BRAS 120 Ausgabe 2014

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BRAS 120                                                  Best Grepo                                              Anlage 26

                      Merkblatt liber die Méglichkeit einer visumfreien Einreise tirkischer
                    StaatsangehGriger zur Erbringung einer Dienstleistung in Deutschland
                                  (Quelle: Die deutschen Auslandsvertretungen in der Tirkei, Stand: 5. Juni 2009)


                     Tirkische Staatsangehérige kénnen unter Beibehaltung des gewéhnlichen Aufenthalts in der Tiir-
                     kei und fir jeweils langstens zwei Monate visumfrei nach Deutschland einreisen
                                 1. zu einem Aufenthalt, der der Erbringung einer voriibergehenden              Dienstleistung als Ar-
                                     beitnehmer im Dienst eines Arbeitgebers mit Sitz in der Tirkei dient,
                                     1.1 als fahrendes Personal im grenziiberschreitenden Personen- und Giiterverkehr sowie
                                         als Besatzungen von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen, oder
                                     1.2 wenn sie im Zusammenhang mit Montage- und Instandhaltungsarbeiten sowie Repa-
                                         raturen an gelieferten Anlagen und Maschinen beschaftigt werden,
                                 2. zu einem Aufenthalt, der der Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von
                                    2.1 Vortragen oder Darbietungen von besonderem kiinstlerischem Wert (international be-
                                        kannte und anerkannte Kiinstler und Kiinstlergruppen, deren Darbietung bzw. Vortrag
                                        sich im internationalen Vergleich weit von anderen Leistungen abhebt),
                                    2.2 Vortragen oder Darbietungen von besonderem wissenschaftlichem Wert, oder
                                    2.3 Darbietungen sportlichen Charakters dient (nur im Falle von Berufssportlern, die ihren
                                        Lebensunterhalt iberwiegend aus dieser Tatigkeit bestreiten).

                     Wenn       Sie zu einem dieser Aufenthaltszwecke nach Deutschland reisen wollen und der Auffassung sind,
                     dass Sie hierfiir kein Visum bendtigen, wird insb. zur Vermeidung woméglich zeitaufwandiger Priifungen
                     bei der Einreise empfohlen, sich vor der Abreise bei der Grtlich zustandigen deutschen Vertretung auf
                     freiwilliger Basis eine gebiihrenfreie Bescheinigung Uber die Visumbefreiung ausstellen zu lassen. Fer-
                     ner wird der Abschluss einer geeigneten Reisekrankenversicherung empfohlen. Hierzu siehe eigenes
                     Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass die visumfreie Einreise nur eine visumfreie Aufenthaltsdauer gestat-
secttciemiie OS




                     tet, die dem       angegebenen     Reisezweck entspricht. Sollten Sie einen zusatzlichen Aufenthalt anstreben,
                     der nicht dem Reisezweck der o.a. Ziff.1 und 2 entspricht, ist flr diesen zusatzlichen Aufenthalt ein Vi-
                     sum       erforderlich.   Fur die Ausstellung   der Bescheinigung   ist in jedem   Falle die Kopie   Ihres tirkischen
                     Reisepasses mit ausreichender Glltigkeit, um nach Beendigung                   der Dienstleistungserbringung       von
                     Deutschland in die Tiirkei zuriickzukehren, vorzulegen.

                     Im Falle von Aufenthalten gem. Ziff. 1 dieses Merkblatts ist die Vorlage folgender zusatzlicher Un-
                     terlagen erforderlich:                              ,
                     a) Bestatigung des Arbeitgebers in der Tirkei (Original und eine Kopie) in deutscher Sprache oder
                        mit deutscher Ubersetzung, die Angaben zu folgenden Punkten enthalt:
                        - lhr Beschaftigungsverhaltnis;
                           -    voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende lhres Einsatzes in Deutschland;
                     b) Nachweise (jeweils in Original und Kopie) Uber die konkrete Dienstleistung in Deutschland,
                     vorzugsweise:
                           - Best&tigungsschreiben des deutschen Vertragspartners mit Angaben zu dessen postalischer und
                                telefonischer Erreichbarkeit;
                     ersatzweise z.B. (Aufzahlung nicht abschlieRend):
                        - Transport- und Lieferauftrage
                        - Wartungsvertrag unter genauer Bezeichnung der Anlagen/Maschinen in Deutschland
                        - Ausfihrungsvereinbarungen
                     c) Versicherungsnachweis der SSK (Original und Kopie)
                     d) Lkw-Fahrer: jeweils in Original und Kopie FUhrerschein,                   Zulassungspapiere       des   Fahrzeugs,
                           turkische Transportgenehmigung, bei Einsatz auf einem in Deutschland zugelassenen Lkw
                           ferner EU-Fahrerbescheinigung gem. Verordnung (EG) Nr. 484/2002 vom 01.03.2002)




