BRAS 120 Ausgabe 2014
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dienstanweisung BRAS 120“
BRAS 120 Best Grepo Anlage 26
Merkblatt liber die Méglichkeit einer visumfreien Einreise tirkischer
StaatsangehGriger zur Erbringung einer Dienstleistung in Deutschland
(Quelle: Die deutschen Auslandsvertretungen in der Tirkei, Stand: 5. Juni 2009)
Tirkische Staatsangehérige kénnen unter Beibehaltung des gewéhnlichen Aufenthalts in der Tiir-
kei und fir jeweils langstens zwei Monate visumfrei nach Deutschland einreisen
1. zu einem Aufenthalt, der der Erbringung einer voriibergehenden Dienstleistung als Ar-
beitnehmer im Dienst eines Arbeitgebers mit Sitz in der Tirkei dient,
1.1 als fahrendes Personal im grenziiberschreitenden Personen- und Giiterverkehr sowie
als Besatzungen von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen, oder
1.2 wenn sie im Zusammenhang mit Montage- und Instandhaltungsarbeiten sowie Repa-
raturen an gelieferten Anlagen und Maschinen beschaftigt werden,
2. zu einem Aufenthalt, der der Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von
2.1 Vortragen oder Darbietungen von besonderem kiinstlerischem Wert (international be-
kannte und anerkannte Kiinstler und Kiinstlergruppen, deren Darbietung bzw. Vortrag
sich im internationalen Vergleich weit von anderen Leistungen abhebt),
2.2 Vortragen oder Darbietungen von besonderem wissenschaftlichem Wert, oder
2.3 Darbietungen sportlichen Charakters dient (nur im Falle von Berufssportlern, die ihren
Lebensunterhalt iberwiegend aus dieser Tatigkeit bestreiten).
Wenn Sie zu einem dieser Aufenthaltszwecke nach Deutschland reisen wollen und der Auffassung sind,
dass Sie hierfiir kein Visum bendtigen, wird insb. zur Vermeidung woméglich zeitaufwandiger Priifungen
bei der Einreise empfohlen, sich vor der Abreise bei der Grtlich zustandigen deutschen Vertretung auf
freiwilliger Basis eine gebiihrenfreie Bescheinigung Uber die Visumbefreiung ausstellen zu lassen. Fer-
ner wird der Abschluss einer geeigneten Reisekrankenversicherung empfohlen. Hierzu siehe eigenes
Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass die visumfreie Einreise nur eine visumfreie Aufenthaltsdauer gestat-
secttciemiie OS
tet, die dem angegebenen Reisezweck entspricht. Sollten Sie einen zusatzlichen Aufenthalt anstreben,
der nicht dem Reisezweck der o.a. Ziff.1 und 2 entspricht, ist flr diesen zusatzlichen Aufenthalt ein Vi-
sum erforderlich. Fur die Ausstellung der Bescheinigung ist in jedem Falle die Kopie Ihres tirkischen
Reisepasses mit ausreichender Glltigkeit, um nach Beendigung der Dienstleistungserbringung von
Deutschland in die Tiirkei zuriickzukehren, vorzulegen.
