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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER“
Referate R1 Berlin, den 11. Mai 2022
R1-21011/11#2 Hausruf: 10360
Refl.: MinR Johannes Stawowy
Sb.: EPHK André Ullrich
Frau Stn S
über Abdruck(e):
St E
ALn B
Herrn AL M
AL Z
Herrn L Stab R
Referate B 1, Z II 1 und Z II 3 haben mitgezeichnet.
Betr.: Ausreisezentrum Flughafen Schönefeld
Bezug: Schreiben des brandenburgischen Staatssekretärs Dr. Grünewald vom 28.
April 2022; Telefonat zwischen Frau Stn Seifert und Herrn St Dr. Grüne-
wald vom 20.04.2022
Anlage: Bezugsschreiben vom 28. April 2022
Schreiben Herrn St T vom 22. September 2021
Gemeinsame Grundsatzverständigung über die Projektierung eines Ein-
reise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER“
1. Votum
Billigung des Antwortschreibens an Herrn St Dr. Grünewald.
2. Sachverhalt
Am 01.09.2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern, für Bau Gelöscht:
und Heimat, die Ministerin für Finanzen und für Europa des Landes Branden-
-2-
burg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Branden-
burg im Rahmen einer Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errich-
tung eines integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) dessen gemeinsame Umsetzung.
Es bestand zwischen den damaligen Teilnehmern Einigkeit darüber, dass mit
Eröffnung des Flughafens BER neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung Gelöscht: ,
Gelöscht: auf das Land Brandenburg
des mit einem internationalen Flughafen einhergehenden Migrationsgesche-
hens auf das Land Brandenburg zukommen werden und hierfür zusätzliche Gelöscht: würden
Strukturen zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen
sind. Die Beteiligten befürworteten daher einvernehmlich, dass eine gemein- Gelöscht: seien
Gelöscht: damaligen Teilnehmer
same Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort so-
wohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinn-
vollste Lösung darstellt. Die konkrete Ausgestaltung der Projektumsetzung blieb Gelöscht: darstelle
einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsverfahren im Zustän-
digkeitsbereich des Landes Brandenburg vorbehalten.
Am 25. Oktober 2021 unterzeichneten das BMI und das Ministerium des Innern
und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) die Grundsatzverstän-
digung über die „Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrum am Flugha-
fen BER“ (Anlage 3). Diese diente der Verschriftlichung der bis dahin getroffe- Gelöscht: .
nen Vereinbarungen. Gelöscht: (Anlage 3)
Darin enthalten ist unter Ziffer 4 Absatz 1 Satz 1 die Zusicherung des Bundes Gelöscht: (Verpflichtungen des Bundes)
(schließt dem Grundsatz des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements des
Bundes (ELM) folgend die Anmietung durch die BImA ein), entweder einen Un-
termietvertrag mit dem Land Brandenburg (Das Land fungiert so entsprechend
als Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer bzw. Investor) zur Unterbringung
von BAMF und BPOL, die ihrerseits vertreten durch die BImA einen Untermiet-
vertrag mit dem Land schließen) (Variante 1) oder alternativ selber bzw. vertre- Gelöscht: (
Gelöscht: unmittelbar durch das BMI oder durch die
ten durch die BImA einen solchen Mietvertrag unmittelbar mit dem Eigentümer BImA)
des Bauvorhabens zu schließen (Variante 2). Die bisherigen Abstimmungen se- Gelöscht: Bisherige
Gelöscht: Gespräche
hen die Umsetzung der Variante 1 vor.
Gelöscht: gingen allerdings davon aus, dass
Nunmehr bittet das MIK BB mit Bezugsschreiben (Anlage 2) und abweichend Gelöscht: verfolgt würde.
von der vereinbarten Linie darum, dass der Bund Hauptmieter eines von der Gelöscht: getroffenen Grundsatzverständigung
Gelöscht: /die Bundespolizei
-3-
Bundespolizei zu nutzenden Teils der Liegenschaft des Einreise- und Ausreise-
zentrums am Flughafen BER wird und nicht wie bisher vorgesehen lediglich Un-
termieter. Begründet wird dies vom Land Brandenburg wie folgt:
Es gebe den seitens der BPOL dringlich geäußerten Wunsch, das Rückfüh-
rungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit priori-
tär gesondert fertig zu stellen.