                  Stand: August 2016 (Anderung 30)                                                                                            4
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noch Anlage 26                                      Best Grepo                                         BRAS      120

    Im Falle von Aufenthalten gem. Ziff. 2 dieses Merkblatts ist - zusdtzlich zur Passkopie - die Vorlage
    folgender Unterlagen erforderlich:
    a) Einladung des Veranstalters (Original und eine Kopie) in deutscher Sprache, die Angaben zu fol-
       genden Punkten enthalt:
       Adresse und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters und des Veranstaltungsorts
         Art und Dauer (Zeitraum) der Veranstaltung
          Darstellung Ihrer Funktion im Rahmen der Veranstaltung
         Art und Héhe der Gage / Entlohnung
    *- ersatzweise andere geeignete Nachweise Uber Vereinbarungen mit deutschen Stellen, z.B. Rah-
         menvertrage
      b) Aussagekraftige Nachweise iiber Ihre Tatigkeit in der Turkei
          Kinstler: Eintragung in Kinstlerverein mit Bestatigung durch das Kulturministerium
         Wissenschaftler: Nachweis zu Ihrer derzeitigen Tatigkeit, Diplome 0.a.
          Sportler: Bestatigung und Lizenz des zustandigen Sportfachverbandes, Einkommensnachweise 0.4.

    Die Ausstellung der Bescheinigung kann nur erfolgen, wenn die vorgelegten Unterlagen den oben
    genannten Kriterien entsprechen. Ist dies nicht der Fall, werden die Antrage auf Ausstellung einer
    Bescheinigung Uber die visumfreie Einreise mit dem Hinweis zuriick gesandt, dass die Beantragung
    eines Visums notwendig ist. Gleiches gilt fiir unvollstandige Antrage.
    Der vollstandige Antrag kann per Post oder Kurierversand an die flr Sie zustaéndige deutsche
    Auslandsvertretung (Botschaft Ankara, Generalkonsulat Istanbul, Generalkonsulat Izmir) Ubersandt
    werden. In diesem Fall ist zur Riicksendung auch die Beifligung eines adressierten und ausreichend
    frankierten Freiumschlages der Post oder eines Kurierversandes notwendig.
    Bescheinigungen, die nicht per Kurierversand zuriick gesandt werden, kénnen zu den fur die Abholung
    entschiedener Visumantrage bekannten Zeiten abgeholt werden.
    Das mit der Terminvereinbarung       fir Visumantrage    beauftragte Unternehmen     kann keine Auskiinfte
    dariiber erteilen, ob eine visumfreie Einreise im Einzelfall mdglich ist.
    Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung wegen der notwendigen Priifung
    des Aufenthaltszwecks und der Postrticklaufzeiten spatestens zehn Arbeitstage vor Reiseantritt (bzw.
    bei persénlicher Antragstellung flnf Arbeitstage vor Reiseantritt) bei der Auslandsvertretung vorliegen
    muss. Die Auslandsvertretung kann in keinem Fall eine Haftung fur lange Post- oder Kurierlaufzeiten
    Ubernehmen, die einen rechtzeitigen Zugang der Bescheinigung an die Antragsteller verhindern.
    Die persénliche Abgabe von Unterlagen zur Erteilung einer solchen Bescheinigung und ggf. ein
    Beratungsgesprach ist Montags bis Donnerstags in der Zeit von 14:00 — 16:00 Uhr bei den Visastellen
    der Botschaft und den Generalkonsulaten méglich. (Wegen der Sommerdienstzeit zwischen 1.7. und
    31.8. ist das Generalkonsulat Izmir Mittwochs ab 14.00 Uhr geschlossen.)
    Die Auslandsvertretung behalt sich im Ausnahmefall vor, zur Ausstellung der Bescheinigung
    um Vorlage weiterer Unterlagen bzw. zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks u.U. um
    eine persénliche Vorsprache zu bitten.

