silent-service-computerspiel-geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Frage zu Indizierungsbeschlüssen Spiele

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nicht zu lange unter Wasser zu bleiben, weil sonst die zum
Unterwasservortrieb erforderlichen Batterien nicht mehr die
nötige Spannung haben.

Die Gestaltungsmöglichkeiten des S?ielers beschränken sich
im Spiel "Silent Service" auf das Aufsuchen fremder Flotten­
systeme, das Abschießen dieser gegnerischen Schiffe und das
Ausweichen vor feindlichen Zerstörern. Ständig wird geschos­
sen. Ständig wird erschossen.
Das Computerspiel "Silent Service"stellt im Spielverlauf
Kriegsereignisse dar: Mit Torpedos und Maschinengewehrfeuer
werden feindliche Objekt zerstört. Der Vorgang ist immer der­
selbe: das U-Boot steuern, den Feind auf dem Weltmeer auf­
findig machen, sich diesem Feind nähern, das Torpedo ab­
schießen oder eine Maschinengewehrsalve auslösen, töten.
Die Konstellationen der Rahmenbedingungen verändern sich zwar,
mal ist ein Geleitzug anzugreifen,mal eine Patrouillenfahrt
zu unternehmen, das Prinzip des Spielablaufes und die �lek­
tronischen Spielrequisiten bleiben aber gleich.

Der Spieler wird im Spiel "Silent Service II an krieger:i.cs chen
Vernichtungshandiungen beteiligt, die er auf Grund der Ausgangs­
situation·�m Spielverlauf aktiv mitgestaltet und nathvollzieht.
Das Spielgerät fungiert als Spielpartner, beide Teile - Spieler
und Spielgerät - reagieren aufeinander und die elektronische
Datenverarbeitung bietet auf Grund der Spielerreaktionen immer
wieder, mit aufsteigendem Schwierigkeitsgrad Ausweich-, An­
griffs- und Vernichtungsaufträge an. Der Spieler hält mit
seinen Reaktionen das Spielgeschehen aufrecht, seine Gestal­
tungsmöglichkeiten beschränken sich auf das Vermeiden, Abschie­
ßen und Vernichten. ·Abgesehen von einer Schiffahrt in eine
Gegend, in der keine gegnerischen Schiffe zu vermuten sind -
diese Variante kann nie zu einem Sieg in diesem Spiel führen -
läßt dieses keine anderen Entscheidungen zu.

In einer Spielsituation, in der die geistigen und emotionalen
Funktionen ausschließlich für die Bewältigung schneller Ab­
folgen von Reaktionsaufgaben dienen könnenJ werden die darge­
stellten kriegerischen Gewalttätigkeiten im Computerspiel
"Silent Service" bagtellisiert. Darüber hinaus zwingt das
Spielgeschehen den Spieler gleichsam in ein automatisiertes
"Befehl- und Gehorsamsverhältnis'', in dem die Erbringung von
Gehorsamsleistungen als fraglose Selbstverständlichkeit
vorausgesetzt wird. Die Vernichtung des Feindes erscheint im
Spiel "Silent Service" als selbstverständliches Mittel zur
Entscheidung von Kriegssituationen. In dieser, vom Spiel
"Silent Service" aufgezwängten Perspektive muß kriegerische
Gewalt als ein gerechtfertigtes Mittel empfunden werden.

Die Anwendung von kriegerischer Gewalt und mithin das Töten er­
fährt im Spiel "Silent Service" eine qualifizierte positive
Bewertung. Die Leistung des Spielers beim Abschießen und Ver­
nichten des Feindes wird mit Punkten belohnt. Hohe Leistung�n
im Bereich der motorischen Geschicklichkeit vermitteln Kindern
und Jugendlichen erhöhte Selbstachtung und Stolz. Diese posi­
tive Bewertung bezieht sich im Spiel "Silent Service" auf die
Leistungen des Spielers als Scharfschütze - mithin auf seine