Dieses Gebäude sei ausschließlich auf die Erforderlichkeiten der BPOL aus-
gerichtet und werde ausschließlich durch die BPOL für den Vollzug von
Rückführungen und Ausreisen genutzt.
Das Gebäude könne durch das Land BB tatsächlich in der vorgesehenen Ku-
batur und Ausstattung nicht genutzt werden könnten.
Weiterhin ließe die von der BPOL gewünschte leitungsmäßige Anbindung
des Rückführungsterminals an das Flughafengelände im Hinblick auf eine
Ver- und Entsorgung eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht er-
scheinen.
Darüber hinaus würde dieses Projekt eine deutlich höhere Akzeptanz erfah-
ren, wenn der durch die BPOL ausschließlich genutzte separate Teilkomplex
Rückführungsterminal auch durch den Bund angemietet würde.
Laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD B) stimmen das Land Gelöscht: Zu dieser Thematik fand bereits ein Telefo-
nat zwischen Stn S und Herrn St Gründwald am
Brandenburg und der Investor derzeit einen Letter of Intent ab. Die Unterzeich- 20.04.2022 statt. ¶
Gelöscht: BOLD B
nung ist für Ende Mai/Anfang Juni vorgesehen. Als Generalunternehmer wird Gelöscht: l
voraussichtlich die Firma Goldbeck verpflichtet, unabhängig von einer vorlie- Gelöscht: i
genden Baugenehmigung soll Anfang 2023 mit der Baufeldfreimachung begon-
nen werden. Als Fertigstellungstermin wird am Jahr 2025 festgehalten.
3. Stellungnahme
Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des
ELM durch Anmietung durch die BImA gedeckt, soweit die Unterbringung nicht Gelöscht: einheitlichen Liegenschaftsmanagements
nach § 62 Abs. 3 BPolG (Bereitstellung durch ein Verkehrsunternehmen) erfol- Gelöscht: die
gen kann.
-4-
Für das geplante gemeinsame Behördenzentrum am BER geht die BImA auf- Gelöscht: ging
grund des erzielten Abstimmungsergebnisses davon aus, dass sie einen Unter- Gelöscht: Abstimmungsstandes
Gelöscht: bislang
mietvertrag für die beiden betroffenen Behörden aus dem Geschäftsbereich des
BMI (BAMF und BPOL) mit dem Land Brandenburg und nicht – wie nunmehr
von MIK BB ausschließlich für die BPOL-Flächen vorgeschlagen – unmittelbar
mit dem Investor und Eigentümer schließt.
Weitere Informationen zu den Hintergründen der vorgeschlagenen Mieterkons-
tellation zur Deckung der BPOL-Unterbringungsbedarfe, welche über die von
Herrn St Dr. Grünewald im Bezugsschreiben genannten hinausgehen, liegen
nicht vor. Die vorliegende Argumentation allein ist nach erster Einschätzung
nicht zwingend überzeugend. Gelöscht: , es steht aber zu vermuten, dass insbeson-
dere der oben genannte Punkt einer höheren politi-
schen Akzeptanz des Projekts eine gewisse Rolle
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Projekts für den Bereich Rückfüh- spielt.
rungen sollte zunächst die weitere Abstimmung auf Fachebene erfolgen, um die Gelöscht: (Abteilung B)
näheren Hintergründe zu erfahren und die möglichen Vor- oder Nachteile einer
solchen Konstellation zu ermitteln. Außerdem sollte das Ergebnis einer durch Gelöscht: Konstruktion
Abt. B kurzfristig erbetenen Stellungnahme der BImA in die Entscheidung ein-
bezogen werden. Die BImA hatte u.a. zur Abwendung möglicher vergaberechtli-
cher Schwierigkeiten von Beginn an die Variante 1 favorisiert. Gelöscht:
Gelöscht: Nach Auffassung der Abteilung B kommt
eine Anmietung durch die BPOL unmittelbar beim In-
vestor allerdings schon wegen des einheitlichen Lie-
genschaftsmanagement durch die BImA nicht in Be-
4. Kommunikation tracht.
Über das Schreiben hinaus Vorabstimmung mit der BImA. Gelöscht: zunächst keine Kommunikation erforderlich
elekt. gez. elekt. gez.
