ifg-semsrott-aaz-ber-g1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu BER

/ 903
PDF herunterladen
Referate R1                                             Berlin, den 13. Mai 2022
R1-21011/11#2                                           Hausruf: 10360
Refl.:    MinR Johannes Stawowy
Sb.:      EPHK André Ullrich




Frau Stn S



 über                                                     Abdruck(e):

 Herrn AL M                                               St E
                                                          ALn B
 Herrn L Stab R
                                                          AL Z


Referate B 1, Z II 1 und Z II 3 haben mitgezeichnet.


 Betr.:           Ein- und Ausreisezentrum Flughafen BER

 Bezug:           Schreiben des brandenburgischen Staatssekretärs Dr. Grünewald vom
                  28. 04.2022; Telefonat zwischen Frau Stn Seifert und Herrn St Dr. Grüne-
                  wald vom 20.04.2022

 Anlage:          Gemeinsame Grundsatzverständigung über die Projektierung eines Ein-
                  reise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER“

                  Bezugsschreiben vom 28.04.2022

                  Schreiben von Herrn St T vom 22.09.2021


1.         Votum
           Billigung des Antwortschreibens an Herrn St Dr. Grünewald.


2.         Sachverhalt
           Am 01.09.2020 beschlossen der damalige Bundesminister des Innern, für Bau
           und Heimat, die Ministerin für Finanzen und für Europa des Landes Branden-
           burg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Branden-
283

-2-


burg im Rahmen einer Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errich-
tung eines integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) dessen gemeinsame Umsetzung.
Es bestand zwischen den damaligen Teilnehmern Einigkeit darüber, dass mit
Eröffnung des Flughafens BER neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung
des mit einem internationalen Flughafen einhergehenden Migrationsgesche-
hens auf das Land Brandenburg zukommen werden und hierfür zusätzliche
Strukturen zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen
sind. Die Beteiligten befürworteten einvernehmlich, dass eine gemeinsame Un-
terbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort sowohl aus
finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste Lö-
sung darstellt. Die konkrete Ausgestaltung der Projektumsetzung blieb einem
gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsverfahren im Zuständigkeits-
bereich des Landes Brandenburg vorbehalten.
Am 25.10. 2021 unterzeichneten das BMI und das Ministerium des Innern und
für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) die Grundsatzverständi-
gung über die „Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrum am Flugha-
fen BER“ (Anlage 1). Diese diente der Verschriftlichung der bis dahin getroffe-
nen Vereinbarungen.
Darin enthalten ist unter Ziffer 4 Absatz 1 Satz 1 die Zusicherung des Bundes,
entweder selbst oder durch die BImA einen Untermietvertrag mit dem Land              Gelöscht: BIMA

Brandenburg, das dann Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer bzw. Investor
wäre, zur Unterbringung von BAMF und BPOL zu schließen (Variante 1) oder
alternativ selbst oder durch die BImA einen solchen Mietvertrag unmittelbar mit      Gelöscht: selber

dem Eigentümer bzw. Investor des Bauvorhabens zu schließen (Variante 2).
Die bisherigen Abstimmungen sehen die Umsetzung der Variante 1 vor.
Nunmehr bittet das MIK BB mit Bezugsschreiben (Anlage 2), dass der Bund           Kommentiert [VdG2R1]: Eine solche Abstimmung
                                                                                  muss zwischen den Beteiligten getroffen worden sein.
Hauptmieter eines von der Bundespolizei zu nutzenden Teils des Einreise- und      M.E. ist das doch genau das irritierende. Steht ja auch
                                                                                  schon im Satz vorher und auch im Antwortschreiben.
                                                                                  Dann müsste es dort auch gestrichen werden.
Ausreisezentrums am Flughafen BER wird und nicht wie bisher vorgesehen le-
                                                                                     Gelöscht: und abweichend von der vereinbarten Linie
diglich Untermieter. Begründet wird dies vom Land Brandenburg wie folgt:             darum


 Es gebe den seitens der BPOL dringlich geäußerten Wunsch, das Rückfüh-
  rungsterminal wegen der Schließung der bisher genutzten Baulichkeit priori-
  tär gesondert fertig zu stellen.
284

