ifg-semsrott-aaz-ber-g1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER“
Referate R1 Berlin, den 13. Mai 2022
R1-21011/11#2 Hausruf: 10360
Refl.: MinR Johannes Stawowy
Sb.: EPHK André Ullrich
Frau Stn S
über Abdruck(e):
Herrn AL M St E
ALn B
Herrn L Stab R
AL Z
Referate B 1, Z II 1 und Z II 3 haben mitgezeichnet.
Betr.: Ein- und Ausreisezentrum Flughafen BER
Bezug: Schreiben des brandenburgischen Staatssekretärs Dr. Grünewald vom
28. 04.2022; Telefonat zwischen Frau Stn Seifert und Herrn St Dr. Grüne-
wald vom 20.04.2022
Anlage: Gemeinsame Grundsatzverständigung über die Projektierung eines Ein-
reise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER“
Bezugsschreiben vom 28.04.2022
Schreiben von Herrn St T vom 22.09.2021
1. Votum
Billigung des Antwortschreibens an Herrn St Dr. Grünewald.
2. Sachverhalt
Am 01.09.2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern, für Bau
und Heimat, die Ministerin für Finanzen und für Europa des Landes Branden-
burg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Branden-
-2-
burg im Rahmen einer Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errich-
tung eines integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) dessen gemeinsame Umsetzung.
Es bestand zwischen den damaligen Teilnehmern Einigkeit darüber, dass mit
Eröffnung des Flughafens BER neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung
des mit einem internationalen Flughafen einhergehenden Migrationsgesche-
hens auf das Land Brandenburg zukommen werden und hierfür zusätzliche
Strukturen zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen
sind. Die Beteiligten befürworteten einvernehmlich, dass eine gemeinsame Un-
terbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort sowohl aus
finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste Lö-
sung darstellt. Die konkrete Ausgestaltung der Projektumsetzung blieb einem
gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsverfahren im Zuständigkeits-
bereich des Landes Brandenburg vorbehalten.
Am 25.10. 2021 unterzeichneten das BMI und das Ministerium des Innern und
für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) die Grundsatzverständi-
gung über die „Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrum am Flugha-
fen BER“ (Anlage 1). Diese diente der Verschriftlichung der bis dahin getroffe-
nen Vereinbarungen.
Darin enthalten ist unter Ziffer 4 Absatz 1 Satz 1 die Zusicherung des Bundes,
entweder selbst oder durch die BImA einen Untermietvertrag mit dem Land Gelöscht: BIMA
Brandenburg, das dann Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer bzw. Investor
wäre, zur Unterbringung von BAMF und BPOL zu schließen (Variante 1) oder
alternativ selbst oder durch die BImA einen solchen Mietvertrag unmittelbar mit Gelöscht: selber
dem Eigentümer bzw. Investor des Bauvorhabens zu schließen (Variante 2).
Die bisherigen Abstimmungen sehen die Umsetzung der Variante 1 vor.
Nunmehr bittet das MIK BB mit Bezugsschreiben (Anlage 2), dass der Bund Kommentiert [VdG2R1]: Eine solche Abstimmung
muss zwischen den Beteiligten getroffen worden sein.
Hauptmieter eines von der Bundespolizei zu nutzenden Teils des Einreise- und M.E. ist das doch genau das irritierende. Steht ja auch
schon im Satz vorher und auch im Antwortschreiben.
Dann müsste es dort auch gestrichen werden.
Ausreisezentrums am Flughafen BER wird und nicht wie bisher vorgesehen le-
Gelöscht: und abweichend von der vereinbarten Linie
diglich Untermieter. Begründet wird dies vom Land Brandenburg wie folgt: darum
Es gebe den seitens der BPOL dringlich geäußerten Wunsch, das Rückfüh-
rungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit priori-
tär gesondert fertig zu stellen.
-3-
Dieses Gebäude sei ausschließlich auf die Erforderlichkeiten der BPOL aus-
gerichtet und werde ausschließlich durch die BPOL für den Vollzug von
Rückführungen und Ausreisen genutzt.
