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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER

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Von:                           B1_ <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
 An:                            R1_ <R1@bmi.bund.de>
                                Ullrich, André <Andre.Ullrich@bmi.bund.de>; de Groot, Volker
                                <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; Wittschen, Kirsten
 CC:
                                <Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de>; B1_ <B1@bmi.bund.de>;
                                Hölter, Bernhard <Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de>
 Gesendet am:                   10.05.2022 09:20:26
                                Zwischenmitteilung an MIK BB zum "Behördenzentrum" +++
 Betreff:
                                Antwortbeitrag B 1

B1-14000/4#1


Betreff: Gemeinsames integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) mit dem Land Brandenburg

Bezug: Zwischenmitteilung an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
(MIK) zum Schreiben von Herrn St Günewald (MIK) an Herrn StE (Anlage)


Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements durch Anmietung über die Bundesanstalt für Immobilienmanagement (BImA)
gedeckt, soweit die Unterbringung nicht nach § 62 Abs. 3 BPolG erfolgen kann.

Für das geplante gemeinsame Behördenzentrum am BER geht die BImA aufgrund des erzielten
Abstimmungsstandes bislang davon aus, dass sie einen Mietvertrag für die beiden betroffenen Behörden aus
dem Geschäftsbereich des BMI (BAMF und BPOL) mit dem Land Brandenburg und nicht – wie nunmehr von
BB für die BPOL-Flächen vorgeschlagen – mit dem Investor schließt. Informationen zu den genauen
Hintergründen für die von Brandenburg beabsichtige Änderung bei der Vermietung zur Deckung der BPOL-
Unterbringungsbedarfe liegen B 1 nicht vor.

Laut Auskunft der BOLD B stimmen das Land Brandenburg und der Investor derzeit einen letter of intent ab.
Die Unterzeichnung ist für Ende Mai/Anfang Juni vorgesehen. Als Generalunternehmer wird wahrscheinlich
die Firma Goldbeck verpflichtet, unabhängig von einer vorliegenden Baugenehmigung soll Anfang 2023 mit
der Baufeldfreimachung begonnen werden. Als Fertigstellungstermin wird am Jahr 2025 festgehalten.

Um dem noch ausstehenden Antwortschreiben von Herrn St E auf das o. g. Bezugsschreiben mit der Antwort
von Herr AL M an Herrn AL Keinath (MIK) nicht vorzugreifen, wird folgender Antwortbeitrag vorgeschlagen.
Dieser wurde durch Frau AL´n B gebilligt.

Antwortbaustein B1

„Die Erstellung des Antwortentwurfes für Herrn Staatssekretär Engelke auf das Schreiben von Herrn
Staatssekretär Günewald ist noch nicht abgeschlossen, da das Ergebnis der Prüfung des von Herrn
Staatssekretär Grünewald vorgetragenen Vorschlags zu einer direkten Anmietung der
Unterbringungsflächen für die Bundespolizei (BPOL) durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) beim Investors des geplanten Behördenzentrums am BER noch aussteht.
Eine Anmietung durch die BPOL unmittelbar beim Investor kommt schon wegen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement (ELM) durch die BImA nicht in Betracht.“
149

Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de




Von: R1_ <R1@bmi.bund.de>
Gesendet: Montag, 9. Mai 2022 09:42
An: B1_ <B1@bmi.bund.de>
Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>; RegR1 <RegR1@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Betreff: 220509 R1 an B1 - Bu kurzen Antwortbeitrag für AE ALM - anl. Bu Zwischenmitteilung des MIK BB
zum "Behördenzentrum"

R1-21011/11#2


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

u. s. Anforderung von Herrn AL M mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zulieferung eines -
kurzen - Antwortbeitrages bis *** Dienstag, 10. Mai 2022, DS ***.

