e-4796-v-space-pirates-anonymisiert

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indizierungsbeschlüsse Computer- und Videospiele

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SACHVERHALT

Das Computerspiel "Space Pirates" wird seit Januar 1995 von der
AMERICAN LASER GAMES Inc., Albuquerque/ USA, in einer: CD-ROM-
Version für IBM Personalcomputer oder kompatible Rechner ediert
und vertrieben. Es wird als sogenannter "Grauimport" auf dem
Wege des Versandhandels in die Bundesrepublik Deutschland einge-
führt.

Die Inbetriebnahme des Programmes setzt als Mindestanforderung
einen: 386-Prozessor, 640 KB RAM sowie ein integriertes CD-ROM-
Laufwerk voraus, Die Steuerung erfolgt ausschließlich über das
Eingabegerät MAUS.

"Space Pirates" hat der Freiwilligen Selbstkontrolle der Unter-
haltungssoftware (USK) nicht zur Prüfung vöorgelegen.

Das Stadtjugendant Bochum beantragt die: Indizierung des Compu-
terspieles, da dieses jugendgefährdend i.S. d. S 1 Abs: 1 6jS
sei. Der Antragsteller sieht die Gefahr einer soziälethischen
‚Desorientierung in der Erschießung zahlreicher menschlicher Ge-
gner, als. einzigem Spielauftrag, begründet. Dabei wird mit Nach-
aruck auf die große Realitätsnähe von Schußwechseln und Tö-
tungsszenarien verwiesen, zumal .sich das vorliegende Programm
hinsichtlich seiner Gestaltungselemente Filmen der Kategorie.
"Action" annähere.,

Der wesentliche Inhalt des Cowuputerspieles gestaltet sich den
zutreffenden Angaben des Indizierungsantrages sowie eigenen,
durch die spielerische Erschließung gewonnene Erkenntnissen fol-
gend im wesentlichen wie folgt:

Mit Enbeerieshahme der CD-ROM wird der Nutzer zunächst durch
eine weißhaarigen Erzähler mit der im folgenden zu bewältigenden
Mission vertraut gemacht. Es gilt in der Funktion eines Welt-
raum-Polizisten dem Hilferuf der Besatzung eines Raumschiffes
"nachzukommen und die Eroberung des Schiffes durch Piraten zu .
verhindern. Angeführt durch einen. terminatorähnlichen Übelwicht
namens KAPT'N TALAIN, bedürfen die. intergalaktischen Terroristen
vierer Kristalle, um Macht über das gesamte Universum zu gewin-
nen. So gilt es denn im folgenden die todbringenden Piraten
einem gerechten Tode zuzuführen, die vier Kristalle zu erobern,
um sich alsdann in einer finalen Sequenz dem Endgegner Talain
gegenübergestellt zu finden.

Die Ausführungen des Weißhaarigen sind mit diversen Vorab-De-
monstrationen besonders spektakulärer Spielszenen angereichert.
Das Endlosdemo wird durch einen filmähnlichen Vorspann, der. alle
an der Produktion beteiligten Personen ausweist, ergänzt. Unter-
bricht man beides per Mausklick, so steht im Rahmen eines Haupt-
. menüs die Möglichkeit Spielstände zu jedem beliebigen Zeitpunkt
abzuspeichern bzw, zu laden, weiterhin die, den Schwierigkeits-
grad dem eigenen Leistungsständard angemessen zu justieren (sa-
det/Rookie/Ranger), bereit.

Mit Anklickeh des Optionsfeldes "New" sieht sich der Nutzer,
stellvertretend durch ein Fadenkreuz, zunächst einführenden In
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struktionen des weißhaarigen Kommentators ausgeliefert. Dessen
Ausführungen gemäß, hat man ersteinmal die Befähigung zum ziel-

‘ genauen Schußwaffeneinsatz unter Beweis zu stellen:

Hierzu bieten sich piratenähnlich uniformierte Besatzer diverser

“ Raumschiffe nachgerade an. Die Weltraumpiraten sind mit einer

Art Laserkanone ausgerüstet; in ihrer Gewalt befinden sich harm-
lose Kolonisten, die es zu befreien gilt. Daß die Geiseln per-
manent das:.Schußfeläd kreuzen, stimmt ärgerlich, zumal der Tod
eines Zivilisten, den Verlust eines der insgesant 3 Spielerleben
zur Folge hat. Im Ausgleich gewissermaßen, stehen die befreiten
Geiseln dem Nutzer .mit hilfreichen Instruktionen zur Seite:

Sie legen beispielsweise, durch Verweise auf bestimmte Licht-
quellen, die Reihenfolge zu erschießender Gegner fest.

Die Weltraumpiraten kippen - im Falle des zielgenauen Waffenein-
satzes - Schreiend nach hinten. Bisweilen wird anschaulich dar-
gestellt, wie der Körper von Laserstrahlen erfaßt wird und in
wilde Zuckungen ausbricht.