Dr. Stawowy Ullrich
Briefentwurf
Ministerium des Innern
und für Kommunales
Herrn Staatsekretär Dr. Markus Grünewald
Hennig-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
Sehr geehrter Kollege,
Gelöscht: und den
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 28. April 2022 in dem Sie vorschlagen,
Gelöscht: Vorschlag
den künftig von der Bundespolizei genutzten Gebäudeteil am gemeinsamen Be-
hördenzentrum BER entgegen bisherigen Abstimmungen nun doch nicht vom
Land Brandenburg, sondern unmittelbar seitens des Bundes vom Eigentümer bzw.
Gelöscht: .
Investor anzumieten.
Gelöscht: Auch wir sind a
Wegen der besonderen Bedeutung unseres gemeinsamen Projekts sind wir
Gelöscht: ufgrund
selbstverständlich an einer gemeinsamen, tragfähigen Umsetzung interessiert. Ihr
Gelöscht: grundsätzlichen
Vorschlag weicht allerdings trotz einer solchen in unserer Grundsatzverständigung Gelöscht: des
enthaltenen Option von der bisher gemeinsam verfolgten Linie ab und berührt au- Gelöscht: „Gemeinsames integrierten Einreise- und
Aus-reisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg
ßerdem zunächst auch von der BImA zu prüfende Belange des Einheitlichen Lie- (BER)“ an einer weiterhin engen Abstimmung mit Ihrem
Haus interessiert.
genschaftsmanagements des Bundes.
Ich schlage deshalb vor, dass sich unsere Häuser zunächst noch einmal inhaltlich
auf Arbeitsebene und unter Einbeziehung der BImA zu dem Thema austauschen
und auf Basis des erzielten Ergebnisses die weiteren Entscheidungen hierzu ge-
Gelöscht: ¶
troffen werden. Wie seinerzeit bereits mit Schreiben vom 22. September
2021 mitgeteilt, ist als Mieterin für den Bund die die
Bundesanstalt für Immobilienmanagementvorgesehen.
Hieran möchten wir auch grundsätzlich festhalten.¶
Die Ansprechpartner in unseren zuständigen Abteilungen und der BImA stehen für
Gelöscht: Gerne können sich unsere Häuser aber wei-
ein entsprechendes Gespräch gerne zeitnah zur Verfügung. ter in dieser Frage abstimmen. Ich rege hierzu eine
Kontaktaufnahme mit der für die Bundespolizei zustän-
digen Abteilungsleiterin MinDirig Isabell Schmitt-Fal-
ckenberg an.
