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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER

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Referate R1                                            Berlin, den 11. Mai 2022
R1-21011/11#2                                          Hausruf: 10360
Refl.:    MinR Johannes Stawowy
Sb.:      EPHK André Ullrich




Frau Stn S



 über                                                    Abdruck(e):

                                                         St E
                                                         ALn B
 Herrn AL M
                                                         AL Z
 Herrn L Stab R



Referate B 1, Z II 1 und Z II 3 haben mitgezeichnet.


 Betr.:           Ausreisezentrum Flughafen Schönefeld

 Bezug:           Schreiben des brandenburgischen Staatssekretärs Dr. Grünewald vom 28.
                  April 2022

 Anlage:          Bezugsschreiben vom 28. April 2022

                  Schreiben Herrn St T vom 22. September 2021

                  Gemeinsame Grundsatzverständigung über die Projektierung eines Ein-
                  reise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER“


1.         Votum
           Billigung des Antwortschreibens an Herrn St Dr. Grünewald.


2.         Sachverhalt
           Am 01.09. 2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern, für Bau
           und Heimat, die Ministerin für Finanzen und für Europa des Landes Branden-
           burg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Branden-
190

-2-


burg im Rahmen einer Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errich-
tung eines integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) dessen gemeinsame Umsetzung.
Es bestand zwischen den damaligen Teilnehmern Einigkeit darüber, dass mit
Eröffnung des Flughafens BER, auf das Land Brandenburg neue und zusätzli-
che Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen Flughafen einher-
gehenden Migrationsgeschehens zukommen würden und hierfür zusätzliche
Strukturen zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen
seien. Die damaligen Teilnehmer befürworteten daher einvernehmlich, dass
eine gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem
Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht
die sinnvollste Lösung darstelle. Die konkrete Ausgestaltung der Projektumset-
zung blieb einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsverfahren
im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg vorbehalten.
Am 25. Oktober 2021 unterzeichneten das BMI und das Ministerium des Innern
und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) die Grundsatzverstän-
digung über die „Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrum am Flugha-
fen BER“. Diese diente der Verschriftlichung der bis dahin getroffenen Verein-
barungen (Anlage 3).
Darin enthalten ist unter Ziffer 4 Absatz 1 Satz 1 (Verpflichtungen des Bundes)
die Zusicherung des Bundes, entweder einen Untermietvertrag mit dem Land
Brandenburg zur Unterbringung von BAMF und BPOL (unmittelbar durch das
BMI oder durch die BImA) (Variante 1) oder einen solchen Mietvertrag mit dem
Eigentümer des Bauvorhabens zu schließen (Variante 2). Bisherige Gespräche
gingen allerdings davon aus, dass Variante 1 verfolgt würde.
Nunmehr bittet das MIK BB mit Bezugsschreiben (Anlage 2) und abweichend
von der getroffenen Grundsatzverständigung darum, dass der Bund/die Bun-
despolizei Hauptmieter eines Teils der Liegenschaft des Einreise- und Ausrei-
sezentrums am Flughafen BER wird und nicht wie bisher vorgesehen lediglich
Untermieter. Begründet wird dies wie folgt:
 Es gebe den seitens der BPOL dringlich geäußerten Wunsch, das Rückfüh-
  rungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit priori-
  tär gesondert fertig zu stellen.
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-3-


      Dieses Gebäude sei ausschließlich auf die Erforderlichkeiten der BPOL aus-
       gerichtet und werde ausschließlich durch die BPOL für den Vollzug von
       Rückführungen und Ausreisen genutzt.
      Das Gebäude könne durch das Land BB tatsächlich in der vorgesehenen Ku-
       batur und Ausstattung nicht genutzt werden könnten.
      Weiterhin ließe die von der BPOL gewünschte leitungsmäßige Anbindung
       des Rückführungsterminals an das Flughafengelände im Hinblick auf eine
       Ver- und Entsorgung eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht er-
       scheinen.
      Darüber hinaus würde dieses Projekt eine deutlich höhere Akzeptanz erfah-
       ren, wenn der durch die BPOL ausschließlich genutzte separate Teilkomplex
       Rückführungsterminal auch durch den Bund angemietet würde.


