2018-06-25genehmigung16bimschg-kapazittserhhungauf12-000tkapazitt_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigungsbescheide der Westfleisch Erkenschwick GmbH“
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Untere Immissionsschutzbehörde
I.
Genehmigungstenor
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erteile ich der Westfleisch Erkenschwick GmbH auf Ihren Antrag vom 26.06.2017 ge-
mäß §§ 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - in Verbindung mit den
§§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - Nr. 7.2.1
Verfahrensart G (Schlachtanlage als Hauptanlage) sowie Nr.7.34.1 (Anlage zur Herstellung
von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen - als Neben-
anlage, Nr. 7.5.1 Verfahrensart G (Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren – als
Nebenanlage), Nr. 10.25 Verfahrensart V (Kälteanlagen – als Nebenanlage), die
Genehmigung
zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Schlachten von Tieren
durch Erhöhung der Schlachtkapazität von 6.500 t Lebendgewicht (Schweine) pro Woche
auf 12.000 t Lebendgewicht (Schweine) pro Woche.
Die Anlage darf auf dem Grundstück in 45739 Oer-Erkenschwick, Industriestr. 8-14, Gemar-
kung Oer-Erkenschwick, (Flur und Flurstücke siehe Anlage 1) geändert betrieben werden.
Folgende Gutachten, Verträge und schriftliche Erklärungen sind Bestandteile dieser Genehmi-
gung:
Gutachten Lärm Teil I
Müller BBM Bericht Nr. M118517/10 vom 28.04.17:
Nachweis der schalltechnischen Verträglichkeit des Vorhabens
Müller BBM Notiz Nr. M105213/05:
Festlegung der Immissionsorte und der Schutzansprüche
Müller BBM Notiz Nr. M105213/03 vom 23.12.14:
Ermittlung der Geräuschzusatzbelastung der Westfleisch Erkenschwick GmbH
Müller BBM Bericht Nr. M118517/01 vom 11.12.15:
Geräuschminderungskonzept der bestehenden Anlagen des Fleischcenters
Gutachten Lärm Teil II
Müller BBM Bericht Nr. M118517/02 vom 11.12.15:
Geräuschemissionsmessungen an kürzlich errichteten Anlagen und Aggregaten
Müller BBM Bericht Nr. M118517/03 vom 28.04.17:
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Ermittlung der Geräuschzusatzbelastung nach Werkserweiterung
Müller BBM Bericht Nr. 118517/05 vom 31.01.17:
Ermittlung der Geräuschvorbelastung im Umkreis des Fleischcenters
Müller BBM Bericht Nr. 118517/09 vom 11.12.15:
Ermittlung der zu erwartenden Geräuschgesamtbelastung durch Schallimmissionsdauer-
messungen
Müller BBM Notiz Schallschutzwand Nr. M128232/09 vom 20.03.2018
Müller BBM Notiz Verkehrsströme Horneburger Straße in Richtung Datteln/BAB A2
durch geplante Kapazitätserhöhung
Geruchsimmissionsprognose des Ing.-Büro Uppenkamp & Partner Bericht Nr. G
00015716 vom 18.04.2017 Geruchsemissionen und -immissionen einer Anlage zum
Schlachten von Schweinen im Rahmen einer Kapazitätserweiterung
Brandschutzkonzepte Werk I:
Brandschutzkonzept „Allgemeinteil Werk I“ BSK-Nr. 11-23003 Index-B vom 19.05.17
der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG (ersetzt durch BSK Allgemein 17-2951B
Index-D vom 22.03.18)
Brandschutzkonzept „Schlachtung“ Bauteil 1.3 BSK-Nr. 15-2299B Index-A vom
19.05.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „RHB-Lager“ BSK-Nr. 15-2473B vom 19.05.17 der Thormählen
+Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzepte Werk II:
Brandschutzkonzept „Allgemeinteil Werk II+III“ BSK-Nr. 10-2551B Index-A vom
19.05.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG (ersetzt durch BSK Allgemein
