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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER“
Ministerium des Innern LAND BRANDENBURG und für Kommunales Der Staatssekretär IT-Beauftragter der Landesregierung Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 Postfach 601165 | 14411 Potsdam 44467 Potsd N ; . h olsaam Bundesministerium des Innern und für Heimat Herrn Staatssekretär Engelke Hausruf: 0331 . Fax: 0331 866 per E Mail Internet: https://mik.brandenburg.de Bus und Straßenbahn: Alter Markt/Landtag Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof Potsdam, 28. April 2022 Behördenzentrum am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) Sehr geehrter Herr Kollege, unter Bezugnahme auf mein Telefonat mit Ihrer Kollegin Frau Staatssekretärin Seifert am 20. April 2022 und einer Bitte meines Ministers folgend, möchte ich Sie über den aktuellen Stand der beabsichtigten Errichtung eines Behördenzentrums am BER unterrichten. Am 1. September 2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern und für Bau und Heimat, die Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Bran- denburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Bran- denburg die gemeinsame Umsetzung des Projektes „Behördenzentrum“ am BER. Hintergrund war und ist das zu erwartende erhöhte Migrationsgeschehen nach der Eröffnung des Flughafens. Sukzessive werden dort weitere Flugrouten erschlos- sen, die absehbar mit zunehmenden behördlich relevanten Einreisen aber auch Ausreisen einhergehen. Im Rahmen der durch die beiden Minister Seehofer und Stübgen am 25. Oktober 2021 unterzeichneten Grundsatzverständigung wurde die Absicht zur gemeinsamen Nutzung des Behördenzentrums dokumentiert. Ar Zertifikat seit 2013 E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten und/oder Verschlüsselung sind an die folgende Adresse zu E i | : ß a a audit berufundfamilie richten: Poststelle@mik.brandenburg.de Dok.-Nr.: CC:2022/092143
Seite 2 Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass auch die Bundesministerin des Innern und für Heimat nach dem Regierungswechsel an dem gemeinsamen Vor- haben festhält, bin ich doch davon überzeugt, dass wir mit dem Behördenzentrum bauliche Kapazitäten für die Durchführung an humanitären Standards orientierter effektiver Verwaltungsverfahren auch im Sinne der Migranten schaffen. Der geplante Komplex wird aus mehreren Gebäuden bestehen, deren Baulichkeit und Ausstattung sich an ihrer Funktion orientiert. Neben insbesondere durch Bund - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - und Land gemeinsam genutzten Bü- rogebäuden ist auch ein Rückführungsterminal lediglich für Zwecke der Bundes- polizei vorgesehen. Hier wird ein kompletter Abfertigungsbereich vergleichbar einer check-in-Zone eines Flughafens entstehen. Das Gebäude soll so ausgelegt sein, dass zwei Chartermaßnahmen zeitgleich durchgeführt werden können. Auch sind Sozial- und Büroräume für die Bundespolizei geplant. Der Komplex „Behördenzentrum“ wird durch einen Investor geplant; die Tätigkeit des Investors beinhaltet die Finanzierung, Planung und Errichtung des Gebäude- komplexes. Anschließend vermietet er die Baulichkeiten. In der Grundsatzverständigung vom Oktober letzten Jahres ist zur Frage der An- mietung ausgeführt, dass Ihr Haus entweder einen Untermietvertrag mit dem Land abschließt oder „die notwendigen Flächen“ vom Eigentümer anmietet. Angesichts des bundesseitig dringlich geäußerten Wunsches, das oben beschriebene Rück- führungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit, der sogenannten „Generalsvilla“, prioritär gesondert fertig zu stellen, gehe ich von einer Anmietung dieses Gebäudes durch Ihr Haus aus. Das Land Brandenburg wird demgegenüber Hauptmieter der gemeinsam mit dem Bund genutzten Funkti- onsgebäude sein und dem Bund die hier benötigten Räumlichkeiten untervermie- ten. Das Rückführungsgebäude jedoch wird ausschließlich auf die Erforderlichkei- ten der Bundespolizei ausgerichtet sein und lediglich durch diese zur Umsetzung von Rückführungen und Ausreisen genutzt werden. Die Baulichkeit wird durch das Land tatsächlich in der vorgesehenen Kubatur und Ausstattung nicht genutzt wer- den (können). Auch die von der Bundespolizei gewünschte leitungsmäßige Anbin- Ministerium des Innern und für Kommunales Der Staatssekretär IT-Beauftragter der Landesregierung
