Prüfbitte BMBF Offener Brief

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Prüfung zu Offenem Brief Proteste

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Aus Sicht vonf sollten-bei dem'ersten Punkt auch die Verfassungstessorts BMJ ! BMI einbezogen werden.

’

Bei Fragen können wir gerrieielefonieren.

Herzlichen Dank und beste Grüße -
30

Von:

 

Gesendet: |
An:
Ge
. Bötreff; AW: Eilt.sehrt Frist HEUTE: DS, Bitte um juristische Böwertuns des offen
Brief von Hochschuliehrern ‘
Liebe Frau Oo
Bis Ergänzung’ der Ausführungen des s Kollegen kann ich‘ nach kursorischer Prüfung aus strafrechtlicher Sicht

mitteilen, dass diesseits kein Anfangsverdacht im Hinblick auf die Begehung von Sträftaten gesehen wird. Grundlage

"für diese Einschätzung sind die öffentichen Verlautbärungen über (vermeintlich): strafbares Verhalten aus 5 dem Kreise

des Protestcamps sowie der:olfene Brief von diversen Lehrenden der Berliner Hochschulen.

‘Bei einer strafrechtlichen Einordnung ist zunächst notwendig, zwischen dem Verhalten Düütter und dem darauf Bezug
nehmenden Verhalten der Unterzeichnerinhen und Unterzeichner des offenen Briefes zu. trennen. Leiztere machen
sich das Verhalten der Dritten gerade nieht vollumfänglich zu Eigen -und legitimieren insbesondere nicht.die
Begehung von Straftaten, Vielmelr wird eirie Dialogbereitschaft im: Hinblick auf friedliche, auch ünd v.a. kritische
Meinungsäußerungen | im Kontext von Versammlungen eingefordert.

. Eigene-Werturteile zur aktuellen Situation in Israel’ Gaza fehlen, sodass bereits tatbsstandlich'keine
volksverheizenden ‚Außerungen i im Sinne:des & 130 StGB vorliegen könhen. Ausführungen. zu verfassungsfechtlichen
“ Grenzen von Meinungsäußerungen erübrigen sich damit aus-sträfrechtlicher Sicht, Ändere Delikte - wie die .
Offentiche Aufforderung zu Straftaten (8 171. ‚S!GB) oder Strafvereltelung/ im Amt ($$ 258 f. SioR)- sind ebenfalls
ern jogendl. ,

Grundsätzlich gebe ich zu bedenken, dass es sich beim Strafrecht um das. ‚schärfste Schwert’ unserer
Rechtsordnung-handelt, Nicht-zuletzt deshalb sind die Hürden der obergerichtlichsn und höchstrichterlichen
Rechtsprechung für den Übergang von einer grundgeseizlich (noch) geschützten Meinungsäußerung zu strafrechtlich _
relevanten Äußerungen sehr hoch. .

Dar Begriff: des „Extremismus ist melhes: Wissens nach überdies nicht lagäl definiert. Eine entsprechonde Juristische
Subsumtion ist mithin.ebenfalls- nicht möglich:

Viele Grüße

  

Sb, bund.de>;
Betreff: AW: Eilt sehr: Frist HEUTE DS; Bitteum Juristische Bewertung des-offenen Brief-von Hochschullehrer

Liebe Frau Re]
“ vielen Dank für die Einbeziehung.

Vorweg weise ich darauf hin, dass der offene Brief in einem Iandesrechtlichen Kontext spielt; die
Unterzeichnerinten und Unterzeichner dürften Beamle oder Angestellte der Hochschulen bzw. der [’änder sein. Das

BMBF bzw. der Bund hathier also — = unabhängig vom Ergebnis einer rechtlichen Prüfung — keine unmittelbaren
Handlungs- kaw. Einfiusssmöglichkeiten i in dienst- Ydiszipliner rachtlicher Hinsicht.