     Zu dieser Thematik fand bereits ein Telefonat zwischen Stn S und Herrn St
     Gründwald am 20.04.2022 statt.
     Laut Auskunft der BOLD B stimmen das Land Brandenburg und der Investor
     derzeit einen letter of intent ab. Die Unterzeichnung ist für Ende Mai/Anfang
     Juni vorgesehen. Als Generalunternehmer wird voraussichtlich die Firma Gold-
     beck verpflichtet, unabhängig von einer vorliegenden Baugenehmigung soll An-
     fang 2023 mit der Baufeldfreimachung begonnen werden. Als Fertigstellungs-
     termin wird am Jahr 2025 festgehalten.


3.   Stellungnahme
     Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des
     einheitlichen Liegenschaftsmanagements durch Anmietung durch die BImA ge-
     deckt, soweit die Unterbringung nicht nach § 62 Abs. 3 BPolG (Bereitstellung
     durch die Verkehrsunternehmen) erfolgen kann.

     Für das geplante gemeinsame Behördenzentrum am BER ging die BImA auf-
     grund des erzielten Abstimmungsstandes bislang davon aus, dass sie einen
     Untermietvertrag für die beiden betroffenen Behörden aus dem Geschäftsbe-
     reich des BMI (BAMF und BPOL) mit dem Land Brandenburg und nicht – wie
     nunmehr von MIK BB für die BPOL-Flächen vorgeschlagen – mit dem Investor
     schließt.
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-4-


      Informationen zu den genauen Hintergründen für die von Brandenburg beab-
      sichtige Änderung bei der Vermietung zur Deckung der BPOL-Unterbringungs-
      bedarfe liegen hier nicht vor, es steht aber zu vermuten, dass insbesondere der
      oben genannte Punkt einer höheren politischen Akzeptanz des Projekts eine
      gewisse Rolle spielt.

      Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Projekts für den Bereich Rückfüh-
      rungen sollte zunächst die weitere Abstimmung auf Fachebene (Abteilung B)
      erfolgen, um die näheren Hintergründe zu erfahren und die möglichen Vor- oder
      Nachteile einer solchen Konstruktion zu ermitteln. Nach Auffassung der Abtei-
      lung B kommt eine Anmietung durch die BPOL unmittelbar beim Investor aller-
      dings schon wegen des einheitlichen Liegenschaftsmanagement durch die
      BImA nicht in Betracht.



4.    Kommunikation
      Über das Schreiben hinaus zunächst keine Kommunikation erforderlich.

elekt. gez.                                    elekt. gez.
Dr. Stawowy                                    Ullrich
193

Briefentwurf



Ministerium des Innern
und für Kommunales
Herrn Staatsekretär Dr. Markus Grünewald
Hennig-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam




Sehr geehrter Kollege,


ich bedanke für Ihr Schreiben vom 28. April 2022.


Auch wir sind aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des gemeinsamen Pro-
jekts „Gemeinsames integrierten Einreise- und Aus-reisezentrums am Flughafen
Berlin Brandenburg (BER)“ an einer weiterhin engen Abstimmung mit Ihrem Haus
interessiert.


Wie seinerzeit bereits mit Schreiben vom 22. September 2021 mitgeteilt, ist als
Mieterin für den Bund die die Bundesanstalt für Immobilienmanagementvorgese-
hen. Hieran möchten wir auch grundsätzlich festhalten.


Gerne können sich unsere Häuser aber weiter in dieser Frage abstimmen. Ich
rege hierzu eine Kontaktaufnahme mit der für die Bundespolizei zuständigen Ab-
teilungsleiterin MinDirig Isabell Schmitt-Falckenberg an.