’

. Am Ende des ersten- Spielabschnittes gilt es eine an ein Rad ge-

fesselte attraktive Blondine zu befreien. Hat man dieses bewäl-
tigt, liefert ‘die Blondine Hinweise auf vier verschieden-farbige
Kristalle, die es im folgenden zusammenzuführen gilt. Dabei wer-

den die Kristalle durch vier Szenarien stellvertreten. Diese

müssen nacheinander per Schuß selektiert und durchgespielt wer-
den. Dabei hat der Schwierigkeitsgrad eine Steigerung erfahren,
da Möglichkeiten zum zwischenzeitlichen Abspeichern erheblich
reduziert wurden. Auch wenn Sie einzelnen. Spielszenarien von un-
terschiedlichen Gegnern bevölkert werden, die Hintergrundkulisse
stets eine andere ist, bleibt der Aufbau der Spielverläufe Stets

der gleiche:

Die zahlreichen Übergriffe der Piraten sind einzig.und allein
dadurch zu beenden, daß der Spieler alle Gegner sofort nach
deren Auftauchen auf der Spielfläche erschießt. Dieses gilt in
Szenario 1 beis spielsweise für Piraten, die unwillkürlich auf
einem unwegsamen Felsgelände auftauchen: für den Fahrer eines
totenkopfbeflaggten Jeeps sowie für einen gehörnten Liliputaner _
und eine attraktive Brünette, deren todbringenden Laserstrahlat-
taken man zuvorzukommen hat.

In einer finalen Sequenz gilt es den Endgegner TALAIN durch meh-
rere zielgerichtete Schüsse in seine Einzelteile zu.zerlegen.
Dieses ist, da sich die Trefferfläche erheblich verkleinert hat
kaum zu bewältigen.

‚

Eine für den bundesweiten Vertrieb des Computerspieles verant-
wortliche Verfahrensbeteiligte konnte nicht ermittelt werden.

Die US-amerikanische Herstellerfirma wurde form- und fristge-
recht, von der Absicht einer Indizierung gemäß $ 15a GjS in
Kenntnis gesetzt. Sie gibt an, der deutschen Sprache nicht mäch-
tig zu sein und veruochte folgerichtig den Sinn der Benachrich- |
tigung nicht zu erkennen.

*

Wegen der weiteren Einzelheiten des Säch- und Streistandes wird

„auf den Inhalt der Prüfäkte und den des Computerspieles. Bezug

u)
3

genommen.

Die Mitglieder des 3er- Gremiums haben das vorliegende Spiel in
seiner Gänze ‚gesichtet. Dabei hat jeder der Prüfer von der Mög-
lichkeit der selbsttätigen Steuerung Gebrauch gemacht. Die Ent-
scheidungsbegründung in vorliegender Fassung spiegelt den ein-.
stimmigen Konsens des Prüfg:emiums. Dieses hat sich der zutref-
fenden Wiedergabe des Diskussionsverlaufes versichert.

GRÜNDE

Das Computerspiel "Space Pirätes" wär antragsgemäß zu indizie-
ren. u

Die jugendgefährdende Wirkung ist offenbar im Sinne von 8 15a
Abs. 1 GjS. "Späce Pirätes" fordert den Nutzer einzig im Sinne
des reflexartigen Auslösens finaler Todesschüsse, was für jeden
Zuschauer klar und zweifelsfrei erkennkar ist. Damit werden die
Voraussetzungen, die eine Behandlung im vereinfachten Verfahren
rechtfertigen erfüllt.

Die sozialethische Desorientierung rührt hier aus der Tatsache,
das ein: erfolgiseiches Durchspielen des videoähnlich aufbereite-
: ten Spieles Zwingend an die pausenlose Liquidierung menschlicher
Gegenüber gebunden ist. Die‘ Abgabe von Schüssen mit tödlicher .
‚Wirkung wird gleichz eitig auf manigfaltige Art und Weise positiv
verstärkt:

So zum ‚Beispiel durch lobende Kommentare befreiter Geiseln;
durch einen Zugewinn an "Spielpunkten" sowie mittelbar durch
qualvolle Schreie der zu Boden driftenden Sterbenden.

Die Spirelszenarien sind aufgrund ihrer filmähnlichen Aufmachung
dürch einen hohen Realitätsgrad gekennzeichnet. Der Inhalt ent-
spricht durch eine Verquickung des Genres "Science Fiction" mit
einem überdurchschnitilich hohen Grad ar "Action" und "Spannung"
dem Konsumpräferenzen insbesondere‘ männlicher Kinder und Jugend-
licher. Zugleich leistet der interaktive Charakter des Program-
mes, der unter anderem in einer persönlichen Ansprache des Spie-
lers durch diverse Computerspielprotagonisten sowie die Möglich-
keit, die Reihenfolge’ der fortlaufenden Spielszenarien mitzube-
stimmen zutage tritt, einer. lückenlosen Identifikation des Nut-
zers mit dem computergenerierten Stellvertreter vorschub.