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Aus Sicht des Hochschul- und.des Dienstrechts ist grundsätzlich auf die Treuepflicht und das Mäßigungsgebot von
.. Beamten als’ Bestandteilen der hergebrachten Grundsätzen dös Berufsbeamtenitums hinzuweisen (Art 33.Abs. 5

- 66: 88.33, 34 BeanıtStG ünd vergleichbares Lantesbearhtenrecht).Die Verfassungstreuspflicht fordert, dass: sich
der Beamte eindeutig von Gruppen und. Bestrebungen distänziert, die'die Bundesrepublik Deutschland, Ihre
verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Bei
politischer Betätigung hat der Beamte diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung
gegenüber der Gesamtheit und aus Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes-&rgeben. Bei Meinungsäußerungen trifft
den Beainten eine Mäßigungspflicht in Form und Inhalt auch und’erst Recht bei Kritik aiı Vorgesetzten. Er hat
Gehorsam und Zurückhaltung gegenüber dem Vorgesetzten auch danri zu wahren, wenn er mit dengetroffenen
Entscheidungen nicht einverstanden ist, Uneingeschränkt gilt das Mäßigungsgabat im Zusammenhang mit
dienstlichen Handlungen. Außerhalb.der Amtsausübung als Pfivatpersonen müssen Beamte aus Rücksicht aufihr
‚Amt (materieller Dienstbezug) ebenfalls Einschränkungen ihrer Meinungsäußerungsfreiheit hinnehmen, diese sind

jedoch teutlich weniger fesfriktiv.

Verstöße gegen diese beamtenrechtlichen Pflichten können ggf. disziplinarrechtlich geahndet werden. Ob sich
allerdings aus dem offenen Brief der Lehrenden eine: hinreichende Grundlage für die Prüfung disziplinarrechtlicher -
Maßriahmen ergeben, erscheint unabhängig von der näheren Einordnung. des Brlefes iri den dienstlichen bzw.
außerdienstlichen Kontext.nach hiesiger erster Einschätzung sehr fräglich, Zwar ignoriert der Brief. Art und Umfang
des Prötests an der Freien Universität und verkenntevident die Grenzen der Meinungs- uhd Versammlungsfreiheit
der protestierenden Studierenden bzw, der zulässigen Handlungsmöglichkeiten der Freien Universität Vor diesem
Hintergruhd.attestiert er u;a, der‘Freien Universität eine „Pflichtverletzung“, well. sie das Profestcamp ohne ein

. : vorangehendes Gesprächsangebot polizeilich räumen ließ, Allerdings macht sich der Brief die politischen Ziele des‘
Prötests ausdrücklich nicht zu'elgen und fordert die Möglichkeit des friedlichen Protests und den Schufz der

: “

Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Protestierenden ein, Von Universitäten und Lehrenden werden Bereitschaft

' zu Dialag, Aussinandersetzung und Debatte gefordert, In der Gesamtschau erscheint es daher: nach hiesigem
Verständnis fernliegend, in dem Brief:einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht, das MäRigungsgebot
oder die Wohlverhaltenspflicht von Beamten zu erblicken, aus dem disziplinarrechtliche Maßnahmen
abzuleiten wären. . oo. nl

Fürlie Beschäftigten im Tarifberelch existiert ein Mäßigungsgebät wie für Beamte nicht: Die.im Rahmen des
Arbeitsverlrages geschuldete Leistung ist vielmehr gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen. Beschäftigte
müssen sich aber durch ihr/gesamtes Verhalten zurTrelheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des .
Grundgesetzes bekennen, vgl. 8.41 Tadfvertrag für den.öffentlichen Dienst Besonderer Teil-Verwaltung (TVöD-BT-V),
8 3:Abs. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ({TV-L). Hinsichtlich des Inhälts.der politischen
Treuepflicht dürfen daher von vornherein.nicht gleich hohe Anförderungen gestellt werden wie.anı Beamte. Hier
scheiden rechtliche Maßnahmen daher ats hiesiger Sicht umso mehr aus, \ .