17-2951B Index-D vom 22.03.18)
Brandschutzkonzept „Bauteil 2.1“ – Erweiterung NH3-Anlage - BSK-Nr. 16-2400B/1
vom 19.05.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „Rohwurst“ Bauteil 2.2 BSK-Nr. 15-2635B vom 19.05.17 der
Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „Fleischverpackung und Fleischversand“ Bauteil 2.7 BSK-Nr. 16-
2400B3 vom 19.05.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Stellungnahme Brandschutz „Wurstproduktion“ Bauteil 2.9 Stn.-Nr. 15-2920B vom
17.11.15 der Thormählen + Peuckert GmbH & Co. KG (ersetzt durch BSK 15-2920B
vom 15.03.2018)
Brandschutzkonzept „Brühwurst“ Bauteil 2.10 BSK-Nr. 13-2408B vom 17.11.15 der
Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG (ersetzt durch BSK 13-2291B vom
15.03.2018)
Brandschutzkonzept „Sozial- und Kühlräume“ BSK-Nr. 17-2291B vom 19.05.17 der
Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
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Brandschutzkonzept „Sozialtrakt“ Bauteil 2.12 BSK-Nr. 17-2201B vom 19.05.17 der
Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „Convenience“ BSK-Nr. 17-2069B vom 19.05.17 der Thormählen
+Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „Staplerstation“ BSK-Nr. 11-2173B vom 21.12.15 der Thormählen
+Peuckert GmbH & Co.KG (ersetzt durch BSK 11-2173B Index-A vom 05.03.2018)
Brandschutzkonzept „Schweinehältenkühlraum“ Bauteil 2.20 BSK-Nr. 16-2400B/2
vom 19.05.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „Kühl- und Gefrierräume incl. Fleischversand“ Bauteil 2.22 BSK-
Nr. 16-2400B/4 vom 19.05.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „Viehwagenwaschhalle“ Bauteil 11.1 BSK-Nr. 16-2243B vom
27.02.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzepte Werk III:
Brandschutzkonzept „Leergutreinigung“ BSK-Nr. 17-2305B vom 19.05.17 der Thor-
mählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept „Fleischwagenwaschhalle“ Bauteil 12.1 BSK-Nr. 16-2729Index-A
vom 19.05.17 der Thormählen +Peuckert GmbH & Co.KG
Brandschutzkonzept Allgemeinteil Werk I+II+III überarbeitet und zusammengefasst
Brandschutzkonzept (Genehmigungskonzept) für das Gesamtwerk (I+II+III) Nr. 17-
2951B Index-D vom 22.03.2018
Ammoniak-Anlagen:
Prüfung der Planunterlagen Neubau Ammoniak-Kältezentrale „Werk I, Kälteanlage 2,
Neu“ Westfleisch Erkenschwick GmbH Standort Oer-Erkenschwick der IKET GmbH
von April 2017 Nr. 53.504.
Prüfung der Planunterlagen Neubau Ammoniak-Kältezentrale „Werk II, Kälteanlage 2,
Erweiterung“ Westfleisch Erkenschwick GmbH Standort Oer-Erkenschwick der IKET
GmbH von April 2017 Nr. 53.504.
Prüfung der Planunterlagen Neubau Ammoniak-Kältezentrale „Werk II, Kälteanlage 3,“
Westfleisch Erkenschwick GmbH Standort Oer-Erkenschwick der IKET GmbH von
April 2017 Nr. 53.504.
Ausgangszustandsbericht für die Schlachtanlage der Westfleisch Erkenschwick
GmbH am Standort Oer-Erkenschwick des Ing.-Büro Müller BBM vom 18.08.16 sowie
die Fortschreibung vom 11.05.17 Bericht Nr. M118489/02 SBR.
Vertrag vom 28.02.2018 zwischen dem Lippeverband und der Westfleisch Erken-
schwick GmbH über die Gestattung der Grundstücksnutzung und die Gestattung der
Einleitung aus der Abwasserleitung-WF in den Abwasserkanal Westerbach.
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Nachtrag 1 vom 28.02.2018 zum Kooperationsvertrag vom 23. 3.2015/14.04.2015 zwi-
schen dem Lippeverband und der Westfleisch Erkenschwick GmbH über die Festlegung
der Jahresschutzwassermenge.
