silent-service-computerspiel-geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Frage zu Indizierungsbeschlüssen Spiele“
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nicht zu lange unter Wasser zu bleiben, weil sonst die zum
Unterwasservortrieb erforderlichen Batterien nicht mehr die
nötige Spannung haben.
Die Gestaltungsmöglichkeiten des S?ielers beschränken sich
im Spiel "Silent Service" auf das Aufsuchen fremder Flotten
systeme, das Abschießen dieser gegnerischen Schiffe und das
Ausweichen vor feindlichen Zerstörern. Ständig wird geschos
sen. Ständig wird erschossen.
Das Computerspiel "Silent Service"stellt im Spielverlauf
Kriegsereignisse dar: Mit Torpedos und Maschinengewehrfeuer
werden feindliche Objekt zerstört. Der Vorgang ist immer der
selbe: das U-Boot steuern, den Feind auf dem Weltmeer auf
findig machen, sich diesem Feind nähern, das Torpedo ab
schießen oder eine Maschinengewehrsalve auslösen, töten.
Die Konstellationen der Rahmenbedingungen verändern sich zwar,
mal ist ein Geleitzug anzugreifen,mal eine Patrouillenfahrt
zu unternehmen, das Prinzip des Spielablaufes und die �lek
tronischen Spielrequisiten bleiben aber gleich.
Der Spieler wird im Spiel "Silent Service II an krieger:i.cs chen
Vernichtungshandiungen beteiligt, die er auf Grund der Ausgangs
situation·�m Spielverlauf aktiv mitgestaltet und nathvollzieht.
Das Spielgerät fungiert als Spielpartner, beide Teile - Spieler
und Spielgerät - reagieren aufeinander und die elektronische
Datenverarbeitung bietet auf Grund der Spielerreaktionen immer
wieder, mit aufsteigendem Schwierigkeitsgrad Ausweich-, An
griffs- und Vernichtungsaufträge an. Der Spieler hält mit
seinen Reaktionen das Spielgeschehen aufrecht, seine Gestal
tungsmöglichkeiten beschränken sich auf das Vermeiden, Abschie
ßen und Vernichten. ·Abgesehen von einer Schiffahrt in eine
Gegend, in der keine gegnerischen Schiffe zu vermuten sind -
diese Variante kann nie zu einem Sieg in diesem Spiel führen -
läßt dieses keine anderen Entscheidungen zu.
In einer Spielsituation, in der die geistigen und emotionalen
Funktionen ausschließlich für die Bewältigung schneller Ab
folgen von Reaktionsaufgaben dienen könnenJ werden die darge
stellten kriegerischen Gewalttätigkeiten im Computerspiel
"Silent Service" bagtellisiert. Darüber hinaus zwingt das
Spielgeschehen den Spieler gleichsam in ein automatisiertes
"Befehl- und Gehorsamsverhältnis'', in dem die Erbringung von
Gehorsamsleistungen als fraglose Selbstverständlichkeit
vorausgesetzt wird. Die Vernichtung des Feindes erscheint im
Spiel "Silent Service" als selbstverständliches Mittel zur
Entscheidung von Kriegssituationen. In dieser, vom Spiel
"Silent Service" aufgezwängten Perspektive muß kriegerische
Gewalt als ein gerechtfertigtes Mittel empfunden werden.
Die Anwendung von kriegerischer Gewalt und mithin das Töten er
fährt im Spiel "Silent Service" eine qualifizierte positive
Bewertung. Die Leistung des Spielers beim Abschießen und Ver
nichten des Feindes wird mit Punkten belohnt. Hohe Leistung�n
im Bereich der motorischen Geschicklichkeit vermitteln Kindern
und Jugendlichen erhöhte Selbstachtung und Stolz. Diese posi
tive Bewertung bezieht sich im Spiel "Silent Service" auf die
Leistungen des Spielers als Scharfschütze - mithin auf seine
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Leistungen beim Töten. Das Spiel erweist sich nicht als
historische, sachlich nüchterne Darstellung von Kriegsereig
nissen. Das Kriegsgeschehen wird vielmehr als romantisches
Abenteuer dargestellt, in denen männliche Tugenden bewi�sen
und spielerisch eingeübt werden können. Im Spiel "Silent
Service" geht es um Zerstören und Vernichten, es wird - so-
weit Schiffe da sind - abgeschossen und getötet. Die Schrecken
und Leiden des Krieges werden weder erwähnt, noch in irgend
einer Form angedeutet. Krie gsereignisse werden außerdem als
automatisierte, wrch technische Hilfsmittel herbeiaeführte r-eschehnisse vor
gestellt und damit vorderqründig einer noralischen Wcitun<: entzcgen.