Mit freundlichen Grüßen


N.d.H.d.Stn
194

Von: a obundesimmobilien.de>

An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet am: 13.05.2022 10:37:09

AW: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der

Betreff: Anmietoptionen

Sehr geehrter Herr Gordzelewski,

die entsprechende Einschätzung mache ich fertig; allerdings benötige ich dafür etwas Bearbeitungszeit. Sie
erhalten meine Mitteilung allerspätestens am Mittwoch nächster Woche. Ich hoffe, dies ist ausreichend.

Freundliche Grüße

Berliner Straße 98-101
14467 Potsdam
Telefon +49 (0) 331 3702-4

Mob’!

Telefax +49 (0) 331 3102
Peter.Schindler@bundesimmobilien.de

Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2022 16:51

Ar ob undesimmobilien.de>
Cc: Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de
Betreff: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat Bl
AZ.: B1-14000/4#1

Sehr geehrter Herr

im Zusammenhang mit dem geplanten gemeinsamen Behördenzentrum am BER wäre ich für eine
Einschätzung der BImA, zu den Konsequenzen einer direkten Anmietung von Flächen beim Investor für
die Nutzung durch den Bund dankbar.

Gerne können Sie die beiden Optionen (Anmietung der BImA beim Land BB versus Anmietung der
BImA direkt beim Investor) vergleichend gegenüberstellen und bewerten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
195

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de




Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter:
BLOCKEDbundesimmobilien[.]de/datenschutzBLOCKED
196

Von:                           B1_ <B1@bmi.bund.de>
 An:                            Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
 Gesendet am:                   13.05.2022 10:37:47
                                WG: 220511 R1 an OE Bu MZ St-Vorlage AE anl. Schreiben
 Betreff:
                                MIK BB St G ? Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg




mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Bernhard Hölter
Referat B 1 - HR: 11720




Von: Rathmann, Jürgen <Juergen.Rathmann@bmi.bund.de>
Gesendet: Freitag, 13. Mai 2022 10:27
An: R1_ <R1@bmi.bund.de>
Cc: B1_ <B1@bmi.bund.de>; Meißner, Alexander <Alexander.Meissner@bmi.bund.de>; Ademmer, Christian
<Christian.Ademmer@bmi.bund.de>; Holdgrewe, Wolfgang <Wolfgang.Holdgrewe@bmi.bund.de>; ZII3_
<ZII3@bmi.bund.de>
Betreff: WG: 220511 R1 an OE Bu MZ St-Vorlage AE anl. Schreiben MIK BB St G → Behördenzentrum BER |
MIK Brandenburg

Aus Sicht Z II 1 keine Einwände; mitgezeichnet.

Gruß
Im Auftrag
Jürgen Rathmann
________________________
Haushaltsreferat
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Telefon: 030 18681 11505
E-Mail: Juergen.Rathmann@bmi.bund.de




Von: R1_ <R1@bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 13:58
An: ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de>; ZII1_ <ZII1@bmi.bund.de>; B1_ <B1@bmi.bund.de>
Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>; RegR1 <RegR1@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>; de Groot, Volker <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; B2_
<B2@bmi.bund.de>; Hidy, Stefan <Stefan.Hidy@bmi.bund.de>
Betreff: 220511 R1 an OE Bu MZ St-Vorlage AE anl. Schreiben MIK BB St G → Behördenzentrum BER | MIK
Brandenburg

R1-21011/11#2
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bedanken uns für die erfolgte Zulieferung (B 1) und bitten um MZ der betreffen St-
Vorlage (mit 3 Anlagen) *** bis 12. Mai 2022, DS ***


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
André Ullrich

Referat R1
Telefon: 030 18 681-10 360
E-Mail: andre.ullrich@bmi.bund.de

Von: R1_
Gesendet: Freitag, 6. Mai 2022 11:59
An: B1_ <B1@bmi.bund.de>
Cc: R1_ <R1@bmi.bund.de>; RegR1 <RegR1@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor
<Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>; ZII3_ <ZII3@bmi.bund.de>; de Groot, Volker
<Volker.deGroot@bmi.bund.de>; B2_ <B2@bmi.bund.de>; Hidy, Stefan <Stefan.Hidy@bmi.bund.de>
Betreff: 220506 R1 an B 1 - BMI, Herr St Engelke | Schreiben → Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg

R1-21011/11#2


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bezugnehmend auf die u. s. Anforderung sowie unsere E-Mail vom 02. Mai 2022 bitten
wir um Zulieferung von Antwortbeiträgen sowie ggfs. weiteren Anmerkungen und
Hinweisen zur Erstellung des angeforderten AE für Stn S.

