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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER

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Ministerium des Innern

LAND BRANDENBURG und für Kommunales

Der Staatssekretär
IT-Beauftragter der Landesregierung

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13

Postfach 601165 | 14411 Potsdam 44467 Potsd
N ; . h olsaam
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Herrn Staatssekretär Engelke
Hausruf: 0331

. Fax: 0331 866
per E Mail Internet:  https://mik.brandenburg.de

Bus und Straßenbahn: Alter Markt/Landtag
Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof

Potsdam, 28. April 2022
Behördenzentrum am Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
Sehr geehrter Herr Kollege,

unter Bezugnahme auf mein Telefonat mit Ihrer Kollegin Frau Staatssekretärin
Seifert am 20. April 2022 und einer Bitte meines Ministers folgend, möchte ich Sie
über den aktuellen Stand der beabsichtigten Errichtung eines Behördenzentrums

am BER unterrichten.

Am 1. September 2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern und
für Bau und Heimat, die Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Bran-
denburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Bran-
denburg die gemeinsame Umsetzung des Projektes „Behördenzentrum“ am BER.
Hintergrund war und ist das zu erwartende erhöhte Migrationsgeschehen nach der
Eröffnung des Flughafens. Sukzessive werden dort weitere Flugrouten erschlos-
sen, die absehbar mit zunehmenden behördlich relevanten Einreisen aber auch
Ausreisen einhergehen. Im Rahmen der durch die beiden Minister Seehofer und
Stübgen am 25. Oktober 2021 unterzeichneten Grundsatzverständigung wurde

die Absicht zur gemeinsamen Nutzung des Behördenzentrums dokumentiert.

Ar

Zertifikat seit 2013

E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten und/oder Verschlüsselung sind an die folgende Adresse zu E i |
: ß a a audit berufundfamilie

richten: Poststelle@mik.brandenburg.de

Dok.-Nr.: CC:2022/092143
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Seite 2

Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass auch die Bundesministerin des
Innern und für Heimat nach dem Regierungswechsel an dem gemeinsamen Vor-
haben festhält, bin ich doch davon überzeugt, dass wir mit dem Behördenzentrum
bauliche Kapazitäten für die Durchführung an humanitären Standards orientierter

effektiver Verwaltungsverfahren auch im Sinne der Migranten schaffen.

Der geplante Komplex wird aus mehreren Gebäuden bestehen, deren Baulichkeit
und Ausstattung sich an ihrer Funktion orientiert. Neben insbesondere durch Bund
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - und Land gemeinsam genutzten Bü-
rogebäuden ist auch ein Rückführungsterminal lediglich für Zwecke der Bundes-
polizei vorgesehen. Hier wird ein kompletter Abfertigungsbereich vergleichbar
einer check-in-Zone eines Flughafens entstehen. Das Gebäude soll so ausgelegt
sein, dass zwei Chartermaßnahmen zeitgleich durchgeführt werden können. Auch

sind Sozial- und Büroräume für die Bundespolizei geplant.

Der Komplex „Behördenzentrum“ wird durch einen Investor geplant; die Tätigkeit
des Investors beinhaltet die Finanzierung, Planung und Errichtung des Gebäude-
komplexes. Anschließend vermietet er die Baulichkeiten.

In der Grundsatzverständigung vom Oktober letzten Jahres ist zur Frage der An-
mietung ausgeführt, dass Ihr Haus entweder einen Untermietvertrag mit dem Land
abschließt oder „die notwendigen Flächen“ vom Eigentümer anmietet. Angesichts
des bundesseitig dringlich geäußerten Wunsches, das oben beschriebene Rück-
führungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit, der
sogenannten „Generalsvilla“, prioritär gesondert fertig zu stellen, gehe ich von
einer Anmietung dieses Gebäudes durch Ihr Haus aus. Das Land Brandenburg
wird demgegenüber Hauptmieter der gemeinsam mit dem Bund genutzten Funkti-
onsgebäude sein und dem Bund die hier benötigten Räumlichkeiten untervermie-
ten. Das Rückführungsgebäude jedoch wird ausschließlich auf die Erforderlichkei-
ten der Bundespolizei ausgerichtet sein und lediglich durch diese zur Umsetzung
von Rückführungen und Ausreisen genutzt werden. Die Baulichkeit wird durch das
Land tatsächlich in der vorgesehenen Kubatur und Ausstattung nicht genutzt wer-