Verpflichtungserklärung der Westfleisch Erkenschwick GmbH vom 04.01.2016.
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Be-
triebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen.
Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang angeführten Antragsunterlagen erteilt,
sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Eingeschlossene Entscheidungen
Diese Genehmigung schließt folgende behördliche Entscheidungen mit ein:
Die Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (BauO NRW) sowie Abweichungen
gemäß § 73 BauO NRW (Anlage 3)
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, gem. § 31 Abs. 2 des Bauge-
setzbuches (BauGB) im Einvernehmen mit der Stadt Oer-Erkenschwick, für folgende Ge-
bäudeteile außerhalb der Baugrenze:
B-Plan Nr.10 BT 1.3 Trafostation mit NSHV
BT 1.3 Frei bewittertes Stahltreppenhaus
B-Plan Nr. 37 und im Bereich der 1. Änderung des BP 37 für folgende Gebäudeteile durch
Überschreitung der Baugrenze:
BT 2.20 SN-Hälftenkühlhaus
BT 2.22 Kühl- und Gefrierräume incl. Fleischversand incl. LKW-
Einhausung (Vordach)
BT 2.7 LKW-Einhausung (Vordach)
BT 2.12 Verbindungsbrücke Leergut (zum BT3.3, Werk III)
B-Plan Nr. 37 und im Bereich der 1. Änderung des BP 37 für folgende Gebäudeteile au-
ßerhalb der Baugrenze:
Gebäude 18.1 Überdachung vorh. LKW Waage
Gebäude 11.1 Viehwagenwaschhalle u. Lärmschutzwand
Gebäude 19.1 Wiege-Haus u. LKW-Viehfahrzeugwaagen
Gebäude 12.1 Kühlfahrzeugwaschhalle
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BT 3.5 Kompressorstation
BT 3.1 Lkw-Fahrzeugwaage u. Umfahrung
Gebäude 9.1 Pforte
Die Indirekteinleitergenehmigung gem. § 58(1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbin-
dung mit § 58 (2) Landeswassergesetz NRW (LWG).
Die wasserrechtliche Genehmigung zur Änderung des Baus und Betriebes der Betriebskläran-
lage gemäß § 57 (2) LWG
Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen er-
teilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Ia.
Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 80a Abs. 1 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der vorstehenden Entscheidung über den Antrag zur
Änderung der bestehenden Anlage zum Schlachten von Tieren durch Erhöhung der Schlacht-
kapazität von 6.500 t Lebendgewicht Schweine pro Woche auf 12.000 t Lebendgewicht
Schweine pro Woche wird im überwiegenden Interesse der Westfleisch Erkenschwick GmbH
angeordnet.
II.
Umfang der Genehmigung
Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende Anlagenteile und Nebeneinrichtungen:
Betriebseinheiten Anmerkung Bestand/Änderung
BE 01 Wartestall Bereich Werk I Änderung
Anlieferbereich der Schweine (SN), automatische
Zutriebsanlage zur Betäubungsanlage (BE 02), Auf-
stallbuchten, Lüftungsanlage
BE 02 Schlachtung Bereich Werk I Änderung
CO2-Betäubung, Anschlingen, Entbluten, Brühen,
Enthaaren, Trocken-peitsche, Flammofen, Nasspeit-
sche, Ausschlachten, Nachtropfen, Wiegen, Klassifi-
zieren, Untersuchen, Nachbearbeiten, Lüftungsanlage
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BE 04 Kuttelei Bereich Werk I Änderung
Bearbeitungstische, Reinigungsmaschinen, Schleim-
linien, Abgänge für Nebenprodukte, Darmkotsepara-
tor, Lüftungsanlage
BE 05 Anlagen für Fahrzeuge Bereich Werk II Änderung
LKW und LKW-Anhänger Stellplätze im Westen
und Osten der Anlage, Fahrzeugaußenreinigung,
