BRAS 120 Ausgabe 2014

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noch Anlage 3                                   Best Grepo                                      BRAS   120

      IfSG               Gesetz zur Verhiitung und Bekaémpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
                         (Infektionsschutzgesetz)

      IGA                Integrierte Grenzkontrollanwendung

      INPOL              Informationssystem der Polizei

      |OM                International Organization for Migration (engl, Internationale Organisation fiir Migra-
                         tion)

                         Informationstechnik

                         in Verbindung mit



                         Kriminalaktenhaltung

                         Konventionelle Streitkrafte in Europa

                         Konsultation[-sverfahren] zentraler Behdérden


                         Litera (Buchstaben in Satzungen)

      LPartG             Gesetz tiber die Eingetragene Lebenspartnerschaft
era




                         (Lebenspartnerschaftsgesetz)




      Massenzu-          Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20, Juli 2001 tiber Mindestnormen fir die Ge-
      strom-Richtlinie   wahrung vortibergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebe-
                         nen und Mainahmen zur Férderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastun-
                         gen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme ver-
                         bunden sind, auf die Mitgliedstaaten

      MEDEVAC            MEDical EVACuation (eng/., Medizinische Evakuierung)

      MLZ                Maschinenlesbare Zone



      NoRa               Notreiseausweis

      Nr.                Nummer

      Nrn.               Nummern

      NTS                Abkommen    zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags Uber die Rechtsstellung
                         ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut)




                                                                           Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)
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      NTS-ZA          Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertra-
                      ges tiber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik
                      Deutschland stationierten auslandischen Truppen
                      (Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut)


      0.a.,0.A.       oder ahnlich, oder Ahnliche[s]



      PassG           Passgesetz
                      Hinweis: Die derzeit noch amitliche Bezeichnung lautet PaBgeseiz, die amtliche Ab-
                      kurzung PaBG.

      PassV           Verordnung zur Durchfiihrung des Passgesetzes (Passverordnung)

      PassVwV         Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchfuhrung des Passgeseizes
                      (Passverwaltungsvorschrift)

      PAuswG          Gesetz liber Personalausweise und den elektronischen Identitatsnachweis
                      (Personalausweisgesetz)

      PDD             Passagierdatendatei

      [miley          Partnership for Peace (eng/., Partnerschaft ftir den Frieden)
ro,




      PfP-Truppen-      Ubereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantik-
      statut          vertrags und den anderen an der Partnerschaft flr den Frieden teilnechmenden Staa-
                      ten Uber die Rechtsstellung ihrer Truppen

      PMK             Politisch motivierten Kriminalitat

      PVB             Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter;
                      Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte


      RaP             Reiseausweis als Passersatz      -

      REAG            Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany
                      (humanitares Hilfsprogramm des Bundes und der Lander zur Férderung der freiwilli-
                      gen Rickkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmeberei-
                      ten Staat, organisiert und betreut vom IOM)


      spU             Ubereinkommen       zur   Durchfiihrung     des   Ubereinkommens   von   Schengen   vom
                      14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion,
                      der Bundesrepublik Deutschland und der Franzésischen Republik betreffend den
                      schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
                      (Schengener Durchfiihrungsbereinkommen)




      Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)                                                                         7
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noch Anlage 3                                   Best Grepo                                           BRAS 120

SeeRUbk         Seerechtstibereinkommen der Vereinten Nationen

SGB 4           Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) — Gemeinsame Vorschriften fiir die Sozi-
                alversicherung

SGB8            Sozialgesetzbuch (SGB) — Achtes Buch (VIII) — Kinder- und Jugendhilfe

SGK             Verordnung    (EU)   2016/399    des    Europaischen     Parlaments   und    des    Rates   vom
                9. Marz 2016 iiber einen Gemeinschaftskodex fur das Uberschreiten der Grenzen
                durch Personen (Schengener Grenzkodex)

SIS             Schengener Informationssystem

S!S-Verord-     Verordnung    (EU) 2018/1861      des   Europadischen    Parlaments   und     des   Rates   vom
nung            28. November 2018     tiber die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schenge-
                ner Informationssystems    (SIS) im Bereich      der Grenzkontrollen,       zur Anderung    des
                Ubereinkommens zur Durchfiihrung des Ubereinkommens von Schengen und zur An-
                derung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

SkAuf-Abkom-    Streitkrafteaufenthaltsabkommen
men

SkAufG          Gesetz tiber die Rechtsstellung auslandischer Streitkrafte bei voriibergehenden Auf-
                enthalten in der Bundesrepublik Deutschland (Streitkrafteaufenthaltsgesetz)

SLTD            Stolen and Lost Travel Documents
                (engl., gestohlene und verlorene Reisedokumente)

SprengG         Gesetz tiber explosionsgefahrliche Stoffe (Sprengstoffgesetz)

StAG            StaatsangehGrigkeitsgesetz

StGB            Strafgesetzbuch

StPO            Strafprozessordnung
                Hinweis: Die derzeit noch amtliche Bezeichnung lautet StrafprozeBordnung.


