermittlung
tung des Kunden für ankommende Verbindungen.
                                                                        Für den Analog-Anschluss werden zusätzlich folgende Varianten
2.1.6 Fangen/Identifizieren (Malicious Call Identification/MCID)        der Rufnummernübermittlung angeboten:
Feststellung einzelner oder aller ankommender Verbindungen bei          • Unterdrückung der Rufnummernübermittlung des Anrufen-
bedrohenden oder belästigenden Anrufen.                                    den (Calling Line Identification Restricton/CLIR). Ständige
                                                                           Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer des Anschlus-
2.1.7 Änderung der Rufnummer
                                                                           ses bei abgehenden Telefonverbindungen, mit Ausnahme der
Eine bereits bestehende Rufnummer wird auf Wunsch im Rahmen                Verbindungen zu Notrufanschlüssen für Polizei und Feuerwehr.
der technischen und betrieblichen Möglichkeiten geändert.                  Die Rufnummernübermittlung wird automatisch unterdrückt,
                                                                           wenn der Kunde dem Eintrag in ein öffentliches Telefonbuch
2.1.8 Verbindung ohne Wahl nach Zeit (Warmline)                            widerspricht.
Nach Abnehmen des Telefonhörers wird automatisch nach Ablauf            2.2.2 Vollsperre (Barring)
einer fest eingestellten Zeitspanne (5 Sekunden) von der Vermitt-
lungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Rufnummer         Sperre des Analog-Anschlusses für ankommende und abgehende
aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können mittels eines            Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden Verbindungen zum
MFV-fähigen Telefons über eine Tastenkombination oder auch              Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr. Der Anrufer erhält einen
“operator controlled” erfolgen. Während der Zeitspanne vom Abhe-        Hinweis, dass der Telefonanschluss vorübergehend nicht erreichbar
ben bis zur Einleitung des Wählvorgangs besteht die Möglichkeit,        ist.
eine individuelle Wählverbindung aufzubauen.                            2.2.3 Abgangssperre
2.1.9 Verbindung ohne Wahl sofort (Hotline)                             Sperre des Analog-Anschlusses für
Nach Abnehmen des Telefonhörers wird sofort automatisch von der         • alle abgehenden Verbindungen mit Ausnahme von abgehenden
Vermittlungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Ruf-         Verbindungen zum Notrufanschluss für Polizei und Feuerwehr,
nummer aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können aussch-
                                                                        • internationale Verbindungen,
ließlich “operator controlled” erfolgen.
                                                                        • abgehende Verbindungen zu Mehrwertdiensten (0190x, 0900x,
2.1.10 Ansage der neuen Rufnummer bei Rufnummernände-                     0180x),
       rung
                                                                        • abgehende Verbindungen zu Mobilfunknetzen (015x, 016x und
Entsprechend der technischen Möglichkeiten kann bei Anwahl einer          017x),
bereits geänderten Rufnummer eine Ansage geschaltet werden. Die         • abgehende Verbindungen zu T-Vote-Call (0137x und 0138x) und
Ansage hat den Wortlaut: “Diese Rufnummer wurde geändert, die
neue Nummer lautet >neue Nummer<” und wird maximal 5-mal wie-           • abgehende Verbindungen ins bundesweite Festnetz mit der Aus-
derholt. Anschließend wird die Verbindung unterbrochen.                   nahme der Rufnummern beginnend mit 05x.