Seite 3 dung des Rückführungsterminals an das Flughafengelände bzgl. Ver- und Entsor- gung lässt eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht erscheinen. Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass die im Zusammenhang mit dem Projekt „Behördenzentrum“ entstehenden Kosten für das Land Brandenburg Gegenstand der anstehenden Haushaltsverhandlungen sein werden. Das Projekt wird eine deutlich erhöhte Akzeptanz erfahren, wenn der durch den Bund allein genutzte separate Teilkomplex „Rückführungsterminal“ auch durch diesen ange- mietet wird. Nicht zuletzt wird durch die Beteiligung des Bundes als Mieter eines Gebäudes des Behördenzentrums der gemeinsame Wille von Bund und Land zur gemeinsamen Projektumsetzung sichtbar dokumentiert. Ich habe den von mir mit der Projektbegleitung beauftragten Abteilungsleiter mei- ner Abteilung 2, Herrn Keinath, gebeten, mit dem in Ihrem Haus bestimmten An- sprechpartner, Herrn Abteilungsleiter Weinbrenner, Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu Fragen der Anmietung zu besprechen. Selbstverständlich stehe ich darüber hinaus auch selbst jederzeit für eine Erörterung zur Verfügung. In der Hoffnung auf eine baldige positive Rückmeldung und darauf, dass wir das Projekt gemeinsam zum Erfolg führen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen . Markuß Grünewald Ministerium des Innern und für Kommunales Der Staatssekretär IT-Beauftragter der Landesregierung
Von: Gordzelewski, Gregor Gesendet: Montag, 2. Mai 2022 14:34 An: Wittschen, Kirsten; BPOL Bundespolizeipräsidium (bpolp@polizei.bund.de) Cc: Hölter, Bernhard Betreff: Schreiben St Grünewald, MIK Brandenburg, an St Engelke zum Behördenzentrum BER; hier: Bitte um Kenntnisnahme Anlagen: CDR_BMI-St-Engelke_Schreiben-Behördenzentrum-BER_MIK- BB_28.04.2022.pdf B1-14000/4#1 1. Frau RL´n B 1 als Eingang mdBuK und der Gelegenheit zur Rücksprache vorgelegt, (Bereich für BPOL im geplanten gemeinsamen Behördenzentrum soll jetzt auf Wunsch von BB gesondert behandelt werden, die damals geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen Bund und BB sieht das so nicht vor.) 2. BPOLP Ref. 81 und Herrn Hölter zK; 3. zVg. Im Auftrag Gregor Gordzelewski Referat B 1 Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Tel.: 030/18681-11836 E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de Von: Gröber, Kevin <Kevin.Groeber@bmi.bund.de> Gesendet: Montag, 2. Mai 2022 12:20 An: B1_ <B1@bmi.bund.de>; ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de> Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>; Ullrich, André <Andre.Ullrich@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>; de Groot, Volker <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; RegR1 <RegR1@bmi.bund.de> Betreff: Schreiben St Grünewald, MIK Brandenburg, an St Engelke zum Behördenzentrum BER; hier: Bitte um Kenntnisnahme R1-21011/11#2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, anliegendes Schreiben von St Grünewald, MIK Brandenburg, an St E zum Behördenzentrums BER übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Kevin Gröber Referat R1l - Grundsatz, Recht der Aufenthaltsbeendigung und Koordinierung des Vollzugs Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt-Moabit 140 10557 Berlin Telefon: +49 30 18 681 - 12058 / homeoffice: Fax: +49 30 18 681 - 512058 E-Mail: kevin.groeber@bmi.bund.de Internet: www.bmi.bund.de
Von: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
An: 'bpolp.referat.81@polizei.bund.de'
<bpolp.referat.81@polizei.bund.de>
CC: Ivonne Rosenmüller (Ivonne.Rosenmueller@polizei.bund.de)
<Ivonne.Rosenmueller@polizei.bund.de>
Gesendet am: 03.05.2022 10:38:22
Betreff: Unterzeichnete finale Fassung gemeinsame
Grundsatzverständigung.pdf
Sehr geehrte Frau Rosenmüller,
anliegen übersende ich Ihnen die gezeichnete Fassung des Grundsatzverständigung zum
gemeinsamen Behördenzentrum am BER.