Beste Grüße

   

 
    
 

  

= abmbf.bund.des
= ___Rbmbf.bund.de>;
=___abmbf.bund.de> - \
itte um juristische Bewertung des offenen Brief.von Hochschullehrern

   
    
 

_abmbf.bund.des;
__ ebmbibundds;
AW: Eilt sehr: Frist HEUTE DS, B

   
 
 

 
  

     
 

\ Betreff:

 

Lieber Her | oo. Zr .
‚ehtschulgigen Sie bilte den Überfall” und die kurzfristige Anforderung. Wie eben telefönisch erläutert habe hier im
Auftrag meines Abteilungsieiters eine Bitte vor EEE weitergegeben, eine schriftliche Anforderung hierzu .
liegt mirauch nicht’ vor. . '

 

Auch zu dem korıkreten Sachverhaltist hier lelder nicht mehr bekannt, als den Medien zu entnehmeri war!
Demonstranten haben auf den Campus eirien Hörsaal bzw. einen Innenhof zu besetzen versucht. Die

‚ Hochschulleitung hat daraufhin van ihrem Hausrecht‘ Gebrauch gemacht, die Polizei gerufen, die die Demonstration
geräumt hat, Festnahmen getätigt. nd Personalien aufgenommen hat.

2

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Um die Frage wie bespr. noch mal zu konkretisieren:

‘o “ Kännen: ‘Sie dem.offenen Brief strafrechtfich relevante Inhalte eninehmen (eiwa In die Richtung
Volksverhetzung 6, )? Das Schreiben enthält die Aussage, unabhängig von den korikreten Forderungen der
Protestierenden zu sein. Es sind keine inhaltlichen Positionierungen-Zu \sta&! und dem aktuellen Nah-Ost-

. Konflikl’zu entnehmen. Inhaltlich fordert.der Brief.auf, nicht gegen die Protestierenden vorzugehen (die .
allerdings ihrerseits wohl zumindest mit. Halsfriedensbruch evtl, auch Delikten.in Richtung Volksverhetzung'
unterwegs gewesen sein mögen (Istz,B, die Aussage „Frömn the River to the Sea...” sträfbewehrt?), d.h,
auch das eigene Häusrecht und auch die Strafverfolgung zu verzichten (? Ist diese Aufforderung: zum
Verzicht strafrechtliche relevant'oder von der Mein ungefreiheit gedeckt?

e Inder Kommunikation. der Leitung wurde auch angezweifelt, dass gie Hochschullehrer aufdem Boden des
. GG stehen. Kanıy'man dem Schreiben extremistische Aussagen entnehmen? Wenn Aussagen durch die
Meinungsfreiheit gedeckt sind; bewegt:man sich doch auf dem Boden des Grundgesetzes, Sehen Sie hier: so
alwas greifen wie etwa „öffenliche Aufforderung zu Straftaten"? Strafvereitelung?

o Zudem geht der Brief vonder. Prämisse eines friedlichen" Protestes aus, die richt gegejen. war, 5,0,
Andernfalls hätte.es ja.kalne Grundlage für den Polizeieinsalz gegeben.

Hier nochmal beigefügt. mit Giibung einiger kritischer. Passagen. |
'<.Dateh: Statement: von Lehrenden an Berliner Universitäten. docx >>

  
   

un a ı ‚ich wäre für eine tlanklerende Einschätzung von. Ihnen Euch, aus der
EISpE ve les Sc Misc u rec S dankbar. Habt Ihr auch eine dienstrechtliche Einschätzung?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit besten Grüßen

 

  
   
 

cd . @bmbf.bund.de>;
on @bmbkf.bund.de>; SS " \

a Embeh bund ‚de> "

Betreff; Aw: Eilesehr: Frist HEUTE DS, Bitte um jwistische. Bewertung: des offenen Brief‘ von Hochschullehrern.

Priorität: Hoch - .

 
 
 

Liebe Frau
ich bin zugegebenermaßen eiwas irritiert über Ihre Prüfbilte,

Zunächst kann Ich Ihrer untenstehenden E-Mail - - jenseits von Zuständigkeitsfragen - ‚bereits keinen prüffähigen:

Sachverhalt erkennen, Bis auf den offenen Brief fehlt hier jeglicher Hintergrund zur adresäierten‘ polizeilichen -

Räumung. sowie zur zuwendungsrechtlichen ed hat hierzu Keinerlei Kenntnisse. Abstrakte Aussagen
zu Rechtsfragen sind- - wie Ihnen.als Jüristin bekannt sein dürfe-- nur in.den ’seltensten Fälle; möglich.