Das Gebäude könne durch das Land BB tatsächlich in der vorgesehenen Ku-
batur und Ausstattung nicht genutzt werden könnten.
Weiterhin ließe die von der BPOL gewünschte leitungsmäßige Anbindung
des Rückführungsterminals an das Flughafengelände im Hinblick auf eine
Ver- und Entsorgung eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht er-
scheinen.
Darüber hinaus würde dieses Projekt eine deutlich höhere Akzeptanz erfah-
ren, wenn der durch die BPOL ausschließlich genutzte separate Teilkomplex
Rückführungsterminal auch durch den Bund angemietet würde.
Laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD B) stimmen das Land
Brandenburg und der Investor derzeit einen Letter of Intent ab. Die Unterzeich-
nung ist für Ende Mai/Anfang Juni vorgesehen. Als Generalunternehmer wird
voraussichtlich die Firma Goldbeck verpflichtet, unabhängig von einer vorlie-
genden Baugenehmigung soll Anfang 2023 mit der Baufeldfreimachung begon-
nen werden. Als Fertigstellungstermin wird am Jahr 2025 festgehalten.
3. Stellungnahme
Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des
ELM durch Anmietung durch die BImA gedeckt, soweit die Unterbringung nicht
nach § 62 Abs. 3 BPolG (Bereitstellung durch ein Verkehrsunternehmen) erfol-
gen kann.
Für das geplante gemeinsame Behördenzentrum am BER geht die BImA auf-
grund des erzielten Abstimmungsergebnisses davon aus, dass sie einen Unter-
mietvertrag für die beiden betroffenen Behörden aus dem Geschäftsbereich des
BMI (BAMF und BPOL) mit dem Land Brandenburg und nicht – wie nunmehr
von MIK BB ausschließlich für die BPOL-Flächen vorgeschlagen – unmittelbar
mit dem Investor und Eigentümer schließt.
Weitere Informationen zu den Hintergründen der vorgeschlagenen Mieterkons-
tellation zur Deckung der BPOL-Unterbringungsbedarfe, welche über die von
-4-
Herrn St Dr. Grünewald im Bezugsschreiben genannten hinausgehen, liegen
nicht vor. Die vorliegende Argumentation des Landes BB allein ist nach erster
Einschätzung nicht zwingend überzeugend.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Projekts für den Bereich Rückfüh-
rungen sollte zunächst die weitere Abstimmung auf Fachebene erfolgen, um die
näheren Hintergründe zu erfahren und die möglichen Vor- oder Nachteile einer
solchen Konstellation zu ermitteln. Außerdem sollte das Ergebnis einer durch
Abt. B kurzfristig erbetenen Stellungnahme der BImA in die Entscheidung ein-
bezogen werden. Die BImA hatte u.a. zur Abwendung möglicher vergaberechtli-
cher Schwierigkeiten von Beginn an die Variante 1 favorisiert.
4. Kommunikation
Über das Schreiben hinaus keine.
elekt. gez. elekt. gez.
Dr. Stawowy Ullrich
Briefentwurf
Ministerium des Innern
und für Kommunales
Herrn Staatsekretär Dr. Markus Grünewald
Hennig-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
Sehr geehrter Kollege,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 28. April 2022 in dem Sie vorschlagen,
den künftig von der Bundespolizei genutzten Gebäudeteil am gemeinsamen Ein-
Gelöscht: Behörden
und Ausreisezentrum BER entgegen den bisherigen Abstimmungen nun doch
nicht vom Land Brandenburg, sondern teilweise unmittelbar seitens des Bundes
Gelöscht: zw.
vom Eigentümer beziehungsweise Investor anzumieten.