    Bitte beachten Sie:
    Méchte ein tiirkischer Staatsangehériger unter Berufung auf die Méglichkeit der visumfreien
    Einreise zum Zwecke der Dienstleistungserbingung in das Bundesgebiet einreisen, ohne im
    Besitz der angebotenen Bescheinigung zu sein, priifen die deutschen Grenzbehérden bei
    Einreise das Vorliegen der Voraussetzungen der visumfreien Einreise nach den in diesem
    Merkblatt   aufgefiihrten  Kriterien.  Alle  in diesem    Merkblatt   genannten   notwendigen
    Unterlagen sind in diesem Falle, soweit sie nicht ohnehin in deutscher Sprache abgefasst sind,
    mit einer Ubersetzung ins Deutsche vorzulegen.
    Unabhangig hiervon wird dringend empfohlen, die die Dienstleistungserbringung belegenden
    Unterlagen wahrend des Aufenthalts in Deutschland zusammen mit dem Reisepass immer bei
    sich zu fiihren.




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                              Muster einer Bescheinigung der Auslandsvertretung                            tiber
                                die visumfreie Einreise tiirkischer Staatsangehériger
                                 zur Erbringung einer Dienstleistung in Deutschland
                                                             (Stand: Juni 2009)

                   Briefkopf der Vertretung                                                                   Ort, Datum


                                                           Bescheinigung

                   Hiermit wird bescheinigt, dass der/die tlirkische Staatsangehdrige Name, Vorname, geb. am
                          in             , ausgewiesen durch tuirkischen Reisepass Nr.         , giltig bis
                          gegentiber der Deutschen Botschaft / dem Deutschen Generalkonsulat glaubhaft gemacht hat,
                   dass er/sie unter Beibehaltung des gewéhnlichen Aufenthalts in der Turkei (Zutreffendes ist
                   angekreuzt)

                   o als fahrendes Personal auf einem nicht in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug fir seinen / ihren
                     in der Turkei ansassigen Arbeitgeber im grenziiberschreitenden Personen- und Giiterverkehr
                   o fiir seinen / ihren Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Zusammenhang mit Montage- oder
                       Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen an gelieferten Aniagen oder Maschinen
                   o zur Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von Vortragen oder Darbietungen von
                     besonderem kinstlerischem Wert
                   o zur Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von Vortragen oder Darbietungen von
                     besonderem wissenschaftlichem Wert
                   o zur Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von Darbietungen sportlichen
eoeptresectn)




                     Charakters


                   in das Bundesgebiet zu reisen beabsichtigt. Das Nahere ergibt sich aus den beigeftigten Anlagen.
                  Fir diesen Aufenthaltszweck bendtigen tirkische Staatsangehdérige fiir die Einreise in                 das
                  Bundesgebiet kein Visum. Die gestattete visumfreie Aufenthaltsdauer richtet sich nach                 dem
                  vorgetragenen Reisezweck und kann im Héchstfall zwei Monate betragen. Eine Einreise                     fir
                  einen   anderen,   zusatzlichen    oder    langerfristigen    Aufenthaltszweck (z.B. Besuchs-         oder
                  Geschaftsreisen,   Familiennachzug,     Studium,     Sprachkurse,    Aufnahme   einer  TAatigkeit       als
                  Werkvertragsarbeitnehmer usw.) erfordert das jeweils notwendige Visum, das vor Einreise bei             der
                  zustandigen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Wichtiger Hinweis fur den/die Reisende/n:
                   Die Feststellung, dass ein visumfreier Aufenthaltszweck verfolgt wird, ist (wie der Besitz eines
                   Visums) nur eine der Voraussetzungen flr die Einreise in das europaische Gebiet der Schengen-
                   Staaten und bedeutet nicht, dass ein Recht auf Schadensersatz besteht, wenn die Voraussetzungen      nach
                   Artikel 5 Absatz 1 des Schengener Durchfiihrungstibereinkommens bei der Einreise nicht erfilllt sind
                   und     demzufolge    die    Einreise verweigert   wird.  Gleiches    gilt,   wenn   aufgrund   einer
                   Ausweisungsverfiigung oder einer Abschiebung ein Aufenthaltsverbot fiir das Bundesgebiet besteht (§
                   141 des Aufenthaltsgesetzes). Die Einreisevoraussetzungen werden bei der Einreise in das europaische
                   Gebiet der Schengen-Staaten auch dann Uberpriift, wenn aufgrund der Staatsangehdrigkeit des/der
                   Reisenden oder anderer Umstande ein Visum fir die Einreise nicht erforderlich ist.




                   Im Auftrag                                                          Dienstsiegel




                Stand: August 2016 (Anderung 30)
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