-3-


      Dieses Gebäude sei ausschließlich auf die Erforderlichkeiten der BPOL aus-
       gerichtet und werde ausschließlich durch die BPOL für den Vollzug von
       Rückführungen und Ausreisen genutzt.
      Das Gebäude könne durch das Land BB tatsächlich in der vorgesehenen Ku-
       batur und Ausstattung nicht genutzt werden könnten.
      Weiterhin ließe die von der BPOL gewünschte leitungsmäßige Anbindung
       des Rückführungsterminals an das Flughafengelände im Hinblick auf eine
       Ver- und Entsorgung eine Anmietung durch das Land nicht sachgerecht er-
       scheinen.
      Darüber hinaus würde dieses Projekt eine deutlich höhere Akzeptanz erfah-
       ren, wenn der durch die BPOL ausschließlich genutzte separate Teilkomplex
       Rückführungsterminal auch durch den Bund angemietet würde.


     Laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD B) stimmen das Land
     Brandenburg und der Investor derzeit einen Letter of Intent ab. Die Unterzeich-
     nung ist für Ende Mai/Anfang Juni vorgesehen. Als Generalunternehmer wird
     voraussichtlich die Firma Goldbeck verpflichtet, unabhängig von einer vorlie-
     genden Baugenehmigung soll Anfang 2023 mit der Baufeldfreimachung begon-
     nen werden. Als Fertigstellungstermin wird am Jahr 2025 festgehalten.


3.   Stellungnahme
     Die Unterbringungsbedarfe der BPOL werden grundsätzlich im Rahmen des
     ELM durch Anmietung durch die BImA gedeckt, soweit die Unterbringung nicht
     nach § 62 Abs. 3 BPolG (Bereitstellung durch ein Verkehrsunternehmen) erfol-
     gen kann.

     Für das geplante gemeinsame Behördenzentrum am BER geht die BImA auf-
     grund des erzielten Abstimmungsergebnisses davon aus, dass sie einen Unter-
     mietvertrag für die beiden betroffenen Behörden aus dem Geschäftsbereich des
     BMI (BAMF und BPOL) mit dem Land Brandenburg und nicht – wie nunmehr
     von MIK BB ausschließlich für die BPOL-Flächen vorgeschlagen – unmittelbar
     mit dem Investor und Eigentümer schließt.

     Weitere Informationen zu den Hintergründen der vorgeschlagenen Mieterkons-
     tellation zur Deckung der BPOL-Unterbringungsbedarfe, welche über die von
285

-4-


      Herrn St Dr. Grünewald im Bezugsschreiben genannten hinausgehen, liegen
      nicht vor. Die vorliegende Argumentation des Landes BB allein ist nach erster
      Einschätzung nicht zwingend überzeugend.

      Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Projekts für den Bereich Rückfüh-
      rungen sollte zunächst die weitere Abstimmung auf Fachebene erfolgen, um die
      näheren Hintergründe zu erfahren und die möglichen Vor- oder Nachteile einer
      solchen Konstellation zu ermitteln. Außerdem sollte das Ergebnis einer durch
      Abt. B kurzfristig erbetenen Stellungnahme der BImA in die Entscheidung ein-
      bezogen werden. Die BImA hatte u.a. zur Abwendung möglicher vergaberechtli-
      cher Schwierigkeiten von Beginn an die Variante 1 favorisiert.



4.    Kommunikation
      Über das Schreiben hinaus keine.

elekt. gez.                                    elekt. gez.
Dr. Stawowy                                    Ullrich
286

Briefentwurf



Ministerium des Innern
und für Kommunales
Herrn Staatsekretär Dr. Markus Grünewald
Hennig-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam




Sehr geehrter Kollege,


ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 28. April 2022 in dem Sie vorschlagen,
den künftig von der Bundespolizei genutzten Gebäudeteil am gemeinsamen Ein-
                                                                                     Gelöscht: Behörden
und Ausreisezentrum BER entgegen den bisherigen Abstimmungen nun doch
nicht vom Land Brandenburg, sondern teilweise unmittelbar seitens des Bundes
                                                                                     Gelöscht: zw.
vom Eigentümer beziehungsweise Investor anzumieten.