Kindliche und jugendliche Spieler interessieren �ich nicht
so sehr für den Unterschied zwischen Spiel und Wirklichkeit.
Im Bewußtsein und Erleben von Kindern und Jugendlichen nehmen
Spielaktivitäten und Spielsituationen eine eigenGtändige
Realität an, insbesondere dann,wenn ein Spiel wi� "Silent
Service" aktives Handeln erfordert und eine inten•3.ive gefühls
mäßige Einbindung in das Geschehen herbeiführt. Uber die
Fähigkeit, während eines Spieles ein klares Bewußtsein von
der Spielsituation aufrecht zu erhalten, können Erwachsene
weit besser verfügen als Kinder (vgl.Kampe, Kurzgutachten über
das Videospiel "River Raid", angefertigt im Auftrag der Bun
desprüfstelle für jugendgefährdende Schriften). Es besteht
demnach durchaus die Gefahr, daß in dem Horizont von Kindern
und Jugendlichen das Spiel eine eigenständige Realität an
nimmt.
Soweit die in Sichtweite gelangten Objekte beschossen werden
müssen, gehört,wie der Antragsteller zu Recht hervorhebt, zu
den Eigenschaften eines erfolgreichen Spiels, das kaltblü
tige Kalkulieren und die ökonomische Nutzung der Schiffs
ressourceR (Torpedos, Energie, Geschwindigkeit, Entfernung
zum Gegner). D�e erfolgreiche Kriegführung und der verantwor
tungsbewußte Einsatz der dazu nötigen Mittel wird durch
"Silent Service" spielerisch geübt. Kampf tak.t.iken und -strate
gien werden im Spiel vermittelt.
8. Die von dem Computersp;i.el "Silent Service" ausgehende Jugend
gefährdung ist auch offenbar im Sinne von§ 15a GjS. Ange
sichts der kriegsverherrlichenden und -verharmlosenden Ten
denzen wird dies für den unbefangenen Spieler offenbar. Für
den unvoreingenommenen Betrachter ist klar erkennbar, daß es
in dem Computerspiel "Silent Service" um das Abschießen mög
lichst vieler gegnerischer Schiffe und damit um die Erlangung
eines möglichst großen kriegerischen Ru h mes geht.- Der See
krieg wird verherrlicht und seine schrecklichen Auswirkungen
verharmlost.
9. Ausnahmetatbestände im Sinne von§ 1 Abs. 2 GjS sind nicht er
sichtlich.
10. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne von§ 2 GjS konnte
nicht angenommen werden. Dies zum einen wegen der hohen Jugend
gefährdung, die von dem Spiel für Jugendliche ausgeht. Zum an
deren von wegen der hohen Verbreitung des Spieles vor allem
durch Raubkopien. Schließlich aber auch deshalb, weil das
Computerspiel "Silent Service" für vielt= verschiedene Computer
systeme - wie der Antragsteller zu Recht hervorgehoben hat -
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angeboten wird. Die .noch weitere \Terbreitimg des Computer�
spiels. muß durch die :Indizie.rung
·· für KindE!r und Jugendliche
eingeschränkt werden·.:· ·
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• _; Rechtsbehelf.�belehru�g · •···
· ,Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung
,schriftlich bdei. zu Protokoll der Geschäftsstelle b�tm Verwal-
./tungsgertqht in 5000 :Köln ,Appel]_hofplatz,·Anfechtungsklage er-.
•fhoben ,wera.en. iDie vorherige Einlegung e:j:nes Widerspr1,1chs ·. ent
llt. Die'-Klage hat:•keine aufschiebende Wirkung. Si.e ·ist
gegen deri'>Bund, vertreten durch die Bundesprüfstelle, zu
richten:·(§§ 20 GjS, 42 VwGO).
können Sie innerhalb ·eines Monats ab Zustellung bei de;r:
stelle Antrag. auf Entscheidung durch das .12er-Gre.mium
'(§ ·1 sa A};)s. 4 Gj s) •
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