Der Zeitraum für die Schaltung der Ansage beträgt 3 Monate. Eine        2.2.4 Fangen/Identifizieren      (Malicious   Call   Identification/
Verlängerung um 3 Monate ist dann möglich, wenn noch keine Neu-               MCID)
vergabe der Rufnummern erfolgt ist. Ein Anspruch auf diese Leis-        Feststellung einzelner oder aller ankommender Verbindungen bei
tung besteht nicht.                                                     bedrohenden oder belästigenden Anrufen.
Die Einsatzmöglichkeit der Ansage ist für jede Anschlussart vorge-      2.2.5 Änderung der Rufnummer
sehen. Bei ISDN-Anlagenanschlüssen kann eine Ansage auf die
Abfragestelle (z. B. 456 - 0) oder auf den gesamten Durchwahlblock      Eine bereits bestehende Rufnummer wird auf Wunsch im Rahmen
geschaltet werden, es kann jedoch nur eine Rufnummer (in der            der technischen und betrieblichen Möglichkeiten geändert.
Regel die Nummer der neuen Abfragestelle) angesagt werden.              2.2.6 Verbindung ohne Wahl nach Zeit (Warmline)
Teleos stellt dieses Leistungsmerkmal als kostenlose Servicelei-        Nach Abnehmen des Telefonhörers wird automatisch nach Ablauf
stung zur Verfügung. Für Anrufer ist die Ansage ebenfalls kostenlos.    einer fest eingestellten Zeitspanne (5 Sekunden) von der Vermitt-
                                                                        lungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Rufnummer
2.1.11 Ansage der neuen Nummer mit Anrufweiterschaltung
                                                                        aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können mittels eines
Entsprechend der technischen Möglichkeiten kann bei Anwahl einer        MFV-fähigen Telefons über eine Tastenkombination oder auch
bereits geänderten Rufnummer eine Ansage geschaltet werden und          “operator controlled” erfolgen. Während der Zeitspanne vom Abhe-
anschließend eine Weiterleitung auf die angesagte Rufnummer             ben bis zur Einleitung des Wählvorgangs besteht die Möglichkeit,
erfolgen. Die Ansage hat den Wortlaut: “Diese Rufnummer hat sich        eine individuelle Wählverbindung aufzubauen.
geändert, die neue Nummer lautet >neue Nummer<. Ankommende
                                                                        2.2.7 Verbindung ohne Wahl sofort (Hotline)
Rufe werden weitergeleitet.”
                                                                        Nach Abnehmen des Telefonhörers wird sofort automatisch von der
Der Zeitraum für die Schaltung der Ansage beträgt 3 Monate. Eine
                                                                        Vermittlungsstelle eine Verbindung zu einer voreingestellten Ruf-
Verlängerung um 3 Monate ist dann möglich, wenn noch keine Neu-
                                                                        nummer aufgebaut. Änderungen der Zielsteuerung können aussch-
vergabe der Rufnummern erfolgt ist. Ein Anspruch auf diese Leis-
                                                                        ließlich “operator controlled” erfolgen.
tung besteht nicht.
                                                                        2.2.8 Ansage der neuen Rufnummer bei Rufnummernänderung
Die Einsatzmöglichkeit der Ansage mit Weiterschaltung ist für jede
Anschlussart vorgesehen. Bei ISDN-Anlagenanschlüssen kann eine          Entsprechend der technischen Möglichkeiten kann bei Anwahl einer
Ansage auf die Abfragestelle (z. B. 456 - 0) oder auf den gesamten      bereits geänderten Rufnummer eine Ansage geschaltet werden. Die
Durchwahlblock geschaltet werden, es kann jedoch nur eine Ruf-          Ansage hat den Wortlaut: “Diese Rufnummer wurde geändert, die
nummer (in der Regel die Nummer der neuen Abfragestelle) ange-          neue Nummer lautet >neue Nummer<” und wird maximal 5-mal wie-
sagt und zur Weiterschaltung verwendet werden.                          derholt. Anschließend wird die Verbindung unterbrochen.
Der Anrufer bezahlt die Verbindungsentgelte bis zu der gewählten        Der Zeitraum für die Schaltung der Ansage beträgt 3 Monate. Eine
Rufnummer. Die Weiterleitungskosten, entsprechend der gültigen          Verlängerung um 3 Monate ist dann möglich, wenn noch keine Neu-
Speed Business Starter-Preisliste, werden von dem Auftraggeber          vergabe der Rufnummern erfolgt ist. Ein Anspruch auf diese Leis-
übernommen.                                                             tung besteht nicht.
2.1.12 Sonstiges                                                        Die Aufschaltung einer Ansage kann für eine Rufnummer erfolgen.
Weitere Leistungsmerkmale sind auf Anfrage im Rahmen der tech-          Teleos stellt dieses Leistungsmerkmal als kostenlose Servicelei-
nischen und betrieblichen Möglichkeiten verfügbar.                      stung zur Verfügung. Für Anrufer ist die Ansage ebenfalls kostenlos.