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          Leistungen beim Töten. Das Spiel erweist sich nicht als
          historische, sachlich nüchterne Darstellung von Kriegsereig­
          nissen. Das Kriegsgeschehen wird vielmehr als romantisches
          Abenteuer dargestellt, in denen männliche Tugenden bewi�sen
          und spielerisch eingeübt werden können. Im Spiel "Silent
          Service" geht es um Zerstören und Vernichten, es wird - so-
          weit Schiffe da sind - abgeschossen und getötet. Die Schrecken
          und Leiden des Krieges werden weder erwähnt, noch in irgend­
          einer Form angedeutet. Krie gsereignisse werden außerdem als
          automatisierte, wrch technische Hilfsmittel herbeiaeführte r-eschehnisse vor­
          gestellt und damit vorderqründig einer noralischen Wcitun<: entzcgen.
          Kindliche und jugendliche Spieler interessieren �ich nicht
          so sehr für den Unterschied zwischen Spiel und Wirklichkeit.
          Im Bewußtsein und Erleben von Kindern und Jugendlichen nehmen
          Spielaktivitäten und Spielsituationen eine eigenGtändige
          Realität an, insbesondere dann,wenn ein Spiel wi� "Silent
          Service" aktives Handeln erfordert und eine inten•3.ive gefühls­
          mäßige Einbindung in das Geschehen herbeiführt. Uber die
          Fähigkeit, während eines Spieles ein klares Bewußtsein von
          der Spielsituation aufrecht zu erhalten, können Erwachsene
          weit besser verfügen als Kinder (vgl.Kampe, Kurzgutachten über
          das Videospiel "River Raid", angefertigt im Auftrag der Bun­
          desprüfstelle für jugendgefährdende Schriften). Es besteht
          demnach durchaus die Gefahr, daß in dem Horizont von Kindern
          und Jugendlichen das Spiel eine eigenständige Realität an­
          nimmt.

          Soweit die in Sichtweite gelangten Objekte beschossen werden
          müssen, gehört,wie der Antragsteller zu Recht hervorhebt, zu
          den Eigenschaften eines erfolgreichen Spiels, das kaltblü­
          tige Kalkulieren und die ökonomische Nutzung der Schiffs­
          ressourceR (Torpedos, Energie, Geschwindigkeit, Entfernung
          zum Gegner). D�e erfolgreiche Kriegführung und der verantwor­
          tungsbewußte Einsatz der dazu nötigen Mittel wird durch
          "Silent Service" spielerisch geübt. Kampf tak.t.iken und -strate­
          gien werden im Spiel vermittelt.

8. Die von dem Computersp;i.el "Silent Service" ausgehende Jugend­
   gefährdung ist auch offenbar im Sinne von§ 15a GjS. Ange­
   sichts der kriegsverherrlichenden und -verharmlosenden Ten­
   denzen wird dies für den unbefangenen Spieler offenbar. Für
   den unvoreingenommenen Betrachter ist klar erkennbar, daß es
   in dem Computerspiel "Silent Service" um das Abschießen mög­
   lichst vieler gegnerischer Schiffe und damit um die Erlangung
   eines möglichst großen kriegerischen Ru h mes geht.- Der See­
   krieg wird verherrlicht und seine schrecklichen Auswirkungen
   verharmlost.

9. Ausnahmetatbestände im Sinne von§ 1 Abs. 2 GjS sind nicht er­
   sichtlich.

10. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne von§ 2 GjS konnte
    nicht angenommen werden. Dies zum einen wegen der hohen Jugend­
    gefährdung, die von dem Spiel für Jugendliche ausgeht. Zum an­
    deren von wegen der hohen Verbreitung des Spieles vor allem
    durch Raubkopien. Schließlich aber auch deshalb, weil das
    Computerspiel "Silent Service" für vielt= verschiedene Computer­
    systeme - wie der Antragsteller zu Recht hervorgehoben hat -


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            angeboten wird. Die .noch weitere \Terbreitimg des Computer�
            spiels. muß durch die :Indizie.rung
                                             ·· für KindE!r und Jugendliche
            eingeschränkt werden·.:· ·
                         ..   ··.   .     '


          • _; Rechtsbehelf.�belehru�g · •···
          · ,Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung
             ,schriftlich bdei. zu Protokoll der Geschäftsstelle b�tm Verwal-
            ./tungsgertqht in 5000 :Köln ,Appel]_hofplatz,·Anfechtungsklage er-.
           •fhoben ,wera.en. iDie vorherige Einlegung e:j:nes Widerspr1,1chs ·. ent­
                llt. Die'-Klage hat:•keine aufschiebende Wirkung. Si.e ·ist
              gegen deri'>Bund, vertreten durch die Bundesprüfstelle, zu
              richten:·(§§ 20 GjS, 42 VwGO).
                         können Sie innerhalb ·eines Monats ab Zustellung bei de;r:
                          stelle Antrag. auf Entscheidung durch das .12er-Gre.mium
                       '(§ ·1 sa A};)s. 4 Gj s) •




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