Innerhalb der Wirkungsforschung werden die Folgen computerspiel-.
vermittelter Gewaltszenarien überaus unterschiedlich beurteilt.
Jedoch ist "von den Forschungsergebnissen eindeutig gesichert,
daß durch Mediengewalt keine Aggressionsverminderung in Form
eines Abfließens des Aggressionstriebes bewirkt wird ..."

(s: KUNZCIK, Gewaltforschung in: Schenk M., Medienwirkungsfoör-
schung, Thübinygen 1987, S. 1709).

Der Psychologe KAMPE konımt nach vergleichbarer Lektüre "Compu-
ter-wWirkungsforschungs" relevanter Literatur zu folgendem
Schluß:
Die Ergebnisse zeigen das Dilemma der wirkungsforschung in die
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r

sem Bereich: Wirkungen sind vielfältig und hängen von vielen Be-
dingungen äb. Ein Gesichtspunkt sollte Jedoch immer hervorgeho-
ben werden: Die in der Kooperation gültigen und auch von Jugend-
lichen praktizierten Verhaltensregeln für den Umgang mit negati-
ven Effekten wie Zorn, Wut, Ärger, Zerstörungs- und Angriffsten-
denzen müssen im lebendigen .sozialen Zusammanhang. gelernt und

ausprobiert werden können. Das einsäme Spiel vor dem Videobild-

'schirm scheint jedenfalls Aggressionstendenzen ebenso zu fördern

wie das passive Fernsehen. Gleichwohl dürften gewaltorientierte
Videospiele nicht als Verursachungsmedium für die Steigerung von.
Gewalttätigkeiten angesehen werden. Sie können aber - als ein
Element in weehselseitiger Verstärkuäg mit anderen. gewaltorien-
tierten Medien ängeboten - bestehende Tendenzen zur Gewaltanwen-
dung stützen (s. KAMPE, "Das Videospiel im Unterricht" in
SCHMELZLE (HRSG): Neue Medien - mehr Verantwortung! Bonn 1992,
S. 130). f

Auch FRITZ spricht von "einem Rückschritt in der Konfliktverar-
beitung" den "das passive ‚Abnutzen lassen aggressiver Impulse
durch die Maschine" zeitige (vgl. FRITZ (Hrsg.) Programmiert zum
Kriegspielen, Bonn 1988, S. 205 £.).

Der Autor legt am Beispiel kriegerischer Inhalte "moralische In-
differenz" und "emotionale GSleichgültigkeit" gegenüber. Gewalt,
als fatale Folgen häufigen Bespielens dar (vgl. ders. ebda.).

Folgt man den Ausführungen KAMPES, so ist die Gefahr videospiel-
induzierten plıysisch aggressiven Verhaltens nicht vollständig
von der Hand zu weisen. Dennoch sah das Entscheidungsgremium der
Bundesprüfstelle die jugendyefährdende wirkung des verfahrensge-
genständlichen Objektes weniger .in der Möglichkeit, Heranwach-
sende könnten das Gespielte und .im Spiel gefühlsmäßig intensiv
miterlebte in der alltäglichen Lebenswelt umsetzen. Die Jugend-
gefährdung ist vielmehr in der Tatsache des vom Programmablauf
ausschließlich geforderten reflexartig instinktiven "Abschie-
Bens" menschlicher Geyner zu, sehen. Das’ Training von Verhalten-
sweisen, die die körperliche Integrität und Unversehrtheit des

‚Gegenübers negieren, birgt die Gefahr eines Herabsinkens ese Re-

spektes vor dem Leben und der körperlichen
Unversehrtheit und damit den Hemmschwellen, die jeder Tötungs-
und Verletzungshandlung entgegenstehen, in sich.

Ausnahmetätbestände i. S. d. $ 1 Abs. 2'GjS liegen nicht vor.
Eine Entscheidung nach S 2 GjS verbietet sich im Hinblick auf,
die Schwere der Jugenägefährdüng, die sich im gezielten Einüben

."£finaler Todesschüsse" offenbart. Zugleich lassen die inovative

interaktive Aufmachung des Videospieles sowie dessen Zugehörig-
keit zu dem beim männlichen Heranwachsenden populären Genre
"Science Fiction" einen hohen Verbreitungsgrad erwarten.

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen die Entscheidung kann ifnerhalb eines Monats ab Zustellung
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwal-
tungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln,
Anfechtungsklage 'erlhoben werden. Die vorherige Einlegung eines
widerspruchs entfällt. .

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Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Sie ist gegen die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle

zu richten (53 20 GjS, 42 VwGO).
Außerdem kann innerhalb .eines Monats ab Zustellung bei der Bun-
desprüfstelle Antrag auf Entscheidung durch das l2er-Gremium ge-

stellt werden (3 15 2 Absatz 4 GjS).
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