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Im Auftrag
Kevin Gröber

Referat R1l - Grundsatz, Recht der Aufenthaltsbeendigung und Koordinierung
des

Vollzugs

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Telefon: +49 30 18 681 - 12058 / homeoffice:

Fax: +49 30 18 681 - 512058

E-Mail: kevin.groeber@bmi.bund.de

Internet: www.bmi.bund.de
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Von:                       Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>

An:                        'bpolp.referat.81@polizei.bund.de'
                           <bpolp.referat.81@polizei.bund.de>

CC:                        Ivonne Rosenmüller (Ivonne.Rosenmueller@polizei.bund.de)
                           <Ivonne.Rosenmueller@polizei.bund.de>

Gesendet am:               03.05.2022 10:38:22

Betreff:                   Unterzeichnete finale Fassung gemeinsame
                           Grundsatzverständigung.pdf




Sehr geehrte Frau Rosenmüller,

anliegen übersende ich Ihnen die gezeichnete Fassung des Grundsatzverständigung zum
gemeinsamen Behördenzentrum am BER.
Nr.: 4
Regelt als erste Option Anmietung für Bund als Untermieter vom Land oder Anmietung bei
Eigentümer.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de
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*I         Bundesministerium
                                                                                des Innern, für Bau
                                                                                und Heimat

                                                                             I

                           Grundsatzverständigung


                     des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat



                                                 und

           des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg



        über die Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER




                                              Präambel



Am 01.09.2020 beschlossen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, die Ministerin für Fi-

nanzen und für Europa des Landes Brandenburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des

Landes Brandenburg im Rahmen der Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errichtung eines

integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (im folgenden BER) die

gemeinsame Umsetzung des genannten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern Ei-

nigkeit darüber, dass mit Eröffnung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel, auf

das Land Brandenburg neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen

Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche Struktu-

ren zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind. Mit der örtlichen Verlage-

rung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des

Landes Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre

Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in Flughafennähe auszubauen. Die Teilnehmer der Besprechung

befürworteten einvernehmlich, dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden

an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste
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Lösung darstellt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wider, wie er zum

Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die konkrete

Ausgestaltung des unter Nr. 2genannten und zu bebauenden Areals sowie die Bestimmung der Durch-

führungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsver-

fahren im Zuständigkeitsbereich des Landes -Brandenburg vorbehalten. Die Grundsatzverständigung

dient der Verschriftlichung der bisher getroffenen Vereinbarungen.




                                                 Nr,1

                                   Ziel, Gegenstand und Funktion



    (1) Bund und Land verfolgen im Wege der Zusammenarbeit gemeinsam das Ziel, die Aufnahme und

        die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Flughafen BER effizient zu gestalten

        und zu beschleunigen.

   (2) Gegenstand dieser Grundsatzverständigung ist die gegenseitige Zusicherung, die unter Nr. 3

        (Errichtung, [Unter-]Vermietung und Bewirtschaftung/Land) und Nr. 4( Mitnutzung im Rahmen
       eines [Unter-]Mietvertrages/Bund) genannten jeweiligen Verpflichtungen erfüllen zu wollen und

       deren zeitige Umsetzung zu gewährleisten.

   (3) Das geplante integrierte Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER dient nach dessen

        Fertigstellung sowohl der Unterbringung von Bundes- als auch Landesbehörden, die am Prozess

       der ordnungsgemäßen Ein- und Ausreise ausländischer Personen außerhalb lediglich touristi-

       scher Zwecke beteiligt sind. Bundesseitig ist beabsichtigt, das Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge (im folgenden BAMF) sowie die Bundespolizei in der geplanten Einrichtung unterzu-

       bringen. Landesseitig werden sowohl die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg

       (im folgenden ZABH) als auch Akteure des Justizbereichs des Landes Brandenburg am geplan-
       ten Standort untergebracht werden. Durch die Ansiedlung aller für den genannten Zweck wesent-

       lichen Akteure an einem gemeinsamen Standort, können fachliche und wirtschaftliche Synergie-
       effekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Aufgaben erzielt werden.

   (4) Der geplante Neubau dient insbesondere

            • der Durchführung des Flughafenasylverfahrens, einschließlich des verwaltungsgerichtli-
                chen Verfahrens,

           • der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen Grün-
               den untersagt ist (Zurückweisungsfälle),

           • der Erstregistrierung von Asylsuchenden,
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• der Verfahrensabwicklung bei sog. Aufgriffsfällen und mit der Ein- oder Ausreise verbun-

            denen Straftaten,

        • der zentralen Bearbeitung und Abwicklung freiwilliger Ausreisen,

        • als Erstanlaufstation im Rahmen humanitärer Aufnahmen oder Familiennachzug,

        • Dublin-(Rück-) Überstellungen,

        • dem Vollzug des Ausreisegewahrsams i.S.d. § 62b AufenthG und von Rückführungen

            über ein Rückführungsterminal der Bundespolizei,

        • der Bearbeitung von Erst-, Folge-, Zweit- und Fortführungsanträgen sowie von Wider-
            rufsverfahren durch das BAMF,

        • behördlichen und gerichtlichen Anhörungen im Asylverfahren/sog. Dublin-
                                                                                Verfahren und

            in aufenthaltsrechtlichen Verfahren,

        • der Unterbringung des Integrationsteams des BAMF für den Bereich West-
                                                                               Brandenburg

            und Ost-Berlin,

        • der Asylverfahrens- und Rechtsberatung.