Insbesondere bitten wir Sie in Ihren Beiträgen auf die nachfolgenden Aspekte (aus dem
Bezugsschreiben) einzugehen. - Weiterhin regen wir an, die BPOL zu beteiligen.

  ·     ob der Bund, wie in der Grundsatzverständigung zur Frage der Anmietung
      ausgeführt, „… entweder einen Untermietvertrag mit dem Land abschließt oder die
      „notwendigen Flächen“ vom Eigentümer [Investor] anmietet?“
      Das MIK BB geht davon aus, dass unser Haus bzw. die BPOL das
      Rückführungsgebäude (im Schreiben Rückführungsterminal) beim Eigentümer
      anmietet.

  ·    Begründet wird dies:
        o mit dem seitens der BPOL dringlich geäußerten Wunsches, das
          „Rückführungsterminal“ wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit
          prioritär gesondert fertig zu stellen
        o dass dieses Gebäude auch ausschließlich auf die Erforderlichkeiten der BPOL
          ausgerichtet sei und es lediglich durch die BPOL für den Vollzug von
          Rückführungen und Ausreisen genutzt würde
        o dass das Gebäude durch das Land BB tatsächlich in der vorgesehenen
          Kubatur und Ausstattung nicht genutzt werden könnte
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o Weiterhin ließe die von der BPOL gewünschte leitungsmäßige Anbindung des
Rückführungsterminals an das Flughafengelände bzgl. Ver- und Entsorgung
eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht erscheinen

o Darüber hinaus würde dieses Projekt eine deutlich höhere Akzeptanz erfahren,
wenn der durch die BPOL ausschließlich genutzte separate Teilkomplex
„Rückführungsterminal“ auch durch den Bund angemietet würde.

Ihrer Zulieferung sehen wir bis *** Mittwoch, 11. Mai 2022 ***.

Anmerkung:
Ggfs. könnten wir das Antwortschreiben an das MIK BB nutzen und weitere Fragen zum

Projekt zu stellen (bspw. zu erwartende Kostenhöhe im Hinblick auf die anstehenden
HH-Verhandlungen; Bautechnische Realisierung der „prioritären“ Fertigstellung des
„Rückführungsterminals“ inkl. Medienanbindung etc.).

Sollten Sie dies für sinnvoll erachten, bitten wir hiermit ebenfalls um Zulieferung von
entsprechenden Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andre Ullrich

Referat Ri
Telefon: 030 18 681-10 360
E-Mail: andre.ullrich@bmi.bund.de

Von: Busse, Elmar, Dr. <Elmar.Busse@bmi.bund.de>

Gesendet: Freitag, 29. April 2022 11:51

An: ALM_<M@bmi.bund.de>; UAM_ <UAM@bmi.bund.de>; R1I_<R1@bmi.bund.de>

Cc: Stawowy, Johannes, Dr. <Johannes.Stawowy@bmi.bund.de>; _StSeifert_ <StS@bmi.bund.de>
Betreff: WG: BMI, Herr St Engelke | Schreiben > Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

beigefügtes Schreiben im Nachgang zum Telefonat von St Grünewald und Stn S mdB um Stn und AE nach
Klärung der mit R1 bereits erörterten Frage, ob Bund als Hauptmieter des separaten Teilkomplexes eintritt,
spätestens aber bis 13.05. DS (Eingang Stn S).

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Elmar Busse

Dr. Elmar Busse I PR Stn S-12133

Von: ik.brandenburg.de>

Gesendet: Freitag, 29. April 2022 09:35

An: _StEngelke_<StE@bmi.bund.de>
Betreff: BMI, Herr St Engelke | Schreiben > Behördenzentrum BER | MIK Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
199

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