MIK BB, Herr Keinath, bittet um - Zwischenmitteilung (ob der Bund das geplante
Rückführungsterminal direkt vom Investor anmietet) - zum Schreiben des MIK, St
Grünewald, vom 28. April 2022.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf unsere entsprechende Zulieferungsbitte
vom 06. Mai 2022 hin. - Ggfs. kann aus dieser die eigentliche „Kernaussage“ für den
betreffenden kurzen AE übernommen werden.


Wir gehen davon aus, dass der Bund (BPOL) – NICHT – die Absicht hat „… das geplante
Rückführungsterminal direkt vom Investor [anzumieten]“


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
André Ullrich

Referat R1
Telefon: 030 18 681-10 360
E-Mail: andre.ullrich@bmi.bund.de
150

Von: Weinbrenner, Ulrich <Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de>
Gesendet: Montag, 9. Mai 2022 08:51
An: Stawowy, Johannes, Dr. <Johannes.Stawowy@bmi.bund.de>; R1_ <R1@bmi.bund.de>
Cc: Schlatmann, Arne <Arne.Schlatmann@bmi.bund.de>
Betreff: WG: Behördenzentrum

Bitte kurzen AE für mich.

T: 13. 5. 2022

UW

Von: Keinath, Andreas <Andreas.Keinath@mik.brandenburg.de>
Gesendet: Freitag, 6. Mai 2022 13:41
An: Weinbrenner, Ulrich <Ulrich.Weinbrenner@bmi.bund.de>
Cc: Kemnitz, Christina <Christina.Kemnitz@mik.brandenburg.de>
Betreff: Behördenzentrum

Sehr geehrter Herr Weinbrenner,

bevor ich nächste Woche im Urlaub bin, will ich mich erkundigen, ob es in Ihrem Haus schon eine
Meinungsbildung zu unserem Vorschlag auf St-Ebene vom 28.4.22 gibt. Es geht darum, dass der Bund das
geplante Rückführungsterminal direkt vom Investor anmietet. Über eine Zwischenmitteilung – gerne auch an
meine in cc gesetzte Kollegin Frau Kemnitz – würde ich mich freuen.

Mit besten Grüßen

Andreas Keinath

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Abteilungsleiter 2

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam

Tel: 0331 – 866 2200
E-Mail: andreas.keinath@mik.brandenburg.de
www.mik.brandenburg.de
151

Von:                           B1_ <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
An:                            R1_ <R1@bmi.bund.de>
                               Ullrich, André <Andre.Ullrich@bmi.bund.de>; Wittschen,
CC:                            Kirsten <Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de>; Hölter, Bernhard
                               <Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de>; B1_ <B1@bmi.bund.de>
Gesendet am:                   10.05.2022 10:37:49
                               220506 R1 an B 1 - BMI, Herr St Engelke | Schreiben ?
Betreff:
                               Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg

B1-14000/4#1

Betreff: Gemeinsames integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) mit dem Land Brandenburg

Bezug: Schreiben von Herrn St Günewald (Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes
Brandenburg (MIK)) an Herrn StE (Anlage)




Am 01.09.2020 beschlossen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, die Ministerin für
Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg im Rahmen einer Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errichtung
eines integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) die
gemeinsame Umsetzung des genannten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern
Einigkeit darüber, dass mit Eröffnung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel, auf
das Land Brandenburg neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen
Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche
Strukturen zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind.

Die Teilnehmer der Besprechung befürworteten einvernehmlich, dass die gemeinsame Unterbringung
von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus
verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste Lösung darstellt. Die konkrete Ausgestaltung sowie die
Bestimmung der Durchführungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch
vorzunehmenden Verwaltungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg
vorbehalten. Eine am 20. Oktober 2021 von Herrn Minister gezeichnete Grundsatzverständigung dient
der Verschriftlichung der bis dahin getroffenen Vereinbarungen.

Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements durch Anmietung über die Bundesanstalt für Immobilienmanagement
(BImA) gedeckt, soweit die Unterbringung nicht nach § 62 Abs. 3 BPolG erfolgen kann.

