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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rahmenhygieneplan für Justizvollzugsanstalten“
Rahmenhygieneplan der Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt
o und baldmöglichst eine Sanierung der Anlage erfolgen.
• Legionellen-Konzentrationen von ≥ 100 KBE / 100 ml:
o gefährdete (Immunsupprimierte oder mit anderen schwerwiegenden
Vorerkrankungen) Insassen sollten nicht mehr duschen;
o die Versorgungsanlage ist innerhalb eines Monats zu sanieren.
• Lediglich bei Legionellen-Konzentrationen von < 100 KBE / 100 ml können die
üblichen Überwachungsintervalle von einem Jahr abgewartet werden.
Bei jedem Fall einer unerwartet aufgetretenen oder atypischen Lungenentzündung eines
Insassen muss ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Legionellose handelt und
gegebenenfalls muss die Warmwasser-Versorgungsanlage auf eine Kontamination mit
Legionellen überprüft werden.
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Rahmenhygieneplan der Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt
Anhang 5 (Hepatitis A)
Empfohlene Maßnahmen bei infektiösen Erkrankungen mit der Gefahr der Weiterverbreitung.
Anpassung der Maßnahmen in Absprache mit dem ärztlichen Dienst oder dem Amtsarzt möglich
Erregerbezeichnung, Krankheitsbezeichnung:
Hepatitis A
Kurzbeschreibung des Krankheitsbildes:
Übelkeit, Erbrechen Durchfall. Die Erreger befinden sich im Kot, Urin und Erbrochenen.
Übertragungsweg:
fäkal-oral, Kontakt-Schmierinfektion
Behandlung:
Keine besonderen Maßnahmen, meiden von Alkohol und anderen lebergefährdenden Substanzen. Hände sind
nach jedem Toilettengang gründlich zu waschen und anschließend mit viruziden Desinfektionsmittel zu
desinfizieren.
Schutz von Bediensteten, Maßnahmen beim Umgang mit dem Gefangenen und Erster Hilfe:
Impfung Hepatitis A möglich.
Ja Nein Hinweise
Schutzhandschuhe x □ …………………….
Mundschutz □ x …………………….
Händedesinfektion x □ viruzides Mittel
Teilnahme an Gemeinschaftsmaßnahmen:
Ansteckungsfähigkeit bereits 1-2 Wochen vor Ausbruch der Erkrankung
Ja Nein Hinweise
Gemeinschaftliche Unterbringung □ x …………………….
Arbeit □ x …………………….
Tätigkeit in der Küche, Essenholer □ x …………………….
Sport □ x …………………….
Gemeinschaftsverpflegung □ x …………………….
Auf- und Umschluss □ x …………………….
Einzelfreistunde erforderlich x □ …………………….
Gesetzliche Meldepflicht x □ …………………….
Maßnahmen beim Gefangenentransport:
Ja Nein Hinweise
Einzeltransport erforderlich x □ …………………….
Sammeltransport möglich □ x bei mehreren gleichen Erkrankungen
Transport nur mit Krankenwagen □ x …………………….
Desinfektionsmaßnahmen Fahrzeug x □ Wischdesinfektion der Kontaktflächen
Kleiderhygiene und Wäschehygiene:
waschen bei einer Temperatur von mindestens 60 C
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Hygienemaßnahmen bei Haftraumwechsel des Gefangenen:
Ja Nein Hinweise
Haftraumdesinfektion erforderlich x □ …………………….
Heißreinigung Essgeschirr x □ …………………….
Müll als Hausmüll x □ …………………….
Hinweise:
• ggfs. Quellensuche, Riegelimpfung und Isolation der gleichartig infizierten in Absprache mit dem
Amtsarzt.
• Verlegung in das JVK anstreben.
• Vorsorgeimpfung möglich.
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Rahmenhygieneplan der Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt
Anhang 5 (Hepatitis B)
Empfohlene Maßnahmen bei infektiösen Erkrankungen mit der Gefahr der Weiterverbreitung.
Anpassung der Maßnahmen in Absprache mit dem ärztlichen Dienst oder dem Amtsarzt möglich
Erregerbezeichnung, Krankheitsbezeichnung:
Hepatitis B
Kurzbeschreibung des Krankheitsbildes:
oft anfangs grippeähnliche Symptomen, danach oft Gelbfärbung der Haut, Nagelbett und Augäpfel.
Übertragungsweg:
Blut- und Sperma, Infektion erfolgt über direkten Blut- oder Schleimhautkontakt, nicht über die gesunde
Haut.
Behandlung:
Keine besonderen Maßnahmen, meiden von Alkohol und anderen lebergefährdenden Substanzen.
Ja Nein Hinweise
Schutzhandschuhe x □ nur bei blutenden Wunden
Mundschutz □ x nur, wenn mit virushaltigen
Aerosolen gerechnet werden muss
Händedesinfektion x □ bei unmittelbarem Körperkontakt, mit
viruziden Mitteln
Teilnahme an Gemeinschaftsmaßnahmen:
Der gemeinsame Gebrauch von Rasierapparaten und -klingen, Zahnbürsten ist zu vermeiden.