Wegen der besonderen Bedeutung unseres gemeinsamen Projekts sind wir
                                                                                     Gelöscht: gemeinsamen,
selbstverständlich an einer einverständlichen und für beide Seiten tragfähigen Um-
                                                                                     Gelöscht: trotz einer solchen in
setzung interessiert. Ihr Vorschlag weicht allerdings, obwohl unsere Grundsatzver-
                                                                                     Gelöscht: r
ständigung die von Ihnen nunmehr vorgeschlagene Gestaltung vorsieht, von der         Gelöscht: enthaltenen Option
bisher gemeinsam verfolgten Linie ab. Er berührt zudem Belange des Einheitli-        Gelöscht: und
chen Liegenschaftsmanagements des Bundes, die im weiteren Verfahren zu-              Gelöscht: außerdem zunächst auch von der BImA zu
                                                                                     prüfende
nächst von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eingehend zu prü-         Gelöscht: ungen
fen wären.                                                                           Gelöscht: zunächst


                                                                                     Gelöscht: d
Ich schlage daher vor, dass sich unsere Häuser zunächst noch einmal auf Arbeits-
                                                                                     Gelöscht: eshalb
ebene und unter Einbeziehung der BImA zu diesen Fragen austauschen.                  Gelöscht: inhaltlich
                                                                                     Gelöscht: em Thema
Die Ansprechpartner in den zuständigen Abteilungen meines Hauses und der             Gelöscht: und auf Basis des erzielten Ergebnisses die
                                                                                     weiteren Entscheidungen hierzu getroffen werden
BImA stehen für ein entsprechendes Gespräch gerne zeitnah zur Verfügung.             Gelöscht: unseren


Mit freundlichen Grüßen
N.d.H.d.Stn
287

Non: ob undesimmobilien.de>

An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet am: 17.05.2022 14:24:39
Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER

Sehr geehrter Herr Gordzelewski

dazu liegen mir keinerlei Hinweise und/oder Kenntnisse vor; ich kann Ihnen verbindlich für die FM
Hauptstelle Potsdam bestätigen, dass von hier keinerlei Gespräche / Abstimmungen mit dem Investor
geführt worden sind.

Lediglich eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde von hier „intern“ beantwortet und es
wurden den zuständigen Stelle der Zentrale der BImA hier vorliegende Unterlage digital übergeben;
insbesondere für die Raumbedarfe wurde von mir der Hinweis ausgebracht, die „Vertraulichkeit“ dieser
Bedarfsbeschreibungen noch ergänzend mit Ihrem Hause abzustimmen.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Berliner Straße 98-101

14467 Potsdam

Telefon +49 (0) 331 3702 -
Mobil Hi
Telcfox

 

 

ndesimmobilien.de

Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 14:17

Ar Mn desimmobilien.de>

Cc: Volker.deGroot@bmi.bund.de
Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat Bl
AZ.: B1-14000/4#1

Sehr geehrte Herr

liegen Ihnen im Zusammenhang mit dem geplanten Behördenzentrum am BER Informationen zu
Gesprächen des Bundes mit der Harder Ny GmbH vor? BMlerreichte dazu eine IFG-Anfrage, welche
sich auf Aussagen von Staatssekretär Markus Grünewald sowie dem Minister des Inneren und für
Kommunales Michael Stübgen im Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg
vom 04. Mai 2022 bezieht. Beide verweisen demnach darauf, dass der Bund bzw. das
Bundesinnenministerium separat mit dem Investor, der Harder Ny GmbH, verhandle.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
288

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

ReferatB1

Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

Tel.: 030/18681-11836

E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de

Von: Ü En dssimmobilien.de>

Gesendet: Montag, 16. Mai 2022 09:20
An: Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Betreff: AW: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen

Sehr geehrter Herr Gordzelewski

aus meiner Sicht ergeben sich aus einer unmittelbaren Anmietung von Flächen beim Investor durch die BImA
folgende Konsequenzen:

l. Die Grundsatzverständigung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und
dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 25.10.2021 sieht
unter Ziffer 4 (Verpflichtungen des Bundes) vor, dass das BMI mit dem Land einen Untermietvertrag
mit dem Land zum Zwecke der Unterbringung seiner nachgeordneten Behörden schließt oder zum
vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer anzumieten. Dies gilt auch für den
Fall, dass eine Anmietung durch die BImA erfolgt.