Für das geplante gemeinsame Behördenzentrum am BER geht die BImA aufgrund des erzielten
Abstimmungsstandes bislang davon aus, dass sie einen Mietvertrag für die beiden betroffenen Behörden
aus dem Geschäftsbereich des BMI (BAMF und BPOL) mit dem Land Brandenburg und nicht – wie
nunmehr von BB für die BPOL-Flächen vorgeschlagen – mit dem Investor schließt. Informationen zu
den genauen Hintergründen für die von Brandenburg beabsichtige Änderung bei der Vermietung zur
Deckung der BPOL-Unterbringungsbedarfe liegen B 1 nicht vor.
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Laut Auskunft der BOLD B stimmen das Land Brandenburg und der Investor derzeit einen letter of
intent ab. Die Unterzeichnung ist für Ende Mai/Anfang Juni vorgesehen. Als Generalunternehmer wird
wahrscheinlich die Firma Goldbeck verpflichtet, unabhängig von einer vorliegenden Baugenehmigung
soll Anfang 2023 mit der Baufeldfreimachung begonnen werden. Als Fertigstellungstermin wird am Jahr
2025 festgehalten.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung für den weiteren Projektverlauf und den Erfolg des
Gesamtprojektes „Gemeinsames integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER)“ wird durch B 1 weiterer Abstimmungsbedarf (ggfs. auf AL-Ebene) mit dem Land
Brandenburg zu den genauen Hintergründen des brandenburgischen Vorschlags gesehen. Dies sollte
durch das Referat R 1 (als federführendes Referat im BMI für diesen Vorgang) für das BMI gegenüber
BB kommuniziert werden

Eine Anmietung durch die BPOL unmittelbar beim Investor kommt schon wegen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement (ELM) durch die BImA nicht in Betracht. Seitens B 1/BPOL und der BImA
wird aktuell – wie bisher kommuniziert – eine Anmietung der Unterbringungsflächen für BPOL sowie
BAMF im gemeinsamen integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am BER beim Land Brandenburg
präferiert. In der geschlossenen Rahmenvereinbarung mit BB wird diese Miet-Option für die
„Bundesflächen“ an erster Stelle aufgeführt und war bisher auch Stand der Abstimmung mit der BImA.
Eine bereits vor Abschluss der Rahmenvereinbarung begonnene eigenständige Unterbringung für eine
Rückführungsbereich der BPOL am BER wurde aufgrund des vereinbarten gemeinsamen integrierten
Einreise- und Ausreisezentrums am BER von BPOL/BImA - im Vertrauen auf eine kooperative
Zusammenarbeit mit BB - nicht fortgeführt.

Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de




Von: R1_ <R1@bmi.bund.de>
Gesendet: Freitag, 6. Mai 2022 12:00
An: B1_ <B1@bmi.bund.de>
Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>; RegR1 <RegR1@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>; ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de>; de Groot, Volker
<Volker.deGroot@bmi.bund.de>; B2_ <B2@bmi.bund.de>; Hidy, Stefan <Stefan.Hidy@bmi.bund.de>
Betreff: 220506 R1 an B 1 - BMI, Herr St Engelke | Schreiben → Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg

R1-21011/11#2


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
153

bezugnehmend auf die u. s. Anforderung sowie unsere E-Mail vom 02. Mai 2022 bitten
wir um Zulieferung von Antwortbeiträgen sowie ggfs. weiteren Anmerkungen und
Hinweisen zur Erstellung des angeforderten AE für Stn S.

Insbesondere bitten wir Sie in Ihren Beiträgen auf die nachfolgenden Aspekte (aus dem
Bezugsschreiben) einzugehen. - Weiterhin regen wir an, die BPOL zu beteiligen.

e ob .der Bund, wie in der Grundsatzverständigung zur Frage der Anmietung
ausgeführt, „... entweder einen Untermietvertrag mit dem Land abschließt oder die
„notwendigen Flächen“ vom Eigentümer [Investor] anmietet?“

Das MIK BB geht davon aus, dass unser Haus bzw. die BPOL das
Rückführungsgebäude (im Schreiben Rückführungsterminal) beim Eigentümer
anmietet.