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A
                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2008
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               |
                                                                                                                        24 2005
2.2.9 Sonstiges                                                             dung zum Internet nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu unter-
                                                                            brechen. Ein sofortiger Wiederaufbau der Verbindung ist möglich.
Weitere Leistungsmerkmale sind auf Anfrage im Rahmen der tech-
nischen und betrieblichen Möglichkeiten verfügbar.                       • Einrichtung von drei E-mail-Accounts des Typs:
                                                                            wunschname@teleos-web.de.
                                                                         • Bereitstellung von 10 MB Speicherplatz je E-mail-Account. Die E-
Teil 2: Internetzugang (zusätzliche Produktoptionen)                        Mails werden bis zur Speicherobergrenze des E-mail-Account
Die Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste               entgegengenommen. Bei Überschreitungen werden die auflau-
Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG (im folgenden Teleos                   fenden Mails an den Absender zurückgesendet.
genannt) überlässt dem Kunden zusätzlich im Rahmen der beste-            • Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einwahl aus dem Teleos-
henden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internet-          Netz und anderen Telefonnetzen entsprechend der gültigen
zugang mit folgenden Merkmalen:                                             Preisliste für Speed Business Starter.
• Http (hyper text transfer protocol): Darstellung und Bereitstellung    • Bereitstellung von 10 MB Speicherplatz für die Einrichtung einer
  von Inhalten des www (world wide web)                                     Homepage mit Baumstruktur auf einem zentralen Server.
• Ftp (file transfer protocol): Datentransfer von und zu ftp-Servern     • Upload der persönlichen Homepage über einen FTP-Zugang.
• News: Zugang zu Newsforen                                              1.1.2 Zusätzliche Leistungen
• E-mail: Versand und Empfang von E-mails sowie Speicherung              • wahlweise die ADSL-Tarife
  der E-mails auf einem zentralen Server
                                                                           – Flatrate: unbeschränktes Übertragungsvolumen
1 Bereitstellung von SDSL- und ADSL-Anbindungen                          • Bereitstellung von einer festen IP-Adresse; aus technischen
                                                                           Gründen ist es bei DSL-Produkten mit einer festen IP-Adresse
SDSL (Symmetrical Digital Subscriber Line)- und ADSL (Asymmetri-           nicht möglich, sich mit den DSL-Zugangsdaten per ISDN ins
cal Digital Subscriber Line)-Anbindungen haben eine Verfügbarkeit          Internet einzuwählen.
von 97,5 % im Jahresdurchschnitt und werden standortbezogen in
                                                                         • Bereitstellung weiterer E-mail-Accounts mit je 10 MB Speicher-
unterschiedlichen Geschwindigkeiten angeboten.
                                                                           platz. Die E-mails werden bis zur Speicherobergrenze des E-mail-
Die angebotenen Geschwindigkeitsvarianten können realisiert wer-           Account entgegengenommen. Bei Überschreitungen werden die
den, wenn die Länge und Qualität der Anschlussleitung den techni-          auflaufenden Mails an den Absender zurückgesendet. Es können
schen Anforderungen entspricht. Entfernungsabhängige Einschrän-            maximal 22 weitere E-mail-Accounts eingerichtet werden.
kungen der Bandbreite sind nicht ausgeschlossen.                         • Bereitstellung von weiterem Speicherplatz für die Homepage
Werden mehrere DSL-Anschlüsse innerhalb eines Endleitungsnet-            1.2    SDSL-Internetzugang
zes (Inhousenetz) bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung
gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht ausgeschlossen          1.2.1 Basisleistungen
werden. Eine ggf. erforderliche technische Aufrüstung des Endlei-        • Internetzugang für ein IP-basiertes Netz (LAN, WAN) über eine
tungsnetzes, die die Realisierung der vom Kunden gewünschten               SDSL-Anbindung mit Übertragungs-geschwindigkeiten von
Variante ermöglicht und evtl. Beeinflussungen und Störungen der            wahlweise