Ja Nein Hinweise
Gemeinschaftliche Unterbringung x □ siehe Vermerk unten
Arbeit x □ ………………………
Tätigkeit in der Küche, Essenholer x □ wenn symptomlos
Sport x □ ………………………
Gemeinschaftsverpflegung x □ ………………………
Auf- und Umschluss x □ ………………………
Einzelfreistunde erforderlich □ X wenn symptomlos
Gesetzliche Meldepflicht x □ ………………………
Maßnahmen beim Gefangenentransport:
Ja Nein Hinweise
Einzeltransport erforderlich □ x …………………….
Sammeltransport möglich x □ ……………………
Transport nur mit Krankenwagen □ x …………………...
Desinfektionsmaßnahmen Fahrzeug x □ bei Verunreinigung durch Blut
Kleiderhygiene und Wäschehygiene:
keine besonderen Maßnahmen
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Hygienemaßnahmen bei Haftraumwechsel des Gefangenen:
Ja Nein Hinweise
Haftraumdesinfektion erforderlich x □ nur bei blutverschmierter Verunreinigung
Heißreinigung Essgeschirr x □ …………………….
Müll als Hausmüll x □ …………………….
Hinweise:
Gute Vorsorgeimpfung verfügbar.
Gemeinsame Unterbringung bei durch Blut- und Sexualkontakte übertragene Infektionskrankheiten
(Hepatitis B, C, HIV) ist möglich bei:
• gleichen infektiösen Erregern bei allen Haftrauminsassen.
• Information der nichtinfizierten Haftraumkameraden (Entbindung von der ärztlichen
Schweigepflicht notwendig) und deren Zustimmung zur gemeinschaftlichen Unterbringung.
• hinreichendem Impfschutz der nichtinfizierten Haftraumkameraden (Hepatitis B)
• Hepatitis B ist nicht über Lebensmittel(-zubereitung) übertragbar.
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Rahmenhygieneplan der Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt
Anhang 5 (Hepatitis C)
Empfohlene Maßnahmen bei infektiösen Erkrankungen mit der Gefahr der Weiterverbreitung.
Anpassung der Maßnahmen in Absprache mit dem ärztlichen Dienst oder dem Amtsarzt möglich
Erregerbezeichnung, Krankheitsbezeichnung:
Hepatitis C
Kurzbeschreibung des Krankheitsbildes:
oft kaum akute Krankheitszeichen, primär chronische Infektion.
Übertragungsweg:
Blut- und Sperma, Infektion erfolgt über direkten Blut- oder Schleimhautkontakt, nicht über die
gesunde Haut.
Ja Nein Hinweise
Schutzhandschuhe x □ nur bei blutenden Wunden
Mundschutz □ x nur, wenn mit virushaltigen
Aerosolen gerechnet werden muss
Händedesinfektion x □ bei unmittelbarem Körperkontakt mit
viruziden Desinfektionsmittel
Teilnahme an Gemeinschaftsmaßnahmen:
Der gemeinsame Gebrauch von Rasierapparaten und -klingen, Zahnbürsten ist zu vermeiden
Ja Nein Hinweise
Gemeinschaftliche Unterbringung x □ siehe Vermerk unten
Arbeit x □ ………………………
Tätigkeit in der Küche, Essenholer x □ wenn symptomlos
Sport x □ ………………………
Gemeinschaftsverpflegung x □ ………………………
Auf- und Umschluss x □ ………………………
Einzelfreistunde erforderlich □ x wenn symptomlos
Gesetzliche Meldepflicht x □ ………………………
Maßnahmen beim Gefangenentransport:
Ja Nein Hinweise
Einzeltransport erforderlich □ x …………………….
Sammeltransport möglich x □ ……………………
Transport nur mit Krankenwagen □ x …………………...
Desinfektionsmaßnahmen Fahrzeug x □ bei Verunreinigung durch Blut
Kleiderhygiene und Wäschehygiene:
keine besonderen Maßnahmen
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Hygienemaßnahmen bei Haftraumwechsel des Gefangenen:
Ja Nein Hinweise
Haftraumdesinfektion erforderlich x □ nur bei blutverschmierter Verunreinigung
Heißreinigung Essgeschirr x □ …………………….
Müll als Hausmüll x □ …………………….
Hinweise:
Keine Vorsorgeimpfung verfügbar.
Gemeinsame Unterbringung bei durch Blut- und Sexualkontakte übertragene Infektionskrankheiten
(Hepatitis B, C, HIV) ist möglich bei:
• gleichen infektiösen Erregern bei allen Haftrauminsassen.
• Information der nichtinfizierten Haftraumkameraden (Entbindung von der ärztlichen
Schweigepflicht notwendig) und deren Zustimmung zur gemeinschaftlichen Unterbringung.
• keine Impfung bisher möglich
• Hepatitis C ist nicht über Lebensmittel(zubereitung) übertragbar.
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Rahmenhygieneplan der Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt
Anhang 5 (HIV / Aids)
Empfohlene Maßnahmen bei infektiösen Erkrankungen mit der Gefahr der Weiterverbreitung.