Nr.: 4
Regelt als erste Option Anmietung für Bund als Untermieter vom Land oder Anmietung bei
Eigentümer.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gregor Gordzelewski
Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de
*I Bundesministerium
des Innern, für Bau
und Heimat
I
Grundsatzverständigung
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
und
des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
über die Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER
Präambel
Am 01.09.2020 beschlossen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, die Ministerin für Fi-
nanzen und für Europa des Landes Brandenburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des
Landes Brandenburg im Rahmen der Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errichtung eines
integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (im folgenden BER) die
gemeinsame Umsetzung des genannten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern Ei-
nigkeit darüber, dass mit Eröffnung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel, auf
das Land Brandenburg neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen
Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche Struktu-
ren zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind. Mit der örtlichen Verlage-
rung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des
Landes Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre
Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in Flughafennähe auszubauen. Die Teilnehmer der Besprechung
befürworteten einvernehmlich, dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden
an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste
Lösung darstellt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wider, wie er zum
Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die konkrete
Ausgestaltung des unter Nr. 2genannten und zu bebauenden Areals sowie die Bestimmung der Durch-
führungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsver-
fahren im Zuständigkeitsbereich des Landes -Brandenburg vorbehalten. Die Grundsatzverständigung
dient der Verschriftlichung der bisher getroffenen Vereinbarungen.
Nr,1
Ziel, Gegenstand und Funktion
(1) Bund und Land verfolgen im Wege der Zusammenarbeit gemeinsam das Ziel, die Aufnahme und
die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Flughafen BER effizient zu gestalten
und zu beschleunigen.
(2) Gegenstand dieser Grundsatzverständigung ist die gegenseitige Zusicherung, die unter Nr. 3
(Errichtung, [Unter-]Vermietung und Bewirtschaftung/Land) und Nr. 4( Mitnutzung im Rahmen
eines [Unter-]Mietvertrages/Bund) genannten jeweiligen Verpflichtungen erfüllen zu wollen und
deren zeitige Umsetzung zu gewährleisten.
(3) Das geplante integrierte Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER dient nach dessen
Fertigstellung sowohl der Unterbringung von Bundes- als auch Landesbehörden, die am Prozess
der ordnungsgemäßen Ein- und Ausreise ausländischer Personen außerhalb lediglich touristi-
scher Zwecke beteiligt sind. Bundesseitig ist beabsichtigt, das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (im folgenden BAMF) sowie die Bundespolizei in der geplanten Einrichtung unterzu-
bringen. Landesseitig werden sowohl die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
(im folgenden ZABH) als auch Akteure des Justizbereichs des Landes Brandenburg am geplan-
ten Standort untergebracht werden. Durch die Ansiedlung aller für den genannten Zweck wesent-
lichen Akteure an einem gemeinsamen Standort, können fachliche und wirtschaftliche Synergie-
effekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Aufgaben erzielt werden.