Wegen der besonderen Bedeutung unseres gemeinsamen Projekts sind wir
Gelöscht: gemeinsamen,
selbstverständlich an einer einverständlichen und für beide Seiten tragfähigen Um-
Gelöscht: trotz einer solchen in
setzung interessiert. Ihr Vorschlag weicht allerdings, obwohl unsere Grundsatzver-
Gelöscht: r
ständigung die von Ihnen nunmehr vorgeschlagene Gestaltung vorsieht, von der Gelöscht: enthaltenen Option
bisher gemeinsam verfolgten Linie ab. Er berührt zudem Belange des Einheitli- Gelöscht: und
chen Liegenschaftsmanagements des Bundes, die im weiteren Verfahren zu- Gelöscht: außerdem zunächst auch von der BImA zu
prüfende
nächst von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eingehend zu prü- Gelöscht: ungen
fen wären. Gelöscht: zunächst
Gelöscht: d
Ich schlage daher vor, dass sich unsere Häuser zunächst noch einmal auf Arbeits-
Gelöscht: eshalb
ebene und unter Einbeziehung der BImA zu diesen Fragen austauschen. Gelöscht: inhaltlich
Gelöscht: em Thema
Die Ansprechpartner in den zuständigen Abteilungen meines Hauses und der Gelöscht: und auf Basis des erzielten Ergebnisses die
weiteren Entscheidungen hierzu getroffen werden
BImA stehen für ein entsprechendes Gespräch gerne zeitnah zur Verfügung. Gelöscht: unseren
Mit freundlichen Grüßen
N.d.H.d.Stn
Non: ob undesimmobilien.de> An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Gesendet am: 17.05.2022 14:24:39 Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER Sehr geehrter Herr Gordzelewski dazu liegen mir keinerlei Hinweise und/oder Kenntnisse vor; ich kann Ihnen verbindlich für die FM Hauptstelle Potsdam bestätigen, dass von hier keinerlei Gespräche / Abstimmungen mit dem Investor geführt worden sind. Lediglich eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde von hier „intern“ beantwortet und es wurden den zuständigen Stelle der Zentrale der BImA hier vorliegende Unterlage digital übergeben; insbesondere für die Raumbedarfe wurde von mir der Hinweis ausgebracht, die „Vertraulichkeit“ dieser Bedarfsbeschreibungen noch ergänzend mit Ihrem Hause abzustimmen. Freundliche Grüße Im Auftrag Berliner Straße 98-101 14467 Potsdam Telefon +49 (0) 331 3702 - Mobil Hi Telcfox ndesimmobilien.de Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 14:17 Ar Mn desimmobilien.de> Cc: Volker.deGroot@bmi.bund.de Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Bl AZ.: B1-14000/4#1 Sehr geehrte Herr liegen Ihnen im Zusammenhang mit dem geplanten Behördenzentrum am BER Informationen zu Gesprächen des Bundes mit der Harder Ny GmbH vor? BMlerreichte dazu eine IFG-Anfrage, welche sich auf Aussagen von Staatssekretär Markus Grünewald sowie dem Minister des Inneren und für Kommunales Michael Stübgen im Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg vom 04. Mai 2022 bezieht. Beide verweisen demnach darauf, dass der Bund bzw. das Bundesinnenministerium separat mit dem Investor, der Harder Ny GmbH, verhandle. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Gordzelewski ReferatB1 Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Tel.: 030/18681-11836 E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de Von: Ü En dssimmobilien.de> Gesendet: Montag, 16. Mai 2022 09:20 An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen Sehr geehrter Herr Gordzelewski aus meiner Sicht ergeben sich aus einer unmittelbaren Anmietung von Flächen beim Investor durch die BImA folgende Konsequenzen: l. Die Grundsatzverständigung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 25.10.2021 sieht unter Ziffer 4 (Verpflichtungen des Bundes) vor, dass das BMI mit dem Land einen Untermietvertrag mit dem Land zum Zwecke der Unterbringung seiner nachgeordneten Behörden schließt oder zum vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer anzumieten. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Anmietung durch die BImA erfolgt. Zunächst sehe ich keine Verpflichtung für die Bundesseite, den einen oder andern Weg zu beschreiten. Vielmehr sehe ich darin eine Option, den für den Bund „günstigsten“ Weg einzuschlagen. Im Kontext zu Ziffer 5 i.V.m. Ziff 4 Abs. 2 der Vereinbarung, wonach Einvernehmen besteht, dass ein Untermietvertrag zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu schließen ist, interpretiere ich schon eine gewisse Priorisierung für ein Untermietverhältnis. Dadurch kommt der Bund durchaus seiner Zusage nach, die Mietkosten sowie anfallenden Nebenkosten zu tragen. Mithin ist eine Anmietung im Wege einer Untervermietung auf Grundlage der Grundsatzverständigung aus meiner Sicht durchaus umsetzbar. 2. Die BlImA zeichnet für die wirtschaftliche Unterbringung von Bundesdienststellen zur Bedarfsdeckung verantwortlich. Im vorliegenden Fall war und ist es der BImA nicht möglich, einen Variantenvergleich aufzustellen und sowohl BAMF als BPOL unter Berücksichtigung von 8 7 BHO im Rahmen des ELM einen Unterbringungsvorschlag nach wirtschaftlichen Aspekten zu machen. Sicherlich kann sich der jeweilige ELM-Nutzer auch für die „unwirtschaftliche“ Unterbringung durch davon abweichenden Beschaffungsauftrag entscheiden, aber die BImA ist dann bei Durchführung
eines Erkundungsverfahrens ihrer Verpflichtung nachgekommen. Aus meiner Sicht würde die BImA würde durch unmittelbaren Vertragsabschluss die Wirtschaftlichkeit der Unterbringung ohne eigene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bestätigen. Selbstverständlich ist die BImA jederzeit gerne dazu bereit bei entsprechendem Erkundungsauftrag ein Erkundungsverfahren zu initiieren und die (möglichen) Varianten zu untersuchen. 3. Auch das Land Brandenburg ist auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung sowie nach meiner gebunden, wirtschaftlich zu agieren. Auch beim Land ist ein „Immobiliendienstleister“ (der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, BLB) installiert, der ebenfalls nach kaufmännischen Gesichtspunkten agiert und die Unterbringung der Landesdienststellen unter zentraler Zuständigkeit ressortübergreifend optimiert und unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells steuert. Tritt die BImA als Untermieter beim Land auf, würde sich die BImA belastbar darauf berufen können, dass die Unterbringung nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt. 4. Der Stand der bisher vom Land Brandenburg geführten Verhandlungen sowie getroffene Festlegungen sind hier nicht bekannt; zum anderen ist eine Begründung, weshalb man den unmittelbaren Vertragsabschluss durch die BImA herbeiführen möchte, ist ebenfalls nicht bekannt. Der BImA ist bislang nicht einmal der Investor, mit dem das Land verhandelt, benannt worden. Aus rein pragmatischen Erwägungen sowie einer möglichst raschen Umsetzung des Vorhabens macht es natürlich Sinn einen federführenden Verhandlungs- und Vertragspartner in diesem Projekt zu haben. Es ist vorgesehen, an einem Standort alle am Ein- und Ausreiseprozess beteiligten Landes- und Bundesbehörden zu konzentrieren und aus verwaltungsökonomischer Sicht Synergien zu generieren und Reibungsverluste zu vermeiden. In der Konsequenz ergeben sich somit auch „liegenschaftsbezogene“ Abhängigkeiten für den späteren laufenden Betrieb und Ver-/Entsorgung des Behördenzentrums. Aus meiner Sicht sollte Ziel sein, z.B. die Versorgung bzw. infrastrukturelle Dienstleistungen ebenfalls zu konzentrieren und dadurch wiederum „bessere“ Preise zu erzielen. Hinsichtlich einer (Miet-)Vertragsgestaltung gehe ich davon aus, dass der Investor möglichst viele Pflichten dem Mieter übertragen wird. Hier würde ich gerne im Untermietverhältnis das Land als Dienstleister – gegen Kostenerstattung – für die Erfüllung von Wartungs- und Betreiberpflichten gewinnen. Die anfallenden Kosten können dann als laufend anfallende Betriebskosten erstattet werden. Andernfalls müsste die BImA schon jetzt beginnen, entsprechende Vorsorge durch Vorbereitung von Ausschreibunge treffen, die dann zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme wirksam werden müssten. 