Fleischfahrzeuginnenreinigung, Viehwageninnenrei-
nigung
BE 06 Kühlraumtrakt Bereich Werk II Änderung
Vorkühlräume, Kühlhalle für Schweinehälften, Inne-
reienkühlraum, Teilekühlräume, Anschluss an NH3-
Kälteanlage, LKW-Verladung von Schweinehälften
BE 07 Zerlegung Bereich Werk II Änderung
Zerlegung der Schweinehälften, Innereienbearbei-
tung, Separatorenfleischgewinnung, Zerlegeanlagen,
Kopfzerlegeanlagen, Verpackung, LKW-Verladung
der Produkte, Anschluss an NH3-Kälteanlage
BE 08 NH3-Kälteanlagen Bereich Werk Änderung
Drei Kälteanlagen mit NH3-Vorlagebehälter, Ver- I/II/III
dunstungskondensatoren, Verdampfer, Wärmerück-
gewinnung, Lüftungsanlagen Sole-Kühlkreislauf
BE 09 Abwasserbehandlung Bereich Werk III Änderung
Mechanische Vorreinigung, biologische Reinigung,
Filtration, Schlamm-behandlung
BE 10 Dampfkesselanlage Bereich Werk I/ Änderung
Feuerungsanlagen zur Bereitstellung von Dampf III
BE 11 Nebenprodukte Bereich Werk I Änderung
Lagerung von Schlachtnebenprodukte in Tanks,
Silos, Boxen und Container zur externen Weiter-
verarbeitung
BE 12 Energieversorgung Bereich Werk III Änderung
Übergabestationen der Strom-, Gas- und Wasserver-
sorgung aus dem öffentlichen Netz, Transformatoren
für das 400 V-Werksnetz
BE 14 Leergut Bereich Werk III Änderung
Freifläche zur Lagerung von Behältnissen, Behälter-
waschmaschinen, Reinigungseinrichtungen, Stapel-
flächen, Leerhakenannahme, -reinigung und -
stapelung
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BE 15 Technik Bereich Werk Änderung
Grundwasseraufbereitung aus 5 GW-Brunnen, Kom- I/II/III
pressoranlage, Schaltanlagen für die elektrischen
Anlagen, Werkstatt, Ersatzteillager, Öllager, Altöl-
sammlung, Schrottsammlung, Lager für Reinigungs-
mittel
BE 20 Wurstproduktion Bereich Werk I/II Änderung
Brüh- und Rohwurstproduktion, Koch- und Roh-
schinkenproduktion, Bratanlage, Kalträuche, Rauch-
und Kühlkammern, Rauchgaserzeuger, Rauchgasfil-
teranlage, Reiferäume III-VI, Klimatisierungs-
anlagen, Convenience-Produktion, Verpackungsanla-
gen
Die Änderungen haben folgenden Umfang:
BE 01 Wartestall (Bereich Werk I)
- Verlegung und vollständige Einhausung des Anlieferbereiches (Verladung). Das ent-
sprechende Gebäude wird durch Tore im südlichen Bereich für LKW befahrbar sein. Die
motorbedingten LKW-Emissionen werden abgesaugt und über Dach abgeführt.
Die Aufstallfläche des Wartebereichs wird von derzeit ca. 760 m2 auf ca. 3.100 m2 er-
weitert. Damit wird eine Ruhezeit pro Schwein von etwa 2 Stunden ermöglicht.
Errichtung eines gekühlten Raums für verendete Tiere mit einer ständigen Raumluft-
temperatur < 5 °C.
Errichtung einer raumlufttechnischen Zuluftanlage mittels zwei Anlagenaggregaten
inkl. einer entsprechenden Klimatisierung zur Belüftung des Anliefer- und Wartebe-
reichs. Die beiden Anlagen werden auf dem Dach des Wartebereichs installiert.
Errichtung einer Absaugung des Anliefer- und Wartebereichs (zwei Abluftven-
tilatoren), deren Abluft jeweils über einen Kamin in einer Höhe von 12 m über Gelän-
deoberkante freigesetzt wird. Die Abluftvolumenströme betragen maximal 45.000 m3/h
und 85.000 m3/h. Die beiden neuen Emissionsquellen erhalten die Bezeichnung EQ
1.01 und EQ 1.02.
Die bisher installierten drei Dachentlüfter (bisherige Bezeichnung: EQ 1.01, 1.02 und
1.03) werden rückgebaut.