Zur Zuständigkeit:

‘ Die: Prüfung auch voh Rechtsfragen. ist zunachst eine Aufgabe der Fachreferate, die i im Falt von Ekuch ohne
‚Probleme 'zu leisten sein dürfte, Meines Wissens nach Ist eine Ihrer Mitarbeiterinnen eine sehr kompetente
Voljürist El]: berät entsprechend.

Insbesöhdere was die Prüfung etwaiger Aufhebungsentscheiduhgen anlangt, sind die Fachreferate j in besonderer
Weise In der Veräntwortung. Das Zuwendungsgeschäft stellt das „Kerngeschäft der Fachreferate dar-und. umfasst
meinem Verständnis nach jedenfalls'auch die {Vor-JPrüfung etwaiger Aufhebungsentscheidungen. Überdies ist in
diesem Zusammenhang v.a. bei schwierigen Faligestaltungen zu beteiligen {und wurde In der Vergangenheit _
augh im ‚Kontent Antisernitismuw? Extremismus beteiligt); Das aNdP sieht unter gewissen Yoraussetzungen eins Niz.-

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Pflicht va vor, ersetzt aber nicht die Prufüng des jeweiligen Fachreferates (vol zit. 10,8,
Mitzeichnungsregelund Y.

Eine (Vor-)Prüfüung oder auch nur Kontextualisierung des „Sachverhalts" fehlt völlig. Sich einer Prüfung: völlig Zu-
entziehen und darüber ea auch noch kurzfristige. Verfahlensvorgaben (Einbindung. von BMYBMJ) machen zu.
wollen, kann ich leider nicht umwi ersproshen lassen. .

  

Persönlich würde mich Interessieren, von wann die Anforderung von.

E stammt und wann die. Frist im.
‚abläuft, Auch dies kann, ich Ihrer E-Mail lekler nicht entnehmen, “

Vor diesem Hintergrund kann ‚nei bis auf weileres nit weiterhelfen.

. Meine Vorgasetzien erhalten die Angelegenheit in Kopie.

 

  
 
   

@binbf.burid.de>

jebmir. bund.dos; = Erna @bmbf.bund. >
@bmbf.bund. de> . i
Betr eff; Eilt sehr: Frist HEUTE DS, ‚Bitte umi Ivristische Bewertung des offenen Brief von Hochschüllefirern

  

Lieber Her .

“ ‚ineinem offenen Brief haben, sich eine Reihe von Hochschullehrer gegen die- Räumung der Besekzung an: der Eu.

Berlin pösitioniert.

Statement von, Lehrenden.an Berlitier: Universitäten oogle.com
Gegen diesen offenen Briefwiederum hat sich unsere Leitung positioniert.

De EEE Hatnun gebeten,

4 Um:eine Juristische Prüfung’einer etwaigen strafrechtliche Relevanz der Aussagen in den offenen. Brief.
2} Um eine förderrechtliche Bewertung, inwieweitvon- Seiten. des BMBF gaf. förderrechtliche Konsequenzen
. (Widerruf der Förderung. ein. } möglich sich

 

Ich wäre. sehr dankbar, wenn Sie diese Prüfungen kurzfristig vornehmen würden,

Da dies relevant ist als Grundlage für etwaige weitere Schritte, wird di iese Bewertung.so schnell. ‚wis möglich Bendtig,
und müsste im Laufe des heutigen Tages vorliegen.

Aus Sicht v von sollten bei dem ersten Pünit auch die’ Verfassungsressorts BMs7 BMI einbezogen werden.

 

“ Bei Fragen können wir gerne telefonieren:

Herzlichen. Bank und beste Grüße

> .
BE : “ \ "
Ben ® “
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‘
34

Vonz
Gesendet:
An:

Ce; \
Betreff:

  

ı Bitte um Inschätzung förderfechtliche Bewertung eines offenen:
Biiefs von Hochschullöhrern

Lieber Herr EEE ver ter

Sie halten ja bereits Antisemitismusklauseln für die Projektförderung geprüft.

