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Referate R1                                             Berlin, den 11. Mai 2022
R1-21011/11#2                                           Hausruf: 10360
Refl.:    MinR Johannes Stawowy
Sb.:      EPHK André Ullrich




Frau Stn S



 über                                                     Abdruck(e):

                                                          St E
                                                          ALn B
 Herrn AL M
                                                          AL Z
 Herrn L Stab R



Referate B 1, Z II 1 und Z II 3 haben mitgezeichnet.


 Betr.:           Ausreisezentrum Flughafen Schönefeld

 Bezug:           Schreiben des brandenburgischen Staatssekretärs Dr. Grünewald vom 28.
                  April 2022; Telefonat zwischen Frau Stn Seifert und Herrn St Dr. Grüne-
                  wald vom 20.04.2022

 Anlage:          Bezugsschreiben vom 28. April 2022

                  Schreiben Herrn St T vom 22. September 2021

                  Gemeinsame Grundsatzverständigung über die Projektierung eines Ein-
                  reise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER“


1.         Votum
           Billigung des Antwortschreibens an Herrn St Dr. Grünewald.


2.         Sachverhalt
           Am 01.09.2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern, für Bau        Gelöscht:

           und Heimat, die Ministerin für Finanzen und für Europa des Landes Branden-
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-2-


burg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Branden-
burg im Rahmen einer Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errich-
tung eines integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) dessen gemeinsame Umsetzung.
Es bestand zwischen den damaligen Teilnehmern Einigkeit darüber, dass mit
Eröffnung des Flughafens BER neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung         Gelöscht: ,
                                                                                   Gelöscht: auf das Land Brandenburg
des mit einem internationalen Flughafen einhergehenden Migrationsgesche-
hens auf das Land Brandenburg zukommen werden und hierfür zusätzliche              Gelöscht: würden

Strukturen zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen
sind. Die Beteiligten befürworteten daher einvernehmlich, dass eine gemein-        Gelöscht: seien
                                                                                   Gelöscht: damaligen Teilnehmer
same Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort so-
wohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinn-
vollste Lösung darstellt. Die konkrete Ausgestaltung der Projektumsetzung blieb    Gelöscht: darstelle

einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsverfahren im Zustän-
digkeitsbereich des Landes Brandenburg vorbehalten.
Am 25. Oktober 2021 unterzeichneten das BMI und das Ministerium des Innern
und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) die Grundsatzverstän-
digung über die „Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrum am Flugha-
fen BER“ (Anlage 3). Diese diente der Verschriftlichung der bis dahin getroffe-    Gelöscht: .

nen Vereinbarungen.                                                                Gelöscht: (Anlage 3)

Darin enthalten ist unter Ziffer 4 Absatz 1 Satz 1 die Zusicherung des Bundes      Gelöscht: (Verpflichtungen des Bundes)

(schließt dem Grundsatz des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements des
Bundes (ELM) folgend die Anmietung durch die BImA ein), entweder einen Un-
termietvertrag mit dem Land Brandenburg (Das Land fungiert so entsprechend
als Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer bzw. Investor) zur Unterbringung
von BAMF und BPOL, die ihrerseits vertreten durch die BImA einen Untermiet-
vertrag mit dem Land schließen) (Variante 1) oder alternativ selber bzw. vertre-   Gelöscht: (
                                                                                   Gelöscht: unmittelbar durch das BMI oder durch die
ten durch die BImA einen solchen Mietvertrag unmittelbar mit dem Eigentümer        BImA)

des Bauvorhabens zu schließen (Variante 2). Die bisherigen Abstimmungen se-        Gelöscht: Bisherige
                                                                                   Gelöscht: Gespräche
hen die Umsetzung der Variante 1 vor.
                                                                                   Gelöscht: gingen allerdings davon aus, dass
Nunmehr bittet das MIK BB mit Bezugsschreiben (Anlage 2) und abweichend            Gelöscht: verfolgt würde.

von der vereinbarten Linie darum, dass der Bund Hauptmieter eines von der          Gelöscht: getroffenen Grundsatzverständigung
                                                                                   Gelöscht: /die Bundespolizei
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-3-