BE 02 Schlachtung (Bereich Werk I)
Erhöhung der Schlachtgeschwindigkeit auf bis zu 950 Schweine/h.
Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen Trockenpeitsche.
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Automatisierung der Schlachtung entsprechend dem Stand der Technik und Hygiene-
vorgaben durch den Einsatz von sechs Robotern.
Errichtung von zwei Heißwasserkesselanlagen. Hierdurch wird der Brühtunnel zukünf-
tig direkt mit Heißwasser versorgt.
Abführung des Teilstroms der Flammenofenabgase aus der Wärmerückgewinnung
(WRG) von max. 3.000 Nm3/h über einen neu zu errichtenden Edelstahlkamin mit einer
Bauhöhe von 10 m über Geländeoberkante (EQ 2.02). Die vorhandene Emissionsquelle
für die Abgasströme der Flammenöfen mit max. 15.000 Nm3/h, die nicht der WRG zu-
geführt werden, bleibt bestehen (EQ 2.01).
Anschluss der gesamten Schlachthalle an eine neu zu errichtende Belüftungsanlage mit
einer Klimatisierung und einer Wärmerückgewinnung.
Zuführung der Abluftströme aus den Bereichen Enthaarungsmaschine (bisher: EQ 2.02
und 2.05), Brühtunnels (bisher: EQ 2.06), Kuttelei (BE 04, bisher: EQ 4.01 – 4.04) und
der Schlachthalle zu zwei neuen Emissionsquellen (2 x 70.000 m3/h) mit der Bezeich-
nung EQ 2.03 und 2.04. Hierfür werden zwei Stahlkamine mit einer Austrittshöhe von
12 m über Grund und einer Mindestaustrittsgeschwindigkeit der Abluft von 13 m/s er-
richtet.
Die bisher installierten drei Dachentlüfter für die Enthaarungsmaschinen und den
Brühtunnel (bisherige Bezeichnung: EQ 2.02, 2.05 und 2.06) werden rückgebaut.
BE 4 Kuttelei (Bereich Werk I)
Vergrößerung des Bereichs der Kuttelei um zwei Räume.
Anschluss der Kuttelei an eine neu zu errichtende Belüftungsanlage inkl. ent-
sprechender Klimatisierung (RLT-Zuluftanlage 1.3).
Zusammenführung des Abluftstroms aus dem Bereich der Kuttelei mit den Abluftströ-
men aus den Bereichen Enthaarungsmaschine, Brühtunnels und der Schlachthalle (vgl.
BE 02) mittels zwei Ventilatoren.
Abführung des Gesamtabluftvolumenstroms über zwei neue Emissionsquellen (2 x
70.000 m3/h) mit der Bezeichnung EQ 2.03 und 2.04. Hierfür werden zwei Stahlkamine
mit einer Austrittshöhe von 12 m über Grund.
BE 05 – Anlagen für Fahrzeuge (Bereich Werk II)
Verlagerung der Anlieferung der Viehtransporte nach Süden (Werk II) mit Errichtung
einer neuen Zufahrt von der Straße Hübelkamp.
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Errichtung einer Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Horneburger Straße/- Hübelkamp
zur Emissionsminderung.
Räumliche Verlagerung der Viehtransport-Innenreinigung von Werk I nach Werk II. Die
Innenreinigung erfolgt in einer neu zu errichtende Waschhalle, die mit je einem Tor zur
Ein- und Ausfahrt ausgeführt wird (Gebäude 11.1).
Die Tore werden nur zur Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge geöffnet. Die neue Waschhalle
wird mit einer Be- und Entlüftung ausgeführt. Die motorbedingten LKW-Emissionen wer-
den abgesaugt und über Dach abgeführt.
Räumliche Verlagerung der Kühlfahrzeug-Innenreinigung von Werk I durch eine neu zu
errichtende Fleischwagenwaschhalle im Werk II (Gebäude 12.1).
BE 06 – Kühlraumtrakt (Bereich Werk II)
Geplante Änderungen:
Erweiterung der Kühlräume für Schweinehälfte entsprechend der Erhöhung der Schlacht-
kapazität (Bestand: Gebäude 2.1, Neu: Gebäude 2.20).