 

Nun istin Kontext Antisemitismus eine weitere Frage aufgetaucht. Demonstränten haben in der teizien Woche auf

dem Campus der FÜ einen Hörsaal bzw. einen Innenhof zuwbesstzen versucht. Dabei wurden Die- Hochsöhulleitung.

hat daraufhin von ihrer Hausrecht-Gebrauch gemacht, die Polizei gerufen; ‚die die Demönstration geräumt hat,

_ Festnahmen getätigt und Personalien aufgenommen hat. Hierzu gab es einen offenen Brief einer Vielzahl von
Hochschüllehrern, die sich Yegen den Polizeieinsatz gewendet habe: haben wir gebeten zu prüfen, ob dieses

‚Schreiben strafrechtlich relevante Inhalte enthält. (vermutlich ist dies nicht so ganz eindeutig, da womöglich die

. Aussäg en ‚yon der Meinungsfreiheit gedeckt sein körinten).

   

Statement von
Lehrenden an Be..

Die Frage,die nun im: ‚Raum steht, und bei denen wir für Ihre Einschätzung. dankbar wären. Wäre eine’Entziehung
einer etwaigen BMBF-Förderung möglich? Lstztiich wäre so’etwas natürlich eine politische Entscheidung, : die sehr
gut abgewogen seih müsste. Als Grundlage hierfür bittet die Leitung zunächst um eine Einschätzung, ob dies :
‚zumindest theoretisch möglich wäre. Für eine Kurzfristige Rückmeldüng wären wir sehr. dankbar.

Gerne können.wir hierzu auch: telefonieren:

Vielen Dank und mit besten Grüßen Ä
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Statement von Lehrenden an Berliner
Universitäten

"Als Lehrende der Berliner-Hochschiulen verpflichtet uns unser Selbstverständnis dazu,
unsere Studierenden auf Augsnihöhe. zu ‚begleiten, aber: auch zu schützen und sie in: keinem
Fall Polizeigewalt auszuliefern. . s

Unabhängig davon, ob wir. mit den konkreten Forderungen des‘ Profgsteamps: einver: standen
sind, stellen wir uns vor unsere, Studierenden und: verteidigen ihr Recht auf friedlichen
Protest, das’ auch die Besetzung von. Uni-Gelände eirischließt. Die: Versammlungs- und
Meinungsfreiheit sind grundlegende demokratische Rechte, die auch und gerade an -
Universitäten zu schützen. ‚sind. Ängesichts der angekündigten. Bombardierung Rafahs- und.
der Verschärfung der humanitären: Krise in Gaza sollte: die. Dringlichkeit des Anliegens der ,
Protestierenden auıch für jene nachvollziehbar sein, die nicht’alle konkreten Forderungen

. teilen oder die gewählte Aktionsform für nicht geeignet halten.

. Es ist keine Voraussetzung für grundrechtlich geschätzten Protest, dass er auf Dialog
ausgerichtet ist. Umgekehrt.gehört es unseres Erachtens zu den Pflichten der .
Universitätsleitung, solange wie nur möglich eine: dialogische und yewaltfreie L:ösung,.
anzustreben, Diese Pflicht hat das Präsidium der FÜ Berlin verletzt, indem E53 das‘
verfassungsmäßig geschützte F Recht, sich friedlich zu versammeln, gilt unabhängig vorn nder
geäußerten Meinung. Die Versammluhgsfreiheit beschränkt zudem näch der
Rechtsprechung des:Bundesverfassungsüerichts- ("Fraport") das Hausrecht auch für Orte,
‚die, wie wohl auch.der Universitätscampus der FU Berlin, öffentlich zugänglich sind und
vielfältigen, darunter öffentlichen Zwecken diefen, . . : .

Wirfordern die Berlier Universitätsleitungen. aüf, von Polizeieinsätzen gegen'ihre eigenieh.
‘Studierenden ‚ebenso wie von weiterer straftechtlicher Verfolgung abzusehen, Der Dialög mit
den Studierenden und der Schutz der Hochschulen als Räume.der kritischen Öffentlichkeit
:sollte- oberste Priorität haben - beides ist mit Polizeieinsätzen auf dern Campus unvereinbar.

‚Nur durch Auseinandersetzung und Debatte werden wir als: Lehrende and Universitäten -
unserem Auftrag gerecht.

y
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‚Gesendet: \ Montag, 13; Mai 2024 15:55
Am * Si % . .
Bötreff: te um Einschätzung Tö rdier techtliche Bewertung eines offenen .