     Bundespolizei zu nutzenden Teils der Liegenschaft des Einreise- und Ausreise-
     zentrums am Flughafen BER wird und nicht wie bisher vorgesehen lediglich Un-
     termieter. Begründet wird dies vom Land Brandenburg wie folgt:
      Es gebe den seitens der BPOL dringlich geäußerten Wunsch, das Rückfüh-
       rungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit priori-
       tär gesondert fertig zu stellen.
      Dieses Gebäude sei ausschließlich auf die Erforderlichkeiten der BPOL aus-
       gerichtet und werde ausschließlich durch die BPOL für den Vollzug von
       Rückführungen und Ausreisen genutzt.
      Das Gebäude könne durch das Land BB tatsächlich in der vorgesehenen Ku-
       batur und Ausstattung nicht genutzt werden könnten.
      Weiterhin ließe die von der BPOL gewünschte leitungsmäßige Anbindung
       des Rückführungsterminals an das Flughafengelände im Hinblick auf eine
       Ver- und Entsorgung eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht er-
       scheinen.
      Darüber hinaus würde dieses Projekt eine deutlich höhere Akzeptanz erfah-
       ren, wenn der durch die BPOL ausschließlich genutzte separate Teilkomplex
       Rückführungsterminal auch durch den Bund angemietet würde.


     Laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD B) stimmen das Land        Gelöscht: Zu dieser Thematik fand bereits ein Telefo-
                                                                                       nat zwischen Stn S und Herrn St Gründwald am
     Brandenburg und der Investor derzeit einen Letter of Intent ab. Die Unterzeich-   20.04.2022 statt. ¶
                                                                                       Gelöscht: BOLD B
     nung ist für Ende Mai/Anfang Juni vorgesehen. Als Generalunternehmer wird         Gelöscht: l
     voraussichtlich die Firma Goldbeck verpflichtet, unabhängig von einer vorlie-     Gelöscht: i

     genden Baugenehmigung soll Anfang 2023 mit der Baufeldfreimachung begon-
     nen werden. Als Fertigstellungstermin wird am Jahr 2025 festgehalten.


3.   Stellungnahme
     Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des
     ELM durch Anmietung durch die BImA gedeckt, soweit die Unterbringung nicht        Gelöscht: einheitlichen Liegenschaftsmanagements

     nach § 62 Abs. 3 BPolG (Bereitstellung durch ein Verkehrsunternehmen) erfol-      Gelöscht: die

     gen kann.
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-4-


      Für das geplante gemeinsame Behördenzentrum am BER geht die BImA auf-          Gelöscht: ging

      grund des erzielten Abstimmungsergebnisses davon aus, dass sie einen Unter-    Gelöscht: Abstimmungsstandes
                                                                                     Gelöscht: bislang
      mietvertrag für die beiden betroffenen Behörden aus dem Geschäftsbereich des
      BMI (BAMF und BPOL) mit dem Land Brandenburg und nicht – wie nunmehr
      von MIK BB ausschließlich für die BPOL-Flächen vorgeschlagen – unmittelbar
      mit dem Investor und Eigentümer schließt.

      Weitere Informationen zu den Hintergründen der vorgeschlagenen Mieterkons-
      tellation zur Deckung der BPOL-Unterbringungsbedarfe, welche über die von
      Herrn St Dr. Grünewald im Bezugsschreiben genannten hinausgehen, liegen
      nicht vor. Die vorliegende Argumentation allein ist nach erster Einschätzung
      nicht zwingend überzeugend.                                                    Gelöscht: , es steht aber zu vermuten, dass insbeson-
                                                                                     dere der oben genannte Punkt einer höheren politi-
                                                                                     schen Akzeptanz des Projekts eine gewisse Rolle
      Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Projekts für den Bereich Rückfüh-   spielt.

      rungen sollte zunächst die weitere Abstimmung auf Fachebene erfolgen, um die   Gelöscht: (Abteilung B)

      näheren Hintergründe zu erfahren und die möglichen Vor- oder Nachteile einer
      solchen Konstellation zu ermitteln. Außerdem sollte das Ergebnis einer durch   Gelöscht: Konstruktion

      Abt. B kurzfristig erbetenen Stellungnahme der BImA in die Entscheidung ein-
      bezogen werden. Die BImA hatte u.a. zur Abwendung möglicher vergaberechtli-
      cher Schwierigkeiten von Beginn an die Variante 1 favorisiert.                 Gelöscht:
                                                                                     Gelöscht: Nach Auffassung der Abteilung B kommt
                                                                                     eine Anmietung durch die BPOL unmittelbar beim In-
                                                                                     vestor allerdings schon wegen des einheitlichen Lie-
                                                                                     genschaftsmanagement durch die BImA nicht in Be-
4.    Kommunikation                                                                  tracht.

