bescheidifg2151_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Datengrundlage für Aussage zu Tempolimit“
Bundesministerium
R für Digitales
und Verkehr
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Die von Ihnen zitierte Erhebung zu einem generellen Tempolimit von 130
km/h auf Autobahnen steht nicht im Widerspruch zum Wortlaut von
Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Wenn flächendeckend auf Autobah-
nen ein Tempolimit von 120, auf Landstraßen von 80 und innerorts von
30 gilt, hat das in Deutschland keine Akzeptanz. Das wollen die Leute
nicht.“
Die Aussagen zum Verkehrslärm beziehen sich auf Ergebnisse der Unter-
suchung „Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“ des
Bundesumweltamtes aus dem Januar 2023 (abrufbar unter:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessiger-verkehr-
fuer-klimaschutz-luftreinhaltung).
Im Übrigen liegen keine weiteren Informationen im Sinne Ihres Antrags
vor.
2. Der Bescheid ergeht auslagen- und gebührenfrei.
Begründung
Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß $ 1 Absatz
1 Satz 1 IFG besteht insoweit, als Informationen vorliegen. Im Übrigen
war Ihr Zugangsbegehren abzulehnen, da keine weiteren aktenkundigen
Informationen vorhanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftr.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministe-
rium für Digitales und Verkehr, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin einzule-
gen.
ummreseeeEE,
Hinweis zum Datenschutz:
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten wurden bzw.
an
Zertifikat seit 2009 i
audit berufundfamilie ;
Bundesministerium
für Digitales
und Verkehr
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werden zwecks Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens ver-
arbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage
verarbeitet werden, hängt von Ihrem Anliegen und den konkreten Um-
ständen ab. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Rechte als Be-
troffener finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
https://bmdv.bund.de/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html
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