e-4853-v-bangkok-17-anonymisiert
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indizierungen/Folgeindizierungen CD-ROMs/Spiele“
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Diese Kriterien werden von der 0.a. CD-ROM zweifelsohne erfüllt.
Der pornographische Charakter der verfahrensgegenständlichen CD-
ROM ist der deutschen Verlegerin bzw. Vertreiberin durchaus be-
wußt, zumindest deutet, daß diese das Cover mit den Zusätzen
"Hardcore-Film" und "frei ab 18 Jahren" versehen hat, darauf
hin.
Zum Inhalt:
"Bangkok 17" informiert am Rande über aktuelle Produkte. der Ari
Data CD GmbH, Vertriebs- bzw. Versandmodalitäten etc. Den we-
sentlichen Inhalt bilden jedoch 10 Videoclips (arivido 1-10). die
über das windows-Zubehör "Media-Player" abgerufen. werden können
und hinsichtlich der Bild- und Tonqualität herkömmlichen Video-
materialien gleichgestellt sind. Weiterhin ist der Media-Player
mit einer Bedienungsleiste versehen, die der Fernbedienung eines
herkömmlichen Videogerätes nachempfunden ist und Möglichkeiten -
des Vor- und Zurückspulens, der Stop-Motion etc. bereithält. Das
Filmmaterial kann zudem auf Bildschirmgröße konfiguriert werden.
Die "ari-vidos" 1-2 sind der Fellation, die eine kindliche an-
mutende Pornoaktrice an einem Schnäuzerträger ausübt, gewidmet.
Die Inszenierung bedient. sich -— durchaus genre-typisch - einem
steten Wechsel von Totäle und genitalfixierter Detailaufnahme
und endet (wiederum genretypisch) mit einem cum-shot.
Ari-vido 3-7 bedient sich der Kulisse eines Sportstudios, und
präsentiert ein Blöndchen im besten Alter, das - auf besonderen
Wunsch des männlichen Gegenübers und nach anfänglichem Wider-
stand - der Fellation nachgeht. Nachdem das Paar im Anschluß
daran ausgiebig -. unter manigfaltigen Stellungswechseln -koi-
tiert hät, kehrt die Frau zu ihrem Blow-Job zurück und wird
dafür erneut mit einem Koitus belöhnt, Der Orgasmus des Mannes
wird auf manuellem Wege hergestellt und bildet den Abschluß des
Filmgeschehens.
Ari-vido 8+9: Eine magere Blonde befindet sich im Bade, wo sie -
auf dem Klo sitzend - einen gefüllten Sekt-Piccolo (mit dem
Boden zuerst) in ihre Vagina einführt. Daß sie sich derart ein
außerordentliches Vergnügen verschafft, stellen ebenso ordinäre
wie. enthusiastische Kommentare ("so. etwas schönes Dickes in mei-
ner Fotze”) unter Beweis.
Ari-vido 10 ist wiederum dem Akte der Fellation gewidmet. Die-
sesmal ist es eine mittelalte Blonde in Ledermontur, die ihren
dickbäuchigen Ehemann im heimischen Wohnzimmer bedient.
Da die Inszenierung sämtlicher Video-Clips dem unter ari-vido 1-
2 beschriebenen Schema folgt, bestanden an einem -
pornographischen Charakter der Filmmaterialien keinerlei Zwei-
fel.
Ausnähme'tatbestände gemäß S 1 Abs. 2 GjS liegen offensichtlich
nicht vor. Dennoch hat sich das Entscheidungsgremiun mit der
Fräge befaßt, ob. es sich bei der CD-ROM um Kunst handelt, zumal
diese das Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung des Program-
mierers darstellt und zudem Phantasien, Erfahrungen und Eindrük-
ke desselben widerspiegelt. Bei der daraufhin vorzunehmenden Abwägung zwischen Kunstschutz und Jugendschutz mußte jedoch letzterem der Vorrang eingeräumt werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 ist nämlich bei einem Werk nicht nur die künstleri- sche Aussage, sondern auch seine reale Wirkung zu berücksichti- gen, Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten des Jugend- schutzes war, daß die verfahrensgegenständliche CD-ROM sexuelle Vorgänge in grob anreißerischer und aufdringlicher Manier, unter Auslassung sonstiger Bezüge illustriert. Dabei kommt insbesonde- re Akten der Fellation eine Aufmerksamkeit zu, die für Koitusun- erfahrene Heranwachsende und Jugendliche nur schwer. hinnehmbar erscheint. Der Umgang den die weiblichen Protagonisten mit männ- lichen Spermien pflegen, ist alles andere als lustvoll; vielmehr ist die Unzahl spermatriefender Münder geeignet, bei Jugendli- chen Ekel vor sexuellen Vorgängen ansich, zu induzieren. Ein Fall von geringer Bedeutung gemäß $ 2 G)JS kam angesichts der schweren Jugendgefährdung gemäß S 6 Nr. 2 GJS bzw. 8 184 I StGB schon begrifflich nicht in Betracht, Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwal- tungsgericht Köln, Appellhofplatz .1, 50667 Köln, Anfechtungsklage erhoben werden. Die vorherige Einlegung eines ' Widerspruchs entfällt. Die Klage hat keine aufschiebende Wir- kung. Sie ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die. Bundesprüfstelle zu richten (SS 20 GjS, 42 VwGO). Außerdem.kann innerhalb eines Monats ab Zustellung bei der Bun- desprüfstelle Antrag auf Entscheidung durch das 12er-Gremium ge- stellt werden (5 15 a Absatz 4 GjS)!