5. Bisher sah die nationale Rechtsprechung im Einklang mit EU-Recht die Möglichkeit vor, vergabefrei Mietverträge über noch nicht existente und noch zu errichtende Neubauten (sog. projektierte Neubauten) unter Einhaltung gewisser Beschränkungen zu schließen. Umfasst wurden von dieser Möglichkeit projektierte Bürogebäude ohne größere Spezialeinbauten oder Einflussnahme auf die Fassadengestaltung. Mit Entscheidung vom 10.7. 2014 hat der EuGH klargestellt, dass ein Vertrag – unabhängig von seiner Bezeichnung durch die Vertragsparteien -, der die Errichtung eines Gebäude zum Hauptgegenstand hat, als öffentlicher Bauauftrag förmlich auszuschreiben ist. Dies ist dann zu bejahen, „ wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen“. Ob bzw. inwieweit die Verhandlungen der Landes diese Anforderung berücksichtigen bzw. mit welchen Prämissen Verhandlungen mit dem Investor bisher geführt worden sind. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein förmliches Vergabeverfahren stattgefunden hat. M.E. soll im vorliegenden Fall soll mit dem Behördenzentrum ein Objekt zur Verfügung gestellt werden, das speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Geschäftsabläufe der Nutzer zugeschnitten ist. Ich gehe davon aus, dass wahrscheinlich durch den Verhandlungsführer in den Gesprächen mit dem Investor auf Forderungen an Funktionalität der Räume / Raumgruppen bis hin zu konkreten Vorgaben hinsichtlich Qualität und Ausstattung entscheidender Einfluss auf das zu errichtende „Gesamtobjekt“ genommen worden sein könnte. Bei unmittelbarer Übernahme müsste die BImA auf Grund dieser Rechtsprechung Verhandlungen mit dem Investor sofort unterbrechen
bzw. nicht fortführen. Nur ein bestehender, rechtswirksam geschlossener Mietvertrag würde dies verhindern. Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzuhalten, dass die Begründung eines Untermietverhältnisses mit dem Land für die BImA die günstigere Lösung ist. Die bestehende Vereinbarung zwischen Bund und Land lässt dies auch zu. Von der BImA müssten jetzt die Verhandlungen mit dem Investor aufgenommen werden, wobei allerdings der Ausgang ungewiss ist. Sollte das Land Bedenken wegen der Erstattung von Baukosten geäußert haben, ist die BImA gerne dazu bereit, z.B. durch Abschluss einer ergänzenden Finanzierungsvereinbarung nach Baufortschritt zu erstatten, was wiederum ein monetäres Risiko für Brandenburg senkt, mit Baukosten bis zu einer Schlussrechnung in Vorleistung zu gehen. Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Berliner Straße 98-101 14467 Potsdam Telefon +49 (0) 331 3702 Mob! Telefax +49 (0) 331 3102 - 3 5 undesimmobilien.de Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2022 16:51 An: bundesimmobilien.de> Cc: Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de
Betreff: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Bl AZ.: B1-14000/4#1 Sehr geehrter Herr im Zusammenhang mit dem geplanten gemeinsamen Behördenzentrum am BER wäre ich für eine Einschätzung der BImA, zu den Konsequenzen einer direkten Anmietung von Flächen beim Investor für die Nutzung durch den Bund dankbar. Gerne können Sie die beiden Optionen (Anmietung der BImA beim Land BB versus Anmietung der BImA direkt beim Investor) vergleichend gegenüberstellen und bewerten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Gordzelewski ReferatB1 Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Tel.: 030/18681-11836 E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: BLOCKEDbundesimmobilien[.]de/datenschutzBLOCKED Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: BLOCKEDbundesimmobilien[.Jde/datenschutzBLOCKED