den (können). Auch die von der Bundespolizei gewünschte leitungsmäßige Anbin-

Ministerium des Innern
und für Kommunales

Der Staatssekretär

IT-Beauftragter der Landesregierung
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dung des Rückführungsterminals an das Flughafengelände bzgl. Ver- und Entsor-

gung lässt eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht erscheinen.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass die im Zusammenhang mit
dem Projekt „Behördenzentrum“ entstehenden Kosten für das Land Brandenburg
Gegenstand der anstehenden Haushaltsverhandlungen sein werden. Das Projekt
wird eine deutlich erhöhte Akzeptanz erfahren, wenn der durch den Bund allein
genutzte separate Teilkomplex „Rückführungsterminal“ auch durch diesen ange-
mietet wird. Nicht zuletzt wird durch die Beteiligung des Bundes als Mieter eines
Gebäudes des Behördenzentrums der gemeinsame Wille von Bund und Land zur

gemeinsamen Projektumsetzung sichtbar dokumentiert.

Ich habe den von mir mit der Projektbegleitung beauftragten Abteilungsleiter mei-
ner Abteilung 2, Herrn Keinath, gebeten, mit dem in Ihrem Haus bestimmten An-
sprechpartner, Herrn Abteilungsleiter Weinbrenner, Kontakt aufzunehmen, um das
weitere Vorgehen zu Fragen der Anmietung zu besprechen. Selbstverständlich

stehe ich darüber hinaus auch selbst jederzeit für eine Erörterung zur Verfügung.

In der Hoffnung auf eine baldige positive Rückmeldung und darauf, dass wir das

Projekt gemeinsam zum Erfolg führen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

   

. Markuß Grünewald

Ministerium des Innern
und für Kommunales

Der Staatssekretär

IT-Beauftragter der Landesregierung
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Von: Gordzelewski, Gregor
Gesendet: Montag, 2. Mai 2022 14:34
An:   Wittschen, Kirsten; BPOL Bundespolizeipräsidium
(bpolp@polizei.bund.de)
Cc:   Hölter, Bernhard
Betreff:    Schreiben St Grünewald, MIK Brandenburg, an St Engelke zum
Behördenzentrum BER; hier: Bitte
um Kenntnisnahme
Anlagen:    CDR_BMI-St-Engelke_Schreiben-Behördenzentrum-BER_MIK-
BB_28.04.2022.pdf

B1-14000/4#1

1.    Frau RL´n B 1 als Eingang mdBuK und der Gelegenheit zur Rücksprache
vorgelegt,
(Bereich für BPOL im geplanten gemeinsamen Behördenzentrum soll jetzt auf
Wunsch von
BB gesondert behandelt werden, die damals geschlossene Rahmenvereinbarung
zwischen
Bund und BB sieht das so nicht vor.)
2.    BPOLP Ref. 81 und Herrn Hölter zK;
3.    zVg.

Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der
Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de


Von: Gröber, Kevin <Kevin.Groeber@bmi.bund.de>
Gesendet: Montag, 2. Mai 2022 12:20
An: B1_ <B1@bmi.bund.de>; ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de>
Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>; Ullrich, André <Andre.Ullrich@bmi.bund.de>;
Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>; de Groot, Volker
<Volker.deGroot@bmi.bund.de>; RegR1
<RegR1@bmi.bund.de>
Betreff: Schreiben St Grünewald, MIK Brandenburg, an St Engelke zum
Behördenzentrum BER; hier: Bitte
um Kenntnisnahme

R1-21011/11#2

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anliegendes Schreiben von St Grünewald, MIK Brandenburg, an St E zum
Behördenzentrums BER übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnis.