(4) Der geplante Neubau dient insbesondere
• der Durchführung des Flughafenasylverfahrens, einschließlich des verwaltungsgerichtli-
chen Verfahrens,
• der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen Grün-
den untersagt ist (Zurückweisungsfälle),
• der Erstregistrierung von Asylsuchenden,
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• der Verfahrensabwicklung bei sog. Aufgriffsfällen und mit der Ein- oder Ausreise verbun-
denen Straftaten,
• der zentralen Bearbeitung und Abwicklung freiwilliger Ausreisen,
• als Erstanlaufstation im Rahmen humanitärer Aufnahmen oder Familiennachzug,
• Dublin-(Rück-) Überstellungen,
• dem Vollzug des Ausreisegewahrsams i.S.d. § 62b AufenthG und von Rückführungen
über ein Rückführungsterminal der Bundespolizei,
• der Bearbeitung von Erst-, Folge-, Zweit- und Fortführungsanträgen sowie von Wider-
rufsverfahren durch das BAMF,
• behördlichen und gerichtlichen Anhörungen im Asylverfahren/sog. Dublin-
Verfahren und
in aufenthaltsrechtlichen Verfahren,
• der Unterbringung des Integrationsteams des BAMF für den Bereich West-
Brandenburg
und Ost-Berlin,
• der Asylverfahrens- und Rechtsberatung.
Nr. 2
Standort und Gliederung
des geplanten Gebäudekomplexes
(1) Das zu bebauende Areal ist einschließlich der Freiflächen ca. 30.000 m2groß. Der geplante Ge-
bäudekomplex mit den unter Nr. 1benannten Funktionen soll nördlich angrenzend an das Flug-
hafenareal des BER errichtet werden (Gemeinde Schönefeld). Das Areal wird nördlich durch die
neue Entlastungsstraße zum Flughafen (Jürgen-
Schumann-
Allee), westlich durch die derzeit im
Bau befindliche, nicht-öffentliche Protokollstraße zum Regierungsterminal, östlich durch die
Kirchstraße und südlich durch das Areal mit dem Bestandsgebäude der Zentralen Ausländerbe-
hörde, der bestehenden Ausreisesammelstelle, begrenzt.
(2) Der geplante Gebäudekomplex besteht aus folgenden Gebäudeteilen/Außenbereichszonen:
• Ankunftsgebäude (BAMF/ZABH)
• Funktions- und Justizbereich (ZABH/Justiz)
• Sicherheits- und Wachzentrale (ZABH)
• Gewahrsamsgebäude (ZABH)
• Transitgebäude (ZABH/Bundespolizei)
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• Versorgungsgebäude (ZABH)
• Rückführungsgebäude (Bundespolizei)
• Abgetrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Transit (m/w/ geschlossen) und
• Parkraum (öffentlich f. Besucher, Tiefgarage f. Bedienstete und Parkflächen für Dienst-
fahrzeuge auf dem Gelände)
Nr. 3
Verpflichtungen des Landes
(1) Das Land verpflichtet sich, die bauliche Planung und Umsetzung als Bauherr sicherzustellen.
Über den Projektfortschritt wird das Land dem Bund (
BMI) in regelmäßigen Abschnitten berichten
und nach Abschluss wesentlicher Meilensteine Besprechungen der Bedarfsträger einberufen,
soweit dies für den Fortgang des Projekts erforderlich ist.
(2) Das Land benennt dem Bund für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner.
(3) Die finanzielle Absicherung des Projekts stellt das Land sicher.
(4) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellt das Land die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des
gesamten unter Nr. 2näher bezeichneten Gebäudekomplexes sicher.
Nr. 4
Verpflichtungen des Bundes
(1) Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sichert zu, in Bezug auf das unter Nr. 2
näher bezeichnete Bauvorhaben mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unter-
bringung seiner nachgeordneten Behörden, BAMF und Bundespolizei, zu schließen oder zum
vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer des unter Nr. 2genannten Bau-
vorhabens anzumieten. Der Umfang der anzumietenden Fläche richtet sich nach den durch die
Bedarfsträger zuvor verbindlich mitgeteilten haushälterisch genehmigten Raumbedarfsplänen.
Soweit die Anmietung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( B1mA) erfolgt, gilt das
Vorstehende entsprechend.
(2) Neben den anfallenden Mietkosten sichert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei-
mat dem Land zu, für eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den anfallenden
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