Anpassung der Maßnahmen in Absprache mit dem ärztlichen Dienst oder dem Amtsarzt möglich
Erregerbezeichnung, Krankheitsbezeichnung: HIV (AIDS)
Kurzbeschreibung des Krankheitsbildes:
oft anfangs grippeähnliche Symptome.
Übertragungsweg:
Blut & Sperma, Infektion erfolgt über direkten Blut- oder Schleimhautkontakt, nicht über die gesunde Haut.
Ja Nein Hinweise
Schutzhandschuhe x □ nur bei blutenden Wunden
Mundschutz □ x nur, wenn mit virushaltigen
Aerosolen gerechnet werden muss
Händedesinfektion x □ bei unmittelbarem Körperkontakt mit
viruziden Desinfektionsmittel
Teilnahme an Gemeinschaftsmaßnahmen:
Der gemeinsame Gebrauch von Rasierapparaten und -klingen, Zahnbürsten ist zu vermeiden.
Ja Nein Hinweise
Gemeinschaftliche Unterbringung x □ siehe Vermerk unten
Arbeit x □ ………………………
Tätigkeit in der Küche, Essenholer x □ wenn s ym ptomlos
Sport x □ ………………………
Gemeinschaftsverpflegung x □ ………………………
Auf- und Umschluss x □ ………………………
Einzelfreistunde erforderlich □ x ………………………
Gesetzliche Meldepflicht x □ ………………………
Maßnahmen beim Gefangenentransport:
Ja Nein Hinweise
Einzeltransport erforderlich □ x …………………….
Sammeltransport möglich x □ ……………………
Transport nur mit Krankenwagen □ x …………………...
Desinfektionsmaßnahmen Fahrzeug x □ bei Verunreinigung durch Blut
Kleiderhygiene und Wäschehygiene:
keine besonderen Maßnahmen
Hygienemaßnahmen bei Haftraumwechsel des Gefangenen:
Ja Nein Hinweise
Haftraumdesinfektion erforderlich x □ …………………….
Heißreinigung Essgeschirr x □ …………………….
Müll als Hausmüll x □ …………………….
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Rahmenhygieneplan der Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt
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Hinweise:
Gemeinsame Unterbringung bei durch Blut- und Sexualkontakte übertragene Infektionskrankheiten
(Hepatitis B, C, HIV) ist möglich bei:
• Nicht über Lebensmittelzubereitung übertragbar
• gleichen infektiösen Erregern bei allen Haftrauminsassen.
• Information der nichtinfizierten Haftraumkameraden (Entbindung von der ärztlichen
Schweigepflicht notwendig) und deren Zustimmung zur gemeinschaftlichen Unterbringung.
• bisher keine Impfung möglich
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Rahmenhygieneplan der Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt
Anhang 5 (MRSA / ORSA)
Empfohlene Maßnahmen bei infektiösen Erkrankungen mit der Gefahr der Weiterverbreitung
Anpassung der Maßnahmen in Absprache mit dem ärztlichen Dienst oder dem Amtsarzt möglich
Erregerbezeichnung, Krankheitsbezeichnung:
MRSA/ORSA
Kurzbeschreibung des Krankheitsbildes:
Ein gegen einige Antibiotika unempfindlicher Keim, der übertragbare Wundinfektionen in menschlichen
Gemeinschaften auslösen kann.
Übertragungsweg:
Tröpfchen- und Schmierinfektion
Innerbetriebliche Verfahrensweisen:
Schutz von Bediensteten, Maßnahmen beim Umgang mit dem Gefangenen, Erster Hilfe:
Ja Nein Hinweise
Schutzhandschuhe x □ ………………………
Mundschutz □ x ………………………
Händedesinfektion x □ ………………………
Teilnahme an Gemeinschaftsmaßnahmen:
Ja Nein Hinweise
Gemeinschaftliche Unterbringung □ x ………………………
Arbeit x □ ………………………
Tätigkeit in der Küche, Essenholer x □ wenn Wundstelle abdeckbar und
abgedeckt ist (d.h. nicht an der Hand)
Sport x □ wenn Wundstelle abdeckbar und
abgedeckt ist (d.h. nicht an der Hand)
Gemeinschaftsverpflegung x □ wenn Wundstelle abdeckbar und
abgedeckt ist (d.h. nicht an der Hand)
Auf- und Umschluss x □ wenn Wundstelle abdeckbar und
abgedeckt ist (d.h. nicht an der Hand)
Einzelfreistunde erforderlich □ x wenn Wundstelle abdeckbar und
abgedeckt ist (d.h. nicht an der Hand)
gesetzliche Meldepflicht □ x ………………………
Maßnahmen beim Gefangenentransport:
Ja Nein Hinweise
Einzeltransport erforderlich x □ ………………………
Sammeltransport möglich x □ wenn Wundstelle abdeckbar und
abgedeckt ist (d.h. nicht an der Hand)
Transport nur mit Krankenwagen □ x ………………….....
Desinfektionsmaßnahmen Fahrzeug x □ ………………………
Kleiderhygiene und Wäschehygiene:
Desinfizierendes Waschverfahren notwendig
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