Anschlüsse untereinander verhindert, ist kundenseitig vorzuneh-
men.                                                                       – 768 kbit/s Downstream und Upstream inklusive einem Übertra-
                                                                              gungsvolumen von 10 GB oder
Aufgrund des Übertragungsverfahrens bzw. der Protokollstruktur
                                                                           – 1,5 Mbit/s Downstream Upstream inklusive einem Übertra-
unterscheidet man Brutto- und Nettodatenraten. Die angegebenen
                                                                              gungsvolumen von 10 GB.
Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte und werden als
Bruttodatenrate bezeichnet. Die Nettodatenrate entspricht einem          • Abrechnung je angefangenes Megabyte Übertragungsvolumen
Wert, der je nach genutzten Internetdienst (FTP, http, ...) bis zu 20%     über tarifliches Inklusivvolumen hinaus.
unter der Bruttodatenrate liegen kann.                                   • Hardware zur Bereitstellung der Ethernet Schnittstelle (IEEE
Die jeweils nutzbaren Übertragungsgeschwindigkeiten sind zusätz-           802.3i).
lich abhängig von der im Nutzungszeitraum bestehenden Netzaus-           • IZuteilung einer dynamischen IP-Adresse bei jedem Verbin-
lastung.                                                                   dungsaufbau.
Teleos stellt als Anschalteeinrichtung ein Endgerät, das als             • IDie Nutzung der Verbindung zum Internet über die SDSL-Anbin-
Abschluss Ihres Netzes zur Anschaltung von Endeinrichtungen mit            dung ist mit unbegrenzter Onlinezeit in dem Preis für Speed
der Schnittstelle 10BaseT (IEEE 802.3i, Ethernet) bestimmt ist, zur        Business Starter enthalten. Teleos behält sich vor, die Verbin-
Verfügung.                                                                 dung zum Internet nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu unter-
                                                                           brechen. Ein sofortiger Wiederaufbau der Verbindung ist möglich.
1.1   ADSL-Internetzugang
                                                                         • IEinrichtung von drei E-mail-Accounts des Typs:
1.1.1 Basisleistungen                                                      wunschname@teleos-web.de.
• Internetzugang für ein IP-basiertes Netz (LAN, WAN) über eine          • Bereitstellung von 10 MB Speicherplatz je E-mail-Account. Die E-
  ADSL-Anbindung mit Übertragungsgeschwindigkeiten von wahl-               Mails werden bis zur Speicherobergrenze des E-mail-Account
  weise                                                                    entgegengenommen. Bei Überschreitungen werden die auflau-
  o 1 Mbit/s Downstream und 256 kbit/s Upstream inklusive einem            fenden Mails an den Absender zurückgesendet.
     Übertragungsvolumen von 5 GB oder                                   • Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einwahl aus dem Teleos-
  o 3 Mbit/s Downstream und 512 kbit/s Upstream inklusive einem            Netz und anderen Telefonnetzen entsprechend der gültigen
     Übertragungsvolumen von 5 GB oder                                     Preisliste für Speed Business Starter.
  o 6 Mbit/s Downstream und 576 kbit/s Upstream inklusive einem          • Bereitstellung von 10 MB Speicherplatz für die Einrichtung einer
     Übertragungsvolumen von 5 GB.                                         Homepage mit Baumstruktur auf einem zentralen Server.
• Abrechnung je angefangenes Megabyte Übertragungsvolumen                • Upload der persönlichen Homepage über einen FTP-Zugang.
  über tarifliches Inklusivvolumen hinaus.                               1.2.2 Zusätzliche Leistungen
• Hardware zur Bereitstellung der Ethernet Schnittstelle (IEEE
  802.3i).                                                               • wahlweise die SDSL-Tarife
• Zuteilung einer dynamischen IP-Adresse bei jedem Verbindungs-            – Flatrate: unbeschränktes Übertragungsvolumen
  aufbau.                                                                • Bereitstellung von einer festen IP-Adresse; aus technischen
• Die Nutzung der Verbindung zum Internet über die ADSL-Anbin-             Gründen ist es bei DSL-Produkten mit einer festen IP-Adresse
  dung ist mit unbegrenzter Onlinezeit in dem Preis für Speed              nicht möglich, sich mit den DSL-Zugangsdaten per ISDN ins
  Business Starter enthalten. Teleos behält sich vor, die Verbin-          Internet einzuwählen.