                                             Nr. 2

                                  Standort und Gliederung

                              des geplanten Gebäudekomplexes



(1) Das zu bebauende Areal ist einschließlich der Freiflächen ca. 30.000 m2groß. Der geplante Ge-

    bäudekomplex mit den unter Nr. 1benannten Funktionen soll nördlich angrenzend an das Flug-

   hafenareal des BER errichtet werden (Gemeinde Schönefeld). Das Areal wird nördlich durch die

   neue Entlastungsstraße zum Flughafen (Jürgen-
                                               Schumann-
                                                       Allee), westlich durch die derzeit im

   Bau befindliche, nicht-öffentliche Protokollstraße zum Regierungsterminal, östlich durch die

   Kirchstraße und südlich durch das Areal mit dem Bestandsgebäude der Zentralen Ausländerbe-

   hörde, der bestehenden Ausreisesammelstelle, begrenzt.

(2) Der geplante Gebäudekomplex besteht aus folgenden Gebäudeteilen/Außenbereichszonen:

       • Ankunftsgebäude (BAMF/ZABH)

       • Funktions- und Justizbereich (ZABH/Justiz)

       • Sicherheits- und Wachzentrale (ZABH)

       • Gewahrsamsgebäude (ZABH)

       • Transitgebäude (ZABH/Bundespolizei)

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• Versorgungsgebäude (ZABH)

        • Rückführungsgebäude (Bundespolizei)

        • Abgetrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Transit (m/w/ geschlossen) und

        • Parkraum (öffentlich f. Besucher, Tiefgarage f. Bedienstete und Parkflächen für Dienst-
            fahrzeuge auf dem Gelände)




                                               Nr. 3

                                 Verpflichtungen des Landes



(1) Das Land verpflichtet sich, die bauliche Planung und Umsetzung als Bauherr sicherzustellen.

    Über den Projektfortschritt wird das Land dem Bund (
                                                       BMI) in regelmäßigen Abschnitten berichten

    und nach Abschluss wesentlicher Meilensteine Besprechungen der Bedarfsträger einberufen,

    soweit dies für den Fortgang des Projekts erforderlich ist.

(2) Das Land benennt dem Bund für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner.

(3) Die finanzielle Absicherung des Projekts stellt das Land sicher.

(4) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellt das Land die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des

    gesamten unter Nr. 2näher bezeichneten Gebäudekomplexes sicher.




                                              Nr. 4

                                 Verpflichtungen des Bundes



(1) Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sichert zu, in Bezug auf das unter Nr. 2

    näher bezeichnete Bauvorhaben mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unter-
    bringung seiner nachgeordneten Behörden, BAMF und Bundespolizei, zu schließen oder zum

   vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer des unter Nr. 2genannten Bau-

   vorhabens anzumieten. Der Umfang der anzumietenden Fläche richtet sich nach den durch die

    Bedarfsträger zuvor verbindlich mitgeteilten haushälterisch genehmigten Raumbedarfsplänen.

   Soweit die Anmietung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( B1mA) erfolgt, gilt das
   Vorstehende entsprechend.

(2) Neben den anfallenden Mietkosten sichert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei-

   mat dem Land zu, für eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den anfallenden


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Betriebskosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens Sorge zu tragen, soweit eine Unterbrin-

        gung der genannten nachgeordneten Bundesbehörden im Rahmen eines Untermietvertrages mit

        dem Land erfolgt, sowie anteilig für die gemeinschaftlich in Anspruch genommenen Bereiche.

    (3) Der Bund benennt dem Land für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner.




                                                  Nr. 5

                                  Untermietvertrag und Betriebskosten



    (1) Der Inhalt eines möglichen Untermietvertrages sowie die Bezifferung des zu entrichtenden Miet-

        zins sowie der anteiligen Betriebskosten wird unter den Bedarfsträgern zu einem späteren Zeit-

        punkt — nach Abschluss der Bedarfsplanung — abgestimmt.

    (2) Die Unterzeichner sind sich darüber einig, dass der Untermietvertrag zum frühestmöglichen Zeit-

        punkt zu schließen ist.




                                                 Nr. 6

                                  Projektabbruch und Rückabwicklung



Für den Fall, dass das Projekt nicht umgesetzt wird, ist das Projekt rückabzuwickeln. Die bis dahin ange-

fallenen Kosten werden in einem angemessenen Verhältnis auf Land und Bund verteilt.