TechKontrollV   Verordnung tiber technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Strahe



u.a.            unter anderem

UAbs.           Unterabsatz

UrilRAbk USA    Abkommen      zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten
                von Amerika Uber die Rechtsstellung von Urlaubern

UZwG            Gesetz Uber den unmittelbaren Zwang          bei Ausiibung 6ffentlicher Gewalt durch Voll-
                zugsbeamte des Bundes



                                                                        Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)
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Verfahrens-     Richtlinie 2013/32/EU des Europaischen       Parlaments und des Rates vom 26. Juni
richtlinie      2013 zu gemeinsamen Verfahren fiir die Zuerkennung und Aberkennung des interna-
                tionalen Schutzes

VIS             Visainformationssystem

VIS-Verord-     Verordnung (EG) Nr.767/2008 des Europaischen Parlaments und des Rates vom
nung            9. Juli 2008 Uber das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch      zwi-
                schen den Mitgliedstaaten Uber Visa flr einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verord-
                nung)

VK              Verordnung (EG) Nr.810/2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom
                13. Juli 2009 tiber einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

VS-NfD          VERSCHLUSSSACHE-NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH

VWD             Visawarndatei

VWDG            Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei (Visa-Warndateigesetz)

VwGO            Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG           Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVG            Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz


WaffG           Waffengesetz

WHO             World Health Organization
                (engl., Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen)

wtb             Wiener Ubereinkommen Uber diplomatische Beziehungen vom 18. April 1964

Wwuk            Wiener Ubereinkommen tber konsularische Beziehungen vom 24. April 1963



ZaiPort         Zentrales Auslander-Informationsportal

ZKA             Zollkriminalamt (Direktion VIII der Generalzolldirektion)

ZollVG          Zollverwaltungsgesetz

ZSHG            Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefahrdeter Zeugen
                (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz)

ZUR             Zentrum zur Unterstiitzung der Ruckkehr




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BRAS   120                                        Best Grepo                                            Anlage 16

                           Hinweise zum Ausfillen der Passersatzpapiere

                                                    Inhaltsverzeichnis

                Reiseausweis als PaSSersatz.........scsessssersestscsssssssesnccnsvnerestrscescceseuseassecersnanseese   1

                Notreiseausweis


                Reiseausweis als Passersatz
                Alle Eintragungen erfolgen grundsatzlich in GroR&buchstaben. Ausnahmen gelten bei Buchsta-
                ben, die nur als Kleinbuchstaben vorhanden sind, wie z. B. der Buchstabe ,|%" fur den Familien-,
                Vor- und Geburtsnamen (siehe Nr.4.1.3 PassVwV). Diese miissen als Kleinbuchstaben dar-
                gestellt werden.

                Datumsangaben sind im Format , TT.MM.JJJJ* zu erfassen.

       “|       Name
                (entsprechend Nr.4.1.1     PassVwV)
                Die Eintragungen missen vollstandig mit den in den vorgelegten Dokumenten eingetragenen
                Personaldaten tibereinstimmen. Eine ggf. bereits behdrdlicherseits vorgenommene Auswahl
                ist grundsatzlich beizubehalten, besonders lange Namen           sind ggf. sinnvoll zu verktirzen.

                Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname
                in einer eigenen Zeile einzutragen. Dem Geburtsnamen ist die Zeichenfolge ,GEB." unter Hin-
                zufiigung eines Leerzeichens voranzustellen.
erro




       1:2      Vorname
                (entsprechend Nr. 4.1.2 PassVwV)
               wie Name (Nr. 1.1)

       13       Geburtsdatum
                (entsprechend Nr.4.1.5 PassVwV)
                Die Angabe ,,JJJJ" ist obligatorisch.
                Die Angaben ,,MM* und , TT“ kénnen, wenn unbekannt, durch Fullzeichen ,,XX" ersetzt werden.

       1.4      Geburtsort
                (entsprechend Nr. 4.1.5 PassVwV)
                Ubernahme aus den vorgelegten Dokumenten

       1.5      StaatsangehGrigkeit
                (entsprechend Nr. 4.1.10 PassVwV)
                »DEUTSCH*, dies gilt auch bei Mehrstaatern.

       1.6      Wohnort
                (entsprechend Nr.4.1.9 PassVwV)
                Gemeinde der Hauptwohnung ohne Postleitzahl




       Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)                                                                                 1
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noch Anlage 16                                      Best Grepo                                                   BRAS 120

ET,     Giltig fir
        Nichtzutreffendes ist zu streichen.