Mit freundlichen Grüßen
106

Im Auftrag
Kevin Gröber

Referat R1l - Grundsatz, Recht der Aufenthaltsbeendigung und Koordinierung
des

Vollzugs

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Telefon: +49 30 18 681 - 12058 / homeoffice:

Fax: +49 30 18 681 - 512058

E-Mail: kevin.groeber@bmi.bund.de

Internet: www.bmi.bund.de
107

Von:                       Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>

An:                        'bpolp.referat.81@polizei.bund.de'
                           <bpolp.referat.81@polizei.bund.de>

CC:                        Ivonne Rosenmüller (Ivonne.Rosenmueller@polizei.bund.de)
                           <Ivonne.Rosenmueller@polizei.bund.de>

Gesendet am:               03.05.2022 10:38:22

Betreff:                   Unterzeichnete finale Fassung gemeinsame
                           Grundsatzverständigung.pdf




Sehr geehrte Frau Rosenmüller,

anliegen übersende ich Ihnen die gezeichnete Fassung des Grundsatzverständigung zum
gemeinsamen Behördenzentrum am BER.
Nr.: 4
Regelt als erste Option Anmietung für Bund als Untermieter vom Land oder Anmietung bei
Eigentümer.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de
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*I         Bundesministerium
                                                                                des Innern, für Bau
                                                                                und Heimat

                                                                             I

                           Grundsatzverständigung


                     des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat



                                                 und

           des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg



        über die Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER




                                              Präambel



Am 01.09.2020 beschlossen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, die Ministerin für Fi-

nanzen und für Europa des Landes Brandenburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des

Landes Brandenburg im Rahmen der Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errichtung eines

integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (im folgenden BER) die

gemeinsame Umsetzung des genannten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern Ei-

nigkeit darüber, dass mit Eröffnung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel, auf

das Land Brandenburg neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen

Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche Struktu-

ren zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind. Mit der örtlichen Verlage-

rung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des

Landes Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre

Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in Flughafennähe auszubauen. Die Teilnehmer der Besprechung

befürworteten einvernehmlich, dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden

an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste
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Lösung darstellt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wider, wie er zum

Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die konkrete

Ausgestaltung des unter Nr. 2genannten und zu bebauenden Areals sowie die Bestimmung der Durch-

führungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsver-

fahren im Zuständigkeitsbereich des Landes -Brandenburg vorbehalten. Die Grundsatzverständigung

dient der Verschriftlichung der bisher getroffenen Vereinbarungen.




                                                 Nr,1

                                   Ziel, Gegenstand und Funktion



    (1) Bund und Land verfolgen im Wege der Zusammenarbeit gemeinsam das Ziel, die Aufnahme und

        die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Flughafen BER effizient zu gestalten

        und zu beschleunigen.

   (2) Gegenstand dieser Grundsatzverständigung ist die gegenseitige Zusicherung, die unter Nr. 3

        (Errichtung, [Unter-]Vermietung und Bewirtschaftung/Land) und Nr. 4( Mitnutzung im Rahmen
       eines [Unter-]Mietvertrages/Bund) genannten jeweiligen Verpflichtungen erfüllen zu wollen und

       deren zeitige Umsetzung zu gewährleisten.

   (3) Das geplante integrierte Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER dient nach dessen

        Fertigstellung sowohl der Unterbringung von Bundes- als auch Landesbehörden, die am Prozess

       der ordnungsgemäßen Ein- und Ausreise ausländischer Personen außerhalb lediglich touristi-

       scher Zwecke beteiligt sind. Bundesseitig ist beabsichtigt, das Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge (im folgenden BAMF) sowie die Bundespolizei in der geplanten Einrichtung unterzu-

       bringen. Landesseitig werden sowohl die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg

       (im folgenden ZABH) als auch Akteure des Justizbereichs des Landes Brandenburg am geplan-
       ten Standort untergebracht werden. Durch die Ansiedlung aller für den genannten Zweck wesent-

       lichen Akteure an einem gemeinsamen Standort, können fachliche und wirtschaftliche Synergie-
       effekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Aufgaben erzielt werden.