                                                 Nr. 7

           Fertigstellung des Bauvorhabens und mögliche Überbrückungsmaßnahmen



(1) Nach derzeitigem Planungsstand wird davon ausgegangen, dass die bauliche Fertigstellung des un-

ter Nr. 2näher beschriebenen Gebäudekomplexes im ersten Halbjahr 2025 erfolgt. Eine Inbetrieb-

nahme soll voraussichtlich im 3. Quartal 2025 erfolgen.



(2) Soweit die bauliche Fertigstellung und/oder Inbetriebnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, in-
formiert das Land den Bund entsprechend Nr. 3Absatz 1so rechtzeitig, dass der jeweilige Bedarfsträ-

ger, Maßnahmen zur Überbrückung des sich verzögernden Bezugs ergreifen kann. Die aus der vo-

rübergehenden Ersatzmaßnahme entstehenden Kosten trägt der jeweilige Bedarfsträger selbst.


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Nr. 8

Anwendungszeitpunkt

Diese gemeinsame Grundsatzverständigung gilt ab dem Tag ihrer Unterzeichnung.

Berlin, den Z 5.10.2024

Für

das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

 

Horst Seehofer

Potsdam, den 2. WW. Zocı

Für

das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

 

Michael Stübgen

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Von:                           Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
 An:                            Wittschen, Kirsten <Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de>
                                Hölter, Bernhard <Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de>; ZII3_
 CC:                            <ZII3@bmi.bund.de>; de Groot, Volker
                                <Volker.deGroot@bmi.bund.de>
 Gesendet am:                   09.05.2022 09:55:26
                                WG: 220509 R1 an B1 - Bu kurzen Antwortbeitrag für AE
 Betreff:                       ALM - anl. Bu Zwischenmitteilung des MIK BB zum
                                "Behördenzentrum"

B1-14000/4#1

   1.   Frau RL´n B 1 als Eingang mdBu Kenntnisnahme und der Gelegenheit zur Rücksprache,
   2.   Referat Z II 3 zK (auch wenn Unterbringung des BAMF (aktuell) nicht direkt betroffen ist)
   3.   zVg


Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de




Von: R1_ <R1@bmi.bund.de>
Gesendet: Montag, 9. Mai 2022 09:42
An: B1_ <B1@bmi.bund.de>
Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>; RegR1 <RegR1@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Betreff: 220509 R1 an B1 - Bu kurzen Antwortbeitrag für AE ALM - anl. Bu Zwischenmitteilung des MIK BB
zum "Behördenzentrum"

R1-21011/11#2


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

u. s. Anforderung von Herrn AL M mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zulieferung eines -
kurzen - Antwortbeitrages bis *** Dienstag, 10. Mai 2022, DS ***.

MIK BB, Herr Keinath, bittet um - Zwischenmitteilung (ob der Bund das geplante
Rückführungsterminal direkt vom Investor anmietet) - zum Schreiben des MIK, St
Grünewald, vom 28. April 2022.
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In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf unsere entsprechende Zulieferungsbitte
vom 06. Mai 2022 hin. - Ggfs. kann aus dieser die eigentliche „Kernaussage“ für den
betreffenden kurzen AE übernommen werden.

Wir gehen davon aus, dass der Bund (BPOL) — NICHT — die Absicht hat „... das geplante
Rückführungsterminal direkt vom Investor [anzumieten]“

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andre Ullrich

Referat R1
Telefon: 030 18 681-10 360
E-Mail: andre.ullrich@bmi.bund.de

Von: Weinbrenner, Ulrich <Ulrich. Weinbrenner@bmi.bund.de>

Gesendet: Montag, 9. Mai 2022 08:51

An: Stawowy, Johannes, Dr. <Johannes.Stawowy@bmi.bund.de>; R1_<R1@bmi.bund.de>
Cc: Schlatmann, Arne <Arne.Schlatmann@bmi.bund.de>

Betreff: WG: Behördenzentrum

 

Bitte kurzen AE für mich.
T: 13. 5. 2022

UW

Von ik.brandenburg.de>

Gesendet: Freitag, 6. Mai 2022 13:41
An: Weinbrenner, Ulrich <Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de>
Cc: ik.brandenburg.de>

Betreff: Behördenzentrum

Sehr geehrter Herr Weinbrenner,

bevor ich nächste Woche im Urlaub bin, will ich mich erkundigen, ob es in Ihrem Haus schon eine
Meinungsbildung zu unserem Vorschlag auf St-Ebene vom 28.4.22 gibt. Es geht darum, dass der Bund das
geplante Rückführungsterminal direkt vom Investor anmietet. Über eine Zwischenmitteilung - gerne auch an
meine in cc gesetzte Kollegin Frau Kemnitz — würde ich mich freuen.

Mit besten Grüßen

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Abteilungsleiter 2

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
116

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