      Über das Schreiben hinaus Vorabstimmung mit der BImA.                          Gelöscht: zunächst keine Kommunikation erforderlich



elekt. gez.                                    elekt. gez.
Dr. Stawowy                                    Ullrich
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Briefentwurf



Ministerium des Innern
und für Kommunales
Herrn Staatsekretär Dr. Markus Grünewald
Hennig-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam




Sehr geehrter Kollege,

                                                                                    Gelöscht: und den
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 28. April 2022 in dem Sie vorschlagen,
                                                                                    Gelöscht: Vorschlag
den künftig von der Bundespolizei genutzten Gebäudeteil am gemeinsamen Be-
hördenzentrum BER entgegen bisherigen Abstimmungen nun doch nicht vom
Land Brandenburg, sondern unmittelbar seitens des Bundes vom Eigentümer bzw.
                                                                                    Gelöscht: .
Investor anzumieten.

                                                                                    Gelöscht: Auch wir sind a
Wegen der besonderen Bedeutung unseres gemeinsamen Projekts sind wir
                                                                                    Gelöscht: ufgrund
selbstverständlich an einer gemeinsamen, tragfähigen Umsetzung interessiert. Ihr
                                                                                    Gelöscht: grundsätzlichen
Vorschlag weicht allerdings trotz einer solchen in unserer Grundsatzverständigung   Gelöscht: des
enthaltenen Option von der bisher gemeinsam verfolgten Linie ab und berührt au-     Gelöscht: „Gemeinsames integrierten Einreise- und
                                                                                    Aus-reisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg
ßerdem zunächst auch von der BImA zu prüfende Belange des Einheitlichen Lie-        (BER)“ an einer weiterhin engen Abstimmung mit Ihrem
                                                                                    Haus interessiert.
genschaftsmanagements des Bundes.


Ich schlage deshalb vor, dass sich unsere Häuser zunächst noch einmal inhaltlich
auf Arbeitsebene und unter Einbeziehung der BImA zu dem Thema austauschen
und auf Basis des erzielten Ergebnisses die weiteren Entscheidungen hierzu ge-
                                                                                    Gelöscht: ¶
troffen werden.                                                                     Wie seinerzeit bereits mit Schreiben vom 22. September
                                                                                    2021 mitgeteilt, ist als Mieterin für den Bund die die
                                                                                    Bundesanstalt für Immobilienmanagementvorgesehen.
                                                                                    Hieran möchten wir auch grundsätzlich festhalten.¶
Die Ansprechpartner in unseren zuständigen Abteilungen und der BImA stehen für
                                                                                    Gelöscht: Gerne können sich unsere Häuser aber wei-
ein entsprechendes Gespräch gerne zeitnah zur Verfügung.                            ter in dieser Frage abstimmen. Ich rege hierzu eine
                                                                                    Kontaktaufnahme mit der für die Bundespolizei zustän-
                                                                                    digen Abteilungsleiterin MinDirig Isabell Schmitt-Fal-
                                                                                    ckenberg an.
Mit freundlichen Grüßen


N.d.H.d.Stn
240

-2-
241

Non: ob undesimmobilien.de>

An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet am: 16.05.2022 09:20:29
Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der

Anmietoptionen

Sehr geehrter Herr Gordzelewski

aus meiner Sicht ergeben sich aus einer unmittelbaren Anmietung von Flächen beim Investor durch die BImA
folgende Konsequenzen:

1.

4.

Die Grundsatzverständigung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und
dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 25.10.2021 sieht
unter Ziffer 4 (Verpflichtungen des Bundes) vor, dass das BMI mit dem Land einen Untermietvertrag
mit dem Land zum Zwecke der Unterbringung seiner nachgeordneten Behörden schließt oder zum
vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer anzumieten. Dies gilt auch für den
Fall, dass eine Anmietung durch die BImA erfolgt.