- . Briefs von Hochschullehrern . .,

Lebe Fe
wie besprochen komme ich nach. hochmaliger Rücksprache gerne auf diese Angelegenheit zurlick, Wir gehen hier
"weiter davon aus, dass zunächst eine zuwendungsrechtliche Einschätzung der Fachreferate erfolgen sollte, bei

welcher wir dann im Anschltiss ggfs. gerne. ‚mitwirken bzw. beraen Hierzu bestehtauch eine :Kofrespondenz von
Her RER gegenüber Be

 
 

 

Einige allgemeine Hinweise zur Thema Widerruf finden sich Bin im Haß: HaP: 30. Unwirksamkeit, Rücknahme,
Widerruf Bluespice (bmbf.org}

Viele Grüße

 

SE obmbrbund.des =

   
 

lo hnbt: bund.de> .
© bmbr. bunddes do bmbf. bund,de». .
inschätzung förderrechtiche Bewertung eines offenen Briefs, von Hochschullehrern

Lieber Herr lieber Heir Pr).

Sie hatten ja bereits Antisemjlismusklauseln für die Projektförderung geprüft:

Nur ist im Kontext Antisernitismuis eine weitere Frage aufgetaucht. Demonstranten haben in’der eizten Woche auf
dem. Cämpus der FU einen Hörsaal bzw, einen Innenhof zu besetzen versucht. Dabei wurden.Die Hoehschulleitung
hat daraufhin von ihrem Hausrecht Gehrauch gemacht, die Polizei gerufen, die die Demonstration geräumit hat;
Festnahmen getätigt und Parsonalien aufgenommen hat, Hierziı gab.es einen offenen, Brief eine} Vielzahl voh
‚Hochschullehrer, die sich gegen den Polizeleihsafz gewehdet hebeßnenen wir geheten zu prüfen, ob dieses
Schreiben strafrechtlich relevante Inhalte enthält, (vermutlich ist dies DICHT SO-ganz eindeutig, da womöglich die

‘ Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sein:könnten).
< Datel: Statement‘ von tehrenden an Berliner Universitäten. ‚docz >>
Die Fräge, die nun im Raum steht, und. bei deren wir für Ihre Einschätzung dankbar wären: Wäre eine. Entziehung
einef atwaigen ‚BMBF-Förderung möglich? Letztlich wäre so etwas natürlich eine. politische Entscheidung, die sehr
"gut abgewogen sein müsste, Als Grundlage hierfür bittet:die Leitung. zunächst um eine Einschätzung, ob dies
zumindest theoretisch möglich wäre, Füreine kurzfristige Rückmeldung wären wir sehr dankbar.

    
 

Gerne können wir hierzu auch telefonieren.

Vielen Dank und mit besten Grüßen

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Von:

 

 

‚Gesändet: ‚Freitag, 17. Mai 2024 17:17

An: 3

Betreff: WG: Aus-MoLa verfassungsrechtliche/rechtliche Einordnung Statement der
4ehrenden

 

@bmbf.bund.de>
Gesendet: Freitag, 17. Mai 2024 09:54
An @bmbf:bund.de>
cc \@bmbf. bund.de>
‚Betreff: Aus Mola’ verfassungsrechtliche/rechtliche’ Einordnung Statement der Lehrenden
Priorität: Hoch

 
 

Lieber Herr

 

ich hatte in der heutigen MoLa.auf der. Grundlage der Empfehlung das. Statement’ der Lehrenden einmal
verfassurigsrechtlich/rechtlich einordnen zu lassen, Klärung mit zugesagt. Hier speziell auch der -Satzteil fett
und unterstrichen) „...abersauch zu schützen und sie in keinem Fall Pollzeigewalt auszuliefern.“ sowie die
Auslegung des: Demonstratiorisrechts dort. Statement:

s:/docs.google.comifaims/d/s1FAIDOLSFVY2DSXy DMiaMx2TsE7YediR6aifs

  

    

 

 

speziellen Fragen beratend unterstützen. Können Sie bitte die Elenisprechend beauftragen eine eh enahe
rechtliche. Einschätzung vorzulegen.

    

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