Mit freundlichen Grüßen
N.d.H.d.Stn
-2-
Non: ob undesimmobilien.de> An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Gesendet am: 16.05.2022 09:20:29 Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen Sehr geehrter Herr Gordzelewski aus meiner Sicht ergeben sich aus einer unmittelbaren Anmietung von Flächen beim Investor durch die BImA folgende Konsequenzen: 1. 4. Die Grundsatzverständigung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 25.10.2021 sieht unter Ziffer 4 (Verpflichtungen des Bundes) vor, dass das BMI mit dem Land einen Untermietvertrag mit dem Land zum Zwecke der Unterbringung seiner nachgeordneten Behörden schließt oder zum vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer anzumieten. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Anmietung durch die BImA erfolgt. Zunächst sehe ich keine Verpflichtung für die Bundesseite, den einen oder andern Weg zu beschreiten. Vielmehr sehe ich darin eine Option, den für den Bund „günstigsten“ Weg einzuschlagen. Im Kontext zu Ziffer 5 i.V.m. Ziff 4 Abs. 2 der Vereinbarung, wonach Einvernehmen besteht, dass ein Untermietvertrag zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu schließen ist, interpretiere ich schon eine gewisse Priorisierung für ein Untermietverhältnis. Dadurch kommt der Bund durchaus seiner Zusage nach, die Mietkosten sowie anfallenden Nebenkosten zu tragen. Mithin ist eine Anmietung im Wege einer Untervermietung auf Grundlage der Grundsatzverständigung aus meiner Sicht durchaus umsetzbar. Die BImA zeichnet für die wirtschaftliche Unterbringung von Bundesdienststellen zur Bedarfsdeckung verantwortlich. Im vorliegenden Fall war und ist es der BlmA nicht möglich, einen Variantenvergleich aufzustellen und sowohl BAMF als BPOL unter Berücksichtigung von 8 7 BHO im Rahmen des ELM einen Unterbringungsvorschlag nach wirtschaftlichen Aspekten zu machen. Sicherlich kann sich der jeweilige ELM-Nutzer auch für die „unwirtschaftliche“ Unterbringung durch davon abweichenden Beschaffungsauftrag entscheiden, aber die BImA ist dann bei Durchführung eines Erkundungsverfahrens ihrer Verpflichtung nachgekommen. Aus meiner Sicht würde die BImA würde durch unmittelbaren Vertragsabschluss die Wirtschaftlichkeit der Unterbringung ohne eigene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bestätigen. Selbstverständlich ist die BImA jederzeit gerne dazu bereit bei entsprechendem Erkundungsauftrag ein Erkundungsverfahren zu initiieren und die (möglichen) Varianten zu untersuchen. Auch das Land Brandenburg ist auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung sowie nach meiner gebunden, wirtschaftlich zu agieren. Auch beim Land ist ein „Immobiliendienstleister“ (der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, BLB) installiert, der ebenfalls nach kaufmännischen Gesichtspunkten agiert und die Unterbringung der Landesdienststellen unter zentraler Zuständigkeit ressortübergreifend optimiert und unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells steuert. Tritt die BImA als Untermieter beim Land auf, würde sich die BlmA belastbar darauf berufen können, dass die Unterbringung nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt. Der Stand der bisher vom Land Brandenburg geführten Verhandlungen sowie getroffene
Festlegungen sind hier nicht bekannt; zum anderen ist eine Begründung, weshalb man den
unmittelbaren Vertragsabschluss durch die BImA herbeiführen möchte, ist ebenfalls nicht bekannt.
Der BImA ist bislang nicht einmal der Investor, mit dem das Land verhandelt, benannt worden.
Aus rein pragmatischen Erwägungen sowie einer möglichst raschen Umsetzung des Vorhabens macht
es natürlich Sinn einen federführenden Verhandlungs- und Vertragspartner in diesem Projekt zu
haben. Es ist vorgesehen, an einem Standort alle am Ein- und Ausreiseprozess beteiligten Landes- und
Bundesbehörden zu konzentrieren und aus verwaltungsökonomischer Sicht Synergien zu generieren
und Reibungsverluste zu vermeiden. In der Konsequenz ergeben sich somit auch
„liegenschaftsbezogene“ Abhängigkeiten für den späteren laufenden Betrieb und Ver-/Entsorgung des
Behördenzentrums. Aus meiner Sicht sollte Ziel sein, z.B. die Versorgung bzw. infrastrukturelle
Dienstleistungen ebenfalls zu konzentrieren und dadurch wiederum „bessere“ Preise zu erzielen.
Hinsichtlich einer (Miet-)Vertragsgestaltung gehe ich davon aus, dass der Investor möglichst viele
Pflichten dem Mieter übertragen wird. Hier würde ich gerne im Untermietverhältnis das Land als
Dienstleister – gegen Kostenerstattung – für die Erfüllung von Wartungs- und Betreiberpflichten
gewinnen. Die anfallenden Kosten können dann als laufend anfallende Betriebskosten erstattet
werden. Andernfalls müsste die BImA schon jetzt beginnen, entsprechende Vorsorge durch
Vorbereitung von Ausschreibunge treffen, die dann zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme wirksam
werden müssten.