Erweiterung und räumliche Trennung der Kühlräume für Schlachtnebenprodukte und Le-
bensmittel (u.a. Herz, Leber, Nieren) in Gebäude 1.3.
Zusätzliche Verladerampe an Gebäude 2.1 für extern angelieferte Schweinehälften.
BE 07 – Zerlegung (Bereich Werk II)
Die Verladung am Gebäude 2.7 und 2.22 (südwestlicher Bereich von Werk II) wird von 9
auf 21 Tore erweitert.
Überdachung des Verladebereiches am Gebäude 2.7 und 2.22 zur Schallemissionsminde-
rung (im Südwesten von Werk II).
Verlagerung des Roh-, Hilfs- und Betriebsstofflagers (RHB Lager) von Werk II (Gebäude
2.7) in Werk I (Gebäude 1.4) und Umnutzung des Gebäudes 2.7 für Kühl-, Zerlege- und
Verpackungsräume (vgl. auch Änderung in BE 20)
Errichtung einer raumlufttechnischen Zu- und Abluftanlage inkl. einer entsprechenden
Klimatisierung und Wärmerückgewinnung zur Belüftung des Bereichs der Zerlegung und
des Versands. Die Anlage wird im Gebäude 2.9 aufgestellt.
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BE 08 – Ammoniak-Kälteanlage (Bereich Werk I u. II)
Errichtung einer weiteren NH3-Kälteanlage im Werk I, die gemeinsam mit der vorhande-
nen NH3-Kälteanlage die komplette Kälteversorgung zur Temperierung der Kühl- und
Gefrierräumen im Bereich der Schlachtungen und Nebenbereiche vom Werk I (BE 02, BE
04, BE 06) sicherstellen soll.
Es handelt sich um eine zweistufige Ammoniak Pumpenanlage mit ECO-Behälter und
Wärmerückgewinnung. Die Verdichter und Nebenanlagen sollen dabei in einem neuen
massiven Gebäude untergebracht werden.
Zwei Verdunstungskondensatoren werden auf dem Dach des massiven Gebäudes errichtet.
Diese Erweiterung ersetzt damit auch die vorhandene Frigen- Kälteanlage zur Versorgung
des Innereienkühlraumes in Gebäude 1.3 (siehe BE 06). Die bestehende Frigen-
Kälteanlage mit den zugehörigen Kühlaggregaten im Gebäude 1.3 wird stillgelegt und
rückgebaut.
Die vorhandene Ammoniakfüllmenge der Kälteanlage 1 in Werk I wird unter Berück-
sichtigung der geplanten Erweiterung um eine Kälteanlage 2 (neu) mit einer Abfüllmen-
ge von 5.000 kg erweitert.
Erweiterung der vorhandenen Kälteanlage in Werk II zur Anpassung an die zusätzlich
erforderliche Kühlleistung für die Kapazitätserhöhung sowie zur Versorgung neuer Anla-
gen in der BE 20.
Die vorhandene Ammoniakfüllmenge der Kälteanlage 2 in Werk II wird unter Berück-
sichtigung der geplanten Erweiterung um 5.500 kg auf 15.500 kg erhöht.
Zur Versorgung von neuen Kühl- und Gefrierräumen (Schweinehälften- Kühlhäuser in
Gebäude 2.1 und 2.20, Versandbereich in Gebäude 2.7 und 2.22) wird eine weitere NH3-
Kälteanlage in Werk II mit einer Ammoniakfüllmenge: 10.000 kg, in einem neu er-
richteten Maschinenraum in massiver Bauweise, installiert. Auf dem Dach des Maschi-
nenhauses werden zwei Verdunstungskondensatoren aufgestellt.
Die NH3-Kälteanlage in Werk III bleibt technisch unverändert. Die geplante neue Kälte-
anlage 2 in Werk II übernimmt die Kälteversorgung der Schweinehälftenkühlräume (Ge-
bäude 2.1), die somit zukünftig nicht mehr von der Kälteanlage in Werk III versorgt wer-
den. Bedingt durch diese Entlastung der Kälteanlage in Werk III wird die bisher geneh-
migte NH3-Füllmenge von 25.000 kg zukünftig auf 12.000 kg reduziert.
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