NutzungsvertrgesanitreAnlagenEndeGelnde2019.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen Nutzung sanitäre Anlagen bei RWE im Zuge der Aktion "Ende Gelände 2019"

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Nutzungsvertrag

Zwischen

RWE Power AG inil,
Sturrgenweyz
50429. Bergheim- 50% 5 Wlu
- im folgenden Eigentümer genannt —
und dem
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch

Polizeipräsidium Aachen,
Trierer Str. 501, 52078 Aachen

- im folgenden Nutzer genannt —

wird nachstehender Vertrag geschlossen:

1.

Der Eigentümer siellt dem Nutzer Teile der Liegenschaft, Schloss
Paffendorf, Burggasse 1, 50126 Bergheim, ab dem 18. Juni bis zum 25.
Juni 2019 zur Verfügung.

Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannte Teile der Liegenschaft
im Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung
wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als
Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.

Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigen
Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und
Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder
seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den
Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen
Schadensersatzansprüchen frei.

Die Nutzung erfolgt nicht ohne, dass vorherige Begehungen und
Einweisungen der Mitarbeiter des Nutzers in die überlassende Teile der
Liegenschaft durch den Eigentümer erfolgen. Der Nutzer haftet dem
Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an den Teilen der
Liegenschaft und für Bedienfehler an der Einrichtung.

Der Nutzer ist verpflichtet vor jedem Einsatz dem Eigentümer telefonisch
Mitteilung über die Nutzungsdauer und den Nutzungsbeginn zu machen.
1

6.

RWE Power AG

Aachen--

V.

(Eigentümer)

L

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen

von Gründen kündigen.

 

!

‘lu. 74.06.2947 %

Polizeipräsidium Aachen
Im Auftrag

Aachen, F&% 2043

(Nutzer)
2

Nutzungsvertrag
Zwischen
RWE Power AG
50429-Bergheim— 50475 Yon
- im folgenden Eigentümer genannt —
und dem
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch

Polizeipräsidium Aachen,
Trierer Str. 501, 52078 Aachen

- im folgenden Nutzer genannt —

wird nachstehender Vertrag geschlossen:

1.

Der Eigentümer stellt dem Nutzer die Liegenschaft, Steinheide 1, 50170
A ab dem 14. Juni bis zum 25. Juni 2019 zur Verfügung.

[ Aulv
Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannte Liegenschaft im
Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung
wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als
Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.

Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigen
Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und
Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder
seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den
Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen
Schadensersatzansprüchen frei.

Die Nutzung erfolgt nicht ohne, dass vorherige Begehungen und
Einweisungen der Mitarbeiter des Nutzers in die überlassende
Liegenschaft durch den Eigentümer erfolgen. Der Nutzer haftet dem
Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an der Liegenschaft und
für Bedienfehler an der Einrichtung.

Der Nutzer ist verpflichtet vor jedem Einsatz dem Eigentümer telefonisch
Mitteilung über die Nutzungsdauer und den Nutzungsbeginn zu machen.
3

6. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen

von Gründen kündigen.

RWE Power AG

_naenen. Yoln 79.06.2078

.V.

(Eigentümer)

[ ]

Aulayt Plau

A.

Polizeipräsidium Aachen
Im Auftrag

Aachen, —* 2043

(Nutze)
4

Kerpen-Manheim
Tiltmann Hallen
Aufstellraum für die POLIZEI
5

Nutzungsvertrag

Zwischen

RWE Power AG

Auenheimer Straße 27
50129 Bergheim
- im folgenden Eigentümer genannt -
und dem
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch

Polizeipräsidium Aachen,
Trierer Str. 501, 52078 Aachen

- im folgenden Nutzer genannt -

wird nachstehender Vertrag geschlossen:

1

Der Eigentümer stellt dem Nutzer die Toilettenanlagen an Kraftwerken und
Tagebauen, ab dem 19. Juni bis zum 25. Juni 2019 zur Verfügung.

Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannten Toilettenanlagen im
Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung
wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als
Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.

Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigen
Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und
Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder
seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den
Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen
Schadensersatzansprüchen frei.

Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an
den Toilettenanlagen und für Bedienfehler an der Einrichtung.

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen
von Gründen kündigen.
6

RWE Power AG Polizeipräsidium Aachen
Im Auftrag

Aachen, / g. 06 4% G Aachen, RE 7073

A (Eigentümer) u (Nutze)
7

Nutzungsvertrag

Zwischen

RWE Power AG

Auenheimer Straße 27
50129 Bergheim
- im folgenden Eigentümer genannt —
und dem
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch

Polizeipräsidium Aachen,
Trierer Str. 501, 52078 Aachen

- im folgenden Nutzer genannt —

wird nachstehender Vertrag geschlossen:

1.

Der Eigentümer stellt dem Nutzer die Toilettenanlagen an Kraftwerken und
Tagebauen, ab dem 19. Juni bis zum 25. Juni 2019 zur Verfügung.

Der Eigentümer stellt dem Nutzer die vorgenannten Toilettenanlagen im
Rahmen üblicher Entgelte zur Verfügung. Nach Abschluss der Nutzung
wird der Eigentümer dem Nutzer seine Leistungen als
Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.

Der Eigentümer übernimmt gegenüber dem Nutzer, etwaigem
Hilfspersonal oder sonstigen Beauftragten keine Verantwortung und
Haftung für Unfälle oder Schäden aller Art, es sei denn, sie sind auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers oder
seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Der Nutzer stellt insofern den
Eigentümer auch von der Haftung und eventuellen
Schadensersatzansprüchen frei.

Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für entstandene Schäden an
den Toilettenanlagen und für Bedienfehler an der Einrichtung.

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vorbringen
von Gründen kündigen.
8

RWE Power AG Polizeipräsidium Aachen
im Auftrag

Aachen, IE. 3

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IR: [A
9