Im Falle von Aufenthalten gem. Ziff. 1 dieses Merkblatts ist die Vorlage folgender zusatzlicher Un-
terlagen erforderlich: ,
a) Bestatigung des Arbeitgebers in der Tirkei (Original und eine Kopie) in deutscher Sprache oder
mit deutscher Ubersetzung, die Angaben zu folgenden Punkten enthalt:
- lhr Beschaftigungsverhaltnis;
- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende lhres Einsatzes in Deutschland;
b) Nachweise (jeweils in Original und Kopie) Uber die konkrete Dienstleistung in Deutschland,
vorzugsweise:
- Best&tigungsschreiben des deutschen Vertragspartners mit Angaben zu dessen postalischer und
telefonischer Erreichbarkeit;
ersatzweise z.B. (Aufzahlung nicht abschlieRend):
- Transport- und Lieferauftrage
- Wartungsvertrag unter genauer Bezeichnung der Anlagen/Maschinen in Deutschland
- Ausfihrungsvereinbarungen
c) Versicherungsnachweis der SSK (Original und Kopie)
d) Lkw-Fahrer: jeweils in Original und Kopie FUhrerschein, Zulassungspapiere des Fahrzeugs,
turkische Transportgenehmigung, bei Einsatz auf einem in Deutschland zugelassenen Lkw
ferner EU-Fahrerbescheinigung gem. Verordnung (EG) Nr. 484/2002 vom 01.03.2002)
Stand: August 2016 (Anderung 30) 4
noch Anlage 26 Best Grepo BRAS 120
Im Falle von Aufenthalten gem. Ziff. 2 dieses Merkblatts ist - zusdtzlich zur Passkopie - die Vorlage
folgender Unterlagen erforderlich:
a) Einladung des Veranstalters (Original und eine Kopie) in deutscher Sprache, die Angaben zu fol-
genden Punkten enthalt:
Adresse und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters und des Veranstaltungsorts
Art und Dauer (Zeitraum) der Veranstaltung
Darstellung Ihrer Funktion im Rahmen der Veranstaltung
Art und Héhe der Gage / Entlohnung
*- ersatzweise andere geeignete Nachweise Uber Vereinbarungen mit deutschen Stellen, z.B. Rah-
menvertrage
b) Aussagekraftige Nachweise iiber Ihre Tatigkeit in der Turkei
Kinstler: Eintragung in Kinstlerverein mit Bestatigung durch das Kulturministerium
Wissenschaftler: Nachweis zu Ihrer derzeitigen Tatigkeit, Diplome 0.a.
Sportler: Bestatigung und Lizenz des zustandigen Sportfachverbandes, Einkommensnachweise 0.4.
Die Ausstellung der Bescheinigung kann nur erfolgen, wenn die vorgelegten Unterlagen den oben
genannten Kriterien entsprechen. Ist dies nicht der Fall, werden die Antrage auf Ausstellung einer
Bescheinigung Uber die visumfreie Einreise mit dem Hinweis zuriick gesandt, dass die Beantragung
eines Visums notwendig ist. Gleiches gilt fiir unvollstandige Antrage.
Der vollstandige Antrag kann per Post oder Kurierversand an die flr Sie zustaéndige deutsche
Auslandsvertretung (Botschaft Ankara, Generalkonsulat Istanbul, Generalkonsulat Izmir) Ubersandt
werden. In diesem Fall ist zur Riicksendung auch die Beifligung eines adressierten und ausreichend
frankierten Freiumschlages der Post oder eines Kurierversandes notwendig.
Bescheinigungen, die nicht per Kurierversand zuriick gesandt werden, kénnen zu den fur die Abholung
entschiedener Visumantrage bekannten Zeiten abgeholt werden.
Das mit der Terminvereinbarung fir Visumantrage beauftragte Unternehmen kann keine Auskiinfte
dariiber erteilen, ob eine visumfreie Einreise im Einzelfall mdglich ist.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung wegen der notwendigen Priifung
des Aufenthaltszwecks und der Postrticklaufzeiten spatestens zehn Arbeitstage vor Reiseantritt (bzw.
bei persénlicher Antragstellung flnf Arbeitstage vor Reiseantritt) bei der Auslandsvertretung vorliegen
muss. Die Auslandsvertretung kann in keinem Fall eine Haftung fur lange Post- oder Kurierlaufzeiten
Ubernehmen, die einen rechtzeitigen Zugang der Bescheinigung an die Antragsteller verhindern.
Die persénliche Abgabe von Unterlagen zur Erteilung einer solchen Bescheinigung und ggf. ein
Beratungsgesprach ist Montags bis Donnerstags in der Zeit von 14:00 — 16:00 Uhr bei den Visastellen
der Botschaft und den Generalkonsulaten méglich. (Wegen der Sommerdienstzeit zwischen 1.7. und
31.8. ist das Generalkonsulat Izmir Mittwochs ab 14.00 Uhr geschlossen.)
Die Auslandsvertretung behalt sich im Ausnahmefall vor, zur Ausstellung der Bescheinigung
um Vorlage weiterer Unterlagen bzw. zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks u.U. um
eine persénliche Vorsprache zu bitten.