                                                                                                                 Bonn, 21. Dezember 2005
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                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur

      |
24 2005
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  2009
• Bereitstellung weiterer E-mail-Accounts mit je 10 MB Speicher-         1.1.7 Rückmeldung
  platz. Die E-mails werden bis zur Speicherobergrenze des E-mail-
                                                                         Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung
  Account entgegengenommen. Bei Überschreitungen werden die
                                                                         unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Ist der Kunde am Tag der
  auflaufenden Mails an den Absender zurückgesendet. Es können
                                                                         Entstörung in der Zeit der Servicebereitschaft nicht erreichbar,
  maximal 22 weitere E-mail-Accounts eingerichtet werden.
                                                                         erfolgt die Benachrichtigung erst am Folgetag.
• Bereitstellung von weiterem Speicherplatz für die Homepage             1.1.8 Absicherung der Entstörungsfrist
                                                                         Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-
Teil 3: Serviceleistungen                                                tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden
1 Serviceleistungen bei Störungen am Anschluss Speed Busi-               Betrag gut:
  ness Starter                                                           • 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis
Teleos beseitigt Totalstörungen und Teilstörungen (im Folgenden            zu einem Werktag,
Störungen genannt) eigener technischer Einrichtungen im Rahmen           • 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Bei           mehr als einem bis zu drei Werktagen,
einer Totalstörung kann der Telefonanschluss bzw. der Internetzu-        • 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
gang nicht genutzt werden; bei einer Teilstörung ist die Nutzung der       mehr als drei Werktagen.
wichtigsten Funktionen des Telefonanschlusses oder des Internet-
zuganges möglich. Folgende Leistungen werden in Abhängigkeit             Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
des vom Kunden zu wählenden Servicelevels erbracht. Ohne                 jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
gesonderte Beauftragung ist der Standard-Service inbegriffen.            Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem
                                                                         Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
1.1   Standard-Service
                                                                         bleiben hiervon unberührt.
1.1.1 Entstörungsfrist
                                                                         1.2    Business-Service
Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Zeit der Servicebereit-
                                                                         1.2.1 Entstörungsfrist
schaft (siehe 1.1.3) eingehen, beseitigt Teleos die Störung innerhalb
von 24 Stunden. Die Entstörungsfrist ist eingehalten, wenn inner-        Teleos beseitigt die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Ein-
halb der 24 Stunden der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qua-          gang der Störungsmeldung. Die Entstörungsfrist ist eingehalten,
litätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Die Störungs-         wenn innerhalb der 24 Stunden der Anschluss (ggf. übergangsweise
dauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang          mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Die
der Störungsmeldung bei der zuständigen Ansprechstelle von               Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem
Teleos und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbe-            Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Ansprechstelle
seitigung durch die zuständige Stelle von Teleos.                        von Teleos und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungs-
                                                                         beseitigung durch die zuständige Stelle von Teleos. Verspätungen,
Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Servicebereitschaft ein-        die vom Kunden zu vertreten sind, vermindern die errechnete
gehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 8:00         Störungsdauer entsprechend.
Uhr.
                                                                         1.2.2 Annahme der Störungsmeldung
Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag
oder Sonntag, wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgen-        Die Störungsannahme nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr
den Werktag fortgesetzt.                                                 Störungsmeldungen unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111 entge-
                                                                         gen.
Verspätungen, die vom Kunden zu vertreten sind, vermindern die
errechnete Störungsdauer entsprechend.                                   1.2.3 Servicebereitschaft
1.1.2 Annahme der Störungsmeldung                                        Die Servicebereitschaft besteht täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.

Die Störungsannahme nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr                 1.2.4 Reaktionszeit
Störungsmeldungen unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111 entge-           Eine Bestätigung der Störungsbearbeitung erfolgt in der Regel
gen.                                                                     innerhalb von vier Stunden (Reaktionszeit) an einen vom Kunden
1.1.3 Servicebereitschaft                                                spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-
                                                                         licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren
Die Servicebereitschaft besteht montags bis freitags von 8.00 bis        Beseitigung.
18.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, sofern diese Tage
keine gesetzlichen Feiertage sind.                                       1.2.5 Zwischenmeldung
                                                                         Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-
1.1.4 Reaktionszeit
                                                                         tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der
Eine Bestätigung der Störungsbearbeitung erfolgt in der Regel            Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.
innerhalb von vier Stunden (Reaktionszeit) an einen vom Kunden
                                                                         1.2.6 Terminvereinbarung
spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-
licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren         Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin
Beseitigung.                                                             für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser
                                                                         Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.
1.1.5 Zwischenmeldung
                                                                         “zwischen 9.00 und 10.00 Uhr”).
Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-           Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem
tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der              Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-
Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.                                         min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche
                                                                         Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.2.1 entfällt.
1.1.6 Terminvereinbarung
                                                                         1.2.7 Rückmeldung
Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin       Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung
für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser        unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Ist der Kunde am Tag der
Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.       Entstörung nicht erreichbar, erfolgt die Benachrichtigung erst am
“zwischen 9:00 und 10:00 Uhr”).                                          Folgetag.
                                                                         1.2.8 Absicherung der Entstörungsfrist
Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem
Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-        Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-
min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche          tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden
Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.1.1 entfällt.             Betrag gut:



Bonn, 21. Dezember 2005
105

A
                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2010
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               |
                                                                                                                       24 2005
• 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis         Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
  zu einem Tag,                                                         jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
• 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von             Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem
  mehr als einem bis zu drei Tagen,                                     Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
• 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von            bleiben hiervon unberührt.
  mehr als drei Tagen.
Die prozentualen Sätze beziehen sich auf die Grundpreise des in der
jeweiligen Produktvariante enthaltenen Telefonanschlusses.
Teleos verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus diesem
Vertragsverhältnis. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
bleiben hiervon unberührt.
1.3 Premium-Service
1.3.1 Entstörungsfrist
Teleos beseitigt die Störungen innerhalb von acht Stunden nach
Eingang der Störungsmeldung. Die Entstörungsfrist ist eingehalten,
wenn innerhalb der acht Stunden der Anschluss (ggf. übergangs-
weise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann.
Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen
dem Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Ansprech-
stelle von Teleos und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die
Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von Teleos.
Verspätungen, die vom Kunden zu vertreten sind, vermindern die
errechnete Störungsdauer entsprechend.
1.3.2 Annahme der Störungsmeldung
Die Störungsannahme nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr
Störungsmeldungen unter der Rufnummer 0 180 - 111 0 111 entge-
gen.
1.3.3 Servicebereitschaft
Die Servicebereitschaft besteht täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.
1.3.4 Reaktionszeit
Eine Bestätigung der Störungsbearbeitung erfolgt in der Regel
innerhalb von einer Stunde (Reaktionszeit) an einen vom Kunden
spezifizierten Ansprechpartner. Ein Trouble-Ticket-System ermög-
licht eine lückenlose Verfolgung von Störungsproblemen und deren
Beseitigung.
1.3.5 Zwischenmeldung
Teleos teilt auf Wunsch eine Zwischenmeldung über den Bearbei-
tungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen unter der
Rufnummer 0 180 - 111 0 111 mit.
1.3.6 Terminvereinbarung
Soweit erforderlich, vereinbart Teleos mit dem Kunden einen Termin
für den Besuch eines Servicetechnikers von Teleos vor Ort. Dieser
Termin wird mit einer Zeitspanne von einer Stunde angegeben (z. B.
„zwischen 9.00 und 10.00 Uhr“).
Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem
Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Ter-
min vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche
Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gem. 1.3.1 entfällt.
1.3.7 Rückmeldung
Teleos teilt dem Kunden die erfolgreiche Beseitigung der Störung
unverzüglich telefonisch oder per Fax mit. Die Rückmeldung kann
durch den Servicetechniker von Teleos erfolgen. Ist der Kunde am
Tag der Entstörung nicht erreichbar, erfolgt die Benachrichtigung
erst am Folgetag.
1.3.8 Absicherung der Entstörungsfrist
Wenn Teleos diese Entstörungsfrist nicht einhält und die Verspä-
tung zu vertreten hat, schreibt Teleos dem Kunden folgenden
Betrag gut:
• 30% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von bis
  zu einem Tag,
• 50% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
  mehr als einem bis zu zwei Tagen,
• 100% des monatlichen Grundpreises bei einer Verspätung von
  mehr als zwei Tagen.



                                                                                                                Bonn, 21. Dezember 2005
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A
                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur

      |
24 2005
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   2011
Mitteilung Nr. 319/2005




Bonn, 21. Dezember 2006
107

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