Zunächst sehe ich keine Verpflichtung für die Bundesseite, den einen oder andern Weg zu beschreiten.
Vielmehr sehe ich darin eine Option, den für den Bund „günstigsten“ Weg einzuschlagen. Im Kontext
zu Ziffer 5 i.V.m. Ziff 4 Abs. 2 der Vereinbarung, wonach Einvernehmen besteht, dass ein
Untermietvertrag zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu schließen ist, interpretiere ich schon eine
gewisse Priorisierung für ein Untermietverhältnis. Dadurch kommt der Bund durchaus seiner Zusage
nach, die Mietkosten sowie anfallenden Nebenkosten zu tragen.

Mithin ist eine Anmietung im Wege einer Untervermietung auf Grundlage der Grundsatzverständigung
aus meiner Sicht durchaus umsetzbar.

Die BImA zeichnet für die wirtschaftliche Unterbringung von Bundesdienststellen zur
Bedarfsdeckung verantwortlich. Im vorliegenden Fall war und ist es der BlmA nicht möglich, einen
Variantenvergleich aufzustellen und sowohl BAMF als BPOL unter Berücksichtigung von 8 7 BHO im
Rahmen des ELM einen Unterbringungsvorschlag nach wirtschaftlichen Aspekten zu machen.
Sicherlich kann sich der jeweilige ELM-Nutzer auch für die „unwirtschaftliche“ Unterbringung durch
davon abweichenden Beschaffungsauftrag entscheiden, aber die BImA ist dann bei Durchführung
eines Erkundungsverfahrens ihrer Verpflichtung nachgekommen. Aus meiner Sicht würde die BImA
würde durch unmittelbaren Vertragsabschluss die Wirtschaftlichkeit der Unterbringung ohne eigene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bestätigen. Selbstverständlich ist die BImA jederzeit gerne dazu
bereit bei entsprechendem Erkundungsauftrag ein Erkundungsverfahren zu initiieren und die
(möglichen) Varianten zu untersuchen.

Auch das Land Brandenburg ist auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung sowie nach meiner
gebunden, wirtschaftlich zu agieren. Auch beim Land ist ein „Immobiliendienstleister“ (der
Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, BLB) installiert, der ebenfalls nach
kaufmännischen Gesichtspunkten agiert und die Unterbringung der Landesdienststellen unter
zentraler Zuständigkeit ressortübergreifend optimiert und unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen
eines Vermieter-Mieter-Modells steuert. Tritt die BImA als Untermieter beim Land auf, würde sich die
BlmA belastbar darauf berufen können, dass die Unterbringung nach wirtschaftlichen Kriterien
erfolgt.

Der Stand der bisher vom Land Brandenburg geführten Verhandlungen sowie getroffene
242

Festlegungen sind hier nicht bekannt; zum anderen ist eine Begründung, weshalb man den
        unmittelbaren Vertragsabschluss durch die BImA herbeiführen möchte, ist ebenfalls nicht bekannt.
        Der BImA ist bislang nicht einmal der Investor, mit dem das Land verhandelt, benannt worden.
        Aus rein pragmatischen Erwägungen sowie einer möglichst raschen Umsetzung des Vorhabens macht
        es natürlich Sinn einen federführenden Verhandlungs- und Vertragspartner in diesem Projekt zu
        haben. Es ist vorgesehen, an einem Standort alle am Ein- und Ausreiseprozess beteiligten Landes- und
        Bundesbehörden zu konzentrieren und aus verwaltungsökonomischer Sicht Synergien zu generieren
        und Reibungsverluste zu vermeiden. In der Konsequenz ergeben sich somit auch
        „liegenschaftsbezogene“ Abhängigkeiten für den späteren laufenden Betrieb und Ver-/Entsorgung des
        Behördenzentrums. Aus meiner Sicht sollte Ziel sein, z.B. die Versorgung bzw. infrastrukturelle
        Dienstleistungen ebenfalls zu konzentrieren und dadurch wiederum „bessere“ Preise zu erzielen.
        Hinsichtlich einer (Miet-)Vertragsgestaltung gehe ich davon aus, dass der Investor möglichst viele
        Pflichten dem Mieter übertragen wird. Hier würde ich gerne im Untermietverhältnis das Land als
        Dienstleister – gegen Kostenerstattung – für die Erfüllung von Wartungs- und Betreiberpflichten
        gewinnen. Die anfallenden Kosten können dann als laufend anfallende Betriebskosten erstattet
        werden. Andernfalls müsste die BImA schon jetzt beginnen, entsprechende Vorsorge durch
        Vorbereitung von Ausschreibunge treffen, die dann zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme wirksam
        werden müssten.