Zunächst sehe ich keine Verpflichtung für die Bundesseite, den einen oder andern Weg zu beschreiten.
Vielmehr sehe ich darin eine Option, den für den Bund „günstigsten“ Weg einzuschlagen. Im Kontext
zu Ziffer 5 i.V.m. Ziff 4 Abs. 2 der Vereinbarung, wonach Einvernehmen besteht, dass ein
Untermietvertrag zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu schließen ist, interpretiere ich schon eine
gewisse Priorisierung für ein Untermietverhältnis. Dadurch kommt der Bund durchaus seiner Zusage
nach, die Mietkosten sowie anfallenden Nebenkosten zu tragen.

Mithin ist eine Anmietung im Wege einer Untervermietung auf Grundlage der Grundsatzverständigung
aus meiner Sicht durchaus umsetzbar.

2. Die BlImA zeichnet für die wirtschaftliche Unterbringung von Bundesdienststellen zur
Bedarfsdeckung verantwortlich. Im vorliegenden Fall war und ist es der BImA nicht möglich, einen
Variantenvergleich aufzustellen und sowohl BAMF als BPOL unter Berücksichtigung von 8 7 BHO im
Rahmen des ELM einen Unterbringungsvorschlag nach wirtschaftlichen Aspekten zu machen.
Sicherlich kann sich der jeweilige ELM-Nutzer auch für die „unwirtschaftliche“ Unterbringung durch
davon abweichenden Beschaffungsauftrag entscheiden, aber die BImA ist dann bei Durchführung
289

eines Erkundungsverfahrens ihrer Verpflichtung nachgekommen. Aus meiner Sicht würde die BImA
   würde durch unmittelbaren Vertragsabschluss die Wirtschaftlichkeit der Unterbringung ohne eigene
   Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bestätigen. Selbstverständlich ist die BImA jederzeit gerne dazu
   bereit bei entsprechendem Erkundungsauftrag ein Erkundungsverfahren zu initiieren und die
   (möglichen) Varianten zu untersuchen.

3. Auch das Land Brandenburg ist auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung sowie nach meiner
   gebunden, wirtschaftlich zu agieren. Auch beim Land ist ein „Immobiliendienstleister“ (der
   Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, BLB) installiert, der ebenfalls nach
   kaufmännischen Gesichtspunkten agiert und die Unterbringung der Landesdienststellen unter
   zentraler Zuständigkeit ressortübergreifend optimiert und unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen
   eines Vermieter-Mieter-Modells steuert. Tritt die BImA als Untermieter beim Land auf, würde sich die
   BImA belastbar darauf berufen können, dass die Unterbringung nach wirtschaftlichen Kriterien
   erfolgt.

4. Der Stand der bisher vom Land Brandenburg geführten Verhandlungen sowie getroffene
   Festlegungen sind hier nicht bekannt; zum anderen ist eine Begründung, weshalb man den
   unmittelbaren Vertragsabschluss durch die BImA herbeiführen möchte, ist ebenfalls nicht bekannt.
   Der BImA ist bislang nicht einmal der Investor, mit dem das Land verhandelt, benannt worden.
   Aus rein pragmatischen Erwägungen sowie einer möglichst raschen Umsetzung des Vorhabens macht
   es natürlich Sinn einen federführenden Verhandlungs- und Vertragspartner in diesem Projekt zu
   haben. Es ist vorgesehen, an einem Standort alle am Ein- und Ausreiseprozess beteiligten Landes- und
   Bundesbehörden zu konzentrieren und aus verwaltungsökonomischer Sicht Synergien zu generieren
   und Reibungsverluste zu vermeiden. In der Konsequenz ergeben sich somit auch
   „liegenschaftsbezogene“ Abhängigkeiten für den späteren laufenden Betrieb und Ver-/Entsorgung des
   Behördenzentrums. Aus meiner Sicht sollte Ziel sein, z.B. die Versorgung bzw. infrastrukturelle
   Dienstleistungen ebenfalls zu konzentrieren und dadurch wiederum „bessere“ Preise zu erzielen.
   Hinsichtlich einer (Miet-)Vertragsgestaltung gehe ich davon aus, dass der Investor möglichst viele
   Pflichten dem Mieter übertragen wird. Hier würde ich gerne im Untermietverhältnis das Land als
   Dienstleister – gegen Kostenerstattung – für die Erfüllung von Wartungs- und Betreiberpflichten
   gewinnen. Die anfallenden Kosten können dann als laufend anfallende Betriebskosten erstattet
   werden. Andernfalls müsste die BImA schon jetzt beginnen, entsprechende Vorsorge durch
   Vorbereitung von Ausschreibunge treffen, die dann zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme wirksam
   werden müssten.