e _Begründet wird dies:

o mit dem seitens der BPOL dringlich geäußerten Wunsches, das
„Rückführungsterminal“ wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit
prioritär gesondert fertig zu stellen

o dass dieses Gebäude auch ausschließlich auf die Erforderlichkeiten der BPOL
ausgerichtet sei und es lediglich durch die BPOL für den Vollzug von
Rückführungen und Ausreisen genutzt würde

o dass das Gebäude durch das Land BB tatsächlich in der vorgesehenen
Kubatur und Ausstattung nicht genutzt werden könnte

o Weiterhin ließe die von der BPOL gewünschte leitungsmäßige Anbindung des
Rückführungsterminals an das Flughafengelände bzgl. Ver- und Entsorgung
eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht erscheinen

o Darüber hinaus würde dieses Projekt eine deutlich höhere Akzeptanz erfahren,
wenn der durch die BPOL ausschließlich genutzte separate Teilkomplex
„Rückführungsterminal“ auch durch den Bund angemietet würde.

Ihrer Zulieferung sehen wir bis *** Mittwoch, 11. Mai 2022 ***.

Anmerkung:

Ggfs. könnten wir das Antwortschreiben an das MIK BB nutzen und weitere Fragen zum
Projekt zu stellen (bspw. zu erwartende Kostenhöhe im Hinblick auf die anstehenden
HH-Verhandlungen; Bautechnische Realisierung der „prioritären“ Fertigstellung des
„Rückführungsterminals“ inkl. Medienanbindung etc.).

Sollten Sie dies für sinnvoll erachten, bitten wir hiermit ebenfalls um Zulieferung von
entsprechenden Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andre Ullrich

Referat Ri
Telefon: 030 18 681-10 360
E-Mail: andre.ullrich@bmi.bund.de
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Von: Busse, Elmar, Dr. <Elmar.Busse@bmi.bund.de>
Gesendet: Freitag, 29. April 2022 11:51
An: ALM_ <M@bmi.bund.de>; UAM_ <UAM@bmi.bund.de>; R1_ <R1@bmi.bund.de>
Cc: Stawowy, Johannes, Dr. <Johannes.Stawowy@bmi.bund.de>; _StSeifert_ <StS@bmi.bund.de>
Betreff: WG: BMI, Herr St Engelke | Schreiben → Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

beigefügtes Schreiben im Nachgang zum Telefonat von St Grünewald und Stn S mdB um Stn und AE nach
Klärung der mit R1 bereits erörterten Frage, ob Bund als Hauptmieter des separaten Teilkomplexes eintritt,
spätestens aber bis 13.05. DS (Eingang Stn S).

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Elmar Busse

---
Dr. Elmar Busse I PR Stn S – 12133



Von: Wilke, Stefanie <Stefanie.Wilke@mik.brandenburg.de>
Gesendet: Freitag, 29. April 2022 09:35
An: _StEngelke_ <StE@bmi.bund.de>
Betreff: BMI, Herr St Engelke | Schreiben → Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag von Herrn Staatssekretär Dr. Markus Grünewald übersende ich beiliegendes Schreiben, mit der Bitte dieses an
Herrn Staatssekretär Hans-Georg Engelke weiterzuleiten.

Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stefanie Wilke
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Vorzimmer Staatssekretär
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14469 Potsdam

Telefon: 0331 866-2011
E-Mail: Buero-St@mik.brandenburg.de
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Ministerium des Innern

LAND BRANDENBURG und für Kommunales

Der Staatssekretär
IT-Beauftragter der Landesregierung

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13

Postfach 601165 | 14411 Potsdam 44467 Potsd
N ; . h olsaam
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Herrn Staatssekretär Engelke
Hausruf: 0331 866

, Fax: 0331 866
per E Mail Internet:  https://mik.brandenburg.de

Bus und Straßenbahn: Alter Markt/Landtag
Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof

Potsdam, 28. April 2022
Behördenzentrum am Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
Sehr geehrter Herr Kollege,

unter Bezugnahme auf mein Telefonat mit Ihrer Kollegin Frau Staatssekretärin
Seifert am 20. April 2022 und einer Bitte meines Ministers folgend, möchte ich Sie
über den aktuellen Stand der beabsichtigten Errichtung eines Behördenzentrums

am BER unterrichten.