   (4) Der geplante Neubau dient insbesondere

            • der Durchführung des Flughafenasylverfahrens, einschließlich des verwaltungsgerichtli-
                chen Verfahrens,

           • der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen Grün-
               den untersagt ist (Zurückweisungsfälle),

           • der Erstregistrierung von Asylsuchenden,
                                                                                        Seite 2von 6
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• der Verfahrensabwicklung bei sog. Aufgriffsfällen und mit der Ein- oder Ausreise verbun-

            denen Straftaten,

        • der zentralen Bearbeitung und Abwicklung freiwilliger Ausreisen,

        • als Erstanlaufstation im Rahmen humanitärer Aufnahmen oder Familiennachzug,

        • Dublin-(Rück-) Überstellungen,

        • dem Vollzug des Ausreisegewahrsams i.S.d. § 62b AufenthG und von Rückführungen

            über ein Rückführungsterminal der Bundespolizei,

        • der Bearbeitung von Erst-, Folge-, Zweit- und Fortführungsanträgen sowie von Wider-
            rufsverfahren durch das BAMF,

        • behördlichen und gerichtlichen Anhörungen im Asylverfahren/sog. Dublin-
                                                                                Verfahren und

            in aufenthaltsrechtlichen Verfahren,

        • der Unterbringung des Integrationsteams des BAMF für den Bereich West-
                                                                               Brandenburg

            und Ost-Berlin,

        • der Asylverfahrens- und Rechtsberatung.




                                             Nr. 2

                                  Standort und Gliederung

                              des geplanten Gebäudekomplexes



(1) Das zu bebauende Areal ist einschließlich der Freiflächen ca. 30.000 m2groß. Der geplante Ge-

    bäudekomplex mit den unter Nr. 1benannten Funktionen soll nördlich angrenzend an das Flug-

   hafenareal des BER errichtet werden (Gemeinde Schönefeld). Das Areal wird nördlich durch die

   neue Entlastungsstraße zum Flughafen (Jürgen-
                                               Schumann-
                                                       Allee), westlich durch die derzeit im

   Bau befindliche, nicht-öffentliche Protokollstraße zum Regierungsterminal, östlich durch die

   Kirchstraße und südlich durch das Areal mit dem Bestandsgebäude der Zentralen Ausländerbe-

   hörde, der bestehenden Ausreisesammelstelle, begrenzt.

(2) Der geplante Gebäudekomplex besteht aus folgenden Gebäudeteilen/Außenbereichszonen:

       • Ankunftsgebäude (BAMF/ZABH)

       • Funktions- und Justizbereich (ZABH/Justiz)

       • Sicherheits- und Wachzentrale (ZABH)

       • Gewahrsamsgebäude (ZABH)

       • Transitgebäude (ZABH/Bundespolizei)

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• Versorgungsgebäude (ZABH)

        • Rückführungsgebäude (Bundespolizei)

        • Abgetrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Transit (m/w/ geschlossen) und

        • Parkraum (öffentlich f. Besucher, Tiefgarage f. Bedienstete und Parkflächen für Dienst-
            fahrzeuge auf dem Gelände)




                                               Nr. 3

                                 Verpflichtungen des Landes



(1) Das Land verpflichtet sich, die bauliche Planung und Umsetzung als Bauherr sicherzustellen.

    Über den Projektfortschritt wird das Land dem Bund (
                                                       BMI) in regelmäßigen Abschnitten berichten

    und nach Abschluss wesentlicher Meilensteine Besprechungen der Bedarfsträger einberufen,

    soweit dies für den Fortgang des Projekts erforderlich ist.

(2) Das Land benennt dem Bund für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner.

(3) Die finanzielle Absicherung des Projekts stellt das Land sicher.

(4) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellt das Land die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des

    gesamten unter Nr. 2näher bezeichneten Gebäudekomplexes sicher.




                                              Nr. 4

                                 Verpflichtungen des Bundes



(1) Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sichert zu, in Bezug auf das unter Nr. 2

    näher bezeichnete Bauvorhaben mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unter-
    bringung seiner nachgeordneten Behörden, BAMF und Bundespolizei, zu schließen oder zum

   vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer des unter Nr. 2genannten Bau-

   vorhabens anzumieten. Der Umfang der anzumietenden Fläche richtet sich nach den durch die

    Bedarfsträger zuvor verbindlich mitgeteilten haushälterisch genehmigten Raumbedarfsplänen.

   Soweit die Anmietung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( B1mA) erfolgt, gilt das
   Vorstehende entsprechend.

(2) Neben den anfallenden Mietkosten sichert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei-

   mat dem Land zu, für eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den anfallenden


                                                                                  Seite 4von 6
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