5. Bisher sah die nationale Rechtsprechung im Einklang mit EU-Recht die Möglichkeit vor, vergabefrei
Mietverträge über noch nicht existente und noch zu errichtende Neubauten (sog. projektierte
Neubauten) unter Einhaltung gewisser Beschränkungen zu schließen. Umfasst wurden von dieser
Möglichkeit projektierte Bürogebäude ohne größere Spezialeinbauten oder Einflussnahme auf die
Fassadengestaltung. Mit Entscheidung vom 10.7. 2014 hat der EuGH klargestellt, dass ein Vertrag –
unabhängig von seiner Bezeichnung durch die Vertragsparteien -, der die Errichtung eines Gebäude
zum Hauptgegenstand hat, als öffentlicher Bauauftrag förmlich auszuschreiben ist. Dies ist dann zu
bejahen, „ wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der
Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu
nehmen“. Ob bzw. inwieweit die Verhandlungen der Landes diese Anforderung berücksichtigen bzw.
mit welchen Prämissen Verhandlungen mit dem Investor bisher geführt worden sind. Ich gehe jedoch
nicht davon aus, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein förmliches Vergabeverfahren
stattgefunden hat. M.E. soll im vorliegenden Fall soll mit dem Behördenzentrum ein Objekt zur
Verfügung gestellt werden, das speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Geschäftsabläufe der
Nutzer zugeschnitten ist. Ich gehe davon aus, dass wahrscheinlich durch den Verhandlungsführer in
den Gesprächen mit dem Investor auf Forderungen an Funktionalität der Räume / Raumgruppen bis
hin zu konkreten Vorgaben hinsichtlich Qualität und Ausstattung entscheidender Einfluss auf das zu
errichtende „Gesamtobjekt“ genommen worden sein könnte. Bei unmittelbarer Übernahme müsste
die BImA auf Grund dieser Rechtsprechung Verhandlungen mit dem Investor sofort unterbrechen
bzw. nicht fortführen. Nur ein bestehender, rechtswirksam geschlossener Mietvertrag würde dies
verhindern.
Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzuhalten, dass die Begründung eines Untermietverhältnisses mit
dem Land für die BImA die günstigere Lösung ist. Die bestehende Vereinbarung zwischen Bund und Land
lässt dies auch zu. Von der BImA müssten jetzt die Verhandlungen mit dem Investor aufgenommen werden,
wobei allerdings der Ausgang ungewiss ist. Sollte das Land Bedenken wegen der Erstattung von Baukosten
geäußert haben, ist die BImA gerne dazu bereit, z.B. durch Abschluss einer ergänzenden
Finanzierungsvereinbarung nach Baufortschritt zu erstatten, was wiederum ein monetäres Risiko für
Brandenburg senkt, mit Baukosten bis zu einer Schlussrechnung in Vorleistung zu gehen.
Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zu Ihrer
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Berliner Straße 98-101 14467 Potsdam Telefon +49 (0) 331 3702 Mobil Telefax +49 (0) 331 3102 - ob undesimmobilien.de Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2022 16:51 Ar: S Ü bundesimmobilien.de> Cc: Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de Betreff: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Bl AZ.: B1-14000/4#1 Sehr geehrter EEE im Zusammenhang mit dem geplanten gemeinsamen Behördenzentrum am BER wäre ich für eine Einschätzung der BImA, zu den Konsequenzen einer direkten Anmietung von Flächen beim Investor für die Nutzung durch den Bund dankbar. Gerne können Sie die beiden Optionen (Anmietung der BImA beim Land BB versus Anmietung der
BImA direkt beim Investor) vergleichend gegenüberstellen und bewerten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Gordzelewski Referat B 1 Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Tel.: 030/18681-11836 E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: BLOCKEDbundesimmobilien[.]de/datenschutzBLOCKED