Am 1. September 2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern und
für Bau und Heimat, die Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Bran-
denburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Bran-
denburg die gemeinsame Umsetzung des Projektes „Behördenzentrum“ am BER.
Hintergrund war und ist das zu erwartende erhöhte Migrationsgeschehen nach der
Eröffnung des Flughafens. Sukzessive werden dort weitere Flugrouten erschlos-
sen, die absehbar mit zunehmenden behördlich relevanten Einreisen aber auch
Ausreisen einhergehen. Im Rahmen der durch die beiden Minister Seehofer und

Stübgen am 25. Oktober 2021 unterzeichneten Grundsatzverständigung wurde

Ar

Zertifikat seit 2013
audit berufundfamilie

die Absicht zur gemeinsamen Nutzung des Behördenzentrums dokumentiert.

E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten und/oder Verschlüsselung sind an die folgende Adresse zu
richten: Poststelle@mik.brandenburg.de |
Dok.-Nr.: CC:2022/092143
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Seite 2

Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass auch die Bundesministerin des
Innern und für Heimat nach dem Regierungswechsel an dem gemeinsamen Vor-
haben festhält, bin ich doch davon überzeugt, dass wir mit dem Behördenzentrum
bauliche Kapazitäten für die Durchführung an humanitären Standards orientierter

effektiver Verwaltungsverfahren auch im Sinne der Migranten schaffen.

Der geplante Komplex wird aus mehreren Gebäuden bestehen, deren Baulichkeit
und Ausstattung sich an ihrer Funktion orientiert. Neben insbesondere durch Bund
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - und Land gemeinsam genutzten Bü-
rogebäuden ist auch ein Rückführungsterminal lediglich für Zwecke der Bundes-
polizei vorgesehen. Hier wird ein kompletter Abfertigungsbereich vergleichbar
einer check-in-Zone eines Flughafens entstehen. Das Gebäude soll so ausgelegt
sein, dass zwei Chartermaßnahmen zeitgleich durchgeführt werden können. Auch

sind Sozial- und Büroräume für die Bundespolizei geplant.

Der Komplex „Behördenzentrum“ wird durch einen Investor geplant; die Tätigkeit
des Investors beinhaltet die Finanzierung, Planung und Errichtung des Gebäude-
komplexes. Anschließend vermietet er die Baulichkeiten.

In der Grundsatzverständigung vom Oktober letzten Jahres ist zur Frage der An-
mietung ausgeführt, dass Ihr Haus entweder einen Untermietvertrag mit dem Land
abschließt oder „die notwendigen Flächen“ vom Eigentümer anmietet. Angesichts
des bundesseitig dringlich geäußerten Wunsches, das oben beschriebene Rück-
führungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit, der
sogenannten „Generalsvilla“, prioritär gesondert fertig zu stellen, gehe ich von
einer Anmietung dieses Gebäudes durch Ihr Haus aus. Das Land Brandenburg
wird demgegenüber Hauptmieter der gemeinsam mit dem Bund genutzten Funkti-
onsgebäude sein und dem Bund die hier benötigten Räumlichkeiten untervermie-
ten. Das Rückführungsgebäude jedoch wird ausschließlich auf die Erforderlichkei-
ten der Bundespolizei ausgerichtet sein und lediglich durch diese zur Umsetzung
von Rückführungen und Ausreisen genutzt werden. Die Baulichkeit wird durch das
Land tatsächlich in der vorgesehenen Kubatur und Ausstattung nicht genutzt wer-

den (können). Auch die von der Bundespolizei gewünschte leitungsmäßige Anbin-

Ministerium des Innern
und für Kommunales

Der Staatssekretär

IT-Beauftragter der Landesregierung
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