   5.     Bisher sah die nationale Rechtsprechung im Einklang mit EU-Recht die Möglichkeit vor, vergabefrei
        Mietverträge über noch nicht existente und noch zu errichtende Neubauten (sog. projektierte
        Neubauten) unter Einhaltung gewisser Beschränkungen zu schließen. Umfasst wurden von dieser
        Möglichkeit projektierte Bürogebäude ohne größere Spezialeinbauten oder Einflussnahme auf die
        Fassadengestaltung. Mit Entscheidung vom 10.7. 2014 hat der EuGH klargestellt, dass ein Vertrag –
        unabhängig von seiner Bezeichnung durch die Vertragsparteien -, der die Errichtung eines Gebäude
        zum Hauptgegenstand hat, als öffentlicher Bauauftrag förmlich auszuschreiben ist. Dies ist dann zu
        bejahen, „ wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der
        Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu
        nehmen“. Ob bzw. inwieweit die Verhandlungen der Landes diese Anforderung berücksichtigen bzw.
        mit welchen Prämissen Verhandlungen mit dem Investor bisher geführt worden sind. Ich gehe jedoch
        nicht davon aus, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein förmliches Vergabeverfahren
        stattgefunden hat. M.E. soll im vorliegenden Fall soll mit dem Behördenzentrum ein Objekt zur
        Verfügung gestellt werden, das speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Geschäftsabläufe der
        Nutzer zugeschnitten ist. Ich gehe davon aus, dass wahrscheinlich durch den Verhandlungsführer in
        den Gesprächen mit dem Investor auf Forderungen an Funktionalität der Räume / Raumgruppen bis
        hin zu konkreten Vorgaben hinsichtlich Qualität und Ausstattung entscheidender Einfluss auf das zu
        errichtende „Gesamtobjekt“ genommen worden sein könnte. Bei unmittelbarer Übernahme müsste
        die BImA auf Grund dieser Rechtsprechung Verhandlungen mit dem Investor sofort unterbrechen
        bzw. nicht fortführen. Nur ein bestehender, rechtswirksam geschlossener Mietvertrag würde dies
        verhindern.


Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzuhalten, dass die Begründung eines Untermietverhältnisses mit
dem Land für die BImA die günstigere Lösung ist. Die bestehende Vereinbarung zwischen Bund und Land
lässt dies auch zu. Von der BImA müssten jetzt die Verhandlungen mit dem Investor aufgenommen werden,
wobei allerdings der Ausgang ungewiss ist. Sollte das Land Bedenken wegen der Erstattung von Baukosten
geäußert haben, ist die BImA gerne dazu bereit, z.B. durch Abschluss einer ergänzenden
Finanzierungsvereinbarung nach Baufortschritt zu erstatten, was wiederum ein monetäres Risiko für
Brandenburg senkt, mit Baukosten bis zu einer Schlussrechnung in Vorleistung zu gehen.



Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zu Ihrer
Verfügung.
243

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Berliner Straße 98-101

14467 Potsdam

Telefon +49 (0) 331 3702
Mobil
Telefax +49 (0) 331 3102 -

ob undesimmobilien.de

Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2022 16:51

Ar: S Ü bundesimmobilien.de>

Cc: Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de
Betreff: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat Bl
AZ.: B1-14000/4#1

Sehr geehrter EEE

im Zusammenhang mit dem geplanten gemeinsamen Behördenzentrum am BER wäre ich für eine
Einschätzung der BImA, zu den Konsequenzen einer direkten Anmietung von Flächen beim Investor für
die Nutzung durch den Bund dankbar.

Gerne können Sie die beiden Optionen (Anmietung der BImA beim Land BB versus Anmietung der
244

BImA direkt beim Investor) vergleichend gegenüberstellen und bewerten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

Referat B 1
Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Tel.: 030/18681-11836
E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de




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