5. Bisher sah die nationale Rechtsprechung im Einklang mit EU-Recht die Möglichkeit vor, vergabefrei
   Mietverträge über noch nicht existente und noch zu errichtende Neubauten (sog. projektierte
   Neubauten) unter Einhaltung gewisser Beschränkungen zu schließen. Umfasst wurden von dieser
   Möglichkeit projektierte Bürogebäude ohne größere Spezialeinbauten oder Einflussnahme auf die
   Fassadengestaltung. Mit Entscheidung vom 10.7. 2014 hat der EuGH klargestellt, dass ein Vertrag –
   unabhängig von seiner Bezeichnung durch die Vertragsparteien -, der die Errichtung eines Gebäude
   zum Hauptgegenstand hat, als öffentlicher Bauauftrag förmlich auszuschreiben ist. Dies ist dann zu
   bejahen, „ wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der
   Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu
   nehmen“. Ob bzw. inwieweit die Verhandlungen der Landes diese Anforderung berücksichtigen bzw.
   mit welchen Prämissen Verhandlungen mit dem Investor bisher geführt worden sind. Ich gehe jedoch
   nicht davon aus, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein förmliches Vergabeverfahren
   stattgefunden hat. M.E. soll im vorliegenden Fall soll mit dem Behördenzentrum ein Objekt zur
   Verfügung gestellt werden, das speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Geschäftsabläufe der
   Nutzer zugeschnitten ist. Ich gehe davon aus, dass wahrscheinlich durch den Verhandlungsführer in
   den Gesprächen mit dem Investor auf Forderungen an Funktionalität der Räume / Raumgruppen bis
   hin zu konkreten Vorgaben hinsichtlich Qualität und Ausstattung entscheidender Einfluss auf das zu
   errichtende „Gesamtobjekt“ genommen worden sein könnte. Bei unmittelbarer Übernahme müsste
   die BImA auf Grund dieser Rechtsprechung Verhandlungen mit dem Investor sofort unterbrechen
290

bzw. nicht fortführen. Nur ein bestehender, rechtswirksam geschlossener Mietvertrag würde dies
verhindern.

Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzuhalten, dass die Begründung eines Untermietverhältnisses mit
dem Land für die BImA die günstigere Lösung ist. Die bestehende Vereinbarung zwischen Bund und Land
lässt dies auch zu. Von der BImA müssten jetzt die Verhandlungen mit dem Investor aufgenommen werden,
wobei allerdings der Ausgang ungewiss ist. Sollte das Land Bedenken wegen der Erstattung von Baukosten
geäußert haben, ist die BImA gerne dazu bereit, z.B. durch Abschluss einer ergänzenden
Finanzierungsvereinbarung nach Baufortschritt zu erstatten, was wiederum ein monetäres Risiko für
Brandenburg senkt, mit Baukosten bis zu einer Schlussrechnung in Vorleistung zu gehen.

Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zu Ihrer
Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Berliner Straße 98-101

14467 Potsdam

Telefon +49 (0) 331 3702
Mob!
Telefax +49 (0) 331 3102 -

3 5 undesimmobilien.de

Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2022 16:51

An: bundesimmobilien.de>

Cc: Kirsten.Wittschen@bmi.bund.de
291

Betreff: Geplantes Behördenzentrum am BER+++Vergleich der Anmietoptionen

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat Bl
AZ.: B1-14000/4#1

Sehr geehrter Herr

im Zusammenhang mit dem geplanten gemeinsamen Behördenzentrum am BER wäre ich für eine
Einschätzung der BImA, zu den Konsequenzen einer direkten Anmietung von Flächen beim Investor für
die Nutzung durch den Bund dankbar.

Gerne können Sie die beiden Optionen (Anmietung der BImA beim Land BB versus Anmietung der
BImA direkt beim Investor) vergleichend gegenüberstellen und bewerten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gregor Gordzelewski

ReferatB1

Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

Tel.: 030/18681-11836

E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de

 

Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter:
BLOCKEDbundesimmobilien[.]de/datenschutzBLOCKED

Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter:
BLOCKEDbundesimmobilien[.Jde/datenschutzBLOCKED
292

Zur nächsten Seite