Bitte beachten Sie:
Méchte ein tiirkischer Staatsangehériger unter Berufung auf die Méglichkeit der visumfreien
Einreise zum Zwecke der Dienstleistungserbingung in das Bundesgebiet einreisen, ohne im
Besitz der angebotenen Bescheinigung zu sein, priifen die deutschen Grenzbehérden bei
Einreise das Vorliegen der Voraussetzungen der visumfreien Einreise nach den in diesem
Merkblatt aufgefiihrten Kriterien. Alle in diesem Merkblatt genannten notwendigen
Unterlagen sind in diesem Falle, soweit sie nicht ohnehin in deutscher Sprache abgefasst sind,
mit einer Ubersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Unabhangig hiervon wird dringend empfohlen, die die Dienstleistungserbringung belegenden
Unterlagen wahrend des Aufenthalts in Deutschland zusammen mit dem Reisepass immer bei
sich zu fiihren.
2 Stand: August 2016 (Anderung 30)
BRAS 120 Best Grepo Anlage 27
Muster einer Bescheinigung der Auslandsvertretung tiber
die visumfreie Einreise tiirkischer Staatsangehériger
zur Erbringung einer Dienstleistung in Deutschland
(Stand: Juni 2009)
Briefkopf der Vertretung Ort, Datum
Bescheinigung
Hiermit wird bescheinigt, dass der/die tlirkische Staatsangehdrige Name, Vorname, geb. am
in , ausgewiesen durch tuirkischen Reisepass Nr. , giltig bis
gegentiber der Deutschen Botschaft / dem Deutschen Generalkonsulat glaubhaft gemacht hat,
dass er/sie unter Beibehaltung des gewéhnlichen Aufenthalts in der Turkei (Zutreffendes ist
angekreuzt)
o als fahrendes Personal auf einem nicht in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug fir seinen / ihren
in der Turkei ansassigen Arbeitgeber im grenziiberschreitenden Personen- und Giiterverkehr
o fiir seinen / ihren Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Zusammenhang mit Montage- oder
Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen an gelieferten Aniagen oder Maschinen
o zur Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von Vortragen oder Darbietungen von
besonderem kinstlerischem Wert
o zur Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von Vortragen oder Darbietungen von
besonderem wissenschaftlichem Wert
o zur Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen in Form von Darbietungen sportlichen
eoeptresectn)
Charakters
in das Bundesgebiet zu reisen beabsichtigt. Das Nahere ergibt sich aus den beigeftigten Anlagen.
Fir diesen Aufenthaltszweck bendtigen tirkische Staatsangehdérige fiir die Einreise in das
Bundesgebiet kein Visum. Die gestattete visumfreie Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem
vorgetragenen Reisezweck und kann im Héchstfall zwei Monate betragen. Eine Einreise fir
einen anderen, zusatzlichen oder langerfristigen Aufenthaltszweck (z.B. Besuchs- oder
Geschaftsreisen, Familiennachzug, Studium, Sprachkurse, Aufnahme einer TAatigkeit als
Werkvertragsarbeitnehmer usw.) erfordert das jeweils notwendige Visum, das vor Einreise bei der
zustandigen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Wichtiger Hinweis fur den/die Reisende/n:
Die Feststellung, dass ein visumfreier Aufenthaltszweck verfolgt wird, ist (wie der Besitz eines
Visums) nur eine der Voraussetzungen flr die Einreise in das europaische Gebiet der Schengen-
Staaten und bedeutet nicht, dass ein Recht auf Schadensersatz besteht, wenn die Voraussetzungen nach
Artikel 5 Absatz 1 des Schengener Durchfiihrungstibereinkommens bei der Einreise nicht erfilllt sind
und demzufolge die Einreise verweigert wird. Gleiches gilt, wenn aufgrund einer
Ausweisungsverfiigung oder einer Abschiebung ein Aufenthaltsverbot fiir das Bundesgebiet besteht (§
141 des Aufenthaltsgesetzes). Die Einreisevoraussetzungen werden bei der Einreise in das europaische
Gebiet der Schengen-Staaten auch dann Uberpriift, wenn aufgrund der Staatsangehdrigkeit des/der
Reisenden oder anderer Umstande ein Visum fir die Einreise nicht erforderlich ist.
Im Auftrag Dienstsiegel
Stand: August 2016 (Anderung 30)