1.8     Grenztibergangsstelle
        »BELIEBIG*

1.9     Unterschrift
        Eigenhandige      Unterschrift der Inhaberin oder des              Inhabers; bei Kindern   unter zehn Jahren
        fakultativ
        Bei Schreibunkundigen oder Schreibunfahigen wird das Unterschriftenfeld durch einen waa-
        gerechten Strich entwertet.

        Auflagen
        Grundsatzlich:    ,GILT NUR |.          V.M. [Bezeichnung und Nummer des abgelaufenen Identitatsdo-
                          kumentes]"

        Ausfillbeispiel
                                                            ¥p0o0000                        ¥ oo00000

                                                                                     ZB."GILTNURIVM,




                                                                                            Unterschrift des/r
                                                                                            Beamten/-in
                                                   Pocono        BELEBIG
                     "”                   i           Unterschriftdes
                                                      Antragstellers/-in
                 |
                            Entsprechende
                 |          Streichungen sind
                 |          vorzunehmen




                                                                                Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)
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2         Notreiseausweis
          Alle Eintragungen erfolgen grundsatzlich in Gro&buchstaben. Ausnahmen gelten bei Buchsta-
          ben, die nur als Kleinbuchstaben vorhanden sind, wie z.B. der Buchstabe ,,&". Diese miissen
          als Kleinbuchstaben dargestellt werden.
          Die Eintragungen sollten vollstandig mit den in den vorgelegten Dokumenten eingetragenen
          Personaldaten Ubereinstimmen.
          Alle Seiten, die nicht befiillt werden, sind zu streichen. Wird die Bescheinigung beispielsweise
          nicht zur Riickkehr nach Deutschland erteilt, ist Seite 6 durch Durchstreichen zu entwerten.
          Dienstsiegel und Unterschrift durfen dann auf dieser Seite nicht angebracht werden.

vi |      Riickseite (Seiten 2 bis 4)
              a                            chs                  x0000000      ve               x0000000
                                                                 tame
                                                                   aye
                                                           ii                Gilg bea Cate ot expe! Date Compawtion


                                                                                    09.12.2014
                                                                 Lichtbild

                                                                             Gabi tit? Val tor / Vaal eee
                                                                             [lee   rane rime)
                                                                             tel peepee
                                                                                                                          vs te
                                                                                 Be                  fears       aie t Gey    we
                x0000000                   Sediwaneacnenes
                                                      tare                                           ir Iota tNemagre   ot toes)
                                                                             I     aoresae                  Dectichiand wd de we
                                           crore                                   Soe pis Toiend
                                                                                           he     Paeatae of Germany and
                                                                                          Teast          tAtamagrr ennai)
                                           14.11.2014 |
                                           Daheeiateae.|


                                                       Unterschrift PVB

          Name
          Der Familienname wird grundsatzlich vollstandig und ungekiirzt eingetragen.
          Vorname
          Der Vorname wird grundsatzlich vollstandig und ungekiirzt eingetragen.
2.1.3     Geburtsdatum
          Das Geburtsdatum ist im Format TT-MM-JJJJ einzutragen.
          Die Angabe ,JJJJ" ist obligatorisch.
          Die Angaben ,MM*" und , TT“ kénnen, wenn unbekannt, durch Filllzeichen XX" ersetzt werden.

2.1.4     Geburtsort
          Eintragung des Geburtsortes und des dreistelligen Landercodes
          Geschlecht
          »F“     fdr weiblich
          »M“     fair mannlich
          +X"      keine Angaben




Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)
390

noch Anlage 16                                 Best Grepo                                    BRAS   120

2.1.6    GréRe
         Hier wird die Gré&e in cm (dreistellig) eingetragen.
2.1.7    Augenfarbe
         Kann die tats&chliche Augenfarbe, z. B. aufgrund einer Behinderung, nicht festgestellt werden,
         sind die Angaben der antragstellenden Person zu tibernehmen oder in Absprache mit dieser
         mit drei waagerechten Strichen (, - - - “) Zu versehen.
2.1.8    StaatsangehGrigkeit
         Eintragung der StaatsangehGrigkeit im Klartext als Adjektiv

         Wohnort
         Eintragung des gewéhnlichen Wohnortes

         Staat
         Dreistelliger Code des Staates, in dem sich der Wohnort befindet

         Lichtbild
         Abdruck des aktuellen Lichtbildes
         Ersatzweise kann ein Lichtbild eingeklebt werden. Dieses ist zusatzlich zu klammern. Die An-
         bringung eines Lichtbildes ist zwingend erforderlich.
         Von der Anbringung eines Lichtbildes kann abgesehen werden, wenn der NoRa lediglich zur
         Einreise zum Zweck des Landgangs wahrend der Liegezeit ausgestellt wird und ein anderes
         amtliches Dokument mit Lichtbild vorhanden ist. Auf dieses Dokument ist im NoRa zu verwei-
         sen,
2.1.12   Siegel
         Anbringen eines Siegels (Feuchtstempelabdruck) tiber den Rand des Lichtbildes.

2.1.13   Unterschrift
         Von Personen, die alter als zehn Jahre sind, ist der NoRa zu unterschreiben.
         Die Unterschrift durch Kinder unter zehn Jahren ist zulassig.
         Bei Schreibunkundigen oder Schreibunfahigen ist das Unterschriftenfeld durch einen waage-
         rechten Strich zu entwerten.

2.1.14   Ausstellende Behérde
         Bezeichnung der ausstellenden Dienststelle

2.1.15   Datum und Unterschrift
         Das Ausstellungsdatum ist im Format ,1T-MM-JJJJ" einzutragen.
         Unterschrift der oder des ausstellenden PVB
2.1.16   Siegel
         Anbringung des Siegels (Feuchtstempelabdruck) der ausstellenden Dienststelle

2.1.17   Giiltig bis
         Die Giiltigkeit ist auf die Dauer der beabsichtigten Reise zu begrenzen und darf einen Monat
         nicht lberschreiten. Es ist der letzte Tag der Giltigkeit im Format ,TT-MM-JJJJ" einzutragen.




                                                                    Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)
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BRAS 120                                                             Best Grepo                                                                             noch Anlage 16

      2.1.18   Nebenbestimmungen
               Grundsatzlich:               gilt nur in Verbindung mit [Bezeichnung und Nummer des abgelaufenen Iden-
                                            titatsdokumentes]*
      2.4.19   Giltig fir
               Es ist jeweils anzukreuzen oder zu streichen.

      2.2      Vorderseite (Seiten 5, 6 und 1)
                  one                                                te
                                                                                                                                              BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
                                                                                                                                                    FEORRAL REPUBLIC OF GERMANY
                 retconds    Kinder bis ut Votendung den ¥.LSe.
                     jahves (Name,
                                                                                                                                                  AtPuBLIOUE:          DIACLEMAGNE
                 sehen                        3
                 Case Raaegaryey ta bem |   scalvephnkbdeithoadl
                 (eo creer                          eens




                                                                                                                                     tf t28
                                                                                                                                                      NOTREISEAUSWEIS




                                                                                                                              2008 anh
                                                                                                                                                    EMERGENCY TRAVEL DOCUMENT
                                                                                                                                                     TITRE OB VOYAGE PROVISOIRE

                                                                     BehSrdendezelchnung und Ort GerAussteltung

                                                                                                                  YF pandenscnee
                                                                    Aeneas Bato 2 wneg Rede ty Rows Ae
                                                                     lente T

                                                                    11.11.2014
                                                                     Danoeetve
                                                                   aie
Fo)




                                                                                      Unterschrift PVB



      2.2.1    Mitreisende Kinder
               Die Eintragung mitreisender Kinder ist nicht mehr zulassig. Fir Kinder ist ein eigener NoRa
               auszustellen. Das Feld ist durchzustreichen.
      2.2.2    Riickkehrberechtigung
               Falls durch die antragstellende Person gewiinscht, kann eine Riickkehrberechtigung eingetra-
               gen werden. Als Datum ist der letzte Tag der Riickkehrméglichkeit im Format ,.TT-MM-JJJJ"
               einzutragen. Hierfiir ist die Zustimmung der zustandigen ABH einzuholen (vgl. § 13 Abs. 3 S.2
               AufenthV).
               Wird die Riickkehrberechtigung nicht erteilt, ist Seite 6 des Vordrucks durch Durchstreichen
               oder in anderer auffalliger und dauerhaft sichtbarer Weise zu entwerten; Dienstsiegel und Un-
               terschrift diirfen dann auf Seite 6 nicht angebracht werden.

      2.2.3    Ausstellende Behérde
               Eintragung der Bezeichnung der Dienststelle
      2.2.4    Datum und Unterschrift
               Das Ausstellungsdatum ist im Format ,TT-MM-JJJJ* einzutragen.
               Unterschrift der oder des ausstellenden PVB

      2.2.5    Siegel
               Anbringung des Siegels (Feuchtstempelabdruck) der ausstellenden Dienststelle


      Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)
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noch Anlage 16                               Best Grepo                                    BRAS   120

2.3     Belegpapier
2.3.1   Datum und Unterschrift
        Eintragungen erfolgen handschriftlich durch die antragstellende Person

2.3.2    Riickseite
        analog zu den Seiten 2 bis 4 des NoRa (Nr. 2.1 ff. dieser Anlage)
        Das Einbringen eines Lichtbildes und die erneute Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers
        sind hier nicht erforderlich.




6                                                                 Stand